Ratschlag im Bundestag über Strategien gegen den Export hochradioaktiver Brennelemente in 152 Castor-Behältern aus Jülich in die USA. Auf seiner Inforeise durch die Bundesrepublik traf sich der US-Aktivist Tom Clements gemeinsam mit Vertretern von Anti-Atom-Gruppen und den Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl (beide Grüne) und Hubertus Zdebel (Linke) im Bundestag. Clements berichtete ausführlich über den Atomkomplex der Savannah River Site in South Carolina, dem Ort, wo der Atommüll aus Jülich nach den Planungen der Bundesregierung und der Landesregierung in NRW künftig aufgearbeitet werden soll. (Gruppenfoto gegen Castor-Transporte: Hubertus Zdebel (Linker Bundestagsabgeordneter), Peter Bastian (SOFA Münster), Tom Clements (Savanna River Site Watsch, USA) und Sylvia Kotting-Uhl (Grüne Bundestagsabgeordnete) nach dem Strategietreffen im Bundestag. Foto: Dirk Seifert)
Einen Vortrag über die Savannah River Site von Tom Clements, den er in Hamburg auf einer Veranstaltung gehalten hat, ist hier als PDF online.
Clements sprach davon, dass sich auch in den USA ein breiter Widerstand entwickeln würde, weil immer mehr Menschen auch dort befürchten, dass die Savannah River Site klammheimlich zum Endlager für hochradioaktiven Atommüll wird.
25.09.2014 – Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Rede im Bundestag:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist sehr zu begrüßen, dass wieder verstärkt über Tierschutz und Tierwohl geredet und diskutiert wird, auch hier im Deutschen Bundestag. Gesellschaftlicher Druck konnte zwar bereits für einige Verbesserungen für das Wohl der Tiere durchsetzen, doch wir sind noch weit von einem wirksamen Tierschutz entfernt. Die Linke ist der Meinung, dass Tiere als Wesen zu akzeptieren sind und nicht wie Sachen behandelt werden dürfen.
(Beifall bei der LINKEN)
Darüber haben wir in der Vergangenheit immer wieder gestritten. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir viele Anträge dazu eingebracht, zum Beispiel zur Eindämmung von Megaställen, zum Ausstieg aus der Qualzucht, zur Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände und vieles mehr. Ich füge hinzu: Wäre in der vergangenen Legislaturperiode nur einer unserer Vorschläge tatsächlich aufgegriffen worden, wären wir, was das Tierwohl angeht, jetzt sicherlich ein erhebliches Stück weiter.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber der Agrar- und Lebensmittelindustrie schwindet.
Eigentlicher Hintergrund für die heutige Diskussion ‑ das ist deutlich geworden ‑ ist die in der vergangenen Woche angekündigte sogenannte Tierwohl-Initiative des Landwirtschaftsministers. Wir werden diese Tierwohl-Initiative in den Punkten unterstützen, wo den Ankündigungen auch Taten folgen, die zu spürbaren Verbesserungen für das Tierwohl führen. Das ist völlig klar. Wir werden den Minister aber auch scharf kritisieren und stellen, wenn es bei der jetzigen Ankündigungspolitik bleibt.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Wir finden es erst einmal gut, dass in dem Eckpunktepapier einige Probleme erkannt und angesprochen werden, aber dennoch gibt es von unserer Seite Kritik; denn die sogenannte Tierwohl-Initiative droht zu einem Scheinriesen, vergleichbar mit dem bei Jim Knopf, zu werden: Je näher man diesem Riesen kommt, desto kleiner wird er.
Das Eckpunktepapier des Ministers setzt auf die Freiwilligkeit der Agrar- und Lebensmittelindustrie. Dass aber Modelle der freiwilligen Selbstverpflichtung nichts bringen, zeigen Erfahrungen aus der Vergangenheit. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele, egal ob bei der Dispoabzocke der Banken oder bei der Korruption im Gesundheitswesen. Ohne vernünftige gesetzliche Regelung setzen sich eben nicht jene Betriebe durch, die auf sozial-ökologische Verantwortung setzen. Sie werden schlicht von denjenigen verdrängt, die ausschließlich ihre Profite im Blick haben.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir brauchen vernünftige ‑ ich betone: vernünftige ‑ gesetzliche Regelungen und wirksame Kontrollen, doch diese sind in der Tierwohl-Initiative nicht zu finden. Die taz hat dies zu Recht mit „Warme Worte, keine Taten“ kommentiert. In der Tat: Das Abschneiden von Schwänzen bei Schweinen, das Kupieren von Schnäbeln bei Geflügel oder das millionenfache Töten männlicher Küken werden zwar angesprochen, aber gehandelt wird nicht. Mit dieser Tierquälerei muss aber sofort Schluss sein.
(Beifall bei der LINKEN)
Daher ist der vorliegende Antrag der Grünen zu begrüßen, weil er konkrete gesetzliche Maßnahmen in diesem Bereich vorschlägt.
Interessant ist auch, was in der sogenannten Tierwohl-Initiative nicht erwähnt wird, etwa dass in deutschen Tierfabriken millionenfach und ohne Betäubung Ferkel kastriert werden oder dass Wildtiere in Wanderzirkussen unter nicht artgerechten Bedingungen gehalten und eingesetzt werden. Diese Liste ließe sich weiter fortsetzen und zeigt: Wir brauchen endlich gesetzliche Schritte und Verbote statt Absichtserklärungen und Selbstverpflichtungen.
Auch bei der Eindämmung von Tierversuchen herrscht Zahnlosigkeit. Die jüngst heimlich gefilmte Dokumentation der Folter von Menschenaffen am Max-Planck-Institut in Tübingen ‑ leider geduldet durch eine grün-rote Landesregierung ‑ zeigt: Das ist nur die Spitze des Eisberges, mit der wir es im Moment zu tun haben.
Laut Tierwohl-Initiative soll nun die Ersatzmethodenforschung ausgebaut werden, und der Landwirtschaftsminister erklärt, die Zahl der Versuchstiere eindämmen zu wollen. Konsequent wäre es aber, die Logik umzukehren, nämlich Tierversuche grundsätzlich zu verbieten und nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen.
(Beifall bei der LINKEN)
Der Landwirtschaftsminister verweist auf die Verantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dieses Argument wird oft gebracht, wenn die Politik, wie auch jetzt, nicht oder nicht konsequent handelt. Doch von der Verantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu reden und zugleich zu sinkenden Löhnen, Hartz IV und millionenfacher Armut in Deutschland zu schweigen, ist zynisch. Soziale Gerechtigkeit und nachhaltiges Kaufverhalten müssen zusammen diskutiert werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Zusammengefasst: Die Tierwohlinitiative des Ministers ist eine Mischung aus Absichtserklärungen und wirkungslosen Appellen an die Wirtschaft. Hier müssen Taten folgen. Daran werden wir Sie messen. Ich freue mich auf weitere spannende Diskussionen im Ausschuss und darauf, dass wir es tatsächlich schaffen, in dieser Legislaturperiode, an einigen Stellen vielleicht sogar gemeinsam, etwas Vernünftiges auf den Weg zu bringen.
„Atommüll-Alarm: Tatorte in Deutschland“ lautet das Motto einer bundesweiten Kampagne der Anti-Atom-Bewegung. Auch Hamburg ist ein solcher Tatort. Fast täglich gehen Atomtransporte durch die Hansestadt und seinen Hafen. Thema aber auch: Die Planungen der Bundesregierung und der Landesregierung von NRW, mindestens 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem Atomreaktor AVR Jülich in die USA zu exportieren. Als Gast auf der Veranstaltung war Tom Clements aus den USA dabei. (Tom Clements von Savannah River Site Watch auf einer Veranstaltung in Hamburg. Foto: Dirk Seifert)
Clements kommt aus der Nähe der Savannah River Site, dem Atomkomplex in South Carolina, wo die Castoren hin sollen (siehe SRS-Watch). Noch ist nicht entschieden, über welchen Hafen der Atommüll in die USA verfrachtet werden soll. Aber neben Nordenham und Bremen könnte auch Hamburg in Frage kommen.
Clements erläuterte in seinem Vortrag die Situation in dem riesigen Atomkomplex der Savannah River Site. Die Anlage ist seit den 50er Jahren im Betrieb, ist in das militärische Atomwaffenprogramm eingebunden und dient auch mit riesigen Tankanlagen als atomares Zwischenlager für radioaktive Abfälle aller Art. Clements nannte als Unternehmen Edlow International, das für die Atomtransporte zuständig wäre, wenn es zu einer Vereinbarung zwischen den USA und dem Bund käme. Der Vortrag von Tom Clements ist hier online (PDF).
Clements ist auf Einladung von Anti-Atom-Initiativen aus NRW und anderen Organisationen in Deutschland unterwegs. Am Sonntag nahm er bereits an einer Mahnwache in Jülich teil, besuchte dort später auch die Anlage selbst. Am Montag sprach er auf der Landespressekonferenz in Düsseldorf. In Hamburg führte Clements unter anderem Gespräche mit Greenpeace. In Berlin wird er am kommenden Donnerstag und Freitag mit Anti-Atom-Initiativen und Bundestagsabgeordneten von den Linken und den Grünen zusammen treffen.
Mehr über die geplanten Castor-Transporte aus Jülich in die USA:
Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert
Seit Ende 2012 findet um die Atomforschungsanlage in Geesthacht etwas Ungewöhnliches statt. Der Betreiber der ehemaligen GKSS, das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG), hat BürgerInnen und Initiativen einen „konsensorientierten Dialog“ für die Stilllegung angeboten. Nach vielen Sondierungen und Gesprächen hat sich dieser Dialog etabliert und sich selbst Rahmenbedingungen gesetzt. Betreiber und Begleitgruppe haben jeweils ihr Selbstverständnis im Verfahren definiert und die gemeinsamen Grundzüge der Zusammenarbeit schriftlich zusammen gefasst. Viele Fragen rund um die Stilllegung der Atomanlage werden unter Beteiligung externer Gutachter und einer unabhängigen Moderation debattiert. Jetzt ist der zweite gemeinsame Newsletter des Betreibers HZG und der Begleitgruppe über die Arbeit der Dialogrunde veröffentlicht worden, der hier auf umweltFAIRaendern(*) dokumentiert wird.
(* ich nehme an diesem Dialog von Anfang an teil. Bis vor kurzem als Energiereferent von Robin Wood, seit kurzem mit umweltFAIRaendern.)
Nachdem das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) den Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors gestellt hat, steht folgende Frage im Mittelpunkt der weiteren Diskussionen:
Was passiert mit dem dabei anfallenden Atommüll? Eine Frage, die nicht nur den Dialogprozess zwischen der Begleitgruppe und dem HZG beschäftigt. Die dauerhaft sichere Lagerung des durch den Betrieb von Atomanlagen angefallenen und beim Abbau noch anfallenden Atommülls ist nach wie vor eine zu lösende Aufgabe. Nicht nur im Zusammenhang mit den Geesthachter Anlagen.
Das genehmigte Atommüll-Lager im Schacht Konrad, in dem schwach- und mittelradioaktive Atomabfälle eingelagert werden sollen, verzögert sich immer mehr. Betroffen davon sind auch die Planungen bei der Stilllegung und dem Abbau der Geesthachter Anlagen. VertreterInnen der Begleitgruppe halten den Schacht Konrad nicht für geeignet.
Auch wenn es auf dem Forschungsgelände in Geesthacht keine hochradioaktiven Abfälle mehr gibt, spielt dieses Thema im Dialog eine Rolle. Denn die dauerhafte Lagerung des hochradioaktiven Atommülls ist nach wie vor nicht geklärt. Der Salzstock in Gorleben gilt vielen in der Bevölkerung als ungeeignet. Mit dem Standortauswahlgesetz hat der Bundestag nun ein neues Verfahren zur Suche nach geeigneten Lagermöglichkeiten für hochradioaktiven Atommüll eingeleitet, bei dem erstmals auch Alternativen verglichen werden sollen. Außerdem soll eine Kommission, in der Vertreter aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen beteiligt sind, Kriterien für die dauerhaft sichere Lagerung entwickeln und das Gesetz überprüfen.
Die Umweltverbände haben das beschlossene Verfahren scharf kritisiert und dazu Ende März eine Konferenz durchgeführt. Über die Tagung der Umweltverbände unter der Leitung des Deutschen Naturschutzrings wird hier informiert:
Die Verbände hatten auch kritisiert, dass die Suche nach dauerhaft sicheren Lagermöglichkeiten für die radioaktiven Abfälle von vornherein eine breite öffentliche Beteiligung und Mitbestimmung erfordere. Vor diesem Hintergrund fand auch der Dialogprozess zwischen HZG und Begleitgruppe auf der Tagung Beachtung. Auf einem Workshop konnten wir gemeinsam über die Grundlagen des bundesweit einzigartigen Dialogs auf der Grundlage einer Suche nach „einvernehmlichen Lösungen“ bei der Stilllegung der Atomanlagen informieren und fanden damit großes Interesse. Der gemeinsame Vortrag steht hier zum download:
An anderen Standorten, wie z.B. bei der Stilllegung der AKWs in Biblis oder Neckarwestheim basieren die Beteiligungsverfahren nicht auf dem Prinzip einer Konsenssuche, sondern bleiben im Rahmen von Beteiligung und Information.
Welche Baumaßnahmen laufen im Rahmen des Abbaus derzeit auf dem Gelände des HZG?
Derzeit werden in der ehemaligen Versuchshalle innerhalb der Forschungsreaktoranlage zwei Brandabschnittsswände errichtet.Ziel ist es, einen Teil der Halle zu einer sogenannten Transportbereitstellungshalle umzubauen. Hierzu muss ein Antrag nach § 7 Strahlenschutzverordnung gestellt werden. Transportbereitstellungshallen sind nach Landesbauverordnung errichtete Hallen, die ausschließlich nicht wärmeentwickelnde Abfälle in speziellen Gebinden und keine Kernbrennstoffe aufnehmen dürfen. Die dort eingelagerten Materialien sind weder brennbar noch Gas entwickelnd. Der Schutz und die Abschirmung der schwach- und mittelradioaktiven Materialien erfolgt dabei nicht durch die Bauweise der Halle sondern durch die Behälter selber, die zu diesem Zweck speziell konzipiert und zugelassen sind. Vor dem Einbringen in diese Behälter werden die radioaktiven Abfälle im Volumen reduziert und so vorbehandelt, dass sie den Ansprüchen an eine Einlagerung in das Bundesendlager entsprechen.
Diese Vorbehandlung bezeichnet man als Konditionierung.Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Transportbereitstellungshallen in Schleswig-Holstein liegt beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Damit die ehemalige Versuchshalle die Funktion der Transportbereitstellungshalle übernehmen kann, müssen zahlreiche weitere Baumaßnahmen durchgeführt werden. Eine wichtige Maßnahme hierbei ist die Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodenbereichs, damit die Behältnisse für die Transportbereitstellung dort gelagert werden können. Da es sich hierbei um eine Erdbaumaßnahme handelt, muss gemäß Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelräumdienst des Landes Schleswig-Holstein der Bodenbereich sondiert werden.
Externer Gutachter ausgewählt
Am 21. März 2013 wurde vom HZG beim schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel der Antrag zur Stilllegung des Brennelement freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums eingereicht. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat anschließend ein EU-weites Vergabeverfahren für die Auswahl des Sachverständigen für die Begutachtung des Stilllegungsantrags durchgeführt und Ende Dezember 2013 den TÜV Nord SysTec mit der Begutachtung des Stilllegungsantrags beauftragt.
Rückblick Öffentliche Veranstaltung
Unter dem Titel „Antrag auf Stilllegung eingereicht – und jetzt?“ fand am 8.Mai 2014 die dritte öffentliche Veranstaltung im Rahmen des Dialogprozesses statt. Nach einem Grußwort des HZG-Geschäftsführers Prof. Wolfgang Kaysser berichteten Dr. Torsten Fischer (Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit am HZG) und Jörg Kunert (Pressesprecher der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)) über die bisherigen Erfahrungen im Dialogprozess.Anschließend stellte Dr. Peter Schreiner (Leiter der Zentralabteilung Forschungsreaktor) den technischen Ablauf des Abbaus und die aktuellen praktischen Arbeitsschritte vor. Abgerundet wurde das Bild mit einem Vortrag von Jens Meier (Schleswig-Holsteinisches Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume), der die rechtlichen Aspekte des Genehmigungsverfahrens und die Rolle der Aufsichtsbehörde beleuchtete.Alle Vorträge finden sich hier als Download: Zu den Downloads
Von den rund 60 Gästen wurden die Vorträge positiv angenommen. Es entstand eine rege Diskussion um das Konzept. Wie bei vielen vorherigen Gelegenheiten interessierte vor allem eines: „Wie lange bleibt denn der Atommüll in Geesthacht und ist er in der Transportbereitstellungshalle sicher gelagert?“. Hierzu nehmen wir in diesem Newsletter ausführlich Stellung.
Wie lange bleibt der Atommüll am Standort Geesthacht?
Der Gesetzgeber gibt vor, dass HZG den Atommüll in einer Form aufzuarbeiten (konditionieren) und in Behälter zu verpacken hat, dass er die Anforderungen des genehmigten Bundesendlagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll „Schacht Konrad“ bei Salzgitter erfüllt. Er ist dann in der Transportbereitstellungshalle (siehe oben) zu lagern, bis das Bundesamt für Strahlenschutz den Abtransport anordnet. Die Entscheidung, wie lange der Atommüll in der Transportbereitstellungshalle verbleibt, liegt demnach nicht beim HZG.
Der Begriff Transportbereitstellungshalle erweckt dabei den Eindruck, dass es sich hierbei um kurze Zeiträume handeln wird. Schaut man jedoch ins Detail, merkt man, dass es derzeit noch nicht einschätzbar ist, wie lange sich die „Transportbereitstellung“ hinzieht.Zunächst muss man dabei auf die Situation des „Schacht Konrad“ eingehen. Im ehemaligen Erzbergwerk bei Salzgitter wurde der Erzabbau 1976 schon nach 10 Jahren aus Kostengründen eingestellt. Auf der Suche nach neuen Optionen kam damals unter anderem der Betriebsrat auf die Idee, man könne das Bergwerk als Lagerungsstätte für Problemabfälle nutzen und ausbauen. Es begannen unter Leitung der bundeseigenen Gesellschaft für Strahlenschutz Erkundungsarbeiten für die Eignung der Grube als Endlager für schwachradioaktive Abfälle und Großkomponenten aus dem Abriss von Atomkraftwerken.
Von Beginn an wurde die Erkundung von Protesten aus der Bevölkerung begleitet. Im Juni 2002 wurden dann trotz aller geäußerten Bedenken der Planfeststellungsbeschluss durch das niedersächsische Umweltministerium erteilt und im Februar 2008 die Klagen der Stadt Salzgitter, der Gemeinden Vechelde und Lengede sowie einer Landwirtsfamilie gegen die Genehmigung vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Der Kritik am Auswahlverfahren und der Eignung des Schachtes für die Atommülllagerung hat dieses keinen Abbruch getan. Im Februar 2013 formuliert die niedersächsische Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag: „Für die rot-grüne Koalition steht daher fest, dass gravierende Fehler insbesondere bei der wissenschaftlichen Analyse, den defizitären Sicherheitskriterien und der mangelnden Bürgerbeteiligung tiefgreifende und langfristige schädigende Auswirkungen haben können.“
Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel fordert genau wie die Stadt Salzgitter, die dortige IG Metall (mit vielen Tausend Beschäftigten bei VW, den dortigen Stahlwerken etc.), dem Verein Landvolk Braunschweiger Land und der Bürgerinitiative AG Schacht KONRAD, dass sich die Kommission für die Auswahl eines Bundesendlagers für hochradioaktiven Atommüll auch um die Problematik der Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Müll kümmert und damit der „Schacht Konrad“ erneut auf den Prüfstand kommt.
Weitere Informationen zum Endlager Konrad finden Sie unter den folgenden Links:
Für den Rückbauprozess am Standort Geesthacht leiten sich daraus zwei Konsequenzen ab: Zum einen muss man feststellen, dass auch viele Menschen in Salzgitter den Atommüll aus Geesthacht nicht haben wollen und sich die ganze Misere einer Technologie zeigt, bei der beim Einstieg nicht an die Folgen gedacht wurde. Zum anderen bedeutet es aber auch ganz konkret für den Abbau, dass es möglich sein könnte, dass auch die Suche nach einem Endlagerkonzept für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll neu beginnt und damit die Atommüllbehälter lange in der Transportbereitstellungshalle verbleiben könnten, ohne dass das HZG darauf einen Einfluss hat.Aber auch ohne diese eher politischen, genehmigungsrechtlichen Probleme wirft das Konzept „Schacht Konrad“ für die Begleitgruppe folgende wesentlichen Fragen auf. Ursprünglich war die Inbetriebnahme für 2014 geplant. Doch immer wieder stießen die Betreiber bei den Ausbaumaßnahmen auf unerwartete technische Probleme. Aufgrund „erheblichen Sanierungsbedarfs bei den Schächten und der Hauptstrecke unter Tage“ bestätigte das Bundesumweltministerium im Mai 2013 eine Verzögerung bis mindestens 2021. Als neuen berechneten Termin für die Inbetriebnahme des Endlagers hat die DBE das Jahr 2022 angegeben. Dieser Termin sei nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) jedoch mit Unsicherheiten behaftet.Sollte der „Schacht Konrad“ dann irgendwann einmal in Betrieb gehen, sieht das Einlagerungskonzept vor, dass pro Jahr 10.000 m3 Atommüll in den Schacht verbracht werden. Dabei wurde ein Schlüssel festgelegt, der vorgibt, dass jeweils 60 % Atommüll aus gewerblichen Atomkraftwerken kommen und 40 % aus bundeseigenen Atomanlagen wie z. B. dem HZG, dem Forschungszentrum Jülich und Karlsruhe oder dem Zwischenlager in Lubmin. Auf die Entscheidung, von welchem Standort zunächst abgefahren wird, hat das HZG keinen Einfluss.
Ebenfalls außerhalb der Entscheidungsgewalt am Standort Geesthacht liegt die Steuerung der Finanzmittel für den Rückbau der verschiedenen Forschungseinrichtungen. Hier verfügt das Bundesforschungsministerium über einen Finanztopf aus dem alle Rückbauprojekte finanziert werden. Ob dabei die Arbeiten an allen Standorten gleichzeitig vorangetrieben werden oder ob einzelne Projekte prioritär behandelt werden, wird jährlich neu festgelegt.
Sowohl die Kontingentierung des einzulagernden Mülls als auch die Finanzsteuerung der Rückbauprojekte bewirken, dass konkrete Aussagen zum Zeitpunkt, an dem der Atommüll Geesthacht verlässt, auch ohne die Probleme beim Ausbau des Schachtes Konrad, zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuverlässig terminiert werden können. Im günstigen Falle fließen die Gelder kontinuierlich und die Geesthachter Behälter werden als eine der ersten nach Salzgitter abgefordert. Aber auch eine jahrelange Verzögerung und ein Bevorzugung anderer Standorte sind denkbar.
Die Begleitgruppe geht aufgrund dieser Erwägungen von einer jahrelangen, ja eventuell sogar jahrzehntelangen Lagerung der Atommüllbehälter in der Transportbereitstellungshalle aus. Daher fordert sie ein Höchstmaß an Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen, um eine Gefährdung auch bei solch langen Lagerungsdauern auszuschließen. Für das HZG steht bei allen Vorhaben die Sicherheit an erster Stelle. Das Forschungszentrum wird für einen maximalen Schutz der Mitarbeiter und Bevölkerung sorgen.
Wie geht das Genehmigungsverfahren weiter?
Nachdem der Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors nach einer Bewertung durch den Diplom-Physiker und kritischen Experten Wolfgang Neumann und Diskussionen im Dialogprozess bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht worden ist, läuft nun das Genehmigungsverfahren an. Einer der nächsten Schritte wird nun der sogenannte Scoping-Termin sein. Dazu werden von der Atomaufsicht alle von der Stilllegung in irgendeiner Weise betroffenen Behörden, Einrichtungen, Verbände und Initiativen eingeladen, um die Anforderungen und den Umfang einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu klären. Diese Veranstaltung gilt als Beratungstermin für die Genehmigungsbehörde und den Antragsteller. Derzeit ist davon auszugehen, dass dieser Scoping-Termin Anfang 2015 stattfinden wird.
Während der Dialog zwischen HZG und Begleitgruppe auf rein freiwilliger Basis läuft und keinerlei rechtliche Grundlage hat, ist das Öffentlichkeits-Beteiligungsverfahren im Atomrecht festgelegt. In diesem werden nach dem Scoping-Termin die Antragsunterlagen zwei Monate lang öffentlich ausgelegt bzw. auch im Internet veröffentlicht. Dazu kann dann als einzelne Stellungnahme oder Sammeleinwendung Kritik gegen die dargelegten Maßnahmen erhoben und in das Verfahren eingebracht werden.Die Genehmigungsbehörde bereitet auf dieser Grundlage den anschließenden Erörterungstermin vor, bei dem alle Fragen und Kritikpunkte behandelt werden müssen. Die Behörde leitet diesen Termin und die Antragsteller sind zur Auskunft verpflichtet.Auch die Begleitgruppe wird eine solche Einwendung erheben, denn nur auf diese Weise ist eine weitere Beteiligung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren möglich.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Neue Termine Besichtigung Forschungsreaktor
Die Forschungsreaktoranlage des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums kann weiterhin von jedem Interessierten ab 18 Jahren besichtigt werden.Die nächsten Termine und ein Anmeldungsformular finden Sie hier: Anmeldung Besichtigung
Umfangreiche Informationen im Download
Alle Vorträge bei unseren öffentlichen Veranstaltungen, die Grundzüge der Zusammenarbeit und den größten Teil der Unterlagen im Genehmigungsverfahren finden sich zum Download auf der Internetseite des HZG: Zu den Downloads
Bericht über HZG-Dialog in Fachpublikation über Politische Mediation
Im Frühjahr dieses Jahres erschien von Christopf Besemer das Buch “Politische Mediation. Prinzipien und Bedingungen gelingender Vermittlung in öffentlichen Konflikten” beim Verlag Stiftung Mitarbeit.In einem Kapitel berichtet die Mediatorin Silke Freitag über die bisher erfolgreiche Bürgerbeteiligung des Prozesses „HZG im Dialog“. Download des Kapitels hier: HZG im Dialog
Die Auseinandersetzungen um einen geplanten Export von hochradioaktivem Atommüll aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich erreichen nun die „Atommüll-Kommission“ in Berlin. Am Montag kam es zu einer Debatte mit der Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU). Hubertus Zdebel (Linke), Sylvia Kotting-Uhl (Grüne), Klaus Brunsmeier (BUND) und auch Jörg Sommer (Deutsche Umweltstiftung) kritisierten die Pläne der Bundesregierung sowie der rot-grünen Landesregierung in NRW zum Atommüll-Export scharf. Ein solcher Export verstoße gegen das Atomgesetz. Das hatten zuvor auch Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace und dem BUND NRW aufgezeigt. Unter dem Motto „Atommüll-Alarm: Tatorte in Deutschland“ informiert die Anti-Atom-Bewegung derzeit im Rahmen einer Kampagne über das Desaster bei der Atommülllagerung.
Auch der Chef der Entsorgungskommission, einem Beratergremium der Bundesregierung, hält einen Export in die USA für fragwürdig. Der Süddeutschen sagte Michael Sailer vor wenigen Tagen: „„Das ist ganz klar deutscher Atommüll“… „es gibt überhaupt keinen Grund, weswegen der in die USA gebracht werden sollte.“ Rein technisch spreche nichts grundsätzlich dagegen, die Castoren etwa in Ahaus aufzubewahren.“ (Printausgabe, 11.9.2014, S. 6)
Die Atommüllentsorgung entwickelt sich immer mehr zu einem Desaster. Das zeigen auch die Auseinandersetzungen um die 152 Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem Betrieb des Atommeilers AVR Jülich. Bereits seit Ende 2011 führen deutsche und US-amerikanische Stellen Gespräche über einen Export in die USA. Allerdings sind die Voraussetzungen noch nicht geklärt. Vor allem fehlt es derzeit auch noch an einer Technik, mit der die angestrebte Aufarbeitung des Atommülls überhaupt erfolgen könnte. Bis Ende 2018 will die Bundesregierung zur weiteren Prüfung 250 Millionen Euro im Haushalt des Bundesforschungsministeriums bereit stellen. Hinzu kämen dann noch die Kosten für die Lagerung, Bearbeitung und Entsorgung in den USA. Schätzungen gehen von Gesamtkosten von mindestens einer Milliarde Euro aus. Offiziell gibt es dazu von der Bundesregierung noch keine Angaben (Siehe dazu die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel).
Hintergrund des geplanten Exports ist laut Bundesregierung auch, dass es sich bei dem Atommüll aus Jülich um hochangereichertes Uran handelt, dass grundsätzlich atomwaffentauglich ist und in den USA abgereichert werden soll. Siehe dazu den folgenden Link:
Strittig ist der Export aber auch, weil damit ein Grundsatz der Atommüll-Entsorgung massiv in Frage gestellt wird: Die nationale Verantwortung für den Atommüll, die sonst von allen Parteien immer wieder beteuert wird. Die Jülich-Exporte lassen auch weitere Zweifel an dem ohnehin umstrittenen vermeintlichen „Neustart“ bei der Endlagersuche und der damit verbundenen „Atommüll-Kommission“ wachsen. Darüber berichten z.B. auch die Klimaretter: „Export untergräbt Glaubwürdigkeit der Endlager-Suche“.
Mindestens fragwürdig ist die Haltung der Grünen in NRW zu den geplanten Atommüll-Exporten aus Jülich. Während grüne Bundestagsabgeordnete diese Exporte ablehnen und im rot-grünen Koalitionsvertrag von NRW solche Transporte ausgeschlossen sind, hält der grüne Umweltminister Remmel diese Option für eine Möglichkeit. Siehe dazu:
Über die Debatte in der Atommüll-Kommission am vergangenen Montag berichtet der Bundestag auf seiner Seite: Wanka verteidigt Export aus Jülich – Endlager-Kommission – 23.09.2014
„Berlin: (hib/SCR) Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) hat in der vierten Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) am Montag einen möglichen Export von Atommüll aus dem Reaktor in Jülich in die USA verteidigt. Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass ein solches Vorgehen grundsätzlich rechtens sei, da es sich in Jülich um einen „Forschungsreaktor“ handle. Derzeit befinde sich die Bundesregierung in Abstimmungsgesprächen mit den Vereinigten Staaten, sagte die Ministerin. Laut Garrelt Duin (SPD), der in seiner Funktion als nordrhein-westfälischer Minister für Wirtschaft und Energie in der Kommission sitzt, wird sich im Herbst entscheiden, ob die Brennstäbe in die USA exportiert, in das Zwischenlager Ahaus verbracht oder vor Ort gelagert werden. Letztere Variante sei seiner Ansicht nach aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht sehr wahrscheinlich, sagte der Landesminister.
Mehrere Kommissionsmitglieder widersprachen Wankas Auffassung deutlich. Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung mahnte die Regierung an, sich an „Recht und Gesetz“ zu halten. Der Atommüll aus Jülich falle unter das Exportverbot des Standortauswahlgesetzes. Hubertus Zdebel (Die Linke) warf der Bundesregierung vor, einen „kommerziell genutzten Reaktor umzudefinieren“, um dieses Verbot zu umgehen. Klaus Brunsmeier vom BUND wies darauf hin, dass der Reaktor international nicht als Forschungsreaktor verzeichnet sei. Zudem befürchtete er, dass ein möglicher Export „sehr schädlich für die Arbeit der Kommission“ sein werde, da damit eine „vertrauensvolle“ Zusammenarbeit untergraben werden würde. Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die „Detailfrage“ nach der Art des Reaktor gar nicht so entscheidend sei. Es gehe vielmehr um die Botschaft, die mit einem solchen Export gesendet werde. Diese sei nicht geeignet, Vertrauen in der Bevölkerung aufzubauen.“