Atommülllager-Suche: Nationales Begleitgremium kommt früher!

Mit einem am gestrigen Donnerstag in den Bundstag eingebrachten gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU,SPD, DIE LINKE. und den Grünen wird im Rahmen der Vorbereitungen für die Suche nach einem Atommüll-Dauerlager jetzt ein (vorgezogenes) „Nationales Begleitgremium“ auf den Weg gebracht. Hubertus Zdebel, Berichterstatter für die Fraktion DIE LINKE in der „Endlager“-Kommission: „Auch wenn wir das Standortauswahlgesetz als Fraktion grundsätzlich ablehnen: Mit dieser Gesetzesänderung wird ein Gremium für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der „Endlager“-Suche mit sofortiger Wirkung eingeführt und damit eine große Lücke geschlossen.“ Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

Weiter sagte der für Atomausstieg zuständige Bundestagsabgeordnete: „Die frühzeitige Einsetzung des „Nationalen Begleitgremiums“ beseitigt zwar in keiner Weise die bestehenden grundsätzlichen Mängel im Standortauswahlgesetz, unterstützt aber hoffentlich die Möglichkeiten einer kritischen Debatte für die Öffentlichkeit. Diese Gesetzesänderung ist auch eine Reaktion auf die Diskussionen in der „Endlager“-Kommission, die die derzeit bestehende Lücke bei der Öffentlichkeitsbeteiligung als „schwarzes Loch“ kritisiert hatte.

Trotz der Zustimmung zu diesem Gesetz stellte Zdebel allerdings auch fest: „Solange Gorleben als Standort für ein „Endlager“ im Suchverfahren bleibt, gibt es kaum eine echte Aussicht auf den angestrebten Konsens im Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen.“

Eon-Aufspaltung bedeutet Milliarden-Risiko für die Allgemeinheit

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„Mit der Aufspaltung von Eon wird heute der Kurs einer Bad-Bank-Gründung für die maroden Geschäftsbereiche Kohle und Atom fortgesetzt. Riskant ist diese Maßnahme für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland vor allem wegen der Finanzierung des Atomausstiegs, denn Eon versucht sich mit dieser Abspaltung auch vor der Haftung für diese Kosten zu schützen“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heutigen Beschluss der Eon-Hauptversammlung. Zdebel weiter:

„Damit wäre der Gesamtkonzern nicht mehr langfristig für die Finanzierung der Atommülllagerung haftbar, auch wenn der Atombereich bei Eon verbleiben sollte. Die sicherste Maßnahme gegen dieses Risiko, einen bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Haftungssicherung im Bundestag zu beschließen, hat die CDU-Fraktion in der letzten Woche in unverantwortlicher Weise verhindert. Ich kann nur sehr hoffen, dass die bloße Ankündigung der Bundesregierung, ein solches Haftungs-Sicherungs-Gesetz nach der Sommerpause mit Rückwirkung zum 1. Juni im Bundestag beschließen zu lassen, am Ende auch vor den Gerichten standhält und Eon sich nicht aus der Verantwortung stehlen kann.

Eon und die anderen Atomkonzerne werden ohnehin nach den Empfehlungen der ‚Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs‘ (KFK), die die Bundesregierung umsetzen will, in jedem Fall einen Milliarden schweren ‚Schuldenerlass‘ erhalten, weil die Atomkonzerne nach Zahlung einer Summe von insgesamt rund 24 Milliarden Euro von jeglichen weiteren Haftungsansprüchen für die zu erwartenden Kostensteigerungen bei der Atommülllagerung befreit werden sollen. Ein Deal, bei dem DIE LINKE nicht mitmachen wird.

Dass Eon jetzt auch noch seinen Anlegern eine Milliarde Euro Dividende auszahlen will, setzt dem Ganzen die Krone auf. Schließlich behauptet die Konzernspitze, nicht genügend Finanzmittel für die Kosten der Atommüll-Lagerung zu haben. Die Bundesregierung muss dem Spuk endlich ein Ende bereiten und ein Dividenden-Ausschüttungsverbot durchsetzen.“

Auf dem Weg: Vorgezogenes Nationales Begleitgremium bei Atommüll-Lager-Suche – Änderung Behördenstruktur noch vor dem Sommer

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Gemeinsamer Gesetzes-Antrag für ein vorgezogenes Nationales Begleitgremium der Berichterstatter des Deutschen Bundestags (in einer Sitzung der „Endlager“-Kommission).

Um die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem Dauerlager für radioaktive Abfälle ein wenig zu verbessern, wird nun mit einem interfraktionellen Gesetzesantrag die vorgezogene Einrichtung eines Nationalen Begleitgremiums im Standortauswahlgesetz auf den Weg gebracht. Das ändert zwar an den grundlegenden Mängeln dieses Gesetzes nichts, aber damit reagieren die Berichterstatter des Deutschen Bundestags auf ein Anliegen der „Endlager“-Kommission, die ein „schwarzes Loch“ bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in der ersten Phase der Standortsuche ausgemacht hatte. Bisher sollte ein solches Gremium erst nach der Behördenentscheidung über die oberirdisch zu erkundenden Regionen an den Start gehen. Mit einem weiteren Gesetzentwurf zur Neuregelung der Behördenstruktur entsprechend den Ergebnissen der „Endlager“-Kommission will das Bundesumweltministerium nach eigenem Bekunden ebenfalls noch vor der Sommerpause in den Bundestag.

Das jetzt auf den Weg gebrachte NBG ist eine Art Vorstufe des späteren Gremiums, wie es bereits im StandAG vorgesehen ist. „(1) Es wird unmittelbar nach Abschluss der Arbeit der Kommission ein pluralistisch zusammengesetztes Nationales Begleitgremium zur gemeinwohlorientierten Begleitung eingesetzt“, heißt es in dem Antrag und es soll „als Brücke zwischen der Arbeit der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe und beginnendem Standortauswahlverfahren fungieren.“

In dem vorgezogenen Gremium sollen insgesamt neun Personen vertreten sein, davon zwei BürgerInnen, die nach dem Zufallsprinzip ermittelt werden. Außerdem einE VertreterIn der „jungen Generation“. Wörtlich heißt es: „Das Nationale Begleitgremium soll von seiner Einsetzung bis nach der Evaluierung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 aus neun Mitgliedern bestehen. Sechs Mitglieder, die je zur Hälfte vom Bundesrat und Bundestag vorgeschlagen werden, sollen gesellschaftlich hohes Ansehen genießen; daneben sind zwei Bürger oder Bürgerinnen zu berufen, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, und ein Vertreter oder eine Vertreterin der jungen Generation. Die erweiterte Besetzung des Gremiums nach der Evaluierung gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 wird im evaluierten StandAG festgelegt.“

Braunkohle-Folgekosten: Konzerne müssen in der Haftung bleiben – LINKE fordert öffentlich-rechtlichen Fonds

IMG_0209Bei der Braunkohle droht sich das Atommülldesaster zu wiederholen. Das macht eine von der Klima-Allianz Deutschland, dem BUND, der Heinrich-Böll-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung beauftragte Studie deutlich: Die Berechnungen der Folgekosten des Braunkohleausstiegs und die finanziellen Rückstellungen der Konzerne sind völlig intransparent. Die Finanzmittel sind zudem nicht real zurückgelegt, sondern die Konzerne dürften sie völlig frei verwenden. Die Braunkohlekonzerne können sich also ganz leicht aus der Verantwortung zu stehlen. Dann bleiben die Bürgerinnen und Bürger auf den dauerhaften Folgekosten der Braunkohle sitzen. Deshalb müssen die finanziellen Mittel zur Beseitigung der Folgeschäden der Braunkohletagebaue bei Vattenfall, RWE und MIBRAG umgehend in einem öffentlich-rechtlichen Fonds gesichert werden. Ferner müssen die Landesregierungen ab sofort ihre jeweiligen Bergbehörden anweisen, zur Absicherung der Folgekosten so genannte Sicherheitsleistungen einzubehalten“, fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Linksfraktion im Umweltausschuss als Konsequenz der Studie.

Zdebel weiter: „Wenn RWE jetzt behauptet, die Rückstellungen seien sicher, dann kann ich nur sagen: Déjà Vu. Dasselbe hatte der Konzern auch über die Rückstellungen für die Ewigkeitskosten der Atommülllagerung behauptet. Doch dann stellte sich das genaue Gegenteil heraus. Es ist ein Skandal, dass die Energiekonzerne, die jahrzehntelang große Gewinne mit AKWs eingefahren haben, sich nun mittels einer „Bad Bank fürs Atom“ billig aus der Verantwortung für die von ihnen verursachten Atommüllfolgeschäden schleichen können, weil eine Bundestagsmehrheit aus CDU/CSU, SPD und Grünen gerade den Weg dafür ebnet. Das gleiche Szenario droht sich jetzt – frei nach dem Motto ‚Gewinne werden privatisiert, Verluste werden sozialisiert‘ – bei der Braunkohle zu wiederholen. Deshalb müssen Bund und Länder schleunigst sicherstellen, dass die Unternehmen und ihre möglichen Rechtsnachfolger auch in Zukunft in der Haftung für die von ihnen verursachten Kosten bleiben.“

Die Studie mit dem Titel „Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich“ wurde erstellt vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und dem Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS). Sie findet sich unter:

http://www.die-klima-allianz.de/wp-content/uploads/2016-06_FOES_IASS-Finanzielle-Vorsorge-im-Braunkohlebereich.pdf

Niedrig kontaminierte radioaktive AKW-Abfälle: Kontrollieren oder nur emotionale Probleme?

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Montage: Gutachter Neumann widerspricht grünem Energieminister Habeck – Abfälle aus AKW Abriss besser kontrollieren als einfach freigeben

Geht es um die künftige Behandlung der Abrissabfälle aus dem Rückbau der AKWs sind sich Vattenfall und der grüne Energieminister Robert Habeck darin einig, dass es sich bei den großen Mengen von gering kontaminierten radioaktiven Abfällen nicht um Atommüll, sondern vor allem um ein emotionales Problem handelt, nämlich das der BürgerInnen, so Habeck jetzt im Flensburger Tageblatt. Unterhalb eines Wertes von 10 Mikro-Sievert dürfen Bauschutt-Abfälle freigemessen und deponiert oder wiederverwertet werden. Aus Sicht von Vattenfall und Habeck und der geltenden Strahlenschutzverordnung ist das kein Atommüll. Entsprechend strebt Habeck ein Bündnis an, um den Rückbau der Meiler schnellstmöglich umzusetzen. Umweltschützer sind da nicht so ganz überzeugt. Die großen Mengen von Abrissabfällen, die unterhalb des genannten Wertes unkontrolliert verbreitet werden, erhöhen in der Summe die Strahlenbelastung. Mindestens eine Kontrolle der Abriss-Abfälle müsste erfolgen, so der Gutachter Wolfgang Neumann in einer Studie für den BUND. „Niedrig kontaminierte radioaktive AKW-Abfälle: Kontrollieren oder nur emotionale Probleme?“ weiterlesen

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