Nachgefragt: Kaufen Japan und US-Unternehmen Urananreicherer URENCO?

Die japanische Regierung plant nach einem Bericht von Asian.Nikkei über eine Kooperation der staatlichen Japan Bank für International Cooperation mit dem US-amerikanischen Unternehmen Centrus Energy die Übernahme des zum Verkauf stehenden Uranunternehmens URENCO. In Deutschland betreibt URENCO die umstrittene Urananreicherungsanlage in Gronau. Mit einer Schriftlichen Frage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) von der Bundesregierung jetzt erfahren, welche Kenntnis sie über diese Absichten hat und wie es derzeit insgesamt um den geplanten URENCO-Verkauf steht.

Hubertus Zdebel erklärt: „Der Verkauf der URENCO ist unverantwortlich. Nicht nur, dass er den Weiterbetrieb von gefährlichen Atommeilern befördert. Die Urananreicherungsanlagen von URENCO sind technisch auch in der Lage, atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Wer Atomausstieg und Abrüstung will, muss diese Anlagen stilllegen und nicht meistbietend verscherbeln.

URENCO selbst erklärt auf seiner Homepage, dass es bislang keine Gespräche zwischen dem Unternehmen und der japanischen Regierung in dieser Frage gäbe. Das aber hat der Bericht von Asian.Nikkei gar nicht behauptet. Insofern besteht weiterhin dringender Aufklärungsbedarf durch die Bundesregierung.“

Mehr über URENCO und den geplanten Verlauf:

URENCO versorgt über den Weltmarkt rund ein Drittel der Atomkraftwerke mit angereichertem Uran zur Herstellung von Brennelementen. Die je zu einem Drittel im Besitz von Großbritannien, den Niederlanden und den beiden deutschen Konzernen E.on und RWE gehörende URENCO betreibt entsprechende Anlagen in Gronau (BRD), Almelo (NL), Capenhurst (GB) und in den USA. Die Gronauer Anlage der URENCO ist vom bundesdeutschen Atomausstieg bis heute ausgenommen und steht in der Kritik, weil sie selbst für die maroden Atommeiler in Belgien (Tihange, Doel) Brennstoff liefert.

Die japanische Regierung, die nach dem Fukushima-Desaster mit aller Macht daran arbeitet, die dortigen Atommeiler wieder in Betrieb zu nehmen, will mit einem Kauf der URENCO offenbar auch erreichen, dass vor allem der russische Weltmarktführer Tenex (Rosatom) nicht weiter an Einfluss bei der Brennstoffversorgung für Atomkraftwerke erhält. Für die USA geht es außerdem darum, Zugriff auf die Urananreicherungstechnologie zu bekommen, nachdem die letzte vorhandene Anlage, die Paducah Gaseous Diffusion Plant, im Jahr 2013 aus wirtschaftlichen Gründen stillgelegt wurde. Seitdem verfügten die USA über keine eigene Urananreicherungsmöglichkeiten mehr.

Ohne eigene Urananreicherungsanlagen kommen die USA inzwischen derart unter Druck, dass sie mittelfristig nicht mal mehr ausreichend Uran zur Verfügung hat, um das dringend benötigte Tritium für sein Atomwaffenprogramm in ausreichender Menge herstellen zu können. Um das künftig zu gewährleisten, hat sie über den AKW-Betreiber TVO jüngst Lieferverträge mit der URENCO vereinbart, obwohl diese nur für friedliche Zwecke Uran liefern dürfte. Ab 2020 soll URENCO Uran für insgesamt bis zu vier US-Reaktoren liefern, in denen das Atomwaffen-Tritium hergestellt wird.

Seit Jahren machen die Atomkonzerne E.on und RWE sowie die britische Regierung druck, um die URENCO zu verkaufen. Die deutschen Konzerne würden das sogar über einen Börsenverkauf abwickeln wollen, um möglichst hohe Verkaufserlöse daraus zu erzielen.

Die bisherige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder geweigert, die bundesdeutsche Uranfabrik der URENCO in Gronau in den Atomausstieg in Deutschland einzubeziehen (ebenso wie die Uranfabrik in Lingen).

Erst als Reaktion auf den massiven Protest, dass die deutschen Uranfabriken selbst so marode Atomreaktoren in Grenznähe wie in Belgien (Doel, Tihange) oder Frankreich (Cattenom, Fessenheim) beliefern, sorgte dafür, dass das Bundesumweltministerium unter der Ministerin Barbara Hendricks im Dezember 2017 endlich Gutachten veröffentlichte, die die Möglichkeiten einer atomrechtlichen Stilllegung von Gronau und Lingen darlegen. Konkrete Maßnahmen aber sind immer noch nicht erfolgt.

Bahnstrecken-Ausbau Münster-Lünen verzögert sich weiter

Trotz gegenteiligen Versprechens aus dem Bundesverkehrsministerium: Der Teilausbau der Bahnstrecke Münster-Lünen ist bisher noch nicht in den „vordringlichen Bedarf“  im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans hochgestuft worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage des Münsteraner Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hervor. Im Klartext: Der Ausbau liegt hinter dem Zeitplan; denn der parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Enak Ferlemann (CDU), hatte im Rahmen der Münsteraner Bahnhofseröffnung im Sommer 2017  feierlich verkündet, dass die Höherstufung bis „Ende des Jahres“ abgeschlossen werde.

Zdebel erklärt: „Ohne eine Höherstufung des Bauprojektes passiert gar nichts. Die Bundesregierung hat mir geantwortet, dass die für die Höherstufung notwendige Wirtschaftlichkeitsberechnung noch nicht abgeschlossen sei. Die Antwort bestätigt meinen damaligen Verdacht, dass es sich bei der vollmundigen Verkündung eines schnellen Teilausbaus der Strecke – kurz vor der Bundestagswahl – um ein Wahlkampfmanöver gehandelt hat.

Es muss jedoch betont werden, dass auch ein Teilausbau noch unzureichend wäre. Wir LINKEN fordern weiterhin einen vollständigen zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Münster-Lünen, damit die Fahrgäste davon wirklich etwas haben. Dass der vollständige Ausbau der Bahnstrecke von der Großen Koalition nicht für notwendig gehalten wird, ist Ausdruck einer verfehlten Verkehrspolitik, welche die Bahninfrastruktur zugunsten von größenwahnsinnigen und teuren Prestigeprojekten wie Stuttgart 21 verkommen lässt.“

Nachgefragt: Umgang mit kontaminierten Uranbrennelementen und Sonderbrennstäben aus Atomkraftwerken

Über Probleme mit verunreinigten Uranbrennelementen und hoch radioaktiven Sonderbrennstäben will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit einer Kleinen Anfrage Auskunft von der Bundesregierung bekommen. Vattenfall hatte als Betreiber des AKW Krümmel vor kurzem angekündigt, mit Kobald-60 kontaminierte Brennelemente zur Reinigung in die USA liefern zu wollen. Auch hochradioaktive Sonderbrennstäbe bereiten demnach – nicht nur in Krümmel – noch Probleme.

Zum Hintergrund der Kleinen Anfrage (hier mit den Fragen als PDF)

Laut Angaben von Vattenfall sollen bis Ende 2018 insgesamt 12 unbenutzte Uran-Brennelemente aus dem Atomkraftwerk (AKW) Krümmel in die USA transportiert werden, weil diese mit Kobalt-60 kontaminiert sind. Ziel ist es, das in den Brennelementen enthaltene angereicherte Uran aus den Brennstäben so zu bearbeiten, dass es anschließend verkauft werden kann (vgl. www.bergedorfer-zeitung.de/geesthacht/article212662317/Brennstaebe-sollen-in-die-USA.html).

Laut dem Bericht der Bergedorfer Zeitung ist offenbar das Problem, dass diese Brennelemente zwar vor Ort gereinigt wurden, ein Nachweis, dass diese anschließend auch tatsächlich frei von Kobalt-60 sind, jedoch nicht erbracht werden könne. Angeblich könne keine Anlage in Deutschland derartige Reinigungsarbeiten verrichten. Als Empfänger der verunreinigten Brennelemente wird eine Anlage in Richland, USA genannt.

Außerdem wird in dem Artikel darauf verwiesen, dass sich im Brennelementelagerbecken des AKW Krümmel „noch 78 Sonderbrennstäbe sowie ein Brennelement, das wiederum in 76 dieser Sonderbrennstäbe zerlegt werden müsse“, befinden. „Um diese Brennstäbe in Castoren unterzubringen, würden sogenannte Köcher benötigt, für die es noch keine Zulassung gebe.“ Diese Sonderbrennstäbe bzw. das Brennelement sind hochradioaktiv.

Nachgefragt: Atom- und Kohlekraftwerke verstopfen Stromnetz und bremsen Erneuerbare Energie

Immer mehr führt Strom aus Atomkraftwerken und konventionellen Kraftwerken dazu, dass Erneuerbare Energien aus Wind und Sonne abgeregelt und der Zubau gedeckelt wird. Statt Erneuerbaren Vorrang zu geben, wird über die Erklärung von Netzausbaugebieten der Betrieb von Atomkraftwerken befördert. Dabei können AKWs wie Brokdorf und Lingen nur dann bis zum Ende ihrer gesetzlich festgelegten Laufzeit am Netz bleiben, wenn Strommengen von anderen, bereits abgeschalteten Atommeilern, auf sie übertragen werden. Ohne diese Übertragung müsste die Abschaltung früher erfolgen. Der atompolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, hat zu diesem komplexen Thema jetzt eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung auf den Weg gebracht, in der er u.a. auch wissen will, ob die bis Ende Juni 2018 erforderliche Änderung des Atomgesetzes auch Regelungen enthalten soll, die derartige Strommengenübertragungen auf Atommeiler in Netzausbaugebieten künftig untersagt.

 

Zum Hintergrund der Kleinen Anfrage (hier samt Fragen als PDF)

Im Atomgesetz ist die schrittweise Abschaltung der noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke (AKW) mit festen Terminen geregelt. Zusätzlich ist den jeweiligen Atomkraftwerken eine Reststrommenge zugeordnet. Einzelne Atomkraftwerke haben die ihnen zugewiesene Reststrommenge vermutlich vor dem Ende der Laufzeit verbraucht. Ohne Strommengenübertragungen von anderen, bereits abgeschalteten Atomkraftwerken müssten mindestens einige der noch am Netz befindlichen AKW vor Erreichen der festgelegten Abschalt-Termine runtergefahren werden (www.bfe.bund.de/DE/kt/kta-deutschland/kkw/laufzeiten/laufzeiten).

Immer mehr führt Strom aus Atomkraftwerken und konventionellen Kraftwerken dazu, dass Erneuerbare Energien aus Wind und Sonne abgeregelt und der Zubau gedeckelt wird. Statt diese Stromerzeugungen zu reduzieren und Erneuerbaren Vorrang zu geben, wird über die Erklärung von Netzausbaugebieten das Gegenteil verursacht.

Von der 87. Umweltministerkonferenz am 2. Dezember 2016 (Top 18 „Übertragung von Reststrommengen aus AKW-Anlagen in das neue Netzausbaugebiet“) liegt ein Beschluss vor, in dem die Umweltministerinnen und -minister der Länder erklären: „Ziel sollte sein, in Zeiten hoher Einspeisung aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen die Einspeisung von Atomkraftwerken zu reduzieren, insbesondere wenn die Kraftwerke für die Systemsicherheit dauerhaft verzichtbar sind und die Versorgungssicherheit nicht gefährdet ist.“ Darüber hinaus haben die Länder Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen in einer Protokollerklärung (www.umweltministerkonferenz.de/documents/87-_UMK_Protokoll_16122016.pdf) den Bund u. a. aufgefordert, „eine Übertragung von Reststrommengen auf Atomkraftwerke in dem neuen Netzausbaugebiet zu verhindern“.

Anlass dafür war und ist, dass die Stromerzeugung von Atomkraftwerken im Netzausbaugebiet teilweise zur Verschärfung von Netzengpässen beiträgt (www.erneuerbareenergien.de/wer-darf-im-netzausbaugebiet-einspeisen/150/434/105064/). Ziel sollte aus Sicht der Fragesteller sein, in Zeiten hoher Einspeisung aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen die Einspeisung von Atomkraftwerken zu reduzieren, insbesondere wenn die Kraftwerke für die Systemsicherheit dauerhaft verzichtbar sind und die Versorgungssicherheit nicht gefährdet ist. Dabei sind die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.

Auch auf der 88. Umweltministerkonferenz am 6. Mai 2017 war diese Problematik erneut im TOP 18 Thema: „Entlastung der Stromnetze durch eine Absenkung der Mindestleistung („must-run“) konventioneller Kraftwerke“ (www. umweltministerkonferenz.de/documents/88-UMK-final.pdf).

Dort heißt es unter anderem: „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder fordern die Bundesregierung daher auf, die Stromnetz-planung nicht allein auf Leitungsausbau- und -verstärkung zu beschränken, sondern stärker als bisher bestehende, kosteneffiziente Potentiale zur Entlastung der Stromnetze unter Wahrung des hohen Versorgungssicherheitsniveaus effektiv einzubinden. Ziel muss sein, die Belastung der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher abzusenken.“

Weiter wird festgestellt: „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und – senatoren der Länder stellen fest, dass die Stromnetze derzeit in erheblichem Umfang auch durch die konventionelle Mindestleistung belastet werden. Studien zeigen zugleich, dass die aktuelle konventionelle Mindestleistung das für die Gewährleistung der Netzstabilität erforderliche Maß deutlich übersteigt.“

Und: „Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder bitten die Bundesregierung zur prüfen, wie die Dauerproduktion konventioneller Kraftwerke in Engpasssituationen auf das für die Gewährleistung der Netzstabilität erforderliche Maß reduziert werden kann. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder betonen darüber hinaus die Notwendigkeit, dass zukünftig verstärkt EE-Anlagen und Flexibilitätsoptionen wie insbesondere Energiespeicher Systemdienstleistungen kosteneffizient erbringen und so zur Gewährleistung der Netz- und Systemstabilität beitragen sollten, um die für die Netzstabilität erforderliche Mindestleistung konventioneller Kraftwerke sukzessive zu reduzieren. Sie bitten die Bundesregierung einen Vorschlag vorzulegen, inwieweit und wie schnell konventionelle Erzeugung im Regelleistungs-markt durch erneuerbare Energien oder geeignete Flexibilitäten ersetzt werden kann.“

In einer Protokollerklärung der Länder Bayern und Sachsen heißt es dazu: „Aus Sicht Bayerns und Sachsens sind weitere Einschränkungen der konventionellen Kraftwerksleistung über den Einspeisevorrang für erneuerbare Energien hinaus nicht angemessen, da sich der Kraftwerkseinsatz der konventionellen Kraftwerke im Gegensatz zu den EEG-geförderten Anlagen am Markt orientiert. Wesentlich ist ein zügiger Netzausbau.“

Die angestrebte Regelung hätte beispielsweise laut dem schleswig-holsteinischem Newsportal „shz.de“ folgende Konsequenzen: Für das AKW Brokdorf würde das „angestrebte Verbot bedeuten, dass der Reaktor an der Unterelbe schon im Herbst 2019 endgültig vom Netz gehen müsste und nicht erst wie bisher geplant Ende 2021. Denn bei der dort durchschnittlich produzierten Strommengen von 11 000 Gigawattstunden pro Jahr wäre das bestehende Brokdorfer Reststrom-kontingent von 30 000 Gigawattstunden bereits Ende September 2019 aufgebraucht. Der Meiler müsste stillgelegt werden. Verhindern kann der Betreiber Preussenelektra – die Atomsparte von Eon – das nur dadurch, dass er verbliebene Produktionskontingente von bereits vorzeitig abgeschalteten Kernkraftwerken wie Krümmel oder Mülheim-Kärlich auf Brokdorf überträgt“ (Quelle: www.shz.de/16141451).

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Dezember 2016 über den nach dem Reaktorunfall von Fukushima im Sommer 2011 per Atomgesetz neuerlich beschlossenen Ausstieg den Atomkonzernen nur in geringem Umfang Entschädigungsansprüche zugebilligt. Bis Ende Juni 2018 hat die Bundesregierung nunmehr die Aufgabe, eine Regelung zu finden, um vor allem die monierten Regelungen hinsichtlich der noch ungeklärten Umgangsweise mit den verbleibenden Strommengen aus den AKWs Mülheim-Kärlich und Krümmel zu regeln. Außerdem ist unter Umständen eine Entschädigung für Investitionen im Zeitraum von Dezember 2010 bis März 2011 zu regeln.

Nach unseren Kenntnissen haben RWE und Vattenfall keine Möglichkeit, die noch bestehenden Reststrommengen von insgesamt 81 bis 88 TWh in eigenen Atomkraftwerken zu verbrauchen.

Über die mögliche Höhe einer angemessenen Entschädigung berichtet der Spie-gel nach der Urteilsverkündung: „Wenn überhaupt Geld fließt, dann sicher nicht mehr als ein oberer dreistelliger Millionen-Euro-Betrag“, sagt der Berliner Atomrechtsexperte Olaf Däuper, Prozessbevollmächtigter dreier Bundesländer. Auch der Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers, erwartet, dass es mit Blick auf die Reststrommengen nur um „einen Bruchteil“ der bisher thematisierten Entschädigungssummen gehen werde“ (SPON, 6. Dezember 2016, 17:43 Uhr).

Das Bundesverfassungsgericht lässt dem Bund in dem Urteil drei Möglichkeiten, die Ansprüche der AKW-Betreiber zu regeln: Neben einer direkten finanziellen Entschädigung könnte auch eine Laufzeitverlängerung einzelner AKWs oder die Festlegung fairer Preise für die Übertragung von Reststrommengen von RWE oder Vattenfall auf E.on oder EnBW erfolgen.

Im Februar 2017 war das Thema in der Fragestunde des Deutschen Bundestags. (Plenarprotokoll 18/217). Laut den Antworten sah die Bundesregierung bis zu diesem Zeitpunkt offenbar keinen Grund zu einer Neuregelung hinsichtlich der Netzzubaugebiete und einem Verbot der Strommengen-Übertragung auf Atom-kraftwerke und konventionelle Kraftwerke zu kommen.

Das Scheitern der bisherigen Regelung zu einer Brennelemente-Steuer vor dem Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13. April 2017 hat den Atomkonzernen jüngst eine Rückzahlung von circa sieben Milliarden Euro beschert. Eine Studie der Forums Ökologische Marktwirtschaft (FÖS) kommt zu dem Ergebnis, dass bei Verzicht auf eine verfassungskonforme Neuregelung dieser Steuer dem Bund in der Summe der Jahre 2017 bis 2022 Steuereinnahmen zwischen 3,9 und 5,8 Mrd. Euro entgehen. In dem genannten Zeitraum werden die AKW-betreibenden Unternehmen einen zusätzlichen Gewinn durch das Fehlen dieser Steuer von ca. 2,9 bis 4,4 Mrd. Euro erzielen (vgl. FÖS – Kurzanalyse im Auftrag von Naturstrom AG, Kernbrennstoffsteuer nach 2016? 9/2016; www.foes.de/pdf/2016-09-Kurzanalyse-Kernbrennstoffsteuer-nach-2016.pdf).

Neuer finnischer Atomreaktor mit Brennstoff aus deutscher Uranfabrik Lingen

„Nicht nur marode und gefährliche Atommeiler wie im belgischen Tihange werden mit Uranbrennstoff „Made in Germany“ beliefert. Auch der immer noch im Bau befindliche neue Atomreaktor im finnischen Olkiluoto (Block 3) wird derzeit offenbar mit Atombrennstoff aus der Uranfabrik in Lingen (AREVA) beliefert“, erklärt der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE). Mit einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung will er jetzt klären, ob seine Informationen zutreffen.

Zdebel weiter: „Zahlreiche Atomtransporte mit frischen Brennelementen sind in den letzten Monaten des Jahres 2017 wiederholt von Lingen über den Hamburger Hafen nach Finnland exportiert worden. Weitere Transporte werden offenbar noch erfolgen. Deutsche Uranfabriken sorgen damit weiterhin dafür, dass weltweit die Atomgefahren bestehen bleiben. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Uranfabriken in Lingen und Gronau endlich dicht macht.“

TVO, der finnische Betreiber des AKW, teilte jüngst auf seiner Homepage mit: „The existing fuel contract between Areva and TVO extends to 2019. Areva will also produce the fuel for initial core loading of OL3 in 2017.“ OL3 ist der neue, noch im Bau befindliche EPR-Reaktor in Olkiluoto. Insgesamt fünf Atomtransporte von Lingen wurden 2017 mit jeweils mehreren frischen Brennelementen über den Hamburger Hafen nach Finnland geliefert. Laut einer Tabelle (PDF, Stand 09.01.2018) der zuständigen Genehmigungsbehörde, des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), ist der (vorerst) letzte Transport am 17. Dezember durchgeführt worden. (Die Tabelle wird regelmäßig hier erneuert.)

Hintergrund:

Die Uranfabriken in Gronau und Lingen versorgen zahlreiche Atomkraftwerke in der Welt mit dem erforderlichen Uranbrennstoff. Im weltweiten Uranhandel nimmt die Bundesrepublik trotz Atomausstiegsbeschluss weiterhin eine führende Rolle ein. Versorgt werden so marode Reaktoren wie in Tihange und Doel (beide Belgien), aber eben auch der neue so genannte fortgeschrittene Reaktorneubau EPR in Olkiluoto. Die Bauzeit des Reaktors hat sich inzwischen um rund zehn Jahre verzögert und soll nun nach einer abermaligen Verschiebung im Mai 2019 in Betrieb gehen. Die Baukosten haben sich gegenüber früheren Vereinbarungen zwischen den damaligen Konstrukteuren Siemens und Framatome und dem finnischen Betreiber TVO verdreifach. Von ehemals rund drei Milliarden Euro sind die Baukosten heute bei fast zehn Milliarden angekommen. Immer wieder hat es gravierende Baumängel gegeben. Über die enormen Baukosten liegen die ehemaligen Partner bis heute im Rechtsstreit.

Auch das vergleichbare Projekt des EPR im französischen Flamanville ist finanziell und bezüglich der Bauzeiten aus dem Ruder gelaufen. Zahlreiche Bauteile sollen nicht den technischen Anforderungen entsprechen.

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