Auf Antrag der LINKEN: Umweltausschuss debattiert ungelöste Atommüll-Probleme

Auf Initiative von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE wird am kommenden Mittwoch (16.12.) im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs über das atomare Erbe der Atomenergienutzung debattiert. Im August hatte die Bundesregierung auf Anforderung der EU das so genannte „Nationale Entsorgungsprogramm“ vorgelegt. Das enthält einige Fortschritte, blendet aber an fast allen Punkten die wachsenden Probleme aus. Erhebliche Auswirkungen hat das „Programm“ für die Arbeit der Atommüll-Kommission.

Ohne die Rahmenbedingungen oder Arbeitszeit der Kommission zu verändern, diktiert der Bericht trotz zahlreicher Mängel umfangreiche neue Aufgaben: Jetzt muss sich die Kommission z.B. noch bis Ende Juni 2016 mit insgesamt 300.000 Kubikmetern zusätzlichem leicht- und mittelradioaktivem Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeiting in Gronau befassen und klären, ob und wie diese enorme Menge zusätzlich in das zu findende Lager für hochradioaktive Abfälle gehen könnte. Ernsthaft ist das nicht mehr leistbar.

Massive Proteste aus der Region rund um den Schacht Konrad in Salzgitter hatten dazu geführt, dass die Bundesregierung der Atommüll-Kommission diesen Auftrag kurz vor Toreschluss neue ins Aufgabenheft schrieb. Fast 70.000 Einwendungen wurden gegen den Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms erhoben:

Deshalb verlangt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg und Mitglied der Fraktion DIE LINKE in der Atommüll-Kommission in einem Antrag, der die zahlreichen Mängel anführt u.a. von der Bundesregierung, „die Auswirkungen des Nationalen Entsorgungsprogramms auf den Auftrag, die Struktur und den Zeitplan der vom Bundestag eingesetzten „Endlager“-Kommission hin zu prüfen und ggf. einen Gesetzentwurf mit einem angepassten Auftrag der Kommission vorzulegen“.

Hubertus Zdebel: „Die Fraktion DIE LINKE hat sowohl das Standortauswahlgesetz als auch die mit diesem Gesetz eingesetzte Atommüll-Kommission aufgrund zahlreicher Mängel kritisiert und abgelehnt. Das jetzt vorgelegte Nationale Entsorgungsprogramm unterstützt unbeabsichtigt viele dieser Kritikpunkte der Fraktion DIE LINKE: Eine umfassende Betrachtung aller Arten von Atommüll wäre von Anfang an erforderlich gewesen, um die Probleme sinnvoll und mit dem Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses anzugehen. Fast alle Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände hatten das eingefordert. Dagegen hatten CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne sich weitgehend gesperrt.

Nun zeigt sich kurz vor dem Ende der Arbeit der Atommüll-Kommission im Juni 2016, dass das ein Fehler war. Viele der wichtigen Fragen wird der Bericht der Atommüll-Kommission nicht beantworten können. Mehr als ein Zwischenbericht wird am Ende nicht mehr herauskommen können. Daher ist es dringlich notwendig zu klären, wie in einem neuen gesellschaftlichen Dialog auf veränderter Grundlage die ungelösten Atommüllprobleme weiter geklärt werden können.“

Außerdem ergänzt der Bundestagsabgeordnete: „Gorleben muss als verbrannter Standort endlich von der Suchliste gestrichen werden. Ein gesellschaftlicher Konsens mit der Erblast aus Tricks und Machtpolitik kann unter keinen Umständen gelingen und wird die Suche nach einem geeigneten dauerhaften Atommülllager nur weiter blockieren.“

Auf der Seite des Bundestags heißt es zum Fachgespräch am Mittwoch: „Gegenstand des Gespräches sind das eigentliche Programm (18/5980) und ein Antrag der Fraktion Die Linken (18/5228) dazu.

Als Sachverständige sind geladen die Vorsitzenden der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission), Ursula Heinen-Esser und Michael Müller, Michael Sailer (Öko-Institut e.V.), der ebenfalls Mitglied der Endlager-Kommission ist, Horst Geckeis (Institut für Nukleare Entsorgung, Karlsruher Institut für Technologie), Ursula Schönberger (Projekt Atommüllreport) und Wolfram König, Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz.“

Hinweis: Beginn ist im Sitzungssaal E.700 des Paul-Löbe-Hauses um 11.30 Uhr. Gäste werden gebeten, sich bis 16 Uhr am Vortag der Sitzung unter Angabe von Name und Geburtsdatum beim Ausschuss per E-Mail an umweltausschuss@bundestag.de anzumelden.

BI Lüchow-Dannenberg lädt ein: „Endlagersuche am Beispiel Gorleben: Alles falsch gemacht!“

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Niedersachsens Ministerpräsident Ernst Albrecht entscheidet 1977 Gorleben zum Standort für ein Atommülllager. Bis heute führt diese Entscheidung zu schwersten gesellschaftlichen Konflikten. Foto: BI Lüchow-Dannenberg

Einer der Fehler der derzeit laufenden Arbeit der Atommüll-Kommission im Rahmen des Standortauswahlgesetzes (StandAG) ist: Gorleben ist weiter im Spiel. Wie das mit dem Anspruch, einen gesellschaftlichen Konsens bei der Suche nach einem dauerhaften Atommülllager in Einklang zu bringen ist, fragen sich nicht nur zahlreiche Anti-Atom-Initiativen. Das gilt umso mehr, da eine Aufarbeitung des gesellschaftlichen Konflikts um die Atomenergie insgesamt völlig unterbleibt und nicht einmal der „verbrannte Standort“ Gorleben (Sigmar Gabriel) einer „Aufarbeitung“ unterworfen wird. Was Kommission und Gesetz nicht leisten, nimmt die BI Lüchow-Dannenberg nun selbst in die Hand.

Alles zum Thema Atommüll-Kommission und StandAG auf umweltFAIRaendern.

Im Januar wird unter dem Titel „Alles falsch gemacht! Ein Blick zurück. Ein Blick nach vorn. Und heute zwischendrin“ von der BI Lüchow-Dannenberg eine Aufarbeitung der Geschichte um den Standort Gorleben versucht. Bald 40 Jahre ist es her, dass Gorleben von niedersachsens CDU-Ministerpräsidenten Ernst Albrecht in einem Federstreich und mit Zustimmung von SPD-Bundeskanzler Helmut Schmidt auserwählt wurde. Bis heute halten die mit dieser Willkür-Entscheidung verbundenen Konflikte an und habe über Jahrzehnte die Gesellschaft gespalten.

1977 wurde Gorleben als Standort für ein „Nukleares Entsorgungszentrum“ bestimmt. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes sollte die Suche nach einem Langzeitlagerstandort noch einmal ganz neu beginnen. Doch trotz geologischer Bedenken und gegen massive politische Gegenwehr blieb Gorleben weiter im Verfahren.

  • Welche Fehler wurden und werden von der Standortbenennung Gorlebens bis zur Verabschiedung des StandAG gemacht?
  • Welche Konsequenzen sind mit Blick auf eine gesellschaftlich akzeptierte Atommüllpolitik daraus zu ziehen?
  • Wie geht es weiter mit der Atommüllpolitik nach dem Bericht der Kommission Ende Juni 2016?

Diesen Themen und Fragen wollen wir uns einen Tag lang widmen.
Alles Falsch! – Tagesveranstaltung, Sa. 23.01.2016 – 10.00h – 18.00h
„Kraftwerk“ Lüchow / Wendland, Programm, Referent_innen und alle Infos gibt´s hier

Atommüll: Bayern lässt ausländische Castoren rein

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Demnächst wieder Castor-Transporte aus Frankreich und England. Diesmal nicht nach Gorleben, sondern nach Brokdorf, Biblis, Neckarwestheim und Ohu. Foto: Screenshot plusminus.

Bayerns Ministerpräsident Seehofer macht den Weg für die Rückkehr von Atommüll aus dem Ausland frei. Insgesamt sieben der 26 Castor-Behälter mit radioaktiven Abfällen sollen nun zwischen 2017 – 2020 nicht wie ehemals geplant ins Zwischenlager Gorleben, sondern an die AKW-Standorte Isar/Ohu (Bayern), Philippsburg Neckarwestheim (Baden-Württemberg), Biblis (Hessen) und Brokdorf (Schleswig-Holstein). Das Verbot weiterer Castortransporte nach Gorleben war eine der Forderungen von Niedersachsen für die Zustimmung zum Standortauswahlgesetz, mit dem ein Dauerlager für die hochradioaktiven Abfälle in einer vergleichenden Suche gefunden werden soll.

Über zwei Jahre hat es nun gebraucht, bis Bundesumweltministerin Hendricks, die rot-grünen Bundesländer, die Atomunternehmen und nun auch das CSU-regierte Bayern zu einer gemeinsamen Verabredung über die Rücktransporte von Atommüll aus La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) gekommen sind und damit eine der Anforderungen nach dem Standortauswahlgesetz – zumindest was die Zielorte der Castor-Transporte angeht – abgestimmt haben. Widerstand hatten vor allem die CDU/CSU-Länder geleistet.

Keinerlei Äußerungen gibt es zu den Kosten, die mit diesem Deal verbunden sind. Die Atomunternehmen haben gegen die Bestimmungen des StandAG in Sachen Rücktransporte Klage eingereicht. Aus ihrer Sicht spricht aus technischer Sicht nichts gegen das Zwischenlager in Gorleben. Dass dieses nun nicht weiter genutzt werden soll, sei eine politische Vereinbarung. Die damit verbundenen Mehrkosten an den Standort-Zwischenlagern der AKWs, die den Atomunternehmen gehören und die nach StandAG für die Kosten zuständig sind, wollen die Konzerne aber nicht tragen.

Interessant wird sein, ob und wie dieses Thema in der neuen Atomkommission zur Sicherung der Atom-Rückstellungen zur Finanzierung des Abriss der AKWs und der Lagerung der Abfälle zur Sprache kommen wird. Die Rechtsposition der Konzerne ist klar formuliert: Sie sind nicht verantwortlich, sie zahlen nicht.

Eine Sichtweise, mit der die Konzerne sich insgesamt von den politischen bzw. gesellschaftlichen Kosten der Atomenergienutzung verabschieden wollen. Dass sie einen maßgeblichen Anteil an den massiven Protesten im Zusammenhang mit Castor-Transporten nach Gorleben haben, wird von ihnen schlicht ausgeblendet: Sie haben ja die Genehmigungen, in deren Rahmen sie ihre Geschäfte betreiben. Wenn das enorme politische und gesellschaftliche Konflikte verursacht, ist das nicht ihr Problem, sondern das des Staates. So einfach ist das!

Für die Einlagerung der Castoren in die jetzt festgelegten Zwischenlager sind Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz erforderlich. Dafür müssen die Betreiber jetzt entsprechende Anträge auf den Weg bringen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei offenbar nicht vorgesehen, d.h. die Behörden gehen nicht davon aus, dass es sich bei den verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung um eine nach Atomrecht „wesentliche Änderung“ bei den Zwischenlagern handelt.

Das könnte man in Zweifel ziehen. Immerhin verhalten sich die verglasten Abfälle doch anders, als die bestrahlten Brennelemente, für die die Lager bislang genehmigt sind. Nicht nur Greenpeace fordert an den Zwischenlagern Nachrüstmaßnahmen wie z.B. heiße Zellen, in denen defekte Castor-Behälter repariert werden könnten. Da die verglasten Abfälle aus La Hague und Sellafield nicht mit Wasser in Kontakt kommen dürfen, wäre eine Reparatur in den unter Wasser stehenden Abklingbecken in den Reaktoren nicht möglich.

Eine Einordnung als „wesentliche Änderung“ und damit ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wollen die Betreiber und Behörden aber unter allen Umständen auch verhindern. Nicht nur, weil diese Verfahren natürlich länger dauern würden, sondern weil nach der Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb des Castor-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel unklar ist, wie die erforderlichen Sicherheitsnachweise „gerichtsfest“ erfolgen können. Der Grund: Immer mehr Sicherheitsmaßnahmen werden jenseits der Öffentlichkeit vorgenommen, als Maßnahmen des Anti-Terror-Schutzes. Dadurch sind nicht mal Gerichte in der Lage, die staatlichen Maßnahmen zu überprüfen.

Aus der gemeinsamen Erklärung von Seehofer und Hendricks ist zu entnehmen, dass die Abwicklung der Rücktransporte nun möglichst eilig durchgezogen werden soll. Bereits für Ende 2016 werden die entsprechenden Genehmigungen erwartet, heißt es dazu.

Bei der Vereinbarung mit Bayern waren auch einige der betroffenen Landkreise beteiligt. Die führen nun als „kleinen Erfolg“ an, dass mit der Einlagerung der sieben Castoren aus Sellafield in Isar/Ohu auch eine weitere Genehmigung vorliegen müsse: Die Genehmigung zum Abtransport dieser Castoren in ein Endlager. Eine irgendwie kuriose Vereinbarung, denn klar ist, dass ein solcher Transport erst frühestens Anfang der 2050er Jahre oder auch erst viel später erfolgen dürfte.

Bislang sind die Standort-Zwischenlager allesamt mit einer Laufzeitbefristung von 40 Jahren ausgestattet. Etwa 2047 würden diese Atommülllager illegal und bräuchten nicht nur eine neue Genehmigung, sondern dazu auch die Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Weil ein Endlager bis dahin nicht in Betrieb sein dürfte, hatte die Bundesregierung in dem im August beschlossenen „Nationalen Entsorgungsprogramm“ erstmals ein Eingangslager am Standort des zu findenden „Endlagers“ ins Gespräch gebracht. Bis zu 500 Castoren sollen in diesem neuen Lager oberirdisch abgestellt werden können. Dieses Eingangslager, das faktisch für Jahrzehnte zu einem zentralen Zwischenlager würde, soll mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen und noch vor dem geplanten „Endlager“ in Betrieb gehen.

Atommülllagerung: Wachsende Zweifel an Salzstöcken

cropped-cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpg„Salzstöcke doch nicht für Endlager geeignet?“ So titelt das „Wissensmagazin ScienceXX“ über eine neue Studie, die für die Atommülllagerung in Salzstöcken wie in Gorleben interessant ist.“Auch ohne Mikrorisse kann das Salz durchlässig werden“, heißt es dort. „Salzstöcke sind offenbar durchlässiger als bisher gedacht: Geraten die Salzvorkommen unter Druck oder werden sie deformiert, dann bilden sich winzige Kanälchen im Salz, die Wasser und andere Stoffe durchlassen. Belege dafür fanden Forscher sowohl in Bohrlöchern als auch bei Laborversuchen. Das aber könnte bedeuten, dass diese Standorte als Endlager für Atommüll nicht geeignet sind“. Der BUND hat die Studie jetzt offiziell der Atommüll-Kommission zur Kenntnis gebracht, die Kriterien für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle entwickeln soll.

Die Studie könnte Auswirkungen auf die laufende Suche nach einem möglichen Atommüllendlager für hochradioaktive und andere radioaktive Stoffe aus der Nutzung der Atomenergie haben. Die BI Lüchow-Dannenberg greift diese Studie auf und „sieht sich durch diese Forschungsergebnisse in ihrer Kritik an der deutschen “Salzlinie” bestätigt. Ins Feld geführt wird immer wieder, dass Steinsalz sich plastisch verhalte und Hohlräume zuwüchsen. Mögliche Rissbildungen unter Wärmeeinfluss, die Ausdehnung des Salzkörpers durch die Hitze, das Hinfließen von Flüssigkeit in Richtung Wärmequelle, das waren neben radiochemischen Prozessen bisher die Argumente der Atomkraftgegner_innen gegen Salz.“

Weiter heißt es dort: „In Gorleben speziell – so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke – geht es im Wissenschaftlerstreit auch noch um eine Vielzahl anderer Einwände, um Kohlenwasserstoffe, Permafrostrisse, Subrosion und Störungszonen. Nun aber breche das Hauptargument weg, das bisher pro Salz angeführt wurde. Denn bei bestimmten Temperatur- und Druckverhältnissen, wie sie in den oberen Erdschichten ohnehin schon vorhanden sind, wird Salz porös. Im Labor, so berichtet das Physikportal Pro-Physik, entstand ein Netzwerk an Mikrorissen bereits bei einem Druck von 100 Megapascal und 275 Grad Celcius.“

Der Salzstock von Gorleben gilt immer noch als potentieller Standort für ein Atommülllager für hochradioaktive Abfälle. Mit dem umstrittenen Standortauswahlgesetz und einer damit verbundenen Atommüll-Kommission läuft seit dem Frühjahr 2014 ein angeblich ergebnisoffener Alternativenvergleich, für den die Kommission derzeit u.a. die Kriterien entwickeln soll. Als Wirtsgesteine, in denen der radioaktive Müll dauerhaft eingelagert werden soll, gelten derzeit Salz, Ton und Granit als besonders geeignet.

Zum Thema Atommüll-Kommission und Gorleben auf umweltFAIRaendern.de

Atomanlagen und Terror-Schutz: „Notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“

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AKW Brokdorf 2015: Gerüste auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel als geheime Anti-Terror-Maßnahme. Auch an Atommülllagern wurden nach den Anschlägen von Paris „notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“.

Immer mehr erlangt der Terror-Schutz bei den Atomanlagen in Deutschland größere Bedeutung. Insbesondere nach den Terror-Anschlägen in Paris sind die Sicherheitsmaßnahmen erhöht worden. Das macht ein Bericht über das Atommüll-Zwischenlager in Ahaus deutlich, wo hunderte Behälter mit hochradioaktivem Strahlenabfall lagern. Ein Sprecher der Kreispolizeibehörde in Borken teilte auf Anfrage der Münsterlandzeitung mit: „Es gibt in NRW keine konkreten Hinweise auf bevorstehende terroristische Anschläge. Sehr wohl nimmt die Polizei die Gefährdungslage ernst und hat die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst.“ Erst recht müssten an den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken diese „notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“ worden sein, geht von ihnen doch eine erheblich größere Gefährdung aus.

Weiter heißt es in der MZ auf die Frage: „Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, welche sind geplant? Die Sicherheitsbehörden von Bund und Länder stehen in einem täglichen, engen Informationsaustausch. Die daraus resultierenden Erkenntnisse fließen in den täglichen Dienst mit ein und werden in offenen und verdeckten Maßnahmen umgesetzt. Eine offene Maßnahme ist zum Beispiel die erhöhte sichtbare Präsenz von uniformierten Kräften in der Öffentlichkeit, zu den verdeckten Maßnahmen zählt u.a. die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang mit dem Terrorismus. Wir haben aber zurzeit keine Hinweise auf einen terroristischen Anschlag.“

Die Maßnahmen zur Sicherung von Atomanlagen laufen unter dem Begriff „Sonstige Einwirkungen von Dritten“ (SEWD) und finden unter strikter Geheimhaltung statt. Das geht so weit, dass nicht einmal Gerichte in der Lage sind, diese Maßnahmen zu prüfen. Unter anderem aus diesen Gründen entzog das Oberverwaltungsgericht in Schleswig dem Atom-Zwischenlager in Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung. Die Behörden konnten dem Gericht nicht nachweisen, dass die Maßnahmen gegen Terroreinwirkungen durch gezielte Flugzeugabstürze oder Beschuss mit panzerbrechenden Waffen ausreichend zum Schutz der Bevölkerung seien. Soweit das Gericht prüfen konnte, stellte es fest, dass in mehreren Punkten Sicherheitsnachweise mangelhaft oder gar falsch bei der Genehmigung erbracht worden sind.

An diversen Atommüll-Zwischenlagern wurden und werden in den letzten Jahren Schutzwände errichtet. Deren genauer Zweck wird geheim gehalten, soll aber vermutlich gegen Beschuss mit panzerbrechenden Waffen von außen mehr Widerstand entgegensetzen und den Schutz erhöhen. Eine unabhängige Überprüfung aber ist nicht möglich, weil diese Maßnahmen als geheim eingestuft sind. Das Gericht in Schleswig sprach hier von einem schweren Dilemma zwischen logischerweise geheim zu haltenden Schutzmaßnahmen und den Grundrechten der BürgerInnen.

In 2011 sind von der Atomaufsicht und Sicherheitsbehörden erhöhte Sicherungs-Anforderungen vereinbart worden, teilen das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesumweltministerium auf ihren Internetseiten mit. Im Castor-Zwischenlager der EnergieWerkeNord bei Lubmin konnten diese Maßnahmen aber offenbar bislang nicht umgesetzt werden. Ein entsprechender geheimer Genehmigungsantrag wurde vor wenigen Wochen zurückgezogen. Die „temporären Maßnahmen“ sollen angeblich ausreichend Schutz bieten, aber nun wird über den kompletten Neubau einer Zwischenlagerhalle in Lubmin nachgedacht, wie der NDR meldete.

AKW_Brokdorf-11-2015-2Schutzmaßnahmen, über deren Gründe keine weitere Informationen erfolgen, wurden auch am AKW Brokdorf realisiert. Rund um die Reaktorkuppel wurde alle Gebäude mit Gestängen/Gerüsten ausgestattet, die offenbar verhindern sollen, dass Hubschrauber auf ihnen landen können. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, dass es also Terrorkommandos damit unmöglich gemacht werden soll, aus direkter Nähe auf die Reaktorkuppel zu schießen. Eine solche Maßnahme ist sicherlich sinnvoll, wirft aber erhebliche Fragen auf: Warum sind sie erforderlich? Reichen sie aus? Und wäre nicht die Abschaltung der Anlage (ohnehin) die wirksamere Maßnahme?

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