Castor-Zwischenlager Jülich: 350 Mio. Euro für die Räumung – NRW zahlt 100 Mio.

Für die Räumung des Zwischenlagers mit 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll  hat das Forschungszentrum in Jülich derzeit Gesamtkosten in Höhe von fast 352 Mio Euro veranschlagt. Rund 100 Mio. Euro davon trägt das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das geht aus einer Antwort des parlamentarischen Staatsekretärs im Bundesforschungsministerium auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE.) hervor.

Zdebel hatte mit seinen Nachfragen weitere Auskünfte über die Planungen in Jülich im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen für 2016 erbeten. Darin machst der Staatssekretär zwar die bisherigen Kosten noch mal deutlich, allerdings kann er nicht darstellen, welche Beträge für welche Projekte eingesetzt werden.

Tatsächlich zeigt sich, dass die geplanten Ausgaben im Grunde nur umdeklariert werden: Waren im letzten Haushaltsjahr die geplanten Kosten für die Castoren in Jülich noch allein für den Export in die USA vorgesehen, werden diese nun einfach als Kosten für alle drei derzeit offziell verfolgten Räumungsoptionen ausgewiesen.

In der Antwort des Staatssekretärs heißt es: Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 „wurden Mittel in Höhe von 53.400 Tausend Euro veranschlagt, für die Jahre 2017 ff in Höhe von 117.465 Tausend Euro. Diese Finanzmittel wurden für die Räumung des AVR-Behälterlagers und nicht zugunsten einer bestimmten Option veranschlagt. Vielmehr sollen sie für die Realisierung jeder atomrechtlich gebotenen Räumungsoption zur Verfügung stehen.“

Auf die Nachfrage des Abgeordneten, welche Kosten denn auf welche Option angerechnet werden, gibt das Forschungsministerium die ausweichende Antwort: „Erst mit Übermittlung des Verwendungsnachweises für das Haushaltsjahr 2015, welcher bis zum 30. Juni 2016 vorzulegen ist, und in dem die Kosten projektspezifisch ausgewiesen werden, wird hierzu eine verbindliche Aussage möglich sein.“

Hier als Dokumentation die Fragen des Abgeordneten Hubertus Zdebel und die Antworten der Bundesregierung zu den Ansätzen im Haushaltsplan des Bundesforschungsministerium für die Jülich-Castoren:

Frage: Im Kapitel 3004 – Forschung für Innovation, Hightech-Strategie wird zum Titel 68580-641 Tg 80 – Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen im Entwurf 2016 für das BMBF (S. 3003 bzw. 96) unter Punkt 20 „Räumung AVR-Behälterlager“ berichtet, dass ein Obertrag der für 2015 bewilligten 65.370 Tausend Euro in Höhe von 10.000 Tausend Euro erfolgt und außerdem für 2016 53.400 Tausend Euro veranschlagt werden. Außerdem werden 117.465 Tausend Euro für 2017ff vorbehalten. Als Erläuterung heißt es dazu lediglich: “hierunter US-Option, Verbringung ins ZL Ahaus oder Neubau ZL in Jülich.“ Und außerdem: Zu 20.: Leistungen Dritter in Höhe von 105 529 T€ (30,0 Prozent).

Ich möchte sie hiermit bitten, mir diese Angaben genauer zu erläutern und insbesondere zu erklären.

  • Welche einzelnen Maßnahmen bzw. Projekte wurden bzw. werden in 2015 mit jeweils welcher Summe durchgeführt und aus welchen Gründen bleibt ein Betrag von 10.000 Tausend Euro für 2015 übrig?
  • Welcher Betrag der in 2015 bereitgestellten Mittel wurde direkt oder indirekt für die „US-Option verwandt?
  • Wie hoch sind in 2015 jeweils die Mittel für die beiden anderen Räumungs-Varianten a. Verbringung ins ZL Ahaus und b. Neubau ZL in Jülich?
  • Wie hoch sind die geplanten Mittel in 2016 jeweils für die drei Optionen a. US-Option, b. Verbringung ins ZL Ahaus und c. Neubau ZL in Jülich?
  • Aufgrund welcher geplanter einzelner Maßnahmen bzw. Projekte ergibt sich der mit 117.465 Tausend Euro genannte Vorbehalt für die Jahre 2017 ff, bitte auch aufgeteilt nach den drei Optionen und sonstiges.

Antwort: Mit Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständiger Aufsichtsbehörde vom 02. Juli 2014 ist die Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) als Betreibergesellschaft des AVR-Behälterlagers verpflichtet worden, die AVR-Brennelemente unverzüglich aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen. In diesem Zusammenhang ist dem FZJ u. a. auch aufgegeben worden, dem MWEIMH ein in sich schlüssiges Detailkonzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager vorzulegen. Nach Information des BMBF beinhaltet das Detailkonzept u. a. auch eine vergleichende Darstellung und Bewertung von Zeitplänen bezüglich aller in Betracht kommender Räumungsoptionen. Das Detailkonzept befindet sich nach wie vor in einer Nachprüfung bei der atomrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes NRW. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Aus Sicht der Bundesregierung obliegt es folglich dem MWEIMH als verfahrensleitender Aufsichtsbehörde zu entscheiden, ob und ab welchem Zeitpunkt ein Informationszugang der Öffentlichkeit oder des Deutschen Bundestags rechtlich zulässig erfolgen kann. Nur die verfahrensleitende Aufsichtsbehörde besitzt insofern aufgrund ihrer umfassenden Verfahrenskenntnisse die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz, um für eine Gewährleistung des Schutzes behördlicher Entscheidungsprozesse bzw. der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen und evtl. auch von betrieblichen Geschäftsgeheimnissen des FZJ angemessen Sorge zu tragen.

Um die atomrechtlich gebotene Räumungsoption für die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich schnellstmöglich realisieren zu können, wurden bereits im Haushalt für das Jahr 2014 im Bundeshaushaltsplan auf der Grundlage von Informationen und vorläufigen Kostenabschätzung des FZJ Mittel in Höhe von 246.235 Tausend Euro (= 70 prozentiger Bundesanteil) veranschlagt. Diese Mittel sind nicht verausgabt worden. Bei dem von Ihnen genannten Betrag in Höhe von 10.000 Tausend Euro handelt es sich um übertragene Ausgabereste aus dem Jahr 2014. Das Bewilligungsvolumen in 2015 war mit 65.370 Tausend Euro vorgesehen. Das FZJ hat die hierfür 2015 bereitgestellten Mittel bisher nicht in Anspruch genommen. Welchen Betrag das FZJ2015 direkt oder indirekt für die US-Option oder aber für eine der anderen beiden Räumungs-Optionen (die Verbringung ins Zwischenlager Ahaus und der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich) verwandt und ggf. aus Minderbedarfen bei den übrigen Rückbau- und Entsorgungsprojekten gedeckt hat, ist noch nicht bekannt. Erst mit Übermittlung des Verwendungsnachweises für das Haushaltsjahr 2015, welcher bis zum 30. Juni 2016 vorzulegen ist, und in dem die Kosten projektspezifisch ausgewiesen werden, wird hierzu eine verbindliche Aussage möglich sein. Für das Jahr 2016 wurden Mittel in Höhe von 53.400 Tausend Euro veranschlagt, für die Jahre 2017 ff in Höhe von 117.465 Tausend Euro. Diese Finanzmittel wurden für die Räumung des AVR-Behälterlagers und nicht zugunsten einer bestimmten Option veranschlagt. Vielmehr sollen sie für die Realisierung jeder atomrechtlich gebotenen Räumungsoption zur Verfügung stehen. Angesichts der Unverzüglichkeit der im Juli 2014 durch das MWEIMH angeordneten Räumung hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Haushaltsvorsorge nach wie vor für geboten, um jegliche Verzögerung bei der Räumung des Lagers zu vermeiden.

Frage: Wenn der genannte Anteil von 30 Prozent als „Leistungen Dritter“ 105.529 Tausend Euro beträgt, ergibt sich ein Gesamt-Betrag in Höhe von 351.763 Tausend Euro. Worauf genau bezieht sich dieser Betrag bzw. was genau beinhaltet er? Ist das des Gesamtbetrag für alle Kosten in Verbindung mit der Räumung des A VR-Behälterlager oder was ist gemeint?

Antwort: Für die Räumung des AVR-Behälterlager hat das FZJ Gesamtkosten in Höhe von 351.764 Tausend Euro veranschlagt. Bei den ausgewiesenen Leistungen Dritter in Höhe von 105.529 Tausend Euro handelt es sich um den diesbezüglichen Anteil in Höhe von 30 Prozent, zu dessen Deckung das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet ist.

Thomas Rachel, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung.

Jülicher Atommüll: Keine Atomtransporte – Initiativen „bauen ein neues Zwischenlager“

Was tun mit 152 Castorbehältern mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich, die dort in einem nicht ausreichend gesicherten Zwischenlager stehen? Während Betreiber und die Landesregierung NRW Atomtransporte nach Ahaus und sogar in die USA planen, wollen am kommenden Samstag Anti-Atom-Initiativen mit einer ungewöhnlichen Aktion vor Ort in Jülich mit dem Bau eines neuen Zwischenlagers beginnen. „Für sie ist ein Neubau eines Zwischenlagers, das gegen Erdbeben und Flugzeugabstürze gesichert ist, die einzig akzeptable Lösung – auch wenn dies mindestens fünf Jahre dauern wird“, heißt es in der Presseeinladung, in der die Initiativen ihre Aktion begründen. Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter aus NRW und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, begrüßte diese Aktion der Initiativen.

„In Jülich und vielen anderen Orten zeigt sich der Wahnsinn der Atomenergie und der bis heute ungelösten Atommüllprobleme. Atomtransporte von einer Zwischenlösung zur nächsten sind keine Alternative. Es ist daher richtig, dass die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem Atomkraftwerk AVR vorerst in Jülich bleiben müssen. Dafür braucht es ein Zwischenlager, das deutlich höhere Sicherheitsstandards erfüllen muss. Der Betreiber des Forschungszentrum Jülich und die jeweils zuständigen Behörden sollten nun aufhören, Atomtransporte oder gar Atommüllexporte zu planen. Oberste Prorität muss jetzt die sofortige Verbessserung der Sicherheit vor Ort haben,“ so Zdebel zu den Aktion der Anti-Atom-Initiativen.

Der Bundestagsabgeordnete verweist auch darauf, dass die Atommüll-Kommission vor wenigen Wochen einen eindeutigen Beschluss gefasst hat, Atommüll-Exporte gesetzlich zu untersagen. „Dieses Votum muss nun endlich zur Konsequenz haben, dass die Planungen für einen Export des Jülicher Atommülls in die USA gestoppt werden“, ergänzt Zdebel.

Dokumentation der Pressemeldung: „Wir bauen ein neues Zwischenlager“
Aufruf zum Bau eines symbolischen Castor-Zwischenlagers

Jülich, 21.10.2015. Das regionale Aktionsbündnis Stop Westcastor und das überregionale Bündnis gegen Castor-Exporte rufen zur Aktion „Wir bauen ein neues Zwischenlager“ am Samstag, 24. Oktober 2015 auf dem Jülicher Wochenmarkt auf. Ab 10 Uhr werden die Aktivisten – ausgerüstet mit Schutzhelmen und Blaumännern – mit dem Bau eines symbolischen Zwischenlagers für die AVR-Brennelemente beginnen. Für sie ist ein Neubau eines Zwischenlagers, das gegen Erdbeben und Flugzeugabstürze gesichert ist, die einzig akzeptable Lösung – auch wenn dies mindestens fünf Jahre dauern wird. „Die Jülicher Verantwortlichen möchten den Atommüll möglichst schnell loswerden, nach Ahaus oder in die USA. Transporte – wohin auch immer – stellen ein unkalkulierbares Risiko dar und sind zu vermeiden. Atommüll sollte nur noch ein einziges Mal transportiert werden, nämlich in ein sogenanntes, bisher noch nicht gefundenes, Endlager“, so Marita Boslar vom Aktionsbündnis Stop Westcastor.

Keine „Heiße Zelle“ in Ahaus
Der Graphit der Brennelemente-Kugeln ist stark porös sowie brennbar und muss vor der Endlagerung konditioniert werden – beispielsweise in Spezialbehältern endlagergerecht verpackt werden. Eine sogenannte „Heiße Zelle“ – in der dies möglich ist, steht auf dem Gelände des Forschungszentrums. Das Ahauser Zwischenlager hat keine „Heiße Zelle“, dort können die Castoren, in der die Brennelemente-Kugeln lagern, nicht einmal geöffnet werden. Für eine Reparatur müssten sie wieder nach Jülich zurück. Siegfried Faust von Stop Westcastor: „180 Kilometer quer durch NRW, das ist gefährlich und unverantwortlich.

Die Kosten und die Risiken tragen die Menschen in NRW. Bei Zwischenfällen wären Menschen, die entlang der Strecke wohnen – aber auch Polizisten, die Transporte sichern müssen, betroffen. Außerdem: Die Genehmigung von Ahaus läuft spätestens 2036 aus und kann nicht verlängert werden – dann gibt es noch kein Endlager.“

Politischer Wille 1990: AVR-Kugeln nach Ahaus
Bund und Land NRW wollten die AVR-Kugeln Ende der 1980er Jahre nach Ahaus bringen, da das Jülicher HTR-Projekt (Hochtemperaturreaktor-Projekt) mit dem Scheitern des THTR (Thorium-Hochtemperaturreaktor) beendet werden sollte. Ahaus war damals als zentrales Zwischenlager gedacht. Marita Boslar: „Das Jülicher Forschungszentrum wollte das Ende des HTR-Projekts hintertreiben und benötigte für die weitere Entwickung und Forschung die neueren Kugeln. Daher die Idee mit dem Jülicher Zwischenlager.“

Kosten Jülich-Lagerung und Ahaus-Lagerung
Das Forschungszentrum setzte auf ein Billigkonzept, konnte daher die Lagerung der AVR-Kugeln kostengünstiger veranschlagen – und bekam den Aufschlag. Für 15 Jahre Lagerung in Jülich pro Kugel damals 40 DM – umgerechnet einschließlich Inflationsrate etwa 12 Millionen Euro. Die Kosten für die Ahaus-Lagerung: 75 DM pro Kugel – etwa 23 Millionen Euro. „Deshalb haben wir in Jülich ein Billiglager, das nicht gegen Flugzeugabstürze und Erdbeben gesichert ist, das mit Abstand unsicherste Lager in Deutschland“, so Siegfried Faust.

Kontakt:
Marita Boslar Stop Westcastor
Dr. Rainer Moormann, Whistleblower und ehemaliger Mitarbeiter des Jülicher Forschungszentrums

Für Presseinformationen stehen Ihnen am 24. Oktober 2015 ab 11.00 Uhr zur Verfügung:

• Marita Boslar, Siegfried Faust (Aktionsbündnis STOP Westcastor)
• Heiner Möllers (Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“)
• Eventuell Dr. Rainer Moormann

Das überregionale Bündnis gegen Castor-Exporte ist ein landes- und bundesweiter Zusammenschluss von Anti-Atom-Initiativen, Umweltverbänden und globalisierungskritischen Netzwerken.

Der BBU (Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz) unterstützt die Proteste gegen die Transporte von Jülich nach Ahaus.

Atomwaffen aus Atommüll? Proliferationsrisiken und der Atommüll aus dem AVR Jülich und dem THTR Hamm-Uentrop

Andreas Conradt / PubliXviewinG
Kugelbrennelement aus dem AVR Jülich. Heute soll der kommerzielle Atomreaktor zur Forschungsanlage umdefiniert werden, um den Atommüll in die USA abschieben zu können. Foto: Andreas Conradt / PubliXviewinG

Die Bundesregierung plant gemeinsam mit der rot-grünen Landesregierung in NRW den Export von hochradioaktivem Atommüll aus dem Betrieb des Atomkraftwerks AVR Jülich. In den USA wird außerdem über den Import des Atommülls aus dem Hochtemperatur-Reaktor THTR Hamm-Uentrop gesprochen. Offiziell behauptet die Bundesregierung derzeit, dass ein Export dieser Brennelemente aktuell nicht Gesprächsgegenstand mit den US-amerikanischen Stellen sei. In diesem Atommüll ist (überwiegend) hochangereichertes Uran enthalten. Deshalb besteht möglicherweise ein gewisses Risiko, dass dieses Material für Atomwaffen missbraucht werden könnte.

Um dieses Risiko zu reduzieren, soll der hochradioaktive Atommüll nun laut Bundesregierung in die USA gebracht werden, wo er aufgearbeitet und abgereichert werden soll. Doch stimmen diese Behauptungen der Bundesregierung? Rainer Moormann und Jürgen Streich haben sich den Atommüll aus dem AVR und dem THTR genauer angesehen. Ihr Fazit: Ein Export dieses Atommülls in die USA ist auch unter dem Blickwinkel der Proliferations-Risiken nicht zu rechtfertigen.

umweltFAIRaendern dokumentiert hier den Beitrag von Moormann und Streich. Die Zusammenfassung ist gleich im Anschluss zu lesen. Der gesamte Bericht ist hier als PDF zum download bereit gestellt.

Anmerkungen zur Waffenfähigkeit der Atomkugeln aus AVR Jülich und THTR (Hamm) und zu einer Atomkugelabgabe in die USA
Dr. Rainer Moormann, Aachen, Jürgen Streich, Frechen-Königsdorf
Zweite aktualisierte Fassung: September 2014

Zusammenfassung: Die in Jülich entwickelten deutschen Kugelhaufenreaktoren AVR und THTR wurden (anders als AKW mit Leichtwasserreaktoren) überwiegend mit hochangereichertem, waffenfähigen Uran betrieben. Hochangereichertes Uran (HEU) kann ein besonders hohes Proliferationsrisiko darstellen, da es bei ausreichend hoher Anreicherung – anders als Plutonium – den einfachen Bau von Atombomben z.B. durch terroristische Gruppen gestattet. Zur Verringerung von solchen Proliferationsgefahren haben die USA ein Rücknahmeprogramm für hochangereichertes Uran, allerdings nur aus Forschungsreaktoren zur Neutronenerzeugung, in denen das Uran anders als in AKW (wie AVR) nur unvollständig abgebrannt wird. Jülich verhandelt dennoch derzeit mit den USA über die Abgabe der 152 Jülicher Castoren mit AVR-Atomkugeln, deren zeitweise beabsichtigter Transport nach Ahaus in den vergangenen Jahren zu einer Protestwelle in NRW geführt hatte. Das strittige Jülicher Zwischenlager mit 152 Castoren enthält den Atomkugelabfall, der einer Elektrizitätserzeugung von knapp 1 Tag des aktuellen deutschen Gesamtelektrizitätsverbrauchs entspricht.

Die verglichen mit neueren AKW relativ kleine erzeugte Strommenge von 1,5 Mrd kWh in 21 Jahren Leistungsbetrieb rührt daher, dass der AVR – wie alle deutschen AKW der ersten Generation – nur eine geringe elektrische Leistung aufwies (netto: 13 MWel): Aus der großen Atommüllmenge wird der für Kugelhaufen-AKW typische, inakzeptabel große Anfall an radioaktivem Abfall deutlich und damit auch, dass es sich um ein veraltetes Nuklearkonzept handelt. Die auf den ersten Blick attraktiv erscheinende Option einer Abgabe der problematischen AVR-Atomkugeln in die USA fand Zustimmung bei Bundesregierung und NRW-Landesregierung, aber es gibt massiven Widerstand in der US-Bevölkerung und bei deutschen Umweltgruppen. Wir haben die Proliferationsrisiken der AVR-Atomkugeln und der THTR-Atomkugeln (303 Castoren in Ahaus) verglichen mit dem Ergebnis, dass nur die in den Diskussionen bisher kaum betrachteten THTR-Atomkugeln ein beträchtliches Proliferationsrisiko darstellen, da der THTR bereits nach kurzem Betrieb aufgegeben werden musste, während die AVR-Atomkugeln aus Sicht der Proliferation wesentlich harmloser sind, da sie erheblich höher abgebrannt sind und zudem mit Brennelementen mit niedrig angereichertem Uran vermischt sind.

Das Uraninventar der THTR-Castoren würde für 5 bis 12 relativ einfach zu bauende Atombomben des Hiroshima-Typs ausreichen. Da die bei Extraktion des Spaltstoffs aus den Atomkugeln störende durchdringende Strahlung mit der Zeit deutlich abnimmt (und ab den Jahren 2250 – 2300 weitgehend verschwunden sein wird) nimmt die Proliferationsgefahr sogar langsam zu.

Insgesamt ist also die von Jülich offenbar beabsichtigte Abgabe der AVR-Atomkugeln in die USA im Sinne eines Gesamtkonzepts der Atomkugelentsorgung nicht zu rechtfertigen und lässt Jülicher Partikularinteressen als Motiv mit dem hier eher vorgeschobenen Argument der Proliferationgefahr vermuten.

Angesichts der langen Transportwege in die und innerhalb der USA und aufgrund der Tatsache, dass die AVR-Atomkugeln dort in riskanter, noch zu entwickelnder Weise wiederaufgearbeitet werden sollen und die Aufarbeitungsprodukte dort wie in Deutschland in ein Zwischenlager gebracht würden, wo sie dann wie in Deutschland auf ein noch zu schaffendes Endlager warten, ergeben sich aus ökologischer Sicht bei einer Abgabe in die USA deutliche Nachteile. Auch für die THTR-Atomkugeln mit ihren realen Proliferationsproblemen gibt es einfachere, in Deutschland durchführbare Wege als die Entwicklung einer Wiederaufarbeitung in den USA, um die Proliferationsgefahren zu beseitigen.

Massive Vorteile durch die Jülicher Planungen ergäben sich allerdings für zukünftige Hochtemperaturreaktoren, da mit der Entwicklung einer modernen Wiederaufarbeitung eine wesentliche technologische Schwachstelle dieser Reaktorlinie beseitigt werden könnte. Hier dürfte eine wesentliche Antriebsfeder für das Bemühen um die Atommüllverschiebung liegen – zumindest bei den in Jülich und beim DOE immer noch einflussreichen Verfechtern von Hochtemperaturreaktoren. Diese Vorteile für zukünftige Reaktoren können angesichts der beabsichtigten Energiewende aber keine Rechtfertigung für die Entwicklung der Wiederaufarbeitung sein, zumal Wiederaufarbeitung für deutschen kommerziellen Atommüll unzulässig ist.

Um Struktur in die unübersichtliche Diskussion zur Atomkugel- und Kugelhaufenreaktorentsorgung zu bringen, fordern wir, dass FZ Jülich/RWTH Aachen dazu gebracht werden, endlich die leicht verzichtbare Nuklearforschung einzustellen und die freiwerdenden Kräfte auf Arbeiten zu Entsorgung/Rückbau von Kugelhaufenreaktoren zu konzentrieren. Wir vermuten, dass die seit mehr als 20 Jahren erfolgende Vernachlässigung dieser Arbeiten in FZ Jülich/RWTH Aachen zugunsten von Entwicklungsarbeiten für zukünftige Reaktoren dem schwierigen Kugelhaufenreaktor-Rückbau/Entsorgung schon erheblichen Schaden zugefügt hat.

In einem Anhang stellen wir die Chronologie der AVR-Atomkugeln für die vergangenen 50 Jahre dar, welche eine bis heute andauernde durchaus erschreckende Mischung aus Skrupellosigkeit, Hilflosigkeit und Schlampigkeit vieler Akteure bei FZJ und AVR offenbart.

Weitere Details werden einem in Vorbereitung befindlichen Buch zu Kugelhaufenreaktoren der beiden Autoren dieses Papiers zu entnehmen sein.

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