AKW Brokdorf – Fukushima – Katastrophaler Katastrophenschutz

Seit Montag läuft die dezentrale Aktionswoche zum Thema “Katastrohaler Katastrophenschutz – AKW Brokdorf abschalten”. Hier zwei Tipps zum mitmachen:

  • Am Mittwoch wird im Rahmen dieser Aktionswoche in Wewelsfleth (bei Brokdorf) eine Veranstaltung mit der Ärztin Angelika Claußen (IPPNW) stattfinden, die vor kurzem mit einer Mediziner-Delegation in Japan unterwegs war. Sie wird über ihre Reiseerlebnisse und Eindrücke berichten, darüber, wie fahrlässig die japanischen Behörden mit der Radioaktivität und der Gesundheit der Menschen umgehen. Außerdem hat sich Angelika Claußen mit dem Katastrophenschutz für deutsche Atomkraftwerke eingehend befasst. Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 7. November 2012, 19 Uhr 30 in der Mehrzweckhalle in Wewelsfleth, Am Sportplatz, 25599 Wewelsfleth und wird durchgeführt von der Initiative Brokdorf-akut, BUND Kreisgruppe Steinburg und attac Itzehoe.
  • Für die HamburgerInnen gibt es die Möglichkeit, sich am Freitag, 9. November, ab 16 Uhr an einer Mahnwache von ROBIN WOOD und X-tausendmalquer zu beteiligen. In der Spitalerstraße wollen die Anti-Atom-AktivistInnen bis 20 Uhr über den katastrophalen Katastrophenschutz informieren. UnterstützerInnen sind gern eingeladen, vorbei  zu kommen und beim Flyerverteilen etc. zu helfen.

Im Frühjahr hatte eine Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz aufgezeigt, dass es erhebliche Probleme beim Katastrophenschutz rund um die Atomkraftwerke gibt: Evakuierungen könnten nach Berechnungen des BfS noch in bis zu 170 km Entfernung von einem Atomreaktor entfernt erforderlich sein. Außerdem würden die Menschen für lange Zeit evakuiert werden müssen, weil die verstrahlten Gebiete langfristig unbewohnbar bleiben. Derzeit sind im Rahmen der Katastrophenschutzpläne Evakuierungen nur in einem Nahbereich von rund 10 km vorgesehen. Erst vor wenigen Tagen hat der Präsident des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Christoph Unger, eingeräumt, dass es große Lücken im Katastrophenschutz gibt: “… bei nationalen Ereignissen, bei denen es um großräumige und länger anhaltende Evakuierungen mit vielen Menschen geht, müssen wir noch was tun“, sagt er gegenüber der Wochenzeitung Die Zeit. (Siehe auch hier: Bundesamt schlägt Alarm).

Besonders problematisch wären z.B. schwere Unfälle in Atomkraftwerken. Unger sagt dazu: „Seit Fukushima diskutieren wir, ob wir in der Lage sind, rund um kerntechnische Anlagen großräumig zu evakuieren. Reichen dazu unsere Planungen? Dieses Problem haben wir mit den Schweizer Kollegen besprochen. Dabei entdeckten wir Defizite für den Fall, dass so ein Ereignis kurzfristig kommt und viele Menschen für längere Zeit – nicht nur einen Sonntagnachmittag lang zum Bombenräumen – evakuiert werden müssen“.

Na dann: Rette sich wer kann! Es gibt nur einen Schutz vor der Katastrophe und ihren Folgen: Atomkraftwerke sofort stilllegen!

Mehr über die Aktionswoche für die Abschaltung des AKW Brokdorf hier und hier eine Pressemitteilung von ROBIN WOOD zu dem Thema.

Vattenfall-Werbung abgemahnt – Verwechslungsgefahr zwischen Netz und Vertrieb

Dokumentation: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH wegen irreführender Werbung mit Schreiben vom 1. November 2012 abgemahnt. Unter der Marke „Vattenfall“ erschienen im Oktober großformatige Tageszeitungsanzeigen und Plakate mit dem Slogan „Für die Energiewende braucht es Versorgungssicherheit“. Aus den Anzeigen ging der Auftraggeber Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH nicht eindeutig hervor.

Da zudem zeitgleich Anzeigen der Vertriebsgesellschaft in gleicher Farbgebung, Textgestaltung und Bildsprache erschienen, sieht die Verbraucherzentrale die Gefahr der Verwechslung zwischen Vertrieb und Netzbetrieb gegeben. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz und den Richtlinien der Bundesnetzagentur hat der Netzbetreiber aber in seiner Kommunikation die Verwechslung mit der zum gleichen Konzern gehörenden Vertriebsgesellschaft strikt zu verhindern. Diese Vorschriften sind Folge der mit der Liberalisierung des Energiemarktes eingeführten Entflechtung – englisch „Unbundling“. Die Verbraucherzentrale hat daher auch die Bundesnetzagentur von dem Vorgang und der Abmahnung in Kenntnis gesetzt.

Die Verbraucherzentrale ist überzeugt, dass die Verbraucher die angegriffene Werbung als auf den Vertrieb von Vattenfall-Produkten ausgerichtet wahrnehmen. Dadurch sind die Verbraucher über die Identität und die inhaltliche Zielrichtung des Werbenden getäuscht worden. Die irreführende Wirkung verstärkt sich noch dadurch, dass die Werbung nicht nur optisch mit derjenigen des Vertriebs harmoniert. Auch in zeitlicher Hinsicht ist auffällig, dass die monierte Werbekampagne kurz vor der zu erwartenden Strompreiserhöhungswelle im November geschaltet wurde. Die Preisanpassungsphasen sind für die Vattenfall-Vertriebsgesellschaft als Grundversorger in Hamburg hinsichtlich potentieller Kundenverluste naturgemäß besonders kritisch. Durch den gewählten Zeitpunkt drängt sich der Eindruck auf, dass Vattenfall Mittel aus dem Monopolgeschäft des Netzbetriebs für eine Werbekampagne zugunsten der Vertriebsgesellschaft des Vattenfall-Konzerns genutzt hat.

Der Netzbetreiber Vattenfall gibt viel Geld für eine wettbewerbswidrige Werbekampagne aus und erhöht gleichzeitig am 15. Oktober die Netzentgelte. Das lassen wir nicht durchgehen.

Für die Rücksendung der unterzeichneten Unterlassungserklärung hat die Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH eine Frist bis 15.November bekommen. Sollte die Frist verstreichen, droht Vattenfall eine Unterlassungsklage.

Die Pressemitteilung dazu finden sie hier.

Stand vom Dienstag, 6. November 2012

Elbvertiefung – Betriebsgruppe kritisiert Bezirksvorsitzenden

Elbvertiefung: Verdi-Aufruf zur Demo gegen Hamburger Umweltverbände

Auf Klage der Umweltorganisationen BUND Hamburg, Nabu und WWF hat das Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren untersagt, dass mit der Vertiefung der Elbe begonnen werden kann. Der Eingriff sei so bedeutsam, dass zunächst die Hauptverhandlung abgewartet werden müsse. Geplant ist, die Elbe vom Hamburger Hafen Richtung Nordsee um rund einen Meter weiter zu vertiefen.

Gegen dieses vorläufige Urteil hat es einen Sturm von Entrüstung bei Hafenbetrieben, dem SPD-Senat und auch der zuständigen Gewerkschaft ver.di gegeben. Der Unternehmensverband Hafen Hamburg hat sogar gefordert, den Umweltverbänden künftig die staatlichen Zuwendungen zu streichen! Dagegen haben die Umweltverbände in einer gemeinsamen Erklärung geantwortet: „Unternehmensverband Hafen Hamburg verlässt demokratischen Boden„.

Der neue Hamburger ver.di-Landesbezirksleiter Wolfgang Abel erklärte zuvor mit einer Pressemitteilung äußerst einseitig: „Dies ist ein schlechter Tag für den Hamburger Hafen. Mit dem vorläufigen Baustopp wird die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens gefährdet“ … „Von der Bundesregierung erwarte ich ein entschiedenes Eintreten für die Fahrrinnenanpassung in der Elbe.“

Außerdem kündigt ver.di eine Demonstration für den 9. November an. Laut taz-hamburg erklärte Gewerkschaftssprecher Torsten Ballhause dazu, „es gehe darum, zu zeigen, dass von der Elbvertiefung das Wohl und Wehe der Beschäftigten im Hafen abhänge.“ Auf dem Hamburger Rathausmarkt wollen Wolfgang Abel, Thomas Mendrzik (Specher Bundesfachgruppe Häfen) sowie verschieden Betriebsräte aus dem Hafen sprechen. In dem Aufruf heißt es u.a. „Wir wollen nicht, dass Arbeitsplätze gegen berechtigte Umweltschutzinteressen aufgewogen werden sollen – aber wir wollen mit unseren Existenzängsten ebenfalls wahrgenommen werden.“ Das klingt ausgewogener, als die Reaktion des Bezirksvorsitzenden. Aber der Konflikt zwischen Umweltschutz und Arbeitsplätzen scheint – wieder einmal – entbrannt.

Jetzt hat die ver.di-Betriebsgruppe der Umweltbehörde sich in einem Brief an den neuen Landesbezirksvorsitzenden gewandt, der im folgenden dokumentiert wird: (update: so berichtet die taz-hamburg über diesen Brief)

„ver.di Betriebsgruppe der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

An den ver.di-Landesbezirksvorstand Hamburg, z.Hd. Wolfgang Abel
bzgl.:Pressemitteilung zur richterlichen Entscheidung zur Elbvertiefung („Ein schlechter Tag für den Hafen“)
Hamburg, Undeloh 27.10.2012
Die Betriebsgruppe der BSU hat die Pressemeldung des Landesbezirksvorstands mit Befremden zur Kenntnis genommen. Wir sind bestürzt über die einseitige und un­differenzierte Aussage der Mitteilung und über die Art, wie sich die Landesbezirksleitung hier offensichtlich über die Verpflichtung zur demokratischen Meinungsbildung hinweggesetzt hat. Jede Auseinandersetzung mit Fachfragen des Umweltschutzes sowie der Abstimmungsprozess im Bezirksvorstand sind unterblieben. Das ist kein redlicher Umgang mit der Basis, das empfinden wir als Verletzung der notwendigen Beteiligungskultur.

Das Votum der Fachbereichsvorstandssitzung der Fachbereiche 6 und 7 vom 25.10.2012 unterstützt unsere Position: Diese Pressemitteilung ist nicht repräsentativ für ver.di Hamburg.

Der Text erinnert in fataler Weise an die AKW-Diskussion der 1970er Jahre. Der Widerspruch zwischen Ökonomie oder Ökologie sollte für ver.di längst Vergangenheit sein. Wir wollen keine Rolle rückwärts.

Zudem werden die rechtmäßig klagenden Interessengruppen diskreditiert, die an anderer Stelle wichtige Bündnispartner für uns sind; auch die Richterschelte ist im Rechtsstaat völlig unangemessen.Arbeitsplätze für Hamburg sind nicht alles. Die Hamburger und Hamburgerinnen haben auch Anspruch auf eine intakte Umwelt mit Sturmflutsicherheit und funktionierender Gewässerökologie. Langfristig ist ein umfassendes und nachhaltiges Kooperationskonzept der Nordseehäfen besser als das unkalkulierbare Risiko, ständig dem ungebremsten Wachstum der technischen Anforderungen und wirtschaftlichen Begehrlichkeiten hinter­herzulaufen. Die Arbeitsplätze müssen in Hamburg und in Wilhelmshaven gesichert werden, denn auch dort arbeiten Kolleginnen und Kollegen.

Sowohl Hamburg als auch Wilhelmshafen sollten sich nicht durch Logistikunternehmen und Reederei gegeneinander ausspielen lassen, sondern eine (sozial, ökonomisch und wirtschaftlich) nachhaltige Kooperation eingehen.

Die Betriebsgruppe der BSU hält bei einer Stellungnahme zu einem derart komplexen und vielschichtigen Thema eine differenzierte Auseinandersetzung für erforderlich. Angesichts der teils gegensätzlichen Beurteilungen und divergierenden Interessenlagen auch innerhalb der Gewerkschaft sind absolute, eindimensionale Positionierungen unbedingt zu vermeiden.

Die Betriebsgruppe der BSU schlägt vor, mit den Gewerkschaften, den Umweltschutzverbänden (BUND, NABU etc.) und den fachlich zuständigen Stellen (HHLA, HPA etc.) die Grundzüge einer sozialökologisch orientierten Wirtschaftspolitik am Beispiel der Elbvertiefung zu diskutieren. Wir sind bereit, dafür eine nach allen Seiten offene Plattform zu schaffen, um bündnisfähige Standpunkte für die Zukunft zu ermitteln.

Für die Betriebsgruppe“

Ärzteorganisation IPPNW fordert umfassende Untersuchung über die gesundheitlichen Folgen der Katastrophe von Fukushima

Die internationale Ärzteorganisation hat heute in einer Pressemitteilung gefordert, die Untersuchungen über die gesundheitlichen Folgen der Reaktorkatastrophe von Fukushima auszuweiten. Hier als Dokumentation die PM der Organisation:

Presseinformation vom 5. November 2012:  Brief an WHO-Generalsekretärin Margret Chan – Das wahre Ausmaß der gesundheitlichen Folgen untersuchen

Die deutsche Sektion der IPPNW hat in einem Brief an die Weltgesundheitsorganisation appelliert, die medizinische Forschung über die Gesundheitsfolgen der atomaren Katastrophe von Fukushima erheblich auszuweiten. Die von United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation (UNSCEAR) für 2013 geplante Studie soll ausschließlich grobe Abschätzungen verschiedener japanischer und internationaler Experten berücksichtigen, aus denen dann die zu erwartenden Gesundheitseffekte theoretisch abgeleitet werden. Dringend notwendig seien jedoch unabhängige epidemiologische Studien sowie die baldige Einrichtung eines umfassenden Registers, in dem alle Menschen erfasst werden, die aufgrund der Katastrophe von Fukushima vermutlich mehr als 1 mSv Strahlung durch unterschiedliche Quellen ausgesetzt waren.

„Diese Studien dürfen nicht auf das Schilddrüsen-Screening der Kinder begrenzt werden, sondern müssen umfangreiche Untersuchungsdaten auch für andere mögliche Erkrankungen wie sie nach der Tschernobylkatastrophe beobachtet wurden, umfassen“, heißt es in dem Brief. Insbesondere sollte systematisch nach Fehlbildungen, Totgeburten, Fehlgeburten und nach dem Phänomen der „verlorenen Mädchen“ geforscht werden, da sich diese Auswirkungen auf die reproduktive Gesundheit in den verstrahlten Gebieten von vielen europäischen Ländern gefunden hätten.

Die deutsche Sektion der IPPNW kritisiert zudem, dass Prof. Shunichi Yamashita, oberster Gesundheitsberater der Präfektur Fukushima, die Ergebnisse aus seiner Forschungsgruppe vom April 2011, dass 35% der mit Ultraschall untersuchten Kinder aus der Fukushimaregion Schilddrüsenknoten und Schilddrüsenzysten aufweisen, verharmlost. Die Kinder sollen erst wieder in zweieinhalb Jahren zur Routinekontrolle kommen. Mehrere Mütter aus der Präfektur Fukushima, die sich mit der Bitte um eine Zweitmeinung an andere Ärzte gewandt haben, wurden abgewiesen. Im September 2012 veröffentlichte Prof. Yamashita eine zweite Studie mit den Ergebnissen von weiteren 42.060 mit Ultraschall untersuchten Kindern aus der Stadt Fukushima. Erneut wiesen 43,1 % der kindlichen Schilddrüsen Knoten und Zysten auf.

Die deutsche Sektion der IPPNW befürchtet eine Zunahme von Schilddrüsenkrebs bei Kindern in der Präfektur Fukushima. Ein erster Fall von Schilddrüsenkrebs wurde am 11. September 2012 bekannt. Bestätigt sehen die IPPNW-Ärzte diese Sorge durch die Untersuchungen von Dr. Matsuzaki Hiromichi, Leiter der Abteilung für Innere Medizin im Allgemeinen Städtischen Klinikum der Stadt Fukagawa. Er verglich die Befunde der Gesundheitsstudie von Fukushima mit früheren Studien. So ergab eine Studie aus dem Jahr 2000 an 250 sieben- bis 14-jährigen Kindern aus der Präfektur Nagasaki, dass lediglich 0,8 Prozent Schilddrüsenzysten hatten. In einer Arbeit von Mazzaferri et. al. aus dem Jahr 1993 wurde festgestellt wurde, dass US-amerikanische Kleinkinder praktisch keine Schilddrüsendeformationen aufwiesen. Knoten und Verhärtungen nahmen erst mit einem höheren Lebensalter zu.

Den vollständigen Brief an die WHO finden Sie unter  http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/who_letter_chan2012_deutsch.pdf (deutsch), http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/who_letter_chan2012_englisch.pdf (englisch), http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/who_letter_chan2012_japanisch.pdf (japanisch)

Eine Analyse des WHO-Berichts zur Katastrophe von Fukushima von Dr. Alex Rosen finden Sie unter http://www.fukushima-disaster.de/fileadmin/user_upload/pdf/deutsch/ippnw_analyse_who_report_fukushima_011012.pdf

Pressekontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin, Tel. 030 – 698 074 15, Mobil 0162 – 205 7943, Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, www.ippnw.de

AKWs Biblis – Rückbau und die Frage wohin mit dem Atommüll?

Sicherheitsprobleme beim Ausbau des Atommülllagers im Schacht Konrad verzögern die Inbetriebnahme. Foto: BfS

Auf einer Veranstaltung über den von RWE geplanten Rückbau der beiden Atommeiler Biblis A und B warnte der Physiker Wolfgang Neumann (Intac) vor den wachsenden Atommüllmengen, die künftig in die Umwelt gelangen können. Außerdem forderte er in allen Rückbauschritten die Beteiligung der Öffentlichkeit. Auf Echo-Online heißt es dazu:  Neumann kritisierte „in seinem Vortrag eine „Aushöhlung der Öffentlichkeitsbeteiligung.“ Zu viele Entscheidungen fielen in behördlichen Hinterzimmern.“

Bei dem Rückbau fallen in großem Maßstab Bauschutt und Stahlabfälle an, die unterhalb einer bestimmten Radioaktivität nach deutschem Recht „freigemessen“ werden können. Außerdem würden die Betreiber bestimmte Abfälle so lange auf dem Gelände lagern, bis diese ebenfalls in die Wiederverwertung gebracht werden können. Auf diese Weise würden leicht-radioaktive Materialien in großen Still in die Umwelt gelangen und so die Hintergrundstrahlung langfristig erhöhen. Der Bauschutt darf nach der Freimessung sowohl auf Hausmülldeponien als auch im Straßenbau weiter verwendet werden. Stahlschrott wird meist wieder eingeschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet. Schon jetzt gibt es beim Stahl immer wieder Kontaminationsprobleme. In anderen Ländern  z.B. in Frankreich – sollen auch diese Atomabfälle endgelagert werden.

Bis heute gibt es kein dauerhaftes Atommülllager für den hochradioaktiven Strahlenmüll. Daher werden die bestrahlten Brennelemente auf dem Gelände der Atomkraftwerke für rund 40 Jahre „zwischengelagert“.

Auch für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle ist die dauerhafte Lagerung umstritten. Zwar ist der Schacht Konrad (Salzgitter) genehmigt. Aber der Ausbau verzögert sich aufgrund immer neuer Probleme, derzeit ist frühestens ab 2019 mit dem Probebetrieb und ab 2024 mit dem Einlagerungsbeginn zu rechnen.

Allerdings: Wie in Gorleben hat es auch beim Schacht Konrad immer wieder politische Einflussnahmen auf das Genehmigungsverfahren gegeben. Zahlreiche Städte und Gemeinden sowie Initiativen und Privatpersonen  in der Umgebung haben das immer wieder kritisiert und gegen die Genehmigung geklagt. Vor allem die Gefahr von Wassereinbrüchen und die Langzeitsicherheit standen massiv in der Kritik. Doch das Oberverwaltungsgericht und schließlich auch das Bundesverfassungsgericht kamen zu dem Ergebnis, dass Klagen über den Schutz von Menschen in der Zukunft von heute Lebenden nicht zulässig sein.

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