Brunsbüttel-Castor-Urteil: Bundesverwaltungsgericht weist Vattenfall-Antrag zurück

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Vattenfall fällt wieder durch. Bundesverwaltungsgericht weist Antrag auf Anhörungsrüge ab.

Anfang Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil zur Aufhebung des Castor-Atommülllagers am Vattenfall-AKW Brunsbüttel bestätigt. Bereits im Sommer 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager aufgehoben. Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz, habe in mehreren Fällen sicherheitsrelevante Aspekte entweder mangelhaft oder sogar falsch behandelt. Mit dem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts war das Urteil rechtskräftig geworden, ohne weitere Klagemöglichkeit. Dennoch wollte Vattenfall die Sache nicht auf sich beruhen lassen und hat als Beigeladene in dem Verfahren eine Anhörungsrüge beim BverwG beantragt. Diese ist nun ebenfalls zurückgewiesen, wie die Klägerin aus Brunsbüttel jetzt mitteilte. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist unten nachzulesen bzw. ist hier online.

Vattenfall hatte moniert, dass das Gericht vorgebrachte Argumente, die die Genehmigung stützten, vom OVG Schleswig nicht ausreichend gewürdigt bzw. beachtet worden sein. Eine Anhörungsrüge nennt sich das. Dieser Antrag wurde nun vollumfänglich vom Gericht verworfen. Sofern ich richtig informiert bin, hat das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde sich an dieser Rüge nicht beteiligt (was aber noch zu prüfen wäre). Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist Ende April gefasst worden.

Das Urteil zum Brunsbüttel-Castorlager wird weitreichende Konsequenzen für die künftigen Genehmigungsverfahren und Klagen in Sachen Atomanlagen und Atommülllagerung haben. Mehrere Klagen werden derzeit vorbereitet, gegen noch laufende AKWs z.B. in Grohnde und Brokdorf, aber auch gegen andere Castor-Lager.

Dokumentation: BUNDESVERWALTUNGSGERICHT – BESCHLUSS

BVerwG 7 B 2.15

OVG Schleswig – 19.06.2013 – AZ: OVG 4 KS 3/08

In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 30. April 2015

durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Nolte,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp
und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Keller
beschlossen:

Die Anhörungsrüge der Beigeladenen gegen den Beschluss des Senats vom 8. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Rügeverfahrens.

Gründe

1 Die Anhörungsrüge ist unbegründet. Aus ihr ergibt sich nicht, dass der Senat in seinem Beschluss vom 8. Januar 2015 wesentliches Beschwerdevorbringen der Beigeladenen nicht zur Kenntnis genommen oder übergangen und damit ihren Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (vgl. § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO). Die Kritik der Beigeladenen, ihr Vortrag sei nicht in der gebotenen Weise berücksichtigt worden, bezieht sich zum einen auf ihre Ausführungen zu den sogenannten temporären Maßnahmen, zum anderen auf ihr Vorbringen zur Problematik des Geheimnisschutzes. Unter keinem dieser Gesichtspunkte liegt jedoch ein Gehörsverstoß vor.

2 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet, dass das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen wird (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1987 – 1 BvR 313/85 – BVerfGE 75, 369 <381 f.>), nicht aber, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 – 2 BvR 678/81 u.a. – BVerfGE 64, 1 <12>). Zudem ist das Gericht nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden. Deshalb wäre es von vornherein verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Vortragselemente eines sehr umfangreichen Verfahrens – wie dem vorliegenden – zu folgern, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 – 9 C 158.94 – BVerwGE 96, 200 <209>; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 – 1 BvR 1365/78 – BVerfGE 54, 43 <46> m.w.N.). Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt überdies keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 – 2 BvR 810/81 – BVerfGE 60, 305 <310> m.w.N.).

3 Gemessen an diesen Maßstäben lässt sich dem Vorbringen der Beigeladenen nicht entnehmen, dass der Senat ihr Vorbringen übergangen hätte. Er hat es vielmehr berücksichtigt, aber nicht für durchgreifend erachtet.

4 a) Das gilt insbesondere für die in der Beschwerdebegründung vertretene Auffassung, die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zu den temporären Maßnahmen (UA Rn. 222) lösten den von der Beigeladenen gesehenen grundsätzlichen Klärungsbedarf aus (Rn. 7 des Beschlusses). Auf die hierzu in der Nichtzulassungsbeschwerde mehrfach aufgeworfene Frage ist der Senat in anderem Zusammenhang im Übrigen ausdrücklich eingegangen (Rn. 8 des Beschlusses).

5 b) Das Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf die aus ihrer Sicht verfahrensfehlerhaft getroffenen Feststellungen und Bewertungen des Oberverwaltungsgerichts zu der Frage, ob die temporären Maßnahmen in tatsächlicher Hinsicht ausreichend seien, hat der Senat ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Anhörungsrüge begründet ihre gegenteilige Annahme damit, dass der Senat nicht auf das an die Beklagte gerichtete Schreiben des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 21. Januar 2013 eingegangen sei. Aus diesem Schreiben ergibt sich nach Auffassung der Beigeladenen, dass das Oberverwaltungsgericht zu Unrecht angenommen habe, die temporären Maßnahmen seien aus tatsächlichen Gründen nicht geeignet, Einfluss auf die sich aus anderen Gründen ergebende Rechtswidrigkeit der angefochtenen atomrechtlichen Genehmigung zu nehmen. Doch liegt insoweit kein Verfahrensfehler des Oberverwaltungsgerichts in Gestalt einer Aktenwidrigkeit der getroffenen Feststellungen oder einer gegen die Denkgesetze verstoßenden Sachverhaltswürdigung vor. Das Oberverwaltungsgericht hat das erwähnte Schreiben berücksichtigt und dazu bemerkt, dass es sich nicht ausdrücklich zu einem Eindringen von Angreifern in das Lagergebäude äußere. Diesen Umstand bestreitet auch die Beigeladene nicht, sondern meint, aus dem Wortlaut des Schreibens müsse auf eine ausreichende Verhinderung des Eindringens von Angreifern geschlossen werden. Daraus, dass das Oberverwaltungsgericht dieser Interpretation nicht gefolgt ist, resultiert indessen ersichtlich weder eine Aktenwidrigkeit noch ein Verstoß gegen die Denkgesetze. Angesichts dessen können aus dem Umstand, dass der Senat in seiner Beschwerdeentscheidung nicht ausdrücklich auf das Schreiben vom 21. Januar 2013 eingegangen ist, nicht die von der Beschwerde für notwendig gehaltenen Schlüsse zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes gezogen werden.

6 c) Aus dem Beschluss des Senats vom 8. Januar 2015 ergibt sich schließlich auch nicht, dass der Senat – wie die Beigeladene meint – den gesamten Vortrag der Nichtzulassungsbeschwerde zur Problematik des Geheimnisschutzes nicht zur Kenntnis genommen und dessen Bedeutung nicht in Erwägung gezogen habe. Die von der Beigeladenen in diesem Zusammenhang erwähnte Passage der Beschwerdebegründung dient der Erläuterung derjenigen von der Beigeladenen als grundsätzlich klärungsbedürftig erachteten Frage, mit der sich der Senat in Randnummer 8 des Beschlusses vom 8. Januar 2015 befasst hat. Der Hinweis des Senats auf die Substanzlosigkeit einer bestimmten Äußerung (Rn. 19 a.E.) stellt eine Bewertung dar, die zwar mit derjenigen durch die Beigeladene nicht übereinstimmt, aber keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör belegt.

7 Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO.

Gorleben, Veränderungssperre und ein Konsensvorschlag: 12 – 11 – 3 dafür

Arzt-FreihaltenHeute im Bundestag meldet: „Uneinigkeit über Veränderungssperre“ für Gorleben und die Presseabteilung der sogenannten „Endlager-Kommission“ berichtet: „Kontroverse in Endlager-Kommission zu Gorleben-Veränderungssperre. Sehr knappe Mehrheit bittet Bundesrat um Prüfung von Alternativen“. Richtig, heute war wieder einmal Kommissionssitzung und wiedereinmal ging es um einen Salzstock in Gorleben, wie man eine „weiße Landkarte“ macht, wie ein „Neustart“ aussieht – und wie nicht. Die BI Lüchow-Dannenberg kommentiert: „Endlagerkommission: Erste Kampfabstimmung endet zugunsten von Gorleben – Kampfansage aus dem Wendland“.

Dort ist auch zu lesen: „BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: “Die Zuspitzung auf eine Abstimmung und das knappe Votum aber zeigen: es geht der Kommission nicht um einen Neustart in der Endlagersuche, es wird weiter nur um Gorleben gerungen – mal offen, mal verdeckt. Diesen Kardinalfehler des Gesetzes, der im Parteienkompromiss ausgehandelt wurde, sollte man zügig ausmerzen und dazu das StandAG entsprechend evaluieren, sonst bleibt die Kommission gefangen im Gorlebenfindungsspiel.”“

  • Der Antrag, um den es ging, ist hier als PDF online und im Beschlussteil heißt es jetzt: “Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.”

Während die Bundesregierung in Form des Bundesumweltministeriums schon mal mitteilte, dass nur die Verlängerung der Veränderungssperre „rechtsicherer“ (das ist kein schlechtes deutsch, sondern Politik) wäre, wird es nun im Bundesrat spannend. Der muss auf einer seiner nächsten Sitzungen der bereits von der Bundesregierung beschlossenen Verlängerung ab August 2015 zustimmen – oder auch nicht. Dort gilt das besondere Augenmerk nun vor allem den rot-grünen Landesregierungen bzw. den beiden Landesregierung mit Rot und Rot und Grün. Der Bundesrat hat es nun erstmal in der Hand, ob es mit dem Neustart und der Weißen Landkarte einen Schritt nach vorn geht, in dem er die Verlängerung der Veränderungesperre für Gorleben nicht genehmigt. Der Bundestag hat in dieser Angelegenheit übrigens nichts zu sagen.

UmweltFAIRaendern dokumentiert erstmal die Meldung von HIB und unten drunter die der Pressestelle der Kommission:

„Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) sind bezüglich der Veränderungssperre für den möglichen Endlager-Standort Gorleben tief gespalten. Die Kommission beschloss am Montagnachmittag mehrheitlich, Bundesregierung und Bundesrat um Prüfung zu bitten, ob darauf verzichtet werden kann, die Veränderungssperre zu verlängern. Voraussetzung dafür soll eine Erklärung des Landes Niedersachsen sein, den Schutz des möglichen Standorts durch eine entsprechende Anwendung eines Paragraphen im Bundesberggesetz sicherzustellen. Für die von einer Arbeitsgruppe der Kommission ausgearbeitete Beschlussvorlage stimmten zwölf der insgesamt 32 stimmberechtigten Mitglieder, elf stimmten gegen die Vorlage, drei enthielten sich, die übrigen Mitglieder waren nicht anwesend.

Die aktuelle Veränderungssperre läuft im August aus. Sie sieht vor, dass an dem Standort keine bergbaulichen Änderungen oder Ähnliches vorgenommen werden dürfen, die möglicherweise eine Nutzung als Endlager ausschließen. Das Bundeskabinett hatte bereits im März 2015 für eine Verlängerung um zehn Jahre gestimmt. Ein Beschluss des Bundesrats steht noch aus. Kritiker wie die Anti-Atom-Initiativen sehen in der Veränderungssperre eine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben, da in anderen potenziellen Standortregionen eine solche Sperre nicht gelte.

Ein Vertreter des Bundesumweltministeriums (BMUB) bekräftigte während der mehrstündigen Debatte, an dem Vorhaben festzuhalten. Es handele sich um den „rechtssichereren“ Weg. Der Bund sei laut Standortauswahlgesetz in der Pflicht, selbst zu gewährleisten, Gorleben als möglichen Standort zu sichern, sagte der Vertreter. Das BMUB arbeite aber an einer gesetzlichen Grundlage, um auch in anderen Regionen mögliche Standorte zu sichern.

Niedersachsens Umweltminister und Kommissionsmitglied Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) hingegen betonte, dass auch die Regelungen im Bundesberggesetz ausreichten. Für deren Durchsetzung sind die Länder zuständig. Niedersachsen wäre nach Ansicht Wenzels dazu verpflichtet, entsprechend zu handeln. Das gelte dann aber auch für alle anderen möglichen Endlagerstandorte. Die ausgerufene „weiße Landkarte“ in Bezug auf Gorleben müsse auch gelebt werden, sagte Wenzel.

Auch in der zuständigen Arbeitsgruppe sei die Frage kontrovers diskutiert worden, berichteten deren Vorsitzende, Klaus Brunsmeier vom BUND und Hubert Steinkemper. Die Beschlussvorlage sei das „Ergebnis des Versuches eines konsensualen Kompromisses“, sagte Steinkemper. Brunsmeier sagte, dass der Verzicht auf die Veränderungssperre ein „deutliches Signal für einen Neuanfang, für einen Vertrauensaufbau“ sein könnte. Die Beschlussvorlage sei ein „Schritt“ dazu.

Ko-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser zeigte sich enttäuscht von dem Abstimmungsergebnis. Es sei kein Beschluss, an dem sich irgendwer orientieren könne, es fehle der Konses. Ähnlich äußerte sich auch ihr Amtskollege Michael Müller.“

Pressestelle der Kommission: „Kontroverse in Endlager-Kommission zu Gorleben-Veränderungssperre Sehr knappe Mehrheit bittet Bundesrat um Prüfung von Alternativen

In der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe sind in zweistündiger kontroverser Debatte unterschiedlichen Auffassungen zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben deutlich geworden. Mit äußerst knapper Mehrheit beschloss die Kommission, den Bundesrat um Prüfung eines Verzichts auf die Verlängerung der Sperre zu bitten, wenn das Land Niedersachsen zuvor einen Schutz des Standortes Gorleben durch Anwendung des Bundesberggesetzes zusagt. Für die Beschlussvorlage stimmten am Montag in Berlin zwölf Kommissionmitglieder. Dagegen votierten elf Mitglieder und drei enthielten sich.

Die Kommissionvorsitzende Ursula Heinen-Esser bedauerte das knappe Abstimmungsergebnis. ,,Nur mit einmütigen Beschlüssen können wir uns Gehör verschaffen und unseren Voten Gewicht verleihen“, sagte sie. Heinen-Esser hatte zunächst dafür plädiert, auf einen erneuten Kommissionsbeschluss zur Veränderungssperre zu verzichten. Die Kommission hatte in einem früheren Beschluss bereits eine neue gesetzliche Regelung verlangt, um eine Gleichbehandlung aller potenziellen Endlagerstandorte durchzusetzen. Die vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der Sperre soll für maximal zehn weitere Jahre im Bereich des Salzstocks Gorleben Eingriffe in mehr als 50 Meter Tiefe untersagen. Der Bundesrat muss der Verlängerung der Veränderungssperre noch zustimmen. Eine zunächst im Mai geplante Abstimmung über die Sperre hatte die Länderkammer auch mit Blick auf die Diskussion in der Kommission verschoben.

Die mit knapper Mehrheit beschlossene Prüfbitte an den Bundesrat, den Salzstock Gorleben möglicherweise über das Bundesberggesetz gegen Eingriffe zu sichern, wurde von der Kommissions-Arbeitsgruppe 2 ,,Evaluierung“ als Antrag eingebracht. Die Antragsbegrün-dung machte bereits die unterschiedlichen Auffassungen in der Kommission zur der Veränderungssperre deutlich. Ein Vertreter des Bundesumweltministeriums plädierte in der Sitzung eindringlich für die Verlängerung der Sperre, weil der Bund bislang über kein anderes Mittel zur Standortsicherung verfüge und eine Sicherung von Standorte über das Bundesberggesetz gegen Eingriffe Ländersache sei. Der knapp gefasste Kommissionbeschluss verlangt ausdrücklich, dass Niedersachsen eine Anwendung des Berggesetzes zum Schutz des Salzstocks Gorleben gegen Eingriffe zusagt.

Die Kommission befasste sich zudem mit der Beteiligung der Öffentlichkeit an ihrer Arbeit. Ein Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit am Kommissionsbericht nahm das Gremium zustimmend zur Kenntnis und erbat weitere Ausarbeitung. Zustimmung fand auch die Konzeption des ,,Bürgerdialogs Standortsuche“, zu dem die Kommission am 20. Juni nach Berlin einlädt.

Anfragen von Medienvertretern beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent – Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Tel: +49 30 227-31316, Mail: juergen.voges@bundestag.de

Medienanfragen beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“

Mehr Demokratie für die Hamburger Energiewende: Politischer Stromnetzbeirat vorgestellt

HEW1Die Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ geht einen weiteren Schritt, diesmal in Sachen mehr Demokratie bei der Energiewende. Ohne Vattenfall bekommt Hamburg und auch die BürgerInnen mehr demokratische Möglichkeiten der Gestaltung zurück. Jetzt liegt ein Antrag für die Einrichtung eines „politischen Stromnetzbeirats“ auf dem Tisch. Schon seit Monaten haben dazu Gespräche stattgefunden. Jetzt wird es mit dem von den rot-grünen Regierungsfraktionen vorgelegten Antrag offiziell. Weitere Beiräte, die später zusammengeführt werden sollen, werden mit der späteren Übernahme der Fernwärme (Vattenfall) und des Gasnetzes (E.on) folgen. Über den jetzigen Vorschlag wird zu diskutieren sein.

Nicht nur unter den Fraktionen in der Bürgerschaft, sondern als Fortsetzung der bisherigen Ausschusssitzungen über die Fortschritte bei der Umsetzung des Volksentscheids. Daran sind dann auch auf dieser Ebene sowohl die den Volksentscheid tragenden Verbände wie der BUND beteiligt, außerdem Gewerkschafts- und  Wirtschaftsvertreter. Der Antrag steht hier als PDF zum download. Unten folgt die PM der SPD-Fraktion als Dokumentation.

Im Bürgerschafts-Antrag heißt es:

Der Senat wird aufgefordert,
A. die Einrichtung eines politischen Stromnetzbeirats noch vor der Sommerpause 2015 zu initiieren und dabei die folgenden Eckpunkte zu berücksichtigen:

1. Aufgaben des Beirats

a. Der Beirat berät Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat sowie Vorstand und Geschäftsführung der SNH. Er unterbreitet diesen nach eigenem Ermessen Vorschläge für in den jeweils zuständigen Gremien zu fassende Beschlüsse, soweit es sich um Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung handelt. Folgt das jeweils zuständige Gremium den Beschlussvorschlägen nicht, hat es dieses gegenüber dem Bei-rat zu begründen.
b. Der Beirat nimmt eine vermittelnde Rolle wahr im Dialog zwischen SNH, Politik, gesellschaftlichen Gruppen und Öffentlichkeit über die Fortentwicklung des Hamburger Stromnetzes im Sinne einer sozial gerechten, klimaverträglichen und demokratisch kontrollierten Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.
c. Die gesellschaftsrechtlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.

2. Zusammensetzung des Beirats
Der Stromnetzbeirat der Stromnetz Hamburg GmbH setzt sich aus Vertreterinnen bzw. Vertretern folgender Organe, Organisationen oder Gruppen zusammen:

a. Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft
b. An dem Verbund „Unser Hamburg unser Netz“ beteiligte Organisationen
c. Verbraucherzentrale Hamburg
d. Gewerkschaften
e. Hamburger Wirtschaft bzw. deren Verbände
f. Energiewirtschaft, insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien, bzw. deren Verbände
g. Hamburger Hochschulen

3. Satzung des Beirats
a. Die Amtszeit des Beirats beginnt und endet mit der Legislatur der Hamburgischen Bürgerschaft.

Dokumentation: Presseerklärung der SPD-Fraktion Hamburg, Sonntag, 17.05.2015

Die rot-grüne Koalition wird den Volksentscheid zum Rückkauf der Energienetze unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit und gesellschaftlicher Gruppen weiter umsetzen. So wird mit einer Initiative der Fraktionen von SPD und Grünen zur nächsten Bürgerschaft Ende Mai die Einrichtung eines politischen Stromnetzbeirats noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht. Dieser Beirat soll Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat sowie Vorstand und Geschäftsführung von Stromnetz Hamburg beraten.

Ferner soll der Beirat eine vermittelnde Rolle im Dialog zwischen Stromnetz Hamburg, Politik, gesellschaftlichen Gruppen und Öffentlichkeit über die Fortentwicklung des Hamburger Stromnetzes im Sinne einer sozial gerechten, klimaverträglichen und demokratisch kontrollierten Energieversorgung aus erneuerbaren Energien wahrnehmen.

Dazu Monika Schaal, umwelt- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir halten Wort bei der Umsetzung des Volksentscheids. Einen solchen politischen Stromnetzbeirat gibt es nirgends in Deutschland. Er ist bisher einzigartig. Mit diesem Gremium schaffen wir ein Höchstmaß an Transparenz und Beteiligung bei der Umsetzung der Energiewende in Hamburg. So richten sich die öffentlichen Fragestunden nicht nur an Verbände, sondern sollen ebenso ein Forum für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sein. Das ist vorbildlich. Ich bin davon überzeugt, dass die Rekommunalisierung der Netze nur im engen Schulterschuss mit allen Beteiligten erfolgreich abgeschlossen werden kann. Auch die Energiewende wird nur gelingen, wenn alle mitgenommen werden.“

Dazu Ulrike Sparr, umwelt- und energiepolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Stromnetz gehört der Stadt und damit den Hamburgerinnen und Hamburgern. In der Umsetzung des Volksentscheids war und ist uns Grünen Beteiligung und Transparenz besonders wichtig. Das erfüllen wir jetzt mit der Schaffung des Stromnetzbeirats. Dieses Gremium versammelt alle wichtigen Akteure in Sachen Netzerückkauf – von der Initiative ‚Unser Hamburg unser Netz‘ über die Wirtschaft und den Verbraucherschutz bis zur Wissenschaft.“

Hintergrund:
Dem Beirat sollen Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft, der Beteiligten des Volksentscheides, der Verbraucherzentrale, der Gewerkschaften, der Hamburger Wirtschaft beziehungsweise deren Verbänden, der Energiewirtschaft – insbesondere aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien – und der Hamburger Hochschulen angehören. Die Amtszeit des Beirats ist jeweils an die Wahlperiode der Bürgerschaft gebunden. Der Beirat tagt zweimal im Jahr und beginnt jeweils mit einer öffentlichen Fragestunde. Der Beirat und seine Mitglieder haben umfassende Informations- und Einsichtsrechte. Vorstand und Geschäftsführung von Stromnetz Hamburg informieren den Beirat laufend über alle Angelegenheiten, die von grundlegender Bedeutung sind. Im Zuge des Erwerbs des Gas- und Fernwärmenetzes soll bei diesen Gesellschaften ebenfalls ein solcher Beirat eingerichtet und alle Beiräte zu gegebener Zeit zusammengeführt werden.

Genervte Handelskammer Hamburg: Alles Lüge

Handelskammer-Hamburg-Chef Fritz Horst Melsheimer: Genervt von der W-Gruppe. Foto: Dirk Seifert

Die Spitze der Hamburger Handelskammer ist total genervt. Über die Oppositionsgruppe „Die Kammer sind WIR“ im Plenum und auch über einen Abendblatt-Journalisten Jens Meyer-Wellmann, der die unglaubliche Frechheit besitzt, über das Scheitern der geplanten Satzungsänderung der Handelskammer auch dann zu berichten, wenn die Kammer dazu eigentlich nichts sagen will. Sowas geht ja gar nicht. Auf Facebook lässt sich dazu einiges lesen, was der Handelskammer vermutlich auch nicht gefällt. Transparenz ist jedenfalls nicht in der Handelskammer erfunden worden. Die geplante Satzungsänderung scheiterte unter anderem auch, weil mit neuen Regeln Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitglieder des Plenums für Verstöße gegen die Vertraulichkeit eingeführt werden sollten. HK-Chef Fritz Horst Melsheimer soll davon sprechen, dass „eine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der W-Gruppe nicht mehr gegeben ist“.

Meyer-Wellmann hat im Abendblatt mit zwei Artikeln über die Streitigkeiten um die Satzungsänderung, das Gehalt des Geschäftsführers etc. berichtet. Zunächst wollte die Kammer auf die Nachfragen von Meyer-Wellmann über das Desaster während der letzten Plenarsitzung nichts sagen. Das änderte sich nach dem ersten Artikel im Abendblatt. In überaus heftiger Weise griff die Kammerspitze nun Vertreter der Oppositionsgruppe an. Von “wissentlich falsch”, “grob unseriös” ist die Rede und von “gezielte(r) Desinformation”.

Darüber berichtet Jens Meyer-Wellmann nicht nur im Abendblatt, sondern auch auf seinem Facebook-Account. Ausführlich nimmt er dort zum Rechercheverlauf Stellung und berichtet über die Handelskammer-Reaktionen. Beide Texte werden hier gleich dokumentiert – die Debatte selbst kann bei FB nachgelesen werden.

Die „Kammer sind WIR“ hat sich als Reaktion auf das Verhalten der Handelskammer beim Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ gegründet. Mit dem Volksentscheid war schließlich die vollständige Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze von Vattenfall und E.on durchgesetzt worden. Die Handelskammer hat sich massiv gegen den Volksentscheid eingeschaltet und damit viele Zwangs-Mitglieder gegen sich aufgebracht. Zu den anstehenden Plenarwahlen im Frühjahr 2014 kanditierte dann dieses neue Bündnis „Die Kammer sind WIR“. Seitdem sind sie mit 13 der 66 Sitze im Plenum vertreten.

Zum Recherche-Verlauf schreibt JMW auf FB:„Der Vorwurf, ich hätte die Regel „Audiatur et altera pars“ missachtet und unfair berichtet, ist haltlos.

Ich habe am Donnerstag kurz nach 13.30 Uhr den Kammer-Kommunikationschef Dr. Arfs angerufen und darauf hingewiesen, dass wir uns für die bevorstehende Plenarsitzung interessieren, auf der eine nach unseren Informationen umstrittene Satzungsänderung beschlossen werden sollte. Ich habe gesagt, dass mir eine ausgewogene Berichterstattung wichtig ist, und ich daher nach der Sitzung gerne eine Stellungnahme der Kammer, also entweder des Präses, des Hauptgeschäftsführers oder von Dr. Arfs hätte und auch gerne über den Verlauf der Sitzung sprechen würde. Dr. Arfs sicherte mir zu, dass wir nach der Sitzung noch einmal sprechen könnten, dass es möglicherweise auch eine Stellungnahme des Hauptgeschäftsführers geben würde. Er wolle das klären.

Ich habe dann später aus unterschiedlichen Quellen erfahren, was sich in der Sitzung zugetragen hat und wie die Abstimmungsergebnisse lauteten. Ich habe daraufhin bei Dr. Arfs nachgefragt, ob meine Informationen richtig seien. Herr Dr. Arfs hat mir eine offizielle Stellungnahme geschickt, die im Artikel vollumfänglich zitiert ist. Weitere Fragen wurde nicht beantwortet. Um 17.45 Uhr schickte Dr. Arfs mir eine Mail, in der es wörtlich heißt: „Wir werden heute keine weiteren Stellungnahmen abgeben.“ Ich nehme an, dass er damit eine Anweisung von Prof. Schmidt-Trenz umgesetzt hat. Mithin: Die Kammer hat jedes weitere Gespräch und jede Information über die Sitzung verweigert.

Da mir gleichwohl sehr daran gelegen ist, alle Seiten zu Wort kommen zu lassen, habe ich mich über die Pressestelle der Haspa bemüht, mit Herrn Dr. Vogelsang zu sprechen. Ein persönliches Gespräch war offenbar nicht möglich, die Pressestelle ließ mir aber ein Zitat von Dr. Vogelsang zukommen, das im Artikel abgedruckt ist. Im Ergebnis kommen in dem Artikel zwei Vertreter der „Wir-Gruppe“ und von der anderen Seite mit Herrn Dr. Arfs und Herrn Dr. Vogelsang ebenfalls zwei Vertreter zu Wort.

Zu den Fakten:
1. Die umstrittenen Satzungsreform ist gescheitert, weil sie keine ausreichende Mehrheit gefunden hat.
2. Die von Herrn Dr. Vogelsang geleitete Projektgruppe hatte zunächst geplant, alle Plenarier per Satzungsänderung künftig darauf zu verpflichten, die Mehrheitsmeinung des Plenums nach außen zu vertreten, auch wenn sie selbst diese nicht teilen. Bei Verstößen sollten die demokratisch gewählten Kammerparlamentarierer von der Mehrheit bzw. dem Präsidium von Sitzungen augeschlossen werden können. Die Aufsicht führende Wirtschaftsbehörde hat dieses Vorhaben gestoppt. Mir liegen die Unterlagen dazu vor. (In der Plenarsitzung am Donnerstag ist das Vorhaben von einem Kritiker, wie Sie sicher wissen, mit Regularien aus der Zeit des Nationalsozialismus verglichen worden, wie ich aus der Führung der Kammer erfahren habe.)
3. Die Projektgruppe ist aufgelöst worden, die Satzungsänderung ist gescheitert.

So haben wir es berichtet.

Übrigens, aber das nur am Rande: Mir ist kein demokratisches Parlament bekannt, in dem die Mehrheit Vertreter einer widerspenstigen Minderheit von Sitzungen ausschließen kann – auch keines, das die Meinungsfreiheit für seine Minderheiten oder die Opposition aufheben möchte. Ich weiß nicht, ob Sie selbst solche Ansätze als moderne und transparente Form der (Kammer-)Demokratie empfinden, lieber Herr … Ich persönlich werde mir auch fürderhin vorbehalten, mir eine eigene Meinung zu bilden und sie persönlich oder in Form von journalistischen Kommentaren zu äußern. Ich berufe mich dabei auf den Artikel 5 unseres Grundgesetzes.““

Reaktion der Handelskammer:

FB, JMW: Hier die Erklärung der Kammer: „Die heute im Abendblatt wiedergegebenen, die wirklichen Verhältnisse auf den Kopf stellenden Äußerungen des Plenarmitglieds Tobias Bergmann veranlassen uns zu folgenden Informationen, die sich an alle richten, die sich naturgemäß kein eigenes Bild des Ablaufs der gestrigen Plenarsitzung machen konnten.

Vorgelegt wurden die Ergebnisse der letzten Projektgruppe des insgesamt 5 Projektgruppen umfassenden Organisationsentwicklungsprogramms „Agenda HK350plus“.

Konkret ging es um die von Herrn Vizepräses Dr. Harald Vogelsang geleitete Teilprojektgruppe 3 „Prozesse und Verfahren“, die seit Sommer 2014 dreimal getagt und bis in die letzten Wochen Ergebnisse abgestimmt hat. In dieser Arbeitsgruppe waren auch Mitglieder der W-Gruppe gemäß ihres Anteils im Plenum integriert. Die dort einstimmig oder mit großen Mehrheiten entwickelten Vorschläge waren gedacht als ausgewogener Mix aus Öffnung der Satzung in Richtung verstärkter Mitgliederbefragungen, mehr Transparenz durch z. B. Veröffentlichung der Präsidialwahlergebnisse und Beteiligung an Volksbefragungen einerseits bei gleichzeitiger Verdeutlichung der Regeln der internen Zusammenarbeit im Plenum andererseits (Vertraulichkeit, Sanktionen).

Daraus ergab sich ein satzungsänderndes Paket von 6 Abstimmungen, die einer ¾-Mehrheit bedurft hätten (bei weiteren 5 Punkten bedurfte es nur einer einfachen Mehrheit). Nachdem nach den ersten beiden Abstimmungen klar wurde, dass die W-Gruppe diesen Kompromiss nicht mitträgt, hat das Präsidium konsequenterweise den Antrag gestellt, darüber zu entscheiden, es bei der bestehenden und bewährten Satzung zu belassen und kein Aufschnüren des Gesamtpakets durch „Rosinenpickerei“ zuzulassen. Das Plenum hat sich mit großer Mehrheit für diesen Antrag des Präsidiums entschieden. Es hat darüberhinaus auf Antrag des Präsidiums entschieden, dass die Projektgruppe ihre Arbeit beendet.

Die heutige Satzung hat sich über viele Jahre bewährt und wurde stetig weiterentwickelt, zuletzt im letzten Jahr. Alles, was wir uns im Agenda-Prozess vorgenommen haben, lässt sich mit dieser Satzung umsetzen. Das gilt insbesondere für die Realisierung von mehr Teilhabe durch die Mitglieder, z. B. durch noch mehr Mitgliederbefragungen. Unsere Satzung wird sich auch künftig fortentwickeln, wenn es ausgewogene Kompromisse gibt, die die erforderlichen Mehrheiten finden und im Einklang mit den Gesetzen sind. Eine solche konstruktive Weiterentwicklung in Richtung mehr Beteiligung und Transparenz (insbes. der Präsidialwahlergebnisse) ist jetzt bedauerlicherweise durch die selbst ernannten Reformer – offenbar aus rein taktischen Erwägungen – selbst blockiert worden.

Zur Abstimmung stand im Plenum auch eine „Gehaltsrichtlinie“ für das Hauptamt der Handelskammer. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Innenausschusses, Herr Vizepräses Andreas Bartmann: „Die im heutigen Abendblatt wiedergegebenen Aussagen von Herrn Bergmann sind wissentlich falsch und daher grob unseriös. Unser Hauptgeschäftsführer lehnt eine Veröffentlichung seines Gehalts nicht ab, im Gegenteil. Herr Prof. SchmIdt-Trenz hat mehrfach erklärt, und ich habe dies im gestrigen Plenum in Anwesenheit von Herrn Bergmann ausgeführt, dass er die Entscheidung über die Veröffentlichung seines Gehaltes in die Hände von Präsidium und Plenum legt. Der Präses hat zugleich mehrfach erklärt und auch gestern erneut zu Protokoll gegeben, dass eine solche Veröffentlichung nach Abschluss von Gesprächen mit dem DIHK noch in diesem Jahr erfolgt. Das entspricht auch dem Sachstand, der im Februar im Innenausschuss in Anwesenheit von Herrn Bergmann festgehalten worden ist. Vor diesem Hintergrund hat es das Plenum mit großer Mehrheit abgelehnt, sich mit dem Antrag von Herrn Bergmann zur Gehaltsveröffentlichung zu befassen. Die bewusste Verdrehung der Tatsachen durch Herrn Bergmann ist inakzeptabel.“

Entsprechend wurde die Gehaltsrichtlinie in der vom Innenausschuss und dem Präsidium erarbeiteten Fassung mit großer Mehrheit verabschiedet. Ein weiterer Änderungsantrag von Herrn Bergmann, die Vergleichsmaßstäbe der Gehaltsfindung betreffend, wurde gleichfalls mit großer Mehrheit abgelehnt.

Angesichts dieser Fakten handelt es sich bei den Äußerungen von Herrn Bergmann um eine gezielt
e Desinformation.


Wir danken der Projektgruppe 3 und dem Innenausschuss sehr für die geleistete Arbeit.

Falls Sie hierzu Fragen haben, laden wir Sie gerne ein, sich an uns zu wenden. „

Die Handelskammer Hamburg und das Elend mit der Transparenz

mehr-demokratieDie Handelskammer Hamburg ist eine der mächtigsten Wirtschaftsvertretungen in der Hansestadt. Gegen ihre Interessen und Kampagnen hat bislang kaum ein Senat je standgehalten. Ohne sie gäbe es derzeit keine Olympia-Bewerbung. Und sie war es, die sich mit viel Geld und Macht z.B. (erfolglos) gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ gestellt hat und die Atomkonzerne Vattenfall und E.on vor der Rekommunalisierung der Energienetze schützen wollte. Das Verhalten der Handelskammer beim Volksentscheid hat ein Reformbündnis in die Welt gebracht: „Die Kammer sind WIR“ kandidierte zur Plenumswahl und ist seit Frühjahr 2014 mit 13 der 66 Sitze im Plenum vertreten. Seitdem spitzen sich die Konflikte um Transparenz und Demokratisierung der Handelskammer zu. Zuletzt scheiterte eine geplante Satzungsänderung. „Die Handelskammer Hamburg und das Elend mit der Transparenz“ weiterlesen

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