Endlager-Kommission: Auf der Suche nach Öffentlichkeit

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Atommüll-Probleme immer größer: Das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ist illegal.

Die Endlager-Kommission hat es nicht einfach: Wichtige Entscheidungen finden ohnehin ohne sie statt, viele der Atommüll-Probleme, die anstehen, sind im Auftrag durch den Bundestag nicht enthalten. Und auch in Sachen Öffentlichkeitsbeteiligung geht es nur langsam voran. Schon das Minimale holpert: So schafft es der Bundestag mit seinen Ressourcen bislang nicht einmal, die Sitzungen der AGs live im Internet zu streamen. Von wirklichen Beteiligungs- oder gar Mitwirkungsmöglichkeiten ganz abgesehen. Kommenden Donnerstag debattiert die AG1 ein umfängliches Konzept-Papier zur Öffentlichkeitbeteiligung.

Die Mediatorin Ulrike Donat, Gorleben-Kennerin und als wissenschaftliche Referentin u.a. im ehemaligen Gorleben-Untersuchungsausschuss tätig, hatte vor wenigen Wochen Thesen in der AG1 präsentiert, welche Voraussetzungen und  Rahmenbedingungen für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Atommüllfrage gegeben sein müssen. Ihre Thesen, in denen sie z.B. eine Art „Wahrheits- und Versöhnungskommission“ an den Anfang von Verhandlungen stellt, machen klar, wie enorm das Problem ist und wie weit die Kommission von derartigen Aspekten noch entfernt ist.

Die Sitzung am Donnerstag, den 22. Januar 2015, beginnt um 11 Uhr im Bundestag und hat folgende Tagesordnung. (PDF)

Grüne Regierungsfraktion in Schleswig-Holstein: „Das Aus für Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf!“

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Nach dem Brunsbüttel-Urteil: Wird das AKW Brokdorf jetzt abgeschaltet? Grüner Landtagsabgeordneter der Regierungsfraktion fordert das Aus für das Zwischenlager auch in Brokdorf und Krümmel. Foto: Dirk Seifert

In einer Pressemitteilung der grünen Regierungsfraktion in Schleswig-Holstein fordert der energiepolitischer Sprecher Detlef Matthiesen das „Aus für Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf!“. Unter anderem sagt er: „Wenn das Zwischenlager am Standort Brunsbüttel Sicherheitsdefizite aufweist, wie das Gericht sie festgestellt hat, dann gilt das für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Betriebsgenehmigung müsste also von Amtswegen für alle Zwischenlager zurückgenommen werden.“

Unklar bleibt, ob Matthiesen damit auch das Aus für den Betrieb des AKW Brokdorf meint. Denn mit der Rücknahme der Betriebsgenehmigungen für die Standortlager „von Amtswegen“ würde auch der für den Betrieb des AKWs erforderliche Entsorgungsvorsorgenachweis entfallen. Das AKW Brokdorf wäre dann umgehend abzuschalten.

Die Schlussfolgerungen des grünen Landtagsabgeordneten der Regierungsfraktion ist aber richtig, die Genehmigungen für alle Zwischenlager müssten jetzt aufgehoben werden. Es dürfte nun interessant sein, wie sich der Grüne Energieminister zu der Forderungen seines Fraktionskollegen stellt.

Aktuelle Berichte zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel und die Folgen für die Atompolitik in Deutschland:

Atomgesetz fordert AKW-Abschaltung: Der „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ ist nicht mehr gegeben.

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Nach dem Brunsbüttel-Urteil zum Castor-Lager: Die in Betrieb befindlichen AKWs – auch das AKW Brokdorf – müssen vom Netz.

Nach dem gestrigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist nun die Genehmigung für den Betrieb des Standortzwischenlagers am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Doch das Urteil müsste jetzt zwingende Folgen für alle noch im Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben. Für deren Standortlager gilt das gleiche, wie für Brunsbüttel: Der Sicherheitsnachweis ist nicht ausreichend erbracht! Damit ist der vom Atomgesetz geforderte „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ (§9, Abs. 1b), den die Zwischenlager darstellen sollten, nicht mehr gegeben! Die Konsequenz: Weil der vom Atomgesetz als Voraussetzung für den Betrieb geforderte Entsorgungsvorsorgenachweis (§9, Abs. 1a), der für jeweils sechs Jahre im Voraus erbracht werden muss, nicht mehr möglich ist, müssen die Atomreaktoren abgeschaltet werden. Vor allem die Grünen, die in vielen Bundesländern die zuständigen Atomaufsichten als Minister leiten, sind jetzt zum Handeln aufgefordert. „Atomgesetz fordert AKW-Abschaltung: Der „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ ist nicht mehr gegeben.“ weiterlesen

Brunsbüttel-Atommüll-Urteil: Castor ohne Bahnhof – Kommission ohne Boden – Atompolitik am Ende

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Atommüll-Zwischenlagerung ohne Genehmigung: Was tut die Endlager-Kommission?

Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel trifft auch die Endlager-Kommission und das Standortauswahlgesetz. Am kommenden Montag ist die nächste (öffentliche) Sitzung der Kommission. Das umstrittene Gesetz ist erst zustande gekommen, nachdem mit Niedersachsen vereinbart war, dass es (wenn der Salzstock Gorleben schon als Endlager nicht ausgeschlossen werden solle, wenigstens) keine weiteren Castor-Transporte aus dem Ausland in das Zwischenlager nach Gorleben mehr geben dürfe. Das wurde im Gesetz dann auch so geregelt. Wohin das strahlende Zeug dann aber ersatzweise gehen solle, ist bis heute nicht geklärt. Ein als von den politischen Akteuren als sicher angesehener Ort war das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel. Der grüne Energieminister Robert Habeck hatte das über die Köpfe der Initiativen und Betroffenen in Schleswig-Holstein hinweg so angeboten. Nachdem die Aufhebung der Genehmigung nun rechtskräftig ist, werden die Probleme der Endlager-Kommission und der Bundes- und Landesregierungen noch größer.

Robert Habeck spricht im NDR (Bericht und Video) davon, dass ihn das Urteil überrascht habe. Gleichzeitig verfügte sein Ministerium (PM) nun quasi eine Notverordnung, nach der die Lagerung in Brunsbüttel nun für drei Jahre „geduldet“ werde. Neue Castoren – egal woher – dürfen nun aber vorerst nicht mehr in das Zwischenlager.

  • Ähnlich ist übrigens auch die Lage in Jülich, wo die Lagerung des dortigen hochradioaktiven Atommülls auch nur noch im Rahmen von Notverordnungen stattfindet.
  • Auch das Castor-Lager am inzwischen stillgelegten AKW Unterweser in Niedersachsen ist bis heute rechtlich nicht bestandskräftig genehmigt. Eine entsprechende Klage – die ebenfalls von Rechtsanwalt Wollenteit vertreten wird – der das Brunsbüttel-Urteil erstritten hat – ist vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg noch anhängig. Das Lager in Unterweser ist baugleich mit dem Lager in Brunsbüttel.

Mit dem Urteil steht die Endlager-Kommission nun vor einer geradezu aberwitzigen Situation: Schon bisher war ihre „Begrenzung“ auf die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, angesichts der katastrophalen Atommüllsituation, insgesamt zu kritisieren. Nun „schwebt“ diese Kommission quasi im total luftleeren Raum, denn nicht nur, dass die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ungeklärt ist. Nicht mal die Zwischenlagerung dieser strahlenden Abfälle ist nun mehr ausreichend rechtlich sicher und damit quasi überall in der Republik illegal.

Die Frage, die an die Kommission, die Bundesregierung und den Bundestag zu stellen ist: Wie lange eigentlich will man noch die Augen vor der Wirklichkeit verschließen, dass die gesamte Atommüllentsorgung völlig aus dem Ruder läuft und daher die gesamte Problematik endlich auf den Tisch gelegt wird. Wann endlich räumt die Politik und die Regierung ein, dass die gesamte Atommülllagerung gescheitert und ein Desaster ist. Wann endlich kommt das, was jetzt erforderlich ist: Die Stilllegung aller noch am Netz befindlichen Atomanlagen, das Ende jeglicher Atommüllproduktion und damit verbunden: Ein offener und bedingungsloser Neustart bei der Atommülldebatte!

Atommüll-Lagerung: Kein ausreichender Schutz – Gutachterin zeigt Mängel auf

EingangAKWbrunsbuettel-ChristopfBellin-2011Für die Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb des Castor-Lagers am AKW Brunsbüttel waren u.a. die Ausführungen der Sachverständigen Oda Becker maßgeblich. Sie hatte mit einer Stellungnahme und in der mündlichen Verhandlung im Sommer 2013 vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig dargelegt, wie erheblich die Gefahren durch (gezielte) Flugzeugabstürze und moderne panzerbrechende Waffen sind, die in der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.

umweltFAIRaendern hatte diese Stellungnahme bereits im Juni 2013 veröffentlicht. Hier ist diese Expertise zum download (PDF).

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