Nach dem Brunsbüttel-Urteil: Forum fordert Abschaltung der AKWs in Gundremmingen

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Forum fordert Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil auf in Bayern: AKWs in Gundremmingen müssen abgeschaltet werden.

Das Anti-Atom-Forum aus der Umgebung der Atommeiler in Gundremmingen hat nach der nun rechtskräftigen Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel Konsequenzen für Bayern gefordert. Das dortige Zwischenlager für den hochradioaktiven Atommüll ist noch weniger sicher, also die Lager im Norden, so die Initiative. Und: Da es keine sichere Entsorgung mehr gibt, müssen die Reaktoren umgehend abgeschaltet werden. umweltFAIRaendern dokumentiert die Pressemitteilung:

„Endlich: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Aufhebung der Zwischenlagergenehmigung am AKW Brunsbüttel. Wir fordern den Bau neuer und weniger gefährlicher Atommüll-Lager

Die lange erwartete Bestätigung des Bundesverwaltungsgerichts kam am gestrigen Freitag: Die Lagerung der Castoren im Zwischenlager Brunsbüttel ist unzulässig, weil wichtige Sicherheitsprüfungen nicht erfolgt sind. Da die süddeutschen Zwischenlager aus Kostengründen noch dünner gebaut worden sind, fordern wir die Stilllegung des Gundremminger Zwischenlagers und einen Neubau. Außerdem muss ernsthaft nach einem unterirdischen Endlager gesucht werden. Da es keine Entsorgung für den Atommüll gibt, muss die Produktion neuen Atommülls sofort beendet werden!

Seit über einem Jahrzehnt hat ein Ehepaar in Schleswig-Holstein gegen die Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel geklagt. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach einem Prozessmarathon die letzte Entscheidung getroffen: Die Klage ist rechtens, die Genehmigung des Zwischenlagers ungültig.

In Bayern ist die Lage zweifach schlimmer. Die Zwischenlager sind aus Kostengründen viel dünner gebaut worden. Während in Norddeutschland die Hallenwände 120 Zentimeter stark sind, beträgt die Wanddicke in Süddeutschland nur 85 Zentimeter. Während in Norddeutschland die Decken der Zwischenlager 130 cm dick sind, sind sie im Süden nur 55 cm dünn.

Aber auch juristisch ist die Lage in Bayern schlimmer. Im Unterschied zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig haben die damals handverlesenen Richter des „Atomsenats“ am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) unter Vorsitz von Dr. Horst Konrad mit Urteil vom 2.1.06 gegen die Zurückweisung aller Klagen keine Revision zugelassen. Damit wurden die Genehmigungen der drei Zwischenlager in Grafenrheinfeld, Gund¬remmingen und Ohu rechtskräftig. Auch unsere Beschwerden beim Bundesverwaltungs- und beim Bundesverfassungsgericht haben daran nichts mehr geändert. Es ist für uns Umweltschützer unfassbar, wie damals die Richter unsere gut begründeten Klagen, dass diese gefährliche Atommülllagerung unsere durch unsere Verfassung geschützten Rechte auf Leben und Gesundheit verletzt, weggewischt haben! Dass auch unsere Rüge, dass neue Zwischenlagerung ohne ernsthafte Endlagerperspektive Unrecht ist, unbeachtet blieb.

Wir Umweltschützer haben seit dem Frühjahr 2001 darauf hingewiesen, dass die Lagerung des tödlich strahlenden Atommülls in den oberirdischen Hallen keinen ausreichenden Schutz insbesondere vor Terroranschlägen bietet. RWE als Gundremminger Betriebsführer und EON als Gundremminger Mitgesellschafter haben die Sicherheit behauptet aber nicht nachgewiesen. Wir wurden schon wenige Monate nach dem unsere Rechte vernichtenden Urteil des VGH München durch das Bekanntwerden von Tatmitteln und Bedrohungen in unseren Sorgen bestätigt. Mit Anschlägen auf die Zwischenlager wie auch die Atomkraftwerke kann so viel Radioaktivität frei gesetzt werden, dass ganze Landkreise auf Dauer evakuiert werden müssten.

Wir fordern deswegen dreierlei:

1. Da das Zwischenlager in Gundremmingen nicht sicher ist, muss ein wesentlich weniger gefährliches Zwischenlager gebaut werden. Und das muss nicht am Standort Gundremmingen sein.
2. Da oberirdische Zwischenlager immer viel gefährlicher als unterirdische Lager in geologischen Schichten sind, fordern wir, dass endlich ernsthaft ein unterirdisches Endlager in Deutschland gesucht und gebaut wird. Hauptstandortkriterium muss die Langzeitdichtheit der tiefengeologischen Schicht sein.
3. Da das AKW Gundremmingen keine Entsorgung hat und auf absehbare Zeit auch keine haben wird, muss die Produktion von Atommüll sofort beendet und der Betrieb eingestellt werden! Gleiches gilt für alle anderen deutschen AKW.

In Norddeutschland, wo nur noch drei Atomreaktoren Strom produzieren und viele Windkraftwerke gebaut wurden und werden, sind die AKW längst überflüssig. Bayern hingegen muss aufhören, durch Behinderung des Baus von Windrädern, Solaranlagen und Stromspeichern wie des Umbaus des Stromnetzes die Energiewende zu torpedieren! Auch Bayern und Baden-Württemberg können sich sofort von der Atomspaltung in den noch laufenden sechs Atomreaktoren befreien. Für wenige Jahre wird man dann vermehrt Gas- und Kohlestrom nutzen. Aber durch eine ernsthafte Energiewende mit 3 x E kann man ohne Zubau neuer fossiler Kraftwerke in nur wenigen Jahren auch die Verbrennung von Erdgas, Kohle und Öl zurückfahren. Und damit mittelfristig sogar die kostengünstigste Stromversorgung aufbauen. Und die wäre nicht mehr umweltzerstörend.“

Raimund Kamm (Vorstand)
FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager
und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.
Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm
www.atommuell-lager.de

Atommüll im rechtsfreien Raum: Kläger-Anwalt – Konsequenzen für laufende Atomkraftwerke

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Atommülllagerung illegal – überall in Deutschland! Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel betrifft alle Zwischenlager an allen AKW-Standorten.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat gestern die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Atommülllager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel bestätigt. Das Urteil muss nun weitreichende Konsequenzen auch für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben. Für die Klägerin Anke Dreckmann hatte der Hamburger Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit geklagt. umweltFAIRaendern dokumentiert seine Presseerklärung, in der er davon spricht, dass alle Castorlager in der Republik von dieser Entscheidung betroffen sind und feststellt: „Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für den gesamten Bereich des Atomrechts, denn auch Atomkraftwerke weisen empfindlich Schutzlücken auf, z.B. in Bezug auf den in terroristischer Absicht herbeigeführten Flugzeugabsturz nach dem Vorbild des 11. September 2001.“

Dokumentation: 16.01.2015 Presseerklärung
Zwischenlager Brunsbüttel ohne Genehmigung

„Die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19.07.2013, mit der die Genehmigung für das atomare Zwischenlager in Brunsbüttel aufgehoben wurde, ist rechtskräftig. Die gegen das Urteil gerichteten Beschwerden des Bundesamts für Strahlenschutz sowie von Vattenfall sind mit dem heute bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zurückgewiesen worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung des Klägers bestätigt, dass das beklagte Bundesamt für Strahlenschutz die Risiken des Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet hat. „Die fehlerhafte Risikoermittlung betrifft sämtliche in Deutschland betriebenen Zwischenlager“, führt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus, der den Kläger in den Verfahren vertreten hat.

Erstmalig ist eine atomrechtliche Genehmigung wegen eines nicht ausreichenden Schutzes vor terroristischen Angriffen aufgehoben worden. Das Atomgesetz hat bereits 1959 gefordert, dass alle Nuklearanlagen wirksam vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter zu schützen sind. Die Aktualität einer solchen Forderung in der heutigen Zeit liegt auf der Hand. Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für den gesamten Bereich des Atomrechts, denn auch Atomkraftwerke weisen empfindlich Schutzlücken auf, z.B. in Bezug auf den in terroristischer Absicht herbeigeführten Flugzeugabsturz nach dem Vorbild des 11. September 2001.

Rechtsanwalt
Dr. Ulrich Wollenteit“

Brunsbüttel-Urteil macht Entsorgungsnachweis für alle Atommeiler obsolet und erzwingt Abschaltung

„Mit dieser Entscheidung kippt das gesamte Lagerkonzept für hochradioaktivem Atommüll an allen Atomstandorten“, kommentiert Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel für rechtswidrig erklärt worden ist. Zdebel, Mitglied in der Endlager-Kommission des Bundestages, weiter:

„Alle Castor-Lager an den AKW-Standorten sind fast zur gleichen Zeit genehmigt worden und weisen daher die gleichen Mängel wie das Vattenfall-Lager am AKW Brunsbüttel auf. Mit dem Urteil ist auch der Entsorgungsnachweis für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke nicht mehr gegeben. Die Bundesregierung muss jetzt die Konsequenzen ziehen, und die Atommeiler umgehend abschalten.

Am Montag tagt die vom Bundestag eingesetzte Endlager-Kommission. Wir haben immer gesagt, dass alle Atommüllprobleme auf den Tisch müssen, nicht nur die Frage der Endlagerung. Jetzt steht auch die Kommission vor dem Problem, wie sie mit dem Urteil umgehen und den rechtlichen Totalschaden bei der Zwischenlagerung in den Griff bekommen will. Es ist höchste Zeit, dass nun endlich über das gesamte Atommülldesaster gesprochen wird. Ein echter Neustart – das zeigt das Urteil jetzt – ist mehr als überfällig.“

Atommüll ASSE II: Kritik und Sorgen der Atomkraftgegner

Die angestrebte Bergung des Atommülls aus dem von Einsturz und Wassereinbrüchen bedrohten Lager ASSE II steht in der Kritik. Der Begleitprozess mit den Bürger-Initiativen, Behörden und Parteien sei in einer „schwierigen Phase“. Auf dem zweiten Fachgespräch im Umweltausschuss des Bundestages vor wenigen Tagen hatten Claus-Jürgen Schillmann, Wolfgang Neumann und Michael Fuder über die Probleme aus Sicht der Asse2Begleitpruppe berichtet. Wir dokumentieren hier den Vortrag „Atomare Altlast Asse II: Problem und dreifache Chance in gemeinsamer Verantwortung“ als PDF (Drucksache 18(16)170).

Über die Fachgespräche zur ASSE im Umweltausschuss siehe auch diese Berichte:

 

Eilmeldung: Das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ist illegal – Genehmigung ist aufgehoben

141018SZL-illagal-  amKKB-DSCI0154Das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel ist illegal. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren offenbar heute das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Sommer 2013 bestätigt. Das teilte die Klägerin Anke Dreckmann gerade in einer Mail mit und schickte das nebenstehende Foto als Gruß. Das OVG hatte erhebliche Mängel und Fehler bei den Sicherheitsnachweisen ausgemacht und die Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente aufgehoben. Das Urteil dürfte massive Auswirkungen auf die gesamte Atommüllentsorgung haben. Denn in der Sache läuft das Urteil darauf hinaus, dass auch alle anderen Standort-Atommülllager für hochradioaktive Brennelemente die gleichen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen enthalten.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) reagiert auf dieses Urteil: „“Mit dieser Entscheidung kippt das gesamte Lagerkonzept für hochradioaktiven Atommüll an allen Atomstandorten”. Zedel ist Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied in der Endlager-Kommission des Bundestages.

Die am kommenden Montag tagende Endlager-Kommission dürfte mit diesem Urteil mächtig unter Druck geraten. Nicht nur das fehlende Endlager hat bislang die Entsorgungspolitik schwer belastet. Nun wird auch die Zwischenlagerung zur Farce.

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Klägerin Anke Dreckmann. Foto: Dirk Seifert

Das Hamburger Abenblatt bestätigt diese Meldung gerade in einem Bericht.

Keine Betriebserlaubnis für Atommüll: Zwischenlager in Brunsbüttel ist illegal (NTV) (Die haben das Problem leider nicht begriffen, es geht nicht um Kavernen, sondern um Castoren.)

Die Welt: Zwischenlager Brunsbüttel ist nicht terrorsicher

Das beklagte Bundesamt für Strahlenschutz und der Betreiber Vattenfall hatten nach dem Urteil des OVG mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht versucht, die nicht zugelassene Revision und Neuverhandlung durchzusetzen. Damit sind sie nun gescheitert. Die Atomaufsicht im grünen Energieministerium in Schleswig-Holstein hatte schon vor einiger Zeit angekündigt, dass sie die weitere Lagerung des Atommülls in Brunsbüttel im Falle, dass das OVG-Urteil rechtskräftig würde, per Notverordnung aufrecht erhalten wolle.

(*) Der Autor dieses Artikels arbeitet für den Bundestagsabgeordneten Zdebel.

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