BUND-Vorsitzender Hubert Weiger fordert Castor-Stopp für Zwischenlager und neue Genehmigungen: Sicherheit muss nachgewiesen werden
Der BUND legt nach. Die sieben Landesverbände des BUND, in denen Atommüll-Lager stehen, und der Bundesverband haben die jeweiligen Atomaufsichtsbehörden in den Ländern sowie die Bundesumweltministerin aufgefordert, endlich aktiv zu werden: Nach dem Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig fordert der mitgliederstarke Verband, dass die Sicherheit sämtlicher Atommülllager überprüft werden muss. Bis neue Genehmigungen die Sicherheit nachweisen können, muss es wie in Brunsbüttel einen Einlagerungsstopp für neue Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen geben. Die Forderungen beziehen sich auch auf die sicherheitstechnisch als noch schlechter bewerteten Zwischenlager in Gorleben, Ahaus und Lubmin. Eine ausführliche Stellungnahme hatte der BUND bereits hier vorgelegt:
- Atommüll-Alarm und Castor-Stopp: BUND nimmt Stellung zum Brunsbüttel-Urteil und den Konsequenzen
- Der BUND hat eine Info-Seite eingerichtet: Die Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel und die Konsequenzen – BUND fordert Neustart bei der Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Atommüll
umweltFAIRaendern dokumentiert: „Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und sieben für die Atomaufsicht jeweils zuständige Länderminister bzw. -ministerinnen aufgefordert, in Brunsbüttel sowie an allen anderen 14 in Deutschland eingerichteten Atommüll-Zwischenlagern unverzüglich neue Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen.
„Es ist inakzeptabel, wenn die zuständigen Ministerien nach Aufhebung der Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel so tun, als gäbe es woanders keine Sicherheitsprobleme“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Die Ministerinnen und Minister müssen umgehend nachweisen, dass sämtliche Zwischenlager zum Beispiel gegen Terrorattacken umfangreich geschützt sind. Zudem müssen an allen Standorten neue Genehmigungen für das Zwischenlagern hoch radioaktiver Brennelemente beantragt werden. Vor allem müssen diese Genehmigungen strengeren Sicherheitskriterien genügen als bisher. Bis zur Klärung dieser offenen Fragen dürfen keine weiteren Castor-Behälter in diese Läger gebracht werden“, sagte Weiger. Die umgehende Sicherheitsüberprüfung der Zwischenlager sei auch deshalb erforderlich, weil Hendricks die in Kürze anstehenden Rücktransporte von Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich bzw. Großbritannien auf mehrere Zwischenlager in Deutschland verteilen wolle.
Die Darstellung der Atomaufsicht von Bund und Ländern, es gebe nach Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel sowohl dort als auch bei den anderen Atommüll-Lagern in Deutschland keine Sicherheitsprobleme, sei unglaubwürdig. Zwar beziehe sich das dazugehörige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nur auf die Zwischenlagerung hochradioaktiver Brennelemente in Brunsbüttel. Die Folgen dieses Urteils gingen jedoch weit darüber hinaus. Da die Mehrheit der Zwischenlager nahezu gleichzeitig geplant, genehmigt und gebaut worden sei, bestünden die in Brunsbüttel beanstandeten oder zumindest vergleichbare Defizite mit hoher Wahrscheinlichkeit auch an anderen Standorten.
„Große Fragezeichen bezüglich der Sicherheit bestehen insbesondere bei den zentralen Zwischenlagern in Gorleben, Ahaus und Lubmin“, sagte Weiger. „Diese sind älter als die anderen 12 direkt an den Atomkraftwerken eingerichteten Atommülllager und genügen mit hoher Wahrscheinlichkeit nur deutlich niedrigeren Sicherheitsstandards“, so der BUND-Vorsitzende.
„Sämtliche Atommüll-Zwischenlager in Deutschland müssen sicherheitstechnisch für Öffentlichkeit und Gerichte transparent und nachvollziehbar neu überprüft werden. Gelingt das nicht, ist dies ein weiterer Beleg für die Unvereinbarkeit der Atomenergie mit dem Rechtsstaat. In der Konsequenz müssen alle Atomkraftwerke umgehend vom Netz genommen werden“, sagte Weiger.“
Weitere Informationen zu den Atommüll-Zwischenlagern finden Sie im Internet unter: https://www.bund.net/index.php?id=21910
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