Atomkatastrophe – Folgen nach dem Super-Gau

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat im Frühjahr erhebliche Mängel beim Katastrophenschutz im Umkreis von AKW festgestellt. Das ist nicht sonderlich neu, aber zumindest wird das nun endlich auch von staatlichen Stellen zugegeben. Anti-Atom-Initiativen in Hamburg und Schleswig-Holstein rufen angesichts der enormen Bedrohung durch das Atomkraftwerk Brokdorf zu einer Aktionswoche auf: Katastrophaler Katastrophenschutz – AKW Brokdorf abschalten.

Während die offizielle Politik so tut, als könnte sie nach einem Super-Gau die Menschen schützen, ist immer wieder von offiziellen Katastrophenschützern „hinter vorgehaltener Hand“ zu hören, dass es bei einem tatsächlichen Ernstfall in einem dichtbesiedelten Land wie Deutschland kaum etwas zu retten gibt. Hilflose Helfer titelte daher vor einiger Zeit der Spiegel.

Schon lange liegen Studien vor, die deutlich machen, dass es im Ernstfall keine wirkliche Hilfe geben wird. Eine solche Studie stammt aus dem Jahr 1992, wurde aber aufgrund ihrer Brisanz erst nach massiven Protesten 1995 veröffentlicht. Denn sie zeigte und zeigt detailliert auf, was in einem atomaren Katastrophenfall auf die Millionenstadt Hamburg zukommen würde.

Die Studie „Folgen schwerer Unfälle im KKW Krümmel für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und Auswirkungen von Katastrophenschutzmaßnahmen“ (PDF) untersucht die Ausbreitung der radioaktiven Wolke nach einem Super-Gau im heute stillgelegten AKW Krümmel. Insofern könnte man diese Studie als „erledigt“ abtun. Was diese Studie aber bis hinunter auf die Ebene der Hamburger Stadtteile deutlich macht, ist wie viele Menschen von einer Katastrophe betroffen wären.

Die Studie kam damals zu dem Ergebnis, dass nach einem Super-Gau in Krümmel 1.183.000 Menschen aus der Hansestadt evakuiert werden müssten! Selbst wenn das innerhalb einer extrem kurzen Vorwarnzeit von einigen Stunden überhaupt möglich sein sollte: Etwa 44.600 bis 106.700 Todesopfer wären die langfristige Folge eines solchen schweren Störfalls in Krümmel. Zwar könnten Katastrophenschutzmaßnahmen diese Opfer möglicherweise um die Hälfte reduzieren, doch selbst dann wäre das Schadensausmaß enorm. Darüber hinaus wären weite Teile der evakuierten Flächen in Hamburg über Jahrzehnte unbewohnbar.

Das AKW Brokdorf steht Hamburg heute am nächsten und soll noch bis 2021 am Netz bleiben. Auch wenn aufgrund der größeren Entfernung im Vergleich zu Krümmel und anderen metereologischen Bedingungen, weil das AKW Brokdorf westlich von Hamburg liegt: Die neueren Erkenntnisse des Bundesamtes für Strahlenschutz anhand der Ausbreitung der radioaktiven Wolken bei der Katastrophe von Fukushima lassen ahnen, wie katastrophal Hamburg und viele hundertausend Menschen betroffen sein könnten.

Auch in Berlin – Vattenfall (und Gasag) mauern

Wann endlich wird Vattenfall in Berlin (Hamburg und in der Lausitz) demontiert? Foto: Dirk Seifert

Ein Unternehmen – eine Haltung: Die Welt titelt „Energieunternehmen Gasag und Vattenfall mauern“ und eröffnet mit: „Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) hat den Energiekonzernen Gasag und Vattenfall vorgeworfen, im geplanten Verfahren zur Neuvergabe der Gas- und Stromnetze Daten zurückzuhalten. Der Senat werde das nicht akzeptieren. Daher habe er die Bundesnetzagentur als Mediator eingeschaltet, sagte Nußbaum am Donnerstag. Vattenfall wies die Vorwürfe zurück.“

Ob die Bundesnetzagentur als Mediator nun wirklich geeignet ist, darf in Zweifel gezogen werden. In Hamburg kennt man aber genau diese Haltung von Vattenfall. Haltung? Nein, genauer muss man sagen: Prinzip! Mauern, um die wirtschaftlichen Unternehmens-Interessen durchzusetzen, die mit Energiewende, mit Klimaschutz und den Interessen der BürgerInnen absolut nichts zu tun haben! Aber: In Berlin stehen die SPD und große Teile des Abgeordnetenhauses und der Landesregierung zumindest kritisch gegen Vattenfall. In Hamburg hat sich die allein regierende SPD mit Vattenfall ins Bett gelegt.

Mit negativen Folgen für die Energiewende, das Klima und die BürgerInnen.

Beispiel: neues Kraftwerk Wedel

Beispiel: Atomaustieg und die AKWs Brunsbüttel und Krümmel

Beispiel: Vattenfall – kein Partner für Hamburg

Beispiel: Lausitz und Braunkohle

Stilllegung und Atomgesetz – Schleswig-Holsteins Änderungswünsche

Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein will mit einer Initiative im Bundesrat das Atomgesetz ändern. Die Drucksache zum Antrag finden Sie hier (PDF). Über die Länderkammer will sie erreichen, dass AKW-Betreiber innerhalb einer festgelegten Frist das atomrechtliche Stilllegungsverfahren einleiten müssen, wenn der Reaktor abgeschaltet wird. Derzeit ist das nicht geregelt und der Betreiber ist nicht gezwungen, Maßnahmen zur dauerhaften Stilllegung zu ergreifen. Diese Maßnahme der Landesregierung macht Sinn.

Außerdem will die Landesregierung mit der Atomgesetzänderung erreichen, dass nur noch der so genannte Rückbau zur „grünen Wiese“ als Stilllegungsvariante zugelassen wird, der sogenannte „Einschluss“ aus dem Gesetz gestrichen wird. Diese Maßnahme ist nicht unumstritten, denn der Rückbau erfordert eigentlich auch die klare Ansage, was denn mit dem Atommüll geschehen soll. Da es an einer sicheren dauerhaften Lagermöglichkeit bis heute fehlt, kommt ein Abtransport aber nicht in Frage. Mehr dazu auf dieser Seite.

AKWs stilllegen – Schleswig-Holstein und der Atommüll

Atommülllager Schacht Konrad? Sicher ist das nicht! Foto: Dirk Seifert

Die schleswig-holsteinische Landesregierung macht Druck auf Vattenfall. Noch immer sind für die beiden abgeschalteten AKWs Brunsbüttel und Krümmel keine Stilllegungsanträge gestellt. Während Vattenfall für das AKW Brunsbüttel vermutlich den Rückbau anstrebt, ist für das AKW Krümmel immer noch unklar, was der Atomkonzern vorhat.

Weil das derzeitige Atomgesetz den Aufsichtsbehörden der Bundesländer keine rechtliche Möglichkeit gibt, einen AKW-Betreiber innerhalb einer klaren Frist anzuweisen, einen Stilllegungsantrag zu stellen, will nun die Landesregierung von Schleswig-Holstein über den Bundesrat eine Änderung des Atomgesetzes erreichen. Anfang November soll der heute vom Kabinett beschlossene Antrag in den Bundesrat eingebracht werden.

Ein Maßnahme, die kaum strittig sein dürfte und zu begrüßen ist. Strittig dürfte aber der zweite Teil der angestrebten Atomgesetzänderung sein, denn damit will die Landesregierung in Kiel erreichen, dass der sogenannte „sichere Einschluss“ als Möglichkeit künftig ausgeschlossen wird und nur noch der Rückbau zur Grünen Wiese zulässig ist.

Das mag auf den ersten Blick sinnvoll und richtig erscheinen, aber: Was passiert mit dem gesamten Atommüll?

Dass es für hochradioaktiven Atommüll keine Lösung gibt, daran haben sich scheinbar alle inzwischen „gewöhnt“. Egal wie AKWs stillgelegt werden: Der hochradioaktive Atommüll wird für 30-40 Jahre an den AKW-Standorten in den dortigen Zwischenlagern verbleiben.

Aber auch bei den sehr viel größeren (Volumen-) Mengen an leicht- und mittelradioaktiven Atomabfällen sieht es nicht viel besser aus: Zwar ist das Atommülllager im Schacht Konrad rein rechtlich gesehen genehmigt. Aber: Das Genehmigungsverfahren in Niedersachsen ist durch eine Vielzahl von Mängeln gekennzeichnet: Zahlreiche Städte und Kommunen in der Umgebung sind nach wie vor der Auffassung, dass dieses Lager – nicht weit von der ASSE entfernt – dauerhaft nicht sicher ist. Eine gerichtliche Überprüfung dieser Sorge haben sowohl das Oberverwaltungs- als auch das Bundesverfassungsgericht abgelehnt!

Kann man es also verantworten, dass der leicht- und mittelradioaktive Atommüll dann mit hunderten von Atomtransporten zum Schacht Konrad gefahren und dort eingelagert wird? Nein!

Der schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck (Grüne) hält den Rückbau für den einzig sinnvollen Weg: „Das ist politisch und fachlich geboten. Es ist wichtig, dass qualifiziertes, erfahrenes Personal, das auch über sehr tiefe anlagenspezifische Kenntnisse verfügt, am Rückbau beteiligt ist. Die ungelöste Endlagerfrage ist kein Argument gegen einen Rückbau. Wer sich dahinter verstecken will, der will offenbar die Umsetzung des Ausstiegs auf den Sanktnimmerleinstag verschieben. Es ist zwar unbefriedigend, dass es kein Endlager gibt, aber es wäre falsch, der Bevölkerung die Belastungen länger als nötig zuzumuten“, sagte Habeck.

Mit dieser Kritik zielt Habeck vermutlich vor allem gegen Vattenfall. Die Sorge, dass sich Vattenfall angesichts horrender Kosten aus der Verantwortung stehlen mag, ist sicher berechtigt. Aber der Blick auf Vattenfall sollte nicht dazu führen, dass das Atommüllproblem klein geredet wird. Ob in Krümmel oder am Schacht Konrad in Salzgitter: Die Bevölkerung wird die Belastungen so oder so tragen müssen.

Insofern ist das jetzige Vorgehen der Landesregierung genauer zu betrachten und zu diskutieren: Erforderlich ist, dass vor der Entscheidung zum Rückbau alle sicherheitsrelevanten Aspekte und ihre Alternativen genauestens geprüft werden müssen. Bereits in dieser Phase ist auch eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit unbedingt erforderlich.

Eine Alternativenprüfung muss nicht nur für die Anlage selbst erfolgen, sondern auch die Sicherheitsmängel bei der Entsorgung des Atommülls beinhalten. Erst auf Basis einer solchen Betrachtung sollten Entscheidungen getroffen werden.

Und das gilt auch für den sehr schwach radioaktiven Atommüll. In Deutschland darf dieser Strahlenmüll „freigemessen“ werden und unterhalb einer bestimmten Schwelle auf Hausmülldeponien, im Straßenbau oder auch in der weiteren Stahlproduktion eingesetzt werden. Das hat – gerade wenn es jetzt um den Abriss zahlreicher AKWs geht – eine Erhöhung der Hintergrundstrahlung zur Folge. In Frankreich wird von dieser Variante kein Gebrauch gemacht. Dort soll auch dieser Atommüll – wenn auch unter etwas weniger Sicherheitsanforderungen als der leichtradioaktive Müll – endgelagert werden.

Hinweis: In Schleswig-Holstein sollen auch die Atomforschungsreaktoren der GKSS rückgebaut werden. Siehe dazu hier und zur geplanten Begleitgruppe hier.

 

AKWs stilllegen – Landesregierung Schleswig-Holstein will Atomgesetzänderung

Bis heute schweigt Vattenfall, was mit dem stillgelegten AKW Krümmel passieren soll. Foto: Dirk Seifert

Pressemitteilung der Landesregierung Schleswog-Holstein vom 23. Oktober: Reform des Atomgesetzes – Landesregierung will AKW-Betreiber zu zügigen Stilllegungsverfahren zwingen

Schleswig-Holsteins Landesregierung startet eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Atomgesetzes, um den Betreibern von Atomkraftwerken Fristen für Stilllegungsanträge zu setzen und sie so zwingen zu können, Stilllegungsverfahren zügig in Gang zu bringen. Damit folgt sie auch dem Beschluss des Landtags aus der September-Sitzung. Ein entsprechender Entwurf für eine Reform des Atomgesetzes passierte heute (23. Oktober) das Kabinett.

Er soll am 2. November in den Bundesrat eingebracht werden. Darüber hinaus beschloss die Landesregierung, den von Energieversorgungsunternehmen vor dem Bundesverfassungsgericht erhobenen Verfassungsbeschwerden gegen das Atomausstiegsgesetz entgegenzutreten und das Atomausstiegsgesetz zu verteidigen.

„Mehr als ein Jahr, nachdem acht Atomkraftwerke ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren haben, sind noch immer nicht alle notwendigen Stilllegungsanträge gestellt. Negativ fallen die Schleswig-Holsteinischen Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf, auch wenn wir für Brunsbüttel bald einen entsprechenden Antrag erwarten.  Wir haben einen Zustand, in dem wir das beschlossene Atomausstiegsgesetz nicht durchsetzen können. Das kann nicht angehen“, kritisierte der für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeminister Robert Habeck. Das geltende Recht sei lückenhaft und enthalte keine expliziten Regelungen, in welchem Zeitrahmen Betreiber Stilllegungsanträge stellen und eine Stilllegung abwickeln müssen. „Mit unserem Entwurf schließen wir eine eklatante Lücke im Atomgesetz – auch für die neun weiteren Atomkraftwerke, die in den kommenden Jahren in einem gestaffelten Zeitplan sukzessiv  bis spätestens Ende 2022 noch vom Netz gehen müssen.“

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, den sicheren Einschluss als Rückbauvariante nicht mehr zuzulassen, sondern nur den kompletten Abbau der Anlage. „Das ist politisch und fachlich geboten. Es ist wichtig, dass qualifiziertes, erfahrenes Personal, das auch über sehr tiefe anlagenspezifische Kenntnisse verfügt, am Rückbau beteiligt ist. Die ungelöste Endlagerfrage ist kein Argument gegen einen Rückbau. Wer sich dahinter verstecken will, der will offenbar die Umsetzung des Ausstiegs auf den Sanktnimmerleinstag verschieben. Es ist zwar unbefriedigend, dass es kein Endlager gibt, aber es wäre falsch, der Bevölkerung die Belastungen länger als nötig zuzumuten“, sagte Habeck.

Die Lagerung hochradioaktiver, abgebrannter Brennelemente erfolgt – wie im Rahmen des Atomausstieg-Konsenses von 2002 vorgesehen – in standortnahen Zwischenlagern, solange, bis ein Endlager zur Verfügung steht. „Das unterstreicht nur einmal mehr, dass wir mit der Atomenergie einen Blindflug ohne Landebahn begonnen haben und schnell ein Endlagersuchgesetz brauchen“, betonte der Minister.

Folgende Punkte sind in der geplanten Novelle geregelt:

•             Streichung der Stilllegungsvariante „sicherer Einschluss“ und Festschreibung einer Pflicht der Betreiber, die Anlagen nach endgültiger Betriebseinstellung oder dem Verlust der Berechtigung zum Leistungsbetrieb unverzüglich endgültig stillzulegen und den vollständigen Abbau sowie die Beseitigung der Anlage bis zur grünen Wiese herbeizuführen.

•             Gesetzliche Verankerung von verschiedenen Fristen, binnen derer Betreiber Stilllegungsanträge stellen müssen.

•             Möglichkeiten für die Behörden, um die genannten Punkte mit Auflagen und Anordnungen durchzusetzen zu können.

•             Verstöße gegen Anordnungen, Auflagen etc. der zuständigen Behörden zur Durchsetzung der Stilllegungspflichten können danach mit Geldbußen bis zu einer Million Euro geahndet werden. Der bisherige Bußgeldrahmen für nach dem Atomgesetz zu ahndende Ordnungswidrigkeiten lag zwischen 500 € bis 50.000 €.

In den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden der Kernkraftwerksbetreiber E.ON, RWE und Vattenfall will die Landesregierung zudem gemeinsam mit Baden-Württemberg eine Stellungnahme abgeben. Sie soll belegen, dass die 13. Atomgesetznovelle, mit der der Atomausstieg besiegelt wurde, sachlich gerechtfertigt und rechtmäßig ist. „Die Reaktorkatastrophe von Fukushima hat eine Neubewertung der Risiken der Kernenergie erforderlich gemacht“, betonte Habeck. „Auch der jüngste europäische Testbericht hat aufgezeigt, wie viele Mängel die AKW haben.“

 

 

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