Atommüll und das Recht – Wege zum Atomausstieg
Übernächstes Wochenende findet die nächste Atommüll-Konferenz (AMK) statt, bei der es auch um Atomrecht, Atomaufsicht in den Bundesländern und die Vielzahl von Klagen gehen wird, die derzeit entweder schon auf den Weg gebracht sind oder gerade vorbereitet werden. Es geht gegen die AKWs in Grohnde und Brokdorf, gegen die Zwischenlager in Grafenrheinfeld und Esensham/Unterweser, gegen Exporte von Atommüll in die USA und so weiter. Einer der Gründe für die Klagen ist das Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde. Weitere Gründe sind 9/11 und die Katastrophe von Fukushima, die die Grenzen des ehemals zu akzeptierenden Restrisikos hin zum Risiko verschoben haben.
Der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, der die Aufhebung der Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel erreicht hatte, hatte über atomrechtliche Fragen bezüglich der Atommülllagerung auf der letzten AMK im März referiert. Sein Vortrag ist leider bislang nicht veröffentlicht worden. Daher erledigt umweltFAIRaendern das hiermit: „Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Atommüll – Beitrag im Rahmen der 6. Atommüllkonferenz (PDF), gehalten am 21. März 2015, 11-17 Uhr, in Göttingen.
Das Urteil vor dem OVG Schleswig basiert nicht unerheblich auf den Darlegungen der Sachverständigen Oda Becker, die sowohl zum Flugzeugabsturz als auch zu den panzerbrechenden Waffen erhebliche Mängel aufzeigen konnte.
- Dazu: Angriffe mit panzerbrechenden Waffen, Atomanlagen und der Geheimschutz
- und: Atommüll-Lagerung: Kein ausreichender Schutz – Gutachterin zeigt Mängel auf
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