Atomausstieg? Der Atommüll bleibt – aber wer zahlt?

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Wer zahlt für das Atommüll-Desaster? ARD Magazin Plusminus berichtet. Foto: Screenshot

Das Atomerbe wird uns trotz des beschlossenen (Teil)Ausstiegs noch für eine Million Jahre beschäftigen. Das klingt so irreal, ist aber leider sehr materiell. Ebenso die Frage: Wer eigentlich wird für die wachsenden Kosten der Atommülllagerung zahlen. Klar gibt es gesetzliche Regelungen. Das ARD-Magazin PlusMinus widmet sich dem atomaren Wahnsinn und den Kosten in diesem Video-Beitrag in der Mediathek. Dabei zeichnet das Magazin die Geschichte der Atomenergienutzung seit den 50er Jahren in Schlagzeilen nach und macht deutlich, vor welch enormen Problemen und Kosten wir heute stehen.

Ausführlich kann man das auch auf dieser Seite der Redaktion nachlesen. Ein weiteres ausführliches Interview mit Prof. Leprich gibt es als Extra auf der angegebenen Seite. (Video verfügbar bis 15.01.2016)

In dem Beitrag kommt auch Thorben Becker vom BUND zu Wort. Der BUND hatte vor wenigen Monaten eine Studie zu den Kosten für die Atommüllentsorgung vorgestellt. Dort wird festgestellt: Derzeit müsste minimal mit 48 Milliarden Euro gerechnet werden; das ist ein Mehrfaches dessen, was an Rückstellungen für diesen Zweck aktuell bei den Konzernen vorhanden wäre. Über diese Studie berichtet umweltFAIRaendern hier:

Die Konzerne E.on, RWE, Vattenfall und EnBW stehen vor massiven wirtschaftlichen Problemen. Möglicherweise ist das Geld weg, bevor die Bundesregierung handelt.

Anti-Atomkraft-Organisationen fordern Taten: Landesregierung in NRW soll Urananreicherung beenden

Urenco-Wertstoff-Spermuell03AtomkraftgegnerInnen und Verbände haben heute in einem Schreiben an die rot-grüne Landesregierung in NRW Taten gefordert: Die Uranfabrik der URENCO in Gronau müsse abgeschaltet und nicht verkauft werden, heißt es. Erst vor wenigen Tagen hatten AktivistInnen in Gronau mit einer symbolischen Aktion demonstriert und die Abschaltung gefordert. umweltFAIRaendern dokumentiert die heutige PM: „Urananreicherung beenden statt verkaufen. „Angesichts der brisanten Lage rund um die Urananreicherungsanlage (UAA) Gronau gehen Anti-Atomkraft-Initiativen aus dem Münsterland, die Umweltverbände BUND und BBU sowie die Ärztevereinigung IPPNW mit der NRW-Landesregierung hart ins Gericht: „Für Landes-Wirtschaftsminister Duin sind die rot-grünen Koalitionsvereinbarungen ganz offenbar nur Belletristik und kein konkreter Handlungsauftrag; bedauerlicherweise scheint aber auch der grüne Regierungspartner den Ernst der Lage noch immer nicht begriffen zu haben,“ warnte Dr. Michael Harengerd vom BUND NRW.

Mit einem ausführlichen Fragenkatalog wenden sich die Initiativen und Verbände an die NRW-Landesregierung, um die Forderung nach einer sofortigen Stilllegung der UAA Gronau zu bekräftigen. Im Mittelpunkt des Schreibens stehen die erheblichen Gefahren durch den geplanten Verkauf des Gronauer Urananreicherers Urenco, die Ablehnung der kurz bevorstehenden Inbetriebnahme einer riesigen Atommüll-Lagerhalle für abgereichertes Uran in Gronau sowie die stetige Zunahme der Urantransporte quer durch NRW.

Die Anti-Atomkraft-Initiativen und Verbände kritisieren massiv, dass die NRW-Landesregierung ihre Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag von 2012 in punkto Atomausstieg nicht einhält. In dem Schreiben an die Landesminister Duin (SPD), Jäger (SPD) und Remmel (Grüne) heißt es wörtlich: „Als Landesregierung müssen Sie sich dieser Herausforderung stellen und einen klaren Weg aufweisen, der zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau, zur Vermeidung von weiterer Atommüllproduktion und zu einer sicheren Entsorgung des Gronauer Atommülls führt“.

Die Europa-Vorsitzende der Friedensnobelpreisträgerin IPPNW, Dr. med. Angelika Claußen, warnt eindringlich vor dem Verkauf von Urenco: „Ausgerechnet bei Urenco ist trotz der militärischen Brisanz sogar ein Börsengang im Gespräch. Damit wird das Kontrollregime durch die Internationale Atomenergiebehörde massiv untergraben. Einer Weiterverbreitung der Atomwaffentechnologie z. B. an Staaten im Pulverfass des Nahen und Mittleren Ostens wird wissentlich Vorschub geleistet. Aus friedenspolitischer Sicht ist das unverantwortlich. Die IPPNW fordert daher eine Stilllegung der Urenco-Anlagen.“

Große Sorgen bereitet auch die für 2015 geplante Inbetriebnahme einer riesigen Atommüll-Lagerhalle für 60 000 Tonnen abgereichertes Uran auf dem Gelände der UAA Gronau: „Die Betriebsgenehmigung soll zeitlich unbefristet sein, sodass angesichts einer fehlenden Entsorgungsmöglichkeit de facto ein oberirdisches Endlager entstehen kann. Und jedes Jahr kommen durch den Betrieb der UAA mehr als 6000 Tonnen Uranmüll hinzu. Wo bleibt der versprochene Atomausstieg? Die Atommüllproduktion muss in Gronau umgehend beendet werden,“ so Peter Bastian vom Aktionsbündnis Münterland gegen Atomanlagen.

3. April: Ostermarsch an Urananreicherungsanlage Gronau

Für Karfreitag, 3. April, ist an der UAA Gronau ein überregionaler Ostermarsch geplant, um gegen die Urananreicherung, den geplanten Verkauf von Urenco sowie gegen die Inbetriebnahme der neuen Atommüll-Lagerhalle zu protestieren.

Weitere Informationen: www.bbu-online.de, www.bund-nrw.de, www.ippnw.de, www.sofa-ms.de, www.urantransport.de , www.aku-gronau.de“

Hamburger Energie Wende und Ersatz-Fernwärme-Werk Wedel: Nicht ergebnisoffen – Bündnis kritisiert Umweltbehörde

HEW1Die Umsetzung der Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg ist auf dem Weg und vor allem zum verstärkten Klimaschutz ist eine der zentralen Aufgaben die Ablösung des alten Kohle-Heizkraftwerks in Wedel. Diese Anlage versorgt vor allem den Hamburger Westen mit Fernwärme. Streit gibt es um die Frage, mit welchen Alternativen das veraltete Kraftwerk ersetzt werden soll. Der Senat und Vattenfall favorisieren offenbar eine Modernisierung des Kraftwerks oder den Ersatz durch eine größere zentrale Anlage mit Gas-Betrieb. Nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – unser Netz“ ist aber für die Initiativen klar, dass es dezentraler Technologien bedarf und dabei Erneuerbare Energien zum Tragen kommen müssen. Das haben der BUND und andere Initiativen wie der Hamburger Energietisch heute bestärkt.

Die Presseerklärung (s.u.) steht im Zusammenhang mit einer detaillierten fachlichen Stellungnahme der Initiativen zur laufenden Debatte um die Alternativen, die heute der Umweltbehörde und dem für diese Untersuchung beauftragten Gutachter übergeben wurde. Darin werden nicht nur zahlreiche Vorschläge für das weitere Vorgehen gemacht, sondern auch als weiterer bzw. neuer Standort die Flächen in Stellingen genannt. Dort wird im kommenden Sommer die bisherige Müllverbrennungsanlage stillgelegt, nachdem die Stadt auch die ehemals von Vattenfall betriebene Müllverbrennungsanlage am Rugenberger Damm gekauft hat. Die Initiativen sehen in der Fläche in Stellingen erhebliche Kostenvorteile gegenüber dem bisherigen Standort Wedel.

„Ersatz Kraftwerk Wedel: Erste wichtige energiepolitische Entscheidung nach Volksentscheid Gutachterprozess in der entscheidenden Runde / BUND und weitere NGO mahnen zusätzliche Prüfungen an

Für 2015 wird die erste wichtige energiepolitische Investitionsentscheidung nach dem erfolgreichen Volksentscheid im September 2013 erwartet. Das alte Kohlekraftwerk am Standort Wedel zur Versorgung der Hamburger Fernwärme muss ersetzt werden. Ein Gutachterprozess, in der erstmals die besten technische und klimapolitische Alternativen geprüft werden, ist bereits zu einigen Zwischenergebnissen gekommen. Der BUND Hamburg und weitere beteiligte NGO fordern nun eine Erweiterung des Prüfauftrages.

„Es sind zwar mit diesem Gutachterprozess erstmals wichtige Daten und alternative Prüfansätze auf den Tisch gekommen – aber es wurde auch deutlich, dass die Stadt weiterhin an der ursprünglichen Planung eines Gaskraftwerkes am Standort Wedel festhält. Wir appellieren daher an die zuständige Fachbehörde, nicht im bloßen Akzeptanzmanagement zu verharren, sondern den Gutachterprozess wirklich ergebnisoffen zu gestalten“, so die Vertreter von BUND Hamburg, Hamburger Energietisch (HET) und KEBAP.

Die NGOs haben zudem ein aktuelles Zwischenergebnis des Gutachterprozesses dokumentiert und die aus ihrer Sicht wichtigsten Fragen, die noch nicht beantwortet worden sind, zusammengestellt. Dieses Schreiben ist heute an die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt geschickt worden. Positiv heben die NGOs hervor, dass bereits schon jetzt weitere technische Varianten als gleichrangig mit dem ursprünglich geplanten Gaskraftwerk bewertet werden. Diese Varianten beinhalten zum Beispiel ein modulares Gasmotorenkraftwerk an einem oder mehreren Standorten – ähnlich wie es jetzt in Kiel geplant wird.

Im Gutachterprozess sind allerdings wichtige Fragen zum tatsächlichen Wärmebedarf, zu alternativen Standorten (z. B. Stellingen), zu hydraulischen Umbauoptionen des vorhandenen Fernwärmenetzes und die Nutzung der Erneuerbarer Energien im Sinne des Volksentscheids offen geblieben.

„Wir gehen davon aus, dass sich die BSU der Beantwortung wichtiger Fragen nicht verstellt. Nur mit einer fundierten Grundlage kann eine belastbare Investitionsentscheidung in diesem Jahr getroffen werden. Und da die Stadt Hamburg spätestens 2019 die Fernwärme von Vattenfall übernimmt, wird sich die geforderte Sorgfalt sowohl betriebswirtschaftlich als auch klimapolitisch auszahlen“, so Manfred Braasch vom BUND Hamburg.“

Grüner Kontrollverlust in Baden-Württemberg: EnBW überrascht mit Klage und ein weiterer Großaktionär sucht Atommülllager im Ausland

Quelle: KD BUSCH D3S/1
Überrascht von EnBW Klage. Großaktionär und grüner Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller (Grüne), Quelle: Seite des Umwelt-Ministeriums, KD BUSCH D3S/1

Da läuft wohl was aus dem Ruder, im Musterländle Baden-Württemberg. Der grüne Umweltminister ist jedenfalls platt: „EnBW klagt gegen AKW-Moratorium“ meldeten die Medien kurz vor Weihnachten (Handelsblatt). Erstaunlich, für Franz Untersteller kam das „etwas überraschend“. Eine überraschende Aussage, immerhin hält das Land 46,75 Prozent der Anteile an EnBW und hätte also eigentlich im Bilde sein müssen.  Damit nicht genug. Nun schwätzelt ein weiterer Anteilseigner von EnBW darüber, dass man Atommüll doch getrost im Ausland lassen und irgendwo jenseits der Grenzen ein Endlager finden könnte (Spiegel). Der da so vor sich denkt ist Heinz Seiffert (Doppel F, CDU) vom Verband Oberschwäbischer Elektrizitätswerke (OEW), der ebenfalls 46,75 Prozent des Energiekonzerns EnBW hält.

Atommülllagerung als Weltmarkt

Für den CDU-Landrat aus dem Alb-Donau-Kreis ist die Sache mit dem Atommüll eigentlich ganz einfach, immerhin gibt es „auch in diesem Bereich einen Weltmarkt“. Und weil Deutschland ja auch gelegentlich Atomstrom aus dem Ausland nutze, ist doch klar: „Da ist es doch nicht unlogisch, auch unseren Atommüll dort hinzubringen.“ Mister Spock würde vermutlich nun eine Augenbraue hochziehen und den Kopf etwas schräg legen.

Dieser Donau-Schwabe Seiffert (Doppel F), so der Spiegel weiter, „glaubt an eine Wende bei der Endlagersuche. Stark strahlender Atommüll könne durchaus im Ausland endgelagert werden.“ Die Endlagerkommission des Deutschen Bundestags dürfte sich ermutigt fühlen, denn: „“Ich bin ziemlich sicher, dass es der Politik nicht gelingen wird, in der dicht besiedelten Bundesrepublik Deutschland einen geologisch geeigneten Standort für ein Endlager durchzusetzen. Das versucht man doch schon 20 Jahre erfolglos“, sagte OEW-Chef Heinz Seiffert der Deutschen Presse-Agentur. Er glaube an eine Lösung im Ausland.“ Siehe auch diesen Artikel im Handelsblatt.

UPDATE (dpa-Börse-online): „Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Claus Schmiedel, lehnt entgegen früherer Äußerungen eine Lagerung deutschen Atommülls im Ausland ab. Er widerspricht damit dem Chef des kommunalen Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), Heinz Seiffert. Dessen Aussage, es gebe einen „Weltmarkt“ für Atommüll, sei der „größtmögliche Blödsinn“, sagte Schmiedel in Stuttgart. Es existiere weltweit kein einziges Endlager. Entsprechend gebe es auch keinen Handel und damit keinen Markt. Schmiedel hatte sich in seiner Zeit als wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion noch dafür eingesetzt, dass Atommüll aus Baden-Württemberg ein Endlager in Russland finden könne.“

Mal sehen, wie die Endlager-Kommissionäre diese Anregungen und knallharten Analysen bewerten. Da könnte man sich einiges an Arbeit ersparen. Am kommenden Montag tagt z.B. die AG 1 der Kommission zur Evaluierung des „Standortauswahlgesetzes“, am 19.1. dann die gesamte Kommission und am 22.1. die AG Öffentlichkeitsbeteiligung und Dialog. Bekommen die das nicht auf die Reihe, kann am 29.1. noch die AG 3 Entscheidungskriterien eingreifen. (Alle Termine der Endlager-Kommission und der AGs)

Franz Untersteller, ebenfalls Mitglied der Endlager-Kommission, hat jedenfalls einen – sagen wir mal – sportlichen Jahreswechsel. Während er sich dafür einsetzt, den noch immer in Frankreich lagernden WAA-Atommüll zumindest teilweise in Baden-Württemberg unterzubringen, kommt ihm diese Debatte nun ziemlich quer.

Überraschter Minister: Tanzt EnBW-Vorstand der Landesregierung auf der Nase rum?

Und dass die EnBW nun auch noch die bundesdeutschen SteuerzahlerInnen für das von der Bundesregierung nach Fukushima verhängte Moratorium für die AKWs Philippsburg 1 und Neckarwestheim 1 ohne sein Wissen verklagen, ist sicherlich auch kein gutes Zeichen. „Eon und RWE haben es vorgemacht, EnBW zieht nach“, schreibt das Handelsblatt. RWE hat vor Gericht inzwischen für Biblis einen solchen Schadensersatz gerichtlich durchgesetzt. E.on und nun auch EnBW wollen mit ihren Klagen die klammen Kassen auffüllen.

Die echte Panne für die erste grün geführte Landesregierung ist die Begründung der EnBW. Das Handelsblatt schreibt: „EnBW begründete seinen jetzigen Gang vor das Gericht damit, dass der Konzern im Interesse seiner Aktionäre handle. „Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen.““

Hallo? Im „Interesse der Aktionäre“ (PM EnBW, siehe vollständig unten) klagt EnBW gegen die Bundesregierung und gegen das Land Baden-Württemberg? Diese Aktionäre sind mit fast je 47 Prozent einerseits das Land, andererseits zahlreiche Kommunen.

Laut Wikipedia hat der OWE folgende Mitglieder Landkreis Ravensburg (21,821 %), Alb-Donau-Kreis (20,989 %) ,Bodenseekreis (15,812 %), Landkreis Biberach (11,126 %), Zollernalbkreis (8,712 %), Landkreis Rottweil (6,479 %), Landkreis Sigmaringen (6,229 %), Landkreis Freudenstadt (5,007 %), Landkreis Reutlingen (3,825 %). (Siehe auch hier die Anteilseigner auf der Seite von OWE.

Also: EnBW befindet sich demnach fast zu 100 Prozent im öffentlichen Besitz des Landes und von Landkreisen. Und da verklagt ein solches Unternehmen die eigenen BürgerInnen? Und zumindest der Grüne Umweltminister ist davon sogar noch überrascht worden?

Landesregierung im Aufsichtsrat von EnBW: Nichts mitbekommen?

Hat z.B. Silke Krebs. ehemalige Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und als derzeitige Ministerin im Staatsministerium Mitglied im Aufsichtsrat der EnBW, nichts von der Klagevorbereitung im Vorstand mitbekommen? Und auch Aufsichtsratsmitglied Nils Schmid (SPD), Koalitionspartner der Grünen, stellvertretender Ministerpräsident sowie Finanzminister in BaWü, ist nicht informiert gewesen?

Egal wie die Entscheidung des Vorstands zustande gekommen ist: Hat die grün geführte Landesregierung in BaWü wirklich von dieser Klage im Vorfeld nichts mitbekommen, dann ist das mindestens ein Armutszeugnis und in jedem Fall wäre das ein Anlass, sich den Vorstand mal so richtig zur Brust zu nehmen. Immer unterstellert, dass die grün-rote Landesregierung gegen eine solche EnBW-Klage ist, dann muss man feststellern: Der Vorstand tanzt der mit einem Anteil von rund 47 Prozent an der EnBW beteiligten Landesregierung auf der Nase rum.

Grün regiert: Gerichte statt Politik

Die Reaktionen von Untersteller zu diesem Vorgang sind eher kläglich. Nicht nur, dass er sich „überrascht“ zeigt. In der PM, in der er sein Bedauern über die EnBW-Entscheidung ausdrückt, heißt es auch: „Das Gericht, so der Umweltminister, werde jetzt zu entscheiden haben, ob die EnBW im Rahmen der Amtshaftung dennoch Anspruch auf Entschädigung habe. Er sehe dem Verfahren aus Sicht des Landes zuversichtlich entgegen.“ Untersteller ist der Meinung, dass das Moratorium für die beiden AKWs „eine harte, aber richtige Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima“ gewesen ist.

Das ist nichts anderes als eine Verzichtserklärung auf Politik. Zu hoffen ist, dass die Landesregierung hausintern noch mal mit dem EnBW-Vorstand Klartext redet. Immerhin sei die Klage ja aus Gründen der Fristwahrung am 23. Dezember eingereicht worden. Da kann hinter den Kulissen ja noch mal nachgearbeitet werden.

Dokumentation: PM der EnBW, 22. Dezember 2014

Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird morgen, 23. Dezember 2014, mit Blick auf eine am 31.12.2014 ablaufende Verjährungsfrist, beim Landgericht Bonn eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg einreichen. Hintergrund ist das sogenannte Moratorium für Kernkraftwerke von 2011 und der sich anschließende Zeitraum bis zum Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes am 06. August 2011.

Am 16. März 2011 ordnete das Baden-Württembergische Umweltministerium – auf Bitten und in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium – die einstweilige dreimonatige Betriebseinstellung (Moratorium) der Kernkraftwerke GKN I und KKP 1 an. Die EnBW fuhr daraufhin die Anlagen am 16. März bzw. 17. März ab. Mit den sogenannten „Biblis-Entscheidungen“ des VGH Kassel und des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 ist zwischenzeitlich rechtskräftig festgestellt, dass die Anordnungen rechtswidrig waren. Die dafür ausschlaggebenden Gründe sind auf die EnBW übertragbar.

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des Umstands, dass mögliche Ansprüche zum Jahresende 2014 verjähren, hat der Vorstand der EnBW insbesondere aus aktienrechtlichen Verpflichtungen im Interesse der Aktionäre die Geltendmachung von Schadensersatz geprüft. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen. Die bereits rechtshängigen Verfahren in gleicher Sache werden hierbei wesentliche Erkenntnisse liefern und eine verfahrensökonomische Abwicklung unterstützen.

Der Schaden, der der EnBW durch die rechtswidrigen Anordnungen für die Kernkraftwerke KKP 1 und GKN I entstanden ist, liegt in der Bandbreite eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags.

Auf dem Weg zum Stadtwerk? Hamburg Energie, die Netze und eine Chance

HEW1Im November meldete das junge kommunale Unternehmen „Hamburg Energie“ den 100.000 Kunden:  Rund 250 Millionen Euro Umsatz macht der Ökostromer in 2014 und erwartet mit 1,5 Millionen Euro erstmals einen Gewinn. Neben Hamburg Energie wächst der kommunale Anteil der Hansestadt an der Energieversorgung rasant. Durch den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ läuft die Rekommunalisierung der Energienetze. Das Stromnetz ist bereits wieder zu 100 Prozent städtisch, die Fernwärmeversorgung und das Gasnetz folgen. Mit der Netzübernahme steigt auch die kommunale Strom- und Wärmeerzeugung. Hamburg könnte mit diesen neuen Instrumenten zu einem bedeutsamen Player für die Energiewende werden. Als Dach könnte ein neues kommunales Stadtwerk helfen, diese wachsenden Potentiale zu bündeln und zu stärken.

Hamburgs kommunaler Ökostromer legt zu

Seit fünf Jahren vertreibt das städtische Unternehmen ausschließlich Ökostrom und Gas. Unter den Kunden ist die Stadt Hamburg, die sich von Hamburg Energie noch bis Ende 2015 mit Ökostrom beliefern lässt (dann muss der Liefervertrag aufgrund gesetzlicher Bestimmungen europaweit neu ausgeschrieben werden). Seit dem 1.1.2015 beliefert Hamburg Energie die Stadt auch mit Gas. Außerdem hat der kommunale Ökostromer zum Jahresbeginn die Strompreise gesenkt.

In einer Pressemitteilung schreibt Hamburg Energie: „Mit dem Erreichen der 100.000-Kunden-Grenze nach nur fünf Jahren haben wir nicht nur unsere Ursprungsplanung übertroffen. Mit diesem Wachstum sind wir das erfolgreichste Rekommunalisierungsprojekt Deutschlands“, so Michael Beckereit, Geschäftsführer des städtischen Energieversorgers. „Kein anderer Energieversorger hat in einer so kurzen Zeit so viele Kunden gewonnen“.

In Sachen Energiewende und Ausbau der Erneuerbaren Energie ist das kommunale Unternehmen auf einem guten Weg. Im Oktober hat der TÜV Süd sein neues Siegel „Wegbereiter der Energiewende“ vorgestellt: „HAMBURG ENERGIE ist eines von drei Unternehmen, die damit erstmals zertifiziert werden. Das neue Siegel wird ausschließlich an Energieunternehmen vergeben, die über alle Unternehmensbereiche und Produktsparten hinweg den Ausbau der erneuerbaren Energie forcieren und damit einen wirklichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wesentliche Voraussetzung ist der konsequente Verzicht auf Atom- und Kohlestrom.“

Rekommunalisierung der Energienetze für die Energiewende

Seit dem erfolgreich gegen u.a. die SPD und die Handelskammer durch den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ durchgesetzte Rekommunalisierung der Energienetze für Strom, Fernwärme und Gas wächst neben Hamburg Energie der Anteil der kommunalen Energieversorgung in Hamburg rasant. Während Hamburg Energie bislang als Tochterunternehmen innerhalb von „Hamburg Wasser“ angesiedelt ist, werden nach bisherigen Planungen die drei Netzgesellschaften zunächst eigenständig als GmbHs eingerichtet und unter das Dach der für die öffentlichen Unternehmen zuständigen Holding der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) gestellt.

Die Stromnetz-Gesellschaft ist bereits zu 100 Prozent rekommunalisiert und derzeit läuft die Entflechtung mit dem früheren Eigentümer Vattenfall. Anfang 2016 werden dann auch die insgesamt rund 1.000 ehemals bei Vattenfall beschäftigten KollegInnen wieder in einem öffentlichen Unternehmen tätig sein.

Mit ca. 650 Beschäftigten wird dann spätestens 2018/19 auch der Bereich der Fernwärmeversorgung vollständig zur Stadt wechseln. So ist es bislang in den Übernahme-Verträgen mit Vattenfall als Option vereinbart. Der Volksentscheid schafft aber für die Stadt die Verbindlichkeit, diese Option auch umzusetzen. Der laufende Rückzug des wirtschaftlich schwer angeschlagenen Vattenfall-Konzerns ließe sogar darüber Spekulationen zu, ob nicht eine frühere Übernahme durch die Stadt möglich wäre. Derzeit ist die Stadt Hamburg mit einem Anteil von 25,1 Prozent an der Fernwärme beteiligt.

Seit Anfang Dezember 2014 liegt nun auch das Verhandlungsergebnis für die Übernahme des bislang von E.on betriebenen Gasnetzes vor. „Die HGV ist seit 2012 bereits für einen Preis von 80,4 Mio. Euro mit 25,1 % an der Hamburg Netz GmbH beteiligt. Sie erhält nun zum 1. Januar 2018 die Möglichkeit, auch die restlichen 74,9 % zu kaufen“, heißt es in einer Meldung der Hamburger Finanzbehörde zum erzielten Ergebnis. „Der Kaufpreis für 74,9 % der Anteile beträgt 275 Mio. Euro, der zum 1. Januar 2018 fällig wird. Dem Verhandlungsergebnis liegen Gutachten zugrunde, die HanseWerk und HGV jeweils für sich in Auftrag gegeben hatten. Damit ergibt sich ein Gesamtpreis für das Hamburger Gasnetz einschließlich aller betriebsnotwendigen Anlagen von 355,4 Mio. Euro.“ Damit verbunden ist die Betriebsübernahme von insgesamt rund 500 Beschäftigten.

Mehr als 2.000 Beschäftigte werden über diese Rekommunalisierungs-Schritte, die durch ein breites Bündnis von Umweltorganisationen, Kirchen, Mietervereinen und Verbraucherverbänden per Volksentscheid durchgesetzt worden sind, künftig wieder für eine starke kommunale Position in der Energieversorgung sorgen.

Hinzu kommt, dass außerdem bei der Müllverbrennung in Hamburg eine Rekommunalisierung stattfindet. Die Hamburger Stadtreinigung übernimmt in einem ersten Schritt von Vattenfall die MVA in der Borsigstraße. Vermutlich noch in diesem Jahr wird dann wohl auch die MVA am Rugenberger Damm und evtl. auch die VERA übernommen.

Kommunaler Energie-Netz-Verbund inkl. Erzeugung und Vertrieb!

Neben der reinen Netz-Infrastruktur und der damit einhergehenden Arbeitsplatzsicherung ist diese Rekommunalisierung auch bedeutsam, weil damit die kommunale Strom- und Wärmeversorgung stark wächst. Viele Kraft-Wärme-Anlagen, vor allem in der Fernwärme-Erzeugung, produzieren nämlich nicht nur die Wärme, sondern eben auch zusätzlich Strom. Mit der Netzübernahme wird die Hansestadt also künftig auch im wachsendem Maße zum Stromhändler werden. Im Bereich der Fernwärme wird die Stadt mit der Umsetzung der Rekommunalisierung auch die KundInnen übernehmen. Bei der Rekommunalisierung des Stromnetzes bleiben die KundInnen bislang bei Vattenfall.

Keine Frage: In Sachen Klimaschutz ist dabei noch vieles zu tun. Vor allem die Wärme- und Stromerzeugung im veralteten Heizkraftwerk in Wedel muss dringend ersetzt werden, denn dort wird immer noch Kohle als Brennstoff eingesetzt. Der Volksentscheid hat die Stadt beauftragt, die Rekommunalisierung mit dem verbindlichen Ziel einer „sozial gerechten, klimaverträglichen und demokratisch kontrollierten Energieversorgung aus erneuerbaren Energien“ zu entwickeln. Das gilt natürlich auch für den Ersatz des bisherigen Heizkraftwerks in Wedel.

Eine detaillierte Zusammenfassung der mit der Rekommunalisierung verbundenen Kapazitäten der Strom- und Wärmeerzeugung liegt mir grad nicht vor. Aber in Sachen Stromerzeugung ist immer wieder die Rede davon, dass die Stadt Hamburg mit der Rekommunalisierung in die Lage versetzt wird, künftig den gesamten Strombedarf der privaten VerbraucherInnen zu decken. Das ist kein Pappenstiel.

Strategische Neuausrichtung der kommunalen Energiewende für Hamburg: Chancen ausloten und entwickeln

Alles zusammen wirft die Frage auf, wie denn Hamburg künftig diese bislang einfach nebeneinander befindlichen Gesellschaften in ein gemeinsames Konzept packt und damit entsprechend den im Volksentscheid vorgegebenen Zielen in den Dienst einer demokratischen, sozialen und klimaverträglichen Energiewende stellt. Am besten in Verbindung mit der starken Bürgerbewegung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, mit den zahlreichen Energie(Netz)-Genossenschaften und deren Bürger-Beteiligungsmöglichkeiten.

Hamburg verfügt nun (Schritt für Schritt) über die Netze für Strom, Wärme, Wasser und Gas und damit einer – unter Einschluss der Müllverbrennungsanlagen der Stadtreinigung – eigenen kommunalen Strom- und Wärmerzeugung. Damit entsteht die Möglichkeit, eines eigenen Kunden-Vertriebs und damit die Frage, wie dieser mit dem (noch vergleichsweise kleine) Ökostrom-Produzenten verbunden werden kann. Gesellschaftsrechtlich ist dabei sicherlich für Strom und Gas das Unbundling zu beachten, als die rechtliche Trennung von Erzeugung und Vertrieb. Das aber ist kein Hindernis, die Potentiale der hamburgischen Möglichkeiten in der Energieversorgung neu zu denken.

Die Energiewende und die Verfügung über die Netze schafft für den Klimaschutz nahezu optimale Bedingungen, denn nun kann die Stadt Hamburg – durchaus unter Zuhilfenahme Dritter – die Regie übernehmen und jeweils mit optimierten Konzepten die jeweils besten Varianten einer Energiebereitstellung betreiben.

Z.B. bei der (Fern)Wärme-Versorgung. Bislang ist das Vattenfall-Fernwärmenetz aufgrund technischer und unternehmerischer Bedingungen ein weitgehend abgeschottetes System, in dem erneuerbaren Energie nur schwer einzubinden sind. Das war für Vattenfall von Vorteil – für die Energiewende ein großer Nachteil. Die Öffnung der Netze, z.B. für die Erzeugung von Wärme (und Strom) könnte es nun auch für Dritte möglich machen, mit ihren Ideen, Konzepten und Vorschlägen einzusteigen.

Darauf hatte im Zuge des Volksentscheids auch das private Ökostrom-Unternehmen Lichtblick seinerzeit hingewiesen. Während das Unternehmen sonst Rekommunalisierungen nicht für sonderlich sinnvoll findet, sprach sich Lichtblick mit Blick auf die Hamburger Situation mit Vattenfall und E.on für eine solche aus: „Ein vollständiger Übergang in die Hand der Stadt Hamburg würde die Chance einer echten Öffnung des Fernwärmenetzes für konkurrierende Energieerzeuger bieten.“

Auch die Hamburger Verbraucherzentrale, einer der Initiatoren des Volksentscheids, hatte diese Öffnung gefordert.

Der Umbau des existierenden Fernwärmenetzes wird nicht von heute auf morgen gehen. Erforderlich für diese anzustrebende Öffnung aber ist, dass im Zuge des erforderlichen Umbaus jetzt keine Entscheidungen getroffen werden, die Investitionen hin zu erneuerbaren Energien langfristig blockieren oder erschweren könnten. Es braucht möglicherweise kurzfristig realisierbare Zwischenschritte, die zwar z.B. das Kohle-Heizkraftwerk in Wedel aus Klimaschutzgründen schnell ersetzen, aber als Zwischenschritt den erforderlichen Umbau nicht langfristig erschweren.

Rekommunalisierung beschleunigen

Das Problem in diesen Überlegungen ist, dass Vattenfall noch bis 2018 bei der Fernwärme entscheidend mitreden darf. Unternehmerisch stellt dieser vergleichsweise lange Zeitraum ein echtes Problem dar. Nicht nur, weil Vattenfall an einer Modernisierung kein echtes Interesse mehr hat bzw. haben kann. Der Rückzug des Unternehmens aus dem deutschen Markt als Folge der schweren wirtschaftlichen Probleme birgt die enorme Gefahr, dass Vattenfall versuchen wird, jeden Euro aus der Fernwärme zu ziehen und daher auch auf alle für die Energiewende erforderlichen Investitionen verzichtet. Die Stadt Hamburg kann zwar mit seiner Sperrminorität von 25,1 Prozent sicherlich einiges verhindern, aber für die erforderliche Gestaltungskraft gegen den Mehrheitseigner wird es vorerst nicht reichen.

Die schwere Krise von Vattenfall und die hohe Bedeutung der Fernwärme für den Klimaschutz sollte daher zum Anlass genommen werden, Vattenfall zu einer früheren Übergabe der Fernwärme an die Stadt zu bewegen. Natürlich ist es überaus ärgerlich, wenn Vattenfall dabei sogar noch verdient. Aber möglicherweise ist es doch sinnvoller, die Trennung zu beschleunigen, auch wenn das Geld kostet.

Das Ganze denken: Kommunales Stadtwerk – Hamburg Energie Wende (HEW)

Im Zuge der laufenden Rekommunalisierung und im Verbund mit einem kommunalen Hamburg Energie braucht Hamburg dringend eine Debatte, wie diese neuen Potentiale in den Dienst einer am Klima- und Ressourcenschutz ausgerichteten Energieversorgung genutzt werden können. Dafür müssen die Chancen der nun Schritt für Schritt wieder kommunal verfügbaren Bausteine systematisch miteinander im Kontext betrachtet werden – also die berühmten Synergien „gehoben“ werden. Die Ziele, in welche Richtung diese Synergien zu entwickeln sind, gibt der Volksentscheid vor. Nun muss es darum gehen, aus einzelnen Bausteinen das neue Ganze zu entwickeln.

Vielleicht gibt es ja im anstehenden Wahlkampf für die Bürgerschaftswahlen im Februar 2015 die eine oder andere Möglichkeit, die KandidatInnen und Parteien mal zu fragen, wie sie sich denn die Zukunft einer kommunalen Energiepolitik angesichts der neuen Chancen vorstellen. Wäre ja schön, wenn sich herausstellt, dass „die Politik“ da schon was strickt.

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