Erklärung von Umweltministerin Hendricks zu Fracking ist durchsichtiges und perfides Manöver

Zdebel-Bundestag18032016„Heute schon benutzt Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) die gestrige Drohung des niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies (SPD), in Niedersachsen zu fracken, um Fracking in ganz Deutschland durchzusetzen. Lies hatte damit den Schulterschluss mit der Gasindustrie vollzogen und den Konzernen versprochen, Fracking im Alleingang in Niedersachsen durchzusetzen. Das greift die Bundesumweltministerin nun auf, um ihr Pro-Fracking-Recht als angebliche Rettung in die Debatte zu bringen. Das ist ein durchsichtiges und perfides Manöver auf Kosten der Menschen und der Umwelt. Würden Hendricks und die übrigen vermeintlichen Fracking-Gegner in der Großen Koalition tatsächlich den Schutz der Bevölkerung vor Fracking wollen, hätten sie das vor wenigen Wochen beweisen können. Doch sie verweigerten dem Antrag der LINKEN für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ihre Zustimmung. Stattdessen verfolgt die Bundesumweltministerin weiterhin ihre Fracking-Pläne, obwohl diese auf breite Ablehnung der Bevölkerung stoßen“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss zur heutigen Erklärung der Bundesumweltministerin Hendricks.

Zdebel weiter: „Wieder einmal versucht die Bundesumweltministerin, sich als Fracking-Kritikerin darzustellen, obwohl das von ihr und Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) vorgelegte Fracking-Regelungspaket das gefährliche Gasbohren großflächig in Deutschland ermöglichen soll. Die Folgen des von Hendricks geplanten Fracking-Erlaubnisgesetzes wären katastrophal: Verseuchtes Grundwasser, Erdbeben durch Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser, die Freisetzung von klimaschädlichem Methan und die Gefahr von Gesundheitsschäden durch gefährliche Chemikalien. Dies wird in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung keineswegs verboten, sondern legalisiert. Die Behauptung von den angeblich sehr strengen Regeln zerplatzt daher bei näherem Hinsehen wie eine Seifenblase.“

NRW.LINKE fordert Stilllegung der AKWs Tihange und Doel sowie der Uranfabriken Gronau und Lingen

Auf dem Landespartei am vergangenen Wochenende hat die LINKE.NRW auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und Marika Jungblut (Städteregion Aachen) die umgehende Stilllegung der maroden belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel gefordert. Außerdem fordert die Partei, dass kein Brennstoff aus den deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen mehr geliefert werden dürfe. Diese beiden Anlagen müssen endlich abgeschaltet werden. Der Antrag ist hier zu finden.

Der Widerstand nicht nur in der Region rund um die belgischen Reaktoren in Tihange und Doel wächst. Nicht nur die Bundesrepublik und Luxemburg, sondern nun auch die Niederlande fordert von der belgischen Regierung die Abschaltung der mit tausenden Rissen behafteten Reaktoren. Zahlreiche Kommunen klagen inzwischen auf die Abschaltung und Bürgerinitiativen in Belgien, Deutschland, Luxemburg, der Niederlande sind aktiv. Für eine weitere Klage suchen belgische AtomkraftgegnerInnen Unterstützung und haben ein Spendenkonto eingerichtet.

Der Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, ist mit zahlreichen Initiativen in Berlin aktiv. Hier weitere Informationen über die Aktivitäten im Bundesparlament.

„Endlager“-Kommission: BUND mahnt fehlende Antworten zu Atommüll aus ASSE und Gronau an

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Klaus Brunsmeier: Für den BUND in der „Endlager“-Kommission aktiv

Der BUND verweist in einer aktuellen Stellungnahme im Rahmen der „Endlager“-Kommission auf ein Atommüll-Problem, mit dem sich vor allem die AG3 zu den Kriterien seit langem schwer tut und im bisher vorliegenden Bericht im Grunde nichts aussagt. Nicht nur hochradioaktiver Atommüll muss dauerhaft sicher gelagert werden. Mit dem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ (NaPro) vom August 2015 hat die Bundesregierung die Kommission ersucht, auch darzulegen, wie mehr als 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Atommüll aus der ASSE II und dem Betrieb der Uranfabrik in Gronau zusammen mit dem hochaktiven Abfall gemeinsam gelagert werden könnten. Die Bundesregierung will damit Konflikte am geplanten „Endlager“ im Schacht Konrad in Salzgitter vermeiden. Für die genannten Abfälle ist der Schacht Konrad nicht genehmigt und die Atommüllmenge würde in etwa verdoppelt. Der BUND kritisiert in seinem Papier die bisherigen Aussagen der AG3 zu diesem Thema. Nicht zuletzt auch deshalb, weil zu Beginn der „Endlager“-Suche klar sein muss, was für ein Lager eigentlich gebraucht wird. „„Endlager“-Kommission: BUND mahnt fehlende Antworten zu Atommüll aus ASSE und Gronau an“ weiterlesen

Atommüll-Lager-Suche: Kommission definiert Spielregeln für die Beteiligung // UPDATE mit BUND Bericht

Berichterstatter-Endlager-Kommission-Mai2016-2 Unter enormem Zeitdruck und mit immer dünneren Nerven ist die „Endlager“-Kommission dabei, ihren Bericht zum Standortauswahlgesetz und der Suche nach einem Dauerlager für insbesondere hochradioaktiven Atommüll noch bis zum 30. Juni unter Dach und Fach bringen. Dann endet das gesetzlich festgelegte Haltbarkeitsdatum dieser Kommission. Auf der Sitzung am gestrigen 15. Juni ging es u.a. um die künftige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der geplanten Suche, die in drei Phasen ablaufen soll. Über diesen Teil der Diskussionen berichtet der Bundestag aktuell auf seiner Seite. Allerdings: Auch zu den Kriterien und den geologischen und wissenschaftlichen Anforderungen wurde gestern kontrovers weiter debattiert. Immer deutlicher wird, dass die Kommission in schwerem Wasser ist. Ob der Teil A des Berichts noch zustande kommen wird, in dem eine Zusammenfassung des Berichts und die Empfehlungen an die Politik konkretisiert werden sollen, ist zumindest vakant. Und noch ein paar andere Probleme könnten noch Ärger machen. Z.B. Gorleben.

UPDATE 17/06: Der BUND hat auf seiner Homepage ebenfalls einen Bericht über die Sitzung veröffentlicht, der auch auf die Fragen zu Geologie und Kriterien etc. eingeht. Bevor unten der Bericht von der Homepage des Bundstags erfolgt, hier die Zusammenfassung des BUND:

„Bericht von der Kommissions-Sitzung am 15.6.

Auch nach dieser Sitzung sind noch längst nicht alle offenen Punkte in der Kommission geklärt. Es ist derzeit nicht absehbar, ob der Bericht wirklich am 20.6. komplett fertig sein kann und auch, ob die Kommission es schafft, sich auf eine Zusammenfassung des Berichtes (Teil A) zu verständigen. Beraten wurden in der Sitzung viele Kapitel zu den Entscheidungsgrundlagen und zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei verständigte die sich Kommission auf die Einführung einer „Fachkonferenz Rat der Regionen“ zusätzlich zu den bereits beschlossenen Regionalkonferenzen als weiteres Element der Beteiligung der Regionen. Die bayerische Umweltministerin Scharf kündigte für Bayern das erste Sondervotum zum Bericht der Kommission an. Sie wenden sich gegen Kriterien, die auch eine Berücksichtigung von Kristallin als Wirtsgestein ermöglichen sollen.

  1. Kap. 7.3. bis 7.6. – Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit dieser Beratung sind alle wesentlichen Kapitel der Öffentlichkeitsbeteiligung im Auswahlverfahren in den Berichtsentwurf aufgenommen. Die „Fachkonferenz Rat der Regionen“ wurde zusätzlich zu den bereits vereinbarten Regionalkonferenzen als weiteres Element der Beteiligung der Regionen beschlossen. Der BUND forderte, dass die Regionalkonferenzen eine echte  Institution mit einem eigenen Nachprüfrecht im Verfahren werden, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

  1. Kap. 5.5.4. – Nachweisführung für den sicheren Einschluss

In diesem Kapitel sollen verschiedene Nachweismöglichkeiten für den sicheren Einschluss aufgezeigt werden. Hier wird ganz bewusst auch die Möglichkeit einer Nachweisführung in Kristallingestein aufgezeigt. Insofern ist dieses Kapitel ein Stück weit auch eine Weiterentwicklung vom AKEnd. Dass diese Einbeziehung noch nicht wirklich geglückt ist, zeigte die kontroverse Debatte. Dass die Einbeziehung von Kritallin nicht von allen gewollt ist, zeigte die Ankündigung von Bayern zu diesem Thema ein Sondervotum zum Kommissionsbericht abgeben zu wollen. Bereits zum Montag soll eine überarbeitete Version des Kapitels vorgelegt werden.

  1. Kap. 6.5.2. – Methodik für vorläufige Sicherheitsuntersuchungen

In diesem Kapitel gab es noch zwei strittige Punkte. Der erste betraf eine Fußnote, in der auch die VS Gorleben als Teil des Standes von Wissenschaft und Technik aufgeführt wurde. Es gab eine Mehrheit für die Streichung der kompletten Fußnote in der Kommission, allerdings nicht die eventuell erforderliche 2/3-Mehrheit. Der BUND brachte außerdem den Punkt ein, dass es bei der Erstellung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen einen dynamischen Prozess mit der kritischen Öffentlichkeit geben soll. Dazu muss der Vorhabenträger auch während der Erarbeitung der Sicherheitsuntersuchungen die Öffentlichkeit informieren. Die Kommission verständigte sich darauf, diese Pflicht in Kapitel 8.6. (Informationszugang im Standortauswahlverfahren) konkret zu benennen.

  1. Kap. 6.5.3. – Unterschiedliche Kriterien und ihre Funktion im Auswahlverfahren

Von vielen wurde ein Satz kritisiert, der sagt, dass „die geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien und die geowissenschaftlichen Mindestanforderungen nicht so angewendet werden dürfen, dass eines der im StandAG festgeschriebenen möglichen Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin praktisch von vorneherein ausgeschlossen wird.“ Der Satz würde die Kriterien deutlich entwerten. Er soll nicht so gemeint gewesen sein und wird überarbeitet.

  1. Kap. 6.5.7. – Prüfkriterien

Prüfkriterien soll es nach der Entscheidung der Kommission nur noch in Phase 3 geben. Dort wirken sie am Ende wie Ausschlusskriterien. Sie sollen  in einem transparenten Prozess festgelegt werden.

  1. Kap. 6.5.8. – Geodaten, Datenlage

Es liegt ein guter Vorschlag von Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum Problem des Umgangs mit ungleicher Datenlage in Phase 1 vor. Dieser wird kritisch diskutiert, aber von einer Mehrheit der Kommission im Grundsatz unterstützt. Der Vorschlag soll weiter präzisiert werden und wird dann erneut vorgelegt.“

  • Hier als Dokumentation der Bericht über die gestrige Sitzung von der Homepage des Bundestags. Dort ist auch das Video zur Sitzung zu finden:

„Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) hat in ihrer Sitzung am Mittwoch, 15. Juni 2016, unter Vorsitz von Michael Müller die Beratungen zu ihrem Abschlussbericht fortgesetzt. Dabei beschlossen die Mitglieder des Gremiums nach dritter Lesung unter anderem Unterkapitel zu Akteuren und Gremien sowie dem Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung (Kommissions-Drucksache 180h, Kapitel 7.3 und 7.4).

„Erweiterungen“ der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die im Kapitel 7.3 aufgeführten Gremien werden von der Kommission in dem bereits beschlossenen Kapitel 7.2.1 als „Erweiterungen“ der Öffentlichkeitsbeteiligung verstanden, die ein eigenes Handlungsfeld bilden sollen. In dem anderen Handlungsfeld werden rechtsschutzrelevante „Grundformen“, Stellungnahmen, Erörterungstermine, Strategische Umweltprüfung und Behördenbeteiligung, aufgeführt.

Begründet wird die Erweiterung damit, dass die „besondere Art“ der Aufgabenstellung „neuartige Beteiligungsformen“ erfordere, „um die Bürger der zu untersuchenden Regionen frühzeitig und dialogorientiert an der Entscheidungsvorbereitung zu beteiligen“. Zwar sei eine gesetzliche Verankerung der erweiterten Beteiligungsgremien vorgesehen, diese Beteiligung solle aber „jenseits rechtlich festgeschriebener Routinen organisiert werden. Dadurch kann lokalen Besonderheiten Rechnung getragen und auch in konfliktreichen Beteiligungsphasen Flexibilität ermöglicht werden“, heißt es in Kapitel 7.2.1.

Einrichtung eines nationalen Begleitgremiums

Gegliedert werden die neu zu schaffenden Gremien in der erweiterten Öffentlichkeitsbeteiligung in „national“, „überregional“ und „regional“. Der Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung wird dabei in drei Phasen unterteilt. Phase 1 mündet danach in den „Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen“, Phase 2 in den „Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte“ und Phase 3 in „Standortvorschlag und Standortvereinbarung“.Auf dem Weg: Vorgezogenes Nationales

Als nationales Gremium soll nach dem Willen der Kommission – wie auch schon im Standortauswahlgesetz vorgesehen – ein nationales Begleitgremium eingerichtet werden. Die Kommission bekräftigt in dem Kapitel, dass das Begleitgremium „in kleinerer Besetzung“ bereits früher als geplant eingesetzt werden soll, um unter anderem einen „Fadenriss“ zwischen „Abgabe des Berichtsentwurfes der Kommission und dem Inkrafttreten des evaluierten Standortauswahlgesetzes“ zu vermeiden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/8704) wurde vergangene Woche bereits in erster Lesung im Bundestag behandelt.

Berufung eines Partizipationsbeauftragten

Dem Gremium sollen nach Vorstellung der Kommission in seiner endgültigen Form 18 Mitglieder angehören, darunter zwölf „anerkannte Personen des öffentlichen Lebens“ und sechs Bürger, davon „zwei Personen, welche die junge Generation (16 bis 27 Jahre) vertreten“. Die Bürger sollen laut Kommission „durch das erprobte Prinzip des Bürgergutachtens“ ermittelt werden. „Zentrale Aufgabe“ des Gremiums soll „die vermittelnde Begleitung und Überwachung der Partizipation im Verfahren“ sein. „Eine besondere Stellung hat dabei die Umsetzung der Partizipation im Verfahren“, heißt es in dem Kapitel.

Das Gremium soll zudem die Möglichkeit haben, sich kurzfristig etwa durch Gutachtenvergabe wissenschaftliche Unterstützung zu holen sowie einen wissenschaftlichen Beirat einzuberufen. Zudem soll das nationale Begleitgremium einen Partizipationsbeauftragten berufen. Dieser soll unter anderem „auftretende Spannungen im Standortauswahlverfahren“ analysieren und sich dafür einsetzen, „mögliche Verfahrenshürden frühzeitig aufzulösen“. Der Beauftragte soll dem Gremium gegenüber rechenschaftspflichtig sein und gegebenenfalls auch von den Mitgliedern abberufen werden können.

Fachkonferenz für „Teilgebiete“

Auf überregionaler Ebene soll nach Willen der Kommission in Phase 1 eine Fachkonferenz „Teilgebiete“ eingerichtet werden. Diese Fachkonferenz soll in einer frühen Phase der Standortsuche tätig werden. Ziel sei eine frühzeitige Befassung mit Auswahlschritten im Verfahren, „bevor es zur Eingrenzung der Standortauswahl auf die übertägig zu erkundenden Standortregionen kommt“, heißt es in dem Kapitel.

Dazu soll die Fachkonferenz einen Zwischenbericht der Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung erörtern und sich mit der „Anwendung der Ausschlusskriterien sowie der geologischen Mindest- und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in Phase 1“ befassen, die zur Identifikation der Teilgebiete führen soll. Der Fachkonferenz sollen Vertreter der identifizierten Teilgebiete angehören.

Niederschwellige Beteiligung der Bürger

In den Regionen, die in Phase 1 zur übertägigen Erkundung vorgeschlagen werden, sollen Regionalkonferenzen die Verfahrensschritte „langfristig und intensiv“ begleiten. Zusammensetzen sollen sich die Regionalkonferenzen aus einer Vollversammlung und deren Vertretungskreis. Nach dem Willen der Kommission soll die Hauptaufgabe darin bestehen, „den gesamten Auswahlprozess intensiv zu begleiten und die wesentlichen Vorschläge und Entscheidungen auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu überprüfen“.

Zudem soll die Möglichkeit geboten werden, interessierte Bürger „niederschwellig zu beteiligen“. Jede Regionalkonferenz soll zudem die Option haben, in den jeweiligen Phasen eine Nachprüfung zu verlangen.

„Rat der Regionen“

Die Regionalkonferenzen sollen nach Überlegungen der Kommission Vertreter in die überregional konzipierte Fachkonferenz „Rat der Regionen“ entsenden. In ihr sollen die Vertreter der Regionalkonferenzen unter anderem „ihre Erfahrungen über die Prozesse in ihrer jeweiligen Region“ austauschen und eine „überregionale Perspektive auf die Standortsuche“ entwickeln. Zudem sollen sich die Vertreter nach Willen der Kommission „mit den Entscheidungsvorschlägen für die Identifikation des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit“ gemeinsam beschäftigen. „Dabei soll insbesondere darauf abgezielt werden, widerstreitende und gegenläufige Interessen der Region ausgleichen zu helfen“, heißt es in dem Kapitel.

Der Fachkonferenz sollen außerdem Vertreter der Zwischenlagerstandorte angehören, um deren Perspektiven einzubringen, „weil dadurch auch eine Kenntnisnahme und ein Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen ermöglicht wird“, heißt in dem Bericht. Die Kommission soll ihren Abschlussbericht bis Ende Juni vorlegen. (scr/15.06.2016)“

Atommüll-Kommission: Statement eines Gastes der AG1

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Andreas Fox (Mitte) aus Morsleben als Gast der AG1 zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Atommüll-Kommission.

Andreas Fox aus Helmstedt war rund zwei Jahre Gast in der AG1 der Atommüll-Kommission, weil er in Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung rund um Morsleben seit vielen Jahren Erfahrungen gesammelt hat. Kurz vor Schluss der Kommission hat er in einem Statement seine Erfahrungen in der Kommission aufgeschrieben. Nachzulesen auf der dortigen Homepage (PDF) und hier als Dokumentation:

„Sehr geehrte Herren Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren Berichterstatter, sehr geehrte Damen und Herren,

Dies ist eine persönliche Erklärung zum Abschluss der Tätigkeiten der AG 1 der Atommüll-Endlagerkommission mit ihrer Themenstellung „Öffentlichkeitsbeteiligung, Transparenz und gesellschaftlicher Dialog“.

Ich wurde eingeladen ausdrücklich nicht als Vertreter der Bürgerinitiative gegen die Atommüllkippe Morsleben, der ich angehöre, sondern als Auskunftsperson mit vielfältigen Erfahrungen aus den Klageverfahren und der Planfeststellung zur Stilllegung der Morsleben-Anlage. Von da aus spreche ich auch heute hier für mich.

Wie nicht anders zu erwarten, werden in der Kommission und ihren AGs bei allen Bemühungen um Konsens ganz konkrete Interessen verfolgt. So wurden für den erwarteten Zeitraum bis zur Standortentscheidung immer längere Zeiten prognostiziert parallel zur immer klareren Perspektive der Energiewirtschaft, sich des Atommüllproblems weitgehend beim Staat zu entledigen, ohne das Geschäft damit aufzugeben. Oder das mausetote Projekt Gorleben soll immer noch herhalten können für fiktive Entsorgungsnachweise.

Erster Angelpunkt dieser AG ist das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Standortauswahlgesetz hat da schon einige Pflöcke eingeschlagen – Stellungnahmeverfahren, Erörterung, Klagewege, Gesellschaftliches Begleitgremium. Aber die Vorstellung, Jahrzehnte der neuen Standortsuche letztlich mit wenigen isolierten Haltepunkten auszustatten mit wenigen Entscheidungen des Gesetzgebers, ist nicht aufrecht zu halten. So hat die AG ein Set ergänzender Beteiligungsinstrumente entwickelt, von Teilgebiets- und Regionalkonferenzen bis zum Rat der Regionen.

Ziel ist eine kontinuierliche und entscheidungsrelevante Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Qualität der Entscheidungen und der notwendigen weiteren gesellschaftlichen Auseinandersetzung hängen wesentlich hiervon ab.

Basis für eine wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung ist neben neuen Strukturen und Formaten die vom Gesetz geforderte Transparenz durch frühzeitige und umfassende Information der Öffentlichkeit. Transparenz der Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse als zweitem Angelpunkt dieser AG verlangt eine partizipationsorientierte Arbeit der beteiligten Behörden und Unternehmen, die einen permanenten gültigen Einblick in die Entwicklung gestattet. Relevante, frühzeitige und umfassende Information ist als Bringschuld zu betrachten. Nur so können in dem angestrebten lernenden Verfahren Fehler frühzeitig offengelegt, spekulativem Misstrauen gegenüber staatlichem Handeln entgegengewirkt und gesellschaftliche Sackgassen vermieden werden.

Versuchen, entscheidungsorientierte Öffentlichkeitsbeteiligung und allgemein informierende Öffentlichkeitsarbeit zu vermischen, hat die AG weitgehend widerstanden. Die Öffentlichkeitsarbeit auch mit dem Werben um das Interesse der Bevölkerung an der Herausforderung Atommüll bleibt ein gesondertes Arbeitsfeld.

Für den gesellschaftlichen Dialog als drittem Angelpunkt dieser AG wurden in Hinsicht auf die Arbeit der Kommission unterschiedliche Veranstaltungsformate entwickelt. Angesprochen wurden insbesondere fachlich Interessierte, regionale Verantwortungsträger und junge Menschen. Ein Anspruch auf Repräsentativität kann für keines dieser Formate erhoben werden, auch wenn aus ihnen eine Vielzahl von Initiativen hervorging. Jetzt erwarte ich, dass für die von der Kommission vorzuschlagenden Entscheidungsgrundlagen zur Standortauswahl das im Gesetz geforderte förmliche Stellungnahmeverfahren mit kurzfristiger Bearbeitung durch die Behörden zügig durchgeführt wird.

Die organisierten Anti-Atom-Initiativen haben sich an der Kommission nicht beteiligt, nachdem sie keinen entscheidenden Einfluss auf das Gesetz geltend machen konnten, die Option Gorleben im Verfahren blieb und die Energiekonzerne hier Sitze einnehmen durften, während sie das Gesetz und den Atomausstieg mit Klagen bekämpften. Jetzt richtet sich der Blick auf die kommenden Jahre und Jahrzehnte der Standortfindung. Das kommende Standortsuchverfahren wird keine Demonstration und keine kritische Auseinandersetzung überflüssig machen. Im Gegenteil ist gerade eine wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung in einem partizipationsorientierten, transparenten Prozess weiter ein notwendiges kritisches Korrektiv. Ich kann nur begrüßen, wenn die hier entwickelten Verfahren langfristig dazu beitragen, wissenschaftsbasierte Entscheidungen zu treffen, gewalttätige Konflikte um den Atommüll zu vermeiden und Energien für zukunftsgerechte Lösungen freizumachen. Eine Voraussetzung dafür will ich noch nennen: der verbindliche Verzicht auf die Atomkraft muss im Grundgesetz festgeschrieben werden.“

13. Juni 2016

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