Atommülllager-Suche: Kommission bereitet Gesetzesänderung vor

ag_evaluierung_02Die Kommission für radioaktive Abfallstoffe ist dabei, die Novellierung des umstrittenen Standortauswahlgesetzes (StandAG) vorzubereiten. Nach der Anhörung von Fachleuten am 3. November (die Vorträge sind hier in Kurzform zu finden) hat am Montag, den 24. November, nun in der „AG2 Evaluation“ die Auswertung begonnen. Dabei haben die AG-Mitglieder zunächst festgelegt, welche der vielfältig zu ändernden Dinge des Gesetzes in einem ersten Schritt angegangen werden sollen. Diese Punkte sollen Anfang 2015 konkretisiert werden und noch im Laufe der Kommissionsarbeit im Bundestag beschlossen werden. In einem weiteren Schritt sollen dann die komplizierten Themen und nicht unmittelbar tagesaktuellen Punkte auf den Weg gebracht werden. Die Kommission wird nach aktuellen Einschätzungen mindestens bis Mitte 2016 brauchen, um die im Gesetz festgelegten Aufgaben zu erfüllen.

Der BUND berichtet auf seiner Homepage regelmäßig über die Arbeit der Kommission und die Aktivitäten des Umweltverbandes. Zur Sitzung der AG heißt es aktuell: „Die Arbeitsgruppe Evaluierung hat unter der Leitung von Klaus Brunsmeier (BUND) die Fachanhörung vom 3. November zum Änderungsbedarf am Standortauswahlgesetz ausgewertet und die konkrete weitere Arbeit dazu vereinbart. Besonders wichtig war es, den kurzfristigen Änderungsbedarf an dem Gesetz herauszuarbeiten, damit hier möglichst schnell eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht werden kann. Themen für eine kurzfristige Änderung des Gesetzes sind:

  • Behördenstruktur
  • kurzfristig EU-Rechtskompatibilität des Rechtsschutzes
  • Exportverbot
  • Verlängerung der Kommissionsarbeit
  • Veränderungssperre Gorleben

Diese Themen sollen zügig angegangen werden. Insbesondere sollen schnell Gespräche mit dem Bundesumweltministerium (BMUB) geführt werden, damit keine Doppelarbeit geleistet wird.“ Auf der Seite des BUND wird detaillierter weiterberichtet.

Atomwaffentechnik der URENCO steht zum Verkauf – Abgeordneter fragt nach

Die Uranfabriken der URENCO, darunter die Anlage im westfälischen Gronau, sollen verkauft werden. Dabei geht es nicht nur um die Anreicherung von Uran für den Betrieb von Atomkraftwerken. Grundsätzlich kann mit den Zentrifugen der URENCO auch atomwaffenfähiges Uran hergestellt werden. Wie brisant diese Technologie ist, zeigen die äußerst komplizierten Verhandlungen mit dem Iran. Auch dort geht es um Urananreicherungstechnik, wie sie die URENCO einsetzt. Deshalb fragt der linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher der Linksfraktion für Atomausstieg, nun die Bundesregierung über den Stand der Dinge zu diesem Verfahren und will wissen, mit welchen Maßnahmen und Anforderungen die Bundesregierung sicher stellen will, dass ein Verkauf nicht zur Weiterverbreitung von Atomwaffentechnik führt. (Hier die Anfrage als PDF).

Zdebel: „Die Uranfabriken der URENCO stellen einen der leichtesten Wege zur Atomwaffe da. Solch eine gefährliche Technik darf nicht in falsche Hände gelangen. Die Urananlage in Gronau gehört stillgelegt. Um zu verhindern, dass diese Atomwaffentechnik in falsche Hände kommt, muss die Bundesregierung endlich von ihrem Veto-Recht gebrauch machen  und den Verkauf an private Konzerne oder gar Investoren-Gruppen verhindern.“

Derzeit läuft für die URENCO, die Urananlagen in Großbritannien, den Niederlanden, den USA und in Gronau betreibt, das so genannte Bieterverfahren. Es gibt ein weltweites Interesse an der URENCO. Atomkonzerne aus Frankreich, Canada oder Japan, aber auch Investoren-Gruppen haben laut Medienberichten ihr Interesse an einer Übernahme signalisiert. Selbst ein Verkauf an der Börse wird derzeit nicht ausgeschlossen. Die Uranfabrik in Gronau ist vom Atomausstieg ausgenommen und darf ohne zeitliche Befristung weiter für den Weltmarkt produzieren.

Siehe auch:

Uranfabrik Gronau: Wohin mit dem Atommüll?

 

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