Atommüll Karlsruhe: Noch ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle

Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH
Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH

„Das Lager für Atommüll im ehemaligen Kernforschungszentrum in Eggenstein-Leopoldshafen wird ausgebaut: 78.000 Kubikmeter Lagerplatz für schwach- und mittelradioaktive Abfälle reichen nicht mehr – „beide Lagerstätten sind nahezu voll“, heißt es von Seiten der Wiederaufbereitungsanlage. Zwei neue Gebäude befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren – das stößt vor allem bei einer Bürgerinitiative auf großen Widerstand.“ So berichtet die KA-NEWS unter der Überschrift: „WAK baut aus: Mehr Platz für radioaktiven Abfall in Karlsruhe„.

Wie auch an vielen anderen Atomstandorten reichen die Lagerkapazitäten für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll nicht aus, weil sich das geplante „Endlager“ im Schacht Konrad seit vielen Jahren verzögert und unklar ist, ob es irgendwann zwischen 2022 und 2024 wirklich in Betrieb gehen wird. Daher muss offenbar auch in Karlsruhe nun nachgerüstet werden: „Derzeit beträgt die Lagerfläche der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe, Rückbau- und Entsorgungs-GmbH (WAK) 77.500 Kubikmeter für schwach- und 850 Kubikmeter für mittelradioaktive Abfälle.“

Zwei neue Gebäude sollen den Platzmangel der Wiederaufbereitungsanlage auf dem Campus Nord des Karlsruher Instituts für Technologie beheben: Das Lagergebäude L566 und die KONRAD Logistik-/Bereitstellungshalle L567. Ersteres soll eine Grundfläche von 1.521 Quadratmetern und eine Höhe von elf Metern haben, inklusive einem 17 Meter hohem Abluftkamin. Die Logistikhalle wird mit 2.691 Quadratmetern und 22 Metern Höhe geplant. Das geht aus der aktuellen Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit hervor. Sie ist Teil des Genehmigungsverfahrens, wurde im März beauftragt und im August auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg veröffentlicht.

KA-NEWS schreibt außerdem: „Im Lagergebäude L566 soll mit mittel-radioaktiven Abfällen in Form von konditionierten Abfallprodukten, vorbehandelten Zwischenprodukten und unverarbeiteten Reststoffen umgegangen werden. Die KONRAD Logistik-/Bereitstellungshalle L567 ist ein Gebäude zur Transportbereitstellung von verpackten radioaktiven Abfällen zur Abgabe an ein Bundesendlager. In dieser Halle soll ausschließlich mit umschlossenen schwach-radioaktiven Stoffen umgegangen werden. Das Gebäude soll laut Bericht einen Anlieferungsbereich, einen Vergießbereich, einen Verladebereich mit Gleisanschluss sowie einen Technik- und Sozialbereich umfassen.“

Vor Ort gibt es Protest, berichtet KA-News weiter. Offenbar soll die Öffentlichkeit aber nicht beteiligt werden: „Bürgerinitiative will Öffentlichkeitsbeteiligung“ heißt die Forderung, aber: „In der abschließenden Gesamteinschätzung in Bezug auf Umweltauswirkungen erwartet das Öko-Institut „keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die im Umfeld vorhandenen Schutzgüter“. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung hält es für nicht erforderlich. „Das darf nicht sein“, entrüstet man sich bei der Bürgerinitiative, „es ist bereits das fünfte Mal, dass das Öko-Institut Grün-Rot die Vorlage liefert, um die von der Landesregierung so viel beschworene Bürgerbeteiligung einfach zu streichen. Wir fordern eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung mit Erörterungstermin.“

Grün-Rote Beteiligungsoffensive in Sachen Atomrisiken? Kein Spur davon. Karlsruhe? Atommüll? Da war doch was? Richtig: 1700 rostige Atommüllfässer wurden dort vor einiger Zeit bei einer Inspektion gefunden, meldete die Badische Zeitung im November 2014.

Nachgefragt: Drohendes Desaster bei Atom-Rückstellungen und eine Kommission

„Die Hütte brennt“, könnte man salopp sagen, wenn man die Debatte um die enormen Risiken bei den Atommüll-Rückstellungen verfolgt. Sind diese eigentlich zurückgestellten Beträge von derzeit 38 Mrd. Euro bei den Atomkonzernen überhaupt noch verfügbar und sind sie ausreichend? Ein Streßtest des Wirtschaftsministeriums soll böses feststellen, liegt aber offiziell immer noch nicht vor und der Wirtschaftsminister dementiert entsprechende Medienberichte. Grund genug für den Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, mit zwei mündlichen Fragen an die Bundesregierung Aufklärung einzufordern.

Z.B. darüber, was von Medienberichten zu halten ist, die von einem Desaster für die BürgerInnen sprechen, weil die Atomkonzerne möglicherweise runde 30 Mrd Euro zu wenig für die Atommüll-Entsorgung zurückgestellt haben. Ihr Versuch, sich über eine Abspaltung der Atomsparten von einer Gesamthaftung für die Kosten zu entledigen, scheint vorerst gebremst. Wie es aber weiter geht, z.B. mit der vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagenen Kommission, bleibt bislang unklar.

Die Kommission wird offenbar derzeit in Hinterzimmern zusammen geschustert. Namen wie Trittin, Töpfer und der IGBCE-Vorsitzende Vassiliadis wurden bereits genannt, zuletzt auch der NRW-Umweltminister Remmels. Klar ist, dass die Kommission vor allem den Zweck erfüllen soll, die Unternehmen von der eigentlichen klaren gesetzlichen Verantwortung für die Kosten der Atommüll-Entsorgung zu entlasten und diese den BürgerInnen und Bürgern aufzuladen.

Die beiden mündlichen Fragen von Hubertus Zdebel werden am Mittwoch im Deutschen Bundestag beantwortet und lauten:

1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich bestehender Risiken mit Blick auf den Wert und die Verfügbarkeit der bei den AKW betreibenden Unternehmen gebildeten Entsorgungs-Rückstellungen und kann die Bundesregierung ausschließen, dass die in einer vorab bekannt gewordenen Berechnung eines Stresstests nach einem vorläufigen Gutachten, das die Bundesregierung in Auftrag gegeben hat, betrachteten Rückstellungen der AKW betreibenden Unternehmen um rund 30 Mrd. Euro aufgestockt werden müssten, um den Atomausstieg zu bewältigen (Quellen: http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/eon-rwe-enbw-und-vattenfall-fehlen-30-milliarden-an-rueckstellungen-aid-1.5394848; http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/rueckstellungen-der-energieversorger-im-stresstest-13805083.html)?

2. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Besetzung – neben den bereits genannten Mitgliedern Klaus Töpfer, Jürgen Trittin und Michael Vassiliadis – der von der Bundesregierung für September angekündigten neuen Kommission für die Atomrückstellungen, deren Gründung die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD Anfang Juli beschlossen haben und die im Einvernehmen mit den Koalitionsfraktionen klären soll, wie die Absicherung der finanziellen Verantwortung für den Rückbau, die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Endlagerung des Atommülls am besten erfolgen kann (http://www.rp-online.de/wirtschaft/bund-will-atomkonzernen-milliarden-entziehen-aid-1.5331791)?

Atommüllkonferenz – Atomaufsicht in der Kritik

AMK-Banner-2015Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen am letzten Samstag in Kassel. Rund 60 TeilnehmerInnen zahlreicher Atomstandorte in Deutschland hatten sich zum Schwerpunktthema „Atomaufsicht in der Kritik“ verabredet.

  • Noch immer sind Atomkraftwerke in Betrieb, sorgen für Super-Gau-Risiken und für noch mehr Atommüll. Doch auch wenn sie abgeschaltet sind, sind die Risiken nicht vorbei. Vor wenigen Tagen erst hatten 76 Umweltverbände, Initiativen und Anti- Atom-Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet in einem Positionspapier „Abschaltung, Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken” höchste Sicherheitsanforderungen und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Stilllegungsverfahren und der Lagerung der radioaktiven Abfälle gefordert.
  • UPDATE 28.9.2015: Unter dem Titel „Geheime Atomaufsicht?“ berichtet die Atommüllkonferenz über die Ergebnisse der Tagung.

Auf der Konferenz ging es um die Möglichkeiten, die die Landesbehörden als Atomaufsicht haben, um konsequent sicherheitsorientiert Nachrüstungen zu etablieren und im Falle der Nichtmöglichkeit der Umsetzung derartiger Maßnahmen, den Atomausstieg zu beschleunigen. Sicherheitsprobleme, vor allem der mangelnde Schutz gegen (gezielte) Flugzeugabstürze bzw. insgesamt der Anti-Terror-Schutz, bestehen an allen Atomanlagen. Im Rahmen der atomgesetzlichen Regelungen können die Atomaufsichtsbehörden der Länder Handlungsspielräume nutzen, die Öffentlichkeit verstärkt einbinden, Nachrüstungen verlangen und bis hin zur Aufhebung von Genehmigungen gehen. Allerdings müssen sie bei ihrem Vorgehen auch beachten, dass im Atomgesetz grundsätzlich auch ein Entschädigungsanspruch für die AKW-Betreiber geregelt ist.

Viele Bundesländer nutzen diese Spielräume nicht, darunter auch einige der grün geführten Atomaufsichtsbehörden. Dabei zeigt sich in den letzten Jahren immer mehr: Zwar haben Gerichte den Weg zu einem Dritt-Schutz für Betroffene in den letzten Jahren immer mehr erweitert. Aber: Immer mehr Sicherheitsaspekte werden in den Bereich des Geheimschutz verschoben und zwischen den Behörden geregelt, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wird, welche Maßnahmen dies sind. Einer Überprüfung werden diese Maßnahmen damit weitgehend entzogen. Selbst Gerichte können diese kaum noch überprüfen.

Erst im Frühjahr wurde die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Anträge des Betreibers Vattenfall und des Bundesamts für Strahlenschutz zurück gewiesen hatte. Das Urteil sorgt für ein „Erdbeben“ bei den Behörden, weil das Gericht vor allem auch kritisierte, dass immer mehr Sicherheitsfragen in den Bereich der Geheimhaltung verschoben werden, und weder von betroffenen BürgerInnen noch von den Gerichten selbst überprüfbar sind.

Handeln die Behörden nicht oder kommt es während des Betriebs von Atomanlagen im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu „wesentlichen Änderungen“, können Betroffene auf dem Klageweg eingreifen. Z.B. in Schleswig-Holstein, wo eine Klage zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung des AKW Brokdorf auf den Weg gebracht wurde.  Oder in Niedersachsen, wo der Antrag auf Widerruf der Genehmigung des AKW Grohnde gestellt ist und es möglicherweise noch in diesem Monat zur Klageerhebung kommen könnte.

Weitere Klagen in Grafenrheinfeld (Castor-Lager), Gundremmingen (AKW) etc. sind in Vorbereitung oder laufen noch. Z.B. gegen das Castor-Lager am inzwischen stillgelegten AKW Esenshamm vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Sache der Atomaufsichten der Länder ist aber auch, der Öffentlichkeit einen Zugang zu Informationen und Beteiligung in den Verfahren zu eröffnen. Auch das allerdings ist derzeit eher Grund zur Kritik. Bei allen angelaufen Verfahren zur Stilllegung der Atommeiler gibt es massive Beschwerden, dass die Landes-Atombehörden zu wenige Informationen über die Rückbaupläne veröffentlichen und es damit EinwenderInnen und BürgerInnen nicht ermöglichen, die Risiken, die auch mit dem Rückbau der Atomanlagen verbunden sind, wirklich zu beurteilen.

In weiteren Arbeitsgruppen der Konferenz wurde u.a. die Diskussion um die Freigabe von niedrig belasteten radioaktiven Materialien beim Rückbau weiter vertieft (sog. Freimessen) und die Bestandsaufnahme Atommüll fortgesetzt. Siehe auch www.atommüllreport.de.

Außerdem stellte die BI Lüchow-Dannenberg einige Gedanken für eine Art Wahrheitskommission bzw. ein Tribunal vor, das sich mit den Lügen und Tricks der Atomenergie zwischen Staat und Wirtschaft auseinandersetzen soll.

Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen in Kassel – Atomaufsicht in der Kritik

Foto3
Anti-Atom auch auf dem Klima-Gipfel demnächst in Paris. Die Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen tagte zum siebten Mal in Kassel.

Noch immer sind Atomkraftwerke in Betrieb, sorgen für Super-Gau-Risiken und für noch mehr Atommüll. Doch auch wenn sie abgeschaltet sind, sie die Risiken nicht vorbei. Vor wenigen Tagen erst hatten 76 Umweltverbände, Initiativen und Anti- Atom-Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet in einem Positionspapier „Abschaltung, Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken” höchste Sicherheitsanforderungen und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Stilllegungsverfahren und der Lagerung der radioaktiven Abfälle gefordert. Am Samstag stand die 7. Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen in Kassel unter dem Thema „Atomaufsicht in der Kritik“ statt.

Dabei ging es um die Möglichkeiten, die die Landesbehörden als Atomaufsicht haben, um den Atomausstieg zu beschleunigen, in dem sie Sicherheitsprobleme und fehlenden Anti-Terror-Schutz konsequent angehen – oder eben nicht. Im Rahmen der atomgesetzlichen Regelungen können sie Handlungsspielräume nutzen, die Öffentlichkeit verstärkt einbinden, Nachrüstungen verlangen und bis hin zur Aufhebung von Genehmigungen gehen. Viele Bundesländer nutzen diese Spielräume nicht, darunter auch einige der grün geführten Atomaufsichtsbehörden. Tun sie es nicht, müssen die BürgerInnen ran: Z.B. in Schleswig-Holstein, wo eine Klage zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung des AKW Brokdorf auf den Weg gebracht wurde.  Oder in Niedersachsen, wo der Antrag auf Widerruf der Genehmigung des AKW Grohnde gestellt ist und es möglicherweise noch in diesem Monat zur Klageerhebung kommen könnte.

Weitere in Klagen in Grafenrheinfeld (Castor-Lager), Gundremmingen (AKW) etc. sind in Vorbereitung oder laufen noch. Z.B. gegen das Castor-Lager am inzwischen stillgelegten AKW Esenshamm vor dem Oberwaltungsgericht Lüneburg.

Erst im Frühjahr wurde die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Anträge des Betreibers Vattenfall und des Bundesamt für Strahlenschutz zurück gewiesen hatte. Das Urteil sorgt für ein „Erdbeben“ bei den Behörden, weil das Gericht vor allem auch kritisierte, dass immer mehr Sicherheitsfragen in den Bereich der Geheimhaltung verschoben werden, und weder von betroffenen BürgerInnen noch von den Gerichten selbst überprüfbar sind.

Rund 60 VertreterInnen aus zahlreichen Atomstandorten und Anti-Atom-Initiativen hatten sich in Kassel zur Atommüllkonferenz versammelt, um mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in den laufenden Genehmigungsverfahren zu fordern, sich über laufende und kommende Klagen gegen den Betrieb von Atomanlagen auszutauschen und über die Verbesserung der bundesweiten Zusammenarbeit zu beraten.

Mit dabei war auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Atomausstieg, der sich am Rande der Tagung mit vielen AktivistInnen über die aktuellen Auseinandersetzungen in der Atompolitik zwischen Bad-Bank-Plänen der Konzerne, den Sicherheitsproblemen bei der Atommülllagerung, Atomtransporten und den aktuellen Konflikten in der Atommüll-Kommission austauschte.

„Gut zu wissen, dass die Anti-Atom-Bewegung nach wie vor so präsent und aktiv ist und sich immer wieder mit ihrem großen Know-How und ihrem eigenen Kopf in die Auseinandersetzungen um die Sicherheit von Atomanlagen einmischt, auf den sofortigen Ausstieg drängt und auf die gravierenden Mängel beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen hinweist,“ stellte der Bundestagsabgeordnete am Ende der Atommüllkonferenz fest. „Die Argumente der Initiativen zu der Vielzahl von Sicherheitsmängeln und Risiken beim Umgang mit der Atomenergie sind von hoher Bedeutung. Ohne sie wird es aus guten Gründen keinen gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem radioaktiven Atomerbe geben.“

 

Nachgefragt: Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Atommüll in Jülich

Über eine Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel an die Bundesregierung informiert die Homepage des Deutschen Bundestags. „Die Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Kernbrennstoffen im Forschungszentrum Jülich ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/5947) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen erfahren, wie genau die Bundesregierung den rechtlichen Zustand der in Jülich gelagerten hochradioaktiven Kugel-Brennelemente einordnet. Außerdem fragen sie, warum die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte befristete atomrechtliche Genehmigung im Juli 2013 ausgelaufen ist, ohne dass der Betreiber für die beantragte weitere atomrechtliche Genehmigung die erforderlichen Antragsunterlagen rechtzeitig erbracht hat.

In der Einleitung zur Kleinen Anfrage heißt es zur Erläuterung: „In der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich lagern 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Kugel-Brennelementen aus dem Betrieb des Reaktors der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) zur kommerziellen Stromerzeugung.

Die atomrechtliche Genehmigung für die Lagerung ist am 1. Juli 2013 ausgelaufen. Die zuständige Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte daher mit zwei befristeten Duldungsverfügungen reagiert, bis sie schließlich am 2. Juli 2014 die Räumung anordnete und vom Betreiber ein Konzept für die Räumung bzw. den weiteren Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen verlangte.
Bis heute ist nicht klar, was mit den radioaktiven Abfällen geschehen soll. In einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Aachen ist der Verdacht formuliert worden, dass seit der Räumungsanordnung durch das Land NRW vom 2. Juli 2014 ein vom Betreiber – dem staatlichen Forschungszentrum Jülich (FZJ) – schuldhaft herbeigeführter ungenehmigter Zustand bei der Lagerung von Kern brennstoffen eingetretenist (siehe www.umweltfairaendern.de/2015/06/atom-muell-in-juelich-ehemaliger-mitarbeiter-erstattet-anzeige-unerlaubter-umgang-mit-kernbrennstoffen/).

Anhand zahlreicher Beispiele begründet der Anzeigende die Rechtsauffassung, dass der Betreiber über einen längeren Zeitraum durch schuldhaftes Verhalten diesen ungenehmigten Zustand herbeigeführt hat.

Laut Mitteilungen der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde – dem Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) – werden im immer noch laufenden Genehmigungsverfahren weitere Gutachten und Berichte zu offenen Sicherheitsfragen, insbesondere zum bislang nicht erfolgten Nachweis einer ausreichenden Auslegung gegen Erdbebenfolgen, erwartet (siehe www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkj.html).“

×