Atommeiler: Grohnde on – Brokdorf off – Mitarbeiter-Bürgerinitiative warnt vor Strom-Blackout ohne Atomkraft!

Brokdorf-2014-ProtestT-Tag-FotoDirkSeifert-22Während das AKW Grohnde nach heftigen Auseinandersetzungen über Sicherheitsmängel am letzten Freitag Abend die Zustimmung zur Wieder-Inbetriebnahme erhalten hat, geht nun das AKW Brokdorf in Schleswig-Holstein in Revision und vom Netz (alles zum Thema AKW Brokdorf auf dieser Seite). Erneut sollen dabei auch die besonders gefährlichen Plutonium-Brennelemente (MOX) eingesetzt werden. Das teilte das von den Grünen geführte Energieministerium in Schleswig-Holstein mit. Der Atommeiler an der Unterelbe darf nach der Katastrophe von Fukushima und der danach erfolgten Befristung im Atomgesetz noch bis Ende 2021 riskanten Atomstrom und Atommüll produzieren (die PM in vollem Wortlaut unten). Zuletzt kam es am 10. Juni in Brokdorf zu einem Zwischenfall: Leckage in der Entlüftungsleitung eines Motorluftkühlers im Kernkraftwerk Brokdorf

In Brokdorf – und anderen Atomkraftwerken – sind in den letzten Monaten „Anti-Terror-Maßnahmen“ verstärkt worden: Neue Anti-Terror-Maßnahme am AKW Brokdorf: Hilflos in die Katastrophe

E.ons Mitarbeiter engagieren sich derweil munter privat für die Atomenergie. Sie haben jetzt laut SHZ „erste Bürgerinitiative pro Kernkraft gebildet. Eine Gruppe von bislang rund 15 Personen, etwa die Hälfte von ihnen Mitarbeiter an den Standorten Brokdorf und Brunsbüttel, will der Kernenergie wieder eine Stimme geben. Wortführer sind der Münsterdorfer Hauke Rathjen und der Itzehoer Physiker Dr. Roland Wink. „Wir stellen die Energiewende nicht in Frage“, versichert Rathjen. Man wolle vor allem aber „zur Versachlichung der Diskussion beitragen“. Ausdrücklich versteht sich die Gruppe als Gegengewicht zu den Aktivisten von „Brokdorf akut“, die nach Ansicht der Initiative MIT Kernenergie „häufig mit Unwahrheiten operiere““. Rathjen und Wink sind E.on Mitarbeiter aus dem AKW Brokdorf.

Die Beschäftigten in den Atommeilern beschweren sich auch bei E.on: „Heute aber sei das in der Politik kein Thema mehr. Gleichzeitig hat Brokdorf-Betreiber Eon die Öffentlichkeitsarbeit praktisch eingestellt.“

Vor allem aber treibt die Atom-Angestellten die Sorge um einen Strom-Blackout um. Der SHZ erklärten Wink und Rathjen: Verwundert „registrieren die Sprecher dabei auch, dass die Öffentlichkeit von einer durch den Netzbetreiber erzwungenen Verschiebung der Revision im Kernkraftwerk Brokdorf kaum Notiz genommen habe. „Dabei werden wir schon gefragt, ob mit einem Blackout in Norddeutschland zu rechnen sei.“ Offenbar gehe es derzeit ohne Atomkraftwerke gar nicht. Tatsächlich hatte Netzbetreiber TenneT den für 14. Juni geplanten Start der Revision auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes schlicht untersagt. Für MIT Kernenergie ein bislang einmaliger Vorgang – und ein klarer Beleg dafür, dass „die Sicherheit der Stromversorgung bei einem Stillstand in Brokdorf derzeit nicht gewährleistet werden kann.“ Nun soll der Meiler erst morgen abgeschaltet werden. Die erheblichen Kosten für die Verschiebung müsse die TenneT tragen, die diese wiederum an die Stromkunden weitergebe. Mit anderen Worten: „Der Verbraucher muss nun auch noch dafür bezahlen, dass der dringend benötigte Atomstrom weiter fließen kann.““

Pressemitteilung vom Energieministerium Schleswig-Holstein zur Revision im AKW Brokdorf 2014

„Kernkraftwerk Brokdorf zur Jahresrevision vom Netz
BROKDORF/KIEL. Das Kernkraftwerk Brokdorf soll morgen (21. Juni) zum jährlichen Brennelementwechsel und der damit verbundenen Revision vom Netz genommen. Wie innerhalb jeder Revision werden umfangreiche Prüfungen, Instandhaltungsarbeiten und Maßnahmen zum Erhalt und zur Erhöhung der Sicherheit der Anlage durchgeführt. Die Atomaufsicht des Energiewendeministeriums wacht darüber, dass alle Sicherheitsanforderungen eingehalten werden, die durch Rechtsvorschriften oder behördliche Auflagen festgelegt worden sind.

Aufgrund von Befunden in anderen Kernkraftwerken werden umfangreiche Untersuchungen an Drosselkörpern durchgeführt, wodurch sich die Revisionsdauer gegenüber den ursprünglichen Planungen um einige Tage verlängern wird.
Während des diesjährigen Anlagenstillstandes soll der Reaktordruckbehälter mit 40 neuen Brennelementen, davon 12 Mischoxid (MOX)-Brennelemente, beladen werden. Hierzu und zum Umsetzen von bestrahlten und unbestrahlten Brennelementen ist es notwendig, den Reaktordruckbehälter zu öffnen. Dieses erfolgt, dem Fortgang der Arbeiten entsprechend, in den ersten Tagen der für gut drei Wochen geplanten Revision. Im Laufe der Revision werden unter anderem auch wieder Funktionsprüfungen an Ventilen im nicht-nuklearen Wasserdampfkreislauf durchgeführt. Dabei kann es zum Austritt von reinem Wasserdampf kommen.

Sämtliche Arbeiten werden von der Atomaufsicht des Energiewendeministeriums intensiv kontrolliert. Die Einhaltung der Grenzwerte, die Ableitungen mit Luft und Wasser sowie die durch den Brennelementwechsel der Anlage bedingte Strahlenexposition von Personal und der Bevölkerung werden dabei auch überwacht. Sachverständigenorganisationen wie TÜV Nord, Energiesysteme Nord und Zerna wird das Ministerium im erforderlichen Umfang hinzuziehen.

Hintergrund zu den Drosselkörpern:
Drosselkörper dienen zur Strömungseinstellung im Reaktorkern. Im Kernkraftwerk Grohnde (Niedersachsen) wurden kürzlich an neun von insgesamt 132 Drosselkörpern gebrochene Druckfedern festgestellt. Sämtliche Drosselkörper – auch die befundfreien – werden dort in den nächsten beiden Jahren vorbeugend getauscht.“

„VS-vertraulich“ – Atommeiler und Anti-Terror-Schutz – Rechte Dritter bleiben auf der Strecke

Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert
Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert

Nicht nur am AKW Brokdorf sind jüngst auf den Dächern der Werksgebäude rund um die Reaktorkuppel Nachrüstungen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes erfolgt. Dazu sind mit bizarren Konstruktionen Gestänge installiert worden, die offensichtlich die Landung von Hubschraubern verhindern sollen.  Welche Gefahr droht von solchen Angriffen, gegen die offenbar Schutzmaßnahmen dieser Art erforderlich sind? Die Behörden schweigen: „VS-vertraulich“ heißt es.

AtomkraftgegnerInnen aus der Region Unterelbe hatte diese Baumaßnahmen zum Anlass genommen, den zuständigen Energieminister in Schleswig-Holstein, Robert Habeck, nach dem Sinn zu fragen.

Sie wollten wissen: „Auf welcher Basis werden die Maßnahmen auf den AKW-Dächern (siehe Presse vom 10.3.) durchgeführt? Gegen was richten sie sich? Gibt es einen Zustimmungsbescheid der Behörde? Kann man daraus ableiten, dass es neue Erkenntnisse über Waffentypen gibt, die die Betriebsgenehmigung des AKW angreifbar machen?“

In einer Mail teilt der Minister den Initiativen nun mit: „Die Maßnahmen auf den Dächern der Gebäude im Kernkraftwerk Brokdorf sind dem Bereich der Sicherung gegen Einwirkungen Dritter zuzuordnen und werden auf der Grundlage von Änderungsanträgen durchgeführt. Der Zustimmungsbescheid ist auf Grund von Merkmalen des Geheimschutzes in „VS-vertraulich“ eingestuft und darf nur von entsprechend berechtigten und sicherheitsüberprüften Personen eingesehen werden. Einzelne Merkmale zu Tatmitteln und Sicherungsmaßnahmen dürfen ebenfalls aus Geheimschutzgründen nicht veröffentlicht werden. Insofern ist uns eine detaillierte Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen in der Öffentlichkeit nicht möglich.“

Angriff mit panzerbrechenden Waffen?

Die Fragen über den Sinn der Maßnahmen sind ebenso brisant wie die Antworten: Was genau soll mit den Dachkonstruktionen verhindert werden? Das Landen von Hubschraubern wäre plausibel – aber selbst das darf die Behörde schon nicht mehr mitteilen. Was aber könnte ein Terror-Kommando vom Dach eines Nebengebäudes tun, dass unbedingt zu verhindern ist? Ein Szenario könnte sein, dass ein solches Kommando mit modernen panzerbrechenden Waffen aus nächster Nähe auf die Reaktorkuppel schießen könnte.

Greenpeace hat im Jahr 2010 eine Kurzstudie veröffentlicht, in der ein solcher Beschuss bei älteren Atomreaktoren betrachtet wird. „Terrorangriff mit einer panzerbrechenden Waffe (AT-14 Kornet-E) auf (ältere) deutsche Atomkraftwerke“ (PDF, außerdem zur Sicherheit der Atommeiler siehe hier). Gegenüber den dort betrachteten Reaktoren ist das AKW Brokdorf grundsätzlich besser geschützt, weil es zur sogenannten Baulinie 3 der Druckwasserreaktoren zählt!

Mit Blick auf die älteren Reaktoren kommt die für Greenpeace tätige Gutachterin Oda Becker, die auch im Verfahren gegen das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel als Sachverständige zu diesem Thema beteiligt war, zu der Aussage: „Ein denkbares Terrorszenario wäre der Beschuss eines Atomkraftwerks mit dem Waffensystem AT-14 Kornet-E aus mehreren hundert Metern Entfernung. Ein solcher Terrorangriff könnte, sofern auch thermobarische Gefechtsköpfe eingesetzt werden, einen Kernschmelzunfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen verursachen.“

Gegenüber der Baulinie 2 verfügt das AKW Brokdorf über größere Sicherheitsreservern. Was aber, wenn der Beschuss nicht aus „mehreren hundert Metern“ erfolgt, wie es die Gutachterin oben unterstellt, sondern der Beschuss aus direkter Nähe erfolgt?

Genaues lässt sich ohne detailliertere Informationen nicht sagen. Die Vermutung aber liegt Nahe: Die Baumaßnahmen auf den Dächern der Atommeiler könnte darauf hinweisen, dass die Behörden davon ausgehen, dass ein Beschuss mit modernen Panzer-Waffen auch bei der Baulinie 3 das Risiko eines Kernschmelzunfalls bergen.

Für Karsten Hinrichsen von der Initiative “Brokdorf-akut“ und ehemaliger Brokdorf-Kläger ist die jetzige Maßnahme am AKW Brokdorf eher fragwürdig: “Wer sich den Baukomplex des AKW Brokdorf vergegenwärtigt, kann sich über die Sinnhaftigkeit dieser Abwehrmaßnahme nur wundern; denn dadurch sind ja die vielfältigen Möglichkeiten terroristischer Angriffe aus der Luft keineswegs beseitigt.”

Eine gegebenenfalls auch gerichtliche Überprüfung der Abwehr-Maßnahmen, die per Zustimmungsbescheid durch das Energieministerium in Kiel genehmigt wurden, sind ihm aber verwehrt. Denn eine Einsicht der Genehmigung ist wegen des Geheimschutzes nicht möglich. So bleiben Bürgerrechte ebenso auf der Strecke wie das Recht, eine Entscheidung einer Behörde gerichtlich überprüfen zu lassen.

Dilemma Sicherheit und Geheimschutz

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Geheime Verschlusssache: Was sollen die Gestänge auf dem Dach neben der Reaktorkuppel des AKW Brokdorf? Foto: Dirk Seifert

Immer mehr wird in den letzten Jahren die Sicherheit von Atomkraftwerken und Anlagen unter dieser Klausel „Verschlusssache-Vertraulich“ gestellt. So berechtigt das mit Blick auf Terrorangriffe zunächst erscheinen mag: Faktisch entzieht sich damit ein wachsender Teil von Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung einer unabhängigen Überprüfung.

Wie problematisch das ist, zeigte sich jüngst im Rahmen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig über das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel, bei dem selbst das Gericht nur Teile von geheimen Gutachten hätte einsehen können. Dass immer mehr sicherheitsrelevante Fragen und Maßnahmen beim Betrieb von Atomanlagen aller Art unter Geheimhaltung gestellt werden, führe das Gericht in ein Dilemma, sagte der Richter am OVG damals: Einerseits stehe das Recht von „Dritten“, alle Fragen jenseits des Restrisikos gerichtlich überprüfen zu lassen. Andererseits verweigern Behörden immer häufiger die Herausgabe von Sicherungsmaßnahmen mit der Begründung des Anti-Terror-Schutzes und erklären diese als Geheimsache.

 

Die Katastrophe von Tschernobyl: Die Rede Angelika Claußen vor dem AKW Brokdorf

SONY DSCAm 26. April vor 28 Jahren ereignete sich die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl. Der Reaktor explodierte, eine radioaktive Wolke zog über Europa und verstrahlte ganze Regionen. Bis heute wird aus der Reaktorruine Strahlung freigesetzt. Auf der Protest- und Kulturmeile vor dem AKW Brokdorf sprach aus Anlass der Katastrophe auch Angelika Claußen von der internationalen Ärzteorganisation IPPNW über Tschernobyl und die Folgen. Hier zum Nachlesen:

„Brokdorf, 26.04.2014, Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

Heute vor 28 Jahren, am Samstag, 26.April 1986, 1 Uhr, 23 Minuten, 40 Sekunden. Im Block 4 des Atomkraftwerks Tschernobyl explodieren 180.000 Kilogramm hochradioaktives Material aus dem Inneren des Reaktors. Das entspricht der Menge von 1.000 Hiroshima-Bomben. Mindestens 200 verschiedene radioaktive Stoffe werden in die Atmosphäre katapultiert.

In den Morgenstunden darauf: Der Hubschrauber, in dem der Fotojournalist der Novosti- Nachrichtenagentur Igor Kostin sitzt, schwebt über Block 4. Das Dach des Reaktors, die 3000 Tonnen schwere Stahlbetonplatte, ist weggerissen von der Explosion, umgeklappt wie ein Pfannkuchen. Auf dem Grund der Ruine erkennt Kostin damals nur schwach den rötlichen Schein des schmelzenden Reaktorkerns. An seinem Unterarm laufen heiße Schweißtropfen herab. Die Temperaturen sind hoch, dabei kann er nirgends eine Flamme sehen. Er öffnet das Seitenfenster, spannt seinen Fotoapparat und drückt ab. Ein Schwall heißer Luft dringt in die Kabine. Es kratzt sofort in seiner Kehle, er muss sich räuspern und kann kaum schlucken.

Als er das Objektiv in Richtung Boden hält und die ersten Aufnahmen machen will, blockiert die Kamera. Er drückt mit aller Kraft auf den Auslöser, aber Fehlanzeige, der Mechanismus klemmt. Als er, zurück in Kiew, die Fotos entwickelt, sind fast alle Bilder schwarz, so als wäre die Kamera bei hellem Licht geöffnet und der Film belichtet worden. Marie Curie hatte beim Isolieren des Radiums die gleiche Erfahrung gemacht: Strahlung belichtet Filme und fotografische Platten. Nur das erste Bild, das Igor Kostin gemacht hatte, war weniger beschädigt. Es ist das einzige existierende Foto vom Unfall selbst.

Am dritten Tag nach der Katastrophe, am 29.04. meldet die Prawda, das offizielle Organ der sowjetischen Regierung, lapidar: „ Im Kernkraftwerk Tschernobyl ist es zu einem Unfall gekommen. Einer der Reaktoren ist beschädigt…. Es werden Maßnahmen getroffen, eine Regierungskommission ermittelt.“ Die Sowjetunion lehnte damals jegliche Hilfe zur Behebung des Unglücks aus dem Westen ab.

In den ersten Tagen spielten die Piloten in den Militärhubschraubern eine entscheidende Rolle im Kampf gegen das atomare Ungeheuer. Sie warfen Blei und Sand sowie dekontaminierende Flüssigkeiten ab. Sie schafften die Baumaterialien für den Sarkophag heran. 300 Meter über dem Reaktor erreichte die Radioaktivität 1800 Röntgen/Stunde, das sind 18 Gray bzw. 18 Sv /Std., das ist eine Dosis, die innerhalb weniger Wochen zum Tod führt. Die Piloten bekamen mitten im Flug Schwindelanfälle. Um ihre Sandsäcke in den brennenden Schlund des Kraftwerks zu werfen, streckten sie den Kopf aus der Kabine und arbeiteten auf Sicht.

Als die ferngesteuerten Maschinenroboter, die u. a. das Dach von den Graphitblöcken reinigen sollten, „streikten“, also wegen der hohen Radioaktivität nicht funktionierten, wurde eine riesige Armee menschlicher Roboter eingesetzt, die Liquidatoren. Da waren z.B. die sog. „Dachkatzen“, das sind die Liquidatoren, die in 40 Sekunden mit einer Schaufel bewaffnet radioaktiven Schutt in das Loch von Block 4 des Reaktors werfen mussten. Es war ein total aussichtsloser Kampf gegen die Radioaktivität.

Viele Liquidatoren, nach offiziellen Schätzungen 100.000 – 125.000, sind verstorben, ca. 90% der insgesamt 830.000 Liquidatoren sind schwer erkrankt. Sie haben ihr Leben, ihre Gesundheit geopfert. Sehr wahrscheinlich wäre das Ausmaß der radioaktiven Kontamination ohne ihre Arbeit auch bei uns, in West- und Mitteleuropa viel größer gewesen. Wir sind wir ihnen, meine ich, zu tiefstem Dank verpflichtet.

Nur ein halbes Jahr nach der Tschernobylkatastrophe sagte der IAEO Chef Hans Blix in seiner Funktion als Chef der Internationalen Atomenergiebehörde in Wien: „Die Atomindustrie kann jedes Jahr eine Katastrophe wie die von Tschernobyl verkraften.“ Vor drei Jahren bei einer Fernsehdiskussion anlässlich des Super-GAUs von Fukushima- in Wien, fragte ich Hans Blix, inzwischen Berater bei dem schwedischen Atomkonzern Vattenfall, wie er heute zu der damaligen Aussage stehe: „Er sagte, ich wieder hole meine Einschätzung genauso. Die Atomindustrie kann jedes Jahr eine Katastrophe wie Tschernobyl oder Fukushima verkraften.

Die Internationale Atomenergiebehörde ist nicht die einzige Behörde, die die gesundheitlichen Folgen eines Super-GAUs kleinredet. Auch die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) ignoriert die gesundheitlichen Langzeit-Folgen von Tschernobyl. Bei den Empfehlungen SSK für die Katstrophenschutzplanung im Falle eines Super-GAUs werden nur schwere akute Strahlenschäden, wie die „akute Strahlenkrankheit“ berücksichtigt, also das, was Aufräumarbeiter wie die Liquidatoren von Tschernobyl oder Fukushima erlitten haben, obwohl Langzeitfolgen von Niedrigstrahlung wie Krebserkrankungen, Fehlbildungen, Erbgutschäden, Totgeburten, Herzkreislauferkrankungen und Störungen der Immunabwehr mittlerweile gut erforscht seien.

Infolge dieser kurzsichtigen Logik empfiehlt die Strahlenschutzkommission in ihrer neuesten Publikation vom 24.02.2014 zu „Planungsgebieten für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken“ viel zu hohe Eingreifrichtwerte für Evakuierungen und „nimmt damit billigend Zehntausende Opfer in Kauf“.

Während für die Bevölkerung in einem Umkreis von bis zu 20 km eine sofortige Evakuierung vorzusehen ist, muss in angrenzenden Zonen von 20 km bis zu 100 km erst eine radioaktive Belastung von 100 Millisievert (mSv) innerhalb von 7 Tagen erreicht werden, damit die Bevölkerung ein „Anrecht auf Evakuierung“ hat. Zum Vergleich: In Fukushima lag die Grenze für Evakuierungen bereits bei 20 mSv, in Tschernobyl wurde sogar schon bei einem Eingreifrichtwert von 10 mSv evakuiert und bei 5 mSv bestand ein Anrecht auf dauerhafte Umsiedelung.

Wenn man zudem berücksichtigt, dass es nach Tschernobyl über 11 Tage anhaltende radioaktive Ausstöße gab und die Dauer der radioaktiven Ausstöße in Fukushima 25 Tage betrug, so wird sich jeder Laie fragen, was die SSK denn so sicher macht, dass der radioaktive Ausstoß nach einer Atomkatastrophe schon 50 Stunden vorbei ist.
Woran liegt es, dass die Mitglieder der Strahlenschutzkommission immer noch nichts gelernt haben oder nichts lernen wollen– weder aus Tschernobyl noch von Fukushima? Vielleicht daran, dass drei Mitglieder des elf-köpfigen Gremiums Leiter von Atomkraftwerken bei RWE, EON und Vattenfall sind bzw. waren und diese drei bestimmen, wieviel Risiko die Bevölkerung auf sich nehmen muss?

Wir, die Antiatombewegung fordern von der Bundesregierung: „Ein neues Tschernobyl muss auf alle verhindert werden. Wer die Bevölkerung nicht schützen kann, der muss alle laufenden Atomkraftwerke in Deutschland umgehend abschalten und stilllegen.“
AKW Brokdorf – das Ding muss weg, damit wir Menschen bleiben können.“

Dr. Angelika Claußen, IPPNW

E.on schaltet ab – Atommeiler in Grafenrheinfeld geht früher vom Netz – weiter machen…

Hallo E.on: Warum dann nicht auch gleich das AKW Brokdorf abschalten? Am 26. April, zum Tschernoby-Jahrestag, ist dort Protest- und Kulturmeile.
Hallo E.on: Warum dann nicht auch gleich das AKW Brokdorf abschalten? Am 26. April, zum Tschernobyl-Jahrestag, ist dort Protest- und Kulturmeile.

Peter Ramsauer dürfte sich ärgern. Da faselte der ehemalige Verkehrsminister noch vor wenigen Tagen was von längeren Atomlaufzeiten, um billigen Strom zu erzeugen und jetzt sagt E.on: No Way! Das bayerische AKW Grafenrheinfeld soll nach Ankündigung des Konzerns nun im Mai 2015 endgültig vom Netz gehen. Einige Monate vor dem im Atomgesetz nach Fukushima festgelegten Termin Ende Dezember 2015. Damit will E.on rund 80 Millionen Euro an Steuern einsparen, berichtet der Spiegel. Die Entscheidung von E.on ist auch ein Hinweis, wie tiefgreifend der Ausbau der Erneuerbaren Energie die Energiewirtschaft verwandelt. „E.on schaltet ab – Atommeiler in Grafenrheinfeld geht früher vom Netz – weiter machen…“ weiterlesen

Atomanlagen und das Risiko von Terrorangriffen – Illegaler Betrieb von Atomkraftwerken

AKW-Brokdorf-April2013-DirkSeifert05„“Jetzt müssen alle Atomanlagen auf die Probe gestellt werden.“ Atomkraftwerke müssten gegebenenfalls nachgerüstet oder stillgelegt werden, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.“ Das ist das Fazit eines Berichts des Magazins Frontal 21.  In dem hervorragend recherchierten Bericht wird das Urteil des OVG Schleswig vom Sommer 2013 aufgearbeitet und seine Brisanz für alle deutschen Atomanlagen dargestellt. Das Gericht hatte die Genehmigung für das Lager mit hochradioaktiven Brennelementen am AKW Brunsbüttel aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise entweder nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht waren. Darüber berichtet Frontal 21 und auch auf dieser Seite ist das mehrfach dargestellt worden (siehe unten). Kein (deutsches) Atomkraftwerk ist gegen (gelenkte) Flugzeugabstürze oder gegen moderne panzerbrechende Waffen ausreichend gesichert. Das Urteil des OVG könnte gravierende Auswirkungen bis hin zur Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland haben. Daher versuchen die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Strahlenschutz) und der Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall, das Urteil zu Fall zu bringen.

Die Autoren Steffen Judzikowski und Christian Rohde tragen eine Vielzahl hochkarätiger Stellungnahmen von Fachleuten, einem Verfassungsrechtler, einem Rüstungsexperten und sogar dem Richter des OVG Schleswig zusammen. Der Bericht zeigt, wie gravierend die Mängel bei der Auslegung der Atomkraftwerke und Castor-Lager angesichts der Zerstörungskraft moderner Waffen sind. Die im Bericht genannte Expertin Oda Becker hatte mit ihrer gutachterlichen Stellungnahme im Verfahren vor dem OVG diese Mängel aufgezeigt (hier zum download: Atommülllager AKW Brunsbüttel – Gutachten zeigt massive Sicherheitsmängel).

Konkret erklärte das OVG zum Castor-Lager in Brunsbüttel, dass die Sicherheit der Anlage nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Im Zentrum dabei stand: Sowohl der gezielte Absturz von Großraum-Flugzeugen wie des A380 als auch moderne panzerbrechende Waffen und deren Durchschlagskraft wurden unzulänglich bei der Genehmigung berücksichtigt. Nicht nur die Durchschlagskraft bei Panzerfäusten ist deutlich erhöht, auch deren Nachladefähigkeit ist verbessert, so dass in kurzer Zeit häufiger auf z.B. einen oder auf mehrere Castorbehälter (oder auch eine Reaktorkuppel) geschossen werden kann. Dadurch würde erheblich mehr Radioaktivität freigesetzt werden können. Außerdem hatte das Gericht bemängelt, dass unzureichende Eingriffswerte zu Grunde gelegt wurden. Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung müssten frühzeitiger erfolgen. Auch das ein Grund, warum das Gericht die Genehmigung aufhob.

Völlig zutreffend berichtet Frontal 21 über diese Sachverhalte. Zutreffend ist auch: Die vom Gericht festgestellten Mängel bestehen praktisch auch bei allen anderen Castor-Lagern und erst recht bei den Atomkraftwerken. Gegen moderne Waffen oder Flugzeug-Abstürze sind sie nicht gesichert.

Atomrechtlich ist hier der Begriff des Riskos bzw. Restrisikos von zentraler Bedeutung. Weil es sich um ein ernst zu nehmendes Risiko handelt, müssen zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen werden. Betrieber und Aufsichtsbehörden haben in den Jahren nach den Terroranschlägen vom 9. September in den USA – unter strenger Geheimhaltung – zwar diverse Schutz-Maßnahmen angeordnet. Aber ein Angriff auf die Reaktorkuppel eines Atomkraftwerks kann damit kaum ausgeschlossen werden und die modernen Waffen würden im Falle eines Angriffs diese durchschlagen. Die Folge könnte die Zerstörung von Sicherheitssystem und Kühlleitungen sein und in der Folge der atomare Super-GAU.

Wirklich wirksamen Schutz könnte es nur geben, wenn die Betonkuppeln der Atommeiler derart verstärkt würden, dass weder Flugzeuge noch panzerbrechende Waffen sie durchschlagen könnten. Eine solche Nachrüstung aber wäre zu teuer. Dann müssten die Atomkraftwerke stillgelegt werden.

Doch genau diese Konsequenz wollen sowohl die Betreiber als auch die Aufsichtsbehörden offenbar nicht ziehen.

Während die Rechte von Dritten/AnwohnerInnen in den letzten Jahren durch die Gerichte immer mehr gestärkt wurden, wird seitens der Politik versucht, diese Möglichkeiten zu beschneiden und einzuschränken. Mit dem Hinweis auf Anti-Terror-Maßnahmen werden Informationen über Sicherungsmaßnahmen geheim gehalten und so einer unabhängigen (gerichtlichen) Prüfung immer mehr entzogen.

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