Reaktorgebäude der Atomforschungsanlage GKSS bei Geesthacht. Foto: Dirk Seifert
Die Atomforschungsanlage der GKSS in Geesthacht soll zurück gebaut werden. Die Betreiber – heute das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) – wollen dazu einen Dialog etablieren und eine Begleitgruppe einrichten. Rund um die GKSS und das benachbarte AKW Krümmel (Vattenfall) hat sich seit Anfang der 90er Jahre das weltweit größte Cluster an Leukämieerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen entwickelt. Bis heute sind die Ursachen nicht zweifelsfrei erforscht.
Am 11. und 12. April 2007 tagte der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit des niedersächsischen Landtages in Hannover zu den Hintergründen der Leukämiefälle in der Elbmarsch. Die Sitzung fand in Form einer Anhörung statt. Neben dem weißrussischen Wissenschaftler Vladislav Mironov haben 16 weitere Fachleute ihre Forschungsergebnisse vorgestellt bzw. die bisher vorliegenden Daten bewertet. Der Ausschuss hatte sich entschlossen, die Anhörung in nichtöffentlicher Sitzung durchzufuhren.
Wegen enormer Sicherheitsprobleme verzögert sich der Ausbau des Atommülllagers Schacht Konrad immer wieder: Hier soll der leicht- und mittelaktive Atommüll hin, der beim Abriss der Atomkraftwerke entsteht. Foto: BfS
Der NDR erklärt in diesem Artikel die Grundzüge, wie das formale Verfahren zur Stilllegung von Atomkraftwerken läuft: „Vom Meiler zur grünen Wiese – Wie läuft das? Der Energiekonzern Vattenfall will das schleswig-holsteinische Atomkraftwerk Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) abreißen.“ (siehe auch hier) „Der AKW-Betreiber reichte am Donnerstag einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Kieler Energiewende- und Umweltministerium ein. Viele Bürger und Bürgerinnen hoffen jetzt, dass von dem 60 Meter hohen Reaktor bald nichts mehr zu sehen ist. Der Rückbau ist jedoch aufwendig und dauert Jahrzehnte.“ Mehr zu Vattenfall und dem Rückbau in Brunsbüttel hier. Was Vattenfall mit dem AKW Krümmel vor hat, hier.
Das Reaktorgebäude der GKSS. Gab es hier geheime Forschung an einer deutschen Atombombe? Foto: Dirk Seifert
Mit dem geplanten Rückbau der Atomforschungsreaktoren der GKSS in Geesthacht kommt vor Ort auch die Frage auf, ob möglicherweise „Spuren verwischt“ werden könnten, die eine Erklärung für das weltweit größte Leumämiecluster bei Kindern und Jugendlichen liefern könnten. Gab es geheime Forschungen, bei denen es 1986 zu einer Explosion kam, bei der Radioaktivität freigesetzt wurde und die später zu den zahlreichen Erkrankungen geführt haben? Experimente, die möglicherweise für Atomwaffen von Bedeutung gewesen sein könnten? Offiziell wird das bis heute bestritten, aber der Verdacht ist immer noch in der Welt.
Broschüre von 1989: GKSS – Schleichwege zur Atombombe?
Im September 1989 wurde eine Broschüre unter dem Titel „Atomforschung in Geesthacht – Schleichwege zur Atombombe?“ veröffentlicht. Die Autoren stammten auf dem Umfeld einer Kampagne, die sich dafür einsetzte, dass der Verzicht auf eine deutsche Atombombe in das Grundgesetz der Bundesrepublik kommen sollte. Die Broschüre untersuchte konkret, ob in der Atomforschungsanlage GKSS (Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt mbH) bei Geesthacht, östlich von Hamburg gelegen, das Know-How für eine deutsche Atombombe erforscht wurde. Die Broschüre steht hier zum download bereit (PDF)
Sorgen um einen deutschen Griff zur Bombe
Die beiden Atomforschungsreaktoren der ehemaligen GKSS sind inzwischen abgeschaltet und der heutige Betreiber, das Helmholtz -Zentrum Geesthacht (HZG) will in den nächsten Monaten den Rückbau beginnen. Es mutet daher möglicherweise kurios an, heute über die Frage zu spekulieren, was vor vielen Jahrzehnten bei der GKSS getrieben wurde.
Aber die Sorge um einen „deutschen Griff zur Bombe“ war in den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts noch von großer Bedeutung. 1956, mit dem CSU-Politiker Franz Josef Strauß hatte die junge Bundesrepublik ihren ersten Atomminister, machte man sich in den USA (und nicht nur dort) massive Sorgen. So schrieb der Spiegel damals: „Noch vor wenigen Wochen forderte der amerikanische McKinney-Ausschuß – ein Gremium von Politikern, Wirtschaftlern und Wissenschaftlern, das sich laufend mit Atomfragen beschäftigt – die Regierung in Washington zu verschärfter Wachsamkeit gegenüber den deutschen Atombestrebungen auf. Das Problem, wie man die deutsche Entwicklung auf dem Gebiet der Atomenergie in die „rechte Bahn“ lenken könne – so hieß es in einem Expertenbericht – gehöre zu den wichtigsten internationalen Atomproblemen überhaupt.“
Zu dieser Zeit wurde in Geesthacht bereits gebaut: 1958 ging der Reaktor Geesthacht-1 (FRG-1) mit einer Nennleistung von fünf Megawatt (MW) in Betrieb. 1963 folgte der FRG-2 mit einer Leistung von 15 MW. Als dritter Reaktor kam 1964 die Anlage für Nullleistungsexperimente hinzu, in der Brennstabanordnungen getestet wurden. (Quelle)
In der GKSS wurde vor allem an einem Atomenergieantrieb für das Forschungsschiff Otto Hahn gearbeitet: Am 13. Juni 1964 lief dieser atombetriebene Frachter vom Stapel und absoliverte am 11. Oktober 1968 seine erste Probefahrt. Noch heute lagert der radioaktive Reaktordruckbehälter der Otto Hahn auf dem Gelände der GKSS/HZG in Geesthacht.
Geheime Atomforschung und die Leukämieerkrankungen in der Elbmarsch?
Wichtig ist das nicht nur mit Blick darauf, ob die Bundesrepublik im geheimen Knowhow für eine Atombombe entwickelte. Wichtig ist das möglicherweise auch im Zusammenhang mit dem weltweit größten Cluster von Leukämieerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in der Elbmarsch, der direkten Umgebung der GKSS und des von Vattenfall betriebenen Atomkraftwerk Krümmel. Dieses Cluster entstand ab Anfang der 90er Jahre und löste eine Vielzahl von Untersuchungen über die möglichen Ursachen aus. (Siehe auch hier)
Eine These, wodurch diese zahlreichen Leukämieerkrankungen ausgelöst worden sein könnten, ist (zitiert nach Wikipedia): „Am 12. September 1986 soll bei einem Brand auf dem Gelände des GKSS-Forschungszentrums, der von mehreren Augenzeugen beobachtet wurde, radioaktive Strahlung freigesetzt worden sein. Die genaueren Umstände des Brandes sind unbekannt. Die Einsatzprotokolle der örtlichen Feuerwehr, die genauere Informationen über einen Brandvorfall enthalten hätten können, wurden durch ein Feuer im September 1991 in deren Archiv zerstört.[9]
Eine aus neun Wissenschaftlern bestehende Kommission, die im Auftrag der schleswig-holsteinischen Landesregierung zwischen 1992 und 2004 die Leukämiefälle untersuchte, fand in der Umgebung der beiden kerntechnischen Anlagen millimetergroße Keramikkügelchen, die Uran, Plutonium, Americium und Curium enthielten (sogenannte Pac-Kügelchen). Solche Kügelchen wurden unter anderem als Kugelbrennelemente im Kernkraftwerk THTR-300 in Hamm-Uentrop als Neutronenquellen verwendet. Es wurde vermutet, dass die Pac-Kügelchen bei dem Brand 1986 freigesetzt wurden, was aber vom GKSS-Forschungszentrum und der Landesregierung umgehend bestritten wurde.[10] Bislang fehlen Belege, dass die Pac-Kügelchen aus einer der beiden Anlagen stammen, beziehungsweise dass es sich überhaupt um Kernbrennstoffpartikel handelt.[11]
Der atompolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen des niedersächsischen Landtags Andreas Meihsies und der Physiker Wolfgang Neumann nahmen im September 2007 Einblick in das Archiv des GKSS-Forschungszentrums. Dabei konnten sie keinen Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen einem angeblichen Störfall bei der GKSS und den Leukämiefällen feststellen.[12]“
Die Experten, die die PACs gefunden haben, halten bis heute an ihren Forschungsergebnissen fest und vermuten bis heute geheim gehaltenen Forschungen in der GKSS als Ursache der Explosion.
Der NDR berichtet: „Das Kernkraftwerk nehme eine Sonderstellung ein, heißt es aus dem Unternehmen. Der Hintergrund: Nach dem Brand in dem als „Pannenmeiler“ bundesweit bekannt gewordenen AKW im Jahr 2007 wurden Millionensummen investiert. Jetzt hofft Vattenfall wegen der zwischenzeitlich beschlossenen Energiewende und dem damit verbundenen Atomausstieg auf eine Entschädigungszahlung.“
Bis zu einer Entscheidung der Gerichte will Vattenfall am AKW Krümmel nun nichts weiter unternehmen, um die Stilllegung voranzutreiben. Auch wenn Vattenfall offiziell auf Entschädigung klagt: Würden die Klagen für den Atomkonzern erfolgreich verlaufen, würden dem deutschen Steuerzahler horrende Entschädigungszahlungen ins Haus stehen. Die Bundesrepublik Deutschland müsste den Atomkonzern Vattenfall dann auszahlen – oder aber das Atomgesetz ändern und die Stilllegung des AKW Krümmel zurück nehmen.
Für diesen Moment will Vattenfall offenbar vorbereitet sein und daher werden im AKW Krümmel keine Maßnahmen ergriffen, die eine Wiederinbetriebnahme verhindern würden.
So geht Vattenfall mit Atommüll um. Verrostetes Atommüllfass aus dem AKW Brunsbüttel.
Der Atomkonzern Vattenfall hat heute für das stillgelegte AKW Brunsbüttel einen Antrag auf Rückbau bei der zuständigen Atomaufsicht in Schleswig-Holstein eingereicht. Gleichzeitig hat der Konzern angekündigt, diesen Antrag zurückzuziehen, wenn bis 2018 kein Endlager für den leicht- und mittelaktiven Atommüll zur Verfügung steht. Damit dokumentiert Vattenfall erneut: Sicherheit ist weder beim Betrieb von Atomkraftwerken noch beim Umgang mit Atommüll relevant.
In Sachen Stilllegung des AKW Krümmel berichtet der NDR: „Für den Meiler in Krümmel (Kreis Herzogtum Lauenburg) will Vattenfall vorerst keine Rückbau-Genehmigung beantragen. Das Kernkraftwerk nehme eine Sonderstellung ein, heißt es aus dem Unternehmen. Der Hintergrund: Nach dem Brand in dem als „Pannenmeiler“ bundesweit bekannt gewordenen AKW im Jahr 2007 wurden Millionensummen investiert. Jetzt hofft Vattenfall wegen der zwischenzeitlich beschlossenen Energiewende und dem damit verbundenen Atomausstieg auf eine Entschädigungszahlung.“
Vattenfall ignoriert sicherheitsbedingte Verzögerungen beim Ausbau im Schacht Konrad
Derzeit ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dabei, das im Schacht Konrad in Salzgitter geplante Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle auszubauen. Für viele hunderttausend Jahre soll hier die strahlende Hinterlassenschaft von Vattenfall und Co dauerhaft von der Umwelt abgeschlossen werden. Dabei kommt es immer wieder zu Verzögerungen. Nach heutigem Stand soll mit dem Probebetrieb frühestens im Jahr 2019 begonnen werden, der eigentliche Einlagerungsbetrieb kann dann ab 2024 beginnen. (Siehe dazu ausführlich hier). Klar sollte eigentlich allen Beteiligten sein: Angesichts der enormen Gefahren, die vom Atommüll ausgehen, darf es bei Sicherheitsfragen keinerlei Rabatt geben. Das Desaster im Atommülllager ASSE II, das einzustürzen und voll Wasser zu laufen droht, macht das mehr als nur deutlich.
Vattenfall, aber auch die anderen Atomkonzerne, beklagen seit längerem die Verzögerungen beim Ausbau von Schacht Konrad. Für sie sind nicht Sicherheitsprobleme ein Problem, sondern der Präsident Wolfram König, Mitglied der Grünen. König hatte sich in seiner Zeit als Staatssekretär beim Umweltministerium in Sachsen-Anhalt in den 90er Jahren massiv gegen die Einlagerung von Atommüll in dem maroden Salzstock von Morsleben ausgesprochen. Gegen erhebliche Sicherheitsbedenken, dass der Salzstock in Morsleben einbrechen könnte, hatte die damalige Bundesumweltministerin Angela Merkel die weitere Einlagerung des Atommülls durchgesetzt. Das wurde erst durch ein Gericht gestoppt, nachdem es zu Deckeneinstürzen gekommen war. Morsleben musste schließlich auf Kosten der SteuerzahlerInnen für mehrere Milliarden Euro saniert werden! Seit dieser Auseinandersetzung ist Wolfram König bei der Atomindustrie in Ungnade gefallen.
Wenn Vattenfall jetzt droht, den Rückbau des AKW Brunsbüttel davon abhängig zu machen, dass bereits 2018 der Atommüll zum Schacht Konrad transportiert werden kann, ist eines klar: Sicherheitsfragen spielen für Vattenfall keine Rolle. Es ist eine Unverfrorenheit, wie sich Vattenfall hier positioniert (zu den Hintergründen siehe auch hier) und das Bundesamt für Strahlenschutz unter Druck setzt.
Vattenfall hätte eigentlich gute Gründe, beim Umgang mit Atommüll und der Atomenergie kleinlaut zu sein. Nicht nur wegen zahlreicher Sicherheitsmängel in den AKWs Krümmel und Brunsbüttel, die ja deswegen seit 2007 abgeschaltet waren. Erst im März 2012 wurden bei Vattenfall in Brunsbüttel komplett durchgerostete Atommüllfässer entdeckt.
Politische Entscheidungen überschatten auch das Genehmigungsverfahren beim Schacht Konrad – Gerichte haben Sicherheitsüberprüfungen verweigert
Ungeachtet der Probleme beim Ausbau von Schacht Konrad gibt es allerdings erhebliche weitere Sicherheitsbedenken. In dem Genehmigungsverfahren für den Schacht Konrad haben immer wieder auch politische Auseinandersetzungen zwischen SPD, Grünen und der CDU eine erhebliche Rolle gespielt.
Ursula Schönberger von der AG Schacht Konrad: „Immer wieder regierte der damalige Bundesumweltminister Töpfer per atomrechtlicher Weisungen in das KONRAD-Verfahren hinein. So erzwang er die Auslegung der Planunterlagen ebenso wie die Einberufung des Erörterungstermins trotz erheblicher fachlicher Bedenken seine niedersächsischen Amtskollegin.“
Höhepunkt des politischen Geschacheres um Schacht Konrad waren die Atom-Konsensverhandlungen zwischen der rot-grünen Bundesregierung und den Atomkonzernen. SPD und Grüne erklärten noch 1999, dass sie den Schacht Konrad nicht für genehmigungsfähig hielten, einigten sich aber mit den Energiekonzernen im Atomkonsens darauf, KONRAD doch zu genehmigen. Im Jahr 2002 sorgte der niedersächsische Umweltminister Jüttner (SPD) dafür.
Zahlreiche Städte und Gemeinden, aber auch Umweltorganisationen und Gewerkschaften kritisierten die erheblichen Sicherheitsprobleme und klagten schließlich gegen die Genehmigung. Vor allem der Nachweis der Langzeitsicherheit und das Risiko von Wassereinbrüchen waren zentrale Kritikpunkte. Doch in wesentlichen Fragen lehnten sowohl das Oberverwaltungsgericht Lüneburg als auch das Bundesverfassungsgericht die Befassung mit den Sicherheitsrisiken ab. Die Klage der Stadt Salzgitter wurde gar nicht erst zugelassen. Dem privaten Kläger teilten beide Gerichte schließlich mit, dass die heute Lebenden kein Recht auf den Schutz künftiger Generationen gerichtlich geltend machen können. „Es gibt kein Recht auf Nachweltschutz“ – so die Rechtsprechung von OVG und Bundesverfassungsgericht. Gemeint ist: Wassereinbrücke, Freisetzung von Radioaktivität in der Zukunft könnten heute nicht beklagt werden!