Atommüll-Lager-Suche: Kein Konsens im Bundestag – Linksfraktion fordert Verschiebung der Kommission

Irgendwo muss das Zeugs ja hin. Wie weiter mit dem Atommüll? Foto: Dirk Seifert
Irgendwo muss das Zeugs ja hin. Wie weiter mit dem Atommüll? Foto: Dirk Seifert

Während die Grüne Bundestagsfraktion gemeinsam mit CDU/CSU und der SPD am Fahrplan für die Umsetzung des Gesetzes zur Endlagersuche festhält, spricht sich die Linksfraktion dafür aus, auf die Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen zuzugehen und die Einsetzung der geplanten Endlager-Kommission zu verschieben. Die ist für nächste Woche vorgesehen.

Die Umweltverbände haben an dem Endlager-Such-Gesetz massive Kritik und bislang eine Beteiligung an der Kommission abgelehnt. Bereits im Dezember ist das dem Bundestag auch mitgeteilt worden. Doch erst in den letzen Wochen hat es zwischen den Berichterstattern und Umweltverbänden endlich Gespräche gegeben. Letztes Wochenende fand von den Anti-Atom-Gruppen und organisiert vom Dachverband der Umweltverbände, dem Deutschen Naturschutz Ring (DNR), eine große Atommüll-Tagung statt. Eines zeigte sich dort deutlich: Der Wille, das Atommüllproblem in Angriff zu nehmen ist auf Seiten der Verbände da. Aber es braucht Rahmenbedingungen und Absprachen, die für die Verbände sinnvoll sind. Die klare Forderung: Um intensive Gespräche mit allen Beteiligten zu führen und die Klärung herbei zu führen, müsste die Einsetzung der Kommission durch den Bundestag um einige Monate verschoben werden. Das aber lehnen Grüne, CDU/CSU und SPD ab.

Die Linksfraktion hält das für einen Fehler. Ihr atompolitischer Sprecher, Hubertus Zdebel erklärte am Donnerstag (PDF): „Wir haben bis zum Schluss mit den anderen Fraktionen, Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen auf eine einvernehmliche Lösung für einen vernünftigen Anfang der Kommission hingearbeitet. Wegen des künstlich hohen Zeitdrucks wurde eine tatsächliche Mitwirkung der Umweltverbände verhindert. Letztlich haben die Koalitionsfraktionen und die Grünen die ausgestreckte Hand der Umweltverbände ausgeschlagen.“ Damit unterstützt die Linksfraktion die Forderungen der Umweltverbände, weitere Gespräche zu führen und Lösungen zu finden.

Rund neun Monate sind seit dem Beschluss zum Endlagersuchgesetz im Bundestag vergangen. Weder davor noch danach ist es zu gemeinsamen Gesprächen zwischen den (BerichterstatterInnen der) Fraktionen und den Verbänden gekommen. Auch die Einsetzung der Kommission ist bislang nicht erfolgt. Dabei hatten die Verbände von Anfang an auf die massiven Fehler und Mängel im Gesetz hingewiesen und mehrfach erklärt, unter derartigen Bedingungen nicht mitmachen zu wollen. Viel Zeit, die vor allem der Bundestag einfach verstreichen lies, bis es im März 2014 zu ersten Gesprächen kam. Jetzt aber wird seitens der Bundestagsmehrheit inkl. der Grünen Termindruck aufgebaut. Statt einer Verständigung mit den Umweltverbänden, die für ein Endlagersuchverfahren unverzichtbar sind, sollen die einfach darauf vertrauen, dass schon irgendwie alles gut wird. Mit einem unverbindlichen Entschließungsantrag (PDF) – bei dem die Linken jetzt nicht mitmachen – wollen sie auf die Umweltverbände zugehen. Ausreichend dürfte das bei weitem nicht sein.

Bei den Klimarettern ist zu lesen: „Endlagersuche ohne Umweltschützer“ und weiter „Wenn der Bundestag in der kommenden Woche die Atommüll-Kommission einsetzt, werden die zwei Plätze für die Umweltverbände wohl erstmal leer bleiben. Union, SPD und Grüne hoffen darauf, dass einige Atomkraftgegner später doch noch mitmachen. Dazu wollen die Fraktionen weitere Zugeständnisse beschließen. Doch ihr Antrag bleibt unverbindlich.“

Da eine Endlagersuche ohne Umweltverbände wenig Sinn ergibt, soll im Bundestags „beschlossen werden, dass der Deutsche Naturschutzring (DNR) als Dachverband der Umweltverbände nachträglich Vertreter in die Kommission schicken darf.“ Zu weiteren Details siehe den ganzen Artikel bei den Klimarettern.

Die Umweltverbände lehnen das Gesetz ab, weil eine Vielzahl von Mängeln darin enthalten sind und Festlegungen erfolgen, die erst nach einem breiten gesellschaftlichen Dialog sinnvoll wären: So soll eine neue Bundesbehörde für Entsorgung mit weitreichenden Kompetenzen eingerichtet werden, Gorleben bleibt weiterhin als Atommüllstandort im Verfahren, die enormen Probleme mit der Atommüllentsorgung, die bereits jetzt bestehen, sollen unberücksichtigt bleiben. Außerdem werden weiterhin große Mengen Atommüll gar nicht einbezogen. Und: Ein gesellschaftlicher Konsens könne nur entstehen, wenn von Anfang an alle Beteiligten einbezogen werden und sich auf ein gemeinsames Verfahren verständigen. Genau das aber wird vom Gesetz blockiert.

In der PM der Linksfraktion heißt es weiter: „Nach Einschätzung der Linksfraktion fehlen wesentliche Forderungen der Umweltverbände im Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen. So sind weder eine Novelle des Standortauswahlgesetzes, noch eine Aufhebung der Veränderungssperre und des Planfeststellungsverfahrens in Gorleben vorgesehen. Auch die Besetzung der Kommission inklusive die Liste der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hält die Fraktion DIE LINKE. für unakzeptabel. Zudem fehle ein verbindliches Konsensprinzip für die Entscheidungsfindung der Kommission. Außerdem sieht der Antrag der LINKEN. vor, dass die Änderungsvorschläge der Kommission zum Standortauswahlgesetz per Volksentscheid abzustimmen sind.

Der Vorschlag, einen alternierenden Doppelvorsitz in der Kommission einzuführen, müsse zunächst juristisch geprüft werden, so Zdebel: „Das Standortauswahlgesetz sieht eindeutig einen einzigen Kommissionsvorsitz vor. Die Frage ist, ob sich das ohne Gesetzesnovelle ändern lässt. Eine Gesetzesänderung wäre die saubere Lösung.““

Zur Linksfraktion und der Atommüllfrage siehe auch hier:

Kommentar zur Atommüll-Debatte: Politik verweigert Verständigung

Flugzeug-GranCanariaFeb2014138
Erhebliche Startprobleme bei der Atommüll-Endlagersuche. Foto: Dirk Seifert

(*) Eines hat die Atommüll-Tagung der Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen am vergangenen Wochenende gezeigt: Mit großer Ernsthaftigkeit und viel Fachkunde sind sie bereit, sich verantwortlich an der Suche um sinnvolle Wege für den sicheren Umgang mit den immer noch wachsenden Atommüllbergen zu beteiligen. Dafür müssen allerdings auch ihre An-Forderungen, wie ein gesellschaftlicher Konsens für einen sicheren Umgang erreicht werden kann, aufgegriffen werden. Mit dem derzeitigen Gesetz zur Endlagersuche und der Besetzung der damit verbundenen Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“, ist das aber bislang nicht zu machen.

Die Politik macht derzeit massiv Druck auf die Bewegung, damit sich diese an der Kommission mit zwei VertreterInnen beteiligt. Diese Kommission soll nun – neun Monate nachdem das Gesetz unter Ausschluss und mit massiver Kritik der Umweltverbände beschlossen wurde – am 10. April durch den Bundestag offiziell ernannt werden. Erste direkte Gespräche zwischen VertreterInnen der Umweltverbände mit den BerichterstatterInnen der Fraktionen im Bundestag und mit der Umweltministerin hat es jedoch erst vor knapp drei Wochen erstmals gegebenen – obwohl die Weigerung zur Besetzung der Kommissionsplätze durch die Umweltverbände bereits im Dezember 2013 mitgeteilt und nochmals begründet worden ist (abgesehen davon, dass es schon zu heftigen Kontroversen während der vorhergehenden Gesetzgebungsphase gekommen war).

Jetzt macht die Politik mit den selbst verursachen Fakten (und Fehlern) Druck: Es bleibe keine Zeit mehr für Diskussion, die Kommission müsse ihre Arbeit endlich aufnehmen. Zeit – so scheint es – wird jetzt zum größten Problem auf der Suche nach einer Verständigung. Die einen fordern sie, die anderen behaupten, die gäbe es nicht (nach dem seit der Verabschiedung des Gesetzes nun schon ziemlich viel Zeit ohne Gespräche die Spree hinunter floss).

Klar ist eines: Wer für die dauerhafte Lagerung des radioaktiven Atommülls einen gesellschaftlichen Konsens erreichen will, der braucht die Verständigung mit der Anti-Atom-Bewegung. Ohne sie kann das nicht gelingen. Und diese Bewegung hat viel zu verlieren, wenn sie sich an falschen Verfahren beteiligt: Für Fragen der Atomsicherheit ist sie es, die sich über Jahrzehnte das Vertrauen in der Bevölkerung erarbeitet hat. Viel zu häufig hat sich gezeigt, dass sie auf Sicherheitsmängel hinwies und Maßnahmen einforderte, während Politik, Atomwirtschaft und auch große Teile der Wissenschaft diese Probleme ignorierten oder gar beschönigten (z.B. ASSE II).

Die Verbände suchen nach einer Verständigung und ringen untereinander, wie das gehen könnte. Sie machen es sich nicht leicht mit der Frage, wie es mit dem Atommüll und seiner möglichst sicheren Verwahrung weiter geht. Bereits seit dem Spätsommer haben zahlreiche Runden unter dem Dach des Deutschen Naturschutz Rings (DNR) stattgefunden. Mit großer Ernsthaftigkeit wurden die Mängel des Such-Gesetzes und der Kommission miteinander diskutiert und beraten, mit welchen Schritten und Maßnahmen trotz dieser Mängel ein sinnvoller Weg gefunden werden könnte. Diese Debatten waren auch Bestandteil der aus diesem Prozess hervorgegangenen Tagung „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“ vom letzten Wochenende.

Eines der am häufigsten gebrauchten Worte auf dieser Tagung hieß „Vertrauen“ oder besser „fehlendes Vertrauen“, dass es diesmal mit dem Endlagersuchgesetz wirklich um ein „ergebnisoffenes Verfahren“ gehen wird. Allzu tief und begründet sind die Erfahrungen an allen Atomstandorten, dass mit Tricksereien bis hin zu Lügen in Dialogen vor allem die Durchsetzung atomwirtschaftlicher Interessen erreicht werden sollte. Es waren fast immer machtpolitische Entscheidungen, die Argumente ersetzten. (Der weitgehende Ausschluss der Umweltverbände bei den Beratungen zum Endlagersuchgesetz war in diesem Sinne eben vor allem „alte Politik“, in der von einen „Neustart“ auch in diesem Sinn nichts neues sichtbar wurde.)

Für viele in der Umweltbewegung ist Gorleben dafür das herausragende Symbol! Daher ist es eigentlich klar, dass ein vermeintlicher Neustart, der diesen Konflikt nicht beendet, sondern ihn neben weiteren Mängeln mit dem Endlagersuchgesetz weiter führt, nur wenig Glaubwürdigkeit oder Überzeugungskraft erreichen kann.

Die Umweltverbände fordern, dass das Gesetz an zahlreichen Stellen geändert werden müsse. Das haben CDU/CSU, SPD und die Bundestags-Grünen bereits abgelehnt. Dennoch haben die Umweltverbände weiter nach Wegen gesucht, wie es zu einer Verständigung kommen könnte, auch unterhalb gesetzlicher Lösungen.

Deshalb haben sie in den Gesprächen mit der Umweltministerin, mit den BerichterstatterInnen des Bundestags und auch auf der Konferenz dafür geworben, dass die Einsetzung der Kommission vom Bundestag bis zum Sommer verschoben wird und diese Phase mit intensiven Gesprächen genutzt wird, mit allen Beteiligten über die Voraussetzungen und Ziele eingehend zu beraten. Dieser Vorschlag zielte nicht nur auf die Politik, sondern auch auf die Gewerkschaften, die Kirche und die Wirtschaft. Eine solche vorgeschaltete Phase bietet die Chance, dass die massiven Bedenken auf Seiten der Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen geklärt werden könnten, dass die Voraussetzungen und Ziele gemeinsam erarbeitet werden. Eine Anforderung, die von Mediatoren und Konfliktberatern eigentlich als Grundbedingung für erfolgreiches Umgehen mit Konflikten anerkannt ist.

Doch diese Grundkenntnisse über den Umgang mit Konflikten will eine Mehrheit im Bundestag nicht annehmen. Ein Treffen zwischen den BerichterstatterInnen des Bundestags und den UmweltvertreterInnen nach der Konferenz, brachte in dieser Frage keine Einigung.

Entschließungsantrag statt Verständigung

Der Bundestag will nun mit einem Entschließungsantrag (hier der Entwurf als PDF) um das Vertrauen der Anti-Atom-Bewegung werben und diese davon überzeugen, sich an der Kommission zu beteiligen. Dazu gibt es einige durchaus hilfreiche Hinweise, die in den Gesprächen eine Rolle spielten. Das ist gut gemeint, aber an den grundlegenden Voraussetzungen ändert das nichts.

Der Antrag wird von der CDU/CSU, den Grünen und der SPD gemeinsam eingebracht. An dem Fahrplan, dass die Kommission am 10. April eingesetzt wird, soll sich demnach nichts mehr ändern. Die Links-Fraktion wird den Antrag nicht unterstützen, weil sie die Forderungen der Anti-Atom-Verbände unterstützt und daher eine Verschiebung der Einsetzung der Kommission für sinnvoll hält.

Bislang einziges Ergebnis der Gespräche ist die von der Umweltministerin erklärte Rücknahme der Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans für Gorleben. Eine Forderung, die der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) schon vor Monaten erhoben hatte. Ein sicherlich erster Schritt, bei dem allerdings nicht vergessen werden darf, dass eine SPD-Umweltministerin in Berlin und ein SPD-Ministerpräsident in Hannover beteiligt sind und die SPD in Niedersachsen vor der Wahl eigentlich erklärt hatte, dass Gorleben bei einer künftigen Endlagersuche nicht mehr beteiligt sein darf. Gorleben aber ist weiter im Verfahren und daran ändert die Rücknahme der Klage gar nichts. Kein Wunder also, dass sich die Begeisterung für diesen längst überfälligen Schritt in Grenzen halt – so gut er auch ist.

Kaum was Neues beim Neustart

Fast zeitgleich zum vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche endete der Gorleben-Untersuchungsausschuss. Für viele zeigte sich nach der jahrelangen Aufarbeitung zahlloser Akten, wie sehr politische Interessen gegen alle Wissenschaft und Argumente dafür sorgten, dass Gorleben Standort blieb. Die CDU/CSU erklärte als Fazit: Dieser Ausschuss sei „überflüssig und teuer“ gewesen und ansonsten sei alles nach „streng wissenschaftlichen Kriterien“ erfolgt. Warum will die CDU/CSU dann eigentlich einen Neustart bei der Endlagersuche?

Die Atomwirtschaft ist da vergleichsweise klar: Sie sieht absolut keinen Grund, warum es eine neue Endlagersuche geben muss, sie hält – gut in der Kommission vertreten – an Gorleben fest und will das neue Verfahren auch besser nicht bezahlen. Immerhin stecken ja schon 1,6 Mrd Euro im Salzstock von Gorleben.

Nicht nur, dass das Gesetz und Verfahren die katastrophalen Fehler der bisherigen Endlagerung nicht aufarbeitet und daraus Konsequenzen zieht (z.B. ASSE II). Wer heute noch einen ehemaligen Vattenfall-Manager allen Ernstes als Vertreter der Wissenschaft verkaufen will, der zeigt nicht nur, wie sehr er Interessenpolitik betreibt, sondern sagt auch, dass die Tricksereien weiter gehen.

Die Anti-Atom-Bewegung hat in den letzten Wochen viele konstruktive und von der Sache her begründete Vorschläge gemacht, wie es trotz der massiven Fehler des Gesetzes zu einer Verständigung kommen könnte. Diese Angebote auszuschlagen – wie es die Mehrheit der Fraktionen im Bundestag jetzt tut – ist auch ein Hinweis, dass Terminpläne und Parlaments-Logik offenbar bedeutsamer sind, als an dieser für Generationen bedeutsamen Frage mit Zeit und Geduld einen Weg zur Verständigung zu gehen.

*Dieser Kommentar ist zuerst veröffentlicht im Blog von ROBIN WOOD.

Atommüll-Debatte: Endlager Schacht Konrad muss auf den Prüfstand

SchachtKonrad2206201371
Auch mit der Lagerung der leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle gibt es erhebliche Probleme. Schacht Konrad muss auf den Prüfstand, fordern jetzt regionale Vertreter. Auch der niedersächsische Umweltminister sieht Handlungsbedarf. Foto: Dirk Seifert

Mit einem offenen Brief an die MinisterInnen in Bund und Ländern haben jetzt die Stadt Salzgitter, die dortige IG Metall (mit vielen Tausend Beschäftigten bei VW, den dortigen Stahlwerken etc.), der Verein Landvolk Braunschweiger Land, die AG Schacht KONRAD sowie die Fraktionen von SPD und Grünen gefordert, den Schacht Konrad zum Thema im Rahmen des Endlagersuchgesetzes zu machen: „Alle Arten radioaktiver Abfälle betrachten und Schacht KONRAD neu bewerten!“ Eine Forderung, die viele Umweltorganisationen seit langem erheben.

Derzeit läuft eine heftige Debatte um das Endlagersuchgesetz, mit dem die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen einen Neustart für die dauerhafte Lagerung des hochradioaktiven Atommülls versprechen. Die Umweltverbände halten das Gesetz jedoch für völlig unzureichend und lehnen bislang immer noch eine Beteiligung an der einzurichtenden Kommission ab, die Kriterien für den Umgang mit dem Müll entwickeln soll. Einer der zahlreichen Kritikpunkte der Umweltverbände ist, dass viele Probleme mit dem Atommüll einfach ignoriert werden sollen. Unter anderem die Probleme mit dem geplanten Endlagerstandort im Schacht Konrad in Salzgitter. Auch der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel sieht hier Handlungsbedarf und hat neue Prüfungen für erforderlich erklärt.

Hier der Brief als PDF und die Pressemeldung: „Die Einbeziehung aller Arten radioaktiver Abfälle in die aktuelle Atommüll-Diskussion und die Neu­bewertung des Projektes Schacht KONRAD haben heute Vertreter aus Salzgitter auf einer Presse­konferenz in Hannover gefordert und einen gemeinsamen Offenen Brief an die verant­wortlichen MinisterInnen im Bund und den Ländern, die MinisterpräsidentInnen der Länder, sowie die BerichterstatterInnen der Fraktionen im Deutschen Bundestag vorgestellt.

Das Konzept und der Langzeit­sicher­heits­nachweis für Schacht KONRAD sind mittlerweile Jahr­zehn­te alt. Die Erfahrungen aus dem Scheitern von ASSE II wurden nie berücksichtigt. Während das Gesetz für neue Endlager jetzt eine Bergbarkeit der Abfälle innerhalb von 500 Jahren verlangt, ist dies bei KONRAD weder vor­ge­se­hen noch machbar.

Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter: „Es ist darum nicht mehr als recht und billig, zumindest eine Neubewer­tung des KONRAD-Projektes nach dem Stand von Wissen­schaft und Technik zu fordern. Sicherheit und Gesundheitsschutz für die hier leben­den Menschen haben für mich und die Verantwortlichen der Stadt Salzgitter höchste Priori­tät. Da ist es nicht zumutbar, dass ein Pro­jekt mit so langfristigen Auswir­kungen wie ein Atommüll-Endlager einfach wei­tergebaut wird, obwohl es größte Zweifel an der Machbarkeit und Sicherheit gibt. Gerade weil das Bundesver­fassungs­gericht Kommunen und Bürgern das Recht abgesprochen hat, Nachweltschutz juristisch einzuklagen, halten wir es für umso wichtiger, dies jetzt politisch einzufordern.“ Erfahrungen aus ASSE II müssen berücksichtigt werden !

Für das Landvolk Braunschweiger Land erklärt Ulrich Löhr, der sei­nen Hof im Kreis Wolfen­büttel hat: „Nach den katastrophalen Erfahrungen in Asse II, ist es unabdingbar, dass Atommüll in Zukunft oberflächennah und rückholbar gelagert werden muss“. Das Landvolk hatte wesentlichen Anteil an der Klage der Salzgitteraner Landwirtsfamilie Traube gegen KONRAD, die 2007 höchst­rich­terlich abgewiesen wurde. Derzeit läuft noch eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Standortbedingungen in Salzgitter und Transporte wurden nie berücksichtigt

Für die IG Metall Salzgitter-Peine weist Björn Harmening darauf hin, dass die Klärung zen­trale Fra­gen wie einer abwägende Betrachtung der Standortbedingen und die Transporte auf Bundes­wei­sung nicht im KONRAD-Verfahren geklärt werden durften: „Die IG Metall ist nach wie vor der Meinung, dass es unverantwortlich ist, ein atomares Endlager in direkter Nähe zu Tausenden von Arbeitsplätzen zu er­richten. Der Einlagerungsschacht II auf dem Ge­lände der Salzgitter AG befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Heißbetrieben wie den Hoch­öfen und dem Walzwerk. Unter Ignorierung der damit verbun­de­nen Unfallgefahren sollen die Transporte trotzdem täglich per Bahn und LKW durch das dicht besie­delte Stadt­gebiet rollen. Zudem sieht die Gewerkschaft die Arbeitsplätze in den angesiedelten Unternehmen in Ge­fahr, denn eine Industriestadt wie Salzgitter ist auf hohe Investitionen in den bestehenden Betrieben, aber auch auf Neuansiedlungen angewiesen – ein Endlager für Atommüll ist da sicherlich keine Empfehlung. Dies kann auch durch den Konradfonds nicht kompensiert wer­den. Aus unserer Sicht droht der Stadt schon im sogenannten „Normalbetrieb“ eines mögli­chen Endlagers ein riesiger Imageschaden im Hinblick auf Investoren. Ein möglicher Unfall mit dem Atommüll würde das Aus für viele Betriebe in Salzgitter bedeuten.“   Aus den Metall-Betrieben der Region hat es seit 2000 mehrfach während der Arbeitszeit Aktionen ge­gen das KONRAD-Projekt und Atompolitik gegeben. Probleme bei KONRAD größer als bisher angenommen ? „Es geht hier nicht nur um das Interesse eines einzelnen Standortes“, ergänzt

Ursula Schön­berger, feder­füh­ren­de Autorin einer ersten umfassenden „Bestandsaufnahme Atom­müll für die Bundesrepublik Deutschland“. „Es geht auch um die Rückholabfälle aus ASSE II, Uran-Abfälle aus Gronau oder die Hinterlassen­schaften des Forschungs­zen­trum Jülich, die sowieso alle nicht in KONRAD eingelagert werden könnten und es geht um die Interessen aller Standorte, denen jetzt noch versprochen wird, der dortige Müll werde demnächst nach KONRAD abfließen.“ Zudem hält Schönberger die Probleme bei der Realisierung von KONRAD für größer, als bisher ange­nommen. Ein Vortrag über die Sanierung der KONRAD-Schächte auf einer Fachveranstaltung am 20. März sei ausgefallen, weil er „einfach nicht freigegeben worden sei“. Und eines sei sicher: „Sollte man die Schächte der Alt-Anlage KONRAD nicht sanieren können, muss man sie neu bauen und natürlich weiß auch der Betreiber, dass eine neue Anlage auch neu genehmigt werden müßte.““

Alles zum Thema Schacht Konrad auf dieser Seite hier.

Atommülllagerung, Politik, Unsicherheit: Das Problem ist viel größer …

radioaktivAtommüll-Endlager-Suche der Bundesregierung. Nach dem Beschluss über das Endlagersuchgesetz im Sommer 2013 soll nun am 10. April die darin vorgesehene Kommission eingesetzt werden, die sich mit den Anforderungen und den Kriterien für das Suchverfahren und die dauerhafte Atommülllagerung (Endlagerung) hochradioaktiver Abfälle befassen soll. Zu den vielen Problemen und Mängeln, die die Umweltverbände bislang davon abhalten, sich an dieser Kommission zu beteiligen, gehört auch, dass enorme Mengen leicht- und mittelaktiven Atommülls überhaupt nicht betrachtet werden sollen, obwohl ihre dauerhafte Lagerung völlig ungeklärt ist. Ebenfalls außen vor bleiben auch die wachsenden Sicherheitsmängel, die sich bereits bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle zeigen.

Darüber informierten Umweltverbände auf der vom Deutschen Naturschutzring (DNR) organisierten Tagung „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“. Die Politik wirbt massiv darum, dass die Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen doch bitte bei der Endlagersuche mitmachen sollen. Mit vielen moralischen Appellen und nur wenigen Zugeständnissen an die Forderungen der Umweltverbände sollen sie doch bitte darauf vertrauen, dass der behauptete „Neustart“ wirklich ernst gemeint sei. Dass für Vertrauen kein Anlass besteht und dass moralische Appelle angesichts des Ausmaßes der ungelösten Probleme mit der gesamten Atommülllagerung nicht ausreichen, zeigt der folgende Überblick über die derzeitige Atommüll-Situation. Die folgenden Beispiele zeigen auch: Immer noch sorgen politische Eingriffe zugunsten der Atomwirtschaft dafür, dass Sicherheitsfragen außer acht bleiben.

Atommüll-Problem 1: Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle

  • Die Standort-Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente

Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Schleswig vom Sommer 2013 hob die Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel auf. Zahlreiche Sicherheitsnachweise seien demnach nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht worden, stellte das Gericht fest. Es ging um die Frage, welche Auswirkungen der gezielte Beschuss mit panzerbrechenden Waffen oder ein (gezielter) Flugzeugabsturz auf ein solches Castor-Lager für die Menschen in der Umgebung haben könnte.

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und rein rechtlich nur für das Lager in Brunsbüttel gilt: Alle sogenannten Standort-Zwischenlager sind im Zeitraum zwischen 2002 – 2005 quasi in Serienfertigung genehmigt und gebaut worden, also kurz nach den Terroranschlägen am 11.9.2001 auf das World-Trade-Center in New York und das Pentagon in Washington. Insofern ist klar: Die in Brunsbüttel festgestellten Mängel dürften auch für alle anderen Castor-Lager an allen Standorten gelten.

Derzeit versuchen die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Strahlenschutz) und der Betreiber Vattenfall das OVG-Urteil noch zu Fall zu bringen. Aber: Anti-Atom-Initiativen und Verbände hatten frühzeitig auf diese Mängel und Risiken immer wieder hingewiesen (und Klagen auf den Weg gebracht). Hinweise, die aus heutiger Sicht offenbar auch das Bundesamt für Strahlenschutz für berechtigt hielt, die es aber im Genehmigunsverfahren nicht im vollen Umfang berücksichtigen durfte.

  • BMU und Betreiber hindern Bundesamt für Strahlenschutz, höhere Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen

Offenbar hinderten Betreiber und Bundesumweltministerium das Bundesamt für Strahlenschutz daran, diese Risiken umfangreich bei der Genehmigung zu berücksichtigen und ggfls. entsprechende Auflagen zu erteilen.

Darauf verweist das BfS indirekt in seiner Stellungnahme zum Urteil des OVG Schleswig. Dort heißt es: „Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen (Hervorhebung umweltFAIRaendern). Bei allen Zwischenlagern wurde der gezielte Flugzeugabsturz bereits in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt und mit überprüft.“

Aber offenbar nicht in dem Umfang, wie es das BfS eigentlich für erforderlich gehalten hätte, denn das BfS berichtet weiter: „Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest (Hervorhebung umweltFAIRaendern).“

Das liest sich wohl völlig zurecht als eine (dezente) Distanzierungserklärung gegenüber dem BMU und als Hinweis darauf, dass das BfS auch gegenüber dem vorgesetzten Umweltministerium höhere Anforderungen gestellt hat, diese aber beim BMU nicht gewollt waren und daher im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt werden durften.

Es waren also Eingriffe der Politik zugunsten der AKW-Betreiber, die dafür sorgten, dass bei der Genehmigung der Castor-Zwischenlager an den Standorten Sicherheitsanforderungen nicht in ausreichendem Maße vom Bundesamt für Strahlenschutz einbezogen werden durften. Das Urteil des OVG Schleswig ist daher im Grunde eine Bestätigung für die vom BfS geforderten höheren Sicherheitsbetrachtungen, die es auf Anweisung des BMU aber nicht umsetzen durfte.

  • 152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll werden ohne ausreichende Sicherheit gelagert:

Ein weiteres hochradioaktives Erbe lagert unzureichend gesichert in einer maroden Halle in der ehemaligen Kernforschungsanlage in Jülich. Insgesamt 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Brennelementen werden dort nur noch per Ausnahmeverordnung gelagert. Das bisherige Zwischenlager ist nach dem Atomrecht nicht mehr als sicher anzusehen und müsste eigentlich aufgelöst werden. Da aber die gesamte Entsorgung für den hochradioaktiven Atommüll ungelöst ist, bleibt der brisante Abfall einfach wo er ist. Atompolitik Deutschland 2013!

Atommüll-Problem 2: Lagerung von leicht- und mittelradioaktiven Materialien beim Rückbau der Atomanlagen

„Für den in Deutschland produzierten und weiter anfallenden Atommüll braucht es mehr als ein Endlager. Die 2013 neu angeschobene Suche nach einer Lagerstätte für die abgebrannten Brennstäbe aus Kernkraftwerken und die hochradioaktiven Rückstände aus der Wiederaufbereitung greift deshalb zu kurz. Das ist die vorherrschende Meinung bei vielen Umweltverbänden und Bürgerinitiativen“, berichtet der Tagesspiegel.

Dass es nicht nur bei der dauerhaften Lagerung von hochradioaktivem Atommüll massive Probleme gibt, stellt laut einem Bericht der Zeit auch die baden-württembergische Landesregierung inzwischen fest. Die soll von Fachleuten ein 18-seitiges Papier erarbeitet lassen haben: „Die baden-württembergische Landesregierung schlägt nun Alarm – nicht nur wegen des heißen Mülls, sondern auch wegen der noch viel größeren Menge schwach- und mittelaktiven Atommülls, für den es ebenfalls keine gesicherte Entsorgung gibt. Aus einem internen Papier des von dem Grünen Franz Untersteller geführten Stuttgarter Umweltministeriums geht hervor, wie verfahren die Lage wirklich ist. Die nach der Atomkatastrophe von Fukushima beschlossene Stilllegung von acht Atommeilern hat das Problem noch verschärft: Zwecks Risikominimierung gehörten sie schnell abgebaut – doch wohin mit den Bergen radioaktiven Materials, das weiß niemand.“ Der leicht- und mittelaktive Atommüll ist eigentlich vorgesehen für das im Bau befindliche Atommülllager im Schacht Konrad in Salzgitter. Doch mit dem gibt es immer mehr Probleme und die Inbetriebnahme verzögert sich immer weiter (siehe unten).

Das hat Folgen: Beim Rückbau der Atomanlagen können die anfallenden leicht- und mittelradioaktiven Abfälle also nicht abtransportiert werden, weil ein dauerhaftes Atommülllager für diese nicht zur Verfügung steht. Also werden künftig an allen AKW-Standorten weitere Atommüll-Hallen gebaut werden müssen. Das kostet nicht nur Geld (von wegen billige Atomenergie). Da unklar ist, wie lange der leicht- und mittelaktive Atommüll an den Standorten bleiben wird, stellen sich auch an die Sicherheit viele Fragen – für die es bislang keine Antworten gibt.

Atommüll-Problem 3: Enorme Mengen Uranmüll werden immer noch ignoriert

Große Atommüllmengen werden bis heute von der Politik geflissentlich „übersehen“. Über sie wird nur hinter vorgehaltener Hand gesprochen: Bereits 2011 berichteten u.a. die Mitteldeutsche Zeitung und der Spiegel (2013) darüber : “Zu dem hochradioaktiven Müll sollen auch bis zu 100 000 Kubikmeter abgereichertes Uran hinzukommen, das nicht in das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gebracht werden kann. … Die Mengen würden bei weiten das Volumen hochradioaktiver Abfälle übertreffen, die auf 29 000 Kubikmeter geschätzt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rechnet zudem mit bis zu 5000 Kubikmetern Abfällen mit geringer Wärmeentwicklung, die nicht für Schacht Konrad geeignet sind. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) geht hier von bis zu 8800 Kubikmetern aus. Hinzu kommen graphithaltige Abfälle von 500 bis 1000 Kubikmetern.”

Vor allem der Umgang mit den uranhaltigen Abfällen aus Gronau demonstriert, wie wenig „Neustart“ im staatlichen Umgang mit den strahlenden Hinterlassenschaften der Atomwirtschaft stattfindet. Das in großen Mengen anfallende abgereicherte Uran wird offiziell nicht als Atommüll, sondern als Wertstoff definiert. Damit braucht es bei der Atommüll-Entsorgung nicht beachtet zu werden. Der Bundesregierung ist zwar nicht bekannt, wie eine künftige Verwertung dieser Uranabfälle aussieht, dennoch lässt sie es zu, dass der Betreiber URENCO mit diesen Uran-Stoffen so verfährt.

“Konkrete Verwendungsvorhaben sind der Bundesregierung nicht bekannt”, teilt sie mit, ohne offenbar Anstoß daran zu nehmen (siehe Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Dorothée Menzner hier (PDF)).

Eine neue Lagerhalle für diese ca. 60.000 Tonnen Uranmüll wird demnächst in Gronau in Betrieb gehen. Und weitere könnten hinzu kommen, wenn die Anlage nicht stillgelegt wird. Etwa alle zehn Jahre – so die Bundesregierung – braucht es beim normalen Betrieb eine weitere Lagerhalle in dieser Größenordnung. Und der Clou obendrauf: Die Lagerung als „Wertstoff“ ist völlig unbefristet. In Großbritannien hat der Betreiber URENCO schon mal die Lagerung bis 2120 ins Auge gefasst.

Atommüll-Problem 4: Der Strahlenmüll aus dem absaufenden Atomlager ASSE II

Aber nicht nur der anfallende Atommüll beim Rückbau der abgeschalteten Atomkraftwerke stellt ein Problem dar. Im Tagesspielgel stellt Udo Dettmann fest: „Völlig ungeklärt sei, wo die rund 126 000 Fässer gelagert werden sollen, die sich derzeit noch im maroden Lager Asse befinden.“

In der ASSE II bei Wolfenbüttel wurde bis 1978 leicht- und mittelradioaktiver Atommüll unter dem Vorwand der Endlager-Forschung in großem Stil versenkt. Dabei schreckten Behörden und Wissenschaft vor nichts zurück: So wurden Forschungs-Projekte wie der Versuch der nichtrückholbaren Endlagerung  (PDF) erprobt – absurder gehts nicht.

Der Grund für derartigen Irrsinn, mit dessen katastrophalen Folgen wir zu tun haben: Weil sich der Atommüll schon in den 1970er Jahren an den Anlagen auftürmte, die ungelöste Atommüllentsorgung wegen des weiter geplanten Ausbaus der Atomenergie aber öffentlich nicht sichtbar werden sollte und die Betreiber für teure Lagerhallen Geld sparen wollten, musste das „Zeugs einfach irgendwo hin“. Da bot sich die ASSE als kostengünstiger Ausweg für die Atomwirtschaft an. Die Politik machte den Weg frei.

Dass bereits damals die Menschen vor Ort, die sich mit Salzbergwerken überaus gut auskannten, davor warnten, weil es aus ihrer Sicht nur eine Frage der Zeit war, wann die ASSE II absaufen und einstürzen würde, wurde mit schein-wissenschaftlichen Expertisen und viel Ignoranz der Politik und Behörden einfach vom Tisch gewischt. (Bis heute mischen einige der damaligen Experten bei der Suche nach einer dauerhaft sicheren Lagerstätte für Atommüll mit.)

Wovor die Bevölkerung immer gewarnt hat, ist inzwischen eingetreten und bekannt: Der ASSE-Salzstock droht einzustürzen und abzusaufen. Weil damit eine erhebliche radioaktive Verseuchung der unterirdischen Wasserläufe droht (die irgendwann an die Oberfläche kommt), wird derzeit versucht, den Atommüll zu bergen.

Gelingt dieses überaus komplizierte Unternehmen, steht das nächste Problem vor der Tür: Niemand weiß derzeit, wo das strahlende Material dann hin soll. In den Schacht Konrad kann es nach den derzeitigen Einlagerungsbestimmungen in jedem Fall nicht.

Atommüll-Problem 5: Schacht Konrad – Politische Entscheidungen statt Sicherheit

Als dauerhaftes Lager für leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle ist der Schacht Konrad in Salzgitter vorgesehen. Doch weil sich aufgrund immer neuer sicherheitsrelevanter Probleme der Ausbau immer weiter verzögert, steht das Lager auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung. Inzwischen geht kaum noch jemand davon aus, dass vor 2024 eine Inbetriebnahme erfolgen kann – wenn überhaupt.

Denn möglicherweise rächen sich auch beim Schacht Konrad die Fehler bei der Atommüllentsorgung, die auch in Gorleben und der ASSE gemacht wurden. Ohne klare Kriterien und ohne jeden Alternativenvergleich wurde der Schacht Konrad einfach zum Endlager-Standort erklärt. Weil das alte Eisenerzbergwerk von der Salzgitter AG für den Erzabbau aufgegeben wurde, schlug man der Bundesregierung kurzerhand den Schacht als Atommüllhalde vor.

Gesagt – Getan. Über Sicherheitsbedenken der Landesbehörden setzte sich das Bundesumweltministerium per Weisung hinweg. Zahlreiche Probleme, auf die nicht nur die AG Schacht Konrad und andere AtomkraftgegnerInnen immer wieder hingewiesen hatten, wurden schließlich im rot-grünen Atomkonsens 2000/2 vom Tisch gewischt.

Damit die AKW-Betreiber dem schrittweisen Atomausstieg zustimmen, hatten rot-grüne Spitzenpolitiker kurzerhand die Genehmigung für den Schacht Konrad versprochen.

Schließlich sorgte das Bundesverfassungsgericht dafür, dass trotz aller Mängel mit dem unterirdischen Ausbau der alten Schachtanlage begonnen werden konnte. Das Gericht lehnte eine Prüfung z.B. der Langzeitsicherheit des Atommülllagers einfach ab, weil es keine Klageberechtigung in dieser Sache für den Kläger sah. Eine gerichtliche Überprüfung fand daher in dieser Sache gar nicht erst statt.

Auf der Seite der AG Schacht Konrad heißt es: „Die Fragen, die die Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Hinblick auf die Langzeitsicherheit aufwirft, betreffen der Sache nach erst in der (fernen) Zukunft aktuell werdende Szenarien, die keinen Bezug zu einer gegenwärtigen Betroffenheit des Beschwerdeführers in einem eigenen verfassungsbeschwerdefähigen Recht erkennen lassen.“ Damit bestätigt das BVerfG das skandalöse Urteil des OVG Lüneburg, es gäbe kein Recht auf Nachweltschutz. Die jetzige Generation wird von jeglicher Verantwortung für künftige Folgen ihres Tuns freigesprochen. Nicht einmal die Erkenntnis, dass die Zukunft sehr schnell kommen kann wie bei ASSE II und Morsleben, wurde auch nur ansatzweise berücksichtigt.

Atommüll-Problem 6: Niedrig radioaktiv belastete Stoffe (Freimessung)

Hinzu kommt weiterer Atommüll, der zwar nur sehr gering radioaktiv belastet ist und der deshalb aus Sicht der Atomwirtschaft und nach den geltenden gesetzlichen Regelungen nicht wie Atommüll behandelt werden muss. Verstrahlte Beton- und Stahlteile, die in enormen Mengen beim Rückbau anfallen, dürfen demnach „freigemessen“ werden, wenn sie unterhalb einer bestimmten Strahlung liegen. Da dies den Betreibern die hohen Kosten für eine reguläre Atommüll-Entsorgung erspart, werden diese Materialien „dekontaminiert“, bis sie die Grenzwerte unterschreiten. Diese Mengen dürfen dann weitgehend uneingeschränkt „verwertet“ werden, also in die normalen Stoffkreisläufe eingespeist werden. So findet dieser niedrig strahlende Müll Verwendung im Straßenbau (Beton) oder wird zu Bratpfannen verarbeitet. Im großen Stil gelangen die gering belasteten radioaktiven Abfälle also als „Wertstoffe“ großflächig in die Umwelt und tragen so zu einer Erhöhung der Grundbelastung bei.

Betreiber und Behörden beteuern immer wieder, dass diese Materialien „völlig harmlos“ seien und in keinem Fall gesundheitliche Risiken darstellen. Das aber wird von „kritischen“ Strahlenschützern bestritten: Jede zusätzliche radioaktive Belastung führe zu Gesundheitsrisiken. Grenzwerte, unterhalb derer Strahlung ohne Folgen bliebe, gibt es nicht. Vor allem die großräumige Verteilung und die enormen Mengen, die bei der Stilllegung von immer mehr Atomanlagen in die „normale“ Umwelt abgegeben werden, stellen deshalb ein Problem dar.

Trotz rechtlicher Bestimmungen, dass unterhalb eines Grenzwertes diese Baustoffe normal entsorgt werden dürfen, gibt es bereits heute immer mehr Probleme, die den AKW-Betreibern zu schaffen machen. So soll E.on z.B. diese „freigemessenen“ Abfälle nicht loswerden, weil sich Deponien schlicht weigern, diese Stoffe anzunehmen.

Darauf wies jüngst Vattenfall in einer für das Unternehmen typischen Art hin: Angesichts der Probleme bei E.on befürchtet Vattenfall beim Rückbau des AKW Brunsbüttel ähnliches und spricht angesichts der behaupteten völligen Harmlosigkeit der gering-kontaminierten Abriss-Materialien von „emotionalen  Problemen“ bei Deponie-Betreibern und in der Bevölkerung.

Fazit: Diese ausgewählte Liste mit Atommüll-Problemen spielt bei dem vermeintlichen „Neustart“ für die Endlagersuche keine Rolle. Dabei zeigen alle diese Beispiele auf, dass nicht nur in der Vergangenheit massive politische Eingriffe zulasten von Sicherheit bei der Atommülllagerung erfolgten, sondern dass diese bis heute anhalten.

Und nicht zu vergessen: Mit keiner Silbe ist im Text oben davon die Rede, dass in Atomkraftwerken noch immer neuer hochradioaktiver Atommüll erzeugt wird. Und Standorte wie Gorleben, Ahaus, Morsleben und viele andere sind ebenfalls nicht einmal erwähnt…

„Atommüll-Endlagersuche vom Kopf auf die Füße stellen“ – Bundestags-Berichterstatter der Linken kritisiert Suchgesetz

18te-legislatur-hubertus-zbedel-160x200
Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der Linken und einer der vier Berichterstatter des Bundestags zum Endlagersuchgesetz.

Am morgigen Freitag und am Samstag diskutieren Anti-Atom-Gruppen und Umweltverbände in Berlin über „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“. Schon über 200 Anmeldungen liegen vor. Anlass dafür sind die immer drängender werdenden (Sicherheits)Probleme mit der heutigen Zwischenlagerung von Atommüll aller Art, aber insbesondere auch das im Sommer 2013 verabschiedetete Endlagersuchgesetz. Das Gesetz wurde von Grünen ebenso wie von CDU/CSU und SPD als „Neustart“ und „historische Chance“ gefeiert. Nicht im Boot der parlamentarischen Party: Die Linke. Die Gründe, warum die Linke zwar ebenfalls einen Neustart bei der Atommüllfrage fordert, aber das Gesetz dafür nicht für geeignet hält, erläutert auf umweltFAIRaendern im folgenden Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der Linken. Zdebel ist aus Münster (NRW), atompolitischer Sprecher der Linken-Fraktion und außerdem einer der vier Berichterstatter in Sachen Endlagersuchgesetz für den Bundestag. (Bitte: Bei Zitaten aus diesem Text Quellenangabe umweltFAIRaendern.de angeben) „„Atommüll-Endlagersuche vom Kopf auf die Füße stellen“ – Bundestags-Berichterstatter der Linken kritisiert Suchgesetz“ weiterlesen

×