Vattenfalls Klimakiller in Moorburg: „Da müssen wir erst einmal Verlust definieren!“

Projektdirektor Udo Gade und Kraftwerksleiter Dr. Karsten Schneiker im Gespräch vor Ort, Foto: Vattenfall
Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg: Projektdirektor Udo Gade und Kraftwerksleiter Dr. Karsten Schneiker (rechts) im Gespräch vor Ort, Foto: Vattenfall

Die Klimaretter haben den Kraftwerksleiter des nagelneuen Kohlemonsters von Vattenfall in Hamburg-Moorburg interviewt. Karsten Schneiker ist studierter Maschinenbauer und Betriebswirt und derzeit damit beschäftigt, das mit zwei 800 MW-Blöcken ausgestattete Kohlekraftwerk – mit einigen Jahren Verspätung – in Betrieb zu nehmen. Ich habe Schneiker neulich eher zufällig in der DB-Lounge im Hamburger Hauptbahnhof „kennengelernt“. Das kommt dabei raus, wenn man zu laut telefoniert. Dabei erklärte er mir sinngemäß, was jetzt bei den Klimarettern nachzulesen ist: „Da müssen wir erst einmal Verlust definieren!“
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Gorleben bleibt Nr.1: Bundesregierung beschließt Veränderungssperre ab August

cropped-cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgUpdate 13.4.2014: Mit einer Anhörung zur Veränderungssperre und den Alternativen befasst sich heute die AG2 zur Evaluation des StandAG im Deutschen Bundestag.Das Kabinett hatte vor wenigen Wochen beschlossen, die bestehende Veränderungssperre ab August zu verlängern. Der Bundestag muss dieser Maßnahme zustimmen. Die Maßnahme soll verhindern, dass durch örtliche Aktivitäten der Salzstock in Gorleben für die Nutzung als Atommülllager unbrauchbar gemacht wird. Aus Sicht von AtomkraftgegnerInnen eine überflüssige Maßnahme, da der Salzstock ohnehin nicht geeignet ist. Allerdings sorgt diese Sperre dafür, dass Gorleben als einziger Standort weiter bevorzugt wird. Daher will die AG2 der Atommüll-Kommission auch klären, ob es andere Möglichkeiten gibt, nicht nur Gorleben, sondern gleichzeitig auch andere potentielle Standorte zu sichern, um – wenn Gorleben schon nicht ausgeschlossen wird, wenigstens keine Bevorzugung mehr stattfindet. Weiteres zum Stand der Dinge siehe im Anschluss.

Gorleben bleibt die Nr. 1 für das geplante Atommüll-Dauerlager für hochradioaktive Abfälle: „Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verlängerung der sogenannten Veränderungssperre für den niedersächsischen Salzstock Gorleben beschlossen. Das teilte das Bundesumweltministerium anschließend in Berlin mit. Die geltende Sperre aus dem Jahr 2005 würde ansonsten im August auslaufen. Der Bundesrat muss der neuen Verordnung noch zustimmen“, heißt es in einer dpa-Meldung. Während die Atommüll-Kommission am 13. April eine Expertenanhörung zur Veränderungssperre durchführen will um nach Alternativen zu suchen (siehe weiter unten), macht die Bundesregierung Druck. So oder so: Nach dem Standortauswahlgesetz ist Gorleben weiterhin im Verfahren, ob mit Veränderungssperre oder anders. Gegen diesen Plan der Bundesregierung hat vor wenigen Tagen Greenpeace gemeinsam mit dem Grafen Bernstorff einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. „Gorleben bleibt Nr.1: Bundesregierung beschließt Veränderungssperre ab August“ weiterlesen

Keine Steuergelder für neue Atomkraftwerke – Bundesregierung muss gegen EU-Kommissions-Beschluss vorgehen

Nein zum Beschluss der EU-Kommission, mit dem der britischen Regierung erlaubt wird, ein neues Atomkraftwerk in Hinkley Point mit Steuergeldern zu finanzieren und den Atomstrom über 30 Jahre lang zugunsten der Industrie zu subventionieren. Die Fraktion DIE LINKE hat deshalb einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der heute (26.3.2015) zur Debatte steht: „Wir wollen erreichen, dass die Bundesregierung mit allen rechtlich und politisch möglichen Maßnahmen und notfalls auch mit Klagen, wie Österreich und Luxemburg sie angekündigt haben, dafür sorgt, dass dieser EU-Kommissions-Beschluss dahin kommt, wo er hingehört. In den Mülleimer!“, sagte Hubertus Zdebel, Sprecher Atomausstieg der Fraktion, heute im Plenum.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Oktober vergangenen Jahres hat die alte EU-Kommission kurz vor Ablauf ihrer Amtszeit mit Zustimmung des deutschen EU-Kommissars Oettinger einen unsäglichen Beschluss gefasst. Sie hat den Weg dafür frei gemacht, dass die britische Regierung den Neubau eines Atomreaktors in Hinkley Point sowie den dort erzeugten Atomstrom für 35 Jahre mit dem Geld der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen subventionieren darf.

Bürgschaften von über 20 Milliarden Euro will die britische Regierung für den Bau übernehmen. Ein skandalöser Beschluss, der nicht nur die britischen Steuerzahler und Steuerzahlerinnen teuer zu stehen kommen wird.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Beihilfebewilligung öffnet auch die Tür für andere Regierungen, die den unverantwortlichen Weg in die Atomenergie gehen wollen. Polen, Tschechien und andere Länder stehen bereits in den Startlöchern. Ohne staatliche Mittel würde es keine weiteren Atomkraftwerke geben das wissen Sie alle , weil sie beim Bau und Betrieb und mit Blick auf die Endlagerung viel zu teuer sind. Dieser Beschluss der EU-Kommission ist ein Schlag gegen die Energiewende durch erneuerbare Energien.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb stellen wir als Fraktion Die Linke heute diesen Antrag. Wir wollen erreichen, dass die Bundesregierung mit allen rechtlichen und politisch möglichen Maßnahmen und notfalls auch mit Klagen, wie Österreich und Luxemburg sie angekündigt haben, dafür sorgt, dass dieser Beschluss der EU-Kommission dahin kommt, wohin er gehört, nämlich in den Mülleimer.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Wirtschaftsminister und SPD-Vorsitzende Gabriel ist darin offenbar mit uns einer Meinung, genauso wie es die Grünen schon die ganze Zeit sind. Anfang März hatte er sich gegen Subventionen für neue Atomkraftwerke in Europa ausgesprochen. Auf gar keinen Fall dürften öffentliche Gelder für die Atomenergie eingesetzt werden, sagte er Anfang März. Gestern haben wir in der Fragestunde erfahren, dass das mit der Klarheit der SPD und insbesondere der Bundesregierung noch nicht so weit her ist. Staatssekretärin Zypries, die heute anwesend ist, hat auf eine Nachfrage der Kollegin Britta Haßelmann nicht beantworten können, ob es bezüglich dieser Angelegenheit tatsächlich zu einer Klarheit in der Regierung gekommen ist. Ich bin sehr gespannt, ob heute in dieser Parlamentsdebatte mehr Klarheit geschaffen wird. Denn eigentlich wäre nach den Äußerungen des SPD-Vorsitzenden davon auszugehen, dass die SPD heute Zustimmung zu unserem Antrag signalisiert.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich bin sehr gespannt auf die Ausführungen der SPD-Fraktion zu dieser Frage.
Der Kommissionsbeschluss basiert auf dem europäischen Atomfördervertrag Euratom.

Dieser Vertrag hat zum Ziel – ich zitiere -,
… die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen, welche die Energieerzeugung erweitert, die Technik modernisiert und auf zahlreichen anderen Gebieten zum Wohlstand ihrer Völker beiträgt …

Nicht nur angesichts der Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima ist das ein Hohn. Der Euratom-Vertrag dient nur der Atomlobby, die ihre wirtschaftlichen Interessen auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durchboxen will. Das Schlupfloch Euratom muss endlich geschlossen werden, der Euratom-Vertrag muss aufgelöst werden.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Linke meint: Ein neues nukleares Zeitalter in Europa muss verhindert werden. Atomausstieg in Deutschland und Atomsubventionierung in Europa passen nicht zusammen. Noch kann sich die Große Koalition auch in Europa für einen tatsächlichen Atomausstieg starkmachen. Das bedeutet aber, gegen die Entscheidung der EU-Kommission und gegen die Beihilfegenehmigung für Hinkley Point C vorzugehen. Dazu fordern wir Sie heute mit unserem Antrag auf.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Nur Ärger mit Vattenfall: Kohlekraftwerk Moorburg – EU-Kommission verklagt Deutschland

KohlekraftwerkMoorburgVattenfall
Neues Motiv im Hamburger Stadtbild: Köhlbrandbrücke und dahinter das Vattenfall-Kohlemonster Moorburg. Jetzt Anlass für eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland.

Das Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg führt nun zu einem Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission ist der Auffassung, dass bei der Genehmigung durch die Hamburger Umweltbehörde bestehende europäische Rechtsvorschriften nicht ausreichend beachtet worden sind. Das teilte die Kommission heute in der Pressemeldung mit, die hier gleich nachzulesen ist. Außerdem ist die Pressemeldung des BUND Hamburg im Anschluss dokumentiert. Der Rechtsstreit um das 1.600 MW-Kohlekraftwerk Moorburg geht damit in die nächste Runde. Bislang hat Vattenfall mit Jahren Verzögerung und Abschreibung von bis zu 1,5 Mrd. Euro lediglich einen der 800 MW Blöcke in Betrieb genommen. Der zweite Block soll seinen Beitrag zur Klimakatastrophe zum Sommer hin aufnehmen.

  • Vattenfall-Kohlemonster Moorburg: EU-Rechtsvorschriften nicht angewendet
  • Vattenfall TTIP Terror total: 4.675.903.975,32 Euro für Atommüll
  • UPDATE: Die Genehmigung für das Kohlekraftwerk in Moorburg wurde schließlich von den Grünen in der ersten schwarz-roten Landesregierung erteilt. Umweltsenatorin war Anja Hayduk, der Staatsrat Christian Maaß. Zuvor hatten sie im Wahlkampf versprochen, Moorburg zu verhindern. Die beiden haben jetzt ebenfalls mit einer Pressemitteilung (Hier als PDF) auf die Klage der EU-Kommission reagiert. Beide sind ja für diese Genehmigung verantwortlich: „Die Klage der EU-Kommission bestätigt unsere Auffassung, die wir als Vertreter der damaligen Genehmigungsbehörde beim Oberverwaltungsgericht vorgetragenen hatten, wonach das Kraftwerk Moorburg in der damals beantragten Form nicht genehmigungsfähig war. Vor dem Oberverwaltungsgericht haben wir damals kein Recht bekommen. Es ist für das Klima nur ein schwacher Trost, dass unsere Rechtsauffassung heute eine Bestätigung erfährt. Die Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks Moorburg halten wir nach wie vor aus politischen, ökologischen und auch wirtschaftlichen Gründen für falsch und schon gar nicht nachhaltig. Die Zukunft gehört den Erneuerbaren Energien und damit einem flexiblen und umweltverträglichen Energieversorgungssystem.“

Der NDR berichtet über die Klage und zitiert den BUND: „Die Umweltorganisation BUND erklärte, bei einem ordnungsgemäßen Plan- und Genehmigungsverfahren wäre Moorburg vermutlich gar nicht erst gebaut worden. „Die Klage der Kommission zeigt einmal mehr, dass beim einstigen Umwelt-Musterschüler Deutschland und auch in Hamburg einiges im Argen liegt“, sagte BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch. Vattenfall und die Stadt Hamburg hätten versucht, mit einem Verfahrenstrick die hochproblematische Kühlung des Kraftwerks mit Elbwasser durchzusetzen. Dem werde nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben.“

PM des BUND Hamburg: „Kraftwerk Moorburg: EU-Kommission klagt gegen Deutschland, Argumente der BUND-Beschwerde aus 2010 bestätigt / Deutschland missachtet Gesetzesvorgaben

Die EU-Kommission hat heute die Bundesrepublik Deutschland wegen Missachtung europäischer Naturschutzvorgaben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeklagt. Hintergrund ist eine Missachtung entsprechender Rechtsvorschriften bei der Genehmigung des umstrittenen Kohlekraftwerks am Standort Hamburg-Moorburg.

Die Kommission hält es nach fast fünfjähriger Prüfung offenbar für erwiesen, dass im Genehmigungsverfahren Moorburg eine Alternativenprüfung entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, Artikel 6, Abs. 4) unzulässiger- weise umgangen worden ist. Eine solche Alternativenprüfung muss vorge- nommen werden, wenn ein erheblicher Eingriff in europäische Schutzgüter vorliegt. Durch die Einstufung einer neuen Fischtreppe am Wehr Geesthacht als sogenannte Schadensbegrenzungsmaßnahme bilanzierten die Planer aber nur eine marginale Schädigung der Fischfauna durch die Kühlwasserentnahme. Eine Alternativenprüfung wurde aufgrund dieses Verfahrenstricks nicht vorgenommen. Tatsächlich wird aber die Fischfauna am Kraftwerk erheblich geschädigt, eine Alternative wie zum Beispiel ein Kühlturm hätte somit von vornherein im Planverfahren berücksichtigt werden müssen. Dies hätte aller Voraussicht nach dazu geführt, dass keine Kühlung mit Elbwasser unter Beachtung des geltenden Umweltrechts erfolgen darf. Dies hätte wiederum sogar die Investitions- entscheidung beeinflussen können und dieses Kraftwerk, das heute ohnehin nicht in die Energiewende passt, wäre gar nicht erst gebaut worden.

„Die Klage der Kommission gegen die Bundesrepublik zeigt einmal mehr, dass beim einstigen Umwelt-Musterschüler Deutschland und auch in Hamburg einiges im Argen liegt. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die hochproblematische Kühlung des Kraftwerks mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Und es bleibt zu hoffen, dass in Deutschland und in Hamburg gesetzliche Vorgaben zukünftig konsequenter beachtet werden“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Für Rückfragen:
Paul Schmid, Pressesprecher BUND Hamburg“

Europäische Kommission – Pressemitteilung

Umweltschutz: Kommission verklagt Deutschland wegen Kohlekraftwerk Moorburg, Brüssel, 26 März 2015

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen des Versäumnisses, bei der Genehmigung eines Kohlekraftwerks in Hamburg/Moorburg die Vorschriften der FFH-Richtlinie zu beachten. Es besteht die Gefahr, dass das Projekt sich negativ auf geschützte Arten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge auswirken könnte. Diese Arten passieren das Kraftwerk auf ihrer Wanderung von der Nordsee zu den etwa 30 Natura-2000-Gebieten im Einzugsgebiet der Elbe stromaufwärts von Hamburg. Die zur Kühlung des Kraftwerks erforderliche Wasserentnahme ist schädlich für diese Tiere. Bei der Genehmigung des Kraftwerks hat Deutschland es versäumt, die in der Richtlinie vorgesehene Prüfung vorzunehmen und nach alternativen Kühlverfahren zu suchen, durch die das Sterben der betreffenden geschützten Arten vermieden werden könnte.

Im November 2014 wurde eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet. Angesichts der anhaltenden Weigerung Deutschlands, mögliche Alternativen zu prüfen, hat die Kommission beschlossen, gegen Deutschland ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union anzustrengen.

Weitere Informationen

Zu den Vertragsverletzungsverfahren im März siehe MEMO/15/4666

Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12

Weitere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren:
http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/index_de.htm

AKWs Brokdorf und Grohnde abschalten: Aufhebung der Betriebsgenehmigung beantragt – Klage folgt

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AKW Brokdorf: Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung gestellt. Fotos: Dirk Seifert
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Anwohner und vielleicht bald Kläger für die Stilllegung des AKW Brokdorf: Karsten Hinrichsen.

Bereits vorgestern haben Anwohner mit Unterstützung von Greenpeace die Aufhebung der Betriebsgenehmigung des Atomkraftwerks Brokdorf an der Unterelbe beantragt. Gestern hatte außerdem eine Klägergemeinschaft gegen das AKW Grohnde einen solchen Stilllegungsantrag gestellt. Kommen die zuständigen Grünen Umweltminister in Kiel und Hannover diesen Anträgen nicht nach, soll in beiden Fälle Klage auf Entzug der Betriebsgenehmigung für die beiden Atommeiler gestellt werden. Die beiden Anträge reagieren stark auf das Urteil des OVG Schleswig, das im Januar rechtskräftig wurde und zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Atommülllager am AKW Brunsbüttel führte. Der Antrag zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf ist am Ende dieses Artikels zu finden.

Als hätten die beiden das gemeinsam geübt: Laut taz reagierte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel: „Grundsätzlich befürworte das Land Niedersachsen den Atomausstieg, sagte er. Für den Entzug einer Betriebsgenehmigung gebe es allerdings hohe rechtliche Hürden. Wenzel rechnet damit, dass die Prüfung einige Monate dauern werde.“

In der SHZ sagt sein Amtskollege aus Schleswig-Holstein, Robert Habeck: „„Alles, was den Atomausstieg nach Recht und Gesetz beschleunigt, ist gut.“ Der Antrag werde gründlich geprüft. Er machte aber gleichzeitig deutlich, dass die rechtlichen Hürden für den Widerruf einer bereits erteilten Betriebserlaubnis sehr hoch seien.

Dokumentation Greenpeace: RISIKO-MEILER ABSCHALTEN
Deutsche AKW sind nicht gegen äußere Bedrohungen gesichert – ein großes Risiko. Greenpeace und Anwohner gehen nun gemeinsam gegen den Meiler Brokdorf vor.

Im Januar 2015 wurde einer Atomanlage erstmals infolge einer Anwohnerklage die Betriebserlaubnis entzogen – nun legen Anwohner und Greenpeace nach. Gemeinsam fordern sie die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein auf, dem AKW Brokdorf die Betriebserlaubnis zu entziehen.

Wie schon Anfang des Jahres geht es um das Risiko der Atomanlagen im Ernstfall: Einer der Antragsteller, der nun gemeinsam mit Greenpeace gegen Brokdorf vorgeht, lebt nur eineinhalb Kilometer vom Reaktor entfernt. Käme es in dem AKW zur Kernschmelze mit großer radioaktiver Freisetzung, träfen ihn hohe Strahlendosen mit tödlichen Folgen. Solch einen Super-GAU könnte etwa ein terroristischer Angriff auslösen.

„VERWUNDBARKEIT VON ATOMANLAGEN AUSSER ZWEIFEL“
Auch die Klage gegen den Betrieb des Atommüll-Zwischenlagers am stillgelegten Meiler Brunsbüttel hatten Anwohner aufgrund der hohen Risiken für die Bevölkerung eingereicht. Dem entscheidenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Januar ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Schon im Jahr 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Sinne der Anwohner entschieden und dem Zwischenlager die Betriebserlaubnis entzogen. Doch dagegen legte der Bund Beschwerde ein. Das Verfahren wanderte in die letzte Instanz: das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wiederum gaben die Richter den Klägern Recht.

Mit dem Urteil forderte die Justiz die Genehmigungsbehörde auf, bedrohliche Szenarien wie den Absturz eines Airbus A380 oder den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen stärker zu berücksichtigen. Auch darüber hinaus werde das Urteil noch Folgen nach sich ziehen, glaubt Greenpeace-Anwalt Dr. Ulrich Wollenteit. Die Anerkennung des Schutzanspruchs der Anwohner von Atomanlagen ebne den Weg für weitere ähnliche Entscheidungen.

„Die Verwundbarkeit von Atomanlagen durch terroristische Angriffe steht außer Zweifel“, so die Einschätzung von Heinz Smital, Greenpeace-Experte für Atomkraft. „Die enorme radioaktive Freisetzung, die ein solcher Angriff verursachen kann, gefährdet die Bevölkerung und stellt ein unzumutbares Risiko dar“, sagt er. „Die Politik kennt diese Gefahr, handelt aber nicht konsequent. Daher müssen Bürger und Umweltverbände aktiv werden.“

„ANWOHNER MÜSSEN GEFAHR VIEL ZU LANGE ERDULDEN“
Schon unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 auf das World Trade Center in New York City hatte Greenpeace Anträge auf Widerruf der Betriebsgenehmigungen aller damals laufenden AKW gestellt. Über die erhobenen Klagen gegen die sieben ältesten Reaktoren und den Pannenmeiler Krümmel wurde aber nicht vor Gericht entschieden. Die Bundesregierung ließ diese nach dem Atomunglück in Fukushima über das Atom-Moratorium abschalten.

Doch bei den verbliebenen Atommeilern bleibt die Bedrohung akut. „Schon viel zu lange müssen Anwohner die Gefahr von Atomkraftwerken dulden“, sagt Greenpeace-Experte Smital. „Nachträgliche bauliche Maßnahmen, die tatsächlich Abhilfe schaffen könnten, sind nicht in Sicht. Daher müssen die Atomreaktoren abgeschaltet werden.“

Weitere Downloads: Kernkraftwerk Brokdorf; Widerruf der Betriebsgenehmigung 24.03.2015| PDF

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