Volksentscheid Energienetze: Handelskammer agierte rechtswidrig – und in Sachen Olympia?

Handelskammer und Senat: Vorderseite und Rückseite des Hamburger Rathauses. Foto: Dirk Seifert
Handelskammer agierte rechtswidrig gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ . Foto: Dirk Seifert

Das massive und millionenschwere Engagement der Hamburger Handelskammer gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – unser Netz“ und an der Seite von Vattenfall und E.on war rechtswidrig. Kläger war der Hamburger Unternehmer und Eimsbüttler Grünen-Vorsitzende Dominik Lorenzen. Interessantes Urteil, nicht zuletzt, weil es vor allem die Handelskammer war, die die gerade per Referendum gescheiterte Olympia-Bewerbung an die Startlinie schob und den Senat massiv angetrieben hatte. Vielleicht findet sich ja jemand, der auch dieses Engagement der Kammer beklagt?

Das Abendblatt berichtet über das Urteil des Verwaltungsgerichts, „dass die Kammer nicht berechtigt gewesen sei, sich so deutlich gegen den Netzerückkauf zu positionieren. So sei es rechtswidrig gewesen, dass die Kammer sich der Initiative „Nein zum Netzkauf“ angeschlossen habe und mit ihrem Logo für die auf Plakaten und in Anzeige veröffentlichten Erklärung „Nicht mit meinem Geld“ geworben habe.“

Außerdem schreibt Meyer-Wellmann: „Als ebenfalls widerrechtlich stufte das Gericht die Äußerungen von Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz ein, das Anliegen des Volksentscheids sei ein „Schildbürgerstreich“ und führe zum „Verplempern“ von Geld, wie er es bei der Gründung der Nein-Initiative gesagt hatte und wie es im August 2013 auch im Hamburger Abendblatt zu lesen war. Ebenfalls rechtswidrig sei die Mitwirkung der Kammer an einer in Zeitungen erschienenen Anzeigen-Sonderveröffentlichung „Gemeinsam für Hamburg – Power-Bündnis: Vattenfall und die Stadt Hamburg sichern gemeinsam die Energieversorgung der Hansestadt“ gewesen.“

Das Engagement der Handelskammer sorgte seinerzeit für viel Empörung. Vor allem, weil die Unternehmen, die mit ihren Beiträgen die HK finanzieren,  Zwangsmitglieder sind. Nach dem Volksentscheid gründete sich eine Initiative unter dem Namen „Die Kammer sind wir„, die bei den Wahlen zum Plenum der Handelskammer mit einem guten Dutzend VertreterInnen beteiligt war und für zahlreiche heftige Debatten sorgte.

Handelskammer und auch die Wirtschaftsbehörde halten sich mit ihren Reaktionen auf das Urteil „bedeckt“, heißt es im Abendblatt. Das berichtet auch die taz: „Ungewohnt schweigsam hingegen reagierte Schmidt-Trenz auf ein Gerichtsurteil in eigener Sache. Vergangene Woche nämlich verhängte das Hamburger Verwaltungsgericht der Handelskammer und ihrem meinungsstarken Frontmann einen Maulkorb. Die Handelskammer habe sich mit politischen Statements zurückzuhalten, befand das Gericht.“

RWE und E.on: Große Verluste – Kein Geschäft

Finale_SaleDer Substanzverlust der ehemaligen Stromgiganten RWE und E.on geht unvermindert weiter. Als Reaktion auf die gerade von RWE veröffentlichten neuen Quartalszahlen bricht die Aktie erneut um 10 Prozent ein. E.on hatte seine Daten vor wenigen Tagen ebenfalls veröffentlicht und Wertberichtigungen vor allem im konventionellen Kraftwerksbereich in Höhe von acht Milliarden Euro vorgenommen. Auch diese Daten führten zu Aktienverlusten. Aussicht auf Besserung gibt es kaum: Mit durchschnittlich 29 Euro für die Megawattstunde liegen die Preise an der Strombörse oftmals deutlich darunter. Damit sind selbst in abgeschriebenen Kraftwerken kaum noch die Betriebskosten einzuspielen.

„Der Gewinn von RWE steigt kräftig. Aber nur, weil der Energieriese die Ölfördertochter Dea verkauft hat. Im Kraftwerksgeschäft geht es weiter bergab.“ Das berichtet das Handelsblatt über die jüngsten Zahlen. Der Verkauf der Dea bringt zwar Geld, nicht zuletzt auch um die Aktionäre bedienen zu können. Aber damit gibt es auch einen tiefen Einschnitt in die Substanz von RWE. Wichtig ist auch: Während E.on mit 8,3 Mrd. Euro Wertberichtigungen im Kraftwerkspark vorgenommen hat, verschiebt RWE diesen unvermeidlichen Schritt zunächst in die Zukunft.

Auch auf lange Sicht wird es im Bereich der Strompreise keine wirklichen Verbesserungen für die Konzerne und ihren konventionellen Kraftwerkspark geben. Davon sind aber nicht nur RWE oder E.on, sondern auch immer mehr kommunale Stadtwerke betroffen. Ebenso problematisch ist diese Entwicklung insbesondere auch für kraft-wärme-gekoppelte Anlagen und Gaskraftwerke. Gerade diese letzteren Anlagen stehen wegen des teureren Gaspreises gegenüber der Kohle unter extremem Druck, was wegen deren um die Hälfte niedrigeren CO2-Emissionen richtig schlecht für das Klima ist.

Noch vor wenigen Jahren erzielten die Atomkonzerne Preise von deutlich 60 Euro je Megawattstunde. Das ist angesichts der Erneuerbaren Energien, die weiter in den Markt drängen, längst Geschichte. Für das kommende Jahr werden Preise von durchschnittlich 29 Euro je MWh gehandelt. Doch vielfach werden die Preise wie auch schon heute deutlich unter diesen Preisen liegen. Und das wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern, denn einerseits sind die Überkapazitäten enorm und andererseits legen die Erneuerbaren weiter zu. Die Umstrukturierung der ehemaligen Giganten geht vergleichsweise langsam, kommt von sehr niedrigem Niveau im Bereich der Erneuerbaren und zielt in Bereiche, die erst langsam aufgebaut werden müssen. Das braucht nicht nur Kapital, sondern schlicht auch Zeit. Beides wird immer knapper. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund schreibt die Wirtschaftswoche mit Blick auf RWE: DEA reißt es für RWE raus – noch! Denn viel ist nicht mehr da, womit RWE die massiven Verluste zumindest oberflächlich kompensieren kann.

E.on spaltet zum Jahreswechsel sein Kohlegeschäft in eine unabhängige Gesellschaft Uniper ab. Hier sollen die Risiken des alten Geschäfts gebündelt werden. Andere nennen das Bad Bank. Der Versuch, auch das ebenfalls betroffene Atomgeschäft in diese Abspaltung zu verlagern, ist zwar vorerst gescheitert, nach dem die Bundesregierung nun mit einem Nachhaftungsgesetz die Mutterkonzerne stärker als bisher in die Verantwortung nehmen will. Aber damit bleiben diese Risiken für Rückbau und Atommülllagerung in der Muttergesellschaft und belasten den vermeintlichen Neustart schwer.

Der Spiegel erinnert auch daran: „Schon für 2014 hatte E.on einen Rekordverlust von 3,2 Milliarden Euro ausgewiesen. Grund waren damals vor allem Abschreibungen auf Kraftwerke im Ausland.“

Vattenfall baut ab: Noch mehr Arbeitsplätze sollen weg

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Immer weniger Beschäftigte bei den ehemals großen Stromkonzernen. Vattenfall will nun weitere „Kostensenkungen“ und Auslagerungen auf den Weg bringen. Foto: Vattenfall / HEW: Gruppenbild der Einkassierer und Ableser.

Der schwer angeschlagene Vattenfall-Konzern will weiter „Kosten“ einsparen, sprich Personal abbauen. Vorstandschef Magnus Hall „kündigte weitere Kostensenkungen an.„Wir prüfen nun unter anderem die Möglichkeit, Teile unserer Verwaltung und der IT an externe Dienstleister auszulagern.“ Zuvor hatte er bereits den Abbau von 1000 Jobs auf den Weg gebracht“, berichtet das Handelsblatt. Tatsächlich sind weit mehr Arbeitsplätze abgebaut worden. Von ehemals deutlich über 20.000 Mitarbeitern Anfang der 2000er Jahre hat Vattenfall heute nur noch rund 15.000 Arbeitsplätze in Deutschland. Rund 1.000 Arbeitsplätze sind durch die Rekommunalisierung in Hamburg verlagert worden.

Der Arbeitsplatzabbau bei den ehemaligen Stromgiganten RWE, E.on und Vattenfall hält seit Jahren an. Dafür verantwortlich ist auch die jahrelange Ignoranz der Konzernleitungen gegenüber den Entwicklungen der Energiewende, das unsinnige Festhalten an der Atom- und Kohlepolitik und auch zahlreiche Fehlinvestitionen in Europa, die zu einem enormen Schuldenberg geführt haben. Wie so oft, werden die Fehler der Geschäftsleitungen nun auf dem Rücken der MitarbeiterInnen ausgetragen.

  • Heinz-J. Bontrup und Ralf-M. Marquardt haben in einem Arbeitspapier für die gewerkschaftsnahe Böckler-Stiftung die „Chancen und Risiken der Energiewende“ unter die Lupe genommen. Hier finden Sie das Papier zum download als PDF. Dieses Papier ergänzt bzw. aktualisiert das „Kritische Handbuch der Energiewirtschaft“, das die beiden Autoren vor einiger Zeit ebenfalls bei der Böckler-Stiftung veröffentlicht haben. Informationen zu diesem äußerst lesenswerten Buch finden Sie hier.
  • Greenpeace: Atomkonzerne am Abgrund – Die Krise ist weitgehend hausgemacht

Vattenfall will bis Mitte nächsten Jahres das gesamte Braunkohlegeschäft in Brandenburg und Sachsen verkaufen. Bis zu 8.000 Arbeitsplätze sind damit verbunden. Neben Greenpeace stehen derzeit offenbar nur zwei tschechische Interessenten auf dem Plan. Vattenfall spricht davon, dass der Wert des Geschäfts zwischen zwei bis drei Milliarden Euro betragen soll. Es dürfte allerdings zweifelhaft sein, ob der Konzern diesen Preis tatsächlich realisieren kann, denn allzu rosig sieht es trotz der Milliarden-Geschenke durch die Bundesregierung für das Braunkohlegeschäft nicht aus.

Gewinne aus der Stromerzeugung dürften in Zukunft eher weiter gering ausfallen. Schon heute liegen die Börsen-Strom-Preise allzu oft unter 30 Euro je Megawattstunde (MWh) und selbst wenn in nächster Zeit mit den Kraftwerksabschaltungen die Überkapazitäten verringert werden, dürfte das Wachstum bei den Erneuerbaren Energien – nicht nur in Deutschland – den Strompreis weiter auf deutlich niedrigem Niveau halten oder sogar noch weiter absenken.

Ohne TTIP: Stromkonzerne bekommen Milliarden für überflüssige Braunkohlekraftwerke und Atommüll

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Auch ohne TTIP: Milliarden-Geschenke für die ehemaligen Stromgiganten auf Kosten der BürgerInnen.

Die Bundesregierung demonstriert einmal mehr, wie man den ach so leidenden Konzernen mit Milliarden-Summen unter die Arme greift. Was braucht es da noch TTIP, wenn vor allem RWE und Vattenfall für die Abschaltung unnötiger Braunkohlekraftwerke künftig mit 1,6 Mrd Euro als entgangene Gewinne vorsorglich entschädigt werden. Zur Belohnung kündigt RWE denn auch schon mal den Abbau von bis zu weiteren 1.000 Arbeitsplätzen an. Weitere Kostenentlastungen, an denen dann auch E.on und EnBW massiv beteiligt sein werden, stehen auf dem Programm: Mit einer neuen Atom-Kommission unter der Leitung von Ole von Beust, Michael Platzeck und Jürgen Trittin soll ein Weg gesucht werden, wie man die Atomkonzerne von den (wachsenden) Kosten für den AKW-Rückbau und die Atommülllagerung entlasten kann.

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel dürfte künftig als absoluter Tiefflieger durchgehen. So wie er die Einschränkung von Waffenexporten versprochen hat und das Gegenteil dabei rauskommt, so ist im Grundsatz auch seine Klimaabgabe vor allem mit Blick auf die vollkommen überflüssigen Braunkohlekraftwerke ein echter Rohrkrepierer.

So schreibt die Lausitzer Rundschau: „RWE, Vattenfall und Mibrag müssen für den Klimaschutz bis 2020 nun schrittweise 13 Prozent der deutschen Braunkohle-Kapazitäten stilllegen – dafür gibt es über sieben Jahre je 230 Millionen Euro. Macht zusammen 1,61 Milliarden Euro. Zahlen müssen das die Stromkunden.“ Bezogen auf die Stromrechnung von Privatkunden, wäre das ein Betrag von 1,75 Euro im Jahr.

Völlig an der Sache vorbei, wird das in den Medien als „Hartz IV für Kohlekraftwerke“ bezeichnet. Das ist blanker Unsinn, denn mit Fördern und Fordern hat das absolut nichts zu tun. Richtiger dürfte es sein, wenn n-tv von einer Abwrackprämie spricht.

RWE ist ganz begeistert von dieser Finanzspritze aus dem Wirtschaftsministerium und kündigt denn auch gleich mal – siehe Der Westen – an: „Die Abschaltung von fünf Braunkohle-Kraftwerksblöcken des Essener Energieversorgers RWE hat Folgen: 800 bis 1000 Arbeitsplätze dürften wegfallen.“

Weiter heißt es dort: „Der Kompromiss mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sieht vor, dass bundesweit 20 Blöcke zunächst in eine vierjährige sogenannte Sicherheitsbereitschaft überführt und anschließend komplett vom Netz gehen. Damit sollen 12,5 Millionen Tonnen des klimaschädlichen Kohlendioxid eingespart werden. Von den 2700 Megawatt, die schrittweise aufgegeben werden, entfallen mit 1500 MW mehr als die Hälfte auf RWE.“

Mit dieser Maßnahme bekommen die betroffenen Unternehmen eine ordentliche Finanzspritze. Angesichts der Strompreise, die weiterhin am wegbrechen sind, dürfte das für die Konzerne also ein guter Deal sein.

Und der nächste Deal ist bereits in Planung. Darüber ist in diesem Blog schon berichtet worden: Weil die ehemaligen Stromgiganten über ein Jahrzehnt mit allen Mitteln die Energiewende zu verhindern suchten und sie mit massiven Fehlspekulationen Milliarden-Beträge versenkt haben, will die Bundesregierung ihnen nun offenbar bei den Kosten für den Atommüll entgegen kommen. Nichts anderes muss man erwarten, wenn man die nun von der Bundesregierung aus der Taufe gehobene neue Atomkommission und ihre Besetzung betrachtet. Neunzehn „Persönlichkeiten“ – so nennt es der Tagesspiegel – sollen das nun regeln.

Dass die Bundesregierung und ihr sozialdemokratischer Wirtschaftsminister zugunsten der Konzerne tricksen, sieht auch der Kommentator des Tagesspiegel: „Rückstelllungen der Atomkonzerne – Sigmar Gabriels Ablenkungsmanöver„, heißt es dort. „Für Probleme, deren Bearbeitung gerade nicht opportun ist, kennt die Politik ein bewährtes Mittel: Man beauftragt Experten mit der Erstellung eines Gutachtens und rechtfertigt mit der Expertise weitere Untätigkeit. Wie so ein Ablenkungsmanöver funktioniert, dafür lieferte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel jüngst ein wahres Lehrstück ab.“

Richtig. Jahrzehntelang galt die klare Ansage: Die Konzerne zahlen für den Atommüll. Dafür wurden ihnen extreme (Steuer-)Begünstigungen zugeschustert. Mit den Steuervorteilen und den Entsorgungs-Rückstellungen verfügten die Konzerne quasi über eigene Kreditinstitute, aus denen sie sich reichlich bedienten. Munter investierten sie seit der Liberalisierung der Strommärkte ab Anfang 2000 in ihre europäische Expansion – und fielen gewaltig auf die Fresse. Heute haben diese Konzerne enorme Schuldenberge und reichlich an Wert verloren. „RWE etwa ist an der Börse nur noch 7,4 Milliarden Euro wert, 2008 waren es noch 40 Milliarden“, stellt der Tagesspiegel fest und auch für E.on und Vattenfall gilt das sinngemäß.

Die Atom-Rückstellungen, das sagen selbst die von Gabriel beauftragten Gutachten, sind alles andere als sicher. Und daher wird das nächste große Geschenk vorbereitet und wieder werden die BürgerInnen zur Kasse gebeten, kein einziger Manager zur Verantwortung gezogen! Am Ende des nun kommenden „Ringens“ in der neuen Kommission werden die Atomkonzerne erneut Milliarden-Summen, für die sie die Verantwortung haben, nicht zahlen müssen. Es sei denn….

EuGH stärkt Klagemöglichkeiten für Umweltverbände

paragraphenGute Nachricht für den Umweltschutz und ein Rüffel für die Bundesrepublik: „Im Streit um Großprojekte wie Kraftwerke oder Straßen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Rechte von Anwohnern und insbesondere Umweltverbänden gestärkt. Deutschland muss seine Gesetze in mehreren Punkten ändern, damit insbesondere Verbände die bei Großprojekten übliche Umweltverträglichkeitsprüfung leichter gerichtlich überprüfen lassen können, urteilte am Donnerstag, 15. Oktober 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-137/14).“, meldet das Jura-Forum in einem Bericht zum Urteil.

Auch die Frankfurter Rundschau berichtet über dieses Urteil, das die EU gegen die Bundesregierung angestrengt hatte. Dort heißt es: „Die Bundesregierung muss nun das Verbandsklagerecht zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) in mehreren Punkten nachbessern. Bei Großprojekten wie Autobahnen, Flughäfen oder Industrieanlagen sind EU-weit solche Prüfungen vorgeschrieben. Dabei wird untersucht, wie groß die Auswirkungen auf Anwohner und Umwelt, zum Beispiel Naturschutzgebiete oder Gewässer, sind und ob die Umweltvorschriften eingehalten werden. Bereits in einem Urteil von 2011 hatte der EuGH moniert, dass Umweltverbände die Ergebnisse einer UVP nicht gerichtlich überprüfen lassen konnten. Daraufhin wurde ein Klagerecht für anerkannte Verbände wie BUND oder Nabu geschaffen. Der EU Kommission reichten diese Änderungen nicht aus.“

Hintergrund des Urteils ist laut Jura-Forum: „In einem Urteil zum Kohlekraftwerk Lünen in Nordrhein-Westfalen hatte der EuGH 2011 gerügt, dass Umweltverbände früher nicht eigenständig gerichtlich gegen die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgehen konnten (Urteil und JurAgentur-Meldung vom 12. Mai 2011, Az.: C-115/09). Daraufhin wurde das Umweltrecht nachgebessert und ein Klagerecht für anerkannte Umweltverbände geschaffen. Die EU-Kommission sah jedoch weiterhin Lücken im umweltrechtlichen Schutz bei Großprojekten und klagte gegen Deutschland. Der EuGH gab dem nun weitgehend statt.“

Vor allem die Umweltverbände haben nach diesem Urteil nun bessere Möglichkeiten, sich in Genehmigungsverfahren einzumischen. Die FR schreibt: „Bisher konnten klagende Verbände vor Gericht nur solche Erkenntnisse geltend machen, die sie bereits im Verwaltungsverfahren für das jeweilige Großprojekt vorgebracht hatten. Das wird nun geändert. Künftig müssen die Gerichte auch neue Erkenntnisse berücksichtigen. Weitere Neuerung: Bislang mussten bei Fehlern in der Umweltverträglichkeitsprüfung die Kläger nachweisen, dass das UVP-Ergebnis ohne diesen Fehler anders ausgefallen wäre. Nun liegt die Beweislast bei den Behörden.“

Auch „anwalt.de“ und die Süddeutsche berichten ausführlich über das EuGH-Urteil.

Der SZ ist zu entnehmen: „Das oberste EU-Gericht entsprach damit im Wesentlichen einer Klage der EU-Kommission, die den deutschen Rechtsschutz als Verstoß gegen EU-Recht gerügt hatte. Das kam nicht ganz überraschend: Der EuGH hat in den vergangenen Jahren immer wieder den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten gestärkt. Das Bundesumweltministerium kündigte an, die geforderten Änderungen umzusetzen. Das Urteil sei eine Aufforderung an die Planer, von Anfang an die Beteiligung der Bürger zu suchen, sagte ein Sprecher.“

In der FR wird festgehalten: „Die Umweltverbände sehen sich durch das Urteil bestätigt. „Unsere Erfolgsaussichten sind deutlich gestiegen, Projekte zu stoppen, bei denen die umwelt- und naturschutzrechlichen Belange nicht korrekt berücksichtigt wurden“, sagte BUND-Experte Magnus Wessel der FR. Das Urteil setze ein klares Signal, dass auch sonstige Versuche des deutschen Gesetzgebers, den Erfolg von Umweltklagen – etwa durch Einschränkung der gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen – zu erschweren, nicht mit EU-Recht konform seien. Als ein Beispiel für Probleme bei der UVP-Überprüfung gilt das Verfahren gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte 2009 die Klage des BUND abgewiesen, unter anderem mit der Begründung, die Angaben zum Vogelschlag in den angrenzenden Vogelschutzgebieten seien nicht früh genug eingeführt worden. Der damals beteiligte Frankfurter Anwalt Dirk Teßmer glaubt: „Hätte es die EuGH-Entscheidung damals schon gegeben, hätte die Klage des BUND meiner Meinung nach Erfolg haben müssen.““

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