Das bundesdeutsche Atommüll-Programm und eine Kritik aus Österreich

flagge-oesterreichIm August hat die Bundesregierung auf Anforderung der EU-Kommission ein nationales Entsorgungsprogramm beschlossen und damit vor allem rund um den Schacht Konrad und in der Atommüll-Kommission viel Alarm ausgelöst. Doch auch andere Reaktionen auf die Atommüll-Pläne hat es gegeben. Beispielsweise hat Österreich im Rahmen einer internationalen Beteiligung umfangreich zu den Plänen Stellung genommen und diese der Bundesregierung übermittelt. Österreich? Richtig. Das sind die, die mit einer großen Volksabstimming am 5. November 1978 gegen das betriebsbereite AKW Zwentendorf Nein zur Atomenergie gesagt haben und seitdem emsig auch gegen europäischen Atom-Wahnsinn aktiv sind.

Auf seiner Homepage berichtet das österreichische Umweltbundesamt über diese Stellungnahme und ihre Mängel, die hier im folgenden dokumentiert wird. Unten befinden sich ein ausführliches Gutachten zum deutschen Entsorgungs-Programm und weitere Dokumente in diesem Zusammenhang.

„Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde eine Fachstellungnahme erstellt werden.

Die wesentlichen Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus der Fachstellungnahme sind:

  • Die übermittelten Informationen im Umweltbericht erlauben nicht an allen Stellen eine Beurteilung möglicher erheblich nachteiliger Auswirkungen auf Österreich. Unfälle mit möglichen erheblichen Auswirkungen auf österreichisches Staatsgebiet sind in den bestehenden süddeutschen Zwischenlagern für abgebrannte Brennelemente, in den Lagerbecken in Isar 1, im Nasslager Obrigheim und – sofern es an einem Standort in Süddeutschland errichtet wird – im Eingangslager des Endlagers nach Standortauswahlgesetz (StandAG) nicht auszuschließen.
  • Der voraussichtlich erforderliche gesamte Lagerzeitraum für die Behälter mit abgebrannten Brennelementen und Abfällen aus der Wiederaufbereitung in Deutschland von 70‒130 Jahren kann gegenwärtig noch nicht als Stand von Wissenschaft und Technik der trockenen Zwischenlagerung bezeichnet werden, da es bisher in keinem Land der Welt Erfahrung mit einer derart langen Lagerdauer gibt. Mit zunehmender Zwischenlagerdauer ist von einer Veränderung der Materialien bzw. des Zustandes von Behälterkomponenten und Brennelementen bzw. Kokillen auszugehen. Relevant ist nicht, wie im NaPro angedeutet wird, die zeitliche Überbrückung zwischen Ende der Genehmigung der Zwischenlager und Betriebsbeginn des Eingangslagers, sondern zwischen Ende der Zwischenlager-Genehmigung und dem Ende des Einlagerungsbetriebs. Dazu sind im NaPro keine Angaben vorhanden.
  • Im Falle von schweren Unfällen oder sonstigen Einwirkungen Dritter beim Transport von bestrahlten Brennelementen oder hoch radioaktiven Abfällen sind Auswirkungen auf österreichisches Staatsgebiet nicht auszuschließen, wenn die Transporte in Grenznähe durchgeführt werden. Sollte je ein Transport über österreichisches Gebiet durchgeführt werden, wären in diesen Fällen jedenfalls Auswirkungen gegeben. Transporte in Grenznähe sind bei entsprechender Endlagerstandortwahl möglich.
  • Deutschland verfügt derzeit über kein Endlager für hoch radioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente. Die Suche nach einem Endlager ist im Standortauswahlgesetz 2013 geregelt, das ein stufenweises Vorgehen für die Festlegung vorsieht. Die Standortauswahl soll bis 2031 abgeschlossen sein, das Endlager um 2050 in Betrieb gehen.
  • Die in den Unterlagen des Nationalen Entsorgungsplans angegebenen Daten von schwach, mittel und sehr schwach radioaktiven Abfällen lassen eine Beurteilung nach RL 2011/70/Euratom, Art. 12 Abs. 1 lit. c derzeit nicht zu. Die angegeben Abfalldaten liegen inkonsistent in der Klassifizierung, unübersichtlich über verschiedene Unterlagen und in der Regel ohne Aktivitätsangaben vor.
  • Im Vorwort zum Nationalen Entsorgungsprogramm ist angeführt, dass die deutsche Bundesregierung den Berichtspflichten gemäß Richtlinie 2011/70/Euratom in mehreren Berichten nachkommen wird. Im Zusammenhang damit soll der Europäischen Kommission ein Bericht über Kosten und Finanzierung der Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle vorgelegt werden. Dieser Berichte wurde der österreichischen Seite im Rahmen des laufenden Verfahrens nicht übermittelt. Es ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Fachstellungnahme nicht feststellbar, ob der Bericht bereits vorliegt oder erst erstellt werden muss.“

 

 

Widerstandsgeschichte im Atomstaat – Ein Buch zur Anti-Atom-Bewegung

Buch-anti-atom-AAAEin Buch aus den Reihen der Anti-Atom-Bewegung, über 380 Seiten stark, zahlreiche AutorInnen: „Die Anti-Atom-Bewegung – Geschichte und Perspektiven“ ist es übertitelt, aber die HerausgeberInnen schreiben selbst: „So ist ein Kaleidoskop insbesondere der wendländischen Widerstandsgeschichte und -kultur entstanden, welches weniger einer möglichst vollständigen, gar objektiven Geschichtsschreibung gehorcht, sondern subjektiv und parteiisch bleibt.“ Nimmt man das zur Grundlage, dann ist ein Buch entstanden, das aus einer bestimmten wendländischen Perspektive zahlreiche Ereignisse, Skandale und Aktionen zwischen Atomstaat und Widerstand in Erinnerung bringt bzw. aufschreibt und damit einen „Fundus aus Wissen und Erfahrung“ (S.5) bereit stellt, der auch heute noch von Bedeutung ist und ohne den der Anti-Atom-Konflikt gesellschaftlich kaum zu erklären wäre. Allerdings: DIE Anti-Atom-Bewegung ist das nicht und Perspektiven, wie es der Titel ankündigt, sind eher weniger Thema des Buches.

  • Zum Buch wird auf anti-atom-aktuell einiges zur Präsentation angeboten, unter anderem das Inhaltsverzeichnis, siehe hier. Das Buch ist erschienen bei Assoziation A.

Wyhl, Brokdorf, Grohnde, Kalkar, Wackersdorf, Tschernobyl, der Transnuklear-Skandal, Plutonium und mehr. Pläne, Absichten und Skandale der Atomwirtschaft und -Politik (Teil 1), denen ein vielfältiger wendländischer und manchmal auch überregionaler Widerstand eine Vielzahl von Aktionen und Maßnahmen entgegenhält, Sand im Getriebe wird (Teil 2): Von der „Gorleben Anhörung“ über Geld-Koffer, einen Treck, dem Tanz auf dem Vulkan, einer Republik freies Wendland, umgelegten Strommasten, großen Sitzblockaden oder Schottern gegen Castoren und und und.  Teilweise unter Pseudonym erzählen die AutorInnen wie in einem Kaleidoskop über widerspenstiges und auch militantes gegen den Atomstaat.

„Die Entwicklung hat den Widerständigen Recht gegeben in ihrem Misstrauen gegenüber Politik und Wirtschaft. Ökonomische und machtpolitische Interessen in einem System von Wachstum und Profit stehen dem Interesse der Menschen an einer lebenswerten Zukunft unversöhnlich gegenüber: dies ist die Bilanz aus jahrzehntelanger Erfahrung mit Vertuschungen, mit Lügen, mit der Arroganz der Macht.“ Mit diesem Satz machen die HerausgeberInnen (Tresantis) klar, aus welcher Perspektive sie als Teil der Anti-Atom-Bewegung über die „Anti-AtomBewegung – Geschichte und Perspektiven“ berichten.

Früher hätte man das als eher autonome Perspektive bezeichnet, eine, die viel mit Radikalität, Militanz und zivilem Ungehorsam zu tun und – wie die HerausgeberInnen selbst über sich (und einen Teil der AutorInnen) sagen: Aus einer „vielfachen anti-Haltung: anti-Atom ist für sie untrennbar verbunden mit anti-autoritärer, anti-staatlicher, anti-kapitalistischer Grundhaltung“.

Der Atomkonflikt in der Bundesrepublik wäre ohne diesen Teil des Widerstands gegen das Atomprogramm kaum denkbar, aber ist dennoch nur ein Teil des Widerstands, nur ein Teil der Anti-Atom-Bewegung.  Natürlich verweisen die HerausgeberInnen und AutorInnen an vielen Stellen darauf, dass es diese anderen Teile der Anti-Atom-Bewegung gibt und betonen diese Vielschichtigkeit als eines der wichtigen Merkmale in der Entwicklung und Kontinuität.

Immer wieder werden in den Beiträgen mit Blick auf den atomaren Wahnsinn das Recht auf Widerstand betont, das Gewaltmonopol des Staates angezweifelt und in Frage gestellt. Die Beiträge zeigen, mit welchem Selbstbewußtsein eine Anti-Atom-Bewegung abgewogene „Grenzüberschreitungen“ mit ihren Aktionen unternahm und damit immer wieder auch zu einer Art „Magneten“ für diejenigen wurde, die auf der Suche nach einer anderen gesellschaftlichen Perspektive jenseits der herrschenden Verhältnisse unterwegs waren.

Die äußerst wendländische und „subjektive“ Perspektive übersieht in dem Buch aber – und insofern ist der Titel eher unglücklich gewählt, dass Anti-Atom-Bewegung weitaus mehr ist. So ist es kaum überraschend, aber aussagekräftig, dass z.B. in dem Buch die gesamte Auseinandersetzung um die Laufzeitverlängerung und die Reaktionen der Anti-Atom-Bewegung dazu ebenso wie auf die Katastrophe von Fukushima äußerst selektiv sind. Laufzeitverlängerung war doch in der Tat weit mehr als Schottern.

Spätestens hier muss bei  aller Berechtigung einer „subjektiven und parteiischen“ Betrachtung dann auch mal festgehalten werden: Die Anti-Atom-Bewegung ist überall, am Schacht Konrad (z.B. Lichterkette), in NRW (Gronau, Jülich, Ahaus), in Grafenrheinfeld, Gundremmingen und Ohu, rund um Biblis, Krümmel, Brunsbüttel, Brokdorf, der ASSE und Neckarwestheim… Und da ist sie auch derzeit höchst aktiv, auch wenn das in einer bundesweiten Perspektive nicht immer unmittelbar sichtbar ist. Der für das Buch gewählte Titel hätte irgendwie nahegelegt, dazu auch etwas ins Programm zu nehmen.

Großaktionen, wie die 120 km lange Menschenkette zwischen den AKW Brunsbüttel und Krümmel Anfang 2010, der vorhergehende Treck nach Berlin 2009 und die mit ca. 100.000 TeilnehmerInnen folgende Berlin-Demo im Herbst 2010 in Berlin aus Anlass des Beschlusses zur Laufzeitverlängerung fehlen ebenso wie die massiven und massenhaften Reaktionen auf die Katastrophe in Fukushima: In fast jedem Ort der Republik wurde demonstriert, Großdemonstrationen wie die Südkette Stuttgart-Neckarwestheim, dann Demonstrationen in erst fünf, dann 20 Orten mit vielen hunderttausend Menschen sorgten dafür, dass die Regierung Merkel eine Kehrtwende vollziehen musste, die Laufzeitverlängerung abschaffte und immerhin acht AKWs sofort und dauerhaft abgeschaltet wurden. All das zeigte eine Anti-Atom-Bewegung, die weit mehr war, als das, was die HerausgeberInnen in ihrem Buch thematisieren: Eine Anti-Atom-Bewegung, die in ihrer Vielfältigkeit und Vielschichtigkeit bis weit in die „Mitte der Gesellschaft“ reicht.

Spätestens diese Lücken in dem Buch zeigen die Grenzen von „subjektiv und parteiisch“ und verstellen dann nicht nur den Blick auf das Ganze. Es ist richtig und notwendig zu kritisieren, dass AKWs weiter in Betrieb sind, Anlagen wie die in Lingen und Gronau sogar vom Atomausstieg ausgenommen sind. Es ist aber durchaus auch richtig, festzustellen: Die „Korrektur“ nach Fukushima mit der sofortigen und dauerhaften Abschaltung von acht Atomkraftwerken ist gerade nach der Laufzeitverlängerungsdebatte auch ein großer Erfolg der bundesdeutschen Anti-Atom-Bewegung. Und das gilt auch dann, wenn man gleichzeitig feststellen muss, dass in Sachen Atommülllagerung oder Rückstellungen weiterhin ziemlich viel in ziemlich schlechter Form weitergeht. Das Gute ist: An nahezu allen Atomstandorten gibt es ihn immer noch: Den Widerstand.

Mit diesen Einschränkungen bleibt aber ein Buch, dass mit seinen vielen Widerstandsgesichten im eher wendländischen einen Einblick in den Anti-Atom-Widerstand gibt, der wohl auch für viele jüngere Menschen interessant sein dürfte, um etwas über über die Geschichte des Atomkonflikts und seinen tiefen Wurzeln zu erfahren.

Neue Atomkommission: Wagenknecht und Zdebel – Keine Rabatte für die Atomkonzerne

Auf die erste Sitzung der neuen Atom-Kommission, die sich mit den Rückstellungen und Kosten der Atommülllagerung im Auftrag der Regierung befassen soll, reagieren die Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht und der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion, Hubertus Zdebel in einer gemeinsamen Pressemitteilung: Keine Rabatte für die Atomkonzerne, machen sie klar.

Weiter heißt es in der gemeinsamen PM: „Die neue Atom-Kommission ist ein Alarmsignal für die Steuerzahler, und ihre Zusammensetzung lässt erahnen, dass es der Bundesregierung darum geht, den Atomkonzernen Rabatte bei den Kosten für die Atommülllagerung zuzuschanzen. Nach den Milliardengeschenken bei den Braunkohlekraftwerken wird nun das nächste Steuergeschenk für die Stromkonzerne vorbereitet. Dass die Bundesregierung eine Kommission einsetzt, in der DIE LINKE nicht einmal vertreten ist, spottet jedem Demokratieverständnis und ist kein Zufall: Mit uns ist eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die Bürger nicht zu machen. Wir brauchen keine neue Atom-Kommission, die Hintertüren für die Atomkonzerne sucht, damit diese weniger für die Kosten der Atommülllagerung zahlen müssen“, sagt die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht, mit Blick auf die von der Bundesregierung eingesetzte neue Kommission zu den Atom-Rückstellungen, die heute erstmals zusammentritt.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, ergänzt: „Diese Kommission können wir uns schenken. Die Gewinne haben die Atomkonzerne jahrelang eingefahren, nun müssen sie auch in vollem Umfang für die Kosten und die zu erwartenden Kostensteigerungen geradestehen. Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Fonds, der die Atomkonzerne für die Kosten der Atommülllagerung auch in Zukunft in die Pflicht nimmt. Den entsprechenden Antrag unserer Fraktion (BT-Drucksache 18/1959) zur Gründung eines solchen Fonds zur dauerhaften Sicherung der Atom-Rückstellungen und gegen die Bad-Bank-Pläne der Konzerne hatte die Mehrheit der Großen Koalition im Bundestag am 16. Oktober abgelehnt. Die Bundesregierung setzt stattdessen auf frühere Ministerpräsidenten, die bisher nicht als Experten für den Atomausstieg bekannt sind, unter deren Ägide dafür aber die vom Steuerzahler aufzubringenden Kosten für Großprojekte wie Konzertsäle und Flughäfen ins Unermessliche gestiegen sind. Und auch Jürgen Trittin hat in seiner Zeit als Umweltminister tatenlos die Rückstellungen den Konzernen überlassen und nicht für gerichtsfeste gesetzliche Regeln gesorgt, die verhindern, dass sich die Atomkonzerne aus ihrer Verantwortung für die Atommülllagerung stehlen können.“

Die PM ist auch auf der Seite der Bundestags-Fraktion DIE LINKE veröffentlicht.

Castor-Zwischenlager Jülich: 350 Mio. Euro für die Räumung – NRW zahlt 100 Mio.

Für die Räumung des Zwischenlagers mit 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll  hat das Forschungszentrum in Jülich derzeit Gesamtkosten in Höhe von fast 352 Mio Euro veranschlagt. Rund 100 Mio. Euro davon trägt das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das geht aus einer Antwort des parlamentarischen Staatsekretärs im Bundesforschungsministerium auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE.) hervor.

Zdebel hatte mit seinen Nachfragen weitere Auskünfte über die Planungen in Jülich im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen für 2016 erbeten. Darin machst der Staatssekretär zwar die bisherigen Kosten noch mal deutlich, allerdings kann er nicht darstellen, welche Beträge für welche Projekte eingesetzt werden.

Tatsächlich zeigt sich, dass die geplanten Ausgaben im Grunde nur umdeklariert werden: Waren im letzten Haushaltsjahr die geplanten Kosten für die Castoren in Jülich noch allein für den Export in die USA vorgesehen, werden diese nun einfach als Kosten für alle drei derzeit offziell verfolgten Räumungsoptionen ausgewiesen.

In der Antwort des Staatssekretärs heißt es: Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 „wurden Mittel in Höhe von 53.400 Tausend Euro veranschlagt, für die Jahre 2017 ff in Höhe von 117.465 Tausend Euro. Diese Finanzmittel wurden für die Räumung des AVR-Behälterlagers und nicht zugunsten einer bestimmten Option veranschlagt. Vielmehr sollen sie für die Realisierung jeder atomrechtlich gebotenen Räumungsoption zur Verfügung stehen.“

Auf die Nachfrage des Abgeordneten, welche Kosten denn auf welche Option angerechnet werden, gibt das Forschungsministerium die ausweichende Antwort: „Erst mit Übermittlung des Verwendungsnachweises für das Haushaltsjahr 2015, welcher bis zum 30. Juni 2016 vorzulegen ist, und in dem die Kosten projektspezifisch ausgewiesen werden, wird hierzu eine verbindliche Aussage möglich sein.“

Hier als Dokumentation die Fragen des Abgeordneten Hubertus Zdebel und die Antworten der Bundesregierung zu den Ansätzen im Haushaltsplan des Bundesforschungsministerium für die Jülich-Castoren:

Frage: Im Kapitel 3004 – Forschung für Innovation, Hightech-Strategie wird zum Titel 68580-641 Tg 80 – Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen im Entwurf 2016 für das BMBF (S. 3003 bzw. 96) unter Punkt 20 „Räumung AVR-Behälterlager“ berichtet, dass ein Obertrag der für 2015 bewilligten 65.370 Tausend Euro in Höhe von 10.000 Tausend Euro erfolgt und außerdem für 2016 53.400 Tausend Euro veranschlagt werden. Außerdem werden 117.465 Tausend Euro für 2017ff vorbehalten. Als Erläuterung heißt es dazu lediglich: “hierunter US-Option, Verbringung ins ZL Ahaus oder Neubau ZL in Jülich.“ Und außerdem: Zu 20.: Leistungen Dritter in Höhe von 105 529 T€ (30,0 Prozent).

Ich möchte sie hiermit bitten, mir diese Angaben genauer zu erläutern und insbesondere zu erklären.

  • Welche einzelnen Maßnahmen bzw. Projekte wurden bzw. werden in 2015 mit jeweils welcher Summe durchgeführt und aus welchen Gründen bleibt ein Betrag von 10.000 Tausend Euro für 2015 übrig?
  • Welcher Betrag der in 2015 bereitgestellten Mittel wurde direkt oder indirekt für die „US-Option verwandt?
  • Wie hoch sind in 2015 jeweils die Mittel für die beiden anderen Räumungs-Varianten a. Verbringung ins ZL Ahaus und b. Neubau ZL in Jülich?
  • Wie hoch sind die geplanten Mittel in 2016 jeweils für die drei Optionen a. US-Option, b. Verbringung ins ZL Ahaus und c. Neubau ZL in Jülich?
  • Aufgrund welcher geplanter einzelner Maßnahmen bzw. Projekte ergibt sich der mit 117.465 Tausend Euro genannte Vorbehalt für die Jahre 2017 ff, bitte auch aufgeteilt nach den drei Optionen und sonstiges.

Antwort: Mit Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständiger Aufsichtsbehörde vom 02. Juli 2014 ist die Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) als Betreibergesellschaft des AVR-Behälterlagers verpflichtet worden, die AVR-Brennelemente unverzüglich aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen. In diesem Zusammenhang ist dem FZJ u. a. auch aufgegeben worden, dem MWEIMH ein in sich schlüssiges Detailkonzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager vorzulegen. Nach Information des BMBF beinhaltet das Detailkonzept u. a. auch eine vergleichende Darstellung und Bewertung von Zeitplänen bezüglich aller in Betracht kommender Räumungsoptionen. Das Detailkonzept befindet sich nach wie vor in einer Nachprüfung bei der atomrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes NRW. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Aus Sicht der Bundesregierung obliegt es folglich dem MWEIMH als verfahrensleitender Aufsichtsbehörde zu entscheiden, ob und ab welchem Zeitpunkt ein Informationszugang der Öffentlichkeit oder des Deutschen Bundestags rechtlich zulässig erfolgen kann. Nur die verfahrensleitende Aufsichtsbehörde besitzt insofern aufgrund ihrer umfassenden Verfahrenskenntnisse die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz, um für eine Gewährleistung des Schutzes behördlicher Entscheidungsprozesse bzw. der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen und evtl. auch von betrieblichen Geschäftsgeheimnissen des FZJ angemessen Sorge zu tragen.

Um die atomrechtlich gebotene Räumungsoption für die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich schnellstmöglich realisieren zu können, wurden bereits im Haushalt für das Jahr 2014 im Bundeshaushaltsplan auf der Grundlage von Informationen und vorläufigen Kostenabschätzung des FZJ Mittel in Höhe von 246.235 Tausend Euro (= 70 prozentiger Bundesanteil) veranschlagt. Diese Mittel sind nicht verausgabt worden. Bei dem von Ihnen genannten Betrag in Höhe von 10.000 Tausend Euro handelt es sich um übertragene Ausgabereste aus dem Jahr 2014. Das Bewilligungsvolumen in 2015 war mit 65.370 Tausend Euro vorgesehen. Das FZJ hat die hierfür 2015 bereitgestellten Mittel bisher nicht in Anspruch genommen. Welchen Betrag das FZJ2015 direkt oder indirekt für die US-Option oder aber für eine der anderen beiden Räumungs-Optionen (die Verbringung ins Zwischenlager Ahaus und der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich) verwandt und ggf. aus Minderbedarfen bei den übrigen Rückbau- und Entsorgungsprojekten gedeckt hat, ist noch nicht bekannt. Erst mit Übermittlung des Verwendungsnachweises für das Haushaltsjahr 2015, welcher bis zum 30. Juni 2016 vorzulegen ist, und in dem die Kosten projektspezifisch ausgewiesen werden, wird hierzu eine verbindliche Aussage möglich sein. Für das Jahr 2016 wurden Mittel in Höhe von 53.400 Tausend Euro veranschlagt, für die Jahre 2017 ff in Höhe von 117.465 Tausend Euro. Diese Finanzmittel wurden für die Räumung des AVR-Behälterlagers und nicht zugunsten einer bestimmten Option veranschlagt. Vielmehr sollen sie für die Realisierung jeder atomrechtlich gebotenen Räumungsoption zur Verfügung stehen. Angesichts der Unverzüglichkeit der im Juli 2014 durch das MWEIMH angeordneten Räumung hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Haushaltsvorsorge nach wie vor für geboten, um jegliche Verzögerung bei der Räumung des Lagers zu vermeiden.

Frage: Wenn der genannte Anteil von 30 Prozent als „Leistungen Dritter“ 105.529 Tausend Euro beträgt, ergibt sich ein Gesamt-Betrag in Höhe von 351.763 Tausend Euro. Worauf genau bezieht sich dieser Betrag bzw. was genau beinhaltet er? Ist das des Gesamtbetrag für alle Kosten in Verbindung mit der Räumung des A VR-Behälterlager oder was ist gemeint?

Antwort: Für die Räumung des AVR-Behälterlager hat das FZJ Gesamtkosten in Höhe von 351.764 Tausend Euro veranschlagt. Bei den ausgewiesenen Leistungen Dritter in Höhe von 105.529 Tausend Euro handelt es sich um den diesbezüglichen Anteil in Höhe von 30 Prozent, zu dessen Deckung das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet ist.

Thomas Rachel, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung.

LINKE stellt Haushaltsantrag im Bundestag: Keine indirekten Subventionen für Fracking-Konzerne

Staatliche Zuschüsse für die Fracking-Technik kommen für den Bundestagsabgeordneten der LINKEN, Hubertus Zdebel nicht in Frage. Der Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss erklärt: „Wir haben einen Änderungsantrag zum Bundesforschungshaushalt für das Jahr 2016 gestellt, die wissenschaftliche Fracking-Begleitforschung der Konzerne von der Finanzierung mit öffentlichen Mitteln auszuschließen. Gleiches soll für die Dialogprozesse gelten, die nur dafür dienen sollen, in der Bevölkerung Akzeptanz für Fracking zu schaffen. Wir sind der Meinung: Fracking darf mit keinem Cent öffentlich gefördert werden. Statt die weitere Erforschung einer gefährlichen Sackgassentechnik öffentlich zu fördern, muss Fracking ohne Ausnahmen verboten werden. Das im Haushaltsentwurf verplante Geld muss für die Forschung und den Ausbau der Erneuerbaren Energien verwendet werden.“

Zdebel weiter: „Hellhörig wurden wir bereits durch die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 223 vom 6. August 2015. Darin gab die Regierung zu, dass sie 4 bis 5 Millionen Euro Bundesmittel an Zuschüssen für Konzerne einplant, die fracken wollen. Deshalb haben wir noch einmal konkret nachgehakt: Wir wollten wissen, ob und wo sich im Entwurf des Haushaltes die geplanten indirekten Subventionen für Fracking-Konzerne verbergen. Schließlich räumte das Forschungsministerium ein, dass diese im Einzelplan 30 des Haushaltsentwurfs im Kapitel 3004, Titel 685 41 ‚Energietechnologien und effiziente Energienutzung – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben‘, eingeplant sind. Daraufhin haben wir den Änderungsantrag gestellt.

Fracking ist eine Technik, über die insbesondere aufgrund der Erfahrungen in den USA bekannt ist, dass sie zu relevanten Grundwasserkontaminationen führt und Erdbeben erheblicher Stärke hervorruft. Hinzu kommt eine ungeklärte Entsorgungsproblematik. Die Erkenntnisse sind hinreichend, um Fracking als unbeherrschbare Risikotechnologie zu charakterisieren. Zudem besitzt Fracking keinen gesellschaftlichen, energiepolitischen oder ökologischen Nutzen. Profitieren würden lediglich die Gaskonzerne. Daher ist es nur konsequent, wenn sie ihre Aktivitäten vollständig selbst bezahlen.“

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