Fukushima muss Konsequenzen für Katastrophenschutz in Deutschland haben

Wenn es zum Super-Gau kommt, ist der Katastrophenschutz am Ende, bevor er begonnen hat. Foto: Klaus-Brüheim/pixelio.de

Mit einer Pressemitteilung informiert die Grüne Landtagsfraktion über den katastrophalen Katastrophenschutz bei Atomkraftwerken: „Der Katastrophenschutz bei Unfällen mit Atomanlagen kann nicht so kleinräumig bleiben, wie er heute ist, sagte Stefan Wenzel, der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag, nach der Beratung eines Entwurfs der Landesregierung zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes. Die landkreisbezogene Zuständigkeit stößt bei einem Atomunfall innerhalb kürzester Zeit an ihre Grenzen. „Wenn es in Grohnde zu einem Unfall käme, könnte innerhalb weniger Stunden das Ruhrgebiet betroffen sein“, sagte Wenzel. In solch einer Lage wäre der Landkreis als Katastrophenschutzbehörde völlig überfordert.“

Nicht nur rund um Grohnde, auch z.B. zum fehlenden Katastrophenschutz rund um das AKW Brokdorf machen Bürgerinitiativen mobil und protestieren vom 5.-11. November mit einer dezentralen Aktionswoche.

Wie schlimm es um den Katastrophenschutz bis heute steht, ist hier zu lesen und hier zu sehen.

Stilllegung und Atomgesetz – Schleswig-Holsteins Änderungswünsche

Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein will mit einer Initiative im Bundesrat das Atomgesetz ändern. Die Drucksache zum Antrag finden Sie hier (PDF). Über die Länderkammer will sie erreichen, dass AKW-Betreiber innerhalb einer festgelegten Frist das atomrechtliche Stilllegungsverfahren einleiten müssen, wenn der Reaktor abgeschaltet wird. Derzeit ist das nicht geregelt und der Betreiber ist nicht gezwungen, Maßnahmen zur dauerhaften Stilllegung zu ergreifen. Diese Maßnahme der Landesregierung macht Sinn.

Außerdem will die Landesregierung mit der Atomgesetzänderung erreichen, dass nur noch der so genannte Rückbau zur „grünen Wiese“ als Stilllegungsvariante zugelassen wird, der sogenannte „Einschluss“ aus dem Gesetz gestrichen wird. Diese Maßnahme ist nicht unumstritten, denn der Rückbau erfordert eigentlich auch die klare Ansage, was denn mit dem Atommüll geschehen soll. Da es an einer sicheren dauerhaften Lagermöglichkeit bis heute fehlt, kommt ein Abtransport aber nicht in Frage. Mehr dazu auf dieser Seite.

AKWs und Katstrophenschutz – Was kommt nach dem Super-GAU?

Seit der Katastrophe von Fukushima ist klar, dass der Super-Gau in jedem Atomkraftwerk möglich ist. Klar, dass der besten Schutz davor die Abschaltung der Atommeiler ist. Dennoch sind auch in Deutschland noch neun Reaktoren am Netz. Doch wie sieht es mit dem Katastrophenschutz aus, wenn es auch hier zu einem Super-Gau kommt? Katastrophal lautet das Ergebnis. Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz hat dies im Frühjahr 2012 eingeräumt. Deshalb mobilisieren AtomkraftgegnerInnen rund um das AKW Brokdorf in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen für eine Aktionswoche vom 5. – 11. November.

Der NDR hat in seiner Doku-Reihe 45 Minuten vor einiger Zeit das (inzwischen stillgelegte) AKW Krümmel genauer unter die Lupe genommen und über die katastrophalen Mängel des Katastrophenschutzes ausführtlich berichtet. Unten ist das Youtube-Video dieser Reportage zu sehen.  Auch über das noch im Betrieb befindliche AKW Brokdorf hat der NDR berichtet: Brokdorf: Was passiert im Störfall?

AKWs stilllegen – Schleswig-Holstein und der Atommüll

Atommülllager Schacht Konrad? Sicher ist das nicht! Foto: Dirk Seifert

Die schleswig-holsteinische Landesregierung macht Druck auf Vattenfall. Noch immer sind für die beiden abgeschalteten AKWs Brunsbüttel und Krümmel keine Stilllegungsanträge gestellt. Während Vattenfall für das AKW Brunsbüttel vermutlich den Rückbau anstrebt, ist für das AKW Krümmel immer noch unklar, was der Atomkonzern vorhat.

Weil das derzeitige Atomgesetz den Aufsichtsbehörden der Bundesländer keine rechtliche Möglichkeit gibt, einen AKW-Betreiber innerhalb einer klaren Frist anzuweisen, einen Stilllegungsantrag zu stellen, will nun die Landesregierung von Schleswig-Holstein über den Bundesrat eine Änderung des Atomgesetzes erreichen. Anfang November soll der heute vom Kabinett beschlossene Antrag in den Bundesrat eingebracht werden.

Ein Maßnahme, die kaum strittig sein dürfte und zu begrüßen ist. Strittig dürfte aber der zweite Teil der angestrebten Atomgesetzänderung sein, denn damit will die Landesregierung in Kiel erreichen, dass der sogenannte „sichere Einschluss“ als Möglichkeit künftig ausgeschlossen wird und nur noch der Rückbau zur Grünen Wiese zulässig ist.

Das mag auf den ersten Blick sinnvoll und richtig erscheinen, aber: Was passiert mit dem gesamten Atommüll?

Dass es für hochradioaktiven Atommüll keine Lösung gibt, daran haben sich scheinbar alle inzwischen „gewöhnt“. Egal wie AKWs stillgelegt werden: Der hochradioaktive Atommüll wird für 30-40 Jahre an den AKW-Standorten in den dortigen Zwischenlagern verbleiben.

Aber auch bei den sehr viel größeren (Volumen-) Mengen an leicht- und mittelradioaktiven Atomabfällen sieht es nicht viel besser aus: Zwar ist das Atommülllager im Schacht Konrad rein rechtlich gesehen genehmigt. Aber: Das Genehmigungsverfahren in Niedersachsen ist durch eine Vielzahl von Mängeln gekennzeichnet: Zahlreiche Städte und Kommunen in der Umgebung sind nach wie vor der Auffassung, dass dieses Lager – nicht weit von der ASSE entfernt – dauerhaft nicht sicher ist. Eine gerichtliche Überprüfung dieser Sorge haben sowohl das Oberverwaltungs- als auch das Bundesverfassungsgericht abgelehnt!

Kann man es also verantworten, dass der leicht- und mittelradioaktive Atommüll dann mit hunderten von Atomtransporten zum Schacht Konrad gefahren und dort eingelagert wird? Nein!

Der schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck (Grüne) hält den Rückbau für den einzig sinnvollen Weg: „Das ist politisch und fachlich geboten. Es ist wichtig, dass qualifiziertes, erfahrenes Personal, das auch über sehr tiefe anlagenspezifische Kenntnisse verfügt, am Rückbau beteiligt ist. Die ungelöste Endlagerfrage ist kein Argument gegen einen Rückbau. Wer sich dahinter verstecken will, der will offenbar die Umsetzung des Ausstiegs auf den Sanktnimmerleinstag verschieben. Es ist zwar unbefriedigend, dass es kein Endlager gibt, aber es wäre falsch, der Bevölkerung die Belastungen länger als nötig zuzumuten“, sagte Habeck.

Mit dieser Kritik zielt Habeck vermutlich vor allem gegen Vattenfall. Die Sorge, dass sich Vattenfall angesichts horrender Kosten aus der Verantwortung stehlen mag, ist sicher berechtigt. Aber der Blick auf Vattenfall sollte nicht dazu führen, dass das Atommüllproblem klein geredet wird. Ob in Krümmel oder am Schacht Konrad in Salzgitter: Die Bevölkerung wird die Belastungen so oder so tragen müssen.

Insofern ist das jetzige Vorgehen der Landesregierung genauer zu betrachten und zu diskutieren: Erforderlich ist, dass vor der Entscheidung zum Rückbau alle sicherheitsrelevanten Aspekte und ihre Alternativen genauestens geprüft werden müssen. Bereits in dieser Phase ist auch eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit unbedingt erforderlich.

Eine Alternativenprüfung muss nicht nur für die Anlage selbst erfolgen, sondern auch die Sicherheitsmängel bei der Entsorgung des Atommülls beinhalten. Erst auf Basis einer solchen Betrachtung sollten Entscheidungen getroffen werden.

Und das gilt auch für den sehr schwach radioaktiven Atommüll. In Deutschland darf dieser Strahlenmüll „freigemessen“ werden und unterhalb einer bestimmten Schwelle auf Hausmülldeponien, im Straßenbau oder auch in der weiteren Stahlproduktion eingesetzt werden. Das hat – gerade wenn es jetzt um den Abriss zahlreicher AKWs geht – eine Erhöhung der Hintergrundstrahlung zur Folge. In Frankreich wird von dieser Variante kein Gebrauch gemacht. Dort soll auch dieser Atommüll – wenn auch unter etwas weniger Sicherheitsanforderungen als der leichtradioaktive Müll – endgelagert werden.

Hinweis: In Schleswig-Holstein sollen auch die Atomforschungsreaktoren der GKSS rückgebaut werden. Siehe dazu hier und zur geplanten Begleitgruppe hier.

 

AKWs stilllegen – Landesregierung Schleswig-Holstein will Atomgesetzänderung

Bis heute schweigt Vattenfall, was mit dem stillgelegten AKW Krümmel passieren soll. Foto: Dirk Seifert

Pressemitteilung der Landesregierung Schleswog-Holstein vom 23. Oktober: Reform des Atomgesetzes – Landesregierung will AKW-Betreiber zu zügigen Stilllegungsverfahren zwingen

Schleswig-Holsteins Landesregierung startet eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Atomgesetzes, um den Betreibern von Atomkraftwerken Fristen für Stilllegungsanträge zu setzen und sie so zwingen zu können, Stilllegungsverfahren zügig in Gang zu bringen. Damit folgt sie auch dem Beschluss des Landtags aus der September-Sitzung. Ein entsprechender Entwurf für eine Reform des Atomgesetzes passierte heute (23. Oktober) das Kabinett.

Er soll am 2. November in den Bundesrat eingebracht werden. Darüber hinaus beschloss die Landesregierung, den von Energieversorgungsunternehmen vor dem Bundesverfassungsgericht erhobenen Verfassungsbeschwerden gegen das Atomausstiegsgesetz entgegenzutreten und das Atomausstiegsgesetz zu verteidigen.

„Mehr als ein Jahr, nachdem acht Atomkraftwerke ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren haben, sind noch immer nicht alle notwendigen Stilllegungsanträge gestellt. Negativ fallen die Schleswig-Holsteinischen Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf, auch wenn wir für Brunsbüttel bald einen entsprechenden Antrag erwarten.  Wir haben einen Zustand, in dem wir das beschlossene Atomausstiegsgesetz nicht durchsetzen können. Das kann nicht angehen“, kritisierte der für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeminister Robert Habeck. Das geltende Recht sei lückenhaft und enthalte keine expliziten Regelungen, in welchem Zeitrahmen Betreiber Stilllegungsanträge stellen und eine Stilllegung abwickeln müssen. „Mit unserem Entwurf schließen wir eine eklatante Lücke im Atomgesetz – auch für die neun weiteren Atomkraftwerke, die in den kommenden Jahren in einem gestaffelten Zeitplan sukzessiv  bis spätestens Ende 2022 noch vom Netz gehen müssen.“

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, den sicheren Einschluss als Rückbauvariante nicht mehr zuzulassen, sondern nur den kompletten Abbau der Anlage. „Das ist politisch und fachlich geboten. Es ist wichtig, dass qualifiziertes, erfahrenes Personal, das auch über sehr tiefe anlagenspezifische Kenntnisse verfügt, am Rückbau beteiligt ist. Die ungelöste Endlagerfrage ist kein Argument gegen einen Rückbau. Wer sich dahinter verstecken will, der will offenbar die Umsetzung des Ausstiegs auf den Sanktnimmerleinstag verschieben. Es ist zwar unbefriedigend, dass es kein Endlager gibt, aber es wäre falsch, der Bevölkerung die Belastungen länger als nötig zuzumuten“, sagte Habeck.

Die Lagerung hochradioaktiver, abgebrannter Brennelemente erfolgt – wie im Rahmen des Atomausstieg-Konsenses von 2002 vorgesehen – in standortnahen Zwischenlagern, solange, bis ein Endlager zur Verfügung steht. „Das unterstreicht nur einmal mehr, dass wir mit der Atomenergie einen Blindflug ohne Landebahn begonnen haben und schnell ein Endlagersuchgesetz brauchen“, betonte der Minister.

Folgende Punkte sind in der geplanten Novelle geregelt:

•             Streichung der Stilllegungsvariante „sicherer Einschluss“ und Festschreibung einer Pflicht der Betreiber, die Anlagen nach endgültiger Betriebseinstellung oder dem Verlust der Berechtigung zum Leistungsbetrieb unverzüglich endgültig stillzulegen und den vollständigen Abbau sowie die Beseitigung der Anlage bis zur grünen Wiese herbeizuführen.

•             Gesetzliche Verankerung von verschiedenen Fristen, binnen derer Betreiber Stilllegungsanträge stellen müssen.

•             Möglichkeiten für die Behörden, um die genannten Punkte mit Auflagen und Anordnungen durchzusetzen zu können.

•             Verstöße gegen Anordnungen, Auflagen etc. der zuständigen Behörden zur Durchsetzung der Stilllegungspflichten können danach mit Geldbußen bis zu einer Million Euro geahndet werden. Der bisherige Bußgeldrahmen für nach dem Atomgesetz zu ahndende Ordnungswidrigkeiten lag zwischen 500 € bis 50.000 €.

In den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden der Kernkraftwerksbetreiber E.ON, RWE und Vattenfall will die Landesregierung zudem gemeinsam mit Baden-Württemberg eine Stellungnahme abgeben. Sie soll belegen, dass die 13. Atomgesetznovelle, mit der der Atomausstieg besiegelt wurde, sachlich gerechtfertigt und rechtmäßig ist. „Die Reaktorkatastrophe von Fukushima hat eine Neubewertung der Risiken der Kernenergie erforderlich gemacht“, betonte Habeck. „Auch der jüngste europäische Testbericht hat aufgezeigt, wie viele Mängel die AKW haben.“

 

 

×