Countdown der Atommüll-Kommission: BUND berichtet über die vorletzte Sitzung am 20. Juni

Bundestag-Parlament
„Endlager“-Kommission kurz vor dem Ende. Noch eine Sitzung im Bundestag steht an, bevor der Bericht für die Suche nach einem Lager für hochradioaktive Abfälle fertig sein muss.

Eine Sitzung der „Endlager“-Kommission wird es nächsten Montag (27.6.) noch geben, dann ist Schicht im Schacht. Noch stehen jede Menge ungelöster Probleme für den Abschlussbericht an. Der BUND gibt auf seiner Homepage einen Überblick über die Sitzung vom gestrigen 20. Juni. Letzten Freitag hatte der Umweltverband per Pressekonferenz erklärt, dass er in jedem Fall ein Sondervotum machen wird und dass die bisherigen Beschlüsse und Empfehlungen für eine Unterstützung des Berichts bislang nicht ausreichen.

umweltFAIRaendern dokumentiert den BUND-Bericht von der Atommüll-Kommission am 20.6.:

„Eigentlich war geplant, am 20.6. bereits den Bericht der Kommission zu verabschieden und auf der letzten Sitzung am 27.6. nur noch die Zusammenfassung zu beschließen, daraus wird nichts. Zwar gelang es am Montag, viele Kapitel zu beschließen, aber nach wie vor sind zentrale Fragen umstritten. Diese werden erst in der letzten Sitzung entschieden. Dies betrifft den Rechtsschutz, das Gorleben-Kapitel und zentrale Fragen der Kriterien und des Prozesses. Viel Beachtung fand die BUND-Forderung  den weiteren Müll aus der Asse und aus der Urananreicherung nicht in das Suchverfahren für den hoch radioaktiven Müll zu integrieren, sondern ein eigenes Suchverfahren zu starten. Dies werde spätestens im parlamentarischen Verfahren eine große Rolle spielen, so Mathias Miersch von der SPD. Fortschritte gab es in den Kapiteln zum Informationszugang, zur rechtlichen  Verankerung der Sicherheitsanforderungen, zur Datenlage in der ersten Phase des Suchverfahrens und beim Deckgebirgs-Kriterium.

  1. Kap. 6.5.2. – Methodik für die vorläufige Sicherheitsanalyse

In diesem Kapitel wurde der Verweis in einer Fußnote auf die Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben gestrichen und „Untersuchungen zum Deckgebirge“ als Extrapunkt eingeführt. Wurde mit breiter Mehrheit in der zweiten Lesung beschlossen.

  1. Kap. 6.6. – Einlagerung weiterer Abfälle

Zu dieser wichtigen Frage hat die AG 3 nun sehr spät eine Vorlage gemacht, die zwar sauber die Anforderungen an eine gemeinsame Lagerung an einem Standort  aus Sicht des hochradioaktiven Mülls aufzeigt, aber weder Kriterien für den weiteren Müll entwickelt noch die Auswirkungen auf das Suchverfahren und die Öffentlichkeitsbeteiligung ausreichend thematisiert. Der BUND hatte in einem eigenen Papier auf die Probleme für das Suchverfahren hingewiesen und gefordert, dass die Kommission sich gegen die Lagerung am gleichen Standort und auch gegen eine Erweiterung der Genehmigung von Schacht-Konrad aussprechen und stattdessen die eigenständige Suche nach einem Standort für die weiteren radioaktiven Abfälle nach vorher festgelegten Kriterien empfehlen sollte.

In der Diskussion kündigt Matthias Miersch (SPD) an, dass die Anmerkungen des BUND zumindest im weiteren Gesetzgebungsverfahren wichtig sein werden. In einem Meinungsbild gibt es eine klare Mehrheit für den Vorschlag der AG 3, allerdings enthalten sich viele der anwesenden Bundestagsabgeordneten. Deshalb werden in der Mittagspause kurzfristig Änderungsvorschläge erarbeitet. Es soll jetzt an mehreren Stellen im Text betont werden, dass es im Verfahren keinen Ausschluss wegen fehlender Fläche für den MAW-Müll geben darf. Dies ist richtig, reicht aber aus Sicht des BUND bei weitem nicht aus, um ein sinnvolles Suchverfahren zu ermöglichen.

  1. Kap. 8.6. – Informationszugang im Auswahlverfahren

Dieses wichtige Kapitel hat der BUND in der AG 2 mit initiiert. Es wird zum einen eine gesetzliche Klarstellung gefordert, dass Geodaten für das Suchverfahren an BGE und BfE herauszugeben sind. Zum anderen soll in Bezug auf die Informationen für die Öffentlichkeit eine umfassende Informationspflicht der Akteure im Verfahren und die Einführung eines öffentlichen Informationsregisters gefordert. Mit wenigen Ergänzungen wurde das Kapitel in der zweiten Lesung beschlossen.

  1. Kap. 8.7.8. – Atomausstieg ins GG

In diesem Kapitel gibt es noch eine Ergänzung, die die Ergebnisse der Gutachten etwas ausführlicher darstellt. Dem BUND ist es gelungen, dass wertende Äußerungen gegen die grundgesetzliche Absicherung nicht aufgenommen wurden und dass es bei der Formulierung bleibt, dass „die Kommission die Aufnahme des Atomausstiegs ins Grundgesetz für möglich und zulässig hält.

Michael Müller, Matthias Miersch und Sylvia Kotting-Uhl erklärten noch mal eindeutig ihre Unterstützung für die BUND-Forderung. (Anmerkung umweltFAIRaendern: Auch Hubertus Zdebel (Linke) unterstützt diese Forderung)

Das Kapitel wurde bei einer Gegenstimme (Brunsmeier, BUND) und einer Enthaltung (Fischer. e.on) in der zweiten Lesung beschlossen.

  1. Kap. 6.5.4.-6.5.6. – Goewissenschaftliche Kriterien

In diesem wichtigen Teil des Kommissionsberichtes wurden die drei letzten strittigen Punkte diskutiert.

  1. Mächtigkeit des EWG

Zu diesem Punkt gibt es einen neuen Formulierungsvorschlag von Niedersachsen:

„Der einschlusswirksame Gebirgsbereich muss mindestens 100 m mächtig sein. Bei Kristallingesteinen kann der Nachweis der Langzeitsicherheit auch über eine Kombination günstiger Wirtsgesteinseigenschaften (ggfs. mehrere geringer mächtige einschlusswirksame Gebirgsbereiche) und den technischen und geotechnischen Barrieren geführt werden.“

Dieser wird von Bayern aber auch von einigen Kommissionsmitgliedern kritisch gesehen.

Die Wissenschaftler in der Kommission sind sich nicht einig. Der Punkt muss noch einmal vertagt werden.

  1. Temperaturkriterium

Hierzu gibt es eine neue Vorlage von Detlef Appel und Stefan Wenzel.

Kudla, Fischer, Thomauske, Jäger und Watzel (BGR) wollen kein Kriterium und das Thema in die Sicherheitsuntersuchungen verschieben.

In einem Meinungsbild sprechen sich 10 Kommissionsmitglieder im Grundsatz für den  Vorschlag Appell/Wenzel und 11 dagegen aus. Auf dieser Basis ist eine Entscheidung nicht möglich. Deshalb wird auch dieses Thema zurückgestellt. Eine kleine AG soll unter Moderation von Ursula Heinen-Esser nach einer Lösung suchen.

  1. Deckgebirge

Der neue Kompromiss-Vorschlag von Detlef Appell und Steffen Kanitz wird vorgestellt.

Der Vorschlag sieht Anforderungen zum Deckgebirge für alle Wirtsgesteine als Abwägungskriterium vor. Der BUND begrüßt den Vorschlag, er geht aber nicht weit genug. Der BUND fordert eine echte zweite Barriere als Mindestkriterium.

Die Kommission verständigt sich darauf, den Vorschlag Appel/Kanitz als Abwägungskriterium in Kategorie 2 zu übernehmen. Eine strittige Fußnote, die für Salzstöcke die Anforderung eines Deckgebirges aus nicht salinären Gesteinen aufstellt, bleibt drin.

Der Punkt wird so in der zweiten Lesung beschlossen.

  1. 6.5.8. – Geowissenschaftliche Daten

Hier geht es um den Text zur Datenlage in der ersten Phase des Suchverfahrens. Die Kommission verständigt sich auf ein Verfahren, wie es bei festgestellten Datenlücken in der ersten Phase zu Nacherhebungen und auch Felduntersuchungen kommen kann. Der Text fand noch keine 2/3-Mehrheit und wird in der finalen Sitzung wieder aufgerufen.

  1. 8.7.7. – Verankerung der Sicherheitsforderungen

Auch dieses Kapitel geht auf einen BUND-Vorschlag zurück. Im Grundsatz findet der Vorschlag Zustimmung in der Kommission. Strittig bleibt die Frage der Beteiligung des Bundesrates an einer zukünftigen Verordnung zu den Sicherheitsanforderungen. Von Fischer (e.on) wird die Forderung nach einer Überarbeitung der Sicherheitsanforderungen vor Beginn  des Auswahlverfahrens strittig gestellt. Das Kapitel geht mit den strittigen Punkten in die zweite Lesung.“

Sondervotum: Bayern erklärt Bayern für ungeeignet bei der Atommüll-Endlager-Suche

Ulrike-Scharf-CSU-UmweltministerinBayern-2014
Staatsministerin für Umwelt in und aus Bayern: Ulrike Scharf, CSU, Mitglied in der Atommüll-Kommission.

Es sind die kleinen, wenig beachteten Momente einer Kommission im Kampfmodus. Die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) hat bei ihren wenigen Einmischungen in der „Endlager“-Kommission während der Sitzung letzten Donnerstag um ziemlich genau 15.44 Uhr (Link zum Video) erklärt: Bayern wird ein Sondervotum zum Bericht über die „Endlager“-Suche einlegen. Die Welt greift das auf uns schreibt: „Nicht vor meiner Haustür – Kaum ein anderes Bundesland hat so stark auf Atomkraft gesetzt wie Bayern. Ein Endlager dort will der Freistaat aber mit einem Kniff verhindern“. Auf eine entsprechende Notiz im BUND-Bericht von der letzten Sitzung am 15. Juni, in der es hieß: „Die bayerische Umweltministerin Scharf kündigte für Bayern das erste Sondervotum zum Bericht der Kommission an. Sie wenden sich gegen Kriterien, die auch eine Berücksichtigung von Kristallin als Wirtsgestein ermöglichen sollen“, reagierte auch die BI Lüchow-Dannenberg heute mit einer PM. „Sondervotum: Bayern erklärt Bayern für ungeeignet bei der Atommüll-Endlager-Suche“ weiterlesen

Atommüll-Kommission und Öffentlichkeit: Resümee einer Dabeigewesenen

P1050831Auf der „Endlager“-Tagung der ev. Akademie in Loccum hat die Journalistin Juliane Dickel ihr Resümee über die „Öffentlichkeitsbeteiligung der Endlagerkommission“ präsentiert. Jetzt ist dieser Beitrag auf ihrem Blog online. Dort schreibt sie: „Es gab drei Workshop-Formate zur „Öffentlichkeitsbeteiligung“, die von der Kommission festgesetzt und von beauftragten Instituten durchgeführt wurden: Der Workshop der Regionen (mit Vertretern von Kommunalparlamenten und regionalen Initiativen); der Workshop mit jungen Erwachsenen (18 bis 27 Jahre alt) und Beteiligungspraktikern (Personen deren Beruf Beteiligungsprozesse sind); der Workshop mit der interessierten Fachöffentlichkeit (u.a. Wissenschaftler, Geologen, NGO-Vertreter). Ich habe pro Format einen Workshop besucht und fand viele spannende Diskussionen. Aber keinen neuen, glaubwürdigen Prozess.“

Noch bis zum Ende des Monats ist die sogenannte „Endlager“-Kommission dabei, ihren Bericht über die Kriterien und Anforderungen eines Atommülllagers für hochradioaktiven Atommüll und die Beteiligung der Öffentlichkeit bei dieser Suche festzulegen. Bei dieser seit Mai 2014 andauernden Kommission sollte bereits eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden, auch um zu zeigen, dass es mit dem behaupteten Neustart bei der „Endlagersuche“ ernst gemeint ist. Dass dies faktisch völlig gescheitert ist, wird in der Kommission selbst hinter vorgehaltener Hand weitgehend eingeräumt. Lediglich kleinere Formate für bestimmte Teilgruppen einer Öffentlichkeit wurden von der Kommission über einen Dienstleister durchgeführt. Darüber berichtet Juliane Dickel in dem Resümee.

Vor dem Ende der Kommission am 30. Juni wird es auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung über den dann vermutlich vorliegenden Gesamtbericht mehr geben. Damit ist auch diese wichtige Messlatte, die in einem Entschließungsantrag im Bundestag als besonders wichtig bezeichnet wurde, gerissen. Erst im Nachklapp, wenn die Kommission bereits aufgelöst ist, soll über den Umweltausschuss des Bundestags und/oder das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) eine Veranstaltung für die Öffentlichkeit und deren Auswertung stattfinden.

Zum genannten Entschließungsantrag (18/01068, der u.a. den Auftrag der Kommission näher beschreibt, PDF) siehe auch:

Bundestag würdigt Anti-Atom-Bewegung für höhere Sicherheit – Verfassungsschutz sieht gewaltbereite Extremisten

Hochradioaktiver Schiffsverkehr mit Castor: Neckarwestheim und BUND verweigern Annahme

20160210-AKW-Obrigheim013
Seit Jahren abgeschaltet: Das im Rückbau befindliche AKW Obrigheim. Ein Zwischenlager für hochradioaktiven Abfall hat EnBW vor Ort nicht errichtet. Daher sollen die 15 Castoren per Schiff nach Neckarwestheim
20160210-AKW-Neckarwestheim026
Neckarwestheim mit zwei Reaktoren. Einer ist bereits stillgelegt.

EnBW will hochradioaktiven Atommüll aus dem AKW Obrigheim per Schiff in das AKW Neckarwestheim transportierten. Das soll dem Konzern den Bau eines Zwischenlagers in Obrigheim ersparen. Wenig Zuspruch findet das in Neckarwestheim, wo sich der Bürgermeister gegen die Einlagerung von noch mehr Atommüll, auch noch deutlich länger als bislang geplant, ausspricht. Auch der BUND Baden-Württemberg hat sich gegen diese hochradioaktiven Schiffstransporte über den Neckar ausgesprochen. „„Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll sind per se schon viel zu riskant. Bei einem Transport per Schiff  kommt noch hinzu, dass die EnBW keinerlei  Erfahrung mit Transporten auf Binnengewässern hat“, sagt Dr. Brigitte Dahlbender, Vorsitzende des BUND Baden-Württemberg.“ (Die PM des BUND BaWü ist unten dokumentiert.) „Hochradioaktiver Schiffsverkehr mit Castor: Neckarwestheim und BUND verweigern Annahme“ weiterlesen

Rot-Grün setzt Bevölkerung weiter Bohrschlamm-Gefahren aus

HubertusZdebel-013Der niedersächsischen rot-grünen Landesregierung ist die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik offenbar wichtiger als der Schutz von Bevölkerung und Umwelt. Zu diesem Ergebnis jedenfalls kommen wir nach Analyse der „Gemeinsamen Erklärung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens sowie der Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH, ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH“ vom 3. Mai 2016

Anfang April 2016 war es nicht mehr zu verheimlichen: In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, musste NRW-Umweltminister Remmel zugeben, dass in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Mengen an Bohrschlämmen aus Niedersachsen auf nordrhein-westfälischen Deponien entsorgt wurden. Die Bohrschlämme fallen an, wenn Öl und Gas gefördert werden. Sie können mit gefährlichen Rückständen wie den Schwermetallen Quecksilber und Arsen sowie mit radioaktiven Stoffen wie Radium 226 belastet sein. Diese Schlämme wurden in Niedersachsen jahrzehntelang in Schlammgruben gesammelt, die dort das Grundwasser und den Boden belasteten. Allein bei der Sanierung von drei Bohrschlammgruben in Niedersachsen in den vergangenen zehn Jahren fielen rund 720.000 Tonnen Giftmüll an. Auch auf der Deponie in Hürth-Knapsack in Nordrhein-Westfalen landeten die gefährlichen Schlämme. Und nicht nur dort; auch auf der Mülldeponie in Altenberge wurden Bohrschlämme abgelagert.

In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, den Remmel am 5. April dem Umweltausschuss des Landtags NRW vorgelegt hat, kündigte er sogar weiteren Giftmülltourismus nach NRW an. So stellte er die Annahme weiterer 200.000 Tonnen an gefährlichen Bohrschlämmen aus der niedersächsischen Bohrschlammgrube Erika auf der Deponie Hünxe-Schermbeck nach einer Schamfrist in Aussicht.

Vollmundig hatte der nordrhein-westfälische Umweltminister Remmel zudem gegenüber dem WDR angekündigt, bei den Transportunternehmen und Deponiebetreibern eine sechs- bis achtwöchige „Denkpause“ erreichen und Gespräche mit seinem niedersächsischen Amtskollegen Wenzel (ebenfalls Grüne) führen zu wollen.

Diese Zeit ist jetzt um. Doch statt dem Giftmülltourismus engagiert zu begegnen, hat Remmel mit der Industrie am 3.5.2016 eine Gemeinsame Erklärung

https://umweltfairaendern.de/wp-content/uploads/2016/05/SDRRAUM110016050918130.pdf

abgegeben. die eine Bankrotterklärung darstellt:

  1. Bereits die Form der Erklärung ist ungewöhnlich. Das NRW-Umweltministerium verlässt durch die Abgabe einer Gemeinsamen Erklärung die Position einer unabhängigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Die Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH (Nachfolger von GdF Suez), ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH sind nicht mehr zu kontrollierende Unternehmen, für die der Staat eigenständig die Rahmenbedingungen setzt, sondern die bestimmenden Akteure bei der Bohrschlammentsorgung. Das Dokument ähnelt einem Vertrag, den die Industrie Remmel in die Feder diktiert hat.
  1. Hinsichtlich der Gespräche mit Wenzel hat Remmel in der Erklärung keine konkreten Angaben gemacht. So soll ein gewisser Zeitraum „genutzt werden, um eine Verständigung über weitere Schritte zur Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur übergreifenden Abfallentsorgung zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf der Ebene der Landesregierungen zu erzielen.“ Ob und wann Ergebnisse vorliegen werden und dem Parlament und Bevölkerung mitgeteilt werden, lässt die gemeinsame Erklärung völlig offen.
  1. Der Inhalt des Dokuments lässt keine Zweifel aufkommen, dass sich Remmel den Interessen der Industrie unterworfen hat. Denn die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ wird nicht gestoppt, sondern geht ungebrochen weiter. Die Transporte nach Hünxe sollen lediglich um bis zu 25 % wöchentlich gesenkt werden. Wie lange diese 25 %-Reduzierung erfolgen soll, bleibt angesichts einer mehrdeutigen Formulierung in der Erklärung unklar. Die Industrie kann die Passage so auslegen, dass die Reduzierung nur für vier Wochen gilt. Da die Gesamtmenge der entsorgenden Bohrschlämme bei Interesse der Industrie gleich bleiben wird, wird zudem lediglich die Dauer der Anlieferung zeitlich gestreckt.
  1. Statt die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ zu verhindern, stellt das NRW-Umweltministerium nun die Anlieferung von gefährlichen Abfällen aus zehn weiteren Bohrschlammgruben in Aussicht. In der „Gemeinsamen Erklärung“ wird von 314.000 Kubikmetern, das entspricht rund 500.000 Tonnen, ausgegangen. Dies ist genau das Gegenteil eines Importstopps.
  1. Keine Aussage macht Remmel zu weiteren Ablagerungen niedersächsischer Bohrschlämme. In der „Gemeinsamen Erklärung“ heißt es: „Seit 2014 läuft in Niedersachsen ein Programm zur Erfassung der historischen Öl- und Bohrschlammgruben, dessen Ergebnisse jedoch erst in ca. zwei Jahren vorliegen sollen“. Ein Ausschluss der Annahme von Bohrschlämmen aus diesen Gruben bei NRW-Deponien wird vom Umweltministerium in Düsseldorf nicht vorgenommen. Damit wird dem weiteren Giftmülltourismus bereits jetzt Tür und Tor geöffnet.
  1. Einen zentralen Bereich der Bohrschlammproblematik blendet die Gemeinsame Erklärung völlig aus. Sie schweigt zum Thema Fracking. Aber gerade Niedersachsen ist eines der Bundesländer, die am stärksten auf die Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts der Bundesregierung drängen. Die geschätzten 25 bis 35 Millionen Tonnen gefährlicher Bohrschlämme, die beim Fracking anfallen, könnten dann alle Restkapazitäten der NRW-Deponien füllen und damit zu einem Entsorgungsnotstand in NRW führen.
  1. Die Aussage, dass die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung eine Intensivierung der Überwachung der abgehenden und ankommenden Abfalltransporte als auch der Entnahme von Proben und deren Untersuchung auf Schadstoffe und Einhaltung der Anforderungen vereinbart haben, stellt eine sachgerechte Entsorgung nicht sicher. Denn dazu müsste das Untersuchungsraster so engmaschig sein, dass eine chargenweise Beurteilung, etwa pro LKW-Ladung, erfolgen kann. Doch das Untersuchungsraster bleibt genauso unbestimmt wie der Umfang der zu untersuchenden Schadstoffe. Damit ist ein Schutz vor inhomogenen Schadstoffverteilungen nicht möglich.
  1. Der Aussage, dass sich die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung darin einig seien, dass alle Ergebnisse der Untersuchungen der Öffentlichkeit in verständlicher Form zugänglich gemacht werden sollen, sind bisher so gut wie keine Taten gefolgt. Zwar sind die angelieferten Bohrschlammmengen auf der Deponie Hünxe auf einem eher versteckten Teil der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf zu finden. Untersuchungsparameter und Untersuchungsergebnisse sucht man dort jedoch vergebens. Das Transparenzversprechen wird vom Umweltministerium NRW nicht eingelöst.
  1. In der gemeinsamen Erklärung wird der Giftmüllimport als ‚alltägliches Geschäft‘ bagatellisiert. Aspekte des Schutzes der Gesundheit der Menschen und der Umwelt werden nicht erwähnt. Stattdessen kommt die einzige Sorge von Umweltminister Remmel und der Industrie in folgendem Satz zum Ausdruck: „Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass die Akzeptanz von Sonderabfalldeponien in NRW nicht gefährdet werden sollte“. An die Stelle von vorsorgendem Umwelt- und Gesundheitsschutz tritt die Schaffung von Akzeptanz für Giftmülltourismus.

Damit lautet das Fazit zur Gemeinsamen Erklärung von Umweltminister Remmel und der Industrie: Der Giftmülltourismus nach Nordrhein-Westfalen mit Bohrschlämmen aus Niedersachsen geht unvermindert und auf unabsehbare Zeit weiter. Sollte das Pro-Fracking-Recht im Bundestag verabschiedet werden, werden die zukünftigen Bohrschlammtransporte aus Niedersachsen sämtliche Entsorgungskapazitäten sprengen. Die vagen Aussagen zur Probenahme und Kontrolle stellen die geordnete Entsorgung von Bohrschlamm nicht sicher. Und die abwiegelnden Formulierungen in der Erklärung zeigen, dass es der Landesregierung um die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik und nicht um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt geht.

Und es könnte noch schlimmer kommen: Der schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck (Grüne) musste in einer Antwort vom 1.6.2016 auf eine Landtagsanfrage zugeben, dass bei über 100 Standorten im Bundesland Hinweise auf Bohrschlammgruben vorliegen. Bei der Frage wo das Inventar dieser Bohrschlammgruben und in Zukunft anfallender Bohrschlamm entsorgt wird, wirft Habeck Nebelkerzen. So verweist er auf die Deponien Schönwohld, Niemark und Rondeshagen. Grundsätzlich müssen Bohrschlämme auf Deponien der Kategorie 3, das heißt Sondermülldeponien, entsorgt werden. Doch nur Rondeshagen ist eine Kategorie 3-Deponie. Und diese Deponie wird gemäß der Ankündigung von Habeck Ende des Jahres geschlossen. Dann wird der Umweltminister versuchen, den Giftmüll zu exportieren und seine Probleme auf andere Bundesländer abzuwälzen. Damit besteht die große Gefahr, dass die gefährlichen Bohrschlämme aus Schleswig-Holstein wie schon die Bohrschlämme aus Niedersachsen auf Deponien in Nordrhein-Westfalen abgelagert werden. NRW-Umweltminister Remmel muss sich daher schnellstens äußern, wie er darauf reagieren will.

×