AKW Lingen – Entwurf Katastrophenschutzplan online

Für das Atomkraftwerk Lingen/Emsland sind die Entwürfe für die Katastrophenschutzepläne nun online verfügbar. Wie schon in der letzten Woche für das AKW Grohnde ist auch die Frist, in der Widerspruche gegen die Pläne erhoben werden können, verlängert worden. Das hat nun der Landkreis Meppen mitgeteilt. Zuvor hatten Bürgerinitiativen und Umweltverbände kritisiert, dass die Pläne nur in den Amtsstuben ausgelegt werden sollten, mitten in den Sommerferien (siehe auch hier). Bis zum 7. September können nun Einsprüche erhoben werden. Hier finden Sie zur Ansicht die pdf-Datei des Katastrophenschutz-Sonderplanes für das AKW Lingen/Emsland. (Entwurfsfassung)!

Auch in der Sache gibt es schon jetzt massive Kritik. Denn völlig klar ist, dass im Katastrophenfall in Lingen/Emsland oder auch im AKW Grohnde die Regelungen im Rahmen der neuen Entwürfe nicht ausreichen werden. Eine Studie des Bundesamts für Strahlenschutz hat die Vorgänge von Fukushima analysiert und auf Deutschland übertragen. Das Ergebnis ist, dass Evakuierungen in viel größeren Entfernungen vom AKW erforderlich sind, als heute angenommen. Die Studie ist online hier verfügbar, die Pressemeldung des BfS hier.

So titeln die Osnabrücker Nachrichten denn auch zurecht, dass die neuen Entwürfe zum Katastrophenschutz schon wieder veraltet sind: „Notfallpläne für Atomunfälle auf altem Stand: Fukushima-Erkenntnisse im Emsland unberücksichtigt“

Dort heißt es: „In der Meppener Kreisverwaltung, als untere Katastrophenschutzbehörde für das Atomkraftwerk Emsland zuständig, kennt man die Studie , hat die Ergebnisse für den neuen Notfallplan aber dennoch nicht berücksichtigt. Orientiert hätten sich die Beamten an den gleichsam gültigen wie verbindlichen Rahmenempfehlungen des Bundesumweltministeriums, heißt es auf Nachfrage. Das Problem: Diese Empfehlungen sind vier Jahre alt und stammen aus einer Zeit, in der niemand eine Katastrophe vom Ausmaß Fukushimas für möglich hielt.“

Der Spiegel schrieb dazu am 17. März 2012 in seiner Ausgabe und im Internet “Atomkatastrophe würde Deutschlands Helfer überfordern“.

Die taz berichtete am 23. Juli 2012 über den mangelnden Katastrophenschutz. Unter der Überschrift „Alles klarmachen für den nächsten GAU“ heißt es dort: „Nach Fukushima empfiehlt eine japanische Kommission Übungen für den Ernstfall. Auch den deutschen Katastrophenschutz halten Experten für unzureichend.“

In der Mitteiliung des Landkreis Meppen heißt es „Laut zuständigem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport sei eine Veröffentlichung des überarbeiteten Sonderschutzplanes im Internet zwar nicht vorgeschrieben, es gebe aber auch keine Bedenken dagegen. Aus diesem Grunde verlängert der Landkreis Emsland nicht nur den Auslegungszeitraum, sondern stellt die aktuelle Entwurfsfassung des Katastrophenschutz-Sonderplanes auch online (s.u.).“

Wichtig ist: „Während des Auslegungszeitraums können Bürger und Träger öffentlicher Belange Bedenken und Anregungen vorbringen. Diese werden vom Landkreis Emsland anschließend überprüft; das Ergebnis der Überprüfung wird dem Einwender mitgeteilt.“

Die Einwendungen „in Form von Bedenken und Anregungen“ sind bis zum 07.09.2012 beim Landkreis Emsland, Fachbereich 32, Ordeniederung 1, 49716 Meppen geltend zu machen.

Geheimsache – Schutzmaßnahmen an den Standort-Zwischenlagern für hochaktiven Atommüll

Atomenergie und Demokratie passen nicht zusammen. Die Betreiber der Atomkraftwerke in Brokdorf, Krümmel und Brunsbüttel haben – unter strenger Geheimhaltung – für die dortigen Atommüllzwischenlager Anträge für sicherheitstechnische Nachrüstungen gestellt. Bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, sind entsprechende Anträge unter dem Titel „Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ eingegangen. Genehmigungen liegen offenbar bislang weder für Brunsbüttel und Krümmel, noch für Brokdorf vor. Diese Änderungen stehen nicht im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden Stresstest, den die Entsorgungskommission durchführt.

Der Betrieb von Atomkraftwerken und den mit ihr zusammenhängenden Anlagen führe die Gesellschaft zum Atomstaat. Wachsende Überwachungsmaßnahmen, Einschränkungen bei den Bürgerrechten, – beides zur Abwehr eines „Atomterrorismus“. So fasste schon Robert Jungk in seinem 1977 erschienenen Buch „Der Atom-Staat“ die anti-demokratischen gesellschaftlichen Folgen der Atomenergienutzung zusammen. (Beitrag DLF zu 30 Jahre „Atomstaat“ und ein Kommentar von Klaus Traube (1977) im Spiegel) Die Geschichte der Atomenergienutzung bis heute hat immer wieder unterstrichen, dass Atomenergie und Demokratie nicht zusammen passen. Ein aktuelles Beispiel, wie sich die Risiken der Atomenergienutzung gegen demokratische Grundprinzipien richten, zeigen die jetzt laufenden Maßnahmen für die Sicherung der Atommülllager an den AKW-Standorten.

Sämtliche Informationen, warum diese Änderungen nun erfolgen und was genau an den Atommülllagern verändert wird, stehen unter strikter Geheimhaltung. Das BMU teilt dazu mit: „Einzelheiten zu den neuen Erkenntnissen, den Lastannahmen und den Sicherungsmaßnahmen unterliegen der Geheimhaltung und können öffentlich nicht genannt werden, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden.“

Für die Entwickung und Umsetzung dieser Maßnahmen sind die „unmittelbar beteiligten Bund-Länder-Gremien im Bereich der Sicherung sind der Arbeitskreis Sicherung und die Kommission „Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen“ (KoSikern)“ zuständig. Beim Arbeitskreis Sicherung handelt es sich um einen Arbeitskreis des Fachausschusses Reaktorsicherheit des Länderausschusses für Atomkernenergie. Die KoSikern ist eine Kommission des Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz.

Zur „Notwendigkeit der Nachrüstung“ wird auf der Homepage des BMU lediglich mitgeteilt: „Eine Änderung oder Ergänzung der Sicherungsmaßnahmen, insbesondere der baulich-technischen Maßnahmen, kann erforderlich werden, wenn sich die Gefährdungsbewertung durch die Sicherheitsbehörden ändert oder wenn sich neue Erkenntnisse, insbesondere zu den Auswirkungen der unterstellten Szenarien, ergeben.

Zu bestimmten Angriffsszenarien, die lediglich im Nahbereich der Transport- und Lagerbehälter zu Schutzzielverletzungen führen können, hat sich die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen. Dazu werden bauliche Maßnahmen und – bis zu deren Umsetzung – temporäre Maßnahmen durchgeführt.

Die Nachrüstung erfolgt jedoch nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland.“

Die Sicherheitsbehörden und das BMU haben vereinbart, dass die Öffentlichkeit über die geplanten Schutzmaßnahmen nicht informiert werden dann. Unter der Leitung des BMU werden „generische Sicherungskonzepte“ entwickelt. „Nahezu das gesamte Regelwerk dazu ist als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und nicht öffentlich zugänglich. Haben Täter Kenntnis aller Auslegungsgrundlagen und Kenntnis der Einzelheiten der Gegenmaßnahmen, wären die Maßnahmen wirkungslos.“ Das BMU verweist darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Vorgehensweise im Jahr 2010 im „mit einem Gerichtsverfahren um die Genehmigung der Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente bestätigt“ haben soll.

Daher wurde auch für die jetzt erforderliche Nachrüstung der Zwischenlager zwischen den betroffenen Behörden einschließlich der Sicherheitsbehörden und den Betreibern vereinbart, dass vermieden wird, Einzelheiten zu den Hintergründen und den einzelnen geplanten Maßnahmen in der Öffentlichkeit zu nennen.

Das BMU teilt mit, dass nichts mitgeteilt werden darf: „Einzelheiten zu den neuen Erkenntnissen, den Lastannahmen und den Sicherungsmaßnahmen unterliegen der Geheimhaltung und können öffentlich nicht genannt werden, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden.“

Behördliche Zuständigkeiten

Allerdings erfährt man noch, welche Zuständigkeiten es bei der Umsetzung dieser Geheimmaßnahmen gibt:

Das Bundesumweltministerium ist für die Festlegung der generellen Anforderungen an die Sicherung zuständig. Diese Festlegung erfolgt durch intensive Abstimmung zwischen dem Bundesumweltministerium, den Innenbehörden, atomrechtlichen Landesbehörden, dem BfS und den Betreibern.

  • Das BfS ist die zuständige Genehmigungsbehörde nach § 6 Atomgesetz für Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, also für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Maßnahmen im Rahmen der Nachrüstung erfordern Änderungsgenehmigungen des BfS.
  • Die Genehmigung der erforderlichen Baumaßnahmen wird durch die für das Baurecht zuständigen Landesbehörden (in der Regel die Landratsämter) erteilt.
  • Für die Zustimmung zu den in der Zwischenzeit vorgesehenen temporären Maßnahmen sind die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Dabei handelt es sich um die entsprechenden Landesministerien, die die vom BfS genehmigten Zwischenlager beaufsichtigen.

 

Protest hilft: Katastrophenschutzpläne für AKW Grohnde im Internet einsehbar

AKW Grohnde an der Weser bei Hameln

Der Landkreis Hameln-Pyrmont reagiert auf die Kritik von AtomkraftgegnerInnen und stellt die neuen Entwürfe für den Katastrophenschutzplan für das AKW Grohnde ins Internet. Außerdem wird die Auslegungsfrist bis zum 7. September verlängert. Bis dahin können Widersprüche gegen die Pläne eingelegt werden. Interessant wird sein, ob auch der zuständige Landkreis rund um das AKW Lingen nun ebenfalls die Pläne online stellt.

Auf der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont ist zu lesen: „In Ermangelung einer eindeutigen, unmissverständlichen Rechtslage, die eine Veröffentlichung im Internet weder vorschreibt noch verbietet, hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf Initiative von Rüdiger Butte, Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont, nach sorgfältiger Abwägung aller rechtlich vertretbaren Möglichkeiten die Empfehlung ausgesprochen, eine Veröffentlichung des Entwurfs des Sonderplanes zum Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde im Internet sowie eine Verlängerung der Auslegungsfrist zuzulassen.

Ab dem 26. Juli 2012 können interessierte Bürgerinnen und Bürger auch auf diesem Weg unter Katastrophenschutzplanung das Recht auf öffentliche Beteiligung wahrnehmen. Die Frist zur Einsichtnahme endet am Freitag, den 07. September 2012.“
Schriftliche Einwendungen sind bis zum 07. September 2012 an folgende Adresse zu richten:
Landkreis Hameln-Pyrmont
Referat 92
Nikola Stasko und Jürgen Kettler
Süntelstraße 9
31785 Hameln

Atommüll-Zwischenlager Brokdorf, Brunsbüttel und Krümmel im Test?

Die Atommüll-Zwischenlager in Schleswig-Holstein werden derzeit einem sogenannten Stresstest unterzogen. Diese Atommülllager stehen jeweils direkt auf dem Gelände der drei Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel (Vattenfall, beide nach der Atomkatastrophe von Fukushima endgültig stillgelegt) sowie am AKW Brokdorf (E.on, Stilllegung Ende 2021). Die Sicherheit der Atommülllager steht schon seit längerem in der Kritik. Bis heute ist das Zwischenlager am Standort Brunsbüttel nicht abschließend genehmigt, weil vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig noch eine Klage läuft. Bereits vor der Atomkatastrophe von Fukushima hatte das Bundesinnenministerium aufgrund von Terrorgefahren Nachrüstungen verlangt.

Nach der Katastrophe von Fukushima hat die Bundesregierung im Herbst 2011 für alle Atomanlagen der Ver- und Entsorgung einen Stresstest auf den Weg gebracht. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat die Entsorgungskommission (ESK) einen Fragenkatalog erarbeitet, mit dem herausgefunden werden soll, wie es um die Sicherheit der Atommülllager bei Flugzeugabstürzen, Bränden, Anschlägen, Hochwasser etc. bestellt ist. Anfang Juni ist dieser Fragenkatalog an die Betreiber gegangen, in Schleswig-Holstein also an Vattenfall und E.on. Ende Juli müssen diese ihre Antworten an die zuständige Aufsichtsbehörde in Kiel abliefern, die die Ergebnisse bis zum 17. August dann an die ESK weiterleitet.

Im Februar 2012 berichten die Kieler Nachrichten unabhängig vom jetzt laufenden Stresstest, dass die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein wenig Handlungsbedarf sieht.

Während im Süden der Republik bereits mit Nachrüstungen begonnen wurde, sei die Lage in Brokdorf, Brunsbüttel und Krümmel laut Angaben eines Behördensprechers eine andere: „„Die Anlagen im Norden sind nach einem anderen Konzept gebaut. Die Mauern sind schon sehr dick“, sagte Oliver Breuer, Sprecher der zuständigen Atomaufsicht im Justizministerium“. Die Wände seien in der Regel rund 1,20 Meter dick, die Decken 1,30 Meter.  Im Süden seien die Mauern oft nur halb so dick, erläuterte Breuer.“ Nach Angaben der KN meinte Breuer: „Die dickeren Wände schützen nach seinen Angaben die Außenwelt besser vor Strahlen und zudem die Castorbehälter besser vor Einwirkungen von außen.“

Allerdings: Diese Aussagen stammen vom Pressesprecher der Behörde und sind vom Februar dieses Jahres. Inzwischen ist in Schleswig-Holstein eine neue Landesregierung am Start, bestehend aus Grünen, Sozialdemokraten und dem südschleswiger Wählerverband SSW. In der Koalitionsvereinbarung hat sich dieses Bündnis vorgenommen, den Atomausstieg weiter voran zu bringen.

Laut Bundesamt für Strahlenschutz sind die Zwischenlager in Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf nach einem „Hallenbau STEAG-Konzept“ errichtet worden und zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: „dicke Betonstrukturen, Wandstärke ca. 1,2 Meter, Deckenstärke ca. 1,3 Meter, einschiffiges Gebäude.“ Auch die Atommülllager in Lingen, Grohnde und Esensham/Unterweser sind nach diesem Konzept errichtet worden.

Das BfS war bei diesem Bau-Konzept der Atommülllager im Februar 2010 (!) in Sachen Sicherheit bei Flugzeugabsturz zu dem Ergebnis gekommen, dass „bei einem Angriff mit einer großen Verkehrsmaschine die Gebäudestandsicherheit erhalten“ bliebe und es „lediglich zu einem lokalen Eindringen von Flugzeugteilen und zu einem geringen Kerosineintrag in das Lagergebäude“ kommen würde. „Bei einem Brand könnte durch thermische Einwirkungen auf die Behälter die Standard-Helium-Leckage-Rate erhöht werden. Dies bedeutet aber keinen gravierenden Verlust der Dichtheit der Transport- und Lagerbehälter.“

Ob das BfS nach den Ereignissen von Fukushima diese Betrachtungen noch für ausreichend hält, ist derzeit unklar.

Fotolink: Das Atommülllager am AKW Brokdorf

Im Februar 2012 sollen die Atommülllager an den schleswig-holsteinischen AKW-Standorten laut KN folgendermaßen mit hochradioaktiven Behältern belegt sein: „In Krümmel werden nach Angaben der Betreiber Eon und Vattenfall derzeit 19 Castorbehälter mit abgebrannten  Brennelementen gelagert, in Brunsbüttel 6. In Brokdorf sind es nach Angaben von Eon aktuell 16 Behälter. Die Lagerung ist jeweils für maximal 40 Jahre genehmigt. Bei diesen Zwischenlagern im Norden läuft diese Frist dem Bundesamt für Strahlenschutz zufolge zwischen 2046 und 2047 ab.“

Zur Situation nach der endgültigen Abschaltung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel siehe auch diesen Text.

Stresstest für Atomanlagen – Urenco Gronau Chef im Interview (August 2011)

Zur Zeit läuft der sogenannte Stresstest für Atomanlagen im Bereich der Ver- und Entsorgung. Bereits im vergangenen Jahr hat der Chef von der Uranfabrik in Gronau, Joachim Ohnemus zu diesem Stresstest gegenüber dem lokalen TV Sender „wmtv“ aus Münster Stellung genommen. Das Interview wurde offenbar am 18. August 2011 gesendet.

Ein echtes Schmankerl am Rande. Hier gibt es einen Video-Beitrag der Uranfabrik Gronau für Kinder. Schöne heile Urenco-Welt .

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