Urankonzern URENCO – niederländische Regierung lässt Verkauf prüfen
Die niederländische Regierung hat laut einer Meldung von “Reuters/UK” die Investmentberater ABN Amro damit beauftragt, eine strategische Überprüfung der Beteiligung im Umfang von 33 Prozent vorzunehmen. In dem Auftrag sollen auch Optionen bis einschließlich eines teilweisen Verkaufs oder auch eines Börsengangs für die Gesellschaft geprüft werden. Damit schließt die neue niederländische Regierung offenbar auch den Verkauf ihrer Anteile nicht mehr aus. Zuvor hatten bereits die beiden weiteren Anteilseigner E.on/RWE (zusammen 33 Prozent) und die britische Regierung (33 Prozent) erklärt, ihre Anteile zu verkaufen. Interesse an einer Übernahme haben unter anderem der französische Atomkonzern AREVA, der kanadische Urankonzern Cameco sowie das britisch-japanische Unternehmen Toshiba Westinghouse bekundet (weitere Interessenten hier). Eine umfangreiche Kleine Anfrage zu den Verkaufsplänen hat die Bundestagsfraktion der LINKEN an die Regierung gestellt. Die Antworten sollen ab dem 18. Januar vorliegen.
Der Verkauf der URENCO dürfte keine einfache Sache werden, denn die Urananreicherungstechnik ist grundsätzlich auch geeignet, atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Das Unternehmen mit einem geschätzten Marktwert von rund 10 Milliarden Euro hat dazu die Gaszentrifugen-Technik entwickelt, mit der der spaltbare Anteil im Natururan angereichert, also erhöht werden kann. Dazu wird das spaltbare Uran 235 in den Zentrifugen vom nicht-spaltbaren Uran 238 getrennt und aufkonzentriert. Für den Einsatz im Atomreaktor wird ein Anteil des spaltbaren Uran 235 in Höhe von rund fünf Prozent benötigt. Die URENCO hat einen Marktanteil bei der Versorgung von Atomreaktoren von etwas über 30 Prozent. Rund jedes dritte AKW ist also URENCO-Kunde. Dazu betreibt das Unternehmen Urananreicherungsanlagen in Gronau (D), Almelo (NL), Capenhurst (GB) und in den USA.
Aufgrund der militärischen Brisanz unterliegt die URENCO internationalen Verträgen, die einerseits eine Förderung der Urananreicherung für die zivile Nutzung der Atomenergie vorschreiben, andererseits die Kontrolle über die Nicht-Herstellung von waffenfähigem Uran bzw. die Weiterverbreitung der Technik zu diesen Zwecken regeln. Im Rahmen des Staatsvertrags von Almelo, an dem die deutsche, die niederländische und die britische Regierung beteiligt sind, ist auch ein “Gemeinsamer Ausschuss” geregelt. Demnach werden alle Beschlüsse im Zusammenhang mit der URENCO einvernehmlich getroffen. Es gibt also ein Veto-Recht. Daher ist ein Verkauf von URENCO-Teilen auch an die Zustimmung der jeweiligen Regierungen gekoppelt.
AtomkraftgegnerInnen fordern die Stilllegung der Uranfabrik in Gronau. Deutschland könne nicht vom Atomausstieg reden und gleichzeitig den Uranbrennstoff herstellen, mit dem der Super-Gau in ausländischen AKWs riskiert werde.
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