Ökonomie der Energienetze – Rekommunalisierung lohnt sich: Mehr Investitionen, sichere Arbeitsplätze und wirtschaftliche Gewinne

stromnetzhamburg
Gut für Investitionen, Arbeitsplätze und die Stadt – rekommunalisierte Netzgesellschaften, wie z.B. die wieder vollständig städtische Stromnetz Hamburg GmbH.

Die Übernahme der Energienetze durch die Hansestadt Hamburg nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur Rekommunalisierung verläuft auch in wirtschaftlicher Sicht bislang günstig. Außerdem werden Arbeitsplätze langfristig in den rekommunalisierten Unternehmen gesichert. Auch wenn die vollständigen Auswirkungen der nun schrittweise erfolgenden Übernahmen der ehemals von Vattenfall (Stromnetz, Fernwärme) und E.on (Gas) betriebenen Energienetze erst noch kommen, ist der Jahresabschluss der Hamburgischen Vermögens- und Beteiligungsverwaltung (HGV) für das Jahr 2013 mit Blick auf die „Vers- und Entsorgung“ äußerst positiv.

Nicht vergessen werden darf, dass die SPD sich nur unter dem Druck des Volksentscheids für eine Minderheitsbeteiligung von 25,1 Prozent an den drei Netzgesellschaften entschied. Mit der Annahme des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ werden diese Gesellschaften nun nach und nach vollständig übernommen. Ihre Gewinne gehen künftig nicht mehr an die Konzern-Aktionäre, sondern unterstützen wieder die Hamburger Politik und die SteuerzahlerInnen.

Die Arbeitsplätze sind übrigens nach der Rekommunalisierung – entgegen vorherigen Warnungen – auch durch inzwischen erfolgte Investitionsentscheidungen mehr als gesichert. Im Spätsommer teilte das inzwischen vollständig kommunale Unternehmen mit: Städtischer Verteilungsnetzbetreiber Stromnetz Hamburg GmbH gibt jährlich mehr als 160 Millionen Euro für Netzerneuerung und –ausbau aus.

Demnach übersteigen die nunmehr geplanten Investitionen die vorher mit Vattenfall vereinbarten Beträge und sichern damit eben auch die Arbeitsplätze ab: „Für die Erneuerung und den Ausbau des Netzes wird das Unternehmen zwischen 2014 und 2018 jährlich mehr als 160 Millionen Euro ausgeben. Damit wird die Zusage noch übertroffen, die im Kooperationsvertrag mit der Stadt von 2011 getroffen worden war.“

Bereits im September 2014 meldete das Abendblatt über Millionengewinne durch den Netzrückkauf: „Nach der bisherigen Prognose sollte Hamburg für die bis vor dem Volksentscheid lediglich 25-prozentige Beteiligung am Stromnetz 5,8 Millionen Euro kassieren – das wären hochgerechnet auf 100 Prozent 23,2 Millionen Euro. Nun aber hat die HGV die Zahlen in ihrem aktualisierten „Erfolgsplan“ deutlich nach oben korrigiert. Demnach führt die Hamburger Energienetze GmbH nun sogar 26,6 Millionen Euro Gewinn für das gesamte Netz an die Stadt ab – also 3,4 Millionen Euro mehr als zunächst veranschlagt.“ Allein das Stromnetz brachte im Jahr 2012 insgesamt einen Gewinn von 48 Millionen Euro (Abendblatt) bzw. hier bei der Stromnetzgesellschaft.

Im Jahresbericht 2013 liest sich das nun – etwas anders als im Abendblatt prognostiziert – für das Stromnetz zusammenfassend so: „Die gesamten Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr 2013 um 24,3 Mio. € bzw. 4,7 % auf 542,9 Mio. € gestiegen.“ Und dann: „Das Ergebnis vor Gewinnabführung sank gegenüber dem Vorjahr von 67,9 Mio. € auf 40,4 Mio. €. Die HGV hat für 2013 vertragsgemäß eine Ausgleichszahlung i. H. v. 5,8 Mio. € erhalten. Die Konzessionsabgabe betrug 2013 90,1 Mio. € (2012: 84 Mio. €).“ (Seite 17) Doch auch zum Gasnetz und der Wärme enthält der Jahresbericht weitere positive Angaben.

Jahresabschluss 2013 und Auszüge zur Netzübernahme

Der vollständige Jahresabschluss für 2013 der HGV (PDF) ist auf deren Seite online und steht auch hier als PDF zur Verfügung. (Hinweis: Bei dem Original-PDF handelt es sich um eine gesperrte Fassung, die z.B. das Kopieren von Texten und Bildern verhindert. Es gibt im Internet aber Möglichkeiten, diese Sperre zu umgehen.)

Im folgenden dokumentiere ich einige Auszüge aus dem Bericht in Bezug auf die Netz-Übernahme:

Ver- und Entsorgung
„Die HGV war 2013 ganzjährig mit jeweils 25,1 % an den 2012 erworbenen Netzgesellschaften Strom (SNH), Gas (HNG) und Fernwärme (VWH) beteiligt. Von den für den Fall eines erfolgreichen Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Energienetze vereinbarten Rückabwicklungsrechten hat die HGV keinen Gebrauch gemacht. Stattdessen wurden nach Vorliegen des Ergebnisses des Volksentscheids mit den Mehrheitsgesellschaftern aller drei Gesellschaften Gespräche über den Zuerwerb ihrer  Anteile aufgenommen. Zum Kauf der 74,9 % Anteile an der SNH wurde am 17. Dezember 2013 die 100 %ige HGV-Tochter „Hamburg Energienetze GmbH“.“ (HEG) gegründet. S.7

Ver- und Entsorgung
„Die Geschäftsentwicklung der HWW wird zu einem großen Teil durch die meteorologischen Rahmenbedingungen geprägt. Das Jahr 2013 war durch einen trockenen Sommer gekennzeichnet. In der Folge stieg der Wasserverbrauch entgegen dem  langjährigen, leicht rückläufigen Trend um 2,4 % an. Der Wasserpreis stieg 2013 auf 1,61 € je m3 (2012: 1,56 € je m3).

Die Geschäftsentwicklung der drei Energienetzgesellschaften wird stark beeinflusst durch energiepolitische Rahmenbedingungen. Darüber hinaus haben die gesamtwirtschaftliche Entwicklung mit ihren Auswirkungen auf den Energiebedarf von Industrie und Gewerbe sowie
– insbesondere bei der Gasnetz- und der Wärmegesellschaft
– witterungsbedingte Einflüsse nachhaltige Auswirkungen

auf die Ertragslage. Bei der VWH wird die Ertragslage zudem durch die volatilen Bezugspreise bei den eingesetzten Brennstoffen beeinflusst. Die Geschäftsentwicklung aller Gesellschaften verlief im Jahr 2013 positiv. Die durch die Netze geleiteten Gas- und Wärmemengen haben sich auch 2013 witterungsbedingt erhöht, die Stromverteilmenge ist hingegen leicht gesunken.“ S. 11

Unter 2.2. Ertragslage und 2.2.1 Überblick heißt es u.a.:

Die Konzernumsatzerlöse haben sich um 4,1 % bzw. 138,5 Mio. € auf 3.485,8 Mio. € (2012: 3.347,3 Mio. €) erhöht.  Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse inkl. Bestandsveränderungen, andere aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge) erhöhte sich parallel um 204,1 Mio. € auf 3.805,1 Mio. €.

Die Erhöhung der konsolidierten Umsatzerlöse ergibt sich gemäß nachfolgender Tabelle aus Steigerungen in allen Bereichen, lediglich im Konzernbereich Sonstige sanken die Umsätze um 39,2 Mio. € aufgrund der geringeren Zahl an Veranstaltungen bei der HMC in ungeraden Jahren. Die größten Zuwächse wurden in den Bereichen Ver- und Entsorgung i. H. v. 70,8 Mio. €, Immobilien und Stadtentwicklung i. H. v. 41,4 Mio. € sowie Verkehr und Logistik i. H. v. 57,1 Mio. € erzielt.

Die Zunahme der Umsatzerlöse im Bereich Ver- und Entsorgung entfällt größtenteils auf die Hamburg Energie GmbH, die ein sehr starkes Wachstum bei den Stromkunden verzeichnen konnte.“ S. 12

„Die Hamburg Netz GmbH (HNG), an der die HGV zu 25,1 % beteiligt ist, betreibt das Erdgasnetz in großen Teilen der FHH auf einer Länge von 7.400 km. Neben Wartung und Instandhaltung des Netzes ist sie auch für den Ausbau der technischen Infrastruktur zuständig, beispielsweise für die Aufnahme von Biogas in das Verteilnetz. Die HNG hat mit 20.547,1 GWh auch im Geschäftsjahr 2013 wiederum mehr Gas durch ihre Netze verteilt als im Vorjahr (2012: 19.128,1 GWh). Ursächlich hierfür war im Wesentlichen die kühle Witterung des ersten Halbjahres. Die Umsatzerlöse haben sich gegenüber 2012 deutlich um 33,7 % auf 214,4 Mio. € erhöht (2012: 160,4 Mio. €).

Ursächlich waren insbesondere Mehrerlöse aus der Bilanzkreisabrechnung bzw. aus Mehr- / Mindermengen (Abrechnungen von Differenzen eingespeister zu den von Endkunden bezogenen Energiemengen), denen entsprechende gestiegene Aufwendungen gegenüberstanden. Den gestiegenen Erlösen aus der Netznutzung standen nur teilweise erhöhte Aufwendungen gegenüber. Das Ergebnis vor Gewinnabführung stieg deutlich um 17,5 Mio. € auf 31,1 Mio. € an (2012: 13,6 Mio. €). In ihm spiegeln sich neben Erlössteigerungen insbesondere rückläufige Aufwendungen für Dienstleistungen wider.

Die HGV hat für das Geschäftsjahr 2013 eine feste Ausgleichszahlung i. H. v. 3,38 Mio. € erhalten. Die Konzessionsabgabe betrug 2013 rd. 8,4 Mio. € (2012: 10,5 Mio. €). Der Rückgang ist auf den Wegfall eines periodenfremden Effekts zurückzuführen. Die HGV ist 2013 an der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH, bis 15. April 2013: Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH) mit 25,1 % beteiligt gewesen. Die SNH betreibt innerhalb des Stadtgebiets Hamburg das Stromverteilnetz und ist verantwortlich für die Sicherheit sowie die Zuverlässigkeit der Stromversorgung.“ S. 16

Die Stromabgabe sank im Geschäftsjahr 2013 leicht um – 0,9 % auf 12.553 GWh (2012: 12.673 GWh). Die gesamten Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr 2013 um 24,3 Mio. € bzw. 4,7 % auf 542,9 Mio. € gestiegen. Der Zuwachs resultierte wesentlich aus der gestiegenen Umlage für stromintensive und atypische Netznutzer (17,6 Mio. €; 2012: 9,9 Mio. €) sowie der neu eingeführten Offshore-Haftungsumlage (17,3 Mio. €). Diesen Umlagen standen in gleicher Höhe Aufwendungen gegenüber, so dass sie ergebnisneutral waren. Die Erlöse aus der Netznutzung (327,1 Mio. €) sanken leicht um – 2,1 % analog zu der leicht rückläufigen Netznutzung. Den gesamten Umsatzerlösen von 542,9 Mio. € standen gestiegene operative Aufwendungen (Mate- rial- und Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen inkl. EEG-Umlagen, Konzessionsabgabe) von insgesamt 572,3 Mio. € gegenüber (+ 51,1 Mio. €).

Das Ergebnis vor Gewinnabführung sank gegenüber dem Vorjahr von 67,9 Mio. € auf 40,4 Mio. €. Die HGV hat für 2013 vertragsgemäß eine Ausgleichszahlung i. H. v. 5,8 Mio. € erhalten. Die Konzessionsabgabe betrug 2013 90,1 Mio. € (2012: 84 Mio. €). Die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) errichtet und betreibt in Hamburg Leitungen zur Verteilung von Fernwärme. Des Weiteren erzeugt und vertreibt sie Fernwärme und Strom. Die HGV ist an ihr mit 25,1 % beteiligt.

Die VWH hat im Geschäftsjahr 2013 4) 1.415 GWh Strom abgesetzt, von denen 1.332 GWh aus Eigenerzeugung stammen. Zudem wurden 4.158 GWh Wärme abgesetzt. Die Umsatzerlöse betrugen 355,4 Mio. €. Den größten Anteil daran (266 Mio. € bzw. 75 %) haben die Wärmeerlöse, die durch eine insgesamt kältere Witterung erneut positiv beeinflusst wurden. Die Stromerlöse (79,1 Mio. €, ohne KWK-Erlöse) fielen aufgrund des niedrigen Strompreisniveaus vergleichsweise gering aus. Insgesamt erzielte VWH Erträge von 368,4 Mio. €. Die Aufwendungen einschließlich des Zinsergebnisses beliefen sich auf 302,3 Mio. €. Der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung betrug 63,0 Mio. €. Die HGV hat für das Geschäftsjahr 2013 eine feste Ausgleichszahlung i. H. v. 14,66 Mio. € erhalten.“ S. 17/18

Die Hamburg Energie GmbH, eine Tochtergesellschaft der HWW, trägt als kommunaler Anbieter von Strom und Biogas zum Klimaschutz bei. Bis Ende 2013 konnte das Unternehmen bereits 80.300 Strom- und rd. 11.000 Gaskunden gewinnen (2012: 75.000 bzw. 9.000), die ausschließlich mit kohle- und atomstromfreiem Strom und mit Bioerdgas beliefert werden. Hamburg Energie betreibt zudem seit 2013 den „Energiebunker Wilhelmsburg“. Dieses Biomasse-Blockheizkraftwerk mit Wasserspeicher und Solarthermieanlage versorgt einen Teil der lokalen Bevölkerung mit Warmwasser und Heizwärme. S. 27

4. Nachtragsbericht

Folgende Veränderungen der Beteiligungsstruktur im Geschäftsjahr 2014 sind bereits umgesetzt bzw. beschlossen worden:

Zum wirtschaftlichen Stichtag 1. Januar 2014 hat die Hamburg Energienetze GmbH (HEG) von der Vattenfall GmbH die restlichen Anteile an der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) zum vorläufigen Kaufpreis von rd. 411 Mio. € erworben. Zugleich wurde ein Gesellschafterdarlehen der Vattenfall GmbH i. H. v. 243 Mio. € übernommen. Für weitere für den Stromnetzbetrieb benötigte Geschäftseinheiten (Vattenfall Netzservice GmbH und Vattenfall Metering GmbH bzw. Serviceeinheiten) ist die HGV / HEG mit dem Kaufvertrag vom 15. Januar 2014 eine Kaufverpflichtung spätestens zum 1. Januar 2016 eingegangen. Der endgültige Kaufpreis für die SNH-Anteile wird im Rahmen einer aktuellen Unternehmensbewertung durch einen neutralen Gutachter ermittelt. Im Zuge des Kaufvertrags hat die HGV auch die Vattenfall Verkehrsanlagen GmbH (jetzt Hamburg Verkehrsanlagen GmbH – HVG) von der Vattenfall GmbH erworben, die Betreiberin der Straßenbeleuchtung und Verkehrssignalanlagen auf dem Hamburger Stadtgebiet ist. Für die Wärmegesellschaft Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) ist eine Kaufoption für die noch Vattenfall gehörenden 74,9 % zum 1. Januar 2019 vereinbart worden. Bis 2018 bleibt die HGV wie bisher mit 25,1 % Anteilseignerin mit Anspruch auf eine feste Ausgleichszahlung. Die Gespräche mit E.ON zum vollständigen Erwerb der Hamburg Netz GmbH (HNG, Gasnetzgesellschaft) dauern noch an.“ S. 34

Atommüll: Tschüss Milliarden und Konzerne – Die Zeche zahlen wir

Geldkarten-GranCanariaFeb2014416Die Atomkonzerne wollen den Atommüll los werden, genauer: Die Kosten und Risiken, die mit dessen Lagerung für eine Ewigkeit verbunden sind. Auf der einen Seite decken sie die Bundesrepublik mit milliardenschweren Schadensersatzklagen für den Atomausstieg, gegen die Brennelementesteuer und noch so einiges mehr ein. Auf der anderen Seite bieten sie der Bundesregierung an, eine staatliche Stiftung zu gründen, in die sie einmalig die bis heute gebildeten steuerfreien Entsorgungsrückstellungen einzahlen, dann aber bitte von den weiteren Kostenrisiken für ewig und immer befreit sein wollen. Bad-Bank heißt das inzwischen. Von wegen unternehmerisches Risiko! Vermutlich wären die Konzerne am Ende – nach zähem Ringen – zu einem edlen Kompromiss bereit und nehmen die Klagen zurück. Die Bundesregierung und Sigmar Gabriel werden strahlen! Ebenso wir. Nur wir müssen das auch noch bezahlen.

Um die Kosten der Atommüllentsorgung und die sogenannten Entsorgungs-Rückstellungen wird zäh gerungen. 36 Milliarden Euro sollen die Konzerne in den letzten Jahrzehnten dafür zurückgelegt haben. Steuerfrei und zur freien Verfügung, weil bislang keine, auch keine rot-grüne Bundesregierung sich getraut hatte, diese Rückstellungen aus den Konzernen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds auszugliedern. Den Streit mit den Konzernen hat sich bislang niemand, der oder die auf einer Regierungsbank saß, zugetraut. Jetzt wächst die Sorge, dass die schwere Wirtschaftskrise der Konzerne dazu führen könnte, dass diese Rückstellungen verloren gehen. Jetzt – viele Jahre zu spät – lässt Wirtschaftsminister Gabriel endlich prüfen, wie man an das Geld rankommen könnte, ja, ob es überhaupt da wäre. Klar, dass die angeschlagenen Atomkonzerne umso heftiger zurückschlagen.

Die FAZ berichtet: „Der Staatsrechtler Hans-Wolfgang Arndt hat ihr (der Atomwirtschaft) bescheinigt, dass ein solcher Schritt verfassungswidrig wäre. Arndt schreibt in seinem Rechtsgutachten, das dieser Zeitung vorliegt: „Eine Abgabenpflicht in einen Garantie- oder einen Solidaritätsfonds scheitert am Verfassungsrecht.“ Das gelte sowohl aus inhaltlichen wie auch aus formaljuristischen Gründen. Zudem bekräftigt der frühere Rektor der Universität Mannheim: „Damit sind alle Rückstellungen der Betreiber von Kernkraftwerken bis zum Veranlagungszeitraum 2013 unantastbar.“

Das will sagen: Ohne die Zustimmung der Atomkonzerne geht absolut gar nichts. Selbst wenn sie – wie E.on das jetzt vormacht – die Atomsparte auslagern und diese an die Wand fahren, also in die Pleite: Die Verfassung lässt Eingriffe nicht zu, so erklärt es Arndt. Geht die Bundesregierung diesen Konflikt nicht ein und hat am Ende die besseren Argumente in der Hand, dann werden wir als SteuerzahlerInnen die Zeche zahlen, die Atomkonzerne und zahllose Bundesregierungen uns eingebrockt haben. Es geht um ein verdammt wichtiges Gut: Das Verursacherprinzip. Darum, dass diejenigen mindestens finanziell für den Dreck die Verantwortung übernehmen, den sie für ihre Geschäfte und Gewinne in die Welt gesetzt haben.

Schon jetzt wird von Kosten in Höhe von mindestens 48 Milliarden Euro beim Rückbau der Atommeiler und der Entsorgung des Atommülls gesprochen. Doch überall wird deutlich, dass die Risiken größer, die Aufgaben schwieriger und damit die Kosten höher werden.

Atommüll: Eine Kommission, Gäste und die Öffentlichkeit

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Gäste der AG1 der Endlager-Kommission mit Erfahrungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung: Michael Fuder, Andreas Fox, Ulrike Donat. Foto: Dirk Seifert

Atommüll ohne Ende, Probleme überall. Seit dem Spätsommer tagt im Bundestag die hoch umstrittene Endlager-Kommission. Inzwischen hat sich im Rahmen der Kommission eine AG für die Öffentlichkeitsbeteiligung gebildet, genauer: „AG1 – Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz„. Deren Vorsitzende, der Landesbischof Ralf Meister (Hannover) und Rechtsanwalt Hartmut Gassner, haben nun ein umfangreiches Papier zur Debatte über die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt, das am Freitag (12.12.) auf dem Treffen der AG1 erstmals behandelt werden soll. Vorgesehen ist, das Konzept im März 2015 von der Kommission beschließen zu lassen.

Update: Auf das Papier von Meister und Gassner reagierte noch am Abend vor der Sitzung am 12.12. Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung in scharfer Form. Der Vorschlag von den beiden Vorsitzenden sei elitär orientiert und könne von ihm so nicht mitgetragen werden. Allerdings betonte Sommer darin auch, dass nun aus seiner Sicht endlich überhaupt eine Grundlage für die Debatte um Beteiligung und Mitentscheidung in der Kommission bzw. der AG in Gang komme.

Auf den letzten Drücker hatte die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen im Rahmen der Verhandlungen um einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche diese Kommission als eine Form von Öffentlichkeitsbeteiligung ins Standortauswahlgesetz gehievt. Fast alle Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände hatten das zustande kommen des Gesetzes und der Kommission heftig kritisiert und eine Beteiligung zunächst abgelehnt. Erst in letzter Minute entschied sich der BUND zu einer Beteiligung, ohne die massive Kritik im Kern zurückzunehmen.

Der BUND reagierte damit aber auf einige Maßnahmen seitens der Bundesregierung, die z.B. die weitere Erkundung in Gorleben beendet und eine Klage zurücknahm (ohne aber den Standort Gorleben aus dem Suchverfahren auszuschließen). Auch der Aufbau des umstrittenen neuen Bundesamts für kerntechnische Entsorgung wurde zunächst auf Eis gelegt. Und schließlich wurde in einem Entschließungsantrag durch den Bundestag bekräftigt, dass die Kommission eine Evaluation des Gesetzes durchführen und dazu dem Bundestag Vorschläge für Veränderungen unterbreiten soll. Auch die Deutsche Umweltstiftung ist als Vertreter der Umweltverbände Mitglied der Kommission.

Gäste mit Erfahrungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Endlager-Projekten

Bereits auf der letzten Sitzung der AG1 im November waren Gäste eingeladen, die sich mit den Konflikten um die Atommülllagerung seit Jahren auseinandersetzen und die AG1 über ihre Einschätzungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei den drei Endlagerstandorten Morsleben, ASSE und Gorleben informierten. Vorgesehen war auch, eine Person aus der Region Salzgitter zu finden, die über diesbezügliche Erfahrungen zum Schacht Konrad berichten sollte. Dies blieb aber ohne Erfolg.

Michael Fuder berichtete über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der ASSE, Andreas Fox über das gleiche Thema in Sachen Morsleben. Schon diese beiden Vorträge machten deutlich, dass viel Vertrauen in das staatliche Vorgehen zertrümmert worden ist.

Zur aktuellen Entwicklung bei der ASSE machte Fuder darauf aufmerksam, dass es starke Tendenzen gäbe, die mit den Begriffen „Pro-Forma-Beteiligung“ (BMUB, BfS), Staat als „Obrigkeit“ und „Gegner“ und „Geringschätzung“ zu tun hätten. Andreas Fox verwies unter anderem auf „extrem asymmetrische Verhältnisse in Hinsicht auf manpower, Finanzierung und alle anderen Ressourcen“, die eine Arbeit auf Augenhöhe bislang völlig verhindern würden.

Die Rechtsanwältin und Mediatorin Ulrike Donat ging in ihrem Vortrag über die Erfahrungen zu Gorleben hinaus und sprach grundsätzliche Probleme des  gesellschaftlichen Konflikts um die Atomenergie an, deren Befassung, Würdigung und Klärung sie als unbedingt erforderlich bezeichnete, wenn es zu einer wirklichen Verständigung und Konsensbildung für die Atommüll-Lagerung kommen soll.

Das grundlegende Problem, um eine Vertrauensbasis zu entwickeln, machte Donat schon in der Einleitung ihrer Thesen klar: „Bundesregierung, Energiewirtschaft und Verwaltung sowie ein großer Teil der Parteien sind seit Beginn sog. „friedlichen Nutzung der Atomenergie“ einseitig pro Atom und auf Durchsetzung ausgerichtet gewesen, bis hin zur Laufzeitverlängerung 2010. Kommunikation erfolgte intransparent und „top down“. Durchsetzung und Kostenaspekte rangierten vor Sicherheitsinteressen der Bürger.“

Gegen diese Einseitigkeit war allein die Anti-Atom-Bewegung Garant für Sicherheit, Sicherheitsbedenken und Kontrolle. Für das Gelingen eines neuen Verfahrens zur Suche nach einem dauerhaft sicheren Atommülllager, für das es vor allem Vertrauen und Glaubwürdigkeit braucht, stellt sie Anforderungen: „Ein Neuanfang benötigt Glaubwürdigkeit für den Ansatz und für das Verfahren. Dazu wäre es hilfreich, wenn die sicherheitsrelevante Rolle der Kritiker gewürdigt wird und die Fehler der Vergangenheit von Seiten der Politik eingestanden werden. Auch die künftige Finanzierung sollte auch nach dem Ende der Atomenergienutzung gesichert werden. Weitere Laufzeitverlängerungen und eine Renaissance der Atomkraft müssen ausgeschlossen werden. Art und Menge des zu entsorgenden Mülls muß kalkulierbar sein“ und „Das Verfahren muß in einem öffentlichen Prozess gemeinsam abgestimmt werden unter neutraler, allparteilicher, geschulter Moderation“.

Anforderungen, denen sich die Kommission und die AG1 sicher stellen muss, wenn sie die bislang weitgehende Ablehnung des derzeitigen Verfahrens bei den Anti-Atom-Initiativen verändern will. Anforderungen aber auch, denen sich vor allem Betreiber, Regierungen und Behörden auch unabhängig von der Kommission stellen müssen. Denn so sehr sich die Kommission um möglicherweise gute Ansätze bemühen mag: Projekte, wie die derzeit in Planung befindliche Abschiebung von Atommüll aus Jülich in die USA oder der Versuch von E.on und anderen, sich vor den wachsenden Kosten der Atommülllagerung zu drücken, sind sicher nicht geeignet, Vertrauen in die Glaubwürdigkeit eines staatlichen Neubeginns zu fördern – um nur zwei von den vielen möglichen Beispielen zu nennen.

Die drei Vorträge von Donat, Fuder und Fox hier zum download:

Wieso Filz? Ex-Atomminister Röttgen und Ex-Atomchef Hennenhöfer gründen Kanzlei

radioaktiv„Röttgen und Hennenhöfer: Zwei Juristen starten durch“, meldet das Handelsblatt und schreibt: „Der frühere Bundesumweltminister und sein ehemaliger Abteilungsleiter wollen eine Anwaltskanzlei eröffnen – mit einem besonderen Spezialgebiet. Damit könnten sie Bundeskanzlerin Merkel das Fürchten lehren.“ Röttgen war Umwelt- bzw. Atomminister und hatte in seiner Amtszeit Gerald Hennenhöfer zum obersten Atomaufseher gemacht, nachdem dieser u.a. als Manager bei der VIAG (heute E.on) tätig gewesen war.

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E.on in der Endlager-Kommission: Rückstellungen sind sicher, wenn wirtschaftlich nichts schief geht

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Bernhard Fischer (links) von E.on und Mitglied der Endlager-Kommission musste heute in der Sitzung Stellung zur Umgestaltung von E.on nehmen. Foto: Dirk Seifert

Wachmacher zu Beginn der Doppelsitzung der Endlager-Kommission im Bundestag. Der E.on-Vertreter in der Kommission, Bernhard Fischer, war aufgefordert, zu den jüngsten Ankündigungen von E.on zur Aufspaltung des Konzerns Stellung zu nehmen. Neben einigen Aussagen zu Marktentwicklungen und Wirtschaftsfragen dementierte Fischer, dass diese Aufspaltung irgendwas mit der Gründung einer Bad-Bank zu tun habe.

Rechtsanwalt Hartmut Gassner hatte scharf nachgefragt, wollte wissen, ob Fischer denn die Sicherung der Entsorgungs-Rückstellungen und die Finanzierung der Atommüllsuche als Aufgabe der Kommission ansehe. Gassner sprach dabei die Einrichtung eines Rückstellungs-Fonds zur Sicherstellung der Finanzmittel an.

Die Antwort von Fischer war eindeutig: Er sehe nicht, dass sich die Kommission mit der Finanzierung der Entsorgung befassen müsse, es gehe um die Suche nach einem Endlager. Erhard Ott, Vertreter des DGB und Mitglied im Aufsichtsrat von E.on, unterstützte Fischer. Im Zusammenhang mit dem Verursacherprinzip als Grundlage für die Finanzierung der Entsorgung sprach er davon, dass auch politische Entscheidungen zu beachten wären, z.B. der Ausstieg aus der Atomenergie. Die Gründung bzw. Abtrennung der neuen E.on-Gesellschaft wäre nur mit Zustimmung durch die Gewerkschaften erfolgt, weil ein wirtschaftlich solides Unternehmen entstünde(, mit dem die Arbeitsplätze gesichert würden.)

Dass bei E.on Planungen in Richtung Bad-Bank laufen, glaubt auch Hubertus Zdebel von der Linken. Er bedankte sich auch bei Michael Müller, einer der beiden Kommissions-Vorsitzenden, der die Planungen von E.on im Vorfeld der Kommissionssitzung ebenfalls kritisiert hatte.  Zdebel verwies auf die wachsenden Zweifel, dass Rückstellungen möglicherweise schon jetzt nicht mehr verfügbar sein könnten. „Kann E.on zahlen oder nicht“, wollte Zdebel daher von Fischer wissen.

Fischer verwies natürlich erneut darauf, dass die neue Gesellschaft stark aufgestellt sein würde, machte dann aber eine nicht unerhebliche Einschränkung: Es würde auch auf die Marktbedingungen ankommen. Wenn es schlecht läuft, würde es auch zu mehr und mehr Stilllegungen kommen.

Stefan Wenzel, grüner Umweltminister aus Niedersachsen, und auch die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kottin-Uhl fragten kritisch nach. Jörg Sommer von der Umweltstiftung wollte schließlich wissen, wie es nach der Aufspaltung mit den Klagen gegen die Kostenbeteiligung bei der Endlagersuche aussähe, ob diese nun erledigt sein? Dazu Fischer: Diese würden weiter verfolgt, zunächst in alter Struktur, ab 2016 dann in veränderter Form, die derzeit noch nicht entschieden ist.

Die Debatte wurde wegen der Anhörung zum Stand der internationalen Endlagerforschung zunächst unterbrochen und soll anschließend noch fortgesetzt werden.

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