Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU wollen Fracking-Forschung subventionieren

HubertusZdebel-02072015-NaPro„Das Abstimmungsergebnis im Forschungsausschuss des Bundestages zur Subventionierung der Fracking-Forschung zeigt, dass die Große Koalition weiterhin an Fracking festhält. So haben ihre Vertreter einen Änderungsantrag für den Forschungsetat zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung abgelehnt, der derartige Subventionen ausgeschlossen hätte.“ erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag im Umweltausschuss. „Damit haben sich CDU/CSU und SPD dazu bekannt, die von der Bevölkerung abgelehnte hochgefährliche Technik auch noch mit Steuergeldern zu fördern, die an die Gaskonzerne fließen.“

Zdebel weiter: „Bereits im Vorfeld der Abstimmung wurde klar, dass die Bundesregierung beim Thema Fracking-Forschung nicht mit offenen Karten spielt. Erst aufgrund einer schriftlichen Frage von mir musste sie zugeben, dass sie 4 bis 5 Millionen Euro Bundesmittel an Zuschüssen für Konzerne einplant, die fracken wollen. Doch ein Haushaltsposten hierfür war nicht zu identifizieren. Auf eine weitere Nachfrage musste das Forschungsministerium einräumen, dass die Millionen im Einzelplan 30 des Haushaltsentwurfs im Kapitel 3004, Titel 685 41 ‚Energietechnologien und effiziente Energienutzung – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben‘, eingeplant sind. Offensichtlich wollte die Bundesregierung die Bereitstellung dieser Mittel verschleiern, um einer Debatte aus dem Weg zu gehen. Dies ist vollständig gescheitert.“

Abschließend führt Hubertus Zdebel aus: „Das demonstrative Bekenntnis der Großen Koalition zur Subventionierung der Fracking-Forschung ist umso mehr ein Skandal als in zwei Wochen der Klimagipfel in Paris beginnt. Gefracktes Erdgas hat eine katastrophale Klimabilanz und konterkariert die Bemühungen zum Klimaschutz.“

 

Keine Rabatte für die Atomkonzerne!

HubertusZdebel-02072015-NaProDie Bundesregierung hat nun in letzter Minute doch noch einen Gesetzentwurf zur Haftungssicherung der Atomkonzerne vorgelegt, mit dem die Atomkonzerne daran gehindert werden sollen, sich durch Abspaltungen und Bad-Bank-Konstruktionen aus der Verantwortung und der Finanzierung ihrer radioaktiven Hinterlassenschaften stehlen zu können. In seiner Rede wirft Hubertus Zdebel, der Sprecher für den Atomausstieg der Linksfraktion der Union vor, bei dem Vorhaben erheblich gebremst zu haben. Zudem weise der vorliegende Gesetzentwurf erhebliche Mängel auf:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung legt heute einen Gesetzentwurf zur Haftungssicherung der Atomkonzerne vor. Damit sollen die Atomkonzerne daran gehindert werden, sich durch Abspaltungen und Bad-Bank-Konstruktionen aus der Verantwortung und der Finanzierung ihrer radioaktiven Hinterlassenschaften stehlen zu können.

Dieses Gesetz wäre vermutlich nicht notwendig, hätten diese und frühere Bundesregierungen rechtzeitig ihre Hausaufgaben gemacht!
Schon seit mehr als einem Jahrzehnt ist klar, dass die bisherigen Regelungen zu den Entsorgungs-Rückstellungen unverantwortlich und nur zugunsten der Atomkonzerne ausgerichtet waren. Sie sind Teil der jahrzehntelangen staatlichen Begünstigungen, mit denen sich die Bundesrepublik den Ausbau der Atomenergie organisierte. Auch, damit Deutschland international als Atommacht auf Abruf mitspielen konnte. Auch für diesen Zweck wurde über Jahrzehnte den Atomkonzernen jeder nur erdenkliche wirtschaftliche Vorteil angedient. Und diese Vorteile haben die Konzerne auch ohne jede Scheu ausgenutzt und Milliardengewinne eingestrichen.

Die Kritik an der Regelungen zur Kosten-Finanzierung des Atommülls durch die Konzerne ist mehr als zwei Jahrzehnte von allen Bundesregierungen praktisch ignoriert worden.

„Kriegskassen“ nannte man die Praxis der Entsorgungs-Rückstellungen, weil die Atomunternehmen quasi mit einer Hausbank ausgestattet waren. Diese Entsorgungs-Rückstellungen nutzten die Konzerne für ihre gescheiterten Investitionen seit der Liberalisierung der Strommärkte. Vattenfall kaufte mit den Rückstellungen der damaligen Hamburgischen Electricitäts Werke – HEW – die Berliner BEWAG und die ostdeutsche Braunkohle! E.on und RWE finanzierten aus dieser Kriegskasse ihre Beutezüge in Ost- und Südeuropa.

Jetzt, wo sich bei ihnen wegen dieser Fehlspekulationen enorme Schuldenberge aufgebaut haben, wollen sich die Atomkonzerne aus dem Staub machen.

Nicht nur Hermann Scheer hat in diesem Haus die Forderungen nach einer grundsätzlichen Neuordnung in Form eines öffentlichen rechtlichen Fonds für die Finanzierung der atomaren Erblasten schon Ende der 1990er Jahre erhoben.

Man kann es nicht anders sagen: Es ist auch eine Verantwortung der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die dieses Problem damals nicht angepackt hat und damit für das heutige Desaster auch eine Mitverantwortung trägt!

Ein solcher Fonds, wäre er rechtzeitig eingerichtet worden, hätte die Gelder aus der Verfügung der Atomkonzerne genommen und damit die Finanzmittel – die heute so sehr gefährdet sind – gesichert.

Den entsprechenden Antrag unserer Fraktion zur Gründung eines solchen Fonds gegen die Bad-Bank-Pläne der Konzerne hat aber die Mehrheit der Großen Koalition im Bundestag am 16. Oktober dieses Jahres abgelehnt.
Hinzukommt: Der Gesetzentwurf hat erhebliche Mängel.

Das Gesetz soll verhindern, dass Konzernmütter nicht für abgespaltene AKW-Töchter haften. Es funktioniert aber nicht umgekehrt, wenn die Reaktoren, wie jetzt im Falle E.ON, bei der Mutter bleiben, aber große Vermögenswerte aus dem Konzern ausgegliedert werden, die dann nicht mehr zur Haftung herangezogen werden können.

Am letzten Freitag hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Nachhaftungsgesetz genau auf dieses Problem hingewiesen: „Der Gesetzentwurf kann nicht verhindern, dass die Energiekonzerne selbst vermögenslos werden, zum Beispiel durch Abspaltung werthaltiger Vermögensbestandteile oder Aktiensplitting.“

Deswegen fordern wir, das Gesetz entsprechend zu verschärfen.
Außerdem fordern wir, das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus unserer Sicht dadurch, dass mindestens einer der Atomkonzerne zum 1. Januar 2016 Schritte unternehmen wird, die Einfluss auf die mit dem Gesetz angestrebte Sicherung der Nachhaftung der Unternehmen haben.

Diese Auffassung wird unterstützt durch das Schreiben des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Herrn Uwe Beckmeyer. MdB vom gestrigen Tage, in dem die Bundesregierung das Parlament davor warnt, das Gesetz zur Haftung der Stromkonzerne bei den Kosten des Atomausstiegs zu verzögern. Das Gesetz müsse unbedingt spätestens zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Andernfalls würden sich für den Bund «erhebliche Risiken» ergeben.
Diese Warnung der Bundesregierung geht in Richtung CDU/CSU, die gestern noch die Verabschiedung des Gesetzes auf die längere Bank schieben wollte. Trotz der bekannten Risiken.

Schon die neue Atom-Kommission ist ein Alarmsignal für die Steuerzahler. Ihre Zusammensetzung lässt erahnen, dass es der Bundesregierung darum geht, den Atomkonzernen Rabatte bei den Kosten für die Atommülllagerung zuzuschanzen. Nach den Milliardengeschenken bei den Braunkohlekraftwerken wird nun das nächste Steuergeschenk für die Stromkonzerne vorbereitet.

Dass die Bundesregierung eine Kommission einsetzt, in der DIE LINKE nicht einmal vertreten ist, spottet jedem Demokratieverständnis und ist kein Zufall: Mit uns ist eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die Bürger nicht zu machen!

Am Ende des Tages muss klar sein: Die atomare Zeche müssen diejenigen zahlen, die die wirtschaftlichen Vorteile jahrzehntelang eingefahren haben: Die Atomkonzerne und nicht die Steuerzahler.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

LINKE stellt Haushaltsantrag im Bundestag: Keine indirekten Subventionen für Fracking-Konzerne

Staatliche Zuschüsse für die Fracking-Technik kommen für den Bundestagsabgeordneten der LINKEN, Hubertus Zdebel nicht in Frage. Der Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss erklärt: „Wir haben einen Änderungsantrag zum Bundesforschungshaushalt für das Jahr 2016 gestellt, die wissenschaftliche Fracking-Begleitforschung der Konzerne von der Finanzierung mit öffentlichen Mitteln auszuschließen. Gleiches soll für die Dialogprozesse gelten, die nur dafür dienen sollen, in der Bevölkerung Akzeptanz für Fracking zu schaffen. Wir sind der Meinung: Fracking darf mit keinem Cent öffentlich gefördert werden. Statt die weitere Erforschung einer gefährlichen Sackgassentechnik öffentlich zu fördern, muss Fracking ohne Ausnahmen verboten werden. Das im Haushaltsentwurf verplante Geld muss für die Forschung und den Ausbau der Erneuerbaren Energien verwendet werden.“

Zdebel weiter: „Hellhörig wurden wir bereits durch die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 223 vom 6. August 2015. Darin gab die Regierung zu, dass sie 4 bis 5 Millionen Euro Bundesmittel an Zuschüssen für Konzerne einplant, die fracken wollen. Deshalb haben wir noch einmal konkret nachgehakt: Wir wollten wissen, ob und wo sich im Entwurf des Haushaltes die geplanten indirekten Subventionen für Fracking-Konzerne verbergen. Schließlich räumte das Forschungsministerium ein, dass diese im Einzelplan 30 des Haushaltsentwurfs im Kapitel 3004, Titel 685 41 ‚Energietechnologien und effiziente Energienutzung – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben‘, eingeplant sind. Daraufhin haben wir den Änderungsantrag gestellt.

Fracking ist eine Technik, über die insbesondere aufgrund der Erfahrungen in den USA bekannt ist, dass sie zu relevanten Grundwasserkontaminationen führt und Erdbeben erheblicher Stärke hervorruft. Hinzu kommt eine ungeklärte Entsorgungsproblematik. Die Erkenntnisse sind hinreichend, um Fracking als unbeherrschbare Risikotechnologie zu charakterisieren. Zudem besitzt Fracking keinen gesellschaftlichen, energiepolitischen oder ökologischen Nutzen. Profitieren würden lediglich die Gaskonzerne. Daher ist es nur konsequent, wenn sie ihre Aktivitäten vollständig selbst bezahlen.“

Bundesregierung muss Gesundheitsgefahren aufklären, statt Fracking zu erlauben

DIE LINKE stellt Fragenkatalog zu Gesundheitsgefahren der Erdgasförderung

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„Anscheinend will die CDU-SPD-Bundesregierung das Fracking-Erlaubnisgesetz abstimmen, noch bevor weitere Ergebnisse der Ursachenerkundung von erhöhten Leukämie- und Lymphom-Werten in Fracking-Regionen vorliegen. Angesichts der möglichen gesundheitlichen Gefahren für die Menschen vor Ort ist das verantwortungslos. DIE LINKE setzt sich weiterhin für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ein! Wir haben daher eine 30 Fragen umfassende Anfrage zu Gesundheitsrisiken durch Fracking, zur Krebsgefahr bei der Erdgasförderung, zur Prävention von Gesundheitsgefahren und zur Durchsetzung des Verursacherprinzips bei entstandenen Schäden an die Bundesregierung gestellt“, erklärt Hubertus Zdebel, Mitglied des Bundestages der Partei DIE LINKE und Obmann im Bundesausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Bereits zwei Auswertungen des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen haben in der niedersächsischen Erdgasförder- und Fracking-Region bei Bothel und Rotenburg besorgniserregend hohe Krebsraten ans Tageslicht gebracht. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen bei der Erdgasförderung und bei der Entsorgung des sogenannten Lagerstättenwassers, weshalb ein Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und der Erdgasförderung, insbesondere beim Fracking, von Anwohnern und Bürgerinitiativen vermutet wird. Zdebel fordert daher: „In der aktuellen Diskussion um das Fracking-Erlaubnisgesetz hat die Bundesregierung die Gesundheitsrisiken bisher unbeachtet gelassen. Die Gesundheitsgefahren erfordern aber eine deutlich stärkere Aufklärung. Daher stellt sich auch in Deutschland akut die Frage nach einer besseren Prävention von Risiken und Gefahren der Erdgasförderung und insbesondere der Fracking-Technologie.“

Entscheidung der NRW-Landesregierung zu Fracking ist schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD

IMAG0058„Die NRW-Landesregierung um SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat offensichtlich jede Hoffnung auf eine konsequente Haltung der SPD-Bundesminister und der Abgeordneten der Großen Koalition im Bund verloren. Statt auf eine Ablehnung des Pro-Fracking-Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu setzen, sieht sie sich nun gezwungen, Fracking im NRW-Landesentwicklungsplan auszuschließen. Doch auch bei diesem Vorstoß ist unklar, ob er mit der nötigen Konsequenz erfolgt“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags zur aktuellen Entscheidung der SPD-Grünen Landesregierung in NRW.

Zdebel weiter: „Ohne Not hätte Hannelore Kraft die Entscheidung der NRW-Landesregierung nicht herbeigeführt. Sie hat gesehen, dass ihre Felle davon schwimmen und erkannt, dass sie ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung in NRW, Fracking im Bundesland nicht zuzulassen, ohne einen landespolitischen Alleingang nicht erfüllen kann. Die Maßnahme der Ministerpräsidentin ist eine schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD. Vom Umfallen der Bundes-SPD und ihrer Zustimmung zum von der Bundesregierung eingebrachten Fracking-Erlaubnisgesetz in den nächsten Tagen kann daher ausgegangen werden. Der SPD ist die Gemeinsamkeit mit der CDU/ CSU offensichtlich wichtiger als der Schutz der Bevölkerung vor dem gefährlichen Gasbohren.

Das Vorgehen der Landesregierung wirft allerdings auch Fragen nach der Reichweite der Entscheidung auf. Sollten Probebohrungen erlaubt sein, wäre das der erste Einstieg in die Anwendung der Fracking-Technik in NRW. Ich fordere die Landesregierung auf, zu erklären, ob Fracking durch die Hintertür einer angeblich wissenschaftlichen Erforschung der Weg geebnet werden soll.

Zudem kann der Vorstoß der Landesregierung Fracking nicht sicher ausschließen. Wechselt die Landesregierung, kann der Landesentwicklungsplan schnell geändert werden und der Weg für Fracking damit frei gemacht werden. Der notwendige Schutz der Bevölkerung und der Umwelt kann nur durch ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, das im Bundesberggesetz zu verankern ist, durchgesetzt werden. Dafür wird sich DIE LINKE weiter einsetzen.“

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