DIE LINKE lehnt Autobahnprivatisierung durch die Hintertür ab – Zdebel fordert Ablehnung auch von Strässer und Benning

„In Sachen Autobahnprivatisierung lügen Regierungsparteien SPD und Union, dass sich die Balken biegen“, so Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zur Abstimmung im Bundestag am morgigen Donnerstag (1.7.2017) über einen Gesetzesentwurf der Großen Koalition, der die Privatisierung der Autobahnen zum Ziel hat. SPD und Union versuchen in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass eine Privatisierung der Autobahnen im Gesetz ausgeschlossen sei. Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hält dies für ein Täuschungsmanöver und erklärt:

„Die SPD behauptet, sie würde eine Privatisierungsbremse ins Grundgesetz stimmen. Wer die Anträge liest, merkt jedoch, dass die SPD ihren Wählerinnen und Wählern Sand in die Augen streut. Statt einer Privatisierungsbremse sollen mit der Gesetzesänderung Tür und Tor für Möglichkeiten zur Privatisierung der Autobahnen geöffnet werden. Mit sogenannten Öffentlich-Privaten-Partnerschaftsmodellen können sich künftig private Investoren wie die Allianz-Versicherung Autobahnstrecken unter den Nagel reißen – zu Lasten der Nutzerinnen und Nutzer der Autobahnen. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben den Bau der Autobahnen zwar finanziert, für ihre Nutzung sollen sie nun aber nach dem Willen der Regierungskoalition zur Kasse gebeten werden, damit die Finanzbranche saftige Extraprofite einfährt.

Ich fordere meine Münsteraner AbgeordnetenkollegInnen Christoph Strässer (SPD) und Sybille Benning (CDU) auf, das Gesetzespaket der Bundesregierung abzulehnen.“

DIE LINKE beantragt sofortigen Beginn des Kohleausstiegs – Planungssicherheit statt Energiewende-Chaos!

Am kommenden Donnerstag (01. Juni 2017) berät der Bundestag einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, in dem das Konzept eines geordneten Ausstiegs aus der Kohleverstromung weiterverfolgt und konkretisiert wird. „Der Kohleausstieg soll gesetzlich fixiert noch in diesem Jahr eingeleitet werden und 2035 beendet sein“, so Hubertus Zdebel, Münsteraner Bundestagsabgeordneter der Linken und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss.

Zdebel weiter: „In offiziellen Verlautbarungen bekennt sich die Bundesregierung zum Klimaschutz und den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Doch durch ihre Hinhaltetaktik verursacht sie nur Chaos und Verunsicherung. Seit Jahren wird über den Kohleausstieg debattiert, doch CDU/CSU und SPD konnten sich bis heute nicht zu einer einzigen verbindlichen Zusage durchringen. Für Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) ist der Strukturwandel ‚absehbar‘, aber offensichtlich nicht planbar. Auf diese Weise geschieht der Kohleausstieg schleichend und unkontrolliert, er geht zu Lasten der Belegschaften. Damit erweist sich auch das Argument der Sozialdemokratie, die Arbeiterinnen und Arbeiter nicht im Stich lassen zu wollen, als vorgeschoben. Genau das tut sie nämlich, indem sie die Entwicklung den Geschäftsinteressen der Konzerne überlässt. Diese kürzen ihren Beschäftigten seit Jahren die Gehälter zusammen, um ihre ökonomische Schieflage zu kompensieren.

DIE LINKE will stattdessen einen verbindlichen Plan für einen sofortigen Kohleausstieg bis spätestens 2035 festlegen, damit in den betroffenen Regionen endlich Planungssicherheit herrscht. Wir fordern die planmäßige Stilllegung von Kraftwerksblöcken auf der Basis von blockscharfen Restlaufzeiten bzw. Reststrommengen. Außerdem wollen wir den Neubau von Kohlekraftwerken und den Neuaufschluss von Tagebauen verbieten. Um den Ausstieg sozialverträglich zu gestalten, fordern wir einen Strukturwandelfonds des Bundes in Höhe von jährlich mindestens 250 Mio. Euro. Die Profiteure des Kohleabbaus, allen voran der Energiekonzern RWE, müssen für die Folgekosten des Kohleausstiegs aufkommen, etwa durch eine Förderabgabe und Einzahlungen in einen Nachsorgefonds.

Mit unserem Antrag liefern wir belastbare Zahlen, statt um den heißen Brei herum zu reden. Im Gegensatz zu den Grünen formuliert DIE LINKE nicht nur einen konkreten Ausstiegsplan, sondern auch konkrete Vorschläge, wie ein Kohleausstieg zulasten der Belegschaften vermieden werden kann.“

Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen: BMUB antwortet auf Nachfrage von Zdebel

Stilllegung der Uranfabriken in Lingen und Gronau. Die Ärzteorganisation IPPNW und Greenpeace hatten jüngst Rechtsgutachten vorgelegt, auf welcher Basis diese bislang vom Atomausstieg ausgeklammerten Atomanlagen abgeschaltet werden können. Hubertus Zdebel, Obmann der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Sprecher für Atomausstieg hatte diese dem Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben und das Bundesumweltministerium um eine Stellungnahme geben. Die liegt nun vor.

Bis Ende Juni soll demnach die vom BMUB beauftragte Rechtsprüfung durch die Anwälte Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad auf dem Tisch liegen. In der Stellungnahme des BMUB heißt es: „Die zu untersuchende Fragestellung lautet: „Ist eine rechtssichere Beendigung des Betriebs der Urananreicherungsanlage in Gronau sowie der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber im Einklang mit dem Verfassungsrecht, mit dem Völkerrecht und mit dem Europarecht und unter vertretbaren schiedsverfahrensrechtlichen Risiken möglich?“ Das Rechtsgutachten soll Ende Juni 2017 erstattet werden. Es schließt sich an das am 28. Dezember 2016 von Prof. Ewer erstattete Rechtsgutachten zur Genehmigung für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen nach Belgien und Frankreich an.“

Zur Frage, wie das BMUB das von Ulrich Wollenteit im Auftrag von Greenpeace verfasste Gutachten, heißt es:

„Greenpeace veröffentlichte am 10. Mai 2017 eine 19-seitige „Kurzgutachterliche Stellungnahme“ der Rechtsanwaltskanzlei Günther, Hamburg, erstellt von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, vom 26. April 2017. Diese behandelt im Wesentlichen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung in Deutschland. Die Stellungnahme verweist auf Produktionsgefahren und die zulässige Begrenzung der Laufzeiten von Kernkraftwerken sowie auf Proliferationsgefahren und kommt zu dem Ergebnis, dass eine gesetzliche Beendigung zulässig ist.

Die kurzgutachterliche Stellungnahme von Dr. Wollenteit verdeutlicht die Notwendigkeit einer gründlichen rechtlichen Begutachtung der Frage, inwieweit eine gesetzliche Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung in Deutschland rechtssicher möglich ist unter Einbeziehung des Europa-/EURATOM-Rechts und des Vertrages von Almelo als Rechtsgrundlage der URENCO Ltd. sowie gegebenenfalls sich für die Bundesrepublik ergebende Risiken der Inanspruchnahme vor internationalen Schiedsgerichten. Antworten auf diese Fragen soll das vom BMUB bei Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad in Auftrag gegebene Rechtsgutachten liefern.“

Außerdem teilt das BMUB in der Stellungnahme mit, dass inzwischen die Umweltministerkonferenz in einem Beschluss die Bundesregierung aufgefordert hat, die „erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anreicherungsanlage einzuleiten“ sowie die „Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau und die Brennelementefertigung (in Lingen) in ihre Atomausstiegsstrategie aufzunehmen“.

„Die 86. Umweltministerkonferenz der Länder hat unter Hinweis darauf, dass der Betrieb vieler grenznaher ausländischer Kernkraftwerke aufgrund ihres Alters und ihrer technischen Auslegung mit erhöhten Risiken verbunden sei, am 17. Juni 2016 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Umweltministerkonferenz erinnert an die Bundesratsbeschlüsse Drucks. 340/11 und 390/15 zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau, mit denen die Bundesregierung aufgefordert wurde, die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anreicherungsanlage einzuleiten. Dementsprechend bitten die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder die Bundesregierung darum, die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau und die Brennelementefertigung in ihre Atomausstiegsstrategie aufzunehmen.“

Auch in der Öffentlichkeit wird im Zusammenhang mit Sicherheitsbedenken hinsichtlich des Betriebs belgischer und französischer Kernkraftwerke und den von einer Bundesbehörde erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von für diese Kernkraftwerke bestimmten Kernbrennstoffen die Frage aufgeworfen, ob die Bundesrepublik Deutschland weiterhin zulassen soll, dass grenznahe belgische und französische Kernkraftwerke mit in Deutschland hergestellten Kernbrennstoffen versorgt werden.“

Atommülllager-Suche: Umweltausschuss des Bundestags im Fachgespräch mit Vollzugsbehörden

Suche nach einem „Endlager“ für hochradioaktiven Atommüll: Seit wenigen Wochen ist das neue Standortauswahlgesetz in Kraft. Dafür sind Behörden neu strukturiert oder Unternehmen verstaatlicht worden, die Beteiligungsformen der Öffentlichkeit sind geregelt und im ersten Schritt sollen nun die möglichen Endlager-Regionen ermittelt und danach oberirdisch weiter erkundet werden. Außerdem gibt es das Nationale Begleitgremium, das als eine Art unabhängiger Wächter prüfen soll, ob das Gesetz ordnungsgemäß umgesetzt wird. Bei einem öffentlichen Fachgespräch am 28. Juni will sich nun der Umweltausschuss des Bundestages ein Bild davon machen, wie der Aufbau der neuen Strukturen läuft.

Am Mittwoch, den 28. Juni 2017, von 11.30 bis 13.00 Uhr findet das öffentliche Fachgespräch zur Umsetzung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze mit den zuständigen Vollzugsbehörden (BMUB, BfS, BfE, BGE) sowie NBG statt.

Plutonium-Fabrik USA: Auch Trump will aussteigen

Der in den USA laufende Neubau einer Plutonium-Fabrik zur Herstellung sogenannter Uran-Plutonium-Mischoxid-Brennelemente (MOX) wird wohl nicht fertiggestellt. Nachdem die Kosten explodierten und sich die Fertigstellung um Jahre verzögert hat, will nun auch die Trump-Administration nicht noch mehr Geld verbrennen. Bereits die Obama-Regierung hatte den Ausstieg auf dem Weiterbau der MOX-Fabrik eingeleitet. Die Anlage sollte das aus Atomwaffen stammende Plutonium in Form von MOX zu Brennelementen für den Einsatz in kommerziellen AKWs verarbeiten. Nun soll dieses Waffenplutonium künftig mit flüssigen hochradioaktiven Abfällen in Glas verpackt und in New Mexico gelagert werden. Dort befindet sich die Waste Isolation Pilot Plant, in der es auch immer wieder zu Störfällen kommt (siehe hier). (Foto: The heart of the MOX boondoggle cover-up: $12 billion MOX plant under construction at Savannah River Site (SRS), October 25, 2014. „©High Flyer, special to SRS Watch“ – photo can be used with this credit – photos not posted by DOE at www.srs.gov or www.energy.gov)

Über die Entscheidung der Trump-Regierung berichtet aktuell z.B. der Chronicle Augusta. Berichte über die MOX-Anlage und viele andere Atomanlagen am Standort sind auch bei Savannah River Site Watch zu finden. Von Gesamtkosten von bis zu 51 Mrd. Dollar ist die Rede. Seit Jahren ziehen sich die Auseinandersetzungen um den Bau dieser MOX-Fabrik hin und noch immer gibt es massiven Widerstand gegen eine definitive Entscheidung, das Projekt endlich komplett einzustellen.

Beteiligt an der Anlage ist auch der französische Atomkonzern AREVA, der ähnliche Anlagen in Frankreich betreibt. Die Anlage wurde im Rahmen damaliger Atomwaffen-Abrüstungs-Verhandlungen zwischen Russland und den USA geplant. Die Zahl der Atomsprengköpfe wurde in diesen Verhandlungen deutlich reduziert, das dabei anfallende Waffen-Plutonium sollte aber nicht einfach in Lagerhallen aufbewahrt werden, sondern für künftige Atomwaffen-Ambitionen „unschädlich“ gemacht werden. Daher zunächst der Plan, dieses Plutonium mit Uran zu vermischen und es als Brennelemente in kommerziellen Reaktoren zu „verbrennen“. Nach dem Reaktoreinsatz wäre das Gemisch dann hochradioaktiv und das Plutonium fest eingebunden und nur noch unter hohem technischen und finanziellen Aufwand wieder separierbar (in einer Wiederaufarbeitungsanlage). Klingt absurd, ist absurd, aber tatsächlich kann man dieses Zeug nicht einfach rumliegen lassen.

Die jetzt in den USA favorisierte Alternative ist, das Plutonium mit anderen hochradioaktiven (flüssigen) Abfällen zu vermischen und in Glas einzuschmelzen. Derartige Glaskokillen kennt man in Deutschland aus den Rücktransporten von Wiederaufarbeitungsabfällen aus Frankreich per Castor nach Gorleben. Auch in diesen Behältern befinden sich derartige hochradioaktive Glaskokillen. Das Plutonium, das aus deutschen Uranbrennelementen in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und England erzeugt worden ist, wurde hierzulande über die Herstellung und den Einsatz von MOX-Brennelementen in den AKWs „verbrannt“. In Hanau betrieb Siemens einst eine kleinere – und störanfällige – MOX-Anlage. Eine größere war bereits im Bau, als Anfang der 90er Jahre dann das endgültige Aus für diese riskante Technik kam. MOX-Brennelemente wurden danach vor allem in Frankreich und in geringen Mengen in England für die deutschen Reaktoren hergestellt.

Der MOX-Einsatz war heftig umstritten und in Verbindung mit der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus den hiesigen Reaktoren extrem teuer. Immer stand diese Technik auch unter dem Verdacht, dass militärische Interessen eine Rolle spielen könnten, da das Plutonium nicht nur für Brennelemente, sondern auch zum Bau einer Bombe hätte eingesetzt werden können. Grund für diesen Plutoniumpfad der Atomenergienutzung war aber vorrangig, dass die AKW-Betreiber angesichts eines (bis heute) fehlenden Endlagers Zeit gewinnen wollten. So galt die Wiederaufarbeitung absurderweise über Jahrzehnte als Nachweis der Entsorgung der radioaktiven Abfälle und wurde sogar als „Verwertung“ eingeordnet. Erst 2005 wurde die Wiederaufarbeitung verboten, die bis dahin angefallenen Plutoniummengen sind zu MOX verarbeitet und an die AKWs ausgeliefert.

Doch bereits in den 90er Jahren wurde auch in Deutschland auf eine Alternative hingewiesen, wie man das abgetrennte Plutonium für militärische Zwecke hätte unbrauchbar machen können: Verglasen mit hochradioaktivem Abfall – also das, was jetzt in den USA auf dem Plan steht.

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