Entscheidung der NRW-Landesregierung zu Fracking ist schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD

IMAG0058„Die NRW-Landesregierung um SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat offensichtlich jede Hoffnung auf eine konsequente Haltung der SPD-Bundesminister und der Abgeordneten der Großen Koalition im Bund verloren. Statt auf eine Ablehnung des Pro-Fracking-Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu setzen, sieht sie sich nun gezwungen, Fracking im NRW-Landesentwicklungsplan auszuschließen. Doch auch bei diesem Vorstoß ist unklar, ob er mit der nötigen Konsequenz erfolgt“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags zur aktuellen Entscheidung der SPD-Grünen Landesregierung in NRW.

Zdebel weiter: „Ohne Not hätte Hannelore Kraft die Entscheidung der NRW-Landesregierung nicht herbeigeführt. Sie hat gesehen, dass ihre Felle davon schwimmen und erkannt, dass sie ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung in NRW, Fracking im Bundesland nicht zuzulassen, ohne einen landespolitischen Alleingang nicht erfüllen kann. Die Maßnahme der Ministerpräsidentin ist eine schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD. Vom Umfallen der Bundes-SPD und ihrer Zustimmung zum von der Bundesregierung eingebrachten Fracking-Erlaubnisgesetz in den nächsten Tagen kann daher ausgegangen werden. Der SPD ist die Gemeinsamkeit mit der CDU/ CSU offensichtlich wichtiger als der Schutz der Bevölkerung vor dem gefährlichen Gasbohren.

Das Vorgehen der Landesregierung wirft allerdings auch Fragen nach der Reichweite der Entscheidung auf. Sollten Probebohrungen erlaubt sein, wäre das der erste Einstieg in die Anwendung der Fracking-Technik in NRW. Ich fordere die Landesregierung auf, zu erklären, ob Fracking durch die Hintertür einer angeblich wissenschaftlichen Erforschung der Weg geebnet werden soll.

Zudem kann der Vorstoß der Landesregierung Fracking nicht sicher ausschließen. Wechselt die Landesregierung, kann der Landesentwicklungsplan schnell geändert werden und der Weg für Fracking damit frei gemacht werden. Der notwendige Schutz der Bevölkerung und der Umwelt kann nur durch ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, das im Bundesberggesetz zu verankern ist, durchgesetzt werden. Dafür wird sich DIE LINKE weiter einsetzen.“

Bundesregierung, eine Strafanzeige und die Castoren in Jülich

Über eine Strafanzeige zum Verdacht des rechtswidrigen Umgangs mit hochradioaktiven Atombrennstoff in Jülich hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, die Bundesegierung befragt. Die teilt nun in ihrer Antwort mit, dass zwar die Räumung angeordnet wurde, diese aber auch eine Regelung zur über den 2. Juli 2014 hinausgehenden Aufbewahrung enthält. Verantwortlich für das Auslaufen der Genehmigung und des bis heute schwebenden atomrechtlichen Verfahrens seien neue rechtliche Anforderungen, die zu einer Verzögerung geführt hätten, so die Bundesregierung. Für November 2015 werden nun vom Betreiber neue Untersuchungen zur Frage des bislang fehlenden Nachweis einer ausreichenden Erdbebensicherheit erwartet. Dieser fehlende Nachweis sorgte für Räumungsanordnung durch das Land NRW.

Vor wenigen Wochen hatte ein ehemaliger Mitarbeiter des Atomforschungszentrum Jülich Strafanzeige wegen des „Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff“ bei der Staatsanwaltschaft in Aachen erstattet. Es geht um 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich. Die atomrechtliche Lagergenehmigung war im Sommer 2013 ausgelaufen und wurde mit einer Art „Notmaßnahme“ von der zuständigen Landesaufsicht zwei mal verlängert, bevor im Sommer 2014 die Anordnung zur Räumung erteilt wurde.

All das sind für Rainer Moormann, der die Anzeige machte, Hinweise, dass der Betreiber mögicherweise aus eigenem Verschulden diesen aus seiner Sicht ungenehmigten und damit rechtswidrigen Zustand hergestellt hat.

„Die Atomaufsicht hat am 2. Juli 2014 gemäß §19 Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG) angeordnet, dass die Kernbrennstoffe unverzüglich aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen sind. Darüber hinaus regelt diese Anordnung weiterhin die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe am Standort Jülich bis zu deren Abtransport“, heißt es auf die Frage von Hubertus Zdebel. Damit erklärt die Bundesregierung, dass es aus ihrer Sicht keinen ungesetzlichen Zustand bei der Lagerung der Castor-Behälter in Jülich gibt.

Den in der Anzeige gegen den Betreiber geäußerten Verdacht, dass der Betreiber des Forschungszentrums Jülich möglicherweise durch eigenes Verhalten die Räumungsanordnung verursacht hat, verweist die Bundesregierung auf entsprechende Genehmigungsschritte, die der Betreiber durchgeführt habe. „Aufgrund der zwischenzeitlichen Fortschreibung des kerntechnischen Regelwerks war die sicherheitstechnische Nachweisführung insbesondere in Fragen der Behälterbehandlung und der Seismik am Standort mit einem hohen Zeitaufwand im Genehmigungsverfahren verbunden.“

Laufendes Genehmigungsverfahren für Einlagerung im Zwischenlager Ahaus

Derzeit läuft beim Bundesamt für Strahlenschutz das Genehmigungsverfahren für Atomtransporte der Castoren in das Zwischenlager nach Ahaus. Ebenso ein Verfahren zur Einlagergenehmigung. Ende 2015/ Anfang 2016 – so berichtete jüngst ein Vertreter des Bundesumweltministereriums in der Atommüll-Kommission, werde die Genehmigung für die Einlagerung der 152 Castoren aus Jülich in Ahaus erwartet. Ein Transport der Castoren ist jedoch bis zum Sommer 2016 nicht möglich, weil die erforderliche Krananlage in Jülich bis dahin den atomrechtlichen Anforderungen entsprechend erneuert werden muss. Ehemals war vorgesehen, dass die Krananlage frühestens Ende 2016 fertig sein sollte.

Zwar ist die geplante US-Option immer noch nicht vom Tisch, aber dennoch gibt es Anzeichen, dass diese vermutlich nicht realisiert wird. In der Atommüll-Kommission wird derzeit intensiv an einem Atommüll-Export-Verbot gearbeitet, welches insbesondere diese Exporte in die USA verhindern soll.

Hubertus Zdebel fordert statt Atomtransporte nach Ahaus oder in die USA Nachrüstungen vor Ort in Jülich oder den Neubau eines sicheren Atommülllagers.

Vattenfall – Weg mit der Kohle – Verkauf eingeleitet

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Auf der Verkaufsliste: Vattenfall Braunkohle Tagebau Nord bei Cottbus.

Vattenfall hat das Bieterverfahren für den Verkauf der Braunkohle vor allem in der Lausitz eingeleitet. Dazu gehören nicht nur die Tagebaue und Braunkohle-Kraftwerke, auch einige Wasserkraftwerke sind mit in dem Paket. Bis etwa Mitte 2016 will Vattenfall den Verkauf seiner extrem umwelt- und klimaschädlichen Braunkohlesparte abgewickelt haben. Interesse soll es vor allem von Unternehmen aus der Tschechischen Republik geben.

 

Der RBB und auch MAZ berichten dazu: „In Sachsen und Brandenburg betreibt der Konzern derzeit noch fünf Kohlegruben und drei Kraftwerke mit zusammen rund 8000 Mitarbeitern: Jänschwalde, Schwarze Pumpe und Boxberg. Ein weiteres Kraftwerk, Lippendorf im Landkreis Leipzig, gehört den Schweden zusammen dem Karlsruher Energiekonzern EnBW.“ Außerdem wird diese Liste dort genannt:

Vattenfall in der Lausitz:

Kraftwerke:

  • JÄNSCHWALDE, BRANDENBURG (Elektrische Leistung 3000 Megawatt)
  • SCHWARZE PUMPE, BRANDENBURG (Elektrische Leistung 1600 Megawatt)
  • BOXBERG, SACHSEN (Elektrische Leistung 2575 Megawatt)
  • LIPPENDORF, SACHSEN (Vattenfall Beteiligung 50 Prozent – zur anderen Hälfte EnBW; Elektrische Leistung 1840 Megawatt)

Gruben:

  • WELZOW-SÜD, BRANDENBURG (Feld Welzow-Süd I wird Mitte der 2020er Jahre ausgekohlt sein)
  • JÄNSCHWALDE, BRANDENBURG (Feld Jänschwalde wird Mitte der 2020er Jahre ausgekohlt sein)
  • COTTBUS-NORD, BRANDENBURG (Feld Cottbus-Nord wird 2015 ausgekohlt sein)
  • NOCHTEN, SACHSEN (Feld Nochten I wird Mitte der 2020er Jahre ausgekohlt sein)
  • REICHWALDE, SACHSEN (Feld Reichwalde wird voraussichtlich 2045 ausgekohlt sein)

Atommüll und die Regionen: Kommission lädt jetzt die Bürger/Initiativen ein

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Zwei Vorsitzende laden zum Dialog mit den Regionen: Ursula Heinen-Esser und Michael Müller. Foto: Dirk Seifert

Atommüll-Lager-Suche und die Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach dem – sagen wir – „unrunden“ Auftakt zur Einladung zu den geplanten Workshops zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der „Endlager-Kommission“ in der letzten Woche, gibt es nun einen Neustart. Der stammt jetzt nicht mehr von dem beauftragten Dienstleister für die Durchführung dieser Workshops, sondern direkt von der Kommission und richtet sich nicht mehr allein an die Landräte, sondern nun auch direkt an BürgerInnen und Initiativen.

Neben einem neuen Brief an die Landräte, wenden sich die beiden Vorsitzenden der Kommission, Michael Müller und Ursula Heinen-Esser nunmehr auch direkt an die BürgerInnen und die Initiativen: Die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe sucht mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern das Gespräch über die Suche nach einem Standort für die dauerhaft sichere Lagerung radioaktiver Abfälle. Wir möchten Sie deswegen ganz herzlich zu drei Workshops einladen, bei denen die Kommission Ihnen die Vorbereitungen der Standortsuche schildern und mit Ihnen Möglichkeiten der Beteiligung an der Auswahl eines Standorts erörtern will. Eine Einladung zu den Workshops haben auch Landrätinnen und Landräte als Vertreter ihrer Regionen erhalten. Sehr willkommen sind uns dort auch Vertreterinnen oder Vertreter von Bürgerinitiativen“, heißt es gleich am Anfang des Einladungschreibens. (Hier als PDF zum download)

  • Die BI Lüchow Dannenberg reagiert mit einer Pressemeldung auf die neuerliche Kommissions-Einladung mit Bezug auch auch die vorhergehende Einladung nur an die Landräte. Darin sagt Wolfgang Ehmke, Sprecher der BI: „Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) hatte dieses Prozedere als “Beteiligungssimulation” kritisiert und davor gewarnt, dass jeder, der hingeht, laut erster Einladung für seine Region ein Interesse bekundet, Standort für ein Atommüllendlager zu werden. BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: “Wahrscheinlich geht es bei diesem zweiten Anlauf nur noch darum, diese Workshops abzuarbeiten und nicht vor gähnend leeren Stuhlreihen zu sitzen.”“
  • Der BUND hatte schon vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung am Endbericht der Kommission kaum noch zu leisten sein wird, da die Arbeit nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen bereits Ende Juni 2016 endet. Atommüll-Kommission und der BUND: Öffentlichkeitsbeteiligung braucht mehr Zeit. In seiner Zwischenbilanz stellte Kommissionsmitglied Klaus Brunsmeier im Mai fest: „Auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Kommissionsarbeit muss dringend verbessert werden. Dafür gibt es zwar ein fast fertiges Konzept. Auch wird die Öffentlichkeitsbeteiligung Mitte Juni mit einem Bürgerdialog in Berlin starten. Die umfassende Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Endlagersuche ist jedoch ein aufwendiger Vorgang. Um die Beteiligung der Öffentlichkeit umfassend gewährleisten zu können, sollte die Arbeit der Atommüll-Kommission bis Ende 2016 verlängert werden.“

Ergänzt wird das Schreiben durch weitere Erläuterungen zu den Workshops (PDF), den Themen und einigen möglichen Fragestellungen, die dort jeweils diskutiert werden könnten. Das sollen Vorschläge sein, um die Themen zu veranschaulichen, können aber auch verändert werden.

Wichtig ist vielleicht auch der Hinweis, dass die Kommission die Reisekosten für die Teilnahme übernimmt: „Für An- und Abreise zu den Workshops stellt die Kommission ein Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn zur Verfügung. Die Kosten für das Ticket in Höhe von 99 € übernimmt die Kommission.“

Müller und Heinen-Essen stellen die Planungen vor: „Bei den Workshops, die am 12. Oktober, am 20. November und 15. Januar kommenden Jahres stattfinden, wollen Mitglieder der Kommission Ihnen zunächst das Grundprinzip der neuen Standortauswahl vorstellen: Die wissenschaftsbasierte, transparente Suche nach dem Standort, der für die dauerhafte Lagerung insbesondere hoch radioaktiver Abfallstoffe die bestmögliche Sicherheit gewährleistet. Wir erhoffen Ihre Zustimmung zu diesem Grundprinzip.
Im ersten Workshop wollen wir zudem die Frage beantworten, was eine Suche nach dem bestmöglichen Standort bedeutet. … „

Atom-Rückstellungen: Haftungssicherung in der Beratungsschleife – E.on gründet PreussenElektra

Entgegen bisherigen Plänen soll der vom Wirtschaftsministerium zur Haftungssicherung für die Atom-Rückstellungen von E.on und Co vorgelegte Referentenentwurf nicht morgen im Bundeskabinett beschlossen werden. Das melden Nachrichten-Agenturen und z.B. die Welt. Geplant war, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Monat in den Bundestag eingebracht werden sollte. In der Fragestunde des Bundestags will Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) morgen von der Regierung mehr zum Stand der Dinge in Sachen Atom-Rückstellungen, der angekündigten Kommission und dem Streßtest der Konzerne erfahren.

Mit dem Gesetz zur Haftungssicherung soll verhindert werden, dass E.on und Co ihre Atombereiche in eigene Unternehmen abspalten – so genannte Bad-Banks – und sich so aus der Haftung für die Kosten beim Rückbau und der Lagerung der Atomabfälle aus der Verantwortung stehlen. Offen ist derzeit aber auch, ob die über jahrzehnte bebildetete Atom-Rückstellungen überhaupt verfügbar sind und ausreichen, um die Kosten für Rückbau und langfristige Atommülllagerung zu decken. Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebener Streßtest liegt immer noch nicht vor.

E.on hatte zwar nach der Vorlage des Referentenentwurfs im Aufsichtrat beschlossen, die geplante Abspaltung des Atombereichs zum 1.1.2016 nicht zu betreiben, die Risiken aber bleiben.

„Ich will hoffen, dass die Bundesregierung jetzt nicht das Gesetz für die Haftungssicherung auf die lange Bank verschiebt. Sie hat ohnehin schon viel zu lange gezögert, um die Risiken für die SteuerzahlerInnen zu begrenzen. Es bleibt dringend erforderlich, den Konzernen den Weg abzuschneiden, sich mit Unternehmens-Abspaltungen und der Gründung von Bad-Bank-Gesellschaften für Atomenergie aus der Verantwortung für die Kosten der Atommülllagerung zu entziehen“, sagte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE nachdem bekannt wurde, dass der Gesetzentwurf nicht mehr auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung am morgigen Mittwoch steht.

E.on hatte jüngst angekündigt, die Atomgeschäfte nun wieder unter das Dach der PreussenElektra anzusiedeln, aber im Konzern zu belassen. Inzwischen hat E.on Guido Knott zum PreussenElektra-Geschäftsführer berufen. Die neue alte Gesellschaft soll zum 1.1.2016 ihre Tätigkeit offiziell aufnehmen. Bei PR-Report heißt es u.a.: „Aus E.on Kernkraft wird PreussenElektra. Und aus dem Bereichsleiter Politik und Kommunikation bei der E.on SE GmbH, Guido Knott, wird Anfang kommenden Jahres der Vorsitzende der Geschäftsführung des neu firmierenden Unternehmens. Bis dahin wird er als Mitglied der Geschäftsführung fungieren.“

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