Vattenfall: 4,7 Mrd Euro Schadensersatzklage in Washington – EU-Kommission mischt sich ein

„Vattenfall führt schon jetzt vor, was TTIP für die deutschen Steuerzahler an Risiken mit sich bringt“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linken-Bundestagsfraktion. „Die EU täte jetzt gut daran, Vattenfall Grenzen aufzuzeigen, damit der schwedische Staatskonzern die Klage in Washington endlich beendet.“ So ist es in einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung über Vattenfall und die Schadensersatzklage vor dem internationalen Invenstitions-Schiedsgericht in Washington (ICSID) zu lesen. Die EU-Kommission mischt sich jetzt in das Verfahren ein und hält die Forderungen nicht für zulässig, mit denen Vattenfall 4,7 Mrd. Euro von den deutschen SteuerzahlerInnen für die Abschaltung der maroden Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel eintreiben will. Nicht in den USA, sondern in Europa müssten derartige Fragen geklärt werden, so die EU-Kommission.

Die SZ berichtet über die Hintergründe und Motive, die die EU-Kommission dazu gebracht, sich in das laufende Schiedsgerichtsverfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuschalten.

Bereits vor einigen Tagen hatte der Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage zu dieser Einmischung der EU-Kommission erbeten. Als Rechtgrundlage für das agieren der EU ist z.B. der Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union von Bedeutung.

In der Einleitung zur Anfrage – deren Antworten noch ausstehen – heißt es unter der Überschrift: „Schadensersatzklage von Vattenfall vor dem Internationalen Schiedsgericht – mögliche Unzulässigkeit nach EU-Recht“ weiter:

Der Atomkonzern Vattenfall betreibt nach der atomrechtlichen Verfügung zur endgültigen Stilllegung seiner Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel eine Schadensersatz-Klage vor dem Schiedsgericht in Washington auf Basis der Energie-Charta gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat darüber informiert, dass Vattenfall auf diesem Weg eine Summe von rund 4,7 Mrd. Euro als Schadensersatz für die 2011 per Atomgesetz verfügte endgültige Abschaltung dieser Atommeiler einklagen will.

Die Zulässigkeit dieses Vorgehens von Vattenfall steht aber möglicherweise mit rechtlichen Bestimmungen der EU in Konflikt, wie sie im Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt sind. Auf dieses Problem wurde nach unserer Kenntnis von einem Vattenfall-Vertreter während einer Atomrechtstagung in Luzern am 3. September 2015 im Beisein auch von Vertretern aus Bundesbehörden berichtet. Dort war die Rede davon, dass es mit Bezug auf Artikel 3 Abs. 2 ein „Spannungsfeld“ aufgrund des „Exklusivrechts der EU“ gäbe, nach der es „kein Recht von EU-Staaten“ gäbe, „untereinander aus ECT gegeneinander vorzugehen“. (ECT: Energy Charter Treaty)

Nach langem Zögern hat Vattenfall nun vor wenigen Wochen auch für das letzte der nach Fukushima abgeschalteten AKWs in Krümmel einen Stillle-gungsantrag bei der zuständigen Atomaufsicht eingereicht. Das dies bislang nicht erfolgt war, war damit in Verbindung gebracht worden, dass Vattenfall die grundsätzliche Betriebsbereitschaft des AKW Krümmel erhalten wollte, um so den Druck auf den angestrebten Schadensersatz hoch zu halten.

Atommülllager: Zdebel am Schacht – Bundestagsabgeordneter in Salzgitter

Am kommenden Montag (28. September) wird Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Mitglied der Atommüll-Kommission in Salzgitter mit dem Oberbürgermeister Frank Klingebiel sowie Vertretern der AG Schacht Konrad, des Landvolks Braunschweig und der IG Metall zu einem Informationsgespräch zum Nationalen Entsorgungsprogamm (NaPro) über den weiteren Umgang mit Atommüll zusammenkommen.
Im Schacht Konrad in Salzgitter sollen leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle dauerhaft unterirdisch gelagert werden. Der Ausbau verzögert sich aufgrund immer neuer Probleme beim laufenden Ausbau. Die Einlagerung von rund 300.000 Kubikmetern leicht- und mittelaktiven Atomabfälle ist genehmigt. Aber derzeit ist noch offen, wo weitere 300.000 Kubikmeter derartiger Abfälle aus der benachbarten ASSE und aus der Urananreicherung in Gronau dauerhaft gelagert werden sollen.
Inzwischen hat die Bundesregierung im jüngst vorgelegten Nationalen Entsorgungsprogramm zwar den Schacht Konrad aus der „Schußlinie“ genommen und die Atommüll-Kommission beauftragt, zu prüfen, ob diese „neuen“ Atomabfälle gemeinsam mit hochradioaktivem Müll an einem anderen Ort gemeinsam einzulagern sind. Aber solange diese Prüfung nicht abgeschlossen ist und positiv beantwortet ist bzw. möglicherweise sogar ein drittes „Endlager“ gefunden werden muss, könnte es dazu kommen, dass der Schacht Konrad am Ende doch für diese Abfälle ausgewählt wird und sich damit die Atommüllmenge in Salzgitter verdoppeln könnten.
Zum Ende des Informationsgespräch gibt es einen Pressetermin am Montag, 28. September, um 11 Uhr im Sitzungszimmer 10. Stock, im Rathaus in Lebenstedt ein.

Regierung kehrt Probleme beim Umgang mit dem Atommüll weiter unter den Tisch

HubertusZdebel-02072015-NaProMit der Änderung des Atomgesetzes will die Bundesregierung den Rechtsrahmen für den weiteren Umgang mit den wachsenden Atommüllbergen festlegen. In seiner Rede im Deutschen Bundestag zur 14. Novelle des Atomgesetzes erhebt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel Einspruch, verweist auf gravierende Mängel und fordert deutliche Nachbesserungen. Nachfolgend seine Rede im Wortlaut:

 

Frau Präsidentin/ Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

schon wieder Atommüll – und das Thema wird der Republik noch viele Jahre erhalten bleiben. Direkt vor der Sommerpause hat der Bundestag bereits über das neue „Nationale Entsorgungsprogramm“ diskutiert. Auf Anforderung der EU hat die Bundesregierung einen Plan erstellt, in dem sie über die immer noch wachsenden Atommüllberge und was sie damit vorhat, berichtet. Und jetzt muss mit der 14. Atomgesetznovelle der Rechtsrahmen für diesen Atommüllbericht geschaffen werden.

Fast 70.000 Menschen, Initiativen und auch Kommunen haben zum Bericht des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) Einsprüche erhoben. Die Öffentlichkeit schaut also hin, wenn es um Atommüll und die mit seiner Lagerung verbundenen Risiken geht. Das ist gut so und der Bundestag ist gut beraten, sich mit diesen Einsprüchen intensiv zu befassen.

Auch deswegen hat DIE LINKE schon vor den Sommerferien einen Antrag zum NaPro-Bericht und zur Kritik daran in den Bundestag eingebracht und es dürfte sinnvoll sein, den Bericht im Zusammenhang mit der Gesetzesnovelle hier im Bundestag weiter zu diskutieren. Hier mal eben schnell die ATG-Novelle durchzuziehen und dann den Deckel drauf zu setzen, wäre kein gutes Signal für den angeblichen Neustart beim Umgang mit Atommüll, bei dem doch ein gesellschaftlicher Konsens angestrebt wird.

Wir LINKEN fordern beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen mehr Transparenz und Ehrlichkeit. Der Bericht hat dazu durchaus einige positive Ansätze, die wir ausdrücklich begrüßen. Aber wir sehen auch die erheblichen Mängel im Nationalen Entsorgungsprogramm. An dieser Stelle nur zwei Hinweise, wo aus unserer Sicht nachzubessern ist:

An diversen Standorten sind in den letzten Jahren verrostete Atommüllfässer gefunden worden, in Brunsbüttel und in Karlsruhe zum Beispiel. Von diesen Problemen wird im Bericht mit keiner Silbe gesprochen und es ist nicht gut, wenn diese Wirklichkeit beim Umgang mit Atommüll einfach nicht genannt wird!

Der Bericht spricht ferner von einem Eingangslager für Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll. Dieses Lager soll dort neu gebaut werden, wo irgendwann mal ein „Endlager“ für diesen Müll entstehen soll. Doch der Bericht schweigt darüber, dass dort die enorme Menge von bis zu 500 Castoren mit hochgefährlichem Atommüll oberirdisch gelagert werden soll und dass das für Jahrzehnte so sein wird. Diese Information fehlt völlig und damit wird ein ganz wichtiger Aspekt im Grunde unter den Tisch gefegt. Für Insider ist das völlig klar: Dieses neue Eingangslager ist von zentraler Bedeutung. Nur kann das niemand erkennen, der den Bericht als gebildeter Laie liest.

Deswegen braucht es nach Auffassung der LINKEN– und das ist in der jetzt anstehenden Beratung über die 14 ATG-Novelle dann zu klären und gesetzlich umzusetzen – klare und ehrliche Anforderungen, wie solche NaPro-Berichte erstellt werden. Ein solcher Bericht muss auch die Probleme beim Umgang mit dem Atommüll benennen, er sollte die möglichen Alternativen nennen und auch die Abwägungen beschreiben, warum die eine oder andere Variante am Ende vorgeschlagen wird. Das würde die Qualität und die Ehrlichkeit eines solchen Berichts deutlich verbessern.

Bundesregierung muss Gesundheitsgefahren aufklären, statt Fracking zu erlauben

DIE LINKE stellt Fragenkatalog zu Gesundheitsgefahren der Erdgasförderung

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„Anscheinend will die CDU-SPD-Bundesregierung das Fracking-Erlaubnisgesetz abstimmen, noch bevor weitere Ergebnisse der Ursachenerkundung von erhöhten Leukämie- und Lymphom-Werten in Fracking-Regionen vorliegen. Angesichts der möglichen gesundheitlichen Gefahren für die Menschen vor Ort ist das verantwortungslos. DIE LINKE setzt sich weiterhin für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ein! Wir haben daher eine 30 Fragen umfassende Anfrage zu Gesundheitsrisiken durch Fracking, zur Krebsgefahr bei der Erdgasförderung, zur Prävention von Gesundheitsgefahren und zur Durchsetzung des Verursacherprinzips bei entstandenen Schäden an die Bundesregierung gestellt“, erklärt Hubertus Zdebel, Mitglied des Bundestages der Partei DIE LINKE und Obmann im Bundesausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Bereits zwei Auswertungen des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen haben in der niedersächsischen Erdgasförder- und Fracking-Region bei Bothel und Rotenburg besorgniserregend hohe Krebsraten ans Tageslicht gebracht. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen bei der Erdgasförderung und bei der Entsorgung des sogenannten Lagerstättenwassers, weshalb ein Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und der Erdgasförderung, insbesondere beim Fracking, von Anwohnern und Bürgerinitiativen vermutet wird. Zdebel fordert daher: „In der aktuellen Diskussion um das Fracking-Erlaubnisgesetz hat die Bundesregierung die Gesundheitsrisiken bisher unbeachtet gelassen. Die Gesundheitsgefahren erfordern aber eine deutlich stärkere Aufklärung. Daher stellt sich auch in Deutschland akut die Frage nach einer besseren Prävention von Risiken und Gefahren der Erdgasförderung und insbesondere der Fracking-Technologie.“

Rückschlag für Vattenfall: EU hält Schadensersatzklage vor internationalem Schiedsgericht für nicht zulässig

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AKW Krümmel: Schadensersatzklage von Vattenall in Washington mit schwerer Schräglage?

Irgendwie wird Vattenfall vom Pech verfolgt. Mit nicht zu leugnender Schadenfreude lese ich jetzt in der Süddeutschen Zeitung einen Bericht über den neuen Ärger, den Vattenfall mit seiner Schadensersatzklage vor dem Schiedsgericht in Washington bekommt. Vor knapp zwei Wochen hatte ich hier auf umweltFAIRaendern.de darauf aufmerksam gemacht, dass sich die EU-Kommission in das Verfahren eingemischt hat und die Zulässigkeit der Vattenfall-Klage in Washington anzweifelt. Marcus Balser hat jetzt in der SZ dieses Thema aufgegriffen und den derzeitigen Stand und Hintergrund in einem Artikel aufgearbeitet. „Ein Freund, wie ein Feind“ ist der Bericht übertitelt. „Für Vattenfall gilt die Nachricht aus Brüssel als herber Rückschlag“, heißt es in dem Text. Einfach in der SZ weiterlesen.

Vattenfall will in dem Investitionsschutz-Verfahren Schadensersatz in Höhe von 4,7 Mrd. Euro von der Bundesrepublik Deutschland für die Abschaltung der Schrott-Reaktoren Krümmel und Brunsbüttel bekommen. Im Rahmen von TTIP, dem Handelsabkommen zwischen USA und der EU, sind unter anderem angestrebte Investionsschutz-Regelungen für die Konzerne heftig umstritten.

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