Atommüll-Desaster: Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. Halten sie länger als 40 Jahre dicht? Foto: GNS

Wie lange halten Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll dicht? Diese Frage wird angesichts der weiterhin ungelösten „Endlagerung“ immer bedeutsamer. Ehemals war versprochen worden: 40 Jahre Zwischenlagerung, danach ab ins „Endlager“. Längst ist klar: So wird es nicht sein! Inzwischen räumt auch die Bundesregierung ein, dass es Laufzeitverlängerungen für die Zwischenlager braucht – oder neue Zwischenlager. Bereits Mitte der 2030er Jahre laufen die Genehmigungen für die Castor-Lager in Ahaus und Gorleben aus, Mitte 2040 dann die der Standort-Zwischenlager. Die Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung hat jetzt ein Papier vorgelegt, in dem aus ihrer Sicht beschrieben wird, was es an Problemen und Aufgaben mit der „verlängerten Zwischenlagerung“ gibt.

  • Nicht erst nach Ablauf der Lagerfristen von 40 Jahren gibt es Probleme bei der Atommüll-Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Im Januar hat das OVG Schleswig wegen zahlreicher mangelhafter oder gar falscher Sicherheitsnachweise die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Bürgerinitiativen und Umweltverbände fordern nicht nur mehr Sicherheit in Sachen Terrorschutz, sondern z.B. auch „heiße Zellen“, in denen kaputte Castoren repariert werden könnten (siehe unten im Text).
  • Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter

Das „Diskussionspapier“ umfasst insgesamt 24 Seiten und ist jetzt als Drucksache auf der Homepage der Atommüll-Kommission (PDF) veröffentlicht worden. Schon die Einleitung des Papiers ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, denen eine rot-grüne Bundesregierung bei der Errichtung der Standort-Zwischenlager an den AKW-Standorten versprochen hatte, dass diese Lagerung für „nur“ 40 Jahre erfolgen würde. Dann käme das Zeug in ein „Endlager“. Als „Vertrauensbildung“ ist diese Befristung aber zumindest in die Genehmigungen geschrieben worden.

Klar ist inzwischen: Diese Lagerfristen werden nicht reichen. Selbst die Bundesregierung hat inzwischen kleinlaut eingeräumt, dass es auf längere Zwischenlagerfristen hinauslaufen wird. Nachzulesen im Nationalen Entsorgungsprogramm. Nicht zuletzt deshalb taucht im NaPro auch eher überraschend ein so genanntes Eingangslager auf. Dieses soll am Ort des zu findenden „Endlagers“ bereits mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen. Dort sollen – dazu muss man in die kleingedruckten Anhänge schauen – bis zu 500 Castoren zwischengelagert werden, bevor sie irgendwann vermutlich unter Tage gehen. Die Hoffnung: Diese Genehmigung kommt noch so rechtzeitig, dass die Atommülllager in Ahaus und Gorleben Mitte der 2030er Jahre in Richtung dieses „Eingangslagers“ geräumt werden könnten.

Jetzt schreibt die ESK zur Einleitung mit Blick auf die Lagerfristen: „Vor dem Hintergrund des Standortauswahlgesetzes vom Juli 2013 (StandAG) [1] ist davon auszugehen, dass die bisher unterstellten Zwischenlagerzeiträume von bis zu maximal 40 Jahren den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers für bestrahlte Brennelemente und sonstige Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle nicht abdecken. Gemäß StandAG ist die Standortentscheidung für das Endlager bis 2031 zu treffen. Daran schließen sich die Genehmigung, die Errichtung und die Inbetriebnahme an, wofür nach derzeitigen Erfahrungen mindestens etwa 20 Jahre (bis ca. 2050) zu veranschlagen sind. Für die Zwischenlagerzeiträume sind etwa 65 bis 100 Jahre für einen nennenswerten Teil der bis etwa 2027 nach Abschaltung aller Kernkraftwerke zu beladenen Behälter (insgesamt etwa 1.9001 Behälter) unvermeidlich. Die aktuellen Zwischenlagergenehmigungen laufen zwischen 2034 und 2047 aus. Unabhängig davon ist die in den Aufbewahrungsgenehmigungen festgelegte Frist für einen Zeitraum von 40 Jahren zu sehen, die mit dem Verschließen des Behälters bei der Beladung beginnt. Für die ersten Transport- und Lagerbehälter läuft diese Frist 2032 aus. Unterschiede bezüglich des Auslaufens der 40-Jahresfrist zwischen Behälter und Lager können beispielsweise daher rühren, dass der Behälter zunächst in einem Interimslager gelagert wurde. Die Genehmigungsinhaber haben in der Regel sechs bis acht Jahre vor Auslaufen der Genehmigung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde den weiteren Verbleib der radioaktiven Abfälle nachzuweisen.“

Das ist – bezogen auf die Lagerfristen – eine Art Bestandsaufnahme, was mit der Zwischenlagerung auf uns zu kommt. Weiter hinten im Papier stellt die ESK neben vielen weiteren Punkten u.a. fest: „Genehmigungsrechtlich stellt auch die Verlängerung eines bereits genehmigten Zwischenlagerzeitraums eine Neugenehmigung dar, der die erforderliche Vorsorge nach dem dann gültigen Stand von Wissenschaft und Technik zugrunde zu legen ist. Für eine verlängerte Zwischenlagerung müssen dann die zu diesem Zeitpunkt sicherheitstechnisch relevanten Eigenschaften der tatsächlich vorhandenen Inventare und Behälter berücksichtigt werden“.

Zahlreiche weitere Aspekte werden in dem Papier aufgelistet, die hier in den nächsten Wochen sicher noch weiter betrachtet werden. Wichtig ist das grundlegende Fazit der ESK: „Die ESK ist der fachlichen Überzeugung, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und sonstigen Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen auf den unbedingt notwendigen Zeitraum bis zu ihrer Überführung in ein Endlager in tiefen geologischen Formationen zu begrenzen ist, um den bestmöglichen Schutz der Menschen und der Umwelt zu gewährleisten.“ Ob der nächste Satz zutreffend ist, wird sicher zu diskutieren sein:

„Derzeitige Betriebserfahrungen mit Behältern und Zwischenlagern von mehr als 20 Jahren lassen in Verbindung mit regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen und systematischen Maßnahmen zum Alterungsmanagement auch für eine über 40 Jahre hinausgehende verlängerte Zwischenlagerung die Beibehaltung der bestehenden Sicherheitsfunktionen grundsätzlich erwarten.“

An dieses Fazit schließt sich dann eine umfangreiche Auflistung an, was aus Sicht der ESK erforderlich ist, um die Bedingungen für eine längere Zwischenlagerung zu gewährleisten. Auch hier wird sicherlich noch einiges zu diskutieren sein.

Was fehlt? Auf die Konsequenzen aus dem OVG-Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel geht die ESK bestenfalls indirekt ein, wenn sie die hohen Genehmigungsvoraussetzungen ins Spiel bringt. Das Stichwort „Heiße Zelle“ taucht in dem Papier an keiner Stelle auf. Umweltverbände und Initiativen fordern diese „Reparatur-Räume“ für Castor-Behälter als Nachrüstung für die Zwischenlager. Sollte ein Castor-Behälter undicht werden, könnten diese in einer solchen Zelle repariert werden. Hinzu kommt: Noch könnten defekte Behälter in den AKWs am Standort repariert werden. Wenn diese aber zurück gebaut werden, gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.

Auch für die geplanten Rücktransporte von Atommüll aus dem Ausland in Standort-Zwischenlager an einigen AKWs, braucht es diese Zellen.

Atomenergie: Haushaltsanträge – Gorleben und Schacht Konrad beenden

Umfangreich ist hier über die Atommüll-Projekte im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages aus Basis des Grünbuchs des Umweltministeriums für das Jahr 2016 berichtet worden. Jetzt liegt der Haushalts-Antrag von Hubertus Zdebel und der Links-Fraktion vor, der zu den Kostenplanungen für die laufenden Atommülllager-Projekte Schacht Konrad und Gorleben Stellung nimmt.

Konkret an vier Stellen und damit nur exemplarisch, beantragen der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE Änderungen an den von der Bundesregierung vorgelegten Haushaltsplanungen in Sachen Atommülllagerung:

Kapitel: 1616, Bundesamt für Strahlenschutz

Antrag: Kürzung der Titel

  • 712 22 -342 Projekt Konrad von 200 auf 60 Millionen Euro,
  • 712 23 -342 Projekt Gorleben von 30 auf 10 Millionen Euro und
  • 686 21 -342 Zuweisungen zum Salzgitterfonds von 700.000 auf null Euro

Aufstockung des Titels

  • 712 27 -342 Standortauswahlverfahren von 2,5 auf 3,5 Millionen Euro

In der Begründung heißt es:

„Die dauerhafte Lagerung aller Arten von Atommüll ist bis heute komplett ungelöst. ASSE und Morsleben zeigen, dass ohne wissenschaftliche Kriterien für die Lagerung und ohne Alternativenvergleich unterschiedlicher Standorte eine sichere Lagerung radioaktiver Abfälle nicht möglich ist.

Dies trifft auch für das geplante Atommüllendlager im Schacht Konrad für die Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle zu. Der Standort ist ungeeignet, weil auch er ohne jeden Alternativenvergleich politisch festgelegt worden ist und obendrein nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Forschung entspricht.

Ebenso ist der Salzstock in Gorleben für die dauerhaft sichere Lagerung hochradioaktiver Abfälle ungeeignet. Statt der jetzigen Offenhaltung sollte Gorleben als Standort aufgegeben und vollständig verfüllt werden.

Die Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfälle im Rahmen des Standortauswahl-gesetzes hat bislang gezeigt, dass das Standortauswahlgesetz überarbeitet werden muss. Auch hat sich gezeigt, dass die gesetzlich maximale Frist bis zur Erstellung eines Berichts Ende Juni 2016 bei weitem nicht ausreichen wird, um in angemessener und notwendiger Weise die Probleme bei der Atommülllagerung mit dem Ziel der Entwicklung von wissen-schaftlichen Kriterien umfassend zu erreichen und einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung eines gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung zu leisten. Dazu hat die Vorlage des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ beigetragen, in dem die Bundesregierung zusätzliche Themenstellungen in die Arbeit der Kommission eingebracht hat. In der Summe ergibt sich die Notwendigkeit, unmittelbar im Anschluss an die Arbeit der jetzigen Kommission Anschlussprojekte zu definieren, die die bisherige Arbeit in geeigneter Weise fortsetzt. Dazu hat die Kommission inzwischen Beratungen aufgenommen.“

Atommülllager: Gorleben in Mecklenburg-Vorpommern?

BGR_Ber_Wirtsgest_karte_g„Grünen-Fraktionschef Suhr hat Mecklenburg-Vorpommern als möglichen Standort für ein Atom-Endlager bezeichnet. SPD-Fraktionschef Nieszery findet das „unverantwortlich““. So ist es im August im Nordkurier zu lesen. Hintergrund der Äußerungen ist die Arbeit der Atommüll-Kommission, die im Rahmen des Standortauswahlgesetzes die Suche nach einem Atommülllager für „insbesondere“ hochradioaktiven Abfall vorbereitet. Die Suche nach einem solchen Standort soll ergebnisoffen und wissenschaftsbasiert ablaufen, allerdings ist Gorleben als einziger benannter Standort in diesem Verfahren enthalten. Ziel der neuen Standortsuche ist, auf Basis der von der Kommission zu entwickelnden Kriterien Regionen zu identifizieren und einige dann miteinander zu vergleichen, um den bestmöglichen Standort zu finden. Dies soll unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.

Der Nordkurier berichtet im Sommer: „Grünen-Landtagsfraktionschef Jürgen Suhr hat Mecklenburg-Vorpommern als möglichen Standort für ein Atommüll-Endlager bezeichnet. „Die Suche ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, der sich alle Bundesländer stellen müssen“, sagte Suhr der „Ostsee-Zeitung“. Es gebe auch in Mecklenburg-Vorpommern Gesteinsformationen, die „auf den ersten Blick geeignet“ schienen. Diese gebe es aber in nahezu jedem Bundesland. Die Endlager-Suchkommission müsse „vorbehaltlos prüfen können“.

Allerdings hält Suhr die Errichtung eines Endlagers in einem anderen Bundesland für gerechter, weil das Land durch das Zwischenlager am früheren Kernkraftwerksstandort Lubmin bereits Lasten trage. Als Endlager sei der Ort wegen seiner Lage aber von vornherein ungeeignet. Auch müssten bei der Suche die Belange des Tourismus berücksichtigt werden.“

  • Alles zum Thema Zwischenlagerung in Lubmin /Mecklenburg-Vorpommern auf umweltFAIRaendern.de
  • Eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hatte bereits vor einigen Jahren eine Untersuchung über mögliche Formationen für eine Atommülllagerung vorgelegt. Mit tatsächlichen Standortuntersuchungen oder Eignungsfragen, hatten diese Untersuchungen schon angesichts fehlender Kriterien nichts zu tun. Mecklenburg-Vorpommern ist in diesen Karten mit ausgedehnten Tonsteinformationen nördlich der Elbe enthalten. Diese ziehen sich vor allem westlich und östlich von Schwerin hin (hier die Grafik der BGR). Siehe mehr zur BGR-Studie hier mitsamt einer entsprechenden Karte: Atommüll-Kommission will reden: Mit Atommüll-Regionen, Endlager-Regionen und – nur wie – mit „kritischen Gruppen“
  • 2013 berichtete der Spiegel auch über diese Untersuchungen. Dort ist im Zusammenhang mit Tongesteinen zu lesen: „Ein Band zieht sich durch Deutschland. Auf einer Karte haben die Forscher der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Formationen von Tongestein eingezeichnet, die bei der Suche nach einem atomaren Endlager interessant sein könnten. Konkrete Orte werden in der im Jahr 2007 veröffentlichten sogenannten Tonstudie nicht benannt, doch eines fällt auf: Rund drei Viertel der untersuchenswerten Regionen liegen in Niedersachsen, vom Emsland und der Grafschaft Bentheim im Westen des Landes bis zur Region Braunschweig im Osten. „Die Wirtsgesteine sind so verteilt, dass eine freie Suche unter Ausschluss Niedersachsens nicht vorstellbar ist“, sagt Gerhard Enste von der BGR im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE – und meint damit neben den Ton- auch die Salzgesteine. Außerdem verzeichnet seine Behörde Formationen rund um Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern, bei Potsdam in Brandenburg und im Norden von Sachsen-Anhalt. Dazu kommen kleine grüne Tupfer auf der Schwäbischen Alb, im Allgäu und im Münsterland. Auch hier zeigt sich: Süddeutschland hat kaum etwas zu befürchten, könnte einer neuen Endlagersuche also eigentlich ganz gelassen entgegensehen.“

Zwischen dem Grünen Fraktionsvorsitzenden und seinem SPD-Kollegen kam es über diese Äußerungen zum Schlagabtausch. SPD-Fraktionschef Norbert Nieszery hatte die Äußerungen von Suhr kritisiert: „Verantwortung ja, aber kein offensives Anbieten Mecklenburg-Vorpommerns als atomares Endlager„, hieß es in einer PM und weiter: „Zu den Äußerungen des GRÜNEN-Fraktionschefs Jürgen Suhr bezüglich eines möglichen atomaren Endlagers erklärt der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Dr. Norbert Nieszery:

„Die Äußerungen des Grünen-Fraktionschefs Jürgen Suhr in der heutigen Ostseezeitung, dass Mecklenburg-Vorpommern ein möglicher Kandidat für ein atomares Endlager ist, halte ich für denkbar unglücklich. Selbstverständlich kann sich das Land der Suche nach einem geeigneten Endlagerstandort nicht verweigern, jedoch bereits vorab ohne entsprechende Prüfergebnisse davon zu reden, dass bestimmte Gesteinsformationen als Endlager geeignet seien, halte ich für leichtfertig bis unverantwortlich und schädlich für den Prozess einer geordneten Suche nach dem wirklich sichersten und umweltverträglichsten Standort in der gesamten Bundesrepublik.

Mecklenburg-Vorpommern leistet mit dem Zwischenlager Lubmin bereits einen wesentlichen Beitrag zum Atomausstieg und hat hier bereits Verantwortung für atomare Altlasten aus anderen Bundesländern übernommen. Insofern sollte die Suche nach einem geeigneten Endlager bei gleicher Eignung auch den Aspekt der Gerechtigkeit und des Verursacherprinzips berücksichtigen. Bundesländern mit teilweise noch aktiven Atomkraftwerken, die sich der Endlagersuche gänzlich verweigern wollen, nun auch noch offensiv anzubieten, deren atomare Hinterlassenschaften dauerhaft einzulagern, ist vorsichtig gesagt politisch unklug.

Ich fordere die Grünen auf, dem Land mit derartig unüberlegten Äußerungen keinen Schaden zuzufügen. Verantwortung ja, offensive Angebote nein“

Suhr erwiderte hier ebenfalls mit einer PM: „Der Fraktionsvorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Jürgen Suhr weist die Vorwürfe von SPD-Fraktionschef Norbert Nieszery in Bezug auf Äußerungen zur Endlagersuche in scharfer Form zurück:

„Die Äußerungen von SPD-Fraktionschef Norbert Nieszery, der die Behauptung in den Raum stellt, ich habe Mecklenburg-Vorpommern als Standort für ein atomares Endlager offensiv angeboten, entbehren jeder Grundlage. Herr Dr. Nieszery arbeitet hier mit unwahren Unterstellungen. Dies ist ein politischer Stil, den ich für völlig inakzeptabel halte. Meine Äußerungen sind für Jeden, der sich seriös informieren will in der Online-Ausgabe der Ostsee-Zeitung nachzulesen. Wörtlich habe ich gesagt:

‚Lubmin ist definitiv kein sicherer Endlagerstandort, allein schon weil es ein oberirdischer Standort ist. Es darf aber auch kein Zwischenlager mit Endlagercharakter werden. Deshalb ist es sehr wichtig, jetzt dafür zu kämpfen, dass zum Beispiel kein Müll aus dem englischen Sellafield dort gelagert wird. Kurzum: Keine weiteren Transporte und keine weitere Einlagerung in Lubmin. Was die Endlagerfrage betrifft, sage ich aber auch: Die Suche ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, der sich alle Bundesländer stellen müssen. Es gibt ja die unterschiedlichsten Gesteinsformationen, die für eine Endlagerung in Frage kommen und da hat auch MV Vorkommen, die auf den ersten Blick geeignet scheinen, die hat aber nahezu jedes Bundesland. Ich habe großes Vertrauen in die Endlager-Suchkommission, dass sie den richtigen Standort findet. Nochmal zum Thema Verantwortung: Es darf sich kein Bundesland entziehen, übrigens auch Bayern nicht! Ich sage aber gleichzeitig, wenn man sich die Lastenverteilung anschaut: Wir haben schon einen relevanten Teil von Verantwortung mit dem Zwischenlager Lubmin – das ist einer der Standorte mit den meisten Castoren – übernommen.‘

Auf die Frage der OZ ‚Aber wäre es denn überhaupt zu verantworten, ein Endlager in einem Bundesland zu positionieren, das zu beträchtlichem Teil vom Tourismus lebt?‘ habe ich dann weiterhin geantwortet: ‚Noch einmal: Die Endlager-Suchkommission muss vorbehaltlos prüfen können, das gilt für jedes Bundesland! Meine persönliche Meinung: Es darf natürlich keinen Endlagerstandort geben, der touristisch relevante Bereiche berührt.’““

Atommülllager: Gorleben im Fichtelgebirge?

irgendwo-atommuell-umweltfairaendern„Furcht vor Atommüll wächst“, heißt es aktuell in der Frankenpost und auch eine Grüne Kreisrätin warnt: „Das Fichtelgebirge könnte wieder als Standort in den Fokus rücken.“ Anlass des Berichts ist eine Workshopreihe, mit der die Atommüll-Kommission in den nächsten Monaten die von Atommüll betroffenen Regionen beteiligen will. Mit einigem Hin und Her hat sie alle Landräte in Deutschland angeschrieben und zur Teilnahme eingeladen. „Die erneute Suche nach einem atomaren Endlager in Deutschland beginnt. Bundesrat und Bundestag haben die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ eingesetzt, um Kriterien für einen möglichen Standort festzulegen. Am 12. Oktober findet in Berlin ein erster Workshop zur Vorbereitung der Standortwahl statt. Eine Einladung dazu ist auch an das Landratsamt Wunsiedel gegangen. Das sieht Grünen-Kreisrätin Brigitte Artmann als Indiz dafür, dass das Fichtelgebirge bei der Endlager-Suche wieder als Standort in den Fokus gerückt ist. Am gestrigen Donnerstag schlug sie bei einem Pressegespräch, zu dem die Grünen-Fraktion eingeladen hatte, Alarm: „Jetzt wird es ernst. Die Region sollte aufwachen.“

Auch Sachsens Ex-Ministerpräsident Georg Milbradt – kirchliches Mitglied in der Atommüll-Kommission – hatte jüngst festgestellt: „Erzgebirge bleibt ein Kandidat für Atommüll-Endlager„. Der MDR berichtete im August 2015: „Sachsen ist bei der Standortsuche für ein deutsches Atommüll-Endlager noch nicht aus dem Rennen. Ex-Ministerpräsident Georg Milbradt erklärte, auch die Granitformationen im Erzgebirge und der Sächsischen Schweiz müssten auf ihre mögliche Eignung untersucht werden. Andernfalls könne man den Gegnern eines Endlagers im Salzstock Gorleben nicht glaubhaft erklären, dass das Auswahlverfahren wirklich ergebnisoffen und nicht vorgeprägt sei.“

Weiter berichtet der MDR: „Die sächsischen Grünen zeigten sich zumindest über Teile von Milbradts Aussagen verwundert. Ihr Klima- und Energieexperte in der Landtagsfraktion, Gerd Lippold, teilte auf MDR-Anfrage mit, seine Partei unterstütze die ergebnisoffene Suche nach einem Endlager-Standort – auch in Sachsen. Schließlich hätten die Grünen viele Jahre für ein Ende der Atomenergienutzung gekämpft. Zudem gebe es keinen Grund, von vornherein Gebiete auszuschließen – das einzig sinnvolle Kriterium sei die bestmögliche Sicherheit.“ Dann kommt das Aber: „Unverständnis äußerte Lippold dagegen, das Milbradt das Erzgebirge wieder als Standort ins Spiel gebracht hat. Bereits 2011 seien Experten zu dem Schluss gekommen, dass das geologisch relativ junge Gebirge noch zu sehr in Bewegung und dadurch ungeeignet sei. Die Region werde damit auf jeden Fall schon in einer frühen Prüfungsphase ausscheiden. Deshalb sollten in Sachsen keine neuen Ängste vor einem nuklearen Endlager geschürt werden, so Lippold.“

Der „Bergbauingenieur und frühere Präsident des Oberbergamtes, Reinhard Schmidt, widersprach dem Grünen-Politiker“, heißt es dazu beim MDR weiter. „Dieser müsse offenbar einen Informationsvorsprung vor allen anderen haben, meinte der Honorarprofessor an der TU Bergakademie Freiberg, denn seines Wissens nach wurde noch kein einziger Standort in Deutschland so eingehend geprüft, dass man eine endgültige Aussage zu seiner Eignung treffen könne.“

Nach Schmidt müsse man zunächst Untersuchungen anstellen, bevor man Aussagen über die Eignung für ein Atommülllager machen könne. „Zu den Vorteilen der diskutierten Formationen sagte der Experte, Granit sei sehr alt, standfest, unverformbar und dauerhaft stabil – es könne Millionen Jahre halten. Ton wiederum sei relativ dicht. Schmidt selbst würde aber das Einlagern von Atommüll in Salz bevorzugen. Seine Argumente: Es ist völlig wasserundurchlässig, wenn es sich nicht um alte Bergwerke mit Laugenzuflüssen handelt; es ist plastisch, womit sich Grubenräume bei Wärme mit der Zeit von selbst verschließen und es habe eine gute Wärmeleitfähigkeit, wodurch sich beim Lagern von hochradioaktivem Material keine Temperaturspitzen in der Lagestätte bilden würden.“

Die Atommüll-Kommission soll Kriterien für die Lagerung von Atommüll entwickeln und bis Ende Juni 2016 darüber einen Bericht verfassen, an dem auch die Öffentlichkeit umfangreich beteiligt werden soll. Auf Basis des Berichts soll dann das Standortauswahlgesetz überarbeitet und vom Bundestag und Bundesrat entsprechend geändert werden. Danach soll dann die angeblich ergebnisoffene Suche mitsamt einem Alternativenvergleich beginnen. Bislang einziger Standort, der auf der angeblich weißen Landkarte als dunkler Fleck erscheint: Gorleben.

Das Fichtelgebirge ist schon früher im Gespräch gewesen. 2010 meldete der Nordbayerische Kurier: Atommüll im Fichtelgebirge: Studie spricht dagegen (PDF). 2011 forderte der BN: Granitstöcke im Fichtelgebirge sollen überprüft werden

Kommissions-Pressesprecher Jürgen Voges wird in der Frankenpost zitiert: Von „der Endlager-Kommission sollen bis zum Jahr 2017 zunächst die Kriterien für einen möglichen Standort festgelegt werden. Erst dann beginne die Suche. Anhand der Kriterien werde man die Landkarte von ganz Deutschland durchforsten, ungeeignete Gebiete ausschließen und Gebiete mit Mindestanforderungen auswählen. Von 30 bis 40 infrage kommenden Regionen würden sechs bis neun Standorte übrig bleiben, die man untersuche, um dann an drei Standorten Erkundungsbergwerke anzulegen, sagt Voges. Erst im Jahr 2031 werde eine endgültige Standortentscheidung fallen.“

Dennoch. „“Die Pferde sind noch nicht scheu“, schätzte am gestrigen Donnerstag Thomas Edelmann, Geschäftsleitender Beamter am Landratsamt Wunsiedel, die Lage weniger dramatisch ein (als die Grüne Kreisrätin, Anm. uFair). Die Endlagersuche beginne wieder ganz von vorne. Zunächst gehe es darum, überhaupt erst einmal Kriterien für die Standortsuche festzulegen. Trotzdem: „Wir nehmen die Sache ernst“, sagte Edelmann. Er selbst werde an dem Workshop teilnehmen. Auch Brigitte Artmann hat sich zu dem Workshop am Montag, 12. Oktober, in der Neuen Mälzerei in Berlin angemeldet. „Wie soll die kommunale Mitwirkung am Suchprozess gestaltet werden?“ lautet das Thema der Veranstaltung. Am 20. November geht es dann beim zweiten Workshop um die Fragestellung „Welche Formen und Formate der Bürgerbeteiligung sind aus kommunaler Perspektive sinnvoll?. Ein dritter Workshop findet am 15. Januar statt“, heißt es in der Frankenpost.

Wo könnte Atommüll dauerhaft unterirdisch gelagert werden? Darüber schrieb der Tagesspiegel 2013 mit Blick auf das Standortauswahlgesetz: „Niedersachsen wird nicht nur wegen Gorleben auch bei einer neuen Endlagersuche im Fokus bleiben. Denn dort gibt es weitere Salzlagerstätten, die in Frage kommen könnten. Zudem gibt es Tonformationen, die ebenfalls als Wirtsgestein geeignet wären. Auch da hat Niedersachsen die meisten Standorte zu bieten. Es gibt aber auch eventuell geeignete Tonformationen in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Baden-Württemberg nahe des Bodensees und in der Heimatregion des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann im Oberschwäbischen entlang der Donau. Als mögliche Granitstandorte hält die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die auch die Salz- und Tonstandorte in drei Wirtsgesteinsstudien bewertet hat, fünf Regionen für untersuchenswert: Bayern (Fichtelgebirge und Oberpfälzer Wald), das Erzgebirge und das vogtländische Schiefergebirge sowie die Granulitberge und die Lausitzer Scholle in Sachsen, schließlich die Halle-Wittenberger Scholle in Sachsen-Anhalt.“

Auch diese Meldung des MDR ist mit Blick auf die Suche nach einem Atommülllager interessant. Im September 2011 meldete der Sender im Sachsenspiegel unter der Überschrift „Atom-Müll in die Lausitz?“ und schreibt: „Grüne Punkte überall zwischen Löbau, Zittau und Radeberg. Grüne Punkte für: geeignet! Die Geologen sind sich sicher: Es lohnt sich, den Lausitzer Granit als Endlager für Atommüll weiter zu untersuchen. So steht es in einem Gutachten, das Wissenschaftler in den 90er Jahren für die Bundesregierung erstellt haben, als der Osten als idealer Lagerort für Müll jeder Art galt. Das Gutachten verschwand unter Rot/Grün in einer Berliner Schublade. Jetzt ist es wieder da. Weil die Bundesregierung mit dem Atomausstieg auch die Suche nach einem Endlager für den Atommüll forcieren will und muss. „Ergebnisoffene Suche“ heißt dieses Mal das Prinzip, das nun auch den sächsischen Granit wieder interessant machen könnte. SACHSENSPIEGEL EXTRA-Reporter haben das Gutachten aufgetrieben und fragen, was jetzt damit passiert.“

Gorleben: Verwaltungsgericht bestätigt Veränderungssperre – nächste Runde folgt

cropped-cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgDie Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg teilt mit: „Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klagen von Greenpeace und dem Gartower Waldbesitzer Fried Graf von Bernstorff gegen die Veränderungssperre in Gorleben abgewiesen. Das Gericht befand, die Kläger seien nicht klageberechtigt. Es fehle an einem „feststellungsfähigen Rechtsverhältnis“. Allerdings ließ die Kammer die Revision vor dem Oberverwaltungsgericht zu.“

  • Die Atommüll-Kommission hat sich mit der Veränderungssperre für den Standort Gorleben ausführlich befasst. Es geht darum, dass Gorleben mit diesem Instrument als einziger bundesdeutscher Atommüll-Lager-Standort benannt ist und damit die bei der „Endlager“-Suche titulierte „Weiße Landkarte“ nicht wirklich weiß ist. Gorleben ohne Veränderungssperre? Bundesrats-Ausschuss empfiehlt… Als Ergebnis der „Verhandlungen“ in der Kommission, die sich mehrheitlich gegen eine Verlängerung der Veränderungssperre aussprach, hatten sich Bundesrat und Bundesregierung auf eine verkürzte Verlängerung geeinigt: Der jetzige Kompromiss im Bundesrat mit der Bundesregierung sieht zur Verlängerung der Verordnung für die Veränderungssperre Gorleben vor: „Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Salzstock Gorleben nach §29 Absatz 1 Satz 5 des Standortauswahlgesetzes aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird, spätestens mit Ablauf des 31.März 2017.“

Weiter heißt es in der PM der BI: „Wahrscheinlich, weil die Richter in der Sache unschlüssig waren“, kommentiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI). Denn mit dem Standortauswahlgesetz, das angeblich die Endlagersuche für die hochradioaktiven Abfälle auf Null zurück setzt, entfällt auch die Rechtsgrundlage für eine Veränderungssperre, die untersagt, im Planungsgebiet Gorleben in einer Tiefe ab 50 Metern (in Teilen ab 100 Metern) zum Beispiel Gas oder Erdöl aufzusuchen – so sieht es BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Entweder es gibt eine weiße Landkarte oder nicht, das wird sich zeigen!“
Dass die Kläger nicht befugt seien, weil sie das Gesetz nicht angreifen können, obwohl sie mit ihren Grundstücken und den Salzrechten betroffen sind, wird nun das Oberverwaltungsgericht beraten müssen. Für Greenpeace hat deren atompolitischer Sprecher Mathias Edler bereits angekündigt, dass man nicht kampflos aufgeben will.“

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