Katastrophenfall Brunsbüttel – eine Broschüre der BUU (1977)

Der mangelhafte Katastrophenschutz ist nicht erst seit Fukushima ein heftig umstrittenes Thema, mit dem die Anti-AKW-Bewegung darauf aufmerksam macht, dass es gegen die Risiken eines Super-GAUs und seiner Auswirkungen keinen Schutz geben kann. Nicht nur die Frage, wie man Millionen Menschen im Falle, dass es zu einer massiven Freisetzung von Radioaktivität kommt,  evakuieren will, ist nicht wirklich zu beantworten. Selbst wenn eine solche Maßnahme logistisch durchführbar wäre: große Gebiete mitten in Deutschland würden über Jahrzehnte zur Sperrzone erklärt werden müssen und wären unbewohnbar.

Bereits Anfang der 70er Jahre, als die Atomkraftwerke in Deutschland nach und nach in Betrieb gingen, warnten die Bürgerinitiativen vor dem Horror einer atomaren Katastrophe. 1977 veröffentlichten die Bürgerinitiativen Umweltschutz Unterelbe (BUU), ein loser Zusammenschluss von vielen zig Ortsgruppen, die im Kampf gegen das AKW Brokdorf entstanden waren, eine Broschüre: Katastrophenfall Brunsbüttel.

An der Erarbeitung dieser Broschüre waren u.a. Ali Reimers und Heinrich Voss beteiligt, beides Landwirte, die gegen den Bau des AKW Brokdorf klagten. In dem Film „Das Ding am Deich“ sind die beiden jüngst auch mit ihren Erfahrungen im Kino zu sehen gewesen.

Die PDF der Broschüre „Katastrophenfall Brunsbüttel“ (BUU, 1977) gibt es hier zum download.

Katastrophenschutz AKW Grohnde – Landrat und Innenminister sehen Mängel und verweisen auf den Bund

Wie steht es um den Katastrophenschutz bei Atomanlagen, insbesondere rund um das AKW Grohnde? Dazu hat der Linke Landtagsabgeordnete Kurt Herzog in Niedersachsen einen mündliche Anfrage gestellt. Darin bezieht sich Herzog auf eine Kritik an den bestehenden Katastrophenschutz-Regelungen, die der für Grohnde zuständige Landrat auch in einem Brief an den Innenminister Schünemann formuliert hatte: „Der Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont, Rüdiger Butte, hat in einer Antwort auf Fragen der Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) und der Linken-Kommunalabgeordneten Kurbjuweit, Mex und Pook bezüglich des Katastrophenschutzsonderplans zum Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde folgendes ausgeführt:

„Meine Bedenken, dass die in diesen Rahmenempfehlungen vorgesehenen Maßnahmen nach den Erkenntnissen aus Fukushima nicht ausreichend sind, habe ich erstmals mit Schreiben vom 11. April 2011 gegenüber dem niedersächsischen Innenministerium zu Ausdruck gebracht.

Bund und Länder haben aufgrund der genannten Ereignisse entsprechende Arbeitsgruppen gebildet, die zurzeit prüfen, inwieweit die jetzt getroffenen Vorplanungen ausreichen oder ergänzt werden müssen.

Bis die Ergebnisse der Arbeitsgruppen in neue Rahmenempfehlungen münden, sind die Landkreise als Katastrophenschutzbehörden an die Vorgaben der aktuell gültigen Rahmenempfehlungen gebunden. (…)“

Vor allem drei Fragen stellt Herzog:

1. Welche Arbeitsgruppe beschäftigt sich auf Bund-Länder-Ebene mit dem Thema Katastrophenschutz für Atomkraftwerke, wer nimmt für das Land Niedersachsen daran teil, wann tagte die AG, und wann will sie zu Ergebnissen kommen?

2. Welche Bedenken hatte Landrat Butte dem niedersächsischen Innenministerium übermittelt, und wie werden sie von den niedersächsischen Teilnehmern in der AG vertreten?

3. Welche Schlüsse hat das niedersächsischen Innenministerium selbst aus dem Super-GAU in Fukushima bezüglich Katastrophenschutz an Atomkraftwerken gezogen, wie werden sie in den Ergebnissen der AG Berücksichtigung finden?

Innenminister Schünemann hat auf diese Fragen von Herzog nun geantwortet: Zu dem Briefwechsel mit dem Landrat sagt der Innenminister: „Landrat Butte hat mit seinem Schreiben vom 11.04.2011 darauf hingewiesen, dass der Störfall im Kernkraftwerk Fukushima gezeigt habe, dass die vorgesehenen Vorplanungen bei weitem nicht ausreichten und anhand der gewonnenen Erkenntnisse möglichst kurzfristig überdacht werden müssten. Im Ergebnis halte er bei Großschadenslagen oder Katastrophen mit überregionalen Auswirkungen grundsätzlich eine koordinierende Funktion des Landes ggf. sogar des Bundes durch einen zentralen Stab für erforderlich.

Bereits mit Schreiben vom 14.04.2011 habe ich dem Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont unter anderem mitgeteilt, dass aufgrund der Erfahrungen aus Fukushima die Katastrophenschutzplanungen überprüft werden müssen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1. verwiesen.“

Interessant ist folgender Hinweis: Der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz hat eine länderoffene Arbeitsgruppe beauftragt, zu prüfen, ob die bestehenden Planungen und Vorhaltungen der Länder und des Bundes auf der Grundlage der Erkenntnisse aus Japan weiterentwickelt werden müssen. … Die Arbeitsgruppe hat einen Zwischenbericht vorgelegt, der erste Schlussfolgerungen enthält, insbesondere zur Erstellung eines länderübergreifenden bundesweiten und einheitlich radiologischen Lagebildes, das auch mit einer Bewertung sowie Maßnahmeempfehlungen verbunden sein sollte. Im Übrigen empfiehlt die Arbeitsgruppe, vor endgültigen Schlussfolgerungen die fachlich fundierten Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Strahlenschutzkommission abzuwarten.“ Die gesamte Antwort des Innenministers aus Niedersachsen gibt es hier.

Anders formuliert, auch die Arbeitsgruppe sieht offenbar erheblichen Handlungsbedarf. Auf der nächsten Innenministerkonferenz vom 5.-7.12.2012 in Rostock-Warnmünde steht der mangelhafte Katastrophenschutz auf der Tagesordnung.

Im Frühjahr hatte das Bundesamt für Strahlenschutz einen Unfallverlauf wie in Fukushima unter den Bedingungen um drei deutsche Atomreaktoren betrachtet und war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Katastrophenschutz auf die Auswirkungen eines solchen Unfalls nicht vorbereitet ist.

Bereits vor einiger Zeit hatte auch der Spiegel die Mängel unter der Überschrift „Die hiflosen Helfer“ kritisiert. Schließlich räumte auch Deutschlands oberster Katastrophenschützer ein, dass vor allem größere und weiträumige Evakuierungen im Falle einer Katastrophe die Hilfsorganisationen völlig überfordern wurden.

 

Auch rund um das AKW Brokdorf gibt es Proteste über den mangelhaften Katastrophenschutz.

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Atomsicherheit: Neue Regeln werden abgeschwächt in Kraft gesetzt

Neue Regeln für die Atomsicherheit. Wird das AKW Brokdorf dadurch sicherer? Foto: Dirk Seifert

„Das Bundesumweltministerium und die Länder haben neue Sicherheitsanforderungen für den Betrieb der Kernkraftwerke beschlossen. Dieses kerntechnische Regelwerk beinhaltet grundlegende Regeln und übergeordnete sicherheitstechnische Anforderungen. Das neue kerntechnische Regelwerk wird ab sofort von den zuständigen Aufsichtsbehörden angewendet und im Vollzug der Aufsicht und bei anstehenden Verfahren zugrunde gelegt.“ So heißt es in der Pressemitteilung des BMU zum Beschluss über die Einführung des neuen Regelwerks.

Zuvor hatte es aus den CDU/CSU-Bundesländern Bayern und Niedersachsen versuche gegeben, die neuen Regelungen nicht in Kraft zu setzen.

Auf Telepolis verweist Autor Matthias Brake: Die bisherige „Fassung des Regelwerks ist fast 30 Jahre alt. Und nicht nur die Kernschmelzen in Harrisburg, Fukushima und Tschernobyl, sondern auch viele weitere Zwischenfälle haben gezeigt, dass die laufenden AKWs nicht sicher genug sind.

Eigentlich war das jetzt verabschiedete neue Regelwerk nach sechs Jahren Vorarbeit und Diskussion schon 2009 fertig und sollte in Kraft treten. Doch dann kam der Regierungswechsel zu Schwarzgelb, die AKW-Laufzeiten wurden wieder verlängert und man wollte nicht auch noch begründen müssen, warum AKWs, die nicht den neuesten Sicherheitsanforderungen entsprechen, nun weiter am Netz gelassen werden sollten.“

Aus Schleswig-Holstein ist zu hören: „In dem neuen Regelwerk sind Erkenntnisse aus den Reaktorunfällen in Fukushima durch erhöhte Anforderungen an Maßnahmen und Einrichtungen des Notfallschutzes eingeflossen, sagte der Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz im Kieler Energiewendeministerium, Dr. Wolfgang Cloosters, und verwies auf eine entsprechende Presseinformation des Bundesumweltministeriums.“

Weiter heißt es in der PM: Darüber hinaus werden Schwachstellen im bisherigen Regelwerk aufgrund der gewachsenen Struktur und aktuelle Aspekte bei Sicherheitsbetrachtungen berücksichtigt. So wird dem Zusammenwirken von Mensch, Technik und Organisation (MTO-Aspekt) in den Anforderungen Rechnung getragen und ein integriertes Managementsystem gefordert.

Diese grundsätzlichen und übergeordneten sicherheitstechnischen Anforderungen sind in Schleswig-Holstein in erster Linie bei Änderungsverfahren und der so genannten Periodischen Sicherheitsüberprüfung für das Kernkraftwerk Brokdorf von Bedeutung. Für die abgeschalteten Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sind die Auswirkungen eher von untergeordneter Bedeutung.

Die Atomaufsicht bedauerte, dass die Arbeiten an den neuen Sicherheitsanforderungen viele Jahre gedauert haben. „“Vor dem Hintergrund der Restlaufzeiten der deutschen Kernkraftwerke von noch maximal zehn Jahren, müssen notwendige Ergänzungen und nachfolgende Aktualisierungen der Sicherheitsanforderungen jetzt zeitnah realisiert werden“, sagte Abteilungsleiter Cloosters.“

Welche Aktualisierungen das mit Bezug auf das AKW Brokdorf sein werden, ließ Cloosters offen.

Brake beschreibt in seinem Artikel, wo das neue Regelwerk ansetzt: „Das neue Regelwerk sieht jetzt vor allem höhere Anforderungen auf der sogenannten 3. und 4. Sicherheitsebene vor (1. Ebene: Gebäude, 2. Betrieb, 3. Notkühlsystem, 4. Abdichtung zur Umwelt bei Kernschmelze). Insbesondere sollen die Kühlkreisläufe vierfach redundant vorhanden sein, das heißt, dass Kreisläufe, Pumpen, Dieselaggregate und deren jeweilige Aufstellungsorte technisch und räumlich vollständig getrennt sein müssen. Aus den Erfahrungen von Fukushima floss ein, dass diese Systeme nun nicht mehr nur Stunden, sondern mehrere Tage den Kühlbetrieb aufrechterhalten können müssen.“

Während Closters indirekt darauf aufmerksam macht, dass die neuen Regelungen nur dann zum Einsatz kommen sollen, wenn „Änderungsverfahren“ und die so genannte „Periodische Sicherheitsüberprüfung“ anstehen, sagt Brake klar: „Allerdings wurde der Konsens mit den Ländern auch durch den Einbau von Relativierungen und abgeschwächten Anforderungen erreicht. So heißt es: „Ob und in welchem Umfang Änderungen bzw. Nachrüstungen in den Kernkraftwerken erforderlich sind, ist von den Landesbehörden im Rahmen zukünftiger Verwaltungsverfahren anlagenspezifisch zu entscheiden.““

Weitere Informationen siehe auch hier.

Umweltpolitik im Wandel – Von Wyhl bis Klimaschutz

AKW Brokdorf 2012: Mitte der 70er Jahre war hier noch eine Wiese. Foto: Dirk Seifert

Die Umweltorganisation ROBIN WOOD wird 30 Jahre alt, der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) begeht seinen 40. Geburtstag. Wie ging es los, was waren die Konflikte, dass sich in den 70er und 80er Jahren die Umweltbewegung sprunghaft entwickelte und bis heute erheblich ausdifferenziert hat?

Im ROBIN WOOD Magazin (4/2012)  ist zu lesen: „Angesichts der als massiv erlebten Umweltzerstörungen nahm die Umweltbewegung einen enormen Aufschwung. Die Studie des Club of Rome „Die Grenzen des Wachstum“, Anfang  der 70er Jahre veröffentlicht, lieferte Vielen weitere Gründe, um aktiv zu werden und den Wahnsinn zu stoppen. Darunter die Anti-Atom-Bewegung, denn überall in der Republik sind AKW-Neubauten geplant. Eine Technologie mit ungeheurem Zerstörungspotential, wie es bislang nur von der Atombombe bekannt war. Spätestens seit Mitte der 70er Jahre nahm nicht nur die Zahl der Initiativen zu, sondern es stellte sich die Frage, mit welchen Mitteln Staat und Industrie zu bekämpfen wären, um die weitere Zerstörung der Umwelt zu stoppen. Zwar durfte man seine Meinung sagen, aber das störte „die da oben“ nicht weiter.“

Den kompletten Artikel gibt es hier als PDF.

AKW Gundremmingen: Bayern will neue Sicherheitsregeln für AKWs blockieren

Dokumentation: „Weil Deutschlands gefährlichstes AKW den überarbeiteten Sicherheitsregeln nicht genügt,  will Bayern diese Regeln blockieren. (siehe dazu auch hier: Atomsicherheit wird ausgebremst und Sicherheitsmängel deutscher AKWs – Nachrüstungen stehen bis heute aus)

Nach zehn Jahren Bemühen sollen heute verbesserte Regeln für die Sicherheitskontrolle der Atomkraftwerke beschlossen werden. Jetzt will Bayern das blockieren, weil das AKW Gundremmingen diesen Sicherheitsbestimmungen nicht entspricht.

Eigentlich soll heute Abend ab 20 Uhr bei einer Sitzung des Länderhauptausschusses Atomkernenergie (der heißt wirklich so) eine vom Bundesumweltministerium vorgelegte Neufassung der kerntechnischen Sicherheitsregeln endlich verabschiedet werden. Das Regelwerk stammt weitgehend aus den 1970er Jahren und muss dringend den neuen sicherheitstechnischen Erkenntnissen angepasst werden. Seit zehn Jahren tagen dazu Arbeitsgruppen mit Beamten aus dem Bundesumweltministerium sowie den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder.

Jetzt versucht Bayern im letzten Augenblick die Verabschiedung zu verhindern. Denn Deutschlands größtes und gefährlichstes Kernkraftwerk, das zwischen Ulm und Augsburg liegende AKW Gundremmingen, erfüllt teilweise diese Sicherheitsregeln nicht.

Wie Ministerialdirigent a.d. Dieter Majer, der lange im Bundesumweltministerium an der Überarbeitung der Sicherheitsregeln tätig war und Anfang 2012 auf der Jahreshauptversammlung unserer Bürgerinitiative in Leipheim die besonderen Risiken der alten Gundremminger Siedewasserreaktoren dargestellt hat, der Süddeutschen Zeitung sagte, würden die neuen Regeln offen legen, dass die alten Anlagen nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

Raimund Kamm  (Vorstand),  FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager  und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.,  Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm

www.atommuell-lager.de <http://www.atommuell-lager.de>“

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