Atommüll-Zwischenlagerung und Risiko: Minister Habeck – „Terror erhöht Druck, ein Endlager zu finden“

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Atommüll-Zwischenlager: Wegen der wachsenden Terrorgefahren mahnt Minister Robert Habeck (rechts im Bild) zur Eile bei der Endlagersuche.

„Terror erhöht Druck, ein Endlager zu finden“, titelt das Hamburger Abendblatt mit Bezug auf den für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständigen Minister Robert Habeck. Derzeit wird der hochradioaktive Atommüll in Castoren oberirdisch zwischengelagert, mit wachsenden Risiken. Frühestens 2050 könnte ein unterirdisches Lager in Betrieb gehen, vermutlich aber erst später. „Wir setzen voraus, dass diese Gesellschaft immer stabil sein wird und wir auch 2080 oder 2100 eine demokratisch aufgeschlossene, auf Konsens achtende und immer über die nötigen Mittel verfügende Gesellschaft sein werden“, warnt Habeck. Wer so warnt, muss auch über die Risiken bei der Zwischenlagerung sprechen.

Habecks Warnung ist berechtigt und höchst brisant (siehe auch hier KN). Doch es reicht nicht, in Sachen „Endlagerung“ auf die Tube zu drücken, wenn bereits heute die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu einem immer größeren Risiko wird. Selbst wenn es gelingt – was viele Experten anzweifeln – bis 2050 ein unterirdisches Atommülllager in Betrieb zu nehmen: Was sind diese Terrorgefahren bei der Zwischenlagerung und wie sollen die oberirdischen Castor-Lager gesichert werden, bis es ein „Endlager“ gibt? Und ist es dann noch zu verantworten, dass AKWs wie Brokdorf, Grohnde und Co weiter am Netz bleiben und noch mehr Atommüll erzeugen? Habeck bleibt hier viele Antworten schuldig.

Geheimschutz und Sicherheit bei der Zwischenlagerung von Atommüll

Spätestens seit 2011 haben Bundesbehörden, Länder und Geheimdienste erhöhte Sicherungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr beschlossen, die derzeit an den Atomstandorten unter Ausschluss der Öffentlichkeit umgesetzt werden.

Die laufen unter dem Namen „Sonstige Einwirkungen Dritter“, kurz SEWD. Von Härtungen ist die Rede, Mauern werden an den Castor-Lagern nachgerüstet, Dächer von Gebäuden an AKWs wie in Brokdorf und Lingen (Emsland) mit Gerüsten ausgestattet, die die Landung von Hubschraubern verhindern sollen. Bis das umgesetzt ist, sollen administrative und personelle Maßnahmen für Sicherheit sorgen. Doch was das genau für Maßnahmen sind, darüber wird aus Gründen der Gefahren- bzw. Terror-Abwehr geschwiegen.

Mit fatalen Folgen, die die Grundrechte aus den Angeln zu heben drohen: Weil selbst Gerichte die Geheimschutz-Maßnahmen nicht mehr überprüfen können, hob das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel auf, weil zahlreiche Nachweise mangelhaft oder gar nicht erbracht waren. Die Behörden behaupten mit Hinweis auf den Geheimschutz die Sicherheit – überprüfen können weder BürgerInnen noch Gerichte, ob das stimmt.

Auch wenn es laut Behörden keine konkreten Gefährdungslagen gibt. Klar ist, dass die Terror-Gefahren nicht nur durch die weltweiten Konflikte und Selbstmord-Attentäter größer geworden sind. Auch die Waffen, mit denen Anschläge durchgeführt werden könnten, haben die Risiken drastisch verschärft. Auch das war Thema der Verhandlung und des Urteils im Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Castor-Lager am AKW Brunsbüttel.

Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, wenn an den Atommülllager-Standorten die Forderungen nach mehr Sicherheit lauter werden. Der Handlungsbedarf wächst also und immer größer wird das Dilemma zwischen Geheimschutz und Bürgerrechten: So sollen bei den anstehenden Rücktransporten für Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England die erforderlichen Genehmigungsverfahren an den Standortlagern in Ohu/Isar, Philippsburg, Brokdorf und Biblis unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Die Behörden sagen: Vor Ort würde sich durch den neuen Müll nichts ändern, daher sei eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich. Umgekehrt aber ist klar: Die Behörden wissen nicht, wie sie das Dilemma zwischen Geheimschutz und Grundrechten rechtsstaatlich lösen können und haben die Sorge, dass am Ende eine Genehmigung nicht erteilt werden könnte. Das Desaster wäre perfekt.

Das ungefähr ist der Hintergrund, über den schleswig-holsteins Umweltminister Habeck zwar nicht konkret spricht, auf den er aber Bezug nimmt, wenn er die wachsenden Terrorgefahren zum Anlass nimmt und mehr Tempo bei der „Endlagerung“ fordert.

Unterirdisches Atommülllager: Frühestens 2050 – wahrscheinlich aber später

Um das Jahr 2050 soll ein Atommülllager für die Ewigkeit gefunden und betriebsbereit sein. So jedenfalls ist es im Standortauswahlgesetz festgelegt und eine Atommüll-Kommission ist derzeit damit beschäftigt, die Kriterien für ein solches Dauerlager vorzubereiten und zu klären, wie dabei eine möglichst konsensorientierte und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden kann. Im Jahr 2031 soll dann nach einer vergleichenden Suche ein Standort ausgewählt werden.

Eines der entscheidenden Probleme: Immer noch halten mächtige Vertreter der Atomlobby am Standort Gorleben fest, obwohl dieser selbst nach Aussagen des amtierenden Wirtschaftsministers „politisch verbrannt“ ist. Gorleben endlich auszuschließen wäre die Grundlage für einen echten Neustart bei der Suche nach einem „Endlager“.

Die Inbetriebnahme eines Dauer-Lagers 2050 hält kaum jemand der Experten für realistisch. Das hat sich in den Debatten auch in der Atommüll-Kommission gezeigt, deren Mitglied Robert Habeck ist. Nicht nur ehemalige Vattenfall-Atommanager wie Bruno Thomauske halten den Zeitplan für unrealistisch. Auch Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz und für alle derzeitigen Endlager-Projekte zuständig, hält den Termin 2050 für nicht einhaltbar.  Zu groß sind die Probleme, die mit der Standortsuche und der Anforderung, den Atommüll für eine Million Jahre möglichst sicher zu lagern, verbunden sind. Ein betriebsbereites Lager könnte daher auch erst mit einigen Jahren Verspätung zur Verfügung stehen. Und selbst wenn es bereit steht: Bis die Castoren mit ihrer hochradioaktiven Fracht nach und nach unter die Erde gebracht sind, werden weitere Jahrzehnte vergehen. Daran können noch so viele Appelle nicht einfach was ändern.

Bis dahin ist klar: Das Atomerbe wird in Form von rund 2.000 Castor-Behältern oberirdisch zwischengelagert werden müssen.

Und genau deshalb ist die Forderung von Seiten der Anti-Atom-Bewegung, jetzt über neue und verbesserte Sicherheitskonzepte bei der Zwischenlagerung nachzudenken, mehr als zwingend. Wer solche Warnungen, wie Habeck sie nun ausgesprochen hat, ernst nimmt, der kann und darf sich einer solchen Debatte um mehr Sicherheit bei der Atommülllagerung nicht verweigern. Erst recht dann nicht, wenn er um Vertrauen für staatliche Maßnahmen wirbt.

Atomland Niedersachsen: Atomaufsicht legt Tätigkeitsbericht vor

Atom-Standorte Niedersachen - NMU-2015
Atomland Niedersachsen. Die zuständige Atomaufsicht hat jetzt einen Bericht über ihre Tätigkeit zur Kontrolle und Genehmigung der zahlreichen Atom(müll)-Anlagen vorgelegt. Die Karte aus dem Bericht zeigt die Standorte. Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände wie der BUND haben alle bundesdeutschen Atomstandorte mit weiteren Informationen als Atommüllreport online.

Erstmals legt die niedersächsische Atomaufsicht im Umweltministerium einen Bericht über ihre Tätigkeit vor. Im Dezember 2015 veröffentlichte sie einen über 100 Seiten starken Bericht für das Jahr 2014. Damit will das Ministerium unter Leitung von Stefan Wenzel einen Beitrag zur „Förderung der Transparenz“ leisten, heißt es in der Pressemeldung zur Veröffentlichung. Insgesamt 20 Atomanlagen werden von dem niedersächsischen Ministerium überwacht. Dafür stehen lediglich 48 Stellen zur Verfügung, wie es in dem Bericht heißt.

  • Nach der Vorlage eines „Sorgenberichts“ – in dem alle Atommüllstandorte der Bundesrepublik ausführlich dargestellt wurden – haben Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände wie der BUND diesen Bericht mit weiteren Informationen als Atommüllreport online veröffentlicht.
  • Der Bericht der niedersächsischen Atomaufsicht ist hier auf umweltFAIRaendern online (PDF).

Zu den Atomanlagen in Niedersachsen – die in dem Bericht aufgeführt werden (Link zur PM des NMU) – gehören die noch in Betrieb befindlichen AKWs in Grohnde und Lingen (Emsland), die abgeschalteten Meiler in Lingen, Stade und Esenshamm (Unterweser). Außerdem die ebenfalls in Lingen befindliche Uran-Brennelementefabrik der AREVA, die Pilotkonditionierungsanlage Gorleben (PKA), das (Castor-)Transportbehälterlager Gorleben sowie die Standortzwischenlager für hochradioaktiven Müll in Lingen, Esenshamm und Grohnde. Außerdem der Siemens Unterrichtsreaktor 100 der Universität Hannover (SUR 100), das Abfalllager Gorleben, das Lager für radioaktive Abfälle Stade, das externe Zwischenlager Unterweser (LUW), Lager für radioaktive Abfälle auf dem Betriebsgelände nordwestlich des KKU (LUnA), das Zwischenlager Braunschweig der PTB, die Produktions- und Konditionierungsbetriebe für radioaktive Stoffe der Firmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG, Braunschweig (EZN / GE) sowie Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Niedersachsen (LNI). Hinzu kommen die Atommüll-Lager in ASSE, Konrad (in Bau) und Gorleben.

Alle diese Anlagen werden von den lediglich 48 Stellen in fünf Referaten (was vermutlich ein paar mehr MitarbeiterInnen bedeutet, da Teilzeitstellen auf volle Stellen umgerechnet werden) überwacht. Hinzu kommt, dass diese MitarbeiterInnen – wie der Bericht ausführlich darlegt – in einem umfangreichen System zwischen Fortbildungen und Arbeitskreisen im Bund eingebunden sind. Für die Überwachungs- und Genehmigungstätigkeiten bedient sich die Atomaufsicht in den meisten Fällen externer Gutachter, z.B. vom TÜV Nord und anderen.

Junge Leute und Atommüll: „Endlagerkommission übt Beteiligen – Engagierter Beteiligungsdiskurs ohne Realitätsbezug“

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Auf Workshops der Atommüll-Kommission diskutieren junge Erwachsene die Atommülllagerung hochradioaktiver Abfälle für die Ewigkeit. Die Journalistin Juliane Dickel war dabei und schreibt über ihre Eindrücke auf umweltFAIRaendern.de. Foto: Juliane Dickel

Atommüll für die Ewigkeit lagern? Eine Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestags sucht eine Antwort, wie und wo das gehen soll. Der Prozess beansprucht, die Suche nach einem „Endlager“ mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung und in Richtung eines gesellschaftlichen Konsenses zu betreiben. Doch das „gesellschaftliche Spaltprodukt“ Gorleben ist immer noch im Verfahren und auch die Beteiligung der Öffentlichkeit ist umstritten. Nicht nur, weil zahlreiche Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen die Mitarbeit in der Kommission ablehnten. Einen „Workshop mit jungen Erwachsenen“ der im November in Kassel stattfand, hat sich die (junge) Journalistin Juliane Dickel angeschaut. umweltFAIRaendern.de bringt ihren Bericht, der in wenigen Tagen auch auf ihrer Homepage erscheinen wird. „Junge Leute und Atommüll: „Endlagerkommission übt Beteiligen – Engagierter Beteiligungsdiskurs ohne Realitätsbezug““ weiterlesen

Da braut sich was zusammen: Gorleben, Kriterien und die Atommüll-Kommission

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Atommüll dauerhaft lagern? Aber wie und wo? Gorleben bleibt als Standort immer noch im Suchverfahren. Jetzt wird in der Atommüll-Kommission immer schärfer über Kriterien gerungen, was wissenschaftlich erforderlich ist – und was nicht.

Atommüll-Dauerlager im Salzstock von Gorleben? Das ist immer noch nicht vom Tisch und die Atommüll-Kommission und ihre AG 3 über die Kriterien zur Lagerung nähert sich nun einer der wesentlichen Fragen: Wird Gorleben aus der Suche entlassen, damit ein gesellschaftlicher Konsens für die dauerhafte Lagerung hochradioaktiver Abfälle eine Chance bekommt oder bleibt es bei der Politik alten Stils mit neuen Mitteln? Ein Brief des CDU-Abgeordneten Steffen Kanitz an die AG 3 und die Kommission erzürnt jetzt die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Darin geht es um „geowissenschaftliche Kriterien“. Mit der Frage um „objektive Kriterien“ beginnt jetzt das Ringen um Gorleben.

Es geht in dem Schreiben von Kanitz (PDF) u.a. um die Frage, in welcher Tiefe der einschlusswirksame Gebirgsbereich mindestens liegen muss, um für die Auswahl als Standort für ein unterirdisches Atommüll-Dauerlager in Frage zu kommen. Damit ist der Bereich gemeint, der den wesentlichen Schutz sicher stellen soll, dass die eingelagerte Radioaktivität keinen Weg in die Umwelt findet.

Kanitz kritisiert: „Die hier aufgestellte Forderung nach einer mindestens 600 m liegenden Tiefenlage des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches bei Salzstöcken (300 m Salzschwebe plus 300 m nichtsalinares Deckgebirge) ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar abgeleitet und deshalb nicht sachgerecht.“ Damit bezieht er sich auf die Drucksache K-Drs./AG3-43, Seite 2 ff.: „Ergänzung der Mindestanforderung „Teufenlage des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches“ von Detlef Appel vom 21. Oktober 2015.

Die BI Lüchow-Dannenberg nimmt den Brief von Kanitz zum Anlass und spricht von einem „Heftigen Kampf um´s Deckgebirge: Die CDU will Gorleben im Topf belassen“. umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM gleich im Anschluss.

Mit einer öffentlichen und auf der Bundestagsseite im Stream live ausgestrahlten Doppelsitzung am kommenden Freitag und Samstag (pdf, Links zu den Tagesordnungen) in Berlin, steigt die Atommüll-Kommission u.a. in die erste Debatte um Entwürfe für einen Entwurf zum Bericht ihrer Arbeit ein, der bis Ende Juni 2016 fertig gestellt sein soll und ab ca. Februar/März einer öffentlichen Debatte unterzogen werden soll. Am Freitag wird auch die Bundesumweltministerin Hendricks an der Kommissions-Sitzung teilnehmen.

Mal offen, mal verdeckt wird in der Endlagerkommission der Streit um Gorleben geführt. Gegenwärtig ringt die CDU um geologische Abwägungskriterien, die den Salzstock Gorleben im Topf belassen, flankiert wird es von politischen Vorabentscheidungen wie jüngst in der Absprache zwischen Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und dem bayrischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU), Gorleben in jedem Fall bei einer Evaluation des Standortauswahlgesetzes nicht fallen zu lassen.

Die Stellungnahme von Steffen Kanitz (CDU) – Kommissionsdrucksache AG 3-57 – zu der Frage, ob einem Deckgebirge über einem Wirtsgestein hinsichtlich des sicheren Einschlusses von hoch radioaktiven Abfällen von Bedeutung ist, ist für die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) so ein Beispiel, wie ohne Nennung Gorlebens eben doch nur das Festhalten an Gorleben gemeint ist. Am Ende dieser Woche, am 17. und 18. Dezember, wird die Arbeitsgruppe der Endlagerkommission, die die Endlagerkriterien erarbeitet, gewichtige Vorentscheidungen treffen.

Für eine Million Jahre soll der Müll möglichst sicher gegenüber der Biosphäre abgeschirmt werden. Bekanntlich gibt es über dem Salzstock Gorleben auf 7,5 Quadratkilometern keine wasserabweisende Tonschicht. “Bei der Verengung der Debatte auf tiefengeologische Endlager spielt es eine Rolle, ob die Umgebung eines Wirtsgesteins, sei es Ton, Granit oder Salz, eine zusätzliche Barriere darstellt”, schreibt die BI. Nun gibt es in Teilen der norddeutschen Tiefebene das Problem, dass für einen solchen Zeitraum mit 10 Eiszeiten zu rechnen ist, die das Deckgebirge über aufsteigenden Salzstöcken wegrasieren können und dass es wegen der Permafrostrisse wie in Gorleben Wasserwegsamkeiten geben kann.

“Ein Deckgebirge als Sicherheitsbarriere ist unverzichtbar. Doch Gebiete, die von einer Eiszeit berührt werden, müssen raus aus einem Suchverfahren. Stattdessen wird in der Kommission darüber gestritten, ob dem Deckgebirge überhaupt eine Bedeutung zukommt oder ob das Deckgebirge 300, 500 oder 600 Meter stark sein muss”, kritisiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Ehmke: “Angesichts der sehr unterschiedlichen Eigenschaften der Wirtsgesteine wie Elastizität oder Sprödigkeit mutet es darüberhinaus schon sehr merkwürdig an, einheitliche Bewertungsparameter einzufordern, wie es Steffen Kanitz macht. Da neuerdings geplant ist, ein Mischlager einzurichten und dabei die Gasentwicklung in einer solchen Deponie ein zusätzliches Problem ist, mutet das Gefeilsche um die Rolle des Deckgebirges, nur um Gorleben weiter fortschleppen zu können, schon grotesk an.”

Nicht nachvollziehbar ist für die BI, dass die Kommission sich mehrheitlich auf den Standpunkt stellt, allein tiefengeologische Lagerstätten böten die lange Sicherheit, Alternativen – beispielsweise die Lagerung in tiefen Bohrlöchern – wurden verworfen.“

 

Rücknahme des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung im Ausland – Öffentlichkeitsbeteiligung und mehr Sicherheit

Über die internationalen Rechtsgrundlagen und „Noten“ in Sachen Atommüll-Rückführung aus der Wiederaufarbeitung (WAA) mit den Regierungen von Frankreich und England und zu den Lagerkosten für den Atommüll wollte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel mit einer Kleinen Anfrage Einzelheiten von der Bundesregierung erfahren. Insgesamt 26 Castor-Behälter mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente sollen bis spätestens 2020 aus Frankreich und England zurück in die Bundesrepublik transportiert werden. Zdebel fordert im Zusammenhang mit den Castor-Rücktransporten eine Öffentlichkeitsbeteiligung und mehr Sicherheit an den ausgewählten Standort-Zwischenlagern.

Zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus dem Ausland erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Atommüll-Kommission: „Die Rücknahme des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung bundesdeutscher Brennelemente ist entsprechend dem Verursacherprinzip richtig. Diesen Atommüll nicht mehr in das Zwischenlager Gorleben zu transportieren, ist ebenfalls zu begrüßen. Bei den nun kommenden Genehmigungsverfahren für die Zwischenlagerung an den AKW-Standorten müssen das Bundesamt für Strahlenschutz nun auch die Öffentlichkeit umfassend beteiligen! Wer die Bevölkerung ausschschließt, muss sich nicht wundern, wenn es Widerstände gegen die Transporte gibt. Forderungen, das Sicherheitsniveau in den Standort-Zwischenlagern zu erhöhen, müssen jetzt endlich aufgegriffen werden. “

  • In Verbindung mit den Rücktransporten des Atommülls aus der WAA hat Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion die LINKE Sicherheits-Nachrüstungen an den Standort-Zwischenlager gefordert. Insbesondere die Nachrüstung von „heißen Zellen“ zur Reparatur defekter Castor-Behälter sei aufgrund der Besonderheiten der in Glas eingeschmolzenen radioaktiven Abfälle aus der WAA erforderlich. Auch Greenpeace hält diese Maßnahme für erforderlich. Siehe dazu: Atommüll: Bundestagsabgeordneter Zdebel fordert Nachrüstung „Heißer Zellen“ an den Castor-Zwischenlagern
  • Auch in Bayern wird die Nachrüstung einer „heißen Zelle“ im Zischenlager des AKW Isar(Ohu) gefordert. Siehe aktuell die Süddeutsche.

Im Rahmen des Standortauswahlgesetzes zur Suche nach einem dauerhaften Atommülllager sollen die radioaktiven Abfälle aus der Auslands-Wiederaufarbeitung nicht mehr in das Zwischenlager nach Gorleben rollen. Nach langen Verhandlungen mit den Bundesländern und massiven Widerstand aus Bayern ist vor wenigen Tagen ein Einigung erfolgt. Demnach sollen die Castor-Behälter nun auf die Standort-Zwischenlager an den AKWs Isar/Ohu, Neckarwestheim, Biblis und Brokdorf verteilt werden.

Insgesamt 21 der Castoren mit Atommüll stammen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield, die auf die Standort-Zwischenlager in Brokdorf, Biblis und Isar/Ohu verteilt werden sollen. Fünf weitere Behälter kommen aus der WAA im französischen La Hague. Diese sollen in das Standort-Zwischenlager nach Neckarwestheim. Die Anträge der Standort-Betreiber sollen im Jahr 2016 gestellt werden. Bis 2020 soll der Rücktransport abgeschlossen werden. Die konkreten Transporttermine sollen von bilateralen Arbeitsgruppen jeweils mit Frankreich und England festgelegt werden.

Zu den Kosten der Atommülllagerung in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und England, die von den Atomunternehmen zu zahlen sind, liegen der Bundesregierung laut der Antwort auf die aktuelle Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel „keine Informationen“ vor. Auch zu den Vereinbarungen mit den Regierungen in Frankreich und England zur Rückführung der Atomabfälle per Castor-Transporten verweist die Bundesregierung auf Nachfragen zu den entsprechenden „Notenwechseln“ vor allem auf „Vertraulichkeit“. Diese Noten regeln u.a. die Rücknahmeverpflichtung der Atomabfälle durch die Bundesrepublik.

Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass gegenüber Frankreich mitgeteilt wurde, dass die ehemals in 2008 vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden können. Dies habe man der französischen Regierung in „Verbalnoten“ am 27. Februar 2013 und am 1. Dezember 2014 mitgeteilt. „Neue Fristen wurden bisher nicht vereinbart“, heißt es dazu weiter. Außerdem teilt die Bundesregierung mit, dass gegenüber England „in dem angesprochenen Zeitraum keine Noten ausgetauscht“ wurden. Mehr Angaben macht die Bundesregierung nicht und verweist auf die „Vertraulichkeit der Schriftstücke und der amtlichen Korrespondenz diplomatischer Missionen“.

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  • Anmerkung zur Tabelle: Neben dem Atommüll aus der Verarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus den bundesdeutschen Atomkraftwerken der Betreiber EnBW, E.on, RWE und Vattenfall enthalten die Castoren zwei Glaskokillen mit Atommüll aus dem ehemaligen Atomforschungszentrum in Karlsruhe. Das teilt die Bundesregierung in der Antwort auf  eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel mit: „Eine Kokille mit verglasten hochaktiven Abfällen (CSD-V) der in 21 Behältern aus dem Vereinigten Königreich zurück zu nehmenden Kokillen ist der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau und Entsorgungs-GmbH (WAK) zuzuordnen. Sie stammt aus Verträgen mit der Wiederaufarbeitungsanlage in Dounreay (UK). Aus Frankreich ist im Rahmen der Rückführung der hochdruckkompaktierten Abfälle (CSD-C) eine Kokille der WAK aus der Entsorgung der Mehrzweckforschungsreaktor (MZFR)-Brennelemente zuzuordnen.“

Zur Abwicklung der Rückführung des radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung gibt es „bilaterale Arbeitsgruppen“ jeweils mit Frankreich und England. Mit Frankreich bestehen zwei solcher Arbeitsgruppen, eine „hochrangige“ und eine „technische“.

Über deren Sitzungen und der Vertreter auf der bundesdeutschen Seite enthält die Antwort der Regierung einige Aussagen. Demnach hat die „hochrangige“ deutsch-französische Arbeitsgruppe zuletzt am 26. November 2015 getagt. „Zu den Sitzungen der hochrangigen Arbeitsgruppe werden auf deutscher Seite Vertreter des Auswärtigen Amts (AA), des Bundeskanzleramts (BK), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) sowie der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) vom federführenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eingeladen.“

Am 9. Juli 2015 hat die „technische“ deutsch-französische Arbeitsgruppe zuletzt getagt, zu der auf „deutscher Seite Vertreter des AA, BK, BMWi, BMI, BfS, der Bundespolizei (BPol), des Eisenbahnbundesamts (EBA), der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM), der Umweltministerien der Länder Baden-Württemberg bzw. Niedersachsen sowie der GNS vom federführenden BMUB eingeladen“ waren.

Thema war „insbesondere der jeweilige Stand bzw. die Planungen zu den Rückführungen der CSD-V-, CSD-B- (verglaste mittelaktive Abfälle) bzw. CSD-C-Kokillen sowie zu den entsprechenden Behälterzulassungen und Genehmigungsverfahren.“

„Die gemeinsame technische deutsch-britische Arbeitsgruppe tagte am 20. März und am 3. September 2013. Zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe werden auf deutscher Seite BMI, das Innenministerium des Landes Niedersachsen, BfS, BPol, EBA, ein Sachverständiger des BMUB sowie GNS vom federführenden BMUB eingeladen. Inhalt der Gespräche waren der Stand der beidseitigen Vorbereitungen der Rückführungsprojekte und der Stand der Genehmigungsverfahren.“

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