Handelskammer Hamburg: Volksentscheide und Gerichte untergraben Parlamente

Volksentscheide untergraben das Parlament, meint die Handelskammer. Foto: Dirk Seifert
Volksentscheide untergraben das Parlament, meint die Handelskammer. Foto: Dirk Seifert

Die Hamburger Handelskammer bzw. ihr Präses Fritz Horst Melsheimer kritisiert, dass „Parlamente und Verwaltung zugunsten direkter Demokratie und Gerichten mehr und mehr Gestaltungsspielraum verlieren“. Als Beispiele für diese „Gewichtsverlagerung innerhalb der Gewaltenteilung“ nannte er den Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze „Unser Hamburg –  Unser Netz“ und die Klage gegen die geplante Elbvertiefung bzw. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht hatte einem Eilantrag des BUND und des NABU zugestimmt, dass die Elbvertiefung vorerst nicht umgesetzt werden dürfe, weil sie möglicherweise gegen bestehendes EU-Recht verstoße. Bei dem Volksentscheid hatten sich SPD, CDU, FDP, die Handelskammer und andere gegen eine vollständige Rekommunalisierung der bislang Vattenfall und E.on gehörenden Energienetze gestemmt. Ohne Erfolg: Die HamburgerInnen stimmten mehrheitlich für das Anliegen des Volksentscheids. Sehr zum Ärger der Handelskammer Hamburg.

Insgesamt 23 Seiten umfasst die Rede von Handelskammer-Präses Melsheimer, die er zum Jahresabschluss bei der traditionellen Feier der „Versammlung eines ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e.V.“ hielt vor „rund 2200 geladenen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Kultur, unter ihnen auch Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) und die meisten Senatsmitglieder“, so das Hamburger Abendblatt. Die Rede steht hier zum download bereit (PDF). Darin kritisiert Melsheimer u.a. auch die Mietpreisbremse und fordert den Hamburger Senat auf, für Hamburg eine Bewerbung zu den Olympischen Spielen auf den Weg zu bringen.

Mit Blick auf die Elbvertiefung – die jetzt Fahrrinnenanpassung heißt – fordert die Handelskammer massive Änderungen im Umweltrecht. Sie sieht die Umweltschutzverbände als Vertreter von Partikularinteressen. Diese Interessenverbände werden mit Hilfe des Verbandsklagerechts „einseitig bevorteilt und in den Stand einer vierten Gewalt im Staate erhoben“. Und angesichts dieser unglaublichen Machtfülle der Umweltverbände ist für die Handelskammer klar: Das Verbandsklagerecht ist „in seiner bisherigen Form nicht haltbar“. (Alle Zitate Seite 14 der Rede)

Auch Volksentscheide stehen beim Präses der Handelskammer nicht hoch im Kurs. Melsheimer stellt zunächst fest: „Mit unseren Sachargumenten haben wir in der Debatte Boden gut gemacht, konnten uns aber nicht durchsetzen. Am Ende siegten Emotionen über die Vernunft.“ Deutlicher lässt sich wohl kaum noch sagen, was der Chef der Handelskammer vom Bürgerwillen hält.

Natürlich versäumt Melsheimer es nicht, das massive Engagement der Handelskammer gegen den Volksentscheid noch einmal zu rechtfertigen (Seite 15/16). Obwohl er sich grundsätzlich gegen Volksentscheide ausspricht, weil diese die repräsentative Demokratie untergraben, sei es der gesetzliche Auftrag der Handelskammer, den Gesetzgeber zu beraten. „Soweit künftig als Gesetzgeber das Volk unmittelbar tätig wird, werden wir uns also – wie zuvor gegenüber den Parlamentariern – unmittelbar an das Volk wenden müssen. Es ist also folgerichtig, dass unsere Handelskammer als Akteur in Verfahren der Volksgesetzgebung auftritt.“

Überaus interessant ist dabei der unmittelbar anschließende Satz: „Vielleicht sogar auch als Initiator.“ (Seite 16) Dieser Satz sollte in jedem Fall aufhorchen lassen, denn es ist kaum anzunehmen, dass das nur eine rhetorische Floskel ist.

Weitere Informationen auf dieser Seite:

Zum Thema Elbvertiefung und hier:

und zum Volksentscheid über die Netze und die Handelskammer:

Bundesgerichtshof urteilt zur Rekommunalisierung von Energienetzen.

Strommast-HetlinerSchanze0015Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Kommunen und Energienetze geurteilt. Darin wird betont, dass Kommunen eine diskriminierungsfreie Ausschreibung der Konzessionen für die Energienetze vornehmen müssen, auch wenn sie selbst das Netz künftig betreiben wollen. Angesichts zahlreicher Verfahren zur Rekommunalisierung von Energienetzen, ist das Urteil für die weiteren Verfahren von großer Bedeutung.

Attac Hamburg hatte noch vor wenigen Tagen in einer Erklärung die Ausschreibung der Konzessionen für die Rekommunalisierung nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ kritisiert und geschrieben: „Ausschreibung der Netze widerspricht dem Volksentscheid. Senat und Bürgerschaft haben den Auftrag, den Beschluss der Bevölkerung ohne Umwege umzusetzen.“(PDF, der Text steht bislang nicht auf der Seite von Attac Hamburg). Nach dem erfolgreichen Volksentscheid vom 22. September muss die Stadt Hamburg nun die bislang von E.on und Vattenfall betriebenen Energienetze für Gas, Strom und Wärme zu 100 Prozent in die öffentliche Hand überführen.

Zu den Reaktionen der betroffenen Gemeinden siehe hier und hier.

Mehr zu dem Urteil des BGH ist auf der Homepage der Kanzlei „Becker, Büttner und Held“ nachzulesen und natürlich auch bei den Klimarettern.

Dort ist zu erfahren: „Eine Erschwerung für die Rekommunalisierung durch Städte und Gemeinden sehen die beiden Experten Kurt Berlo und Oliver Wagner vom Wuppertal-Institut nach dem Urteil nicht. Im Gegenteil: „Kommunale Unternehmen haben ungeachtet dieses BGH-Urteils gute Argumente und weiter aussichtsreiche Möglichkeiten, sich in einem wettbewerbsrechtlich konformen Verfahren durchzusetzen“, sagen die Experten auf Nachfrage von klimaretter.info.“

Update: Umsetzung Volksentscheid Energienetze Hamburg – Stadtwerke München sind strategischer Partner

UPDATE: logo_rgb_balkenBei der Umsetzung der vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze hat sich die Hansestadt Hamburg nun Verstärkung ins Boot geholt. Dazu gehört die Unterstützung durch die Stadtwerke in München. Das teilten am Montag, den 16.12.  Senatsvertreter in der gemeinsamen Sitzung von Umwelt- und Haushaltsausschuss mit. Die Volksentscheidsinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ fordert Offenlegung der Verträge (siehe unten). Am 22. September hatte sich eine Mehrheit der HamburgerInnen per Volksentscheid dafür ausgesprochen, dass die Energienetze für Strom, Wärme und Gas nicht länger von den Konzernen Vattenfall und E.on betrieben werden sollen, sondern die Stadt Hamburg die Netze komplett übernehmen soll.

Derzeit verhandelt der Senat bzw. die Hamburger Gesellschaft für Vermögensverwaltung (HGV) mit den beiden Unternehmen über eine vollständige Übernahme der entsprechenden Unternehmensbereiche. Diese müssen mit Blick auf Vattenfall bis zum 15. Januar abgeschlossen sein. Am letzten Freitag verkündeten Senat und Vattenfall, dass man einvernehmlich die Kündigungsfristen für bestehende Verträge verlängert habe, um mehr Zeit für diese Verhandlungen zu haben. Vattenfall müsste das Stromnetz und die (Fern)Wärme übergeben.

Ob diese Verlängerung der Verhandlungsfristen ein Hinweis darauf sei, dass Vattenfall bereit sei, die Netze entgegen bisherigen Aussagen doch zu verkaufen, mochte der Senat nicht kommentieren.

Bereits am Dienstag (17.12.2013) wird die HGV eine neue Unternehmensgründung notariell beglaubigen lassen. Dann hat die Stadt das für eine eigenständige Netzbewerbung erforderliche Unternehmen unter dem Dach der HGV aus der Taufe gehoben, für den Fall das es eine Einigung mit Vattenfall nicht gibt. Das neue Unternehmen „Hamburg Energie Netze GmbH“ umfasst alle drei Netze, also auch das Gasnetz. Bis Ende Januar, so eine HGV-Vertreterin, dürfte das Management-Personal gefunden und eingestellt sein, um dann die Geschäftstätigkeit aufzunehmen. Bis dahin würden die jetzigen HGV-GeschäftsführerInnen das übernehmen.

Die Initiative Unser Hamburg – Unser Netz hatte bereits während der Anhörung dazu aufgefordert, dass die Stadt den Gesellschaftervertrag für das neue Unternehmen veröffentlichen möge (siehe unten)

Als strategischen Partner für den Aufbau und für die Erarbeitung einer Bewerbung für das Konsessionsverfahren bzw. für die Wärme hat sich die Stadt Hamburg jetzt die Unterstützung von den Stadtwerken München gesichert. München ist von seinen Grundstrukturen mit Hamburg vergleichbar, wenn auch etwas kleiner, teilten Senatsvertreter mit. Daher würden sie aus der eigenen Praxis wichtige Erfahrungen und Knowhow einbringen. Außerdem sind weitere externe Fachleute nun mit Beratungsaufträgen ausgestattet worden, um die Stadt bei den weiteren Schritten zu unterstützen.

Als weitere Berater stehen der Stadt nun außerdem die BET (Aachen) und Roland Berger zur Seite. Wolfgang Zander von der BET war bereits in der Vergangenheit mit der Rekommunalisierung in Hamburg befasst, u.a. als Sachverständiger während einer Anhörung in der Bürgerschaft. Dort hatte sich die BET gegen die bisherige Minderheitsbeteiligung des Senats an den Vattenfall- und E.on-Netz-Gesellschaften gestellt und sich – im Sinn der Volksentscheids-Initiative – eher für die vollständige Rekommunalisierung ausgesprochen. Hier nachzulesen im Wortprotokoll der Bürgerschaftsanhörung zum Volksentscheid (PDF) im März 2012.

Auch zwei Vertreter der Volksentscheids-Initiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ sowie je ein Vertreter der Handelskammer und der ArbeitnehmerInnen der betroffenen Unternehmen nahmen mit Rede- und Fragerecht wieder an der Sitzung teil.

Siehe auch:

Pressemitteilung „Unser Hamburg – Unser Netz“ vom 18.12. zur Sitzung des Umwelt- und Haushaltsauschuss: Hamburg, 18. Dezember 2013

UNSER HAMBURG – UNSER NETZ begrüßt städtische Netzgesellschaft / Gesellschafts-vertrag muss offen gelegt werden, Zuerwerb nicht um jeden Preis / Gestaltungsspielraum bei Fernwärme erhalten

Das gestern errichtete neue städtische Unternehmen Hamburg Energienetze GmbH ist nach Einschätzung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ ein wichtiger Schritt für die Umsetzung des Volksentscheids vom 22. September 2013. Die Gesellschaft hat eine zentrale Rolle für die anstehende Bewerbung um die Stromkonzession – und soll in der Perspektive auch das Gas- und Fernwärmenetz managen. Die Bewerbung mit einer neuen städtischen Gesellschaft wird dann notwendig, wenn die laufenden Verhandlungen über den Zuerwerb der restlichen 74,9 % an den Netzgesellschaften von Vattenfall und E.on bis zum 15.01.2014 fehlschlagen.

„Es ist nicht sicher, dass die Zuerwerbsverhandlungen mit Vattenfall und E.on von Erfolg gekrönt sind. Auch wenn der Zuerwerb Vorteile hätte, darf die Stadt keine überteuerten Preisvorstellungen der Energiekonzerne akzeptieren. Die Stadt muss gerade bei der Fernwärme wichtige Gestaltungsoptionen in die eigene Hand zurückholen. Das von Vattenfall weiterhin favorisierte Gaskraftwerk in Wedel oder gar die Moorburgtrasse sind Historie“, so Manfred Braasch, Sprecher von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ.

Positiv wird bewertet, dass sich die Stadt mit den Münchener Stadtwerken und den Beratungsgesellschaften BET Aachen und Roland Berger eine hohe Beratungskompetenz an die Seite gestellt hat.

UNSER HAMBURG – UNSER NETZ erwartet nun, dass sich die Transparenz in den nächsten Wochen weiter verbessert. Die Sitzung des Haushalts- und Umweltausschusses am 16.12.2013 war dafür ein richtungweisender Auftakt. Jetzt müsse der Gesellschaftsvertrag der neuen städtischen Gesellschaft veröffentlicht werden. In den Unternehmenszielen müssen zum Beispiel eine Gemeinwohlorientierung und der Klimaschutz abgebildet sein – ansonsten liefe ein wichtiger Auftrag des Volksentscheids ins Leere. „Dies wollen wir jetzt schwarz auf weiß überprüfen“, stellt Manfred Braasch klar.

 

Umsetzung Volksentscheid Energienetze Hamburg: Betriebsräte und Gewerkschaften konkretisieren Forderungen

logo_rgb_balkenDie Betriebsräte von Vattenfall und E.on und ihre Gewerkschaften Verdi und IG Metall Hamburg haben heute ihre Forderungen an die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze für Strom, Wärme und Gas in einem Eckpunkte-Papier konkretisiert. Anlass dafür war die gemeinsame Sitzung der Bürgerschaftsausschüsse für Haushalt und Umwelt, in der der Senat über den bisherigen Verlauf der Umsetzung des Volksentscheid zu berichten hatte.

Thies Hansen, Betriebsrat von E.on Hanse, nimmt als Vertreter der ArbeitnehmerInnen während der Umsetzung des Volksentscheids durch Senat und Bürgerschaft an den Ausschuss-Sitzungen teil und vertritt die Beschäftigten beider Unternehmen als so genannte „Auskunftsperson“. Das Papier steht hier als PDF zum download bereit.

Volksentscheid Energienetze: Fristverlängerung lässt Chancen für Zuerwerb steigen

logo_rgb_balkenLetzten Freitag teilte der Senat mit, dass er im Rahmen der Umsetzung des Volksentscheids über die Rekommunalisierung der Energienetze die Kündigungsfristen der Verträge mit Vattenfall verlängert hat, um über einen vollständigen Rückkauf mit dem Unternehmen verhandeln zu können. Mehr dazu unter diesem Link: Umsetzung Volksentscheid Hamburg: Will Vattenfall Energienetze verkaufen? SPD-Senat verlängert Fristen mit Vattenfall. Hier nun als Dokumentation die Pressemitteilung der Volksentscheids-Initiative „Unser Hamburg – Unser Netz“:

„Hamburg, 13. Dezember 2013, Volksentscheid Energienetze: Fristverlängerung
lässt Chancen für Zuerwerb steigenEigenständige Bewerbung für Stromkonzession trotzdem intensiv vorbereiten / Wichtige Fragen bei der Fernwärme sind zu klären

Die heutige Bekanntmachung des Hamburger Senates, die Kündigungsfristen für die Beteiligungsverträge mit Vattenfall zu verlängern, vergrößert nach Einschätzung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ die Chancen auf einen Zuerwerb der fehlenden 74,9% Anteile an der Stromnetzgesellschaft und der Fernwärmegesellschaft.

Bislang hatte das Unternehmen Vattenfall einen solchen Schritt als eher unwahrscheinlich bezeichnet. Mit diesem Zuerwerb hätte die Stadt die Fernwärmeversorgung in den kommunalen Besitz überführt und damit einen wichtigen Punkt des Volksentscheides vom 22.09.2013 umgesetzt. Ein vollständiger Besitz der Stromnetzgesellschaft verbessert die Chancen der Stadt im laufenden Konzessionsverfahren.

Allerdings birgt dieses Vorgehen auch einige Fallstricke. Bis zum 15.01.2014 muss sich die Stadt Hamburg mit einer eigenen Gesellschaft in das Konzessionsverfahren um das Stromnetz einbringen. Daher muss parallel zu den Zuerwerbsverhandlungen die Gründung einer solchen Gesellschaft mit Hochdruck vorangetrieben werden. Sonst hätte die Stadt keine Rückfalllinie bei einem Scheitern der Verhandlungen.

In Bezug auf die Fernwärme sind vor allem die Kaufpreisfrage und die weitere
Kraftwerksplanung in Wedel von Interesse. Der aktuelle Wert des Fernwärmenetzes einschließlich Kraftwerke muss neu ermittelt werden, da es immer wieder Kritik am Kaufpreis für die 25,1%-Beteiligung der Stadt gegeben hat. Die bislang in Wedel favorisierte Lösung in Form eines großen GuD-Kraftwerk ist nach derzeitigem Stand ökonomisch nicht sinnvoll und stellt nicht die beste klimapolitische Lösung für die Hamburger Fernwärmevorsorgung dar.

„Wir sehen die Chancen in der Fristverlängerung – erwarten aber vom Senat, dass er die Fallstricke in den nächsten Wochen fest im Blick hat. Dies gilt insbesondere für die Gründung einer städtischen Stromnetzgesellschaft, die bei einem Scheitern der Zuerwerbsverhandlungen unter Umständen binnen Tagesfrist arbeitsfähig sein muss“, so Manfred Braasch, Sprecher der Initiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ.“

×