Hamburger EnergieNetzBeirat – Die vierte Sitzung

aurubis
Fernwärme von der Kupferhütte Aurubis? Eines der Themen der nächsten Sitzung des EnergieNetzBeirats.

Die nunmehr vierte Sitzung des im Zuge des erfolgreichen Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze entstandenen EnergieNetzBeirats (ENB) steht am 10. November an. Weiterhin steht der Umbau der Fernwärme auf der Tagesordnung, also der Ersatz des klimaschädlichen Heizkraftwerks Wedel und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Wärme. Inzwischen hat sich der ENB einen dreiköpfigen Sprecherkreis gewählt, der die Koordination und Themenplanung für die zahlreichen gesellschaftlichen Verbände übernimmt. Die Tagesordnung der kommenden Sitzung ist gleich im Anschluss zu finden und auch auf der vorläufigen Seite des EnergieNetzBeirats. Die Sitzung ist öffentlich, außerdem gibt es eine Fragestunde.

Der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ gibt die Richtung vor, mit der das alte Heizkraftwerk in Wedel bei der Fernwärme-Versorgung der Hansestadt ersetzt werden muss: Der Anteil der erneuerbaren Wärme muss steigen. Wie das geht, ist immer noch in der Debatte. Dabei spielt seit kurzem der Standort Stellingen eine große Rolle und klar ist inzwischen, dass es in Wedel keinen Neubau mehr geben wird. Auch die Wärmeauskopplung der Kupferhütte von Aurubis wird von verschiedenen Akteuren als ein Baustein einer künftigen Lösung genannt. Darüber wird auf der kommenden Sitzung berichtet.

Dokumentation: Energienetzbeirat Vierte Sitzung am 10.11.2016

Für die vierte Sitzung finden Sie hier die Tagesordnung. Ergänzende Sitzungsunterlagen werden als Downloads nach und nach bereitgestellt.

Tagesordnung

TOP 1
Begrüßung durch den Energienetzbeiratssprecher und Beschlussfassung über die Tagesordnung

TOP 2
Anmerkungen zum Protokoll (kein Beschluss)

TOP 3
Festlegung Verfahren zur Gutachtenvergabe (Beschluss)

TOP 4
Verfahren zum Umgang mit Anträgen an den Energienetzbeirat (Bericht des Sprechers / Beschluss)

TOP 5
Sachstandsbericht Ersatzlösung Wedel (BUE)

TOP 6
Verfügbarkeit und Nutzungsperspektiven von Abwärme der Aurubis (Bericht Aurubis; die Unternehmen enercity und Vattenfall Wärme Hamburg sind dazu geladen)

TOP 7
Anträge an den Energienetzbeirat (Bericht des Sprechers; Beschluss zum Antrag von Herrn Ederhof)

TOP 8
Arbeitsplanung des Energienetzbeirates (Themenspeicher) und erste grobe Zeitleiste für 2017 (Bericht des Sprechers)

TOP 9
Öffentliche Fragestunde

TOP 10
Verschiedenes

Downloads

Die Sitzung findet statt am Donnerstag, 10. November 2016, um 17:00 Uhr im Konferenzzentrum der Behörde für Umwelt und Energie, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg.

Das Protokoll der letzten Sitzung finden Sie bei Bedarf im Internet (http://www.hamburg.de/energienetzbeirat/6734626/sitzung-01-9-2016/). Auch die Tagesordnung für die kommende Sitzung wird in Kürze auf den Internetseiten des Energienetzbeirats veröffentlicht.

 

Internationales Schiedsgericht und fast 5 Mrd. Euro Schadensersatz für Vattenfall – Die ersten Videos von der Washingtoner Anhörung

icsid-vattenfall-gernany-hearing-screenshotRund 14 Tage dauert die am letzten Montag begonnene Anhörung für die Schadensersatzklage von Vattenfall zum Atomausstieg gegen die Bundesrepublik vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington. Wohl als Reaktion auf die massiven Proteste gegen diese Form von Schiedsgerichten wird das Hearing per Stream im Internet übertragen. Das ist immerhin eine Geste, auch wenn die Übertragung zeitversetzt erfolgt, um für die Öffentlichkeit nicht bestimmte Passagen zensieren zu können. Auch sonst ist die Übertragung eher als amateurhaft zu bezeichnen, wenn man es gutwillig kommentieren will (Tagesspiegel). Eine MC Academy for International Legal Studies hat in vier Teilen den Stream vom ersten Tag jetzt bei Youtube veröffentlicht und wird dies hoffentlich fortsetzen.

Vattenfall klagt im Rahmen der Energiecharta gegen Deutschland wegen der Stilllegung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel auf Schadensersatz in Höhe von 4,7 Mrd. Euro. Nutznießer wäre auch der E.on-Konzern als Mitbetreiber dieser Atommeiler. E.on hätte zwar als deutsches Unternehmen keine eigenständige Klagebefugnis vor dem Internationalen Schiedsgericht, könnte aber im Falle einer „Verurteilung“ ebenfalls mit einem Milliardenbetrag rechnen.

Die Youtube-Videos vom ersten Tag des Hearings  – Montag, 10. Oktober 2016 – sind hier:

Atomausstieg vor Schiedsgericht: Vattenfall gegen Deutschland

Vattenfall hat die Bundesrepublik vor dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank in Washington auf Schadensersatz in Höhe von 4,7 Mrd. Euro für den Atomausstieg nach Fukushima verklagt. Derzeit findet eine Anhörung vor dem ICSID statt, die auch online übertragen wird. Die Süddeutsche Zeitung berichtet über dieses Verfahren, das es besser nicht geben sollte, und zitiert: „“Diese Anhörung sollte uns eine Warnung vor TTIP & Co. sein“, sagt der Linken-Politiker Hubertus Zdebel. „Statt einer Anhörung wäre der Abbruch des Verfahrens durch Vattenfall angesagt.““

Vattenfall will als schwedischer Staatskonzern für die Stilllegung der AKW Brunsbüttel und Krümmel Schadenersatz von der Bundesrepublik. Angeblich wäre das Unternehmen diskriminiert. Deshalb hat Vattenfall im Rahmen der Energiecharta Klage erhoben und will über das sogenannten ICSID-Schiedsgericht bei der Weltbank 4,7 Mrd. Euro erstreiten.

Nutznießer wäre damit auch der E.on-Konzern, der an den AKWs Brunsbüttel und Krümmel mit je einem Drittel und zur Hälfte beteiligt ist. Bereits 2007 wurden beide Atommeiler nach einer Serie von Störfällen abgeschaltet und waren zum Zeitpunkt der Katastrophe von Tschernobyl ohnehin abgeschaltet. Laut Angaben der Süddeutschen Zeitung wird ein Urteil des ICSID etwa im Sommer 2017 erwartet. Die Übertragung der jetzt anlaufenden Anhörung wird zeitversetzt im Internet gestreamt. Außerdem werden „sensitive“ Teile der Anhörung nicht gesendet, wie es in der Ankündigung ausdrücklich heißt.

Mehr zu diesem Thema auf dieser Seite:

CETA jetzt live und in Farbe erleben: Anhörung Vattenfall contra Bundesrepublik Deutschland vor internationalem Schiedsgericht

p1080913Wer sich auf eine kommende Wirklichkeit mit CETA und Konzernklagen einstimmen will, kann das ab kommender Woche (ab 10. Oktober) live und in Farbe tun. Im Rahmen der Energiecharta wird die Paarung Vattenfall contra Bundesrepublik Deutschland als Anhörung live im Internet ausgetragen. Auf der Ersatzbank sitzt auch der E.on-Konzern, der Nutznießer der Vattenfall-Klage werden könnte. Gegenstand der Klage ist die Forderung auf Schadensersatz in Höhe von 4,7 Mrd. Euro für die Stilllegung der maroden Atomreaktoren Brunsbüttel und Krümmel nach Fukushima, die Vattenfall gemeinsam mit E.on betrieben hat. Vattenfall spielt häufiger vor diesem Gericht: Bereits über Genehmigungsauflagen für das Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg hatte der Konzern ein solches Schiedsgerichtsverfahren auf den Weg gebracht.

Damit es nicht gleich zuviel Transparenz in diesem ohnehin mehr als fragwürdigen Verfahren gibt: Wo es richtig „sensitiv“ wird, es also richtig zur Sache geht, wird die Übertragung unterbrochen, teilt der Veranstalter schon mal vorab mit. Und auch das Ergebnis gibt es nicht live, sondern wird anschließend von drei Top-Anwälten, die irrtümlich gern als Richter bezeichnet werden, entschieden. Auf der Homepage des ICSID ist das hier über den bisherigen Verfahrensverlauf zu lesen.

Eingemischt in das Verfahren hat sich inzwischen auch die EU-Kommission, die der Auffassung ist, dass es für EU-Staaten bzw. EU-Unternehmen wie es das schwedische Vattenfall ist, den Weg nach Washington über die Energiecharta nicht geben könne, sondern die Klärung eines solchen Streitfalls innerhalb der EU erfolgen müsse.

Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany (ICSID Case No. ARB/12/12) – Public Hearing

The hearing on jurisdiction, merits and quantum in Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany is scheduled to take place before a three-member arbitral tribunal from Monday, October 10, 2016 through Friday, October 21, 2016 (excluding Saturday, October 15 and Sunday, October 16).

The parties have agreed to make the hearing open to the public, except for those parts involving confidential or sensitive information. A video of the hearing will be streamed online in English with a four-hour delay. The video stream will be available each day beginning at approximately 1:00 p.m. EST (except that on Monday, October 10, 2016, the stream will begin at approximately 2:30 p.m. EST).

To access the hearing, please click here.

Vattenfall-AKW Krümmel: Nasslager wird geräumt – Hochradioaktive Brennelemente werden in Castoren verpackt

AREVA wird im Auftrag von Vattenfall das AKW Krümmel dekontamieren - so weit das geht. Foto: Dirk Seifert
AKW Krümmel: Hochradioaktive Brennelemente werden aus dem Nasslager in Castoren verpackt. Foto: Dirk Seifert

Im Vattenfall-AKW Krümmel wird das Brennelemente-Nasslager geräumt. Eine entsprechende Zustimmung hat die schleswig-holsteinische Atomaufsicht (Energiewendeministerium) jetzt laut einer Pressemitteilung für den ersten CASTOR-Behälter erteilt. Die Landeszeitung meldete bereits am 16. September: „Am kommenden Montag soll im Kernkraftwerk Krümmel die Entnahme der bestrahlten Brennelemente beginnen. Das teilte der Energiekonzern Vattenfall Europe Nuclear Energy (VENE) jetzt mit. Zunächst sollen bis Oktober vier Castor-Behälter gefüllt werden. Im November und Dezember folgen dann vier weitere Castor-Behälter.“ Weiter heißt es dort: „Von den 21 benötigten Castor-Behältern stehen bereits 17 in Krümmel. Im kommenden Jahr soll die Anlage frei von Brennelementen sein.“

Zum Thema Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in Castor-Behältern findet am morgigen Samstag in Göttingen die Atommüllkonferenz der AntiAtomInitiativen statt: Atommüllkonferenz: Auf dem Prüfstand – Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und der Strahlenschutz.

  • Zum Thema berichtet umweltFAIRaendern.de u.a. in diesen Texten: Atommüll-Zwischenlagerung: Sicherheitskonzept CASTOR ist gescheitert
  • und möglicherweise wird in Lubmin ein neues Zwischenlager fällig: Fehlender Terrorschutz: Neues Atommülllager für hochradioaktiven Abfall in Lubmin/Greifswald?

    Außerdem schreibt die Timo Jahn in der Landeszeitung: „Jeder (Castor) bietet Platz für 52 Brennelemente, die zurzeit noch im Lagerbecken des ehemals leistungsstärksten Siedewasserreaktors der Welt stehen. „Wir machen das zunächst in zwei Kampagnen und werden die Maßnahme 2017 fortführen“, berichtet Kraftwerksleiter Torsten Fricke. Insgesamt müssen 21 Castor-Behälter beladen werden.“

    Weiter heißt es in der Pressemeldung aus dem Hause der grünen Energieministers Robert Habeck (im folgenden als Dokumentation: „Die Betreibergesellschaft Vattenfall kann nun anfangen, die abgebrannten Brennelemente aus dem Nasslagerbecken herauszuholen, in die Spezialbehälter zu verladen und anschließend in das Brennelement-Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände zu transportieren. Mit der Brennelementefreiheit wird eine der notwendigen Voraussetzungen geschafften, um mit dem Rückbau des Kernkraftwerks zu beginnen. Ein CASTOR-Behälter fasst – je nach Abbrand – bis zu 52 Brennelemente. Im Lagerbecken befinden sich 990 abgebrannte Brennelemente aus dem Reaktorbetrieb des seit 2009 stillstehenden Kernkraftwerks. Vattenfall hat zunächst für insgesamt acht CASTOR-Behälter entsprechende Belade-, Transport- und Einlagerungsvorgänge beantragt. Die Atomaufsicht prüft für jeden Behälter gesondert die konkrete Beladungskonfiguration (die Anordnung von Brennelementen im CASTOR-Behälter) und die Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen.

    Vattenfall hat im August 2015 die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel beantragt, das Genehmigungsverfahren dafür läuft derzeit. Gemäß Antrag ist Voraussetzung für den Beginn von Abbaumaßnahmen, dass das Kernkraftwerk frei von Kernbrennstoff ist.

    Bis wann die 990 Brennelemente im Standort-Zwischenlager untergebracht sein werden, lässt sich noch nicht genau abschätzen. Die Arbeiten führen speziell geschulte Beladeteams der betreibereigenen „Gesellschaft für Nuklearservice“ durch. Diese Gesellschaft ist bundesweit für alle Kernkraftwerke zuständig. Insgesamt werden in Krümmel mindestens 20 CASTOR-Behälter benötigt werden. Da von einer Nasslagerung zu einer Trockenlagerung übergegangen wird, muss der mit Brennelementen beladene CASTOR-Behälter vor der Einlagerung in das Standort-Zwischenlager noch getrocknet werden.

    Hintergrund:
    Das Kernkraftwerk Krümmel ist seit Mitte 2009 dauerhaft abgeschaltet und hat mit der Atomgesetzänderung von 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren.
    CASTOR ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung „Cask for Storage and Transport of Radioactive Material“ („Behälter zur Aufbewahrung und zum Transport radioaktiven Materials“).“

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