Atommüll-Probleme immer größer: Das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ist illegal.
Die Endlager-Kommission hat es nicht einfach: Wichtige Entscheidungen finden ohnehin ohne sie statt, viele der Atommüll-Probleme, die anstehen, sind im Auftrag durch den Bundestag nicht enthalten. Und auch in Sachen Öffentlichkeitsbeteiligung geht es nur langsam voran. Schon das Minimale holpert: So schafft es der Bundestag mit seinen Ressourcen bislang nicht einmal, die Sitzungen der AGs live im Internet zu streamen. Von wirklichen Beteiligungs- oder gar Mitwirkungsmöglichkeiten ganz abgesehen. Kommenden Donnerstag debattiert die AG1 ein umfängliches Konzept-Papier zur Öffentlichkeitbeteiligung.
Die Mediatorin Ulrike Donat, Gorleben-Kennerin und als wissenschaftliche Referentin u.a. im ehemaligen Gorleben-Untersuchungsausschuss tätig, hatte vor wenigen Wochen Thesen in der AG1 präsentiert, welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Atommüllfrage gegeben sein müssen. Ihre Thesen, in denen sie z.B. eine Art „Wahrheits- und Versöhnungskommission“ an den Anfang von Verhandlungen stellt, machen klar, wie enorm das Problem ist und wie weit die Kommission von derartigen Aspekten noch entfernt ist.
IRGENDWIE alles ungelöst mit den Atommüllproblemen: Aktuelle Berichte zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel und die Folgen für die Atompolitik in Deutschland:
Nach dem Brunsbüttel-Urteil zum Castor-Lager: Die in Betrieb befindlichen AKWs – auch das AKW Brokdorf – müssen vom Netz.
Nach dem gestrigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist nun die Genehmigung für den Betrieb des Standortzwischenlagers am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Doch das Urteil müsste jetzt zwingende Folgen für alle noch im Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben. Für deren Standortlager gilt das gleiche, wie für Brunsbüttel: Der Sicherheitsnachweis ist nicht ausreichend erbracht! Damit ist der vom Atomgesetz geforderte „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ (§9, Abs. 1b), den die Zwischenlager darstellen sollten, nicht mehr gegeben! Die Konsequenz: Weil der vom Atomgesetz als Voraussetzung für den Betrieb geforderte Entsorgungsvorsorgenachweis (§9, Abs. 1a), der für jeweils sechs Jahre im Voraus erbracht werden muss, nicht mehr möglich ist, müssen die Atomreaktoren abgeschaltet werden. Vor allem die Grünen, die in vielen Bundesländern die zuständigen Atomaufsichten als Minister leiten, sind jetzt zum Handeln aufgefordert. „Atomgesetz fordert AKW-Abschaltung: Der „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ ist nicht mehr gegeben.“ weiterlesen
Atommüll-Zwischenlagerung ohne Genehmigung: Was tut die Endlager-Kommission?
Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel trifft auch die Endlager-Kommission und das Standortauswahlgesetz. Am kommenden Montag ist die nächste (öffentliche) Sitzung der Kommission. Das umstrittene Gesetz ist erst zustande gekommen, nachdem mit Niedersachsen vereinbart war, dass es (wenn der Salzstock Gorleben schon als Endlager nicht ausgeschlossen werden solle, wenigstens) keine weiteren Castor-Transporte aus dem Ausland in das Zwischenlager nach Gorleben mehr geben dürfe. Das wurde im Gesetz dann auch so geregelt. Wohin das strahlende Zeug dann aber ersatzweise gehen solle, ist bis heute nicht geklärt. Ein als von den politischen Akteuren als sicher angesehener Ort war das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel. Der grüne Energieminister Robert Habeck hatte das über die Köpfe der Initiativen und Betroffenen in Schleswig-Holstein hinweg so angeboten. Nachdem die Aufhebung der Genehmigung nun rechtskräftig ist, werden die Probleme der Endlager-Kommission und der Bundes- und Landesregierungen noch größer.
Robert Habeck spricht im NDR (Bericht und Video) davon, dass ihn das Urteil überrascht habe. Gleichzeitig verfügte sein Ministerium (PM) nun quasi eine Notverordnung, nach der die Lagerung in Brunsbüttel nun für drei Jahre „geduldet“ werde. Neue Castoren – egal woher – dürfen nun aber vorerst nicht mehr in das Zwischenlager.
Ähnlich ist übrigens auch die Lage in Jülich, wo die Lagerung des dortigen hochradioaktiven Atommülls auch nur noch im Rahmen von Notverordnungen stattfindet.
Auch das Castor-Lager am inzwischen stillgelegten AKW Unterweser in Niedersachsen ist bis heute rechtlich nicht bestandskräftig genehmigt. Eine entsprechende Klage – die ebenfalls von Rechtsanwalt Wollenteit vertreten wird – der das Brunsbüttel-Urteil erstritten hat – ist vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg noch anhängig. Das Lager in Unterweser ist baugleich mit dem Lager in Brunsbüttel.
Mit dem Urteil steht die Endlager-Kommission nun vor einer geradezu aberwitzigen Situation: Schon bisher war ihre „Begrenzung“ auf die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, angesichts der katastrophalen Atommüllsituation, insgesamt zu kritisieren. Nun „schwebt“ diese Kommission quasi im total luftleeren Raum, denn nicht nur, dass die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ungeklärt ist. Nicht mal die Zwischenlagerung dieser strahlenden Abfälle ist nun mehr ausreichend rechtlich sicher und damit quasi überall in der Republik illegal.
Die Frage, die an die Kommission, die Bundesregierung und den Bundestag zu stellen ist: Wie lange eigentlich will man noch die Augen vor der Wirklichkeit verschließen, dass die gesamte Atommüllentsorgung völlig aus dem Ruder läuft und daher die gesamte Problematik endlich auf den Tisch gelegt wird. Wann endlich räumt die Politik und die Regierung ein, dass die gesamte Atommülllagerung gescheitert und ein Desaster ist. Wann endlich kommt das, was jetzt erforderlich ist: Die Stilllegung aller noch am Netz befindlichen Atomanlagen, das Ende jeglicher Atommüllproduktion und damit verbunden: Ein offener und bedingungsloser Neustart bei der Atommülldebatte!
Für die Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb des Castor-Lagers am AKW Brunsbüttel waren u.a. die Ausführungen der Sachverständigen Oda Becker maßgeblich. Sie hatte mit einer Stellungnahme und in der mündlichen Verhandlung im Sommer 2013 vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig dargelegt, wie erheblich die Gefahren durch (gezielte) Flugzeugabstürze und moderne panzerbrechende Waffen sind, die in der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.
Forum fordert Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil auf in Bayern: AKWs in Gundremmingen müssen abgeschaltet werden.
Das Anti-Atom-Forum aus der Umgebung der Atommeiler in Gundremmingen hat nach der nun rechtskräftigen Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel Konsequenzen für Bayern gefordert. Das dortige Zwischenlager für den hochradioaktiven Atommüll ist noch weniger sicher, also die Lager im Norden, so die Initiative. Und: Da es keine sichere Entsorgung mehr gibt, müssen die Reaktoren umgehend abgeschaltet werden. umweltFAIRaendern dokumentiert die Pressemitteilung:
„Endlich: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Aufhebung der Zwischenlagergenehmigung am AKW Brunsbüttel. Wir fordern den Bau neuer und weniger gefährlicher Atommüll-Lager
Die lange erwartete Bestätigung des Bundesverwaltungsgerichts kam am gestrigen Freitag: Die Lagerung der Castoren im Zwischenlager Brunsbüttel ist unzulässig, weil wichtige Sicherheitsprüfungen nicht erfolgt sind. Da die süddeutschen Zwischenlager aus Kostengründen noch dünner gebaut worden sind, fordern wir die Stilllegung des Gundremminger Zwischenlagers und einen Neubau. Außerdem muss ernsthaft nach einem unterirdischen Endlager gesucht werden. Da es keine Entsorgung für den Atommüll gibt, muss die Produktion neuen Atommülls sofort beendet werden!
Seit über einem Jahrzehnt hat ein Ehepaar in Schleswig-Holstein gegen die Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel geklagt. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach einem Prozessmarathon die letzte Entscheidung getroffen: Die Klage ist rechtens, die Genehmigung des Zwischenlagers ungültig.
In Bayern ist die Lage zweifach schlimmer. Die Zwischenlager sind aus Kostengründen viel dünner gebaut worden. Während in Norddeutschland die Hallenwände 120 Zentimeter stark sind, beträgt die Wanddicke in Süddeutschland nur 85 Zentimeter. Während in Norddeutschland die Decken der Zwischenlager 130 cm dick sind, sind sie im Süden nur 55 cm dünn.
Aber auch juristisch ist die Lage in Bayern schlimmer. Im Unterschied zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig haben die damals handverlesenen Richter des „Atomsenats“ am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) unter Vorsitz von Dr. Horst Konrad mit Urteil vom 2.1.06 gegen die Zurückweisung aller Klagen keine Revision zugelassen. Damit wurden die Genehmigungen der drei Zwischenlager in Grafenrheinfeld, Gund¬remmingen und Ohu rechtskräftig. Auch unsere Beschwerden beim Bundesverwaltungs- und beim Bundesverfassungsgericht haben daran nichts mehr geändert. Es ist für uns Umweltschützer unfassbar, wie damals die Richter unsere gut begründeten Klagen, dass diese gefährliche Atommülllagerung unsere durch unsere Verfassung geschützten Rechte auf Leben und Gesundheit verletzt, weggewischt haben! Dass auch unsere Rüge, dass neue Zwischenlagerung ohne ernsthafte Endlagerperspektive Unrecht ist, unbeachtet blieb.
Wir Umweltschützer haben seit dem Frühjahr 2001 darauf hingewiesen, dass die Lagerung des tödlich strahlenden Atommülls in den oberirdischen Hallen keinen ausreichenden Schutz insbesondere vor Terroranschlägen bietet. RWE als Gundremminger Betriebsführer und EON als Gundremminger Mitgesellschafter haben die Sicherheit behauptet aber nicht nachgewiesen. Wir wurden schon wenige Monate nach dem unsere Rechte vernichtenden Urteil des VGH München durch das Bekanntwerden von Tatmitteln und Bedrohungen in unseren Sorgen bestätigt. Mit Anschlägen auf die Zwischenlager wie auch die Atomkraftwerke kann so viel Radioaktivität frei gesetzt werden, dass ganze Landkreise auf Dauer evakuiert werden müssten.
Wir fordern deswegen dreierlei:
1. Da das Zwischenlager in Gundremmingen nicht sicher ist, muss ein wesentlich weniger gefährliches Zwischenlager gebaut werden. Und das muss nicht am Standort Gundremmingen sein. 2. Da oberirdische Zwischenlager immer viel gefährlicher als unterirdische Lager in geologischen Schichten sind, fordern wir, dass endlich ernsthaft ein unterirdisches Endlager in Deutschland gesucht und gebaut wird. Hauptstandortkriterium muss die Langzeitdichtheit der tiefengeologischen Schicht sein. 3. Da das AKW Gundremmingen keine Entsorgung hat und auf absehbare Zeit auch keine haben wird, muss die Produktion von Atommüll sofort beendet und der Betrieb eingestellt werden! Gleiches gilt für alle anderen deutschen AKW.
In Norddeutschland, wo nur noch drei Atomreaktoren Strom produzieren und viele Windkraftwerke gebaut wurden und werden, sind die AKW längst überflüssig. Bayern hingegen muss aufhören, durch Behinderung des Baus von Windrädern, Solaranlagen und Stromspeichern wie des Umbaus des Stromnetzes die Energiewende zu torpedieren! Auch Bayern und Baden-Württemberg können sich sofort von der Atomspaltung in den noch laufenden sechs Atomreaktoren befreien. Für wenige Jahre wird man dann vermehrt Gas- und Kohlestrom nutzen. Aber durch eine ernsthafte Energiewende mit 3 x E kann man ohne Zubau neuer fossiler Kraftwerke in nur wenigen Jahren auch die Verbrennung von Erdgas, Kohle und Öl zurückfahren. Und damit mittelfristig sogar die kostengünstigste Stromversorgung aufbauen. Und die wäre nicht mehr umweltzerstörend.“
Raimund Kamm (Vorstand) FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V. Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm www.atommuell-lager.de