Atommüll im rechtsfreien Raum: Kläger-Anwalt – Konsequenzen für laufende Atomkraftwerke

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Atommülllagerung illegal – überall in Deutschland! Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel betrifft alle Zwischenlager an allen AKW-Standorten.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat gestern die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Atommülllager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel bestätigt. Das Urteil muss nun weitreichende Konsequenzen auch für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben. Für die Klägerin Anke Dreckmann hatte der Hamburger Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit geklagt. umweltFAIRaendern dokumentiert seine Presseerklärung, in der er davon spricht, dass alle Castorlager in der Republik von dieser Entscheidung betroffen sind und feststellt: „Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für den gesamten Bereich des Atomrechts, denn auch Atomkraftwerke weisen empfindlich Schutzlücken auf, z.B. in Bezug auf den in terroristischer Absicht herbeigeführten Flugzeugabsturz nach dem Vorbild des 11. September 2001.“

Dokumentation: 16.01.2015 Presseerklärung
Zwischenlager Brunsbüttel ohne Genehmigung

„Die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19.07.2013, mit der die Genehmigung für das atomare Zwischenlager in Brunsbüttel aufgehoben wurde, ist rechtskräftig. Die gegen das Urteil gerichteten Beschwerden des Bundesamts für Strahlenschutz sowie von Vattenfall sind mit dem heute bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zurückgewiesen worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung des Klägers bestätigt, dass das beklagte Bundesamt für Strahlenschutz die Risiken des Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet hat. „Die fehlerhafte Risikoermittlung betrifft sämtliche in Deutschland betriebenen Zwischenlager“, führt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus, der den Kläger in den Verfahren vertreten hat.

Erstmalig ist eine atomrechtliche Genehmigung wegen eines nicht ausreichenden Schutzes vor terroristischen Angriffen aufgehoben worden. Das Atomgesetz hat bereits 1959 gefordert, dass alle Nuklearanlagen wirksam vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter zu schützen sind. Die Aktualität einer solchen Forderung in der heutigen Zeit liegt auf der Hand. Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für den gesamten Bereich des Atomrechts, denn auch Atomkraftwerke weisen empfindlich Schutzlücken auf, z.B. in Bezug auf den in terroristischer Absicht herbeigeführten Flugzeugabsturz nach dem Vorbild des 11. September 2001.

Rechtsanwalt
Dr. Ulrich Wollenteit“

Eilmeldung: Das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ist illegal – Genehmigung ist aufgehoben

141018SZL-illagal-  amKKB-DSCI0154Das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel ist illegal. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren offenbar heute das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Sommer 2013 bestätigt. Das teilte die Klägerin Anke Dreckmann gerade in einer Mail mit und schickte das nebenstehende Foto als Gruß. Das OVG hatte erhebliche Mängel und Fehler bei den Sicherheitsnachweisen ausgemacht und die Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente aufgehoben. Das Urteil dürfte massive Auswirkungen auf die gesamte Atommüllentsorgung haben. Denn in der Sache läuft das Urteil darauf hinaus, dass auch alle anderen Standort-Atommülllager für hochradioaktive Brennelemente die gleichen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen enthalten.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) reagiert auf dieses Urteil: „“Mit dieser Entscheidung kippt das gesamte Lagerkonzept für hochradioaktiven Atommüll an allen Atomstandorten”. Zedel ist Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied in der Endlager-Kommission des Bundestages.

Die am kommenden Montag tagende Endlager-Kommission dürfte mit diesem Urteil mächtig unter Druck geraten. Nicht nur das fehlende Endlager hat bislang die Entsorgungspolitik schwer belastet. Nun wird auch die Zwischenlagerung zur Farce.

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Klägerin Anke Dreckmann. Foto: Dirk Seifert

Das Hamburger Abenblatt bestätigt diese Meldung gerade in einem Bericht.

Keine Betriebserlaubnis für Atommüll: Zwischenlager in Brunsbüttel ist illegal (NTV) (Die haben das Problem leider nicht begriffen, es geht nicht um Kavernen, sondern um Castoren.)

Die Welt: Zwischenlager Brunsbüttel ist nicht terrorsicher

Das beklagte Bundesamt für Strahlenschutz und der Betreiber Vattenfall hatten nach dem Urteil des OVG mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht versucht, die nicht zugelassene Revision und Neuverhandlung durchzusetzen. Damit sind sie nun gescheitert. Die Atomaufsicht im grünen Energieministerium in Schleswig-Holstein hatte schon vor einiger Zeit angekündigt, dass sie die weitere Lagerung des Atommülls in Brunsbüttel im Falle, dass das OVG-Urteil rechtskräftig würde, per Notverordnung aufrecht erhalten wolle.

(*) Der Autor dieses Artikels arbeitet für den Bundestagsabgeordneten Zdebel.

Atommüll in Jülich: Export-Pläne und Experimente

Gibt es im Rahmen der Planungen für Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA Experimente zur Wiederaufarbeitung in Jülich? Danach hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Bundesregierung auf Basis eines ihm vorliegenden „Agreements“ zwischen dem Forschungszentrum Jülich und der USA-Anlage Savannah River Site aus dem November 2012 gefragt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage bestreitet die Bundesregierung derartige Forschungsarbeiten in Jülich. Der Abgeordnete hat nun angekündigt, mit weiteren Anfragen zu klären, welche Experimente in Jülich im Rahmen der sogenannten US-Option geplant sind oder bereits stattfinden. (Die Drucksache18/3666 ist hier als PDF)

Nach der dem Abgeordneten vorliegenden Vereinbarung zwischen dem Forschungszentrum Jülich und der Savannah River Site – dem „Work for others agreement No. WF0-13-002“  – sollen in den USA Experimente an unbestrahlten AVR-Brennelementen durchgeführt werden und in Jülich – mit Unterstützung der Savannah River Site – mit bestrahltem Material die Möglichkeiten untersucht werden, die Graphit-Brennelemente zu verarbeiten. (* siehe unten)

  • Weitere Kleine Anfragen des Abgeordneten Zdebel zum Thema: „Möglicher Export hochradioaktiver Brennelemente aus ]ülich und Ahaus per Castor-Transporten in der USA“ (Bundestagsdrucksache 18/2381} sowie „Geplanter Export abgebrannter Brennelemente aus Jülich in die USA – Mengen von hochangereichertem Uran und Kosten der sogenannten US-Option“ (Bundestagsdrucksache 18/2998).

Zum ersten Teil dieser Vereinbarung bestätigt die Bundesegierung, dass am 4. Februar 2013 „vier chemisch äquivalente Graphitkugeln an den US-Empfänger SRNS, Aiken, SC, geliefert“ wurden. Dabei betont die Bundesregierung: „Die enthaltenen Kernmaterialmengen lauten auf 4,16 g Unat sowie 40,8 g Th-nat. Aus diesem Grund handelt es sich nicht um Brennelemente im physikalischen Sinne.“

Zum zweiten Teil der in dem Agreement genannten Untersuchungen an bestrahlten Material hingegen sagt die Bundesregierung: „Es waren nie Experimente zur „Wiederaufarbeitung“ im Sinne der üblichen Verwendung des Wortes geplant. Versuche zur Auflösung der Graphit-Matrix an bestrahlten Kugelbrennelementen zur Untersuchung der Machbarkeit der Rückführung der Brennelemente in die USA wurden und werden nach Aussage der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen in Jülich nicht durchgeführt.“

Zu den Kosten im Zusammenhang mit dem „Work for Others“-Agreement sagt die Bundesregierung: „Nach den von FZJ erhaltenen Informationen sind für zwischen FZJ und SRNS vereinbarte Maßnahmen ca. 1,25 Mio. Euro verausgabt worden.“

Der Abgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion, hält den geplanten Export des AVR-Atommülls in die USA für rechtswidrig und nicht verantwortbar: „Atommüll, der in Deutschland erzeugt wurde, darf nicht anderen vor die Tür gekippt werden“, sagt der Abgeordnete, der auch Mitglied in der Endlager-Kommission ist. Dort wird derzeit mit Blick auf die hochradioaktiven Jülicher Atomabfälle im Rahmen einer Evaluierung des umstrittenen Standortauswahlgesetzes über ein generelles Exportverbot für Atommüll diskutiert.

Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort auf die Fragen von Hubertus Zdebel, dass die “ Vereinbarung (ist) den Vertretern der Bundesregierung im Aufsichtsrat der
Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) bekannt“ ist und dass sie die „Prüfung der Machbarkeit einer Rücknahme und Behandlung graphitbasierten Kernbrennstoffs aus den Deutschland durch die USA“ unterstützt. „Insbesondere Fragen der technischen
Machbarkeit werden in einem „Work for Others“-Prozess geprüft, der von der Savannah River Nuclear Solutions, LLC (SRNS) und des FZJ getragen wird. Dieser Prozess dauert noch an.“

Allerdings – so die Bundesregierung – könne man bei der geplanten „schadlosen Verwertung“ nicht von „Wiederaufarbeitung“ sprechen. Dieser Begriff sei „in dem vorliegenden Kontext unzutreffend.“

Auf die Frage, wie viele unbestrahlte Brennelementen für den AVR und den THTR zur Zeit noch vorhanden sind, teilt die Bundesregierung mit:

„Im Kernmaterialbestand des FZJ befinden sich nach Aussage der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt 35 unbestrahlte Brennelementkugeln:
• 1 AVR-Brennelementkugel mit ca. 7% Anreicherung,
• 24 AVR-Brennelementkugeln mit ca. 93% Anreicherung,
• 10 THTR-Brennelementkugeln mit ca. 93 % Anreicherung.
Alle 35 Brennelementkugeln lagern in den Großen Heißen Zellen des FZJ.“

(*) Wörtlich heißt es im Agreement, S. 15: „The research will be done in two phases (parts of which will be done concurrently): a R&D phase using non-irradiated material conducled at the Savannah Rlver National Labaratory and a R&D phase using irradiated material to be conducted at the Julich facllity ln Germany wilh assistance from Savannah Rivec National Laboratory.“)

Hochradioaktiver Atommüll in Jülich: Castor-Verladekran ist Sanierungsfall – Instandsetzung ohne Genehmigung begonnen

Wohin mit dem Atomerbe aus dem AVR Jülich? Hauptsache schnell weg. Foto: Betreiber
Eine unendliche Geschichte von Pannen und Mauscheleien. Der Atomreaktor AVR im Forschungszentrum Jülich. Foto: Betreiber

Weil selbst der Verladekran im Atommülllager des Forschungszentrum Jülich ein Sanierungsfall ist, wird es vor Ende 2016 keine Atomtransporte mit hochradioaktiven Brennelementen geben. Weder nach Ahaus, noch in die USA. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Detailkonzept (PDF) hervor, das die Betreiber der Atomaufsicht im rot-grünen NRW Ende Oktober vorgelegt haben. Demnach haben die Betreiber mit der Sanierung der Krananlage bereits begonnen, obwohl eine Genehmigung für die erforderlichen Umbauten und Sanierungen noch gar nicht vorliegt. 152 mit hochradioaktivem Atommüll beladene Castor-Behälter lagern in der staatlichen Forschungsanlage in Jülich.

Weil der Betreiber für das bestehende Atommülllager den Nachweis ausreichender Erdbebensicherheit bis heute nicht erbringen konnte, soll nach einer Weisung der Atomaufsicht in NRW nun die Räumung erfolgen. Dafür sollte das Forschungszentrum ein Konzept vorlegen.

Wie schlampig es in Jülich seit vielen Jahren zugeht, zeigt sich nun auch daran: Die Brückenkrananlage für eine Verladung der Castorbehälter ist ein Sanierungsfall und muss repariert werden.

Bevor es auch nur irgendeinen Atomtransport in Jülich geben kann, muss die „50-Tonnen-Brückenkrananlage in der Verladehalle der Abfallzellen abgeschlossen sein“, berichten die Betreiber. Dazu müssen neue Sicherheitsanforderungen zum Beispiel der Entsorgungskommission eingebaut werden, die die Anlage bis heute nicht erfüllt. Zwei Varianten zur Nachrüstung und Sanierung haben die Betreiber prüfen lassen und sich für diejenige entschieden, die schneller durchführbar ist.

Im Detail-Konzept schreibt das FZJ: „Mit der Umsetzung der Ertüchtigung wird bereits vor der Erteilung der Genehmigung begonnen, obwohl die Genehmigungsbehörde ausdrücklich darauf hinweist, dass die Anforderungen an die Nachrüstung erst nach der Erteilung rechtssicher vorliegen /13/. Zeitersparnis: etwa 1 Jahr, bereits durch das Forschungszentrum veranlasst.“

Durch diese Maßnahme könnten die Reparaturarbeiten um ein Jahr verkürzt werden.  Dennoch: Erst „Ende 2016 (ist) mit dem Beginn der Räumung zu rechnen“ schreiben die Betreiber im Detail-Konzept. Als Fazit heißt es: „Damit kann die für die Abfertigung von Behältern erforderliche Nachrüstung der Krananlage innerhalb von ca. 26 Monaten (ab 01.10.2014) abgeschlossen werden. Der zeitliche Ablauf ist im Rahmenterminplan (Abbildung 1) dargestellt. Der erste Behälter könnte danach Ende 2016 abgefertigt werden“ (S. 7)

Für die Räumung des Lagers hat das FZJ drei Varianten untersucht. Der Neubau einer Lagerhalle am Standort/Jülich, der Abtransport in das Zwischenlager nach Ahaus und der – offenbar favorisierte – Export in die USA. Bei vielen Beobachtern aber ist der Eindruck, dass vor allem die US-Option favorisiert wird. Im Bundeshaushalt sind dafür bereits rund 65 Mio. Euro in 2015 eingeplant. Bis 2018 ist ein Betrag von rund insgesamt 250 Mio. Euro vorgesehen. Für die andere Variante sind entsprechende Haushaltsmittel bislang nicht berücksichtigt.

ZeitbedarfRaeumungJuelich
Detailbericht der Betreiber FZJ: Zeitplan für die Räumung des maroden Atommülllagers.

Über weitere Planungen, die im Detail-Konzept an das Ministerium gereicht wurden, berichtet die Aachener Zeitung: Forschungszentrum Jülich: Atommüll-Transport in die USA bleibt Favorit. Dort heißt es mit Blick auf die im Bericht dargestellten Optionen zum weiteren Umgang mit dem Atommüll in der Forschungsanlage Jülich zusammenfassend: „Knapp 200 Kilometer beträgt die Entfernung zwischen dem Forschungszentrum Jülich (FZJ) und dem Zwischenlager in Ahaus. Bis zur Nuklear-Einrichtung „Savannah River Site“ (SRS) im US-Bundestaat South Carolina sind es 7100 Kilometer. Dennoch kann etwas von Jülich aus schneller in South Carolina als in Ahaus sein. Hoch radioaktiver Müll zum Beispiel.“

Atommüll Jülich: Hochradioaktive Probleme – Das Detailkonzept des Betreibers

Sonntagsspaziergang JülichWas tun mit den 152 Castorbehältern mit hochradioaktiven Brennelementen in Jülich? Die gegenwärtige Lagerhalle ist nicht ausreichend sicher. Das ist auch ein Ergebnis jahrelanger Schlampereien des staatlichen Betreibers, dem ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich. Die Atomaufsicht hat das Forschungszentrum Jülich (FZJ) daher im letzten Sommer aufgefordert, das Lager zu räumen und ein Konzept zu entwickeln, wie und wo eine sichere Lagerung künftig erfolgen kann. Das Bündnis gegen Castorexporte hatte dieses bislang vom FZJ der Öffentlichkeit gegenüber verheimlichte Konzept beschafft. umweltFAIRaendern.de veröffentlich hier dieses Detail-Konzept (PDF) über die Planungen und Randbebindungen, die das FZJ Ende September der Atomaufsicht in NRW vorgelegt hat.

Bis Ende März sollen nun externe Gutachten die Vorschläge des FZJ prüfen und der Landesregierung eine Bewertung vorlegen. Minister Duin hatte jüngst erklärt, dass es in 2015 jedoch keine Atomtransporte geben wird – egal, welche der drei Optionen am Ende entschieden wird.

Geprüft wird offiziell a.) der Bau eines neuen Lagers in Jülich, b.) der Abtransport des Atommülls nach Ahaus, für den das FZJ Anfang der Woche „vorsorglich“ das Genehmigungsverfahren wieder aufgenommen hat und c.) der hochgradig umstrittene Export des Atommülls in die USA.

Offiziell wird davon gesprochen, dass es bislang keine Vorfestlegungen gäbe, welche der Optionen am Ende gewählt wird. Doch für Beobachter deutet sich an vielen Stellen an, dass der Export des Atommülls in die USA die favorisierte Variante ist. Der Atommüll soll dort in die alte Militär- und Plutoniumschmiede der Savannah River Site gebracht werden. Nur für diese Variante sind im Bundeshaushalt allein für 2015 bereits 65 Millionen Euro eingestellt. Für keine der anderen Varianten sind bislang haushaltsrelevante Maßnahmen ergriffen worden. Bis 2018 sind insgesamt 250 Millionen Euro vorgesehen und in den USA wird von einem Umfang von einer Milliarde Euro für den gesamten Deal gesprochen. Auch laufen seit mehreren Jahren intensive Gespräche mit Vertretern in den USA, um einen solchen Export vorzubereiten und die dazu erforderlichen Techniken zu entwickeln. Eine Vereinbarung (Letter of Content) zwischen den US-Stellen und der Bundesrepublik ist ebenfalls bereits verabredet.

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