Erhöhte Krebsraten in Erdgasförderregion: Nur ausweichende Antworten der Bundesregierung

„Ausweichend und ungenau“, so bezeichnete der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss die Antwort des Gesundheitsministeriums (ab S. 30 des Plenarprotokolls) auf seine mündliche Frage, was die Bundesregierung nach einem Brief von über 200 Ärzten zur Aufklärung der erhöhten Krebsrate in der Erdgasförderregion im niedersächsichen Landkreis Rotenburg beitragen will.

Mehr dazu in den nachfolgend verlinkten Presseartikeln:

http://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/krebszahlen-linken-abgeordneter-zdebel-fordert-hilfe-bundes-6077880.html

siehe auch:

http://www.jungewelt.de/m/2016/01-29/005.php

 

 

Krebserkrankungen in Erdgasförderregion – Was unternimmt die Bundesregierung zur Ursachenforschung?

HubertusZdebel-02072015-NaProAngesichts der überdurchschnittlich vielen Krebserkrankungen in der niedersächsischen Erdgasförderregion Rotenburg/Wümme haben über 200 Ärzte aus dem Landkreis einen Offenen Brief an Landesgesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) geschrieben, in dem sie eine Erforschung der Ursachen verlangen. „Ich habe jetzt auch die Bunderegierung damit konfrontiert und ihr die mündliche Frage gestellt, was sie zu unternehmen gedenkt, um die Forderung der Ärzte an die Landesministerin, endlich ausreichend finanzielle Mittel zur Ursachenforschung bereitzustellen, durchzusetzen“, so MdB Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss.

Zdebel weiter: „Diesen Brief haben die Ärzte ja bereits im Oktober 2015 geschrieben. Geschehen ist aber noch immer nichts. Dabei ist ihre Forderung absolut berechtigt. Zwar gilt die Ursache der fast um das Doppelte gestiegenen Blut- und Lymphdrüsen-Krebsrate bei Männern in der Region als ungeklärt. Doch es liegt nahe, dass die Erkrankungen mit der Förderung von sogenanntem konventionellem Erdgas in den vergangenen Jahrzehnten – auch mittels Fracking – zusammenhängen.

Deshalb ist hier auch die Bundesregierung in der Verantwortung, die schließlich selbst ein Frackingerlaubnisgesetz verabschieden will. Ich bin gespannt auf ihre Antwort in der parlamentarischen Fragestunde am kommenden Mittwoch, den 27.1.2016.“

Studie der BGR bestätigt: Fracking besitzt keinen gesellschaftlichen oder ökologischen Nutzen

140401-hubertus-zdebel-553x300„Es gibt kein gesellschaftliches Interesse an Fracking, höchstens ein betriebswirtschaftliches Interesse der Gaskonzerne. Außerdem besteht bei der Anwendung der Fracking-Technik eine erhebliche Erdbebengefahr“, kommentiert Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Obmann im Umweltausschuss die nun veröffentlichte Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).

Zdebel weiter: „Die BGR hat das Schiefergaspotential in Deutschland deutlich nach unten korrigieren müssen. Während in ihrer Potentialstudie aus dem Jahr 2012 im Mittel noch von einer Gesamtmenge von 1,3 Billionen Kubikmeter Gas in der Tiefe zwischen 1.000 bis 5.000 m ausgegangen wurde, sind es nun nur noch 0,8 Billionen Kubikmeter. Auch eine Abschätzung, die den Bereich von 500 bis 1000 m zusätzlich berücksichtigt, konnte das Ergebnis nicht wesentlich verändern. Selbst bei dieser Hinzuziehung bleibt das Potential unter 1,0 Billionen Kubikmeter. Schon die Potentialstudie der BGR aus dem Jahr 2012 zeigte die vernachlässigbare Bedeutung einer potentiellen Schiefergasförderung. Dies wurde jetzt nicht nur bestätigt; vielmehr wurde die Bedeutung noch einmal deutlich herabgesetzt. Ich sehe mich daher in meiner Position bestätigt.“

Auch hinsichtlich seiner Haltung zur Entstehung von Erdbeben sieht sich Hubertus Zdebel durch die BGR-Studie bestätigt: „Im Abschnitt zur induzierten Seismizität muss die BGR zugeben, dass Erdbeben durch Fracking in geologischen Störungszonen deutlich stärker sein können als in anderen Bereichen. Dies ist durch seismische Ereignisse im britischen Blackpool und im kanadischen British Columbia deutlich geworden. Kleine Störungszonen können jedoch in der Regel nicht im Vorfeld ermittelt werden. Auch die BGR kann hierzu kein Konzept vorstellen. Damit bleibt Fracking gerade hinsichtlich der Erdbebengefahr eine unbeherrschbare Risikotechnik.“

Hubertus Zdebel zieht die Schlussfolgerung: „Die energiepolitische Bedeutung von gefracktem Gas ist marginal. Die durch Fracking hervorgerufenen ökologischen Schäden sind erheblich. Statt auf eine gefährliche Technik zu setzen, muss verstärkt in die Nutzung erneuerbarer Energien investiert werden und Fracking ohne Ausnahmen verboten werden.“

Bundesregierung antwortet: Gutachten zu Schiefergas-Vorkommen erst ab 18.1.2016 öffentlich

Der Abschlussbericht der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zur Ressourcenabschätzung von Schiefergas und -öl in Deutschland verzögert sich weiter und soll nun ab Montag, dem 18. Januar 2016 auf den Internetseiten der BGR veröffentlicht werden. Das kündigt die Bundesregierung zumindest in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage von MdB Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss an.

Über den Grund der Verzögerung schweigt die Regierung sich jedoch aus. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass BGR-Präsident Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel bereits im November 2014 in einem Vortrag  darauf hingewiesen hatte, dass das Erdgaspotenzial aus Schiefergas nach unten korrigiert werden müsste.

Wir werden das BGR-Gutachten sehr genau prüfen und auf diesen Seiten unsere Einschätzung zu den Ergebnissen veröffentlichen.

Frackingverbot muss in den Landesentwicklungsplan (LEP) NRW – Hubertus Zdebel schickt Einwendung gegen Entwurf der Landesregierung

HubertusZedebl-012Mit dem zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) versucht die SPD-Grüne Landesregierung den Eindruck zu erwecken, sie wolle Fracking in NRW verhindern. Doch statt einen umfassenden Ausschluss im LEP NRW vorzusehen, präsentiert die Landesregierung eine Mogelpackung. Dagegen regt sich Widerstand. Wie viele andere Fracking-Gegnerinnen und -Gegner hat auch Hubertus Zdebel eine Einwendung mit konkreten Änderungsvorschlägen zum Entwurf der Landesregierung an die Düsseldorfer Staatskanzlei geschickt.

Solche Stellungnahmen kann jede und jeder Einzelne schicken, auch Fraktionen in Stadträten und Kreistagen können aktiv werden. Als Vorlage hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) Musterstellungnahmen erarbeitet, die von seiner Homepage heruntergeladen werden können. Fraktionen in Stadträten und Kreistagen haben die Möglichkeit, einen Musterantrag herunterzuladen und diesen im Rat, Kreistag oder dem jeweiligen Fachausschuss zu stellen. Sollte dies erforderlich sein, kann dies auch als Dringlichkeitsantrag erfolgen.

Die Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen an die Düsseldorfer Staatskanzlei endet am 15.1.2015. Zudem ist auf der Homepage auch ein Musteranschreiben an die jeweilige Kommune zu finden, damit diese eine kritische Stellungnahme zum LEP NRW abgibt.

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