Absichtlich herbeigeführter Störfall im THTR? Fragen bleiben unbeantwortet – MdB kritisiert rot-grüne Nicht-Aufarbeitung

Hat es 1986 eine absichtliche Freisetzung von Radioaktivität im Atomreaktor THTR Hamm gegeben, wie es der ehemalige Mitarbeiter Dr. Hermann Schollmeyer vor wenigen Wochen gegenüber der Presse behauptet hat? Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat die Bundesregierung gefragt, ob sie ausschließen kann, dass diese Aussage zutreffend ist und vom Bundesumweltministerium die Antwort erhalten: „Von der Aufsichtsbehörde liegen keine neuen Erkenntnisse vor.“ Auch im Landtag von NRW ist von der Atomaufsicht nichts neues zu erfahren: „THTR: Fragen bleiben wohl unbeantwortet„, berichtet die WA über eine Befassung im dortigen Umweltausschuss.

  • AKW Hamm-Uentrop: Absichtlich herbei geführte Radioaktivitäts-Freisetzung?
  • Siehe auch den Beitrag von Rainer Moormann zu den Vorwürfen von Schollmeyer hier auf der Seite Reaktorpleite. Moormann, ehemaliger Mitarbeiter am Atomforschungszentrum Jülich und Fachmann in Sachen THTR schreibt dort: „Eine beabsichtigte Freisetzung wäre, fast unabhängig von der Größe, ein schwerwiegender Vorgang. Der Abschlussbericht der Behörde [4] kommt zu dem Schluss, dass es keine Anhaltspunkte für eine beabsichtigte Emission, die schon damals in der Presse und breit diskutiert worden war und am 04.06.86 im Landtag zur Sprache kam, gibt. Andererseits räumt die Behörde ein, dass die Vorgänge des 04.05.86 rekonstruiert werden mussten, und zwar Wochen nach dem Ereignis. Der Betreiber hatte nämlich die Dokumentation der Vorgänge pflichtwidrig weitestgehend unterlassen. Die Rekonstruktion erfolgte überwiegend aus Personalbefragungen und Angaben des Betreibers.“ (Des gesamte Text unter dem angegeben Link!) Moormann geht weiter auf die Plausibilität der Vorwürfe von Schollmeyer ein und fragt auch: „War die Emission größer als bisher angegeben?“

Zdebel: „Auch wenn dieser Vorgang aus dem Mai 1986 schon lange zurückliegt und der THTR-Reaktor kurz danach endgültig abgeschaltet wurde: Angesichts des Verdachts der absichtlichen Freisetzung von Radioaktivität, und sei sie noch so gering, erwarte ich mehr Engagement bei der Aufklärung von den Behörden und der rot-grünen Landesregierung. Es wäre auch nach den vielen Jahren ein Skandal und ein Licht darauf werfen, was auch in deutschen Atomanlagen möglich war, wenn die Vorwürfe zuträfen.“

Zdebel widerspricht in diesem Zusammenhang auch dem Grünen Landtagsabgeordneten Hans Christian Markert (siehe WA): „Es ist keine „rückwärts gewandte Diskussion“, sich mit den möglicherweise kriminellen Machenschaften in deutschen Atomanlagen auch jetzt noch zu befassen. Erst vor wenigen Wochen berichtete die Süddeutsche Zeitung über den Atomfilz zwischen Behörden und Betreibern rund um die belgischen Atomanlagen in Doel und Tihange und sprach dabei von einem „Misthaufen„.

Schriftliche Frage des MdB Zdebel

Der für Atomausstieg in der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zuständige Abgeordnete Hubertus Zdebel hatte per Schriftlicher Frage die Bundesregierung zu den Darstellungen des ehemaligen Mitarbeiters befragt. Zur Antwort teilte die zuständige Staatssekretärin Schwarzelühr-Sütter lediglich mit, dass es keine neue Informationen gäbe und verweist im übrigen auf alte Berichte über den damals als Störfall bezeichneten Vorgang.

In der Antwort vom 7. Juni 2016 schreibt die Staatssekretärin:

„Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 5/251 vom 27. Mai 2016 (Eingang im Bundeskanzleramt am 31. Mai 2016) beantworte ich wie folgt: „Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiters des Kernkraftwerks Hamm-Uentrop der Austritt von Radioaktivität aus dem Hammer Atomkraftwerk am 4. Mai 1986 sei nicht versehentlich geschehen, sondern bewusst herbeigeführt worden (www.neuesdeutschland.de/artikel/1012479.atomreaktor-offenbar-radioaktivitaetabsichtlich-freigesetzt.html; https://www.wa.de/hammlneue-vorwuerfe-thtrhamm-radioaktive-wolke-tschernobyl-genutzt-gefaehrliches-materialentsorgen-
6417525.html), zutreffend sind, und wie gedenkt sie diese Vorgänge nachträglich aufzuklären?“
Antwort:

Die Aufsicht über das Atomkraftwerk THTR Hamm-Uentrop obliegt der Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW wird dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtages von NRW am 15. Juni 2016 über das 30 Jahre zurückliegende Ereignis unter Berücksichtigung der aktuellen medialen Entwicklung berichten. Von der Aufsichtsbe­hörde liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Darüber hinaus verweise ich auf einen Bericht der Aufsichtsbehörde in NRW vom August des Jahres 1986 „Information zur Emission radioaktiver Aerosole aus dem THTR 300 in Hamm-Uentrop am 4. Mai 1986“ und den Bericht des damaligen Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit „Übersicht über besondere Vorkommnisse in Kernkraftwerken der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 1986“. Diese Berichte sind
öffentlich zugänglich (vgl.:
https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/Bts/DE/berichtelktmeldepflichtige-
ereignisse/jb-kf-1986.pdf7_.blob=publicationFile&v=1 und
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id
=MMVl 0%2F561%7C1%7CO).“

Rita Schwarzelühr-Sutter

Grundrechte 2016 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

grundrechte2016Der Grundrechte-Report 2016 „nennt aktuelle Missstände beim Namen und zeigt auf, wie Gesetzgeber, Verwaltung und Behörden, aber auch Gerichte und Privatunternehmen die demokratischen und freiheitlichen Grundlagen unserer Gesellschaft gefährden“, schreiben die Herausgeber, darunter das „Komitee für Grundrechte und Demokratie“. Auf 224 Seiten berichten die AutorInnen über die Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Der Schriftsteller Ilija Trojanow erklärte anlässlich der Präsentation des Grundrechte-Reports: „Die Lage der Grundrechte ist der wichtigste Seismograph für die Haltung von Staat und Gesellschaft zu Freiheit und Würde der Menschen. Die scheinbar in Steingemeißelten Grundrechte müssen täglich neu erkämpft und verteidigt werden.“ (Zu Anti-Atom-Themen u.a. Wolfgang Ehmke und Ulrike Donat).

Bereits zum 20. Mal erscheint der Grundrechte-Report, der von einem illustren Kreis von Menschenrechtsorganisationen herausgegeben wird. Sein Inhalt, so heißt es auf Netzpolitik: „alarmierend“. Dort wird weiter berichtet: „Grundsätzlich gehen die Autor/innen und Herausgeber nicht davon aus, dass der demokratische Rechtsstaat durch wie auch immer geartete Bestrebungen der Bürgerinnen und Bürger gefährdet wird. Sie konstatieren mit Bezug auf Montesquieu, dass Macht dazu neige sich auszubreiten und ihre Grenzen zu sprengen:

Die wirklichen Gefährdungen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit der Grundrechte und des Rechtstaats gehen [..] im Wesentlichen von staatlichen Institutionen aus [..]

grundrechte-report-2016Deswegen versteht sich der Grundrechte-Report mittlerweile als „der wahre Verfassungsschutzbericht“. Wichtige Themen des Reports sind in diesem Jahr neben Migration und Asyl das Demonstrations- und Versammlungsrecht sowie die immer weiter ausufernde Überwachung. Der Report ist so aufgebaut, dass die 36 einzelnen Berichte jeweils den verletzten Grundrechten zugeordnet werden. So entsteht ein guter Überblick auf aktuelle Problemfelder.“

umweltFAIRaendern dokumentiert die Presseerklärung zur Präsentation des Grundrechte-Reports 2016 und das Inhaltsverzeichnis, des im Fischer-Verlag veröffentlichten Berichts.

Präsentation des Grundrechte-Reports 2016

Pressemitteilung 15. Juni 2016

Präsentation des Grundrechte-Reports 2016 unter Mitwirkung von

•  Ilija Trojanow, Schriftsteller (u.a. „Angriff auf die Freiheit. Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte“, mit Juli Zeh)

•  Hermann Theisen, Betroffener von rechtswidriger Briefbeschlagnahme

•  sowie für die Herausgeber/innen Till Müller-Heidelberg und Martin Heiming

Am heutigen Tage wurde der Grundrechte-Report 2016 von Ilija Trojanow in Karlsruhe der Öffentlichkeit präsentiert. Der von acht namhaften Bürgerrechtsorganisationen herausgegebene Report zieht eine kritische Bilanz zum Umgang mit den Bürger- und Menschenrechten in Deutschland im Berichtsjahr 2015.

Ilija Trojanow erklärte anlässlich der Präsentation des Grundrechte-Reports: „Die Lage der Grundrechte ist der wichtigste Seismograph für die Haltung von Staat und Gesellschaft zu Freiheit und Würde der Menschen. Die scheinbar in Steingemeißelten Grundrechte müssen täglich neu erkämpft und verteidigt werden.

Der Grundrechte-Report 2016 ist der 20. und dieses kleine `Jubiläum´ war Anlass für die Redaktion, nicht nur das Vorwort des allerersten Reportsvon 1997 voranzustellen, sondern auch in drei einleitenden Artikeln einen Rückblick auf die letzten 20 Jahre zu geben. So ruft Martin Kutscha in seinem Beitrag in Erinnerung, dass die aktuelle Festlegung sicherer Herkunftsstaaten im Flüchtlingsrecht zurückgeht auf die Amputation des Asylgrundrechts vor gut 20 Jahren; zum Stichwort Sicherheitswahn zeichnet er einen anderen `Fortschritt´ nach: „vom singulären Lauschangriff zur elektronischen Massenüberwachung“. Dies beinhaltet, wie der Mitherausgeber Rolf Gössner in seinem Beitrag vertieft, durchaus auch Wirtschafts- und Regierungsspionage: „Ausspähen unter Freunden – geht doch!“ Hilfreich sind dabei die vielen fleißigen Mitarbeiter namens Selektoren, wie wir jüngst lernen konnten, die allerdings bereits vor 20 Jahren im Dienst

waren. Ebenfalls von Heimlichkeit, Verharmlosung und Lügen gekennzeichnet ist die Atommüllpolitik der jüngeren Vergangenheit, die Ulrike Donat dekonstruiert und kommentiert: „Eine ernsthaft demokratische Atommüllpolitik würde gescheiterte Konzepte beerdigen“, z.B. die „Chimäre Gorleben“ als Endlagerstandort.

Ein Schwerpunkt im eigentlichen `Berichtsteil´ ist – natürlich – erneut der Umgang mit Flüchtlingen. Dabei lautet die Übersetzung von liberté, égalité und fraternité aktuell Grenzkontrollen, Stacheldrahtzäune, Kriegsschiffe (vgl. Kopp: „Schlepperbekämpfung“ im zentralen Mittelmeer). Gelingt es nicht, die Flüchtlinge fernzuhalten, lautet der Dreiklang Tröglitz, Freital, Heidenau – Chiffren des Jahres 2015 für eskalierende Gewalt und rassistische Stimmungsmache gegenüber Flüchtlingen (vgl. Reinfrank: Neue Koalition des Hasses).

Der Friedensaktivist Hermann Theisen berichtete während der Präsentation des Grundrechte-Reports, wie sein politischer Kampf gegen die nuklear-militärische Teilhabe Deutschlands zu immer weiteren Gerichtsverfahren gegen ihn führt. Briefe an Ratsmitglieder wurden (rechtswidrig) beschlagnahmt, der Forderung nach öffentlicher Auseinandersetzung wird mit Strafverfahren begegnet (vgl. Steven: Briefgeheimnis und Meinungsfreiheit).

Der jährliche Report zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland zieht auch in seinem 20. Erscheinungsjahr mit 36 Beiträgen kritisch Bilanz zum Zustand der Grundrechte. Der bei FISCHER Taschenbuch erscheinende, 1997 erstmals veröffentlichte Grundrechte-Report beschrieb sich damals im Vorwort selbst als „alternativer Verfassungsschutzbericht“. Im Laufe der Jahre konnte er aufzeigen, dass Grundrechte am effektivsten durch ihre engagierte Wahrnehmung verteidigt werden, am wenigsten aber durch staatliche Behörden, die sich mit dem Prädikat »Verfassungsschutz« schmücken. Nachdem beiden Geheimdiensten ein „Skandal“ den anderen ablöst, reicht es nicht mehr, ihnen jedes Mal die gelbe Karte zu zeigen, sie müssen mit Rot endlich aus dem Spiel genommen werden. Jedenfalls ist der Grundrechte-Report mittlerweile kein alternativer Verfassungsschutzberichtmehr, sondern der einzig wirkliche.

Grundrechte-Report 2016 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland; Herausgeber: T. Müller-Heidelberg, E. Steven, M. Pelzer, M. Heiming, H. Fechner, R. Gössner, H. Niehaus und K. Mittel; Preis € 10,99; 224 Seiten; ISBN 978-3-596-03588-5; FISCHER Taschenbuch; Juni 2016.

Rezensionsexemplare ausschließlich zu Pressezwecken können über die Humanistische Union bestellt werden. Für Rückfragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an Sven Lüders unter Telefon 030 2045 0256 bzw. E-Mail info@humanistische-union.de (link sends e-mail) oder Elke Steven unter Telefon 0177 762 1303 bzw. E-Mail info@grundrechtekomitee.de (link sends e-mail).

Inhaltsverzeichnis Grundrechte-Report 2016

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Grundrechte-Report 2016

Herausgeber: Till Müller-Heidelberg, Elke Steven, Marei Pelzer, Martin Heiming, Heiner Fechner, Rolf Gössner, Holger Niehaus und Kathrin Mittel.

Redaktion: Martin Heiming, Arthur Helwich, Kathrin Mittel, Till Müller-Heidelberg, Holger Niehaus und Elke Steven.

Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, Juni 2016, ISBN 978-3-596-03588-5, 224 Seiten, 10.99 Euro

 Ein Projekt der Humanistischen Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative, des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen, der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, von Pro Asyl, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.

 Bezugsmöglichkeiten:

Das Buch kann über den Buchhandel bezogen oder hier im Online-Shop bestellt werden.

Rezensionsexemplare ausschließlich zu Pressezwecken können über die Humanistische Union bestellt werden (service@humanistische-union.de).

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort der Herausgeber: 20 Jahre Grundrechte-Report   (13)

Till Müller-Heidelberg: Wer schützt die Verfassung? Vorwort des 1. Grundrechte-Reports 1997   (16)

Martin Kutscha: Grundrechte gegen die Arroganz der Macht –
ein Rückblick auf 20 kämpferische Jahre   (19)

Rolf Gössner: Ausspähen unter Freunden – geht doch! NSA/BND-Affären: systematische Wirtschafts- und Regierungsspionage ohne Gesetz und Recht, ohne Grenzen und Kontrollen   (25)

Ulrike Donat: 20 Jahre versäumte Chancen für eine demokratische
Atommüllpolitik – Rückblick und Ausblick   (31)

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 I)

Thomas Nowotny: Ist die Würde des Menschen antastbar?
Altersdiagnostik bei jungen Flüchtlingen   (39)

Philipp Siedenburg: Die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nach dem SGB II. Zum Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha   (43)

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 I)

Rosemarie Will: Das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe, eine verfassungswidrige Grundrechtseinschränkung   (48)

Fredrik Roggan: Nun also doch wieder Generalverdacht. Auch die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrechte   (53)

Michael Plöse /Volker Eick:Die BodyCam am RoboCop. Peacemaker, Eskalationsfaktor oder Transparenzmaschine?   (57)

Thilo Weichert: Datenübermittlung ins Ausland – Rechtsschutz geht vor. Der EuGH sichert mit der Safe-Harbor-Entscheidung europaweit digitalen Grundrechtsschutz   (61)

Wolfgang Linder: Eine Bio- und Datenbank ohne informationelle Selbstbestimmung   (65)

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich (Art. 2 II)

Ulrich Engelfried: Gesetzloser Zwang   (70)

Alexander Bosch:Abu Ghraib in Niedersachsen? – Polizeigewalt in
Hannover   (74)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3 I)

Helmut Pollähne: Die Diskriminierung des Europäischen Diskriminierungsverbots. Warum ratifiziert Deutschland das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK nicht?   (79)

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (Art. 6 I)

Martin Singe: Die Bundeswehr rekrutiert Minderjährige   (84)

Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates (Art. 7 I)

Thilo Herbert: Streit um ein Stück Stoff in der Schule. Das Bundesverfassungsgericht kippt pauschales Kopftuchverbot   (89)

Alle Deutschen haben das Recht, sich zu versammeln (Art. 8 I, II)

Ursula Röder: Versammlungen stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes. Schwarzer Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart   (94)

Elke Steven: »#dankepolizei« – Polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit   (98)

Wolfgang Ehmke: »Unglaublich – aber wahr! Demonstranten als gewaltbereite Extremisten erfasst«   (102)

Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet (Art. 9 I, III)

Bodo Ramelow: Einschränkung eines Notwehrrechts mit Verfassungsrang – Das Tarifeinheitsgesetz   (107)

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis
sind unverletzlich (Art. 10 I)

Johannes Feest: Briefüberwachung im Strafvollzug. Unter besonderer Berücksichtigung der Gerichts- und Behördenpost   (114)

Elke Steven: Briefgeheimnis und Meinungsfreiheit   (114)

Die Wohnung ist unverletzlich (Art. 13 I) 

Till Müller-Heidelberg: Ach, diese Richter …   (123)

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Art. 16a I)

Marei Pelzer: Einhaltung von EU-Asylrecht nicht mehr zeitgemäß?   (127)

Judith Kopp: »Schlepperbekämpfung« im zentralen Mittelmeer:
Fluchtverhinderung mit Kriegsschiffen   (131)

Kathrin Mittel: Dann geh doch zum Arzt … Die gesundheitspolitische Diskriminierung von Migrant*innen   (136)

Timo Reinfrank: Neue Koalition des Hasses. Rassistische Mobilisierung und rechter Terror gegen Flüchtlinge   (140)

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen
Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen
(Art. 19 IV)

Peer Stolle: Auch der rechtswidrige Spitzeleinsatz ist geschützt. Keine Auskunft aus den VS-Akten über das Berliner Sozialforum   (145)

Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind
an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 III)

Till Müller-Heidelberg: Beamtete Straftäter – Täter vom Dienst   (150)

Martin Heiming: Provokante Tatprovokation. Gar nicht lustig: listige Lockspitzel   (156)

Rolf Gössner: Bremer Terroralarm: Sicherheits- oder Angstpolitik? Nichts passiert – außer Ermittlungspannen, Grundrechtsverletzungen,
Vertuschungen   (160)

Udo Kauß: Verfassungsschutz in flagranti erwischt!   (165)

Holger Niehaus: Legalize it! Das Cannabis-Strafrecht darf in dieser Form keine Zukunft haben   (169)

Wilhelm Achelpöhler: Die Wiederauferstehung der »Verbannung« als Verwaltungsaktion gegen angebliche Gefährder   (175)

Moritz Asall: Eins zu eins ist jetzt vorbei. Ein starkes Urteil zu  Gefahrengebieten – nur was dann?   (178)

Mara Kunz: Beweisverwertung – Der Zweck heiligt die Mittel? Einmal ist keinmal   (182)

Ulrich von Klinggräff: Polizeikomplott gescheitert. Opfer von Polizeigewalt wehren sich erfolgreich gegen Kriminalisierung   (186)

Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, eines Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erfolgreichen Beweise erhebt (Art.44)

Antonia von der Behrens/ Anna Luczak: Konfetti und der Aufklärungsgruntsatz. Behinderungen in NSU-Verfahren durch die Exekutive   (191)

Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden (Art. 104 I, II) 

Helmut Pollähne: GU für UmF ? Freiheitsentziehende Sonderbehandlung minderjährigen Flüchtlinge   (196)

Holger Niehaus: Auch weiterhin: Nichts Neues aus der Anstalt   (200)

Anhang

Kurzportraits der herausgebenden Organisationen   (207)
Autorinnen, Autoren und Redaktion   (215)
Abkürzungen   (220)
Sachregister   (222)

BUND und Atommüll-Kommission: Gorleben, Rechtsschutz, Kriterien – Bericht derzeit „nicht zustimmungsfähig“ – Sondervotum

Brunsmeier-Weiger-BUND
Klaus Brunsmeier (links) und Hubert Weiger vom BUND: Atommüll-Bericht derzeit nicht zustimmungsfähig – Sondervotum angekündigt

Der BUND hat heute auf einer Pressekonferenz erklärt: Der bislang vorliegende Bericht der „Endlager“-Kommission ist für den Umweltverband nicht zustimmungsfähig. Gleichzeitig kündigten die Vorstands-Spitzen Klaus Brunsmeier und Hubert Weiger ein Sondervotum zum Bericht der Kommission an. Nachbesserungen müsse es u.a. „beim Rechtsschutz, bei den geologischen Kriterien und im Umgang mit Gorleben geben.“ Ende Juni muss der Bericht der Kommission fertiggestellt werden, noch zwei Sitzungen der Kommission sind derzeit vorgesehen.

Klaus Brunsmeier, stellvertretender BUND-Vorsitzender und für den Verband Mitglied in der Kommission, kritisierte, dass  „zentrale Fragen ungeklärt“ wären. Auch die „von der Kommission versprochene umfassende Einbeziehung der Öffentlichkeit wird es nicht mehr geben.“ Mehrfach hatte der BUND angemahnt, die Laufzeit der Kommission zu verlängern, um angesichts der vielfältigen Aufgaben „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ zu stellen – ohne Erfolg. Nun würde der „Bericht überhastet fertiggestellt“.

Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger  sprach zwar davon, dass es dem Verband gelungen wäre, einige Verbesserungen zu erreichen, betonte aber, dass nach jetzigem Stand der Bericht „nicht zustimmungsfähig“ sei und es daher „auf jeden Fall ein Sondervotum“ zum Kommissions-Bericht geben werde. Wörtlich machte Weiger klar: „Außerdem fordern wir nach wie vor, dass der politisch verbrannte und geologisch ungeeignete Standort Gorleben endlich aus dem Suchverfahren herausgenommen wird. Und das Parlament sollte mindestens einen Prüfauftrag zur Aufnahme des Atomausstiegs ins Grundgesetz erhalten.“

Brunsmeier ergänzte: „Auch bei den geologischen Auswahlkriterien gibt es nach wie vor Nachbesserungsbedarf. Wichtige geologische Voraussetzungen für ein Endlager, wie ein hinreichend starkes Deckgebirge oder eine ausreichende Temperaturverträglichkeit des Gesteins, müssen sich streng an der Sicherheit orientieren. Und wegen fehlender Daten darf im Suchverfahren kein einziger möglicher Standort ausgeschlossen werden.“

In der Pressemeldung heißt weiter: „Verbesserungen habe der Umweltverband vor allem in der Gewährleistung eines primär an der Sicherheit ausgerichteten vergleichenden Verfahrens durchsetzen können. Erste Fortschritte beim Rechtsschutz und die Fixierung eines generellen Exportverbots für hochradioaktiven Atommüll seien ebenfalls Ergebnisse erfolgreicher BUND-Interventionen.“

Wie der BUND sich bei der Schlussabstimmung über den Kommissionsbericht verhalten werde, hänge davon ab, wie die zentralen Anliegen des Umweltverbands berücksichtigt würden. So seien weitere Nachbesserungen beim Rechtsschutz zwingend erforderlich. Dieser müsse bereits bei der Auswahl möglicher Standorte zur untertägigen Erkundung gewährleistet werden. Nicht ausreichend sei hingegen, wenn es nur am Ende des Auswahlverfahrens zu einer gerichtlichen Überprüfung infrage kommender Standorte kommen dürfe.“

Mehr Informationen vom BUND zum Thema:

Fleischland NRW: Massentierhaltung, Schlachtindustrie und Lohndumping

fleischatlas_nrw_schweine_in_kreisen„In Deutschland konzentriert sich die Produktion von Fleisch auf immer weniger Betriebe, während sich zugleich das Höfesterben ungebremst fortsetzt.“ Dies stellt der „Fleischatlas Deutschland Regional 2016“ von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und Böll-Stiftung fest, der Daten und Grafiken zur Fleischindustrie in den 16 Bundesländer zusammenträgt. Die negativen ökologischen und sozialen Folgen der Fleischproduktion sind beachtlich und auch für DIE LINKE stellt sich die Frage, wie mit Massentierhaltung und Schlachtindustrie umzugehen ist. „Fleischland NRW: Massentierhaltung, Schlachtindustrie und Lohndumping“ weiterlesen

Antrag an den Landesparteitag: Auch für NRW gilt: Fracking und Gasbohren ohne Ausnahmen verbieten!

Foto7 bAuf dem Landesparteitag habe ich zusammen mit weiteren Genossinnen und Genossen einen Antrag zum ausnahmslosen Fracking-Verbot eingebracht und dieser wurde mit großer Mehrheit angenommen. Hier der Fließtext des Antrags:
„Antrag an den Landesparteitag: Auch für NRW gilt: Fracking und Gasbohren ohne Ausnahmen verbieten!“ weiterlesen

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