Hamburger Energiewende – Neue Wärme nach dem Volksentscheid

box_energiewendeNach dem Volksentscheid für die Rekommunalisierung der Energienetze stellt sich in Hamburg die Frage: Wie weiter? Zunächst einmal muss die Umsetzung des Volksentscheids erfolgen. Damit haben Senat und Bürgerschaft jetzt jede Menge Arbeit. Aber es geht um viel mehr, als nur um die Netze. Denn jetzt ist der Weg frei, damit Hamburg endlich wieder eine eigenständige Energiepolitik betreiben kann – betreiben muss. Nicht mehr dominiert von zwei großen Stromkonzernen und deren Interessen. Jetzt geht es um eine Energiepolitik für die Stadt, die Menschen, für Klimaschutz und Energiewende. Die BürgerInnen in der Hansestadt haben – wenn die SPD das mit aller Ruhe mal genau betrachtet und die millionenschwere Werbekampagne gegen den Volksentscheid vom Endergebnis abzieht – eine mehr als klare Entscheidung getroffen: Sie wollen eine kommunale Energiewende mit Erneuerbaren Energien ohne die Konzerne Vattenfall und E.on. Und sie wollen beteiligt sein.

Darauf ist die Hamburger SPD nicht vorbereitet. Allzulange hat sie auf die Partnerschaft mit den Konzernen gesetzt und ihnen das energiepolitische Geschäft in der Hansestadt Hamburg überlassen. Nach dem Volksentscheid ist aber klar: Jetzt müssen Senat und Bürgerschaft einen kompletten Neustart organisieren. Bürgermeister Scholz hat versprochen, den Volksentscheid zu respektieren und jetzt eine Umsetzung mit Bewerbungen zu organisieren, die keine Behörde in der Republik ablehnen könnte. Das wird noch zu beweisen sein. Aber: Es geht um weit mehr, als nur um die Netzübernahme. Der Volksentscheid hat den Weg für eine fast komplett neue Energie-WENDE-Politik frei gemacht.

Alle Netze in öffentlicher Hand

Schritt für Schritt hat die Stadt nun die Aufgabe umzusetzen, die drei Netze für Strom, Gas und Ferwärme zu rekommunalisieren. Keine ganz einfache Aufgabe, nachdem der SPD-Senat allzulange auf die Partnerschaft mit Vattenfall und E.on gesetzt hat und sich nun vor allem beim Strom und der Fernwärme in relativ kurzer Zeit neu organisieren muss und dabei eine Kompetenz aufbauen muss, die er in den letzten Jahren eher in die Konzerne ausgelagert und damit privatisiert hat.

Obwohl nun erst das Stromnetz, zeitnah die Fernwärme und schließlich das Gasnetz zu rekommunalisieren ist, gilt es auch, die möglichen Synergien der drei bislang getrennten und in Konkurrenz zueinander stehenden Netze, zusammen zu bringen. Für die Energiewende und den Klimaschutz eine gute Sache, wenn die Stadt künftig in der Lage ist, jeweils die klima- und energiepolitisch sinnvollste Form der Energieversorgung aus einer Hand bereit zu stellen – ohne Konkurrenz zwischen den Energieträgern, die zum Einsatz kommen könnten. Eine echte Chance für das Klima! Aber: Für eine solche integrierte Planung fehlen derzeit grundsätzliche alle Voraussetzungen. Ein echter Neustart also. Welche Möglichkeiten für die Energiewende und den Klimaschutz durch die Verfügung über diese drei Netze möglich sind, muss nun dringend untersucht und die Chancen und Risiken ausgelotet werden. Eine Menge Arbeit, nicht nur für die Behörden in Hamburg. Da braucht es richtig viel Bürgerengagement und Unterstützung. Der Senat und die Bürgerschaft sollten das jetzt unbeding aktivieren!

Neue Wärme und mehr Klimaschutz für Hamburg

Weit oben auf der Tagesordnung steht die Wärmeversorgung für Hamburg. Mit der Fernwärme erhält Hamburg ein mächtiges Instrument, mit dem sehr viel Klimapolitik und Energiewende zu machen ist. Das Hamburger Ökostrom-Unternehmen LichtBlick hat in seiner Erklärung, warum das Unternehmen den Volksentscheid für die Rekommunalisierung der Energienetze unterstützt hat, viele wichtige Punkte genannt. Vor allem im Bereich der Wärmeversorgung (siehe unten). Nicht nur für LichtBlick wichtige Punkte. Sie verweisen nämlich auch auf die Alternativen, die es zu aktivieren gilt.

Nachdem die Eigentumsfrage mit Vattenfall zugunsten der Stadt Hamburg geklärt ist, wird es um den Ersatz des Heizkraftwerks in Wedel gehen. Dort soll nach den derzeitigen Planungen ein mit Erdgas betriebenes GuD-Kraftwerk als Ersatz gebaut werden. Keine Frage: Gegenüber dem derzeitigen kohlebefeuerten Kraftwerk ein Vorteil und allemal besser als eine Fernwärmeleitung von dem noch im Bau befindlichen Kohlekraftwerk in Moorburg.

Doch diese Perspektive ist eine völlig falsche und Resultat der wirtschaftlichen Interessen von Vattenfall und der Unterstützung durch den SPD-Senat. Verglichen mit bisherigen Alternativen – den alten oder den neuen Kohlekraftwerken (von Vattenfall) – ist eigentlich jede andere Variante vorteilhaft. Aber sie ist nicht die beste Möglichkeit für den Klimaschutz und muss auch nicht die kostengünstigste sein.

Nach dem Volksentscheid steht die Tür offen, neue Perspektiven zu entwickeln und dabei auch noch die BürgerInnen auf die Reise zur Energiewende mitzunehmen. Deshalb fordern Bürgerinitiativen und Umweltverbände seit längerer Zeit einen echten Alternativen-Vergleich vom Hamburger Senat.

Erneuerbare Energien für die Ferwärme

Insgesamt braucht es für Hamburg ein Wärmekonzept. Das muss die Stadt dringlich auf den Weg bringen. Doch auch wenn man kürzer greift und sich nur der Frage stellt, wie es direkt mit der Fernwärme mit Blick auf den erforderlichen Ersatz des Uralt-Kohle-Heizkraftwerks in Wedel weiter gehen soll, stellen sich spannende Fragen bzw. ergeben sich neue Möglichkeiten, die für Klimaschutz und Energiewende neue Dimensionen bringen könnten.

Mit der Übernahme der Fernwärme fällt auch das Monopol von Vattenfall, dessen wirtschaftliche Interessen das Netz bislang dominiert haben. Nun können – bei 100 Prozent kommunalem Netzbetrieb und ohne Vattenfall endlich auch andere Anbieter eingeladen werden, ihre Konzepte vorzulegen. Dass dabei Anbieter, die vor allem auf dezentrale Erneuerbare Energien für die Wärme- (und Strom-) Erzeugung setzen, Vorteile hätten, dürfte auf der Hand liegen. Chancen, die Unternehmen wie das ebenfalls 100 Prozent städtische Unternehmen Hamburg Energie, aber auch Ökostromer wie LichtBlick, Greenpeace Energy, Naturstrom oder die Stromrebellen der EWS-Schönau, nutzen könnten. Hallo Energiewende. Jetzt wird es ernst.

Neue „Hamburg Energie“ wächst – Hamburger Volksentscheid und neue Chancen für die Energiewende

Hamburg Energie: Neue Chancen für die Energiewende und den erfolgreichen Volksentscheid. Foto: Dirk Seifert
Hamburg Energie: Neue Chancen für die Energiewende und den erfolgreichen Volksentscheid. Foto: Dirk Seifert

Hamburgs kommunaler Ökostromer meldet 85.000 Stromkunden und rund 11.000 Gaskunden. Im nächsten Jahr dürften 100.000 Kunden erreicht sein. 2009 als 100 Prozent städtisches Ökostrom-Unternehmen gegründet, hat sich „Hamburg Energie“ etabliert. Recht selbstbewußt gibt sich das Unternehmen. Dem Hamburger Abendblatt sagte Michael Beckereit mit Blick auf die nächsten Jahre: „… wir wollen die Zahl unserer Kunden um etwa zehn bis 15 Prozent jährlich steigern“, so Beckereit.

In den nur vier Jahren seit seiner Gründung schreibt das Unternehmen trotz der hohen Anfangsinvestitionen für erneuerbare Erzeugungsanlagen und den Aufbau des Unternehmes bereits schwarze Zahlen. Das Abendblatt schreibt weiter: „Noch ist das Unternehmen verschuldet: „Wir haben in den ersten drei Startjahren rund 8,4 Millionen Euro Verlust gemacht.“ Das vergangene Jahr schloss Hamburg Energie mit einem Plus von 800.000 Euro ab. „In diesem Jahr wollen wir einen Überschuss von 1,2 Millionen Euro erwirtschaften.“ Ziel sei es, bereits ab 2016 Dividenden auszuschütten, sagt Beckereit.“

Vergleicht man diese Daten mit denen der traditionellen Ökostrom-Unternehmen Lichtblick, Greenpeace Energy, Naturstrom und EWS-Schönau (zusammen rund eine Million Stromkunden), dann ist klar: Hamburg Energie hat sich in kurzer Zeit mehr als erfolgreich im Ökostrom-Markt etabliert. Siehe ROBIN WOOD zu den Ökostromanbietern.

Siehe auch: Energiewende Hamburg: Zahlentricks gegen die Wirklichkeit – CDU-Fraktionsmitglied Walter Scheuerl entdeckt die Statistik

Und das trotz eines massiven Wettbewerbs, in dem sich zahlreiche Unternehmen – wie Vattenfall – mit Lockangeboten und undurchsichtigen Bonus-Angeboten im Markt zu behaupten versuchen. Darüber schreibt das Abendblatt: „Andere Anbieter, darunter auch Hamburgs größter Energieversorger Vattenfall, versuchen derweil mit Boni auf Internetvergleichsportalen Neukunden zu gewinnen. So wirbt das Portal Verivox auf seiner Internetseite für den „Easy 12 Extra Strom“-Tarif von Vattenfall mit Boni von insgesamt 175 Euro. Dafür listet das Vergleichsportal den Energiekonzern an Platz eins der preisgünstigsten Stromanbieter. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sind solche Angebote allerdings mit Vorsicht zu genießen: „Boni versprechen verführerisch günstige Strompreise. Meistens sind sie aber nur im ersten Jahr besonders billig“, sagt Verbraucherberaterin Andrea Grimm. „Im zweiten Jahr steigen die Preise aber in der Regel um 30 Prozent. Wer das nicht will, muss vorher kündigen und bekommt den Bonus dann häufig nicht gewährt“, so Grimm. Ohne diesen Bonus wäre Hamburg Energie wiederum günstiger als Vattenfall.

„Wir sind nicht die Preisgünstigsten, arbeiten dafür aber auch nicht mit solchen Methoden wie Wechselboni“, sagt Beckereit dazu. Die Verschleierung des Preises ist aus seiner Sicht nicht in Ordnung. „Verbraucher kalkulieren ihren Strompreis für ein Jahr, nicht für zwei.“ Vattenfall-Sprecher Stefan Kleimeier hält dagegen: „Boni sind Teil des Wettbewerbs um Neukunden. Wir machen keine Kampfpreise, sondern zahlen nur einen Bonus, der auch wirtschaftlich vertretbar ist.“

Nach dem Volksentscheid: Neue Chancen für Ökostromer und erneuerbare Wärme

Dieser Erfolg von „Hamburg Energie“ ist umso bemerkenswerter, weil in der Strategie des derzeitigen Hamburger Senats das Unternehmen eher eine untergeordnete Rolle spielt. Denn bis zu dem erfolgreichen Volksentscheid für die Rekommunalisierung der Energienetze hat die Stadt vor allem auf die Partnerschaft mit den Konzernen Vattenfall und E.on gesetzt. In dieser Konkurrenzsituation hat Hamburg Energie nur am Rande eine Rolle gespielt. Dies könnte sich künftig ändern.

Nicht nur für Hamburg Energie, sondern auch z.B. für die anderen Ökostromer wie Lichtblick und Greenpeace Energy, die den Volksentscheid in Hamburg unterstützt hatten. Nach dem Volksentscheid entstehen jetzt neue Möglichkeiten, z.B. in der Fernwärmeversorgung. Das bisherige Vattenfall-Monopol wird fallen und so können nun auch alternative Versorger mit ihren Konzepten auf Basis erneuerbarer Energien Aufgaben im Bereich der Fernwärmeversorgung übernehmen. Die Alternativen der bislang diskutierten Pläne für den Neubau eines GuD-Kraftwerks in Wedel könnten von diesen Unternehmen entwickelt werden. Hamburg betreibt das kommunale Netz zu 100 Prozent – und die Ökostromer liefern Wärme und Strom. Die Stadt muss sie dazu nur einladen und sie auffordern, Vorschläge für eine erneuerbare Energieerzeugung zur Wärmeversorgung einzubringen. Der Volksentscheid hat den Weg dafür freigemacht. Die Stadt muss jetzt nur die Tür aufmachen.

Ökostromunternehmen und der Hamburger Volksentscheid:

 

Kernbrennstoffsteuer: Finanzgericht Hamburg setzt Verfahren aus und ruft Europäischen Gerichtshof an

Brennelementesteuer vor Gericht - es geht um viel Geld. Foto Dirk Seifert
Brennelementesteuer vor Gericht – es geht um viel Geld. Foto Dirk Seifert

Das Hamburger Finanzgericht hat heute über die Kernbrennstoffsteuer verhandelt. Diese Steuer wird auf den Einsatz von Uranbrennelementen in Atomkraftwerken erhoben. Das Gericht hat jetzt das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof angerufen, weil Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Steuer bestehen. Hier – einstweilen noch ohne Kommentar – die Pressemeldung von heute:

Finanzgericht Hamburg – Kernbrennstoffsteuer auf dem europarechtlichen Prüfstand

Der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg wird den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anrufen, um auf die Klage eines Kernkraftwerksbetreibers zu überprüfen, ob die Kernbrennstoffsteuer mit Europarecht im Einklang steht (Az: 4 K 122/13).

Zum Sachverhalt:

Zum 1. Januar 2011 trat das Kernbrennstoffsteuergesetz in Kraft, mit dem der Bund eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen eingeführt hat. Als die Klägerin im Juni 2011 in dem von ihr betriebenen Kraftwerk die Kernbrennstäbe wechselte, gab sie eine Steueranmeldung über rund 154 Mio. Euro Kernbrennstoffsteuer ab, legte aber sogleich Rechtmittel ein.

Am heutigen 19. November 2013 fand die mündliche Verhandlung ihrer Klage vor dem 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg statt. Nach Schluss der Verhandlung hat der Präsident des Finanzgerichts Hamburg und Vorsitzende des 4. Senats, Christoph Schoenfeld, angekündigt, der Senat werde dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen zuleiten und den EuGH um die Auslegung verschiedener Vorschriften des Europäischen Rechts bitten. Für den 4. Senat sei nicht zweifelsfrei festzustellen, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz im Einklang mit dem Europarecht stehe oder ob es wegen Europarechtswidrigkeit unangewandt bleiben müsse. Das Verfahren der Klägerin werde beim Finanzgericht Hamburg ausgesetzt werden, bis die Antwort des EuGH vorliege.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer für Vorabentscheidungsverfahren des EuGH beträgt rund 15 Monate. Das Vorabentscheidungsersuchen lässt die Pflicht des Steuerpflichtigen zur Zahlung der festgesetzten Steuer unberührt.

Zum Hintergrund:

Nach dem Kernbrennstoffsteuergesetz wird die Verwendung von Kernbrennstoff (Uran 233 und 235 sowie Plutonium 239 und 241) zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom besteuert. Die Steuer wird durch die Hauptzollämter von den Kernkraftwerksbetreibern erhoben und entsteht immer dann, wenn ein Brennelement in einen Kernreaktor eingesetzt und eine sich selbsttragende Kettenreaktion ausgelöst wird. Bei einem Steuersatz von 145 EUR je Gramm Kernbrennstoff wurde bei Einführung der Steuer eine jährliche Einnahme von 2,3 Mrd. EUR erwartet. Von den damals noch 17 Kernkraftwerken sind nach der auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima folgenden Energiewende allerdings nur noch 9 Anlagen in Betrieb.

Das Kernbrennstoffsteuergesetz war von Beginn an rechtlich umstritten. Aufgrund erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes gewährte das Finanzgericht Hamburg der Klägerin bereits mit Beschluss vom 10. Januar 2012 (Az. 4 V 288/11) vorläufigen Rechtsschutz, der allerdings vom Bundesfinanzhof aus formellen Gründen wieder aufgehoben wurde. In weiteren Eilverfahren äußerte neben dem Finanzgericht Hamburg auch das Finanzgericht München ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer, wohingegen das Finanzgericht Baden-Württemberg das Gesetz für verfassungs- und europarechtsgemäß gehalten hat.

In dem Klageverfahren eines anderen Kernkraftwerksbetreibers hat der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg das Kernbrennstoffsteuergesetz bereits mit Beschluss vom 19. Januar 2013 dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt (Az. 4 K 270/11). Nach Ansicht des Senats sei das Gesetz mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes verfassungswidrig, denn bei der Kernbrennstoffsteuer handele es sich nicht um eine in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallende Verbrauchsteuer.

Gerichtspräsident Schoenfeld teilte mit, dass Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens in dem heute verhandelten Fall werde zunächst die Frage sein, ob ein Gericht den EuGH überhaupt wegen eines Gesetzes anrufen darf, das das Gericht dem Bundesverfassungsgericht bereits wegen angenommener Verfassungswidrigkeit zur Überprüfung vorgelegt habe. Präsident Schoenfeld weiter: „In der Sache werden wir den EuGH insbesondere fragen, ob die europäische Energiesteuerrichtlinie die Erhebung einer Steuer auf die zur Erzeugung von elektrischem Strom eingesetzten Kernbrennstoffe verbietet. Es ist auch zu fragen, ob die Kernbrennstoffsteuer als eine indirekte Steuer auf elektrischen Strom im Sinne der europäischen Verbrauchsteuersystemrichtlinie anzusehen ist. Die Frage ist deshalb von Bedeutung, weil diese Richtlinie den Mitgliedsstaaten die Erfindung neuer Stromsteuern zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung verwehrt.“ Im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens werde der 4. Senat dem EuGH auch Fragen der Klägerin zur Vereinbarkeit der Kernbrennstoffsteuer mit dem europäischen Beihilferecht und dem Euratom-Vertrag zuleiten.

Der Beschluss mit den ausformulierten Vorabentscheidungsfragen liegt noch nicht vor. Beschlüsse mit Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH sind unanfechtbar.

Beim Finanzgericht Hamburg sind eine Reihe von Klagen für 5 Kernkraftwerke anhängig, deren Gesamtstreitwert sich auf mehr als 2,1 Mrd. Euro beläuft. Zuständig für diese Klagen ist beim Finanzgericht Hamburg der 4. Senat, der als Gemeinsamer Senat für die Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine länderübergreifende Zuständigkeit für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Marktordnungsrecht hat.

Für Rückfragen:

Matthias Tiemann
Pressesprecher des Finanzgerichts Hamburg
Tel.: 040 – 42843 7748 oder 7726
Fax: 040 – 42843 7777

Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. In Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Es entscheidet über rund 1.000 Verfahren im Jahr.

AKW Brunsbüttel: Probleme bei der Stilllegung – Wie geht Rückbau – was passiert mit dem Atommüll?

Alles nicht so einfach mit der Stilllegung von Atomkraftwerken. Atomüllfass aus dem AKW Brunsbüttel
Alles nicht so einfach mit der Stilllegung von Atomkraftwerken. Atomüllfass aus dem AKW Brunsbüttel

Das AKW Brunsbüttel ist stillgelegt und Vattenfall hat jetzt einen Sicherheitsbericht für den Rückbau vorgelegt. Am 18. Dezember soll auf dieser Basis im Brunsbütteler Elbeforum der sog.  Scoping-Termin stattfinden, mit dem der Umfang der Prüfungen im Rahmen des Stilllegungsverfahrens ermittelt werden soll. Denn bevor Vattenfall mit dem geplanten Rückbau der Anlage beginnen kann, braucht es eine atomrechtliche Genehmigung, in deren Rahmen umfangreiche Sicherheitsuntersuchungen durchzuführen sind. Bereits am 9. Dezember wird Vattenfall – ebenfalls im Elbeforum in Brunsbüttel – eine weitere Info-Veranstaltung zum Stilllegungs-Antrag für die BürgerInnen durchführen.

Probleme im Stilllegungsprozess sind genug vorhanden – insbesondere in Brunsbüttel. Denn die Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente in Brunsbüttel ist erst vor wenigen Wochen per Urteil des OVG Schleswig aufgehoben worden, weil für diverse Risiken ein ausreichender Sicherheitsnachweis nicht erbracht werden konnte. Zwar ist das Urteil nach dem Einspruch der Beklagten (Bundesamt für Strahlenschutz) und des Betreibers (Vattenfall, E.on) noch nicht rechtskräftig, aber es kann gut sein, dass ein komplett neues Genehmigungsverfahren und Nachrüstungen die Folge sein werden. Dann aber stellt sich beim Rückbau die Frage: Wo soll eigentlich der hochradioaktive Atommüll gelagert werden, denn ein Lager zur dauerhaften Aufbewahrung ist weit und breit nicht in Sicht.

Massive Probleme gibt es nicht nur beim hochradioaktiven Atommüll, sondern auch mit den leicht- und mittelaktiven Abfällen. Eigentlich sollen die in den dafür vorgesehenen Schacht KONRAD abtransportiert werden. Doch immer neue Probleme beim unterirdischen Ausbau verzögern eine Inbetriebnahme immer weiter. Außerdem bestehen nicht nur bei der Stadt Salzgitter und Anti-Atom-Verbänden weiterhin massive Zweifel, ob die Sicherheitsanforderungen im Rahmen der Genehmigung ausreichend sind. So oder so: Die leicht- und mittelaktiven Atomabfälle werden bei einem Rückbau der Atomkraftwerke nicht sofort abtransportiert werden können. Daher muss in Brunsbüttel nun eine weitere Atommüll-Lagerhalle errichtet werden.

Ein großer Teil der Bauabfälle soll nach geltenden Bestimmungen „freigemessen“ werden. Sobald diese Abfälle bestimmte Strahlen-Werte unterschreiten dürfen sie dann auf Hausmülldeponien oder im Straßenbau verwendet (Betonabfälle) oder ins Recycling (Stahlabfälle) gegeben werden. Auch wenn diese Abfälle nur sehr gering verstrahlt sind: Angesichts der großen Mengen und der zahlreichen Atomanlagen können diese Abfälle durchaus zu einer nennenswerten Erhöhung der Umweltradioaktivität führen. Für Vattenfall – so jüngst deren Geschäftsführer Wasmuth – sind das vor allem „emotionale Probleme“. Mit so einer Haltung dürfte eine ernsthafte Diskussion, was mit diesen Abfällen geschehen kann, sicherlich nicht geführt werden können. Zahlreiche Deponien weigern sich bundesweit inzwischen, derartige Abfälle anzunehmen und kritische Strahlenschützer halten höhere Sicherheitsanforderungen für notwendig.

In einem Artikel der SHZ kritisiert Karsten Hinrichsen, Anti-Atom-Aktivist aus der Unterelbe-Region (Brokdorf/Brunsbüttel) die im Vattenfall-Bericht dargelegten Vorschläge. Die SHZ fasst zusammen: Wie der etwa 15 Jahre dauernde Rückbau stattfinden kann, darüber gibt der vom Betreiber Vattenfall erstellte 169 Seite dicke Sicherheitsbericht zu Stilllegung und Abbau des Brunsbütteler Kernkraftwerks Auskunft. Grundsätzlich könne die Reststoffbearbeitung und Abfallbehandlung in bestehenden Kontrollbereichen der Anlage vorgenommen werden, heißt es dort. Denkbar sei auch die Errichtung eines rund 4000 Quadratmeter großen Gebäudes für diese Aufgabe. Laut Sicherheitsbericht sind lediglich zwei Prozent der Kraftwerksmasse von insgesamt 300.000 Tonnen strahlenbelastet (6.000 Tonnen), die übrigen 98 Prozent könnten demnach grundsätzlich wiederverwertet werden.

Verkürzend heißt es weiter: „Die schwach- bis mittelradioaktiven Materialien kommen in ein geplantes 15 000 Quadratmeter großes Lager – und sollen später in das Endlager Schacht Konrad gebracht werden. Der übrige strahlende Abfall kommt ins Standortzwischenlager, bis ein Endlager gefunden ist.“

Hinrichsen kritisiert den Vattenfall-Sicherheitsbericht als „zu unspezifisch“, berichtet die SHZ.  Im weiteren wird Hinrichsen laut eigener Aussage aber falsch wieder gegeben, wenn die SHZ schreibt, dass er für einen „sicheren Einschluss“ statt Rückbau plädiere. Vielmehr gehe es ihm darum, detailliert die Probleme bei der Stilllegung zu betrachten und möglicherweise aus Sicherheitsgründen ein anderes als das von Vattenfall vorgesehene Vorgehen durchzuführen.“ „Am sichersten ist, die Stoffe im Atomkraftwerk selbst zu lagern.“ Und zwar so lange, bis tatsächlich die Endlagerstätten feststehen. Dann bräuchten nicht zusätzliche Gebäude errichtet werden, die irgendwann ohnehin wieder abgerissen werden müssten.“

Wie lange noch Vattenfall? Verkauf, Teilverkauf, Börsengang

Tiefe Löcher bei Vattenfall. Auch in den Kassen.  Foto: Dirk Seifert
Tiefe Löcher bei Vattenfall. Auch in den Kassen. Foto: Dirk Seifert

Rund 25 Milliarden Euro Schulden schleppt der Vattenfall-Konzern mit sich herum. Das berichtet die Agentur Reuters. Diese Schulden sind das Ergebnis einer teuren und schlecht getimten Expansion in Europa und den Entwicklungen durch die Energiewende der letzten Jahre. Um beim Einstieg in Europa Anfang der 2000er Jahre mit den Konkurrenten E.on oder EDF auf Augenhöhe mitspielen zu können, investierte Vattenfall Reuters zufolge rund 22 Mrd. Euro in den letzten 15 Jahren. Eine Strategie, die scheiterte und die zu dem genannten Schuldenberg führte.

Die Zeche dafür zahlen zunächst die Beschäftigten bei Vattenfall. Derzeit ist von 2.500 Arbeitsplätzen, die abgebaut werden sollen, die Rede. Doch schon seit Jahren hat das Unternehmen weitere Arbeitsplätze abgebaut. Und – so muss man befürchten: Die nächste Runde der Arbeitsplatzvernichtung dürfte nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Der Grund für dieses Desaster ist nicht so sehr die Katastrophe von Fukushima, sondern eher in der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise und dem massiven Zubau von erneuerbaren Energien in Deutschland zu sehen, die dem Unternehmen jetzt schwer zu schaffen machen, weil die Strompreise im Keller sind und die konventionellen Großkraftwerke immer weniger gebraucht werden. Allzulange hat Vattenfall ebenso wie E.on und RWE nicht verstanden, dass die Energiewende zu einem viel größeren Umbruch in der Energieerzeugung beitragen würde.

Zuletzt war die völlig überteuerte Expansion in den niederländischen Markt mit der Übernahme von Nuon eine Global-Katastrophe. Reuters gibt dem Unternehmen Nuon heute noch einen Marktwert von rund drei Milliarden Euro. Aber auch die wären angesichts diverser Marktrisiken eher schwer durch einen Verkauf zu realisieren. Im Jahr 2009 hat Vattenfall jedoch stolze 8,5 Milliarden Euro für die Übernahme von Nuon auf den Tisch gelegt. Reuters: „“Nuon is probably worth 3 billion euros now, but even at that price, it will hardly attract a buyer,“ one banker said.“

Vattenfall hat inzwischen die Reißleine gezogen und wird den Konzern Anfang 2014 aufspalten. Rückzug auf das skandinavische Kerngeschäft einerseits und Abtrennung des europäischen Geschäfts andererseits. Für viele Insider ein deutlicher Hinweis, dass auch der Verkauf des Europa-Geschäfts auf der Tagesordnung steht.

Laut Reuters wird der Wert von Vattenfall derzeit auf rund 15 Mrd. Euro geschätzt. „The company and potential advisers are now starting to prepare the ground for a sale or a stock market flotation of the European business, bankers told Reuters, with some estimating the unit could be worth at least 15 billion Euros.“

Dieser Preis stammt aus dem September. Der verlorene Volksentscheid in Hamburg, nach dem Vattenfall nun das Stromnetz und die Fernwärmeversorgung an die Stadt Hamburg abgeben muss, könnte den Preis weiter drücken, weil für die Wertermittlung von Vattenfall die Verfügung über die Netze von strategischer Bedeutung ist.

Vattenfall sondiert offenbar unterschiedliche Wege, um mit möglichst geringen Verlusten aus dem Geschäft herauszukommen. Teilverkäufe wie die des Kraftwerks Lippendorf befinden sich im Verhandlungsstatus.

Der Verkauf der Braunkohle-Sparte in der Lausitz steht offenbar auch auf der Tagesordnung. Indizien dafür sind nicht nur die häufigeren Gespräche zwischen Vattenfall und der Landesregierung in Brandenburg. Offenbar interessiert sich auch ein polnischer Stromkonzern für eine Übernahme. Die Gewerkschaft IG BCE hat jüngst den Verdacht formuliert, dass Vattenfall Ende 2014 nicht mehr in der Lausitz tätig ist.

*13.12.2013: Vattenfall hat die Meldung der Berliner Zeitung dementiert, in der gemeldet wurde: Auch ein Verkauf der 20-Prozent Anteile von Vattenfall am E.on Atomreaktor Brokdorf ist offenbar vorgesehen: Vattenfall steigt aus: Anteile am AKW Brokdorf sollen verkauft werden

Vattenfall steht jedoch vor einem Dilemma: Möglicherweise kann der Verkauf nur gelingen, wenn der Konzern weitere Verluste hinnimmt. „But they also said finding a buyer for the whole unit – and even some large parts – at an acceptable price would be hard. „Vattenfall bought expensive trying to become a European champion, now they may have to sell when prices are down,“ one utilities banker said, on condition of anonymity.“ So wird für das Kraftwerk in Lippendorf derzeit nur ein Kaufpreis von zweidrittel der Baukosten geboten. Siehe oben.

Auch ein Börsengang von Vattenfall wird derzeit geprüft. Doch auch hier sind die Voraussetzungen nicht gerade rosig. Die Konkurrenten E.on und RWE stecken ebenfalls schwer in der Krise, haben aber gegenüber Vattenfall bessere Ausgangslagen.

Verschärft werden die Probleme auch, weil die hohe Schuldenlast angesichts schlechter Zukunftsprognosen zu weiteren Finanzproblemen führen kann: „The longer Vattenfall delays, however, the more its bonds could suffer, as credit rating agencies press it to deleverage. The most liquid Vattenfall bond, the 4.25 percent euro issue maturing in May 2014, has fallen steadily, shedding three percentage points over the past year to 102.4 percent of face value, while earlier this month, ratings agency Fitch cut the outlook on its A- rating for Vattenfall to negative from stable.“

×