DGB Nord und Energiewende – Shareholder Value oder Daseinsvorsorge?

Im Mai hat der DGB Nord unter dem Titel  „Energiewende – Ansätze für Norddeutschland“ ein Papier vorgelegt, mit dem er sich in die laufende Debatte um die Ausrichtung der Energiewende einmischen will. Darin nimmt der DGB Nord auch zu Fragen der Netze, der Kommunen, den Eigentumsverhältnissen, den Mitbestimmungsmöglichkeiten und einer dezentralen Orientierung der Energiewende Stellung. (DGB Nord -Energiewende)

In den folgenden Auszügen aus dem Papier fällt auf, dass viele Aussagen höchst widersprüchlich sind und zu wichtigen gewerkschaftlichen Grundfragen keine Positionierung erfolgt. Offenbar sind die Differenzen zwischen den Einzelgewerkschaften über die Richtung der Energiewende und welche Prioritäten dabei zu setzen sind, ausgesprochen groß. Das hat nicht nur damit zu tun, in welchen Bereichen der Energiewende die jeweiligen Gewerkschaften ihr Standbein (Betriebe) haben, sondern auch in welchen gesellschaftlichen Sektoren sie überwiegend ihre Mitglieder haben. Oder anders ausgedrückt: Das Papier zeigt, dass die (betriebsorientierten) Interessen der Mitglieder aus den großen Strom- und Gaskonzernen einerseits und die Interessen der eher öffentlich Beschäftigten andererseits nicht so recht in eine klares Konzept zu bringen sind.

Daseinsvorsorge mit Shareholder-Value?

Dies soll hier nur an einem wichtigen Punkt deutlich gemacht werden. So bezeichnet der DGB Nord zwar die Gas- und Stromnetze „ihrem Charakter nach“ als „öffentliches Gut“ und unterstreicht das sogar noch mal, in dem er diese „als zentrale Dienstleistung der Daseinsvorsorge“ bezeichnet.

Mit dieser Einordnung wäre die Frage zu beantworten, wie denn der DGB zur Beteiligung privatwirtschaftlicher, am Shareholder-Value ausgerichteter Unternehmen in diesem zentralen Bereich steht. Dürfen solche Unternehmen an einem so bedeutsamen Teil der Daseinsvorsorge überhaupt beteiligt sein? Wenn ja, in welchem Umfang? Als Minderheits- oder auch Mehrheitsgesellschafter? Eine Frage, die nicht nur hinsichtlich der Preise von Bedeutung ist, sondern auch was gesellschaftliche und betriebliche Mitbestimmungsrechte angeht.

Doch genau vor einer solchen Positionierung drückt sich der DGB! Die Frage, in welcher Weise im Bereich der Daseinsvorsorge private Unternehmen, konkreter E.on (Hanse) und Vattenfall, beteiligt sein dürfen, wird gar nicht gestellt, bzw. anderen überlassen: Die Städte und Kommunen sollen das erledigen!

Überall laufen derzeit Konzessionsverträge aus, werden Verhandlungen über die Energienetze geführt, die bis heute überwiegend den beiden Stromkonzernen Vattenfall (in Hamburg ist das der Bereich der IG Metall) und E.on (Hanse, gehört zum Bereich von Verdi) gehören. Viele Kommunen wollen ihre Netze wieder in die eigene Hand bekommen und damit ein wichtiges Stück von Entscheidungskompetenz zurück in die Region holen. Gleichzeitig unterstützt dies auch den Ausbau von öffentlicher Beschäftigung.

Vattenfall und E.on versuchen das abzublocken bzw. wollen erreichen, dass kommunale Partner in jedem Fall in der Minderheit bleiben. Das aber bedeutet: Ihre wirtschaftlichen Interessen werden beim Netzbetrieb, beim Aus- und Umbau ausschlaggebend sein. Denn sonsts wären die Atomkonzerne nicht so sehr an den Netzen interessiert: Auch in regulierten Märkten gibt es ausreichend Gestaltungsräume, um gute Gewinne zu machen. Das aber ist nicht gemeinwohlorient und hat in einem Bereich der Daseinsvorsorge als wesentliches Handlungsmotiv nichts zu suchen!

Doch genau zu diesen bedeutsamen Fragen gibt der DGB Nord mit seinen „offenen“ Aussagen keine Antwort. Mit fatalen Folgen, denn das hat zur Folge: Er akzeptiert, dass gewinnorientierte Atomkonzerne hier ihre Geschäfte machen dürfen. (Siehe auch: Gewerkschaften und Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg.)

Diese Widersprüche ziehen sich auch durch andere Aspekte des DGB-Papieres, die mit der Energiewende im Bereich der Daseinsvorsorge zu tun haben. Für die Beteiligung und Mitbestimmung von BürgerInnen ist es ein entscheidender Unterschied, ob Kommunen bzw. kommunale, bürgernahe Unternehmen die Basis der Energiewende sind oder ob Atomkonzerne bestimmend sind. Davon hängt auch ab, in welcher Weise genossenschaftliche Bürgermodelle in die Energiewende eingebunden werden können, um eine Demokratisierung zu erreichen und damit auch die gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende zu erhalten und zu vergrößern. So sehr der DGB Nord Ansätze für mehr Bürgerbeteiligung in unterschiedlichen Formen bei der Energiewende fordert und sinnvolle Anregungen gibt: Mit privatwirtschaftlichen Unternehmen und Aktiengesellschaften, deren Interessen ausschließlich wirtschaftliche sind, werden diese Demokratisierungspotentiale kaum wirkungsvoll erschlossen werden können. Es ist ja kein Zufall, dass die Energiewende über jahrelange Kämpfe gegen die Atomkonzerne durchgesetzt werden musste und immer noch durchgesetzt werden muss!

Im folgenden nun die wichtigsten Aussagen aus dem Papier des DGB Nord zu den hier angesprochen Themen:

Der DGB Nord stellt fest:   „Gas- und Stromnetze sind wie Wasser und Schienen ihrem Charakter nach ein öffentliches Gut. Die Regulierungsbehörden sollen durch eine gezielte, öffentlich transparente Kontrolle und Steuerung aktiv einen Missbrauch verhindern. Um die dezentrale Energieversorgung zu stärken und BürgerInnen an der Ausgestaltung und der Nutzung der Netze zu beteiligen, sind genossenschaftliche Modelle und Modelle zur Beteiligung der Kommunen am Netzgeschäft, wie sie in den letzten Jahren vermehrt gegründet wurden, zu prüfen.

Dabei sind vorurteilsfrei Chancen und Risiken der Modelle in diesem regulierten Markt gegeneinander abzuwägen. Durch die Förderung von dezentralen „Energie-Genossenschaften“ könnte zusätzlich ein Schub zur Demokratisierung der Energieversorgung erreicht werden.“ Seite 17 ….

„Die umfangreichen Maßnahmen zum Aus- und Umbau der Strominfrastruktur stellen ein industrielles Großprojekt dar und können als weiterer Motor für die Konjunktur wirken. Sie müssen aber von vornherein die Beteiligung der betroffenen Kommunen und Menschen vorsehen, damit die Akzeptanz der neuen Leitungen bei der Bevölkerung wie bei Beschäftigten erhöht wird.

Sie schließen zudem neue Beteiligungs- und Organisationsformen bei den Netzen und der Energieerzeugung bzw. -verwendung mit ein. Ein diskussionswürdiger Ansatz in diese Richtung ist die Idee einer „Deutschen Netz AG“ unter massiver staatlicher Beteiligung, die die Hochspannungsnetze in einer einheitlichen Gesellschaft bündelt. Abstimmung und Effizienz der Stromversorgung könnten dadurch erheblich verbessert werden.“ Seite 18

Zum Thema „Dezentralisierung und Rekommunalisierung – ein Motor für den Umstieg“ führt der DGB Nord dann weiter aus: „Wichtige Träger des Umbaus der Energiesysteme können kommunale Unternehmen und leistungsfähige Netzgesellschaften mit kommunaler und privatwirtschaftlicher Beteiligung sein. Unter Rekommunalisierung kann sowohl die direkte Gründung von Stadtwerken, die Zusammenarbeit mit Stadtwerken, als auch die kommunale Beteiligung an größeren Netzgesellschaften verstanden werden.

Kommunale Unternehmen spielen als Träger einer dezentralen Energieversorgung und bei Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien eine wachsende Rolle. In Hamburg hat sich beispielsweise 2009 das kommunale Energieversorgungsunternehmen „Hamburg Energie“ gegründet, mit dem Ziel Stadt und Region mit Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen.

Die Kommunen können Konzessionen souverän erteilen, wenn öffentliche Wege für Aufgaben der leistungsgebundenen Energieversorgung genutzt werden sollen. In den nächsten Jahren stehen in vielen Kommunen Entscheidungen an, die Konzessionen neu zu vergeben, da viele Konzessionsverträge auslaufen. Die Gemeinden und Städte müssen selbst entscheiden, wer in den Bereichen der Energiewirtschaft als zentrale Dienstleistung der Daseinsvorsorge die besten Leistungen für die BürgerInnen erbringt. Aktuelles Beispiel ist Hamburg, wo politisch und wirtschaftlich zu klären bleibt, inwieweit der Rückkauf des Energienetzes (Strom, Gas und Fernwärme) in den nächsten Jahren sinnvoll und gewinnbringend für Verbraucher und öffentliche Hand sein kann. Zielsetzung dabei muss sein, dass die Veränderungen in der Akteursstruktur nicht zu Lasten der ArbeitnehmerInnen erfolgen, da die Energiewende wie kaum ein anderes Thema eine leistungsfähige, erfahrene und motivierte Belegschaft erfordert.

Die etwa 350 Stadtwerke mit eigener Energieerzeugung haben in Deutschland derzeit einen Anteil an der Stromerzeugung von rund 10%. Ein wachsender Anteil der Erzeugung und Versorgung durch Stadtwerke ist zu begrüßen. Dies darf jedoch nicht zu einer einseitigen Förderung einzelner Marktakteure mit negativen Effekten für die Beschäftigung in der Energiewirtschaft führen. Um kommunale Unternehmen gleichzeitig zu nachhaltigem Wirtschaften zu verpflichten, ist ein kommunales Versorgungs- und Klimaschutzkonzept zu erarbeiten, das die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht überfordern darf.“ Seite 19/20

DGB betont die soziale Dimension der Energiewende

„Der Umbau muss eine umweltverträgliche, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung über Konzepte sicherstellen, die unabhängig von kommunal oder privatwirtschaftlich verantworteter Umsetzung die ArbeitnehmerInneninteressen ausreichend berücksichtigen und für die Kunden eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung bieten. Das heißt, Konzepte mit fairen Bedingungen und neuen Perspektiven für die von der Energiewende negativ Betroffenen: Neue Beschäftigung, Umschulung und Qualifizierung für betroffene ArbeitnehmerInnen sowie gute Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen für die neu entstehenden Arbeitsplätze. In Teilen der Energiebranche, wie der Solarindustrie, bedarf es darüber hinaus der Regulierung, um zukünftig faire und saubere Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Gute Arbeit ist Voraussetzung um den Anspruch eines nachhaltigen Umbaus im Sinne von wirtschaftlich, ökologisch und sozial gerecht zu werden.“ Seite 4

 

DGB Nord fordert Atomausstieg und Abschaltung des AKW Brokdorf so schnell wie möglich

In seinen im Mai veröffentlichten Positionen zur Energiewende fordert der DGB Nord einen beschleunigten Atomausstieg und nennt insbesondere das AKW Brokdorf. Außerdem fordert der DGB hinsichtlich der Stilllegung  den direkten Rückbau der Atomkraftwerke und will, dass der sogenannte „sichere Einschluss“ rechtlich untersagt wird. Dies zielt insbesondere auf den Vattenfall-Konzern, der für seine in Schleswig-Holstein stillgelegten AKWs Brunsbüttel und Krümmel bis heute kein Konzept vorgelegt hat.

Auch die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein hat sich im Koalitionsvertrag auf einen beschleunigten Atomausstieg und die schnellere Abschaltung des AKW Brokdorf verständigt.

Der DGB Nord stellt klar: „Die Umstellung auf ein nachhaltiges Energiesystems ist ohne den Ausstieg aus der Atomenergie nicht denkbar. Der DGB setzt daher auf eine Energieversorgung ohne nukleare Energie und fordert einen geordneten Ausstieg aus der Atomkraft so schnell wie möglich. Eine Revisionsklausel beim Ausstiegsszenario wird abgelehnt.“ (S. 21 des DGB Nord -Energiewende)

Der DGB Nord ist für die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern zuständig. Im dem Positionspapier fordert der DGB Nord nicht nur einen beschleunigten Atomausstieg, sondern das von den zuständigen Einzelgewerkschaften (Ver.di und IG Metall Hamburg) mit den Unternehmen E.on und Vattenfall Tarifverträge und Vereinbarungen für die Beschäftigten in den AKWs vereinbart werden sollten: „Nach dem politischen Beschluss zum Atomausstieg soll Brokdorf in der letzten Phase im Jahr 2021 abgeschaltet werden; Krümmel und Brunsbüttel gehen nicht wieder ans Netz. Derzeit sind in Brokdorf 388, in Krümmel etwa 650 und in Brunsbüttel etwa 460 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kernkraftwerken müssen für die Zeit nach Stilllegung der Anlagen rechtssichere Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung abgeschlossen werden. Die Betreiberunternehmen (für Norddeutschland Vattenfall und E.ON) sollen hierzu Tarifverträge mit der zuständigen Gewerkschaft abschließen.

Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 06. Juni 2011 sämtliche Kernkraftwerke bis 2022 still zu legen, stellt sich die Frage des Rückbaus der Altanlagen. Der direkte Rückbau der Anlagen ist rechtlich verbindlich vorzusehen. Einen „sicheren Einschluss“, d.h. eine Einbetonierung ohne Rückbauverpflichtung, lehnt der DGB aus Sicherheitsgründen ab. Für den Rückbau ist eine Mindestbauzeit von 10 Jahren pro KKW anzusetzen. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich der Rückbau bis zur Mitte des Jahrhunderts hinzieht. Die Zahl der qualifizierten Firmen und Spezialisten ist klein, ebenso die Zahl der Fachkräfte. Abgesehen von der nationalen Situation warten nach Angaben der internationalen Atombehörde derzeit 129 Anlagen auf den Rückbau.

 

Endlagersuche: Hinter verschlossenen Türen

Hinter verschlossenen Türen wird im Bundestag über ein Endlagersuchgesetz verhandelt. Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen sind nicht beteiligt, wenn die Parteien die Weichen für die Endlagersuche stellen wollen. Die Grünen haben nun angekündigt, dass sie im Herbst die laufenden Verhandlungen abschließen wollen. Das begründen sie ausgerechnet damit, die Interessen der Menschen rund um Gorleben schützen zu wollen. Die aber sind gar nicht gefragt worden, haben aber eine klare Meinung zu dem laufenden Verfahren. Gemeinsam mit Initaitiven aus dem Wendland haben Umweltorganisationen dem Grünen Parteivorstand einen Offenen Brief geschrieben.

Gemeinsame Presseerklärung von .ausgestrahlt – gemeinsam gegen atomenergie, Bäuerliche Notgemeinschaft Lüchow-Dannenberg, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, ContrAtom, Rechtshilfe Gorleben

Mit Unverständnis haben Atomkraftgegner aus der Region Gorleben auf den Beschluss des Bundesvorstands der Grünen (http://bit.ly/Mb4MFa) reagiert, die Verhandlungen zum Endlagersuchgesetz zügig abschließen zu wollen und darauf zu drängen, das Gesetz bereits im September in den Bundestag einzubringen. (Den Offenen Brief finden Sie hier als PDF)

Besonders empört ist man im Wendland darüber, dass die Grünen-Spitze diese Eile damit begründet, dass eine Verzögerung der Entscheidung zu Lasten von Gorleben und den dort betroffenen Menschen gehen würde. „Leider hat der Bundesvorstand der Grünen nicht einmal gefragt, ob die Menschen vor Ort das eigentlich auch so sehen“ heißt es in einem heute veröffentlichten Brief, den Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, der Bäuerlichen Notgemeinschaft, der Rechtshilfe Gorleben und der Organisationen ContrAtom und .ausgestrahlt an den grünen Bundesvorstand richten. Und weiter: „Wir wollen nicht als Begründung für eine Politik missbraucht werden, die genau das Gegenteil dessen bewirkt, was sie zu leisten vorgibt!“

In dem Brief aus dem Wendland, der von weiteren Organisationen aus der Umweltbewegung (BUND, Campact, Naturfreunde, Robin Wood) unterstützt wird, fordern die Unterzeichnenden eine über einen Parteienkonsens hinausgehende gesellschaftliche Atommüll-Debatte, um einen wirklichen gesellschaftlichen Konsens über das Suchverfahren zu finden: „Wer es besser machen will als in den vergangenen 35 Jahren, wer es mit dem immer wieder postulierten Neustart wirklich ernst meint, der muss sich die Zeit nehmen, zu einem echten gesellschaftlichen Konsens in der Atommüll-Frage zu kommen. Entscheidend ist dabei, dass die Bevölkerung Vertrauen in das Verfahren und die Akteure gewinnt. Nur dann wird das Verfahren zum Erfolg führen.“ Und weiter: „Von Trittin bis Altmaier gehen alle Beteiligten offenbar davon aus, dass eine Einigung der Parteien für ausreichende Legitimität sorgt, um den Konflikt um die strahlenden Hinterlassenschaften des Atomzeitalters befrieden zu können. Dabei haben sie die Bevölkerung, die Betroffenen ihrer Politik, vollkommen aus den Augen verloren und ignorieren wesentliche Forderungen aus der Zivilgesellschaft.“

Selbst der Bundesumweltminister wird zitiert, um die Forderung nach mehr Zeit für die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu untermauern: „Peter Altmaier sagte zur Bürgerbeteiligung beim Netzausbau: ‚Wenn es besonders schnell gehen soll, muss man sich besonders viel Zeit nehmen und man muss auf die Menschen zugehen, muss mit ihnen diskutieren.‘ Um wie viel mehr muss dies bei der Atommüll-Frage gelten!“

Die Briefschreiber sehen die Atommüll-Politik am Scheideweg: „Es liegt in den Händen derer, die derzeit in den Bund-Länder-Gesprächen über die Atommüll-Frage verhandeln, ob die Suche nach einem Lagerplatz in Zukunft mit oder gegen die Anti-Atom-Bewegung, mit oder gegen die betroffene Bevölkerung organisiert wird. Und wir sagen es ganz deutlich: Wie es bisher läuft, führt es zu einem klaren Gegeneinander.“

Völliges Unverständnis zeigen die Autorinnen und Autoren über das Argument aus den Parteien, eine Einigung müsse noch schnell vor den aufziehenden Wahlkämpfen durchgezogen werden: „Die Behauptung, das Zeitfenster für die Arbeit am Endlagersuchgesetz würde demnächst geschlossen, ist eigentlich eine Bankrotterklärung der Politik. Denn sie bedeutet nichts anderes, als dass sich die Parteien selbst in der Atommüllfrage die Fähigkeit absprechen, auf parteistrategische Machtspiele zu verzichten und auch in Wahlkampfzeiten gute und verantwortungsvolle Politik zu machen.“

Der Brief endet mit einem Zitat aus dem Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen im November 2011 zum Thema Bürgerbeteiligung: „Erst die breite Beteiligung aller, die an Entscheidungen teilhaben wollen, bringt die Vielfalt an Ideen, Perspektiven und Möglichkeiten auf den Tisch, die für die besten Lösungen nötig ist. Ein Auskungeln hinter verschlossenen Türen hingegen begünstigt die Vorteilnahme Einzelner und führt zur Frustration der Vielen.“

Für Rückfragen:

Wolfgang Ehmke, BI Lüchow-Dannenberg, 0170 – 510 56 06

Jochen Stay, .ausgestrahlt, 0170 – 935 87 59

Dirk Seifert, ROBIN WOOD, 040-380892-21

Katastrophenschutzpläne für AKWs Grohnde und Lingen

UmweltschützerInnen fordern von niedersächischem Innenministerium und Landkreisen:

– Katastrophenschutzpläne für Atomkraftwerke ins Internet stellen
– die Einwendungfrist bis zum 30. September 2012 verlängern

Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen rufen das Niedersächsische Innenministerium und die entsprechenden Landkreise auf, die Katastrophenschutzpläne für die Atomkraftwerke Grohnde bei Hameln und Lingen ins Internet zu stellen und die Auslegungs- und Einwendungsfrist wegen der Sommerferien bis zum 30. September 2012 zu verlängern.

Die entsprechenden Unterlagen sind den Bürgerinnen und Bürgern online im Internet zur Verfügung zu stellen. Dies ist für das Bundesamt für Strahlenschutz schon beim Planfeststellungsverfahren für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben bewährte Praxis.

Marita Wuttke von BUND-Landesverband Niedersachsen kritisiert weiter, dass es die Behörden in altbekannter Weise nur während der Sommerferien von Dienstag, 18. Juli bis zum 17. August 2012 wagen, die Unterlagen auszulegen. Bernd Schlinkmann, Pressesprecher der Regionalkonferenz (www.)„Grohnde-abschalten“(.de) fordert daher, die Auslegungs- und Einspruchsfrist bis zum 30. September 2012 zu verlängern.

Gebiet der Katastrophenschutzplanung deutlich zu gering bemessen

„Für das Atomkraftwerk Grohnde sind nur Katastrophenschutzpläne für die Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden, Schaumburg, Lippe, Hildesheim und die Region Hannover ausgearbeitet. Aber eine neue Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz vom April dieses Jahres „Analyse der Vorkehrungen für den anlagenexternen Notfallschutz für deutsche Kernkraftwerke basierend auf den Erfahrungen aus dem Unfall von Fukushima“ zeigt, dass auch noch bis zu 170 km Entfernung radioaktive Kontaminierungen mit 20 Millisievert Bodenstrahlung pro Jahr eintreten können.

Nach Maßgabe der Strahlenschutzrichtlinien bedeutet dies, dass bis zu einer Entfernung von 170 km vom AKW evakuiert werden muss“, erläutert Angelika Claußen, langjährige Vorsitzende der Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW). „Daher müssen die entsprechenden Landkreise in Niedersachsen und in NRW mit in die Katastrophenschutzplanung einbezogen werden. Insbesondere sollte die Stadt Bielefeld als Miteigentümerin des AKW und deren Katastrophenschutzbehörde nicht außen vor gelassen werden“, fordert Claußen.

Udo Buchholz vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz kritisiert, dass die Katastrophenschutzpläne des AKW Lingen nicht auch in den Niederlanden ausgelegt werden, obwohl die niederländische Grenze nur 27 km entfernt liegt. Ab dem 23.7.2012 sollen die Pläne zum AKW Lingen in Niedersachsen nur in Meppen im Landkreis Emsland, im Landkreis Grafschaft Bentheim und im nordrhein-westfälischen Landkreis Steinfurt ausgelegt werden.

Die Reaktorkatastrophe von Fukushima hat gezeigt, dass das Risiko real ist und die beste Katastrophenschutzmaßnahme die sofortige Stilllegung der Atomanlagen ist.

Für Nachfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Tobias Darge, Regionalkonferenz Grohnde abschalten, Tel.: 0176 / 24 24 98 15

Dr. Angelika Claußen, IPPNW, Tel.: 0521 / 15 22 13

BUND Landesverband Niedersachsen, Dr. Marita Wudtke, Tel.: 0511 / 9656918

Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD, Peter Dickel, Braunschweig, Tel.: 0531 / 895601

Elternverein Restrisiko Emsland e.V., Gerd Otten

ROBIN WOOD, Energiereferent Dirk Seifert, Tel.: 040 / 38089221

Udo Buchholz, Pressereferent, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Tel.: 02562 / 23125

Willi Hesters, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, Tel.: 01511 / 2702596

http://www.grohnde-abschalten.de

 

Statt für Sicherheit bei stilllgelegten Atomkraftwerken zu sorgen klagt Vattenfall auf Entschädigung

Bereits seit dem Jahr 2007 liegen die beiden Atomreaktoren Brunsbüttel und Krümmel in Schlewig-Holstein aufgrund gravierender Pannen und Sicherheitsmängel still. Nach Fukushima sind die beiden AKWs per Atomgesetzänderung endgültig stillgelegt. Doch in der Praxis ist noch nicht viel geschehen. Vattenfall, das beide AKWs federführend gemeinsam mit E.on betreibt, hat sich bis heute nicht festgelegt, wie der Rückbau konkret erfolgen soll. Eine Zusage, der zuständigen Atomaufsicht bis Ende März 2012 ein Konzept vorzulegen, hat der schwedische Atomkonzern nicht eingehalten. Statt schnellst möglich durch den Rückbau für mehr Sicherheit zu sorgen, hat Vattenfall nun aber die Bundesregierung auf Schadensersatz verklagt. Bis heute lagern die hochradioaktiven Brennelemente im Reaktordruckbehälter und im Lagerbecken, wo sie aktiv mit Wasser gekühlt werden müssen.

Bis heute hat Vattenfall nicht entschieden, ob die Reaktoren Brunsbüttel und Krümmel umgehend zurückgebaut werden sollen oder ob ein „sicherer Einschluss“ angestrebt wird. Dieses zögerliche Verhalten hat jetzt die neue Landesregierung dazu veranlasst, eine Änderung des Atomgesetzes zu fordern, damit mehr Druck auf das Unternehmen gemacht werden kann.

Mit mehreren kleinen Anfragen im Landtag von Schleswig-Holstein hatten Linke und Grüne in der letzten Legislaturperiode Informationen zur Situation um dem Rückbau der beiden AKWs verlangt. Hier die Drucksachen mit den Antworten der Landesregierung von November 2011 bis März 2012.

Rückbau der schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke
Kleine Anfrage Björn Thoroe (DIE LINKE) und Antwort Minister/in für Justiz, Gleichstellung und Integration 07.03.2012 Drucksache 17/2306

Castorbehälter für hochradioaktives Inventar der AKW Brunsbüttel und Krümmel
Kleine Anfrage Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Bernd Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort Minister/in für Justiz, Gleichstellung und Integration 07.03.2012 Drucksache 17/2315

Stilllegung der AKW Krümmel und Brunsbüttel
Kleine Anfrage Bernd Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort Minister/in für Justiz, Gleichstellung und Integration 09.01.2012 Drucksache 17/2133

Rückbau von AKW: Gesetzliche Grundlagen, Verfügbarkeit der Rückstellungen, Art und Weise der Stilllegung
Kleine Anfrage Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort Minister/in für Justiz, Gleichstellung und Integration 16.11.2011 Drucksache 17/1961

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