Studie der BGR bestätigt: Fracking besitzt keinen gesellschaftlichen oder ökologischen Nutzen

140401-hubertus-zdebel-553x300„Es gibt kein gesellschaftliches Interesse an Fracking, höchstens ein betriebswirtschaftliches Interesse der Gaskonzerne. Außerdem besteht bei der Anwendung der Fracking-Technik eine erhebliche Erdbebengefahr“, kommentiert Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Obmann im Umweltausschuss die nun veröffentlichte Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).

Zdebel weiter: „Die BGR hat das Schiefergaspotential in Deutschland deutlich nach unten korrigieren müssen. Während in ihrer Potentialstudie aus dem Jahr 2012 im Mittel noch von einer Gesamtmenge von 1,3 Billionen Kubikmeter Gas in der Tiefe zwischen 1.000 bis 5.000 m ausgegangen wurde, sind es nun nur noch 0,8 Billionen Kubikmeter. Auch eine Abschätzung, die den Bereich von 500 bis 1000 m zusätzlich berücksichtigt, konnte das Ergebnis nicht wesentlich verändern. Selbst bei dieser Hinzuziehung bleibt das Potential unter 1,0 Billionen Kubikmeter. Schon die Potentialstudie der BGR aus dem Jahr 2012 zeigte die vernachlässigbare Bedeutung einer potentiellen Schiefergasförderung. Dies wurde jetzt nicht nur bestätigt; vielmehr wurde die Bedeutung noch einmal deutlich herabgesetzt. Ich sehe mich daher in meiner Position bestätigt.“

Auch hinsichtlich seiner Haltung zur Entstehung von Erdbeben sieht sich Hubertus Zdebel durch die BGR-Studie bestätigt: „Im Abschnitt zur induzierten Seismizität muss die BGR zugeben, dass Erdbeben durch Fracking in geologischen Störungszonen deutlich stärker sein können als in anderen Bereichen. Dies ist durch seismische Ereignisse im britischen Blackpool und im kanadischen British Columbia deutlich geworden. Kleine Störungszonen können jedoch in der Regel nicht im Vorfeld ermittelt werden. Auch die BGR kann hierzu kein Konzept vorstellen. Damit bleibt Fracking gerade hinsichtlich der Erdbebengefahr eine unbeherrschbare Risikotechnik.“

Hubertus Zdebel zieht die Schlussfolgerung: „Die energiepolitische Bedeutung von gefracktem Gas ist marginal. Die durch Fracking hervorgerufenen ökologischen Schäden sind erheblich. Statt auf eine gefährliche Technik zu setzen, muss verstärkt in die Nutzung erneuerbarer Energien investiert werden und Fracking ohne Ausnahmen verboten werden.“

Bundesregierung antwortet: Gutachten zu Schiefergas-Vorkommen erst ab 18.1.2016 öffentlich

Der Abschlussbericht der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zur Ressourcenabschätzung von Schiefergas und -öl in Deutschland verzögert sich weiter und soll nun ab Montag, dem 18. Januar 2016 auf den Internetseiten der BGR veröffentlicht werden. Das kündigt die Bundesregierung zumindest in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage von MdB Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss an.

Über den Grund der Verzögerung schweigt die Regierung sich jedoch aus. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass BGR-Präsident Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel bereits im November 2014 in einem Vortrag  darauf hingewiesen hatte, dass das Erdgaspotenzial aus Schiefergas nach unten korrigiert werden müsste.

Wir werden das BGR-Gutachten sehr genau prüfen und auf diesen Seiten unsere Einschätzung zu den Ergebnissen veröffentlichen.

Frackingverbot muss in den Landesentwicklungsplan (LEP) NRW – Hubertus Zdebel schickt Einwendung gegen Entwurf der Landesregierung

HubertusZedebl-012Mit dem zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) versucht die SPD-Grüne Landesregierung den Eindruck zu erwecken, sie wolle Fracking in NRW verhindern. Doch statt einen umfassenden Ausschluss im LEP NRW vorzusehen, präsentiert die Landesregierung eine Mogelpackung. Dagegen regt sich Widerstand. Wie viele andere Fracking-Gegnerinnen und -Gegner hat auch Hubertus Zdebel eine Einwendung mit konkreten Änderungsvorschlägen zum Entwurf der Landesregierung an die Düsseldorfer Staatskanzlei geschickt.

Solche Stellungnahmen kann jede und jeder Einzelne schicken, auch Fraktionen in Stadträten und Kreistagen können aktiv werden. Als Vorlage hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) Musterstellungnahmen erarbeitet, die von seiner Homepage heruntergeladen werden können. Fraktionen in Stadträten und Kreistagen haben die Möglichkeit, einen Musterantrag herunterzuladen und diesen im Rat, Kreistag oder dem jeweiligen Fachausschuss zu stellen. Sollte dies erforderlich sein, kann dies auch als Dringlichkeitsantrag erfolgen.

Die Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen an die Düsseldorfer Staatskanzlei endet am 15.1.2015. Zudem ist auf der Homepage auch ein Musteranschreiben an die jeweilige Kommune zu finden, damit diese eine kritische Stellungnahme zum LEP NRW abgibt.

Mit TISA-Freihandelsabkommen droht Fracking

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Geheime Verhandlungsunterlagen sind Freibrief fürs Fracking

Zu den an die Öffentlichkeit gelangten geheimen Verhandlungsunterlagen des TISA-Abkommens (Trade in Services Agreement) erklärt der Bundestagsabgeordneter Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss:

„Mit TISA planen Energiewirtschaft und deren politische Handlanger die vollständige Liberalisierung der globalen Energiemärkte und nehmen dabei keinerlei Rücksicht auf Gesundheit und Umwelt. Das jetzt öffentlich gewordene Papier schlägt ausdrücklich eine ‚Technologie-Neutralität‘ vor. Wenn ein Land seinen Energiemarkt für ausländische Konzerne öffnet, dann dürfe das nicht nur für einzelne Energieträger, sondern müsse für alle gelten – ganz gleich, ob es sich dabei um Solar, Atom, Wind, Kohle, Öl, Geothermie oder Fracking handelt.

Unter diesem Deckmantel sollen Fracking, Kohle und Atom-Energie geschützt werden, während der Ausbau erneuerbarer Energien behindert werden würde. Selbst die viel zu geringen Fracking-Regulierungen, die von der CDU-SPD-Bundesregierung vorgeschlagen wurden, könnten mit TISA als eine nicht legitime Einschränkung angesehen werden und damit hinfällig werden.

Wer über Fracking redet, darf über die Freihandelsabkommen TISA, TTIP und CETA nicht schweigen. Die geplanten Abkommen könnten Fracking-Konzernen den Weg ebnen, um Gesundheit- und Umweltschutz zu umgehen. Außerdem könnten die Fracking-Konzerne mit TTIP und CETA milliardenschweren Schadensersatz für Verbote oder Regulierungen von Fracking einklagen. DIE LINKE fordert daher nicht nur ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking, sondern auch den sofortigen Stopp der Verhandlungen zu  TISA, TTIP und CETA. Es muss Schluss mit der Deregulierung des internationalen Handels sein. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Regulierung, damit die Umwelt und die Menschen nicht auf der Strecke bleiben.“

Nachbesserungen am Landesentwicklungsplan NRW zwingend erforderlich, um Fracking umfassend auszuschließen

HubertusZedebl-012„Entgegen dem Eindruck, den die SPD-Grünen Landesregierung in NRW hervorrufen will, wird Fracking im neuen Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) nicht umfassend ausgeschlossen. Die Landesregierung präsentiert stattdessen eine Mogelpackung. Fracking im Sandgestein wäre demnach erlaubt. Erkundungsbohrungen, Probe- und Forschungsbohrungen sind in jedem Gestein erlaubt“, kritisiert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Dies ist exakt die Linie von SPD-Wirtschaftsminister Gerald Duin, der den systematischen Einstieg in Fracking plant. So kann Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung nicht halten, Fracking im Bundesland nicht zuzulassen. Ich fordere die Landesregierung auf, nachzubessern und Fracking im Landesentwicklungsplan umfassend auszuschließen.“

Zdebel weiter: „Im LEP NRW wird Fracking lediglich für sogenannte ‚unkonventionelle Lagerstätten‘ ausgeschlossen. Nach den Vorstellungen der Landesregierung gehören hierzu nur Schiefergas- und Flözgasreservoirs. Insbesondere Sandgesteine werden zu den konventionellen Lagerstätten gezählt und damit für Fracking freigegeben. Erste Betreiber in NRW zielen schon auf das Sandgestein ab, so dass Fracking zur industriellen Gasförderung keineswegs ausgeschlossen ist. Gerade an der Grenze zu Niedersachsen, auf dessen Landesgebiet großflächige Sandsteinformationen liegen, ist mit gashaltigem Sandgestein zu rechnen.

Der Hinweis im LEP NRW, dass Fracking im Sandgestein ‚eine sichere Technologie‘ sei, ist grob irreführend. In Niedersachsen etwa wurde bereits in Sandgestein gefrackt – ohne dass dort jemals eine systematische Untersuchung auf Umweltschäden erfolgt wäre. Damit ist und bleibt Fracking auch in Sandgestein ein unkalkulierbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Hinzu kommt, dass der LEP NRW Fracking selbst im Schiefergestein und Kohleflözen nicht vollständig ausschließt. Ausgeschlossen wird hier lediglich die ‚Gewinnung‘ von Erdgas, d.h. die industrielle Förderung. Nicht ausgeschlossen wird hingegen die ‚Aufsuchung‘. Dies sind Tätigkeiten zur Entdeckung oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen. Sie umfassen etwa Erkundungsbohrungen, Probebohrungen und Forschungsbohrungen, bei denen dann aber auch Fracking zur Anwendung kommen kann.“

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