Angriffe mit panzerbrechenden Waffen, Atomanlagen und der Geheimschutz

OdaBecker-SchweinfurtWie steht es um die Sicherheit der Atomanlagen und der Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente? Ein Urteil des OVG Schleswig hatte nach dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht jüngst die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Unter anderem, weil die Folgen eines Beschusses mit modernen panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend untersucht worden seien: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“

In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Bundesamt für Strahlenschutz und Vatenfall auf der einen, und den Klägern – vertreten durch den Anwalt Ulrich Wollenteit – auf der anderen Seite, hatte die Expertin Oda Becker mit einer fachlichen Stellungnahme auf die Sicherheitsdefizite hinsichtlich eines (gezielten) Flugzeugabsturzes und die Wirkungen von modernen panzerbrechenden Waffen hingewiesen. Vor allem ihre Ausführungen überzeugten das Gericht und führten zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel.

Anmerkung: Das Urteil bezieht sich lediglich auf das Lager in Brunsbüttel. Da aber alle Castor-Lager im gleichen Zeitraum gebaut wurden, die norddeutschen sogar nach dem baugleichen Konzept und die süddeutschen mit einen sogar geringeren Schutz-Maßstab, müssen die vom OVG festgestellten Mängel faktisch ! für alle Atommüll-Standortlager unterstellt werden. Nur aus formalen rechtlichen Gründen erfolgt dies jedoch nicht.

Oda Becker begründet in ihrer schriftlichen Stellungnahme zum Thema „Terroristischer Angriff mit Panzerabwehrlenkwaffen (ATGW)“ ein vom Kläger unterstelltes Szenario über einen solchen Angriff. Wichtig dabei ist: „Die Darstellung beruht auf mehreren Studien zu diesem Thema, die die Autorin mit Beratung von mehreren Waffenexperten in den letzten zehn Jahren erstellt hat, u.a. auf der Studie zu diesem Thema zum Zwischenlager Brunsbüttel.“

Die Dimension bzw. Bedrohung um die es geht, macht die Physikerin in dieser Weise deutlich: „Die Hohlladungsgeschosse, die von Panzerfäusten oder panzerbrechenden Lenkwaffen (ATWGs) abgefeuert werden, haben eine Durchschlagsleistung von 700 bis 1400 mm in Panzerstahl. Daher durchdringen sie die nur ca. 400 mm dicke Behälterwand des Behälters aus Gusseisen ohne Schwierigkeiten“ und ergänzt: „Die Waffensysteme wurden auch mit dem Ziel weiterentwickelt, Panzer durch einen Treffer vollständig zu vernichten. Dies wurde durch eine Verstärkung der zerstörenden Wirkung auch senkrecht zur Schussrichtung erreicht.“ (S. 15)

Die Wahrscheinlichkeit von derartigen Angriffsszenarien steigt auch weil: „Das geringere Gewicht und die leichte Bedienbarkeit der modernen Waffensysteme vereinfachen die Handhabung und damit die Durchführung eines Angriffs.“

Außerdem ist die Wirkungsweise auch deshalb von besonders Brisanz: „Heutzutage werden meist Tandemgeschosse verwendet, die aus zwei hintereinander angeordneten Hohlladungen bestehen. Diese wurden zur Zerstörung von reaktivem Panzerschutz (10) entwickelt: Die Vorhohlladung bringt die reaktive Panzerung zur vorzeitigen Reaktion, die Haupthohlladung detoniert Sekundenbruchteile später und durchschlägt die Panzerung. Für einen „wirkungsvollen“ Beschuss eines Behälters ist der Einsatz eines Tandemgeschosses nicht erforderlich.“ (S. 16)

Detailliert setzt sich die Expertin Becker nicht nur mit der Waffen-Technologie und den bei einer erfolgreichen Castor-Zerstörung folgenden radioaktiven Gefährdungen in der Umgebung auseinander und begründet damit ein deutlich höheres Schutzinteresse der AnwohnerInnen.

Gegenüber der Behördenpraxis bei der Genehmigung für das Castor-Lager stellt sie fest: „Von besonderer Bedeutung ist dabei folgende Tatsache: Es ist bei der Bewertung der
potenziellen radiologischen Auswirkungen zu beachten, dass der Kläger durch diese
Katastrophenschutzmaßnahme nicht vor Strahlenbelastungen bewahrt werden kann, da er die Inhalationsdosis unmittelbar nach dem potenziellen Terroranschlag, also vor einer möglich Evakuierung, erhalten würde.“ Eine Betrachtung, der das Gericht im Urteil folgte!

Mängel im Urteil des VGH München zum Zwischenlager Grafenrheinfeld

In ihrer Stellungnahme geht Oda Becker auch auf eine abgewiesene Klage in Sachen Castor-Lagersicherheit ein, für die der Verwaltungsgerichtshof in München verantwortlich war. In dem das OVG Schleswig in seinem Urteil den Argumenten der Sachverständigen bzw. der KlägerIn an vielen Stellen folgt, werden auch Defizite des VGH München benannt. Becker schreibt: „Die Beklagte vertrat im Parallelverfahren vor dem VGH München die Auffassung, die Lastannahmen sehen nicht vor, dass ein bestimmtes Risiko ausgeschlossen werden muss, sondern dass aufgrund des Schadensausmaßes (unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Verhältnismäßigkeit denkbare Schutzvorkehrungen) der Schutz als gewährleistet angesehen werden kann.

Diese Bewertung ist hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen
nicht zutreffend. Es wurden Schutzmaßnahmen für Panzer entwickelt, die möglicherweise
auch zum Schutz von Transport- und Lagerbehälter einsetzbar wären.

Die aus dem militärischen Bereich kommenden Schutzvorkehrungen (Add-On-Lösungen) sind relativ preiswert. Es wird eine Schutzpanzerung aufgebracht, die aus bestimmten Kunststoffen oder gehärteten Keramiklegierungen bestehen und so konstruiert sind, dass die Entwicklung des Hohlladungsstachels behindert wird. Dieser wird abgelenkt oder trifft auf Materialien auf, die ihn in seiner Ausdehnung hindern.

Es ist den Genehmigungsunterlagen nicht zu entnehmen, dass Überlegungen dieser Art angestellt wurden. Aufgrund des möglichen Schadensausmaßes und der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen hätten diese zumindest in Erwägung gezogen werden müssen.“ (S. 19). Für Becker bedeutsam: „In den Parallelverfahren vor dem VGH München und dem OVG Lüneburg mussten der Beklagten die Informationen „scheibchenweise“ entlockt werden“ (und erläutert, was damit gemeint ist).

Allein die Überschriften in der Gliederung der schriftlichen Stellungnahme von Oda Becker zum Verfahren in Brunsbüttel lassen erkennen, wie vielfältig und brisant diese neuen Waffentechnologien für die Sicherheit von Atomanlagen und Castor-Lagern sind:

„Teil C: Weitere mögliche terroristische Angriffsszenarien
C.1 Terroristischer Angriff mit einer Hohlladungsmine
C.2 Terroristischer Angriff unter Einsatz einer Sauerstofflanze
C.3 Terroristischer Angriff mit einer Maschinenkanone
C.4 Terroristischer Angriff mit einer ATWG und thermobarischen Gefechtskopf“

Außer Verfassung? Behauptete, aber nicht mehr überprüfbare Sicherheit

Das Gericht in Schleswig sprach während der Verhandlung bereits von einem Dilemma bei der Prüfung der Genehmigung für das Castor-Lager Brunsbüttel. Aus Gründen des Geheimschutzes würden die Behörden immer mehr Sicherheitsfragen einer öffentlichen und grundrechtlichen Überprüfung entziehen. Damit drohen Grundrechte außer Kraft gesetzt zu werden.

Genau das zeigt sich nun als Ergebnis des Urteils: Die Behörden landauf und landab, denen das Gericht mit dem Urteil bescheinigt, Ermittlungsfehler und -defizite begangen zu haben, bestreiten dies im Ergebnis. Wenn nicht schon erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung ergriffen worden sind, so sind in jedem Fall zu einem späteren Zeitpunkt solche sicherheitserhöhenden Maßnahmen ergriffen und nachgerüstet worden. Damit – so die Behörden – seien Gefahren abgewehrt. Das Problem: Für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist zumindest teilweise deren Geheimhaltung erforderlich und damit auch einer gerichtlichen Prüfung nicht mehr zugänglich.

Es gibt natürlich gute Gründe für die Behörden, so vorzugehen. Es gibt aber auch gute Gründe zu sagen: Wenn das Gefahrenpotential von Atomanlagen so groß ist, dass Schutzmaßnahmen unter rechtsstaatlichen Bedingungen nicht mehr ausreichend prüfbar sind, dann muss man die Finger davon lassen.

Castor-Transporte: Atommüll is coming home – Sicherheitsnachrüstungen erforderlich

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AKW Brokdorf: Noch mehr Atommüll im Anmarsch.

„Im Streit über die Rückführung deutscher Atomabfälle aus Frankreich und Großbritannien haben die Bundesregierung und die vier großen Energiekonzerne einen Kompromiss erarbeitet. Er soll an diesem Freitag während eines Treffens von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) mit den Vorstandsvorsitzenden der Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW beschlossen werden.“ Das meldet die FAZ. Atommüll wird nun nach Parteien-Proporz verteilt: CDU, CSU, Grüne und SPD-geführte Länder bekommen jeweils etwas von den insgesamt 26 Castorbehältern ab.  Spannend dürfte auch die Frage sein: Wer bezahlt das jetzt? Die Atomkonzerne lehnten bislang eine Kostenbeteiligung für die Transporte und Lagerung jenseits des dafür ehemals vorgesehen Zwischenlagers Gorleben ab und haben dazu auch Klagen eingereicht.

  • Siehe auch Handelsblatt und BR.
  • Das Bundesumweltministerium hat die Vereinbarungen mit den Atomkonzernen veröffentlicht, auch ein umfangreiches Konzept dazu: Rückführung der Wiederaufbereitungsabfälle
  • Niedersachsens Umweltminister Wenzel reagiert so: „Wenzel: Castor-Vorschlag ein Stück mehr Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung -Der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel hat den Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Verteilung der restlichen Castoren auf Standorte in vier Bundesländern begrüßt. „Das war überfällig. Die Ministerin löst ein Versprechen ihres Vorgängers ein. Damit könnte es ein Stück mehr Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung in der Atommülllagerung in Deutschland geben“, sagte der Minister am Freitag (heute) in Hannover.Im Zug der Entscheidung über das Standortauswahlgesetz wurde mit einer Änderung des Atomgesetzes die Einlagerung von weiteren Castorbehältern in Gorleben untersagt.Wenzel forderte die Energieversorger auf, ihre Klagen gegen das Atomgesetz zurückzuziehen. Der Minister dankte seinen Kollegen in den anderen Bundesländern, die mit diesem Schritt den Weg für einen Neubeginn bei der Suche nach einem sicheren Ort und einer sicheren Methode für die Lagerung hoch radioaktiver Abfälle maßgeblich unterstützt hätten.
  • Bayerische Staatskanzlei ist verärgert: Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber zur geplanten Entscheidung des Bundes, Atommüll in Bayern zwischenzulagern: „Einseitige Festlegung des Bundes ist politisch unklug und dreist / Energiewende insgesamt wird durch Alleingänge in Frage gestellt“ – Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber hat eine bevorstehende Vereinbarung zwischen dem Bund und verschiedenen Energiekonzernen über eine Zwischenlagerung von Atommüll unter anderem auch in Bayern heftig kritisiert: „Einseitige Festlegungen des Bundes hier sind politisch unklug und dreist. Fakt ist: Wir stehen bei der Energiewende auf der Zielgeraden unserer schwierigen, komplexen Verhandlungen. Dabei lässt sich kein Bereich isoliert betrachten und entscheiden. Vielmehr gilt: Alles hängt mit allem zusammen. Eine Energiewende gegen den Willen einzelner Länder hat keine Chance. Wir müssen alle Entscheidungen im gegenseitigen Einvernehmen treffen, auch die schwierige Frage der Zwischenlagerung deutschen Atommülls, der aus dem Ausland zurückkommt. Wenn der Bund hier allein entscheiden will, stellt er eine Einigung bei der Energiewende insgesamt in Frage. Ich fordere den Bund daher auf, d! ie Entsch eidung über die Zwischenlagerung von Atommüll zurückzustellen und – wie alle Fragen der Energiewende – am Verhandlungstisch mit den Ländern zu lösen.“
  • Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller begrüßt vorgelegtes Castorkonzept
  • Energiewendeminister Habeck zur Verteilung von Castoren: „Schleswig-Holstein ist weiter bereit, Verantwortung zu übernehmen“
  • Hessen ist zur Aufnahme von Castor-Behältern mit radioaktivem Atommüll bereit. „Wir ducken uns nicht weg“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) heute in Wiesbaden.

Neue Zielorte für den mittel- und hochradioaktiven Atommüll, der bei der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus deutschen Atomreaktoren in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) angefallen ist, sind nunmehr: Philippsburg in Baden-Württemberg, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Biblis in Hessen und Isar in Bayern. Die beteiligten Unternehmen sind demnach vor allem E.on, RWE und EnBW. Vattenfall hält an Brokdorf, das von E.on betrieben wird, nur einen Anteil von 20 Prozent.

Bis spätestens 2020 muss der Atommüll zurückgenommen werden, teilte das Umweltministerium jüngst auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel mit. So hätte die Bundesregierung das mit Frankreich und England vereinbart. (*)

Das AKW Brokdorf ist offenbar nun der Ersatz für das ehemals von Schleswig-Holstein vorgesehene Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Dem wurde im Januar 2015 endgültig die Genehmigung entzogen, weil in mehreren Fällen erhebliche Mängel bei den Sicherheitsnachweisen durch das OVG Schleswig attestiert wurden. Pikant: Das Lager am AKW Brokdorf ist nicht nur baulich identisch mit dem Lager in Brunsbüttel. Es dürfte auch die gleichen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen haben.

Wer zahlt?

Die FAZ berichtet auch: „Energiewirtschaft will Klage gegen Atomgesetz nicht weiter verfolgen“. Dazu heißt es: „Im Gegenzug verspricht die Energiewirtschaft, eine Klage gegen das Atomgesetz nicht weiterzuverfolgen. Mit der wollten die Unternehmen erzwingen, dass die Castorbehälter in das Zwischenlager Gorleben gebracht werden. Das hatte der Gesetzgeber mit der letzten Atomnovelle aus dem Jahr 2013 ausgeschlossen, da die Parteien belegen wollten, dass sie die Suche nach einem neuen Endlager neben Gorleben ernsthaft betreiben.“

Die Rücknahme der Klagen dürfte vor allem auch bedeuten, dass das Bundesumweltministerium und die Betreiber sich in der Frage der Finanzierung für diesen Deal verständigt haben. Die Betreiber, allen voran E.on, hatten gegen den Stopp der Einlagerung dieser Abfälle im Zwischenlager Gorleben Klage erhoben. Für die anfallenden Nachrüstungen und die Lagerung in den Standort-Zwischenlagern wollten sie die Kosten nicht übernehmen – auch, weil das Lager in Gorleben aus ihrer Sicht technisch einwandfrei wäre. Der Deal war erforderlich geworden, weil das Land Niedersachsen dem so genannten Standortauswahlgesetz, in dem Gorleben als „Endlager“ weiter im Verfahren bleibt, nur zustimmen mochte, wenn kein weiterer Atommüll mehr dort hin transportiert würde.

Seit nun bereits über zwei Jahren konnten sich die Bundesländer untereinander auf die neuen Standorte an den AKWs jedoch nicht verständigen. Vor allem Bayern blockierte und war nicht bereit, sich zu beteiligten. Das wird nun offenbar mit der Maßnahme des BMUB anders.

Sicherheitsprobleme müssen gelöst werden

Doch von einer Lösung ist das alles noch weit entfernt. Die Einlagerung des Castor-Atommülls erfordert in den nunmehr erwählten Standort-Lagern zunächst ein Genehmigungsverfahren. Das kann dauern, zumal auch noch zahlreiche technische bzw. Sicherheitsfragen nicht geklärt sind.

Die FAZ berichtet: „Dieses Patt soll nun durch die gemeinsame Erklärung möglichst aufgehoben werden. In der sichern beide Seiten eine möglichst schnelle Rückführung der Abfälle zu. Die ist eigentlich für die Jahre 2016 bis 2018 geplant, allerdings ist auch unklar, ob die ausländischen Vertragspartner diese Fristen einhalten können. Die Rückführung der Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen aus dem französischen La Hague und dem britischen Sellafield in Zwischenlager an deutschen Kernkraftstandorten verschiebt sich nach Informationen der F.A.Z. wahrscheinlich schon jetzt um mindestens zwei Jahre. Offenbar kann sie nun frühestens 2017 beginnen. Der Grund hierfür sind technische Anpassungen, damit die Castoren in Phillipsburg oder Biblis überhaupt zwischengelagert werden können. Das führt auch zu Kostensteigerungen, denn die Betreiber der Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield oder La Hague lassen sich die längere Lagerung der hochradioaktiven Abfälle bezahlen. Eine Verzögerung der Transporte könnte indes dabei helfen, geeignete Zwischenlager in Deutschland zu finden.“

Wichtig ist auch: Es könnten nicht nur 26, sondern insgesamt auch 31 Castor-Behälter werden, die nun nach Deutschland zurückgenommen werden müssen. „Möglich ist auch, dass in den Zwischenlagern vier bis fünf zusätzliche Castoren gelagert werden müssen, weil bei der Wiederaufarbeitung so genannte Strukturabfälle anfallen. Als Kompensation hierfür könnte Deutschland gezwungen sein, diese zusätzlichen Castoren aufzunehmen.“

Genehmigungs-Dilemma und Heiße Zellen

Die anstehenden Genehmigungsverfahren dürften es in sich haben: Nach dem Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel aufgehoben wurde, gelten nun neue Maßstäbe. Nicht nur beim Nachweis der Sicherheit der Castorlager sind die Messlatten durch das Gericht höher gelegt worden. Vor allem der Anti-Terror-Schutz stellt die Behörden vor Probleme. Das OVG Schleswig hat hier ein „Dilemma“ festgestellt: Die geheimen Maßnahmen der Behörden gefährden die Grundrechte der Bürger, behördliche Entscheidungen hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf gesundheitliche Unversehrtheit ist also gefährdet.

Klagen, die sich auf das Brunsbüttel-Urteil gegen bestehende Anlagen beziehen, sind bereits in Vorbereitung:

Darüberhinaus: Wie sicher sind die vorhandenen Lager hinsichtlich von Flugzeugabstürzen und vor allem was den Beschuss mit modernen panzerbrechenden Waffen angeht? Vor dem OVG Schleswig war festgestellt worden: Die vorgelegten Nachweise reichen bei weitem nicht aus. Die Behörden behaupten zwar, die hätten „mehr“ getan, aber was genau und ob das dann ausreichend ist, entzieht sich jeder (gerichtlichen) Überprüfbarkeit.

Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen haben aber auch noch auf ein weiteres zentrales Problem aufmerksam gemacht: Bei der Lagerung der Castor-Behälter aus dem Ausland fehlt ein Sicherheits- und Reparaturkonzept für den Fall, dass die Deckel der Behälter undicht werden. Der Atommüll in diesen Castoren ist in Glas eingeschmolzen und darf nicht mit Wasser in Kontakt geraten. Daher können diese Behälter nicht in den benachbarten Reaktoren bei Undichtigkeiten repariert werden. Dort ginge das nämlich nur unter Wasser. (Und das auch nur, solange die Reaktoren nicht zurückgebaut sind!).

Daher fordern die Initiativen und Verbände, dass neue Genehmigungen nur erteilt werden dürfen, wenn damit verbunden so genannte „Heiße Zellen“ nachgerüstet werden, spezielle Einrichtungen aus massivem Beton und Glas, in dem hermetisch abgeriegelt der hochradioaktive Müll bei geöffnetem Behälter hantiert werden kann. Greenpeace hat dazu per Gutachten entsprechende Forderungen erhoben und der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat jüngst die Atommüll-Kommission darauf aufmerksam gemacht, dass es hier Klärungs- und Handlungsbedarf gäbe.

(* Der Autor ist wiss. Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel)

Hamburger Energiewende für Fortgeschrittene: Neue Fernwärme – Distanzierungen, ernstzunehmende Alternativen und alte Pläne

Muss weg - aber wie: Alte Kohle-Heizkraftwerk Wedel
Muss weg – aber wie? Altes Kohle-Heizkraftwerk Wedel

Hamburger Energiewende bei der Fernwärmeversorgung? Seit über einem Jahr läuft der „Wärme-Dialog“ als Folge des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg. Wie das Stromnetz sollen nach und nach nun auch die Fernwärme und das Gasnetz von Vattenfall und E.on in kommunale Hand wechseln. Bei der Fernwärme steht außerdem die wichtige Frage an: Wie kann das veraltete und mit klimaschädlicher Kohle befeuerte Heizkraftwerk in Wedel mit Kurs Energiewende möglichst schnell ersetzt werden und dabei mehr Klimaschutz bringen? Diese Frage wird mit einem von der Umweltbehörde beauftragten Gutachter-Prozess, an dem unterschiedliche gesellschaftliche Akteure beteiligt sind, untersucht. Der „Hamburger Energietisch“ (HET) hat sich jetzt – noch vor der Veröffentlichung des Abschluss-Gutachtens –  von den aus seiner Sicht bekannten Inhalten öffentlich verabschiedet.

Worum es geht? Unter der Regie von Vattenfall als Betreiber der Fernwärme und dem Minderheitspartner Hamburg war vor dem Volksentscheid „Unser Hamburg Unser Netz“ der Bau einer rund 500 Millionen Euro teuren Groß-Anlage mit gleichzeitiger Strom- und Wärmeversorgung mit Gasbefeuerung als Ersatz für die alte Anlage in Wedel auf den Weg gebracht worden. Eine Variante, die auf scharfe Kritik und Ablehnung der Volksentscheids-Initiativen traf, da die hohen Investitionen und die gegenüber dem alten Heizkraftwerk nahezu verdoppelte Leistung faktisch zu keinerlei Einsparungen bei den CO2-Emissionen geführt hätten. Außerdem kritisiert wurde: Es hat keinerlei Alternativen-Vergleiche gegenüber dieser Variante gegeben. Zwar wurde die Leistung der bisherigen Wedel-Ersatz-Variante inzwischen ein wenig reduziert, aber diese Planungen sind bislang Bestandteil der Verträge mit Vattenfall für eine vollständige Übernahme-Option, die 2018 von der Stadt Hamburg zur Rekommunalisierung genutzt werden soll.

In Folge des erfolgreichen Volksentscheids musste die Umweltbehörde auf Druck der Bürgerschaft und der Initiativen einen Gutachterprozess aufsetzen und einen Vergleich von Alternativen für die bisherigen Planungen durchführen. Der „Wärme-Dialog“ soll in den nächsten Wochen nach nun fast einem Jahr Arbeit vorerst abgeschlossen sein. Im Auftrag der Behörde führte die Beratungsgesellschaft BET diesen Gutachter-Prozess durch und beteiligte diverse gesellschaftliche Akteure an der Alternativenprüfung.

Jetzt ist der HET aus diesem Prozess ausgestiegen und hat diese „Distanzierungserklärung“ veröffentlicht. In der letzten Woche hatte es auf der Homepage des HET bereits einen äußerst kritischen Text zum Stand der Gespräche gegeben. Dort wurde auch auf eine Stellungnahme des HET verwiesen, in der es heißt: „Wir beobachten seit längerem mit Sorge, dass das BET mit offensichtlicher Duldung der BSU auf die von uns eingebrachten Fakten und Argumente im wesentlichen nicht eingeht.“

In einer gemeinsamen Erklärung von HET und den ebenfalls am Gutachter-Prozess beteiligten BUND Hamburg sowie KEBAP aus dem Januar 2015 hieß es: „„Es sind zwar mit diesem Gutachterprozess erstmals wichtige Daten und alternative Prüfansätze auf den Tisch gekommen – aber es wurde auch deutlich, dass die Stadt weiterhin an der ursprünglichen Planung eines Gaskraftwerkes am Standort Wedel festhält. Wir appellieren daher an die zuständige Fachbehörde, nicht im bloßen Akzeptanzmanagement zu verharren, sondern den Gutachterprozess wirklich ergebnisoffen zu gestalten“, so die Vertreter von BUND Hamburg, Hamburger Energietisch und KEBAP.“

Dort war allerdings auch zu lesen: „Positiv heben die NGOs hervor, dass bereits schon jetzt weitere technische Varianten als gleichrangig mit dem ursprünglich geplanten Gaskraftwerk bewertet werden. Diese Varianten beinhalten zum Beispiel ein modulares Gasmotorenkraftwerk an einem oder mehreren Standorten – ähnlich wie es jetzt in Kiel geplant wird. Im Gutachterprozess sind allerdings wichtige Fragen zum tatsächlichen Wärmebedarf, zu alternativen Standorten (z. B. Stellingen), zu hydraulischen Umbauoptionen des vorhandenen Fernwärmenetzes und die Nutzung der Erneuerbarer Energien im Sinne des Volksentscheids offen geblieben.“

Tatsächlich räumte die Umweltbehörde im Januar 2015 denn auch ein, dass es „ernstzunehmende Handlungsalternativen“ zu den bisherigen Planungen geben würde, siehe hier: HamburgerEnergieWende Wärmeversorgung: Standort Wedel ist zu teuer – Umweltbehörde räumt „ernstzunehmende Handlungsalternativen” ein.

Einige Gesprächsrunden später und vor der Veröffentlichung des Gutachtens stellt der Energietisch, der sich als „Wahrer des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze vom 22.9.2013 versteht“ jetzt fest: „Daher distanziert sich der HET ausdrücklich von dem aus dem Gutachtenprozess hervorgehenden Gutachten des Beratungsinstituts BET, dessen Inhalt zum jetzigen Zeitpunkt bereits im Wesentlichen erkennbar ist. Die Beteiligung des HET am Gutachtenprozess Wedel darf in keiner Weise als Zustimmung zum Inhalt dieses Gutachtens verstanden werden.“

Unter anderem heißt es dort weiter: „Einige der bedeutendsten Kritikpunkte der NRO fanden erst nach langen und mühseligen Interventionen bei der den Gutachtenprozess leitenden BSU Beachtung. Bei zahlreichen wesentlichen Punkten blieb es aber bei einem offensichtlichen Dissens zwischen der BSU und den beteiligten NRO.“

Gleichrangige Alternativen ?!

Ein Gutachten von Ederhof/Rabenstein, in dem Alternativen am Standort Stellingen statt in Wedel aufgezeigt worden waren, die auch deutlich kostengünstiger wären, hatte die Debatte im Januar 2015 „erweitert“ und die Forderungen der Initiativen zusätzlich „untermauert“.

  • Matthias Ederhof von der EnergieNetzGenossenschaft und Prof. Dietrich Rabenstein in einer wissenschaftlichen Stellungnahme, in der es u.a. hieß: „Der Bau und die Nutzung eines neuen Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerks am Standort Stellingen ist rund 140 Mio. € günstiger als am bisher von Vattenfall und vom Hamburger Senat bevorzugten Standort Wedel. Eine Alternative zum Bau eines GuD-Heizkraftwerks in Stellingen, die dem Volksentscheid besser entspricht, bildet der Bau eines Biomasse-Heizkraftwerks. Für dieses ergeben sich am Standort Stellingen Kostenvorteile von rund 170 Mio. €.”

Neues BUND-Gutachten bekräftigt Alternativen

Während sich der HET jetzt distanziert, hat der BUND vor wenigen Tagen ein neues Gutachten vorgelegt, in dem es am Rande auch um die Alternativen zu den bisherigen Planungen von Vattenfall und Stadt Hamburg in Wedel geht:  Über das Gutachten im Auftrag des BUND Hamburg berichtet das Wedeler Tageblatt: „“In einem Gutachten für den Umweltverband BUND schlägt das Hamburg Institut einen Verzicht auf ein großes Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) in Wedel vor. Gutachter Matthias Sandrock: „Das Heizkraftwerk Wedel muss nicht eins zu eins in seiner Leistung ersetzt werden.“ Statt wie bisher mehr als 400 Megawatt genüge eine Wärmeleistung von 150 bis 200 Megawatt, so der Experte, der die Expertise zur Hamburger Wärmepolitik mit dem ehemaligen Grünen-Umweltstaatsrat Christian Maaß erstellt hat.

Die Autoren verweisen auf das Gasheizwerk am Haferweg in Altona, das Vattenfall gerade für rund 50 Millionen Euro errichten lässt. Zum selben Preis wäre auch ein Ersatzbau für das alte Kohlekraftwerk Wedel zu bekommen, so Sandrock. Die Planungen von Vattenfall und der Stadt Hamburg sehen dagegen vor, am Standort des Kohlemeilers ein GuD für fast eine halbe Milliarde Euro zu bauen. Eine Entscheidung wollen der Versorger und der Senat noch 2015 treffen. Mit dem Eintritt der Grünen in die Stadtregierung ist die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass das GuD-Projekt gekippt oder abgespeckt wird.“

Der BUND stellt in seiner PM zum Gutachten fest: „Mehr als 20 Prozent der Wärmeenergie in Hamburg werde derzeit über Fernwärme bereitgestellt, die in Hamburg vorrangig auf der Verbrennung von Kohle basiert. Künftig sollten die Potenziale von industrieller Abwärme, Geothermie, solarer Wärme oder auch Großwärmepumpen wie etwa in Stockholm genutzt werden. Deren Möglichkeiten seien in der Hansestadt bei weitem nicht ausreichend untersucht.  Dementsprechend halten die Gutachter einen Ersatz für das in die Jahre gekommene Kohlekraftwerk Wedel durch eine große fossile Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK) sowohl aus ökologischen als auch aus ökonomischen Gründen nicht für sinnvoll. Die hohen Investitions- und Betriebskosten derartiger Anlagen könnten durch die relativ geringe Primärenergieeinsparung derzeit nicht refinanziert werden. Stattdessen sollte schrittweise mit dem Umstieg auf erneuerbare Energien in der Fernwärmeversorgung begonnen werden.“

Das Wedeler Tageblatt schreibt mit Blick auf die reine Heizwerk-Variante: „Eine Ersatzlösung könnte laut Gutachten unter anderem deshalb deutlich billiger werden, weil sie ohne Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auskommen würde, also die gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom. Die von manchen „heilig gesprochene“ KWK sei nicht in jedem Fall wirtschaftlicher, betonte Sandrock. Im konkreten Fall schlägt er ein Erdgas-Kraftwerk ausschließlich zur Wärmeproduktion vor. „Das ist bei Investitions- und Betriebskosten wesentlich günstiger.“ Um den rechnerischen Effizienznachteil gegenüber der KWK-Technik auszugleichen, wollen die Gutachter Heizwärme vermehrt auch aus erneuerbaren Energien beziehen. Favorisierte Quellen seien Industrieabwärme, Geo- und Solarthermie. Würde sich Hamburg zu einer kleinen Lösung im 150-Megawatt-Bereich entschließen, wäre Wedel dafür ein ungünstiger Standort, sagt Sandrock. „Dafür ist die Trasse von mehr als 20 Kilometern zu den Abnehmerhaushalten zu lang.“ Bei einer geringeren Größe des Kraftwerks sei es zudem leichter, auch in der Metropole einen geeigneten Platz zu finden. Umweltschützer haben zuletzt gefordert, ein neues Heizkraftwerk auf dem Gelände der Müllverbrennungsanlage in Stellingen anzusiedeln.“

Der Unterschied der beiden Alternativen gegenüber den Ist-Zustand und der von Vattenfall und Stadt bislang geplanten Variante: Während ein Biomasse-Kraft-Wärme-Werk auf Erneuerbarkeit und gleichzeitiger Strom- und Wärme-Erzeugung direkt ausgelegt ist, wären die reinen Gasheizwerke auf den ersten Blick die etwas schlechtere Variante unter dem Gesichtspunkt Klima- und Ressourcenschutz. Allerdings: Beim Umbau von der alten Kohleversorgung hin zum Einsatz einer Erzeugung mit Erneuerbaren Energien könnte diese Variante unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Art Zwischenschritt sein, der angesichts der geringen Investitionskosten weitere Schritte auf dem Weg zur Energiewende nicht längerfristig blockiert. In jedem Fall: Beide Varianten hätten deutliche Vorteile gegenüber der jetzigen Variante in Wedel und der bisherigen Variante. Und in beiden Fällen wäre nicht mehr der Standort Wedel allein im Focus, sondern auch – wie z.B. Stellingen – andere Standorte.

Das Gutachten der Umweltbehörde wird vor dem Sommer veröffentlicht. Bevor der Senat dann wohl im Herbst seine Entscheidung treffen wird, an der Vattenfall mit seinem noch 75 Prozent-Anteil maßgeblich beteiligt ist, wird es sicherlich noch in der Bürgerschaft zu einer ausführlichen Diskussion kommen. Der „Wärme-Dialog“ geht in jedem Fall weiter. Die nächste Veranstaltung ist für den 1. September geplant  und wird gemeinsam vom Zukunftsrat und der EnergieNetzHamburg-Genossenschaft gemacht . Dazu später mehr.

**Hinweis**: Der Autor dieses Artikels ist Mitglied im BUND Hamburg!

Grüne und Atomaufsicht: Anti-Atom-Initiativen kritisieren Alibi-Veranstaltungen und fehlende Daten

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AKW Grafenrheinfeld: Demnächst endgültig abgeschaltet – Atommüll für die Ewigkeit.

Immer mehr Anti-Atom-Initiativen sind genervt von den Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer bei den laufenden Genehmigungsverfahren für die Stilllegung der Atommeiler. Oftmals sind es grüne Umwelt- oder Energieminister, denen die Initiativen vorwerfen, wichtige Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung zu stellen, um Sicherheitsfragen ausreichend prüfen zu können. Grüne stellen inzwischen in den Atomländern Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und in Schleswig-Holstein die jeweils zuständigen MinisterInnen. Über fehlende Transparenz und mangelnde Unterlagen beschweren sich Anti-Atom-Initiativen in Obrigheim, in Neckarwestheim (beide BaWü), am AKW Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) und rund um die beiden Biblis-Reaktoren (Hessen). Auch in Grafenrheinfeld (im nicht-grünen Bayern) ist man mit dem Prüfungsumfang nicht einverstanden.

Mangelnde Informationen durch Betreiber und Behörden

Im schon länger laufenden Stilllegungsverfahren für das AKW Obrigheim zog die örtliche Initiative gegen das grün geführte Ministerium von Franz Untersteller (Grüne) vor Gericht. Jetzt hat die „AG AtomErbe Neckarwestheim“ wegen „absolut mangelhafter Unterlagen“ ihre Teilnahme am Erörterungstermin am morgigen Dienstag abgesagt. Der BUND in Baden-Württemberg wird zwar teilnehmen, teilt aber die Kritik der Initiativen. Erst vor wenigen Wochen haben die Initiativen und Verbände den Erörterungstermin in Biblis abgebrochen, weil wichtige Unterlagen einfach nicht zur Verfügung gestellt wurden.

AKW Brunsbüttel: „Inhaltlich dünne“ Unterlagen – Billiger Rückbau

Auch der für den 6. Juli geplante Erörterungstermin für den Rückbau des Vattenfall-AKW in Brunsbüttel steht in der Kritik. Der NDR berichtete bereits im April über die Kritik des BUND im nördlichsten Bundesland, wo der grüne Robert Habeck das Atomministerium leitet: „Inhaltlich dünn seien die Antragsunterlagen, findet die BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt. Der eigentliche Antrag ist zehn Seiten lang, insgesamt drei Aktenordner mit Unterlagen liegen öffentlich aus. Eine Billigvariante für den Rückbau habe der Konzern vorgelegt, so der BUND. Den Schutz von Mensch und Umwelt nehme Vattenfall nicht ernst genug. Zum Beispiel sei völlig unklar, wie viel Radioaktivität während des Rückbaus in die Elbe gelange. Bevölkerung und landwirtschaftliche Flächen würden den Plänen zufolge unnötig belastet. Kritik, die der BUND auch bei einem Erörterungstermin im Juli vortragen will.“

Das Kieler Atomministerium ist inzwischen aufgefordert worden, weitere Unterlagen auf den Tisch zu legen, deren Prüfung zu ermöglichen und den Erörterungstermin bis dahin zu verschieben. Ohne Ergebnis, das Ministerium lehnte ab.

Doch nicht nur die fehlenden oder „dünnen“ Unterlagen stehen in der Kritik der Initiativen. Sie bemängeln auch, dass beim Rückbau der Atommeiler viele Probleme mit den radioaktiven und kontaminierten Materialien zu wenig beachtet werden. In der SHZ  äußert sich Karsten Hinrichsen von der Initiative Brokdorf-akut zu einem der vielen Probleme mit dem Rückbau des AKW Brunsbüttel. Ihm sind vorgesehene Grenzwerte zu hoch: „Nicht mit den derzeitigen Grenzwerten, bestätigt Karsten Hinrichsen diese Befürchtung. „Der Stahl wird eingeschmolzen und kommt als Bratpfannen oder Zahnspangen zu uns zurück.“ Daher müsse das Restrisiko so gering wie möglich ausfallen. Auch beim Bauschutt, der etwa als Unterbau von Straßen Verwendung finden könnte, sorgt sich Brokdorf-akut um die Reststrahlung. „Es kann ja sein, dass der Schutt aus drei Kernkraftwerken auf die gleiche Deponie kommt“, beschreibt Hinrichsen ein Szenario. „Dann sind es in der Summe nicht mehr zehn Mikrosievert pro Tonne, sondern 30.“ Zehn Mikrosievert entsprechen einem Prozent der natürlichen Strahlung.“

Brunsbüttel: Atommüll-Chaos

Doch es gibt noch viel gravierendere Probleme in Brunsbüttel. Völlig unklar ist, wohin die hochradioaktiven Brennelemente sollen, die derzeit noch im Reaktor sind. Das benachbarte Zwischenlager hat seit dem Januar keine Betriebsgenehmigung mehr, weil das Oberverwaltungsgericht erhebliche Mängel bei den Sicherheitnachweisen festgestellt hat. Ein erforderliches neues Genehmigungsverfahren und evt. Nachrüstungen dürften mindestens drei bis fünf Jahre brauchen.

Simulation von Bürgerbeteiligung“ in Neckarwestheim

Auch in Neckarwestheim steht der grüne Minister in der Kritik. Von der AtomErbe-Ini ist zu hören: „„Für die Simulation von Bürgerbeteiligung stehen wir nicht zur Verfügung. Die Folgen der falschen Abrisspläne betreffen viele Generationen, das darf nicht im Hauruck-Verfahren genehmigt werden“, fordert H. Würth vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim und verweist auf die 2500 schriftlichen Bürgereinwendungen gegen Inhalt und Form des Verfahrens. „Trotz absolut mangelhafter Unterlagen der EnBW haben wir und viele andere Menschen detaillierte Kritik an den Plänen eingereicht, diese Einwendungen sind Teil des Rechtsverfahrens und dürfen von der Behörde nicht ignoriert werden. Das Umweltministerium hat aber eine eigene inhaltliche Vorbereitung des mündlichen Termins abgelehnt. Zugleich verweigert man uns die Zusage nachfolgender Erörterungen z.B. zum am höchsten belasteten Reaktordruckbehälter“, kritisiert S. Mende-Lechler von der Bürgerinitiative Antiatom Ludwigsburg, „so bleibt uns Bürgern eine reine Statisten-Rolle.“

Mangelnde Beteiligung – Der Atommüll bleibt

Ein erhebliches Problem ist auch: Während der Rückbau der Atommeiler etwa 15 Jahre andauern wird, kommt die Öffentlichkeit nur einmal zum Zuge. Lediglich zu Beginn der Genehmigungsverfahren können die BürgerInnen ihre Kritik und Einwendungen einbringen. Ist die Genehmigung dann erstmal erteilt, werden alle einzelnen Phasen des umfangreichen und komplexen Rückbaus nur noch zwischen Betreiber und Behörde geregelt.

Angesichts der Aufgabe und der Dauer der Stilllegung sicherlich kein angemessener Umgang mit den Sicherheitsbedürfnissen der BürgerInnen, deren Sorge, dass die AKW-Betreiber nicht zuletzt wegen ihrer massiven wirtschaftlichen Probleme auf einen Billig-Abriss drängen, nicht eben unbegründet sind.

Der Atommüll bleibt

Fast an jedem AKW-Standort nehmen die Atommüllprobleme zu – und nicht ab. Weil der für die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle vorgesehene Schacht Konrad noch bis mindestens Mitte des nächsten Jahrzehnts nicht zur Verfügung steht, müssen neue Zwischenlager für diese Atomabfälle vor Ort errichtet werden. Der Müll wird quasi nur umgepackt.

Die hochradioaktiven Abfälle sind bis Mitte der 2040er Jahre in Castoren verpackt in den Standort-Zwischenlagern. Eine Atommüll-Kommission ist tapfer dabei, einen Standort zu ermitteln, wo dieser brisante Atommüll zentral und möglichst sicher und dauerhaft gelagert werden kann. Aber kaum jemand geht davon aus, dass es ein solches Lager innerhalb der jetzigen Fristen geben wird, die in den entsprechenden Gesetzen derzeit genannt werden. Im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ räumt denn auch das Bundesumweltministerium inzwischen eher kleinlaut ein, dass das eine oder andere Castor-Zwischenlager länger als die einst versprochenen und genehmigten 40 Jahre in Betrieb bleiben werde, mit der bangen Frage, was dann mit den Behältern sein wird und wie es im inneren aussehen wird.

Nicht zuletzt deshalb bekommt die Forderung immer mehr Aufmerksamkeit, endlich mit die Nachrüstung sogenannter „Heißer Zellen“ zu beginnen, damit undichte Castor-Behälter an den Standort-Zwischenlagern repariert werden können, wenn die Reaktoren möglicherweise längst nicht mehr vorhanden sind und das vermeintliche „Dauer-Lager“ sich ein wenig verspätet.

Hamburger Energiewende: „Politische Beiräte“ beim Stromnetz und bei HAMBURG ENERGIE

HEW1Mehr Demokratie in der Energiewende nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze. Nachdem die Mehrheitsfraktionen von SPD und Grünen vor wenigen Wochen in der Hamburgischen Bürgerschaft einen Antrag für die Etablierung „politischer Beiräte“ zunächst bei der rekommunalisierten Stromnetz-Gesellschaft eingebracht haben, hat die Fraktion DIE LINKE und deren neuer Energie-Abgeordneter Stephan Jersch mit einem Ergänzungs-Antrag nachgelegt. Unter dem Titel „Das muss drin sein: Demokratische Kontrolle – Anforderungen an den politischen Stromnetzbeirat“ (PDF) ist die Drucksache 21/601 mit Bezug auf 21/493 ebenfalls nun in den zuständigen Ausschuss überwiesen und wird in den nächsten Wochen auch mit den Initiatoren des Volksentscheids weiter debattiert werden. Was auch noch fehlt? Ein „politischer Beirat“ für den kommunalen Ökostromer Hamburg Energie!

Experten-Anhörung wäre sinnvoll

Mit diesen „politischen Beiräten“, die künftig im Rahmen der weiteren Rekommunalisierung der Netze auch bei der Fernwärme und dem Gasnetz, bzw. am Ende in einer Gesellschaft und einem Beirat zusammengefasst werden sollen, betritt Hamburg einigermaßen Neuland. Daher wird es bei den weiteren Beratungen in den Ausschüssen der Bürgerschaft sicherlich interessant werden, wie weitreichend die Mitbestimmungsrechte ausgestaltet werden können, aber auch wie weit z.B. die Verschwiegenheitspflichten für die Mitglieder derartiger Beiräte sein sollen. Immerhin soll dieses Gremium ein Beitrag zu mehr Mitgestaltung und mehr Transparenz sein.

Es wäre sicherlich sinnvoll zu der Einrichtung und den Möglichkeiten dieser „politischen Beiräte“ im Umwelt- bzw. im Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft eine Experten-Anhörung durchzuführen, die nicht nur Möglichkeiten mit Bezug auf den jetzt zur Debatte stehenden „politischen Beirat“ beinhaltet, sondern darüber hinaus Möglichkeiten einer stärkeren Einbindung von BürgerInnen in die Umsetzung und Gestaltung der Energiewende thematisiert und Vorschläge einbringt. Da dürften sicherlich die Gewerkschaften einiges anzubieten haben, aber auch die „Energiewende von unten“ bzw. die Genossenschaften in der Energiewende. Deren Anregungen vor einer Beschlussfassung in der Bürgerschaft durch eine Anhörung einzuholen, wäre sicher ein Gewinn in der weiteren Diskussion.

Politischer Beirat auch für Hamburg Energie!

Außerdem wäre es nun an der Zeit auch zu diskutieren, wie die laufende Rekommunalisierung der Energienetze in Verbindung mit z.B. dem ebenfalls kommunalen Ökostromer „Hamburg Energie“ verbunden werden kann. Denn die Netze sind das eine, ein Ausbau der Erneuerbaren Energien, Speicherkonzepte und verbesserte Möglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung das andere. Und dazu gehört dann: Auch für Hamburg Energie braucht es einen „politischen Beirat“, denn das Unternehmen gehört nun mal direkt zum Kernbereich der Energiewende! Auf geht’s.

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