Rückbau AKW Biblis: BUND Hessen klagt gegen neue Atommüll-Halle

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Die beiden Reaktorblöcke des AKW-Biblis von RWE sollen abgerissen werden. Der BUND klagt wegen mangelnder Sicherheit und Intransparenz gegen eine neue Atommüllhalle am Standort. Foto: _setcookie_pixelio.de

Die im Zuge des Rückbaus der beiden abgeschalteten RWE-AKW-Blöcke in Biblis geplante neue Lagerhalle für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll kommt vor Gericht. Gegen die im April genehmigte Halle klagt jetzt der BUND Hessen. Teile der Sicherheitsbetrachtungen sind von der zuständigen Behörde zur Geheimsache erklärt und können daher derzeit nicht geprüft werden. Neben den Sicherheitsmängeln, die der Umweltverband beklagt, kritisiert der BUND auch die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung sowie mangelnde Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Genehmigungserteilung durch die hessische Atomaufsicht im grünen Umweltministerium.

Die FR berichtet über die Klage: „Mit der Klage will der BUND eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung erreichen. Die Vorgänge seien intransparent. Das Ministerium argumentiert mit den Erfordernissen an die Sicherheit: Aus Gründen der Geheimhaltung sei ein Teil der Genehmigungsunterlagen als Verschlusssache eingestuft. Das im April dieses Jahres genehmigte sogenannte LAW2- Lager soll Abfälle und Reste aus Betrieb und Abbau des Atomkraftwerks im südhessischen Biblis aufnehmen.“

Vor allem der Geheimschutz wird immer mehr zum Problem: So werden behördliche Sicherheitsbetrachtungen angestellt, deren Inhalt aber geheim gehalten. Am Ende sollen die BürgerInnen glauben, dass alles seine Richtigkeit bzw. Sicherheit hat. Rechtsstaatlich ist das eher ein Spiel am Rande des Erlaubten. In der Praxis liest sich das mit Blick auf die FR und der dort zitierten Behördensprecherin so: „Unter anderem seien dabei die Folgen des Absturzes einer Militärmaschine und die Auswirkungen hinsichtlich der Strahlenexposition betrachtet worden. Zur Genehmigung habe zudem ein „als Verschlusssache eingestufter Sicherungsbescheid“ gehört, sagt sie.

„Der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter ist gewährleistet.“ Nachzulesen sei dies in dem Genehmigungsbescheid, der auch dem BUND vorliege. „Dies gilt auch im Hinblick auf die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes.““

Amen? Nicht nur beim Rückbau der Biblis-Reaktoren sollen neue Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle entstehen. Da sich die Inbetriebnahme des für diese Abfälle im Bau befindlichen „Endlagers“ im Schacht Konrad in Salzgitter immer wieder verzögert hat und in keinem Fall vor 2022 zur Verfügung stehen wird, planen die Atomkonzerne derzeit an fast allen abgeschalteten AKW-Standorten derartige neue Lagerhallen.

Atommüll-Zwischenlagerung und Risiko: Minister Habeck – „Terror erhöht Druck, ein Endlager zu finden“

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Atommüll-Zwischenlager: Wegen der wachsenden Terrorgefahren mahnt Minister Robert Habeck (rechts im Bild) zur Eile bei der Endlagersuche.

„Terror erhöht Druck, ein Endlager zu finden“, titelt das Hamburger Abendblatt mit Bezug auf den für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständigen Minister Robert Habeck. Derzeit wird der hochradioaktive Atommüll in Castoren oberirdisch zwischengelagert, mit wachsenden Risiken. Frühestens 2050 könnte ein unterirdisches Lager in Betrieb gehen, vermutlich aber erst später. „Wir setzen voraus, dass diese Gesellschaft immer stabil sein wird und wir auch 2080 oder 2100 eine demokratisch aufgeschlossene, auf Konsens achtende und immer über die nötigen Mittel verfügende Gesellschaft sein werden“, warnt Habeck. Wer so warnt, muss auch über die Risiken bei der Zwischenlagerung sprechen.

Habecks Warnung ist berechtigt und höchst brisant (siehe auch hier KN). Doch es reicht nicht, in Sachen „Endlagerung“ auf die Tube zu drücken, wenn bereits heute die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu einem immer größeren Risiko wird. Selbst wenn es gelingt – was viele Experten anzweifeln – bis 2050 ein unterirdisches Atommülllager in Betrieb zu nehmen: Was sind diese Terrorgefahren bei der Zwischenlagerung und wie sollen die oberirdischen Castor-Lager gesichert werden, bis es ein „Endlager“ gibt? Und ist es dann noch zu verantworten, dass AKWs wie Brokdorf, Grohnde und Co weiter am Netz bleiben und noch mehr Atommüll erzeugen? Habeck bleibt hier viele Antworten schuldig.

Geheimschutz und Sicherheit bei der Zwischenlagerung von Atommüll

Spätestens seit 2011 haben Bundesbehörden, Länder und Geheimdienste erhöhte Sicherungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr beschlossen, die derzeit an den Atomstandorten unter Ausschluss der Öffentlichkeit umgesetzt werden.

Die laufen unter dem Namen „Sonstige Einwirkungen Dritter“, kurz SEWD. Von Härtungen ist die Rede, Mauern werden an den Castor-Lagern nachgerüstet, Dächer von Gebäuden an AKWs wie in Brokdorf und Lingen (Emsland) mit Gerüsten ausgestattet, die die Landung von Hubschraubern verhindern sollen. Bis das umgesetzt ist, sollen administrative und personelle Maßnahmen für Sicherheit sorgen. Doch was das genau für Maßnahmen sind, darüber wird aus Gründen der Gefahren- bzw. Terror-Abwehr geschwiegen.

Mit fatalen Folgen, die die Grundrechte aus den Angeln zu heben drohen: Weil selbst Gerichte die Geheimschutz-Maßnahmen nicht mehr überprüfen können, hob das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel auf, weil zahlreiche Nachweise mangelhaft oder gar nicht erbracht waren. Die Behörden behaupten mit Hinweis auf den Geheimschutz die Sicherheit – überprüfen können weder BürgerInnen noch Gerichte, ob das stimmt.

Auch wenn es laut Behörden keine konkreten Gefährdungslagen gibt. Klar ist, dass die Terror-Gefahren nicht nur durch die weltweiten Konflikte und Selbstmord-Attentäter größer geworden sind. Auch die Waffen, mit denen Anschläge durchgeführt werden könnten, haben die Risiken drastisch verschärft. Auch das war Thema der Verhandlung und des Urteils im Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Castor-Lager am AKW Brunsbüttel.

Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, wenn an den Atommülllager-Standorten die Forderungen nach mehr Sicherheit lauter werden. Der Handlungsbedarf wächst also und immer größer wird das Dilemma zwischen Geheimschutz und Bürgerrechten: So sollen bei den anstehenden Rücktransporten für Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England die erforderlichen Genehmigungsverfahren an den Standortlagern in Ohu/Isar, Philippsburg, Brokdorf und Biblis unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Die Behörden sagen: Vor Ort würde sich durch den neuen Müll nichts ändern, daher sei eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich. Umgekehrt aber ist klar: Die Behörden wissen nicht, wie sie das Dilemma zwischen Geheimschutz und Grundrechten rechtsstaatlich lösen können und haben die Sorge, dass am Ende eine Genehmigung nicht erteilt werden könnte. Das Desaster wäre perfekt.

Das ungefähr ist der Hintergrund, über den schleswig-holsteins Umweltminister Habeck zwar nicht konkret spricht, auf den er aber Bezug nimmt, wenn er die wachsenden Terrorgefahren zum Anlass nimmt und mehr Tempo bei der „Endlagerung“ fordert.

Unterirdisches Atommülllager: Frühestens 2050 – wahrscheinlich aber später

Um das Jahr 2050 soll ein Atommülllager für die Ewigkeit gefunden und betriebsbereit sein. So jedenfalls ist es im Standortauswahlgesetz festgelegt und eine Atommüll-Kommission ist derzeit damit beschäftigt, die Kriterien für ein solches Dauerlager vorzubereiten und zu klären, wie dabei eine möglichst konsensorientierte und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden kann. Im Jahr 2031 soll dann nach einer vergleichenden Suche ein Standort ausgewählt werden.

Eines der entscheidenden Probleme: Immer noch halten mächtige Vertreter der Atomlobby am Standort Gorleben fest, obwohl dieser selbst nach Aussagen des amtierenden Wirtschaftsministers „politisch verbrannt“ ist. Gorleben endlich auszuschließen wäre die Grundlage für einen echten Neustart bei der Suche nach einem „Endlager“.

Die Inbetriebnahme eines Dauer-Lagers 2050 hält kaum jemand der Experten für realistisch. Das hat sich in den Debatten auch in der Atommüll-Kommission gezeigt, deren Mitglied Robert Habeck ist. Nicht nur ehemalige Vattenfall-Atommanager wie Bruno Thomauske halten den Zeitplan für unrealistisch. Auch Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz und für alle derzeitigen Endlager-Projekte zuständig, hält den Termin 2050 für nicht einhaltbar.  Zu groß sind die Probleme, die mit der Standortsuche und der Anforderung, den Atommüll für eine Million Jahre möglichst sicher zu lagern, verbunden sind. Ein betriebsbereites Lager könnte daher auch erst mit einigen Jahren Verspätung zur Verfügung stehen. Und selbst wenn es bereit steht: Bis die Castoren mit ihrer hochradioaktiven Fracht nach und nach unter die Erde gebracht sind, werden weitere Jahrzehnte vergehen. Daran können noch so viele Appelle nicht einfach was ändern.

Bis dahin ist klar: Das Atomerbe wird in Form von rund 2.000 Castor-Behältern oberirdisch zwischengelagert werden müssen.

Und genau deshalb ist die Forderung von Seiten der Anti-Atom-Bewegung, jetzt über neue und verbesserte Sicherheitskonzepte bei der Zwischenlagerung nachzudenken, mehr als zwingend. Wer solche Warnungen, wie Habeck sie nun ausgesprochen hat, ernst nimmt, der kann und darf sich einer solchen Debatte um mehr Sicherheit bei der Atommülllagerung nicht verweigern. Erst recht dann nicht, wenn er um Vertrauen für staatliche Maßnahmen wirbt.

Atommüll und der BUND Bayern: Sicherheit im Castor-Zwischenlager erhöhen!

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Atomkraftwerk Isar/Ohu. Während ein Block nach Fukushima endgültig abgeschaltet wurde ist der Reaktor 2 noch bis Ende 2022 im Betrieb und erzeugt weiter Atomgefahren. Wie sicher ist die Atommülllagerung? Foto: HA_by_wikicommons

Der BUND Naturschutz in Bayern und dessen Vorsitzender Hubert Weiger fordern mehr Sicherheit bei der Atommülllagerung am AKW Isar bei Landshut. Der bayerische Umweltverband hält das dortige Castor-Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll hinsichtlich Flugzeugabstürzen und Terrorattacken nicht für ausreichend sicher. Diese Defizite gelten nicht nur in Bayern, sondern insgesamt bei den deutschen Zwischenlagern, so Weiger.

Der Umweltverband reagiert damit auch auf die Einigung zwischen Bundesumweltministerium, den vier Ländern Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie den Atomkonzernen über die Rücktransporte von insgesamt 26 Castor-Behältern mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung. Sieben dieser Castoren sollen ab 2017 zusätzlich im Castor-Lager Isar untergebracht werden. In der PM bezieht sich der BUND Naturschutz auch auf das Oberverwaltungsgericht Schleswig, dessen Urteil im Frühjahr zur Aufhebung der Genehmigung des Castor-Lagers am AKW Brunsbüttel führte.

In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Spätestens 2022 soll das Atomkraftwerk Isar 2 stillgelegt werden. Wir fordern die sofortige Abschaltung, dann würde zumindest kein weiterer Atommüll anfallen. Die bislang bekannten Planungen der Betreiber und die Aussagen des Staatsministeriums für Umwelt als Aufsichtsbehörde zum Abriss der bayerischen Atomkraftwerke sehen deren gänzlichen Rückbau vor. Wenn die atomaren Anlagen verschwinden, dann bestehen vor Ort keinerlei Einrichtungen mehr, um bereits eingelagerte Castoren in einem Schadensfall am Standort reparieren zu können. Aus Sicht des BUND Naturschutz ist dies nicht verantwortbar“, kritisiert Edo Günther, Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie des Bund Umwelt und Naturschutz e.V. in Deutschland.

Seit Jahren wächst die Kritik an der Sicherheit der Castor-Zwischenlager. Das Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung des Castor-Lagers am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, stellte zahlreiche Ermittlungs- und Bewertungsdefizite fest. Nicht nur im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Flugzeugabstürzen und dem Beschuss mit panzerbrechenden Waffen. Auch mit Blick auf erforderlich werdende Evakuierungen nach einer Freisetzung von Radioaktivität hatte das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde nicht ausreichenden Drittschutz beachtet. Die zuständigen Behörden im Bund behaupteten gegenüber dem Gericht: Alles sei sicher, man könne aber aus Anti-Terror-Schutzgründen dem Gericht (oder der Öffentlichkeit) keine weiteren Informationen geben. Auch die Atomaufsichtsbehörden der Länder haben sich dieser – nicht überprüfbaren – Behauptung angeschlossen.

Die Debatte um die Sicherheit der Castor-Zwischenlager wird auch dadurch aktuell, weil inzwischen davon ausgegangen wird, dass der Atommüll deutlich länger als die bislang geplanten und genehmigten 40 Jahre in den Castoren bleiben wird. Das zeigten nicht nur die Debatten in der Atommüll-Kommission, an der der BUND beteiligt ist. Auch im „Nationalen Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung vom August 2015 wird ersichtlich, dass sich die Einlagerung in ein noch zu findendes Atommüll-Dauerlager gegenüber bisherigen Plänen deutlich verzögert.

Die Castoren aus der Wiederaufarbeitung enthalten hochradioaktiven Atommüll, der in Glaskokillen eingeschmolzen ist. Zum Transport und für die Zwischenlagerung werden andere Castor-Behälter eingesetzt, als die für die bestrahlten Brennelemente aus dem Reaktor vor Ort verwendet werden. Die unterschiedliche Beschaffenheit des Atommülls hat auch Konsequenzen für die erforderlichen Sicherheitskonzepte. Darauf verweist der BUND in Bayern in der PM: „Am Zwischenlager Isar existieren keine technischen Einrichtungen, um potentiell schadhafte Castoren oder Behälter mit verglasten Atommüll-Abfällen, sogenannte Glas-Kokillen, sicher zu handhaben. Die bisherigen Einrichtungen und Genehmigungen am Standort Isar sind ausschließlich ausgelegt für abgebrannte Brennelemente aus den Atomkraftwerken Isar 1 und 2.“

Doch schon vor dem Urteil zu Brunsbüttel hatte es immer wieder massive Kritik am Sicherheitskonzept der Zwischenlager gegeben. Vor allem die süddeutschen Castor-Lager sind mit deutlich dünneren Betonwänden und -decken ausgestattet. Das Zwischenlager am Atomstandort Ohu/Isar ist mit einer Wandstärke von 85 cm und einer 55 cm dicken Betondecke sogar deutlich schlechter gegen Flugzeugabstürze oder terroristische Angriffe geschützt als die Halle in Brunsbüttel, die eine Wandstärke von 120 cm und eine 130 cm dicke Betondecke aufweist.

Kathy Mühlebach-Sturm, Vorsitzende der Kreisgruppe Landshut des BUND Naturschutz: „Vor der Genehmigung der Einlagerung weiterer Castoren muss mit einem Lager-, Kontroll- und Reparaturkonzept sichergestellt werden, dass die verschiedenen neuen Castoren-Typen nach einem potentiell auftretenden Schaden auch repariert und bei Auflösung des Zwischenlagers auch sicher abtransportiert werden können“, so Mühlebach-Sturm weiter.

(*) Der Autor dieses Textes ist Mitglied im BUND und im BAK Atom und Strahlenschutz des BUND.

Fehlender Terrorschutz: Neues Atommülllager für hochradioaktiven Abfall in Lubmin/Greifswald?

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Atommülllager für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin: Nicht nachrüstbar?

Der Neubau eines Atommülllagers für hochradioaktiven Abfall könnte laut einem NDR-Bericht bei den EnergieWerkenNord (EWN) in der Nähe von Lubmin/Greifswald anstehen. Anlass dafür sind Sicherheitsmängel des existierenden Castor-Lagers. Einen Antrag für entsprechende sicherheitserhöhende Nachrüstmaßnahmen der bisherigen Lagerhalle 8 musste der Betreiber vor wenigen Wochen zurückziehen. Vier Jahre lang hatte der Betreiber vergeblich versucht, die erforderlichen Sicherheitsstandards durch Umrüstmaßnahmen zu erreichen. Dieser Versuch war aber gescheitert, so dass es nun zu einem Neubau kommen könnte. Bestätigen wollten weder der Betreiber noch das Bundesamt für Strahlenschutz derartige Pläne. Einzelheiten sind aufgrund des Geheimschutzes im Bereich der Terrorabwehr nicht zu erfahren. Das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde betont, dass die Sicherheit derzeit mit „temporären Maßnahmen“ gewährleistet sei.

Der NDR berichtet auf seiner Homepage: „Das atomare Zwischenlager Nord in Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) wird möglicherweise doch erweitert. Offenbar reicht das bisher geplante neue Sicherheitskonzept nicht aus. Das Bundesamt für Strahlenschutz hält es nach Informationen des NDR für möglich, dass auf dem Gelände eine neue Halle für Behälter mit hochradioaktivem Abfall entsteht.“

Die laufenden Nachrüstmaßnahmen bei den Castor-Zwischenlagern beziehen sich auf Gefahrenanalysen in Sachen Terror-Abwehr und sind grundsätzlich unter Geheimhaltung gestellt. Für betroffene BürgerInnen besteht daher ein grundsätzliches Problem, die Behördenmaßnahmen z.B. gerichtlich überprüfen zu lassen. Selbst Gerichte haben keine Möglichkeit, die Geheimschutzmaßnahmen umfassend einzusehen. Am AKW Brunsbüttel führte dies Anfang des Jahres dazu, dass das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Betriebsgenehmigung für das dortige Castor-Zwischenlager aufhob. Dies war möglich, weil eine Klage noch die grundsätzliche Genehmigung angegriffen hatte und das Lager nicht abschließend rechtssicher war. Eine vergleichbare Klage steht noch für das Castor-Lager am AKW Esenshamm an. Dort muss das OVG Lüneburg noch entscheiden.

Das Bundesumweltministerium berichtet in allgemeiner Weise Anfang Februar 2012 über diese Nachrüstmaßnahmen und  ergänzte wenige Tage später: Sicherung der Zwischenlager und Hintergründe der erforderlichen Nachrüstung. Zur Erläuterung heißt es dort: „Unter Sicherung wird für alle kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) verstanden.“ Auch das Bundesamt für Strahlenschutz berichtet auf seiner Homepage über diese geheimen Sicherungsmaßnahmen: Zwischenlager für Kernbrennstoffe: Prüfpunkt Sicherung. Außerdem finden sich zum Stichwort SEWD diese Hinweise auf der Seite.

Laut Bundesamt für Strahlenschutz sind in der Halle 8 folgende hochradioaktiven Abfälle gelagert: „Aktuell befinden sich Kernbrennstoffe in insgesamt 74 Castor-Behältern in Halle 8 des Zwischenlagers Nord:

  • 59 Behälter mit Brennelementen aus dem Kernkraftwerk (KKW) Greifswald
  • 6 Behälter mit Brennelementen aus dem KKW Rheinsberg
  • 4 Behälter mit Brennstäben aus Karlsruhe und dem Forschungsschiff „Otto Hahn“
  • 5 Behälter aus der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe
  • Weitere Einlagerungen sind nicht vorgesehen.“

Das BfS teilt auf seiner Homepage den folgenden Stand der Dinge zum Genehmigungsverfahren mit: „Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord.

Mit Schreiben vom 30.06.2011 hat die Energiewerke Nord GmbH die Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter ( SEWD ) beantragt. Die Nachrüstung dient der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zur Realisierung der Maßnahmen ist neben einer atomrechtlichen Genehmigung durch das BfS u.a. auch eine baurechtliche Genehmigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald erforderlich.

In einem solchen Genehmigungsverfahren ist der Antragsgegenstand nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen. Darüber hinaus ist für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht festzustellen, d.h. ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erforderlich ist. Mit Schreiben vom 20.07.2015 hat die Energiewerke Nord GmbH ihren Antrag für die darin gewählte Variante allerdings zurückgezogen. Die weiteren Planungen zum Vorgehen obliegen dem Betreiber EWN. Dem BfS liegen keine weiteren Informationen dazu vor.“

Ob es – wie der NDR schreibt – um eine Erweiterung geht oder möglicherweise „nur“ darum, dass die bisherige Halle bautechnisch nicht auf die erforderlichen Sicherheitsstandards umgerüstet werden kann, ist unklar. Weiter schreibt der NDR: „Sicherheitskonzept muss überarbeitet werden: Anlass sind neue Pläne des Betreibers – der bundeseigenen Energiewerke Nord (EWN). Die EWN arbeiten an einem neuen Sicherheitskonzept, um die Halle 8 mit den 74 Castor-Behältern besser vor Terror-Attacken oder Flugzeugabstürzen und deren Folgen zu schützen. Auf diese erweiterten Sicherheitsmaßnahmen hatte sich der Bund Ende 2010 mit Ländern, Betreibern und Aufsichtsbehörden geeinigt. Einen ersten Bau-Antrag beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz vom Sommer 2011 haben die EWN in diesem Juli allerdings überraschend zurückgezogen, es ging um Nachrüstungen für die Castoren-Halle.“ Berichtet wird auch, dass das Bundesamt für Strahlenschutz Druck macht: „Das Bundesamt für Strahlenschutz gibt sich mittlerweile ungeduldig: Auch wenn die Sicherung der Halle 8 durch „organisatorische und personelle Maßnahmen“ gewährleistet sei, erwarte man einen neuen Antrag. Neben einer Nachrüstung der bestehenden Halle sei dabei auch ein Neubau denkbar, heißt auf Anfrage des NDR.“

Auch im Forschungszentrum Jülich lagern derzeit 152 Castor-Behälter unter nicht ausreichenden Sicherheitsbedingungen. Das Land NRW hat daher die Räumung angeordnet. Derzeit prüfen die Betreiber, ob der Neubau einer Lagerhalle oder Atomtransporte nach Ahaus oder sogar in die USA erfolgen sollen.

Auch die Ostsee-Zeitung berichtet über diese Vorgänge um eine neue Lagerhalle und wie der NDR schreibt das Blatt auch über Reaktionen der Grünen in dieser Sache: „Grünen-Fraktionschef Jürgen Suhr warnt vor einem „Zwischenlager mit Endlagercharakteristik“. Weiter heißt es: „„Die Energiewerke Nord müssen die Karten auf den Tisch legen und der Öffentlichkeit erklären, was sie mit dem Zwischenlager Nord in Lubmin vorhaben“, fordert Suhr. Es wäre nicht hinnehmbar, „wenn jetzt über ein neues Antragsverfahren Bedingungen geschaffen werden, die aus Lubmin ein Zwischenlager mit Endlagercharakteristik machen“. Die Grünen haben jetzt eine umfangreiche Anfrage zum Thema im Landtag eingereicht und fordern Aufklärung.“

AKW Brokdorf: Klage auf Stilllegung wegen fehlendem Terrorschutz gestellt

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Terrorschutz am AKW Brokdorf: Gestänge auf den Dächern sollen helfen… Jetzt ist Klage eingereicht. Foto: Dirk Seifert

Angekündigt war es, nun ist es getan: Weil das Atomkraftwerk Brokdorf nur unzureichend gegen einen Flugzeugabsturz bzw. terroristische Anschläge geschützt ist, klagen zwei Anwohner unterstützt von Greenpeace beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig auf den Widerruf der Betriebsgenehmigung. Das OVG hatte aus ähnlichen Gründen bereits im Januar 2015 dem Zwischenlager am AKW Brunsbüttel die Betriebserlaubnis entzogen. Bereits Ende Juli hatte das zuständige grün geführte Atomministerium in Schleswig-Holstein einen Antrag auf Widerruf der Genehmigung für das AKW Brokdorf abgelehnt. Auch für das AKW Grohnde ist ein solcher Widerruf der Genehmigung gefordert. Der Grüne Umweltminister aus Niedersachsen will im September entscheiden. Sollte auch er den Widerrufsantrag ablehnen, wird auch gegen das AKW Grohnde eine Klage folgen.

In der PM vom Greenpeace heißt es weiter:

„„Wer die Gefahr kennt, ist verpflichtet, Brokdorf abzuschalten. Es gibt keine nachträglichen baulichen Maßnahmen, die Abhilfe schaffen können“, sagt Mathias Edler, Atomexperte von Greenpeace. „Wenn die Politik vor den Energiekonzernen einknickt, müssen Bürger vor Gericht ziehen, um möglichen Schaden von der Bevölkerung abzuwenden.“

  • Die Klage ist hier als PDF. Eine schriftliche Begründung erfolgt in den nächsten Wochen, wenn der Anwalt Wollenteit Akteneinsicht erhalten hat.

Im vergangenen Juli hatte die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein den zuvor gestellten Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Druckwasserreaktor in Brokdorf abgelehnt. In ihrem ablehnenden Bescheid, den die Anwohner jetzt beklagen, weist die Landesatomaufsicht selbst auf derzeit laufende „Erörterungen mit der Bundesaufsicht“ wegen unzureichender Schutzmaßnahmen vor einem Flugzeugabsturz hin. Zu diesem Thema wollen sich morgen offenbar auch die Atomaufsichten der Länder und des Bundes zu einem Gespräch in Berlin treffen. Erörtert werden soll der Schutz nuklearer Anlagen vor einem „terroristischen Flugzeugabsturz“.

Kläger unmittelbar von möglichem Atomunfall betroffen

Einer der Antragsteller, die gemeinsam mit Greenpeace nun gegen das AKW Brokdorf vorgehen, lebt nur anderthalb Kilometer vom Reaktor entfernt. Bei einem schweren Atomunfall mit großer radioaktiver Freisetzung wäre er von sehr hohen Strahlendosen mit möglicherweise tödlichen Folgen betroffen.

Greenpeace hatte bereits am 12. 12. 2001, unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. September, Anträge auf Widerruf der Betriebsgenehmigungen aller damals laufenden Atomreaktoren gestellt. Die erhobenen Klagen gegen die sieben ältesten AKW und den Pannenmeiler Krümmel wurden aber nicht mehr vor Gericht entschieden. Nach dem Atomunfall in Fukushima ließ die Bundesregierung diese Atomreaktoren per Gesetz abschalten. Das AKW Brokdorf soll noch bis 2021 weiterlaufen.

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