Nach dem Brunsbüttel-Castor-Urteil: Klagen gegen Atomanlagen im Anmarsch

Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert
Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert

Der Atomenergie geht es an den Kragen. Das Brunsbüttel-Castor-Urteil sorgt für mächtigen Wirbel und könnte nun für einen schnelleren Atomausstieg sorgen. Schon vor einiger Zeit fragte umweltFAIRaendern mit Blick auf die Folgen des Schleswiger Richterspruchs: Atomkraftwerke: Kommt die Stilllegung per Gericht? An vielen Atom-Standorten sind jetzt Klagen in Vorbereitung, die mit dem Urteil des OVG Schleswig im Rücken gute Chancen auf Erfolg haben.

Es wird heftig debattiert unter den Anti-Atom-Verbänden und -Initiativen und Anwälte sehen seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gute Chancen. Die Bestätigung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht vor zwei Wochen hat bei den zuständigen Atombehörden im Bund und Ländern für große Ratlosigkeit gesorgt. Denn es sind nun deutlich höhere Sicherheitsanforderungen an den Betrieb von Atomanlagen einzulösen und nachzuweisen.

Das ist nicht nur von erheblicher Relevanz für die Castor-Zwischenlager, sondern auch für die noch im Betrieb befindlichen Atommeiler selbst. Keines dieser AKWs hält den im Brunsbüttel-Urteil eingeforderten Maßstäben stand und auch noch so geheim durchgeführte (und damit gerichtlich nicht überprüfbare) Nachrüstmaßnahmen dürften daran nichts ändern. Schwerste Unfälle können nicht mehr als Restrisiko verharmlost werden, sondern müssen als ernstzunehmendes Risiko behandelt werden. Es geht direkt um Grundrechte, die nun zu schützen sind und die – wenn rechtlich überprüfbare Maßnahmen nicht mehr ausreichen – zur Abschaltung führen können.

Eine Klage zur Genehmigung des Castor-Lagers im abgeschalteten AKW Unterweser/Esenshamm steht noch vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg aus. Es wird erwartet, dass auch dieses Gericht im Grundsatz dem Urteil aus Schleswig und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht folgen wird.

In Gundremmingen, in Grafenrheinfeld, in Grohnde und Brokdorf werden derzeit Klagen entweder gegen die Castor-Standortlager oder direkt gegen die Atommeiler vorbereitet. Möglicherweise auch noch an anderen Standorten. Auch hier werden die nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen „Einwirkungen von außen“, also der Schutz gegen Terrorangriffe mit Flugzeugen oder modernen panzerbrechenden Waffen im Zentrum stehen. Die Gutachterin im Schleswig-Prozess hatte mit ihrer Stellungnahme aufgezeigt, welch katastrophale Auswirkungen der Einsatz z.B. dieser Panzerfäuste haben kann und das Gericht ist dieser Darlegung in weiten Teilen gefolgt.

Dass die Behörden über diese Risiken Bescheid wissen, zeigt sich z.B. am AKW Brokdorf. Als Geheimschutzmaßnahme – und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit – wurden in Brokdorf auf den Dächern Gerüste installiert, die ganz offenkundig verhindern sollen, dass z.B. Hubschrauber dort landen können. So soll es einem Terrorkommando unmöglich gemacht werden, dort einen Anschlag auf die Reaktorkuppel mit den hochradioaktiven Brennelementen zu verüben. Damit sagen die Behörden aber auch: Gegen den Einsatz von panzerbrechenden Waffen ist der Reaktor grundsätzlich nicht ausreichend von außen geschützt. Er könnte durchschlagen werden und es könnte in der Folge zu einer atomaren Katastrophe kommen.

Während bei den Castor-Hallen mit Beton-Härtungen oder zusätzlichen Schutzwänden im Geheimen versucht wird, zusätzliche Sicherheitsreserven zu erreichen, dürfte das bei den AKWs kaum möglich sein.

Grüne Regierungsfraktion in Schleswig-Holstein: „Das Aus für Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf!“

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Nach dem Brunsbüttel-Urteil: Wird das AKW Brokdorf jetzt abgeschaltet? Grüner Landtagsabgeordneter der Regierungsfraktion fordert das Aus für das Zwischenlager auch in Brokdorf und Krümmel. Foto: Dirk Seifert

In einer Pressemitteilung der grünen Regierungsfraktion in Schleswig-Holstein fordert der energiepolitischer Sprecher Detlef Matthiesen das „Aus für Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf!“. Unter anderem sagt er: „Wenn das Zwischenlager am Standort Brunsbüttel Sicherheitsdefizite aufweist, wie das Gericht sie festgestellt hat, dann gilt das für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Betriebsgenehmigung müsste also von Amtswegen für alle Zwischenlager zurückgenommen werden.“

Unklar bleibt, ob Matthiesen damit auch das Aus für den Betrieb des AKW Brokdorf meint. Denn mit der Rücknahme der Betriebsgenehmigungen für die Standortlager „von Amtswegen“ würde auch der für den Betrieb des AKWs erforderliche Entsorgungsvorsorgenachweis entfallen. Das AKW Brokdorf wäre dann umgehend abzuschalten.

Die Schlussfolgerungen des grünen Landtagsabgeordneten der Regierungsfraktion ist aber richtig, die Genehmigungen für alle Zwischenlager müssten jetzt aufgehoben werden. Es dürfte nun interessant sein, wie sich der Grüne Energieminister zu der Forderungen seines Fraktionskollegen stellt.

Aktuelle Berichte zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel und die Folgen für die Atompolitik in Deutschland:

Atommüll im rechtsfreien Raum: Kläger-Anwalt – Konsequenzen für laufende Atomkraftwerke

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Atommülllagerung illegal – überall in Deutschland! Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel betrifft alle Zwischenlager an allen AKW-Standorten.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat gestern die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Atommülllager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel bestätigt. Das Urteil muss nun weitreichende Konsequenzen auch für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben. Für die Klägerin Anke Dreckmann hatte der Hamburger Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit geklagt. umweltFAIRaendern dokumentiert seine Presseerklärung, in der er davon spricht, dass alle Castorlager in der Republik von dieser Entscheidung betroffen sind und feststellt: „Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für den gesamten Bereich des Atomrechts, denn auch Atomkraftwerke weisen empfindlich Schutzlücken auf, z.B. in Bezug auf den in terroristischer Absicht herbeigeführten Flugzeugabsturz nach dem Vorbild des 11. September 2001.“

Dokumentation: 16.01.2015 Presseerklärung
Zwischenlager Brunsbüttel ohne Genehmigung

„Die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19.07.2013, mit der die Genehmigung für das atomare Zwischenlager in Brunsbüttel aufgehoben wurde, ist rechtskräftig. Die gegen das Urteil gerichteten Beschwerden des Bundesamts für Strahlenschutz sowie von Vattenfall sind mit dem heute bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zurückgewiesen worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung des Klägers bestätigt, dass das beklagte Bundesamt für Strahlenschutz die Risiken des Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet hat. „Die fehlerhafte Risikoermittlung betrifft sämtliche in Deutschland betriebenen Zwischenlager“, führt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus, der den Kläger in den Verfahren vertreten hat.

Erstmalig ist eine atomrechtliche Genehmigung wegen eines nicht ausreichenden Schutzes vor terroristischen Angriffen aufgehoben worden. Das Atomgesetz hat bereits 1959 gefordert, dass alle Nuklearanlagen wirksam vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter zu schützen sind. Die Aktualität einer solchen Forderung in der heutigen Zeit liegt auf der Hand. Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für den gesamten Bereich des Atomrechts, denn auch Atomkraftwerke weisen empfindlich Schutzlücken auf, z.B. in Bezug auf den in terroristischer Absicht herbeigeführten Flugzeugabsturz nach dem Vorbild des 11. September 2001.

Rechtsanwalt
Dr. Ulrich Wollenteit“

Unnütze und aufgezwungene Megaprojekte – Unterelbeindustrialisierung in den 70er Jahren

AtomtransporteAtlanticCartier-HH-Hafen03052014-FotoDirkSeifert-297Manchmal darf es auch nur ein Hinweis sein: Z.B. auf einen Text der Kontext-Wochenzeitung über „Gigantische Absurditäten„. Dietrich Heißenbüttel schreibt dort u.a. über die Unterelbeindustrialisierung, die in den 70er Jahren mit den Atomkraftwerken in Stade, Brunsbüttel und Brokdorf durchgesetzt wurde. „Die Zukunft sollte gleich hinterm Deich beginnen. In Brunsbüttel an der Elbmündung plante Bayer in den 1970er-Jahren das größte Chemiewerk Europas. „Hier entsteht ein neuer Ruhrpott„, titelte 1974 der Spiegel, als Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg versuchten, sich durch Industrieansiedlung im großen Stil gegenseitig das Wasser abzugraben.“ Große Versprechen für große Dinge? Kommt das irgendwie bekannt vor?

Der Artikel steht im Zusammenhang mit dem „Europäischen Forum gegen unnütze und aufgezwungene Megaprojekte“. Das vierte Forum fand vom 8. bis 11. Mai 2014 in Roșia Montană (Rumänien) statt. Dort wird unter extrem katastrophalen Bedingungen eine Goldmine betrieben.

 

AKW Brokdorf – Die Zustimmung zum Anfahren des Reaktors

AKW-Brokdorf-April2013-DirkSeifert05Der Neustart nach der Revision im AKW Brokdorf war zwar durch eine Reaktorschnellabschaltung ein Fehlstart. Inzwischen aber ist der Atommeiler wieder am Netz. Über die Revision berichtet u.a. iwr. Außerdem berichtet die SHZ über die Logistische Meisterleistung. Das zuständige Atomministerium in Schleswig-Holstein hatte dazu die Zustimmung gegeben. Die „Zustimmung zum Wiederanfahren zum 27. Betriebszyklus nach der 26. Jahresrevisionen und zum Einsatz des 26. Folgekerns“ ist hier als PDF nachzulesen. In den Jahren 2011 und 2012 hatte das Ministerium diese Anfahrzustimmungen online gestellt, in den Jahren 2013 und bisher auch 2014 hat das grün geführte Ministerium das bislang nicht gemacht. Dem Vernehmen nach soll das aber für 2014 noch geschehen.

UPDATE 27/7/2014: Die Zustimmung zum Wiederanfahren des AKW Brokdorf aus dem Jahr 2013 als PDF.

Der genannte Artikel in der SHZ bezieht seine Informationen offenbar direkt vom Werksleiter des AKW Brokdorf, Uwe Jordan. Irgendeine andere Quelle hatte der Journalist wohl nicht zur Hand. Inzwischen gibt es auch eine Pro-AKW-Initiative. Auch darüber hatte die SHZ vor einiger Zeit informiert, ohne allerdings dabei auf die Kleinigkeit hinzuweisen, dass es sich um eine Initiative von E.on-Mitarbeitern handelt.

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