Hochradioaktiver Atommüll: Zwischenlagerung auf dem Prüfstand

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Laufzeitverlängerung für Castoren mit hochradioaktivem Atommüll. Die Zwischenlagerung ist auf dem Prüfstand. Foto: Castor im Zwischenlager Brunsbüttel – Vattenfall

Die bisherige Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle steht vor dem Ende. Gutachter, Bundes- und Landesbehörden debattieren derzeit neue Konzepte für die Zwischenlagerung dieser brisanten Abfälle. Demnach soll die Anzahl der bisherigen Zwischenlager deutlich reduziert werden. Bereits Anfang letzten Jahres hatte das Bundesumweltministerium im „nationalen Entsorgungsprogramm“ von einem neuen „Eingangslager“ für ca. 500 Castoren gesprochen. Aber auch über „konsolidierte Zwischenlager“ wird derzeit intensiv debattiert. Gemeint ist damit: Von den derzeit 17 Castor-Lagern soll die Anzahl auf drei bis fünf Zwischenlager reduziert werden.   Hintergrund dafür sind nicht nur bestehende Sicherheitsdefizite (derzeit laufen überall Nachrüstungsmaßnahmen), befristete Genehmigungen oder das sich deutlich verzögernde „Endlager“ und damit erheblich längere Zwischenlagerzeiten. Auch neue Terrorszenarien erfordern ein neues Sicherheitskonzept.

Auch in der sogenannten „Endlager-Kommission“ ist das neue Zwischenlagerkonzept inzwischen Thema. Lange hatte sich die Kommission dagegen gesperrt. Man wollte sich vor allem auf das Thema „Endlagersuche“ konzentrieren, hieß es lange Zeit, obwohl Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände immer wieder betont hatten: Man könne keinen gesellschaftlichen Konsens erreichen, wenn nicht alle Probleme der Atommülllagerung auf den Tisch kommen. Damit war auch die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle an den AKW-Standorten bzw. in den zentralen Lagern Ahaus, Gorleben und Lubmin gemeint.

Nicht nur das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, mit dem die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, sondern vor allem die Bundesregierung selbst, sorgte für einen Sinneswandel: Anfang 2015 legte das Bundesumweltministerium zur Umsetzung einer EU-Richtlinie das so genannte „Nationale Entsorgungsprogramm“ vor. Dort war erstmals von einem „Eingangslager“ am zu findenden „Endlager“ die Rede. Im Kleingedruckten war die Rede von 500 Castor-Behältern, die hier eingestellt werden sollten. Gleichzeitig räumte die Behörde ein, dass die Zwischenlagerung vermutlich länger dauern würde, als diese Lager genehmigt sind. Während für Gorleben und Ahaus die Genehmigungen bereits Mitte der 2030er Jahre auslaufen, sind die AKW-Standortlager bis ca. 2046/47 genehmigt. Im August 2015 beschloss die Bundesregierung dieses „Nationale Entsorgungsprogramm“ mit dem Hinweis darauf, dass die Ergebnisse unter dem Vorbehalt der Beratungen in der „Endlager“-Kommission stünden.

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Backmann, siehe unten

Auf ihrer 22. Sitzung am 15. Februar debattierte die Kommission mit der Vorlage eines Entwurfs zur Zwischenlagerung (PDF, Bearbeitungsstand 11.2.2016) für den zu erstellenden Bericht. (Dieser Entwurf ist noch in der Debatte, ein dritter Entwurf ist auf dem Weg.) Zu lesen ist dort aber, dass die derzeit praktizierte Zwischenlagerung auf den Prüfstand muss. Neben diversen genannten Anforderungen für die Zwischenlagerung heißt es dort: „Daneben gibt es weitere Berührungspunkte: In den Zwischenlagern müssen die Behälterinventare in einem Zustand bleiben, in welchem sie noch ggf. in die dem jeweiligen Endlagerkonzept entsprechenden Behälter umgeladen werden können und sie müssen transportierbar bleiben. Zeitlich muss die Auslagerung aus den Zwischenlagern mit der entsprechend dem Endlagerkonzept erforderlichen Konditionierung am Endlagerstandort abgestimmt sein. Eine Reihe von weiteren Entwicklungen ist zudem schwer vorhersehbar, etwa die Entwicklung hinsichtlich des Schutzes vor Einwirkungen Dritter, die in den letzten Jahren eine starke Dynamik entfaltet hat. All das spricht dafür, nicht nur die Endlagerung von HAW sondern auch dessen notwendige Zwischenlagerung auf den Prüfstand zu stellen.“

Eine Aussage, die man auch als Eingeständnis werten könnte, dass die Forderungen der Anti-Atom-Bewegung zur Atommüll-Debatte und der Kommission mehr als richtig waren. Doch offiziell gibt es dazu kein Statement. Stattdessen wird mit dem neuen Zauberwort „Konsolidierte Zwischenlagerung“ umschifft, was eigentlich Sache ist: So, wie heute betrieben, steht die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle vor dem Ende!

Hinter dem so unscheinbar wirkenden Nebensatz „etwa die Entwicklung hinsichtlich des Schutzes vor Einwirkungen Dritter, die in den letzten Jahren eine starke Dynamik entfaltet hat“ verbirgt sich nichts anderes als der Anti-Terror-Schutz. Seit 2011 haben sich Bundes- und Landesbehörden mit den Betreibern auf neue Sicherheitsanforderungen verständigt, weil von neuen Terrorszenarien auszugehen ist. An allen Standorten sollen daher Härtungen, neue zusätzliche Schutzmauern und Brandschutzmaßnahmen nachgerüstet werden. Bei einigen ist das bereits im Gange, bei anderen laufen die Genehmigungsverfahren noch.

Einzelheiten zu dem neuen Konzept einer Zwischenlagerung macht der Berichts-Entwurf der Kommission kaum, allerdings ist von den drei Kommissionsmitgliedern Armin Grunwald, Energiewendeminister Robert Habeck und Michael Sailer zu lesen: „Das impliziert eine Auseinandersetzung auch mit den Vor- und Nachteilen einer konsolidierten Zwischenlagerung an zwei bis drei größeren (bestehenden oder neuen) Standorten sowie mit einer Verbringung in ein Zwischenlager am Endlagerstandort in verschiedenen Varianten (Pufferlager für Teilmengen, Lager mit Kapazität für alle Behälter und Möglichkeit der parallelen Einlagerung).“

„Konsolidierte Zwischenlagerung“ nennen die Autoren nun also das Scheitern des bisherigen Zwischenlager-Konzeptes. Auch der E.on-Vertreter Fischer verschließt sich in seinem Vorschlag nicht diesen „konsolidierten Zwischenlagern“. Bei ihm heißt es: „In Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt konkreter abzuschätzender Termine für die Inbetriebnahme des Eingangslagers bzw. für den Beginn der Einlagerung der radioaktiven Abfällen in das Endlager reicht das Spektrum der denkbaren Möglichkeiten gegebenenfalls dabei von einer weiteren notwendigen Zwischenlagerung an den existierenden Zwischenlagerstandorten bis hin zu einer konsolidierten Zwischenlagerung an einer reduzierten Zahl an Standorten.“

Wie umfangreich die Gründe dafür sind, das bisherige Zwischenlager-Konzept auf den Prüfstand zu stellen, macht auch der Chef der Atomaufsicht von Schleswig-Holstein, Jan Backmann, auf einer Veranstaltung des Niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel deutlich. Sein Vortrag ist unter das Thema „Notwendige Zwischenlagerung – Zeit für ein neues Konzept?“ (PDF) gestellt. Darin spricht Backmann auch von „veränderten Rahmenbedingungen“ bei der „Endlager“-Suche durch den Atomausstieg 2011 und kommt zu der Aussage: „Planungshorizont für Zwischenlagerung: Verlängerungen zu unterstellen“. Es gehe um neue „Herausforderungen“ teilt Backmann mit und listet diese in einer Übersicht auf. Backmann zitiert dann ausführlich auch die Debatte in der Kommission und hält ebenfalls fest: „Notwendige Zwischenlagerung auf den Prüfstand stellen“.

Backmann zeigt in seinem Vortrag gleich drei Varianten der „Konsolidierten Zwischenlagerung“ auf. Er spricht dabei von dem „Eingangslager“ am Endlagerstandort, von der „Reduktion der bisherigen Standorte“ und über „Neue Zwischenlager in Großregionen“. Während im Kommissionsbericht allerdings von zwei bis drei neuen Zwischenlagern die Rede ist, spricht Backmann nun von „3 bis 5 Standorte“, die außerdem jeweils als Reparatureinrichtigung für defekte Castoren mit einer „Heißen Zelle“ ausgestattet sein sollen. Außerdem erwähnt er die „zusätzlichen Transporte“ als Nachteil. Als „ergänzende Forderungen“ nennt er auch: „Bundesweite Akzeptanz des Zwischenlagerkonzepts im gesellschaftlichen und politischen Raum“.

Auch der Physiker Wolfgang Neumann von der INTAC widmet sich auf der Veranstaltung ausführlich in einem Vortrag dem Thema Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle (PDF, Hinweis: Die hier veröffentlichte Datei ist neuer, als die auf dem Server des NMU!). Für Neumann steht außer Frage, dass es zu einer längeren Zwischenlagerung als bislang geplant kommen wird. Deutlich verweist er auf die derzeit schon bestehenden Mängel bei der Zwischenlagerung im „Normalbetrieb“ und spricht hier nicht nur die Risiken hinsichtlich eines Versagens der Behälterdichtungen an. Dabei kritisiert er fehlende Untersuchungen ebenso wie reale Versuche zum Sicherheitsnachweis und teilt mit, dass es bislang bei zwei Sekundärdeckeldichtungen von Castoren in den USA und Südafrika zum Versagen gekommen wäre. Ausführlich begründet er, warum schon heute die vorhandenen Zwischenlager mit Heißen Zellen ausgerüstet werden müssten. Für ihn ist klar: „Eine Zwischenlagerung deutlich über 40
Jahre hinaus erfordert neue Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung“.

Neumann reflektiert die derzeitigen Varianten, spricht dabei von einer Variante, nach der in jedem Bundesland mit Atomkraftwerk ein neues Zwischenlager als Alternative zum bisherigen Konzept entstehen könnte. Ausdrücklich sagt er: Das wäre „politischer Sprengstoff“.

Keine Eile beim Hamburger Atomtransporte-Stopp: Rot-grüner Senat überlegt noch

Atomtrachter Atlantic Cartier im Hamburger Hafen. Foto: Dirk Seifert
Keine Eile beim Atomtransporte-Stopp in Hamburg. Der Rot-Grüne Senat überlegt noch. Atomtrachter Atlantic Cartier im Hamburger Hafen.

Atomtransporte im Hamburger Hafen stoppen? Steht im rot-grünen Koalitionsvertrag. Ansonsten gilt: Immer langsam mit den jungen Pferden. Zwar finden jährlich so um die 160 Atomtransporte durch Hamburg statt, die fast alle dazu dienen, Atomkraftwerke in Betrieb zu halten. Aber man wird ja noch mal überlegen dürfen, wie das, was man in den Koalitionsvertrag geschrieben hat, denn eigentlich umgesetzt werden soll. So ungefähr steht es in der Antwort des rot-grünen Senats auf eine Kleine Anfrage des linken Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Jersch, der sich zum Thema Atomtransporte über die Umsetzung des Koalitionsvertrags informieren wollte.

In seiner Antwort teilt der Senat mit, dass der Koalitionsvertrag gilt. „Im Übrigen sind die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen“ (Drucksache 21/3428, PDF). Der Senat spricht aber davon, dass die „zuständige Behörde“ Kontakt mit den Unternehmen im Hafen aufnehmen“ werde, um darauf hinzuwirken, „dass sie auf den seeseitigen Transport und Umschlag von radioaktiven Stoffen zum Zwecke als Kernbrennstoff im und durch den Hamburger Hafen verzichten“ (siehe dazu unten mehr, die Frage ist auch: Ist die Umweltbehörde zuständig, die die Kernbrennstoff-Transporte überwacht oder die Wirtschaftsbehörde?).

Tatendrang sieht irgendwie anders aus. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Debatte über ein Verbot von Atomtransporten durch den Hafen schon einige Zeit vor dem Koalitionsvertrag aus dem letzten Frühjahr die Bürgerschaft intensiv beschäftigt hatte. Nach dem Vorbild des rot-grünen Senats in Bremen hatte die Links-Fraktion bereits im Mai 2011 per Antrag (Hamburger Hafen für Atomtransporte sperren!, PDF, 2011) vom damaligen allein regierenden SPD-Senat gefordert, den Umschlag von Atomtransporten im Hamburger Hafen zu untersagen.

Mit dem Antrag befassten sich sowohl der Wirtschafts- und der Umweltausschuss der Bürgerschaft in der Zeit von Mai 2011 bis Mai 2014 (siehe hier). Im Februar 2012 beschäftigten sich die Ausschüsse sogar im Rahmen einer Anhörung mit dem Antrag (PDF). Während die SPD das ablehnte, schlugen die Hamburger Grünen statt einer gesetzlichen Regelung wie in Bremen einen freiwilligen Verzicht der Hafenunternehmen vor.

Auch das Großfeuer auf der „Atlantic Cartier“ im Mai 2013 – bei dem sich neben Munition auch radioaktive Stoffe an Bord befanden – änderte an der Haltung der Hamburger Grünen zu einer Verbotsregelung wie in Bremen nichts. In einem Antrag forderte die Fraktion lediglich verstärkte Kontrollen und mehr Transparenz und: „Im Fall einer positiven Entscheidung des Bremer Staatsgerichtshofs über das Verbot von Atomtransporten der Bürgerschaft einen Gesetzentwurf für ein dauerhaftes Verbot des Umschlags von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen vorzulegen“.

Der Bremer Gerichtshof befasste sich im Juni 2013 mit dem dortigen Verbot der Kernbrennstofftransporte. Das Urteil war zwar nicht eindeutig positiv, aber indem sich das Gericht als nicht zuständig erklärte, blieben die Bremer Verbotsregelungen bis heute in Kraft. Im Juli 2014 schließlich sorgte das Bremer Verwaltungsgericht dafür, dass aufgrund von Rechtsunklarheiten das Bundesverfassungsgericht angerufen wurde. Der Grund dafür sind Zweifel daran, ob das Bundesland Bremen seine Landeshäfen für Atomtransporte sperren darf oder ob dies als Bundesaufgabe unzulässig wäre. Statt aber nun die Bremer Grünen bzw. den rot-grünen Senat zu unterstützen, haben sich die Hamburger Grünen gegen diesen Weg entschieden und sich für eine freiwillige Vereinbarung ausgesprochen, die sich nun seit dem Frühjahr 2015 im Koalitionsvertrag wiederfindet.

Im Koalitionsvertrag (PDF) heißt es in etwas schwierigem Deutsch: „Transport und Umschlag von radioaktiven Kernbrennelementen: Der Transport und der Umschlag von radioaktiven Stoffen aus Zwecken oder für Zwecke als Kernbrennstoff ist bundesrechtlich abschließend geregelt und kann deshalb von Senat oder Bürgerschaft nicht einseitig beschränkt werden. Die neue Regierung wird allerdings bei relevanten Unternehmen darauf hinwirken, im Wege der Selbstbeschränkung auf den Umschlag und seeseitigen Transport derartiger Stoffe im und durch den Hamburger Hafen zu verzichten.“

Abgesehen davon, dass die Hamburger Grünen trotz der Auseinandersetzungen in Bremen schon mal ein Urteil fällen und bestreiten, dass es eine Handlungskompetenz auf Länderebene mit Blick auf die landeseigenen Hafenanlagen gibt: Die kryptische Formulierung, radioaktive Stoffe „aus Zwecken oder für Zwecke als Kernbrennstoff “ wirft irgendwie die Frage auf, was genau untersagt werden soll. Atomtransporte sind in die Kategorien Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe unterschieden. Kernbrennstoffe sind diejenigen, die angereichertes Uran enthalten. Natürliches Uran mit einem Gehalt von ca. 0,7 Prozent des spaltbaren Uran235 gelten als sonstige radioaktive Stoffe. Diese müssen nicht mit einer atomrechtlichen Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz versehen werden. In Bremen umfasst das dortige Verbot lediglich die Kernbrennstofftransporte.

Die Aussage im Hamburger Koalitionsvertrag dürfte aber bedeuten, dass alle Atomtransporte gemeint sind. Denn: z.B. Uranerzkonzentrat wird über den Hamburger Hafen zur Weiterverarbeitung transportiert und später in entsprechenden Anlagen wie z.B. in Gronau angereichert, damit es in AKWs eingesetzt werden kann. Insofern wären also auch Uranerztransporte (radioaktive Stoffe) „aus Zwecken oder für Zwecke als Kernbrennstoff “ anzusehen.

Kein Schuldenerlass für die Atomkonzerne!

„Selbst wenn die letzten AKWs in Deutschland abgeschaltet sind – einen Ausstieg aus der Atomenergie wird es nicht geben. Immer mehr Atommüll, immer neue Risiken, alles noch viel teurer und eine Aufgabe für die Ewigkeit“. So beschreibt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel wenige Tage vor dem fünften Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima den Wahnsinn der Atomenergienutzung. Für 1.900 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll – in jedem das Gefahrenpotential einer Tschernobyl-Katastrophe – gibt es bis heute keine dauerhaft sichere Lagermöglichkeit. Eine Million Jahre muss dieses Gefahrenpotential von der Menschheit abgeschirmt werden.

  • Am kommenden Samstag (6. März) starten die Anti-Atom-Demonstrationen am AKW Neckarwestheim in Baden-Württemberg. Während einer der beiden dortigen Atomreaktoren nach Fukushima abgeschaltet wurde, soll der Block 2 noch bis Ende 2022 am Netz bleiben. Informationen zu  der Demonstration finden sich hier und  hier. Beginn ist 13 Uhr am Bahnhof Kirchheim am Neckar. Eine Übersicht über die Anti-Atom-Aktionen aus Anlass der Jahrestage der Katastrophen in Fukushima und Tschernobyl gibt es hier beim BUND.

Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, ist stinksauer: „Es ist an Dreistigkeit und Verantwortungslosigkeit nicht zu überbieten, wenn jetzt für die Ewigkeitskosten der Atomwirtschaft die Bürgerinnen und Bürger die Zeche zahlen sollen. Mehr als 40 Jahre lang wurde uns von vielen Bundesregierungen erklärt, dass die Konzerne in vollem Umfang für die Kosten der Atommülllagerung verantwortlich sind und das Verursacherprinzip gelte. Dafür haben sie enorme Steuervorteile erhalten und hohe Gewinne gemacht. Jetzt, wo abgerechnet werden soll, wird auf einmal bis hinein in die Reihen der Grünen um Verständnis für „überforderte Betreiber“ geworben. Das geht gar nicht. Es darf keinen Schuldenerlass für die Atomkonzerne geben, sie müssen jetzt für die Kosten gradestehen“.

Die Atomenergienutzung war und ist eine der ganz großen Lügengeschichten. Nie war der Atomstrom billig. Es ist auch kein Zufall, dass es bis heute kein Endlager für den Atommüll gibt, sondern Ausdruck der ungeheuren und eigentlich nicht lösbaren Aufgabe, das strahlende Erbe für eine Million Jahre möglichst sicher zu lagern.

„Vor einigen Wochen habe ich mir das gescheiterte Atommülllager in der ASSE angesehen, habe mit den Initiativen und dem Oberbürgermeister aus Salzgitter über das geplante Atomlager im Schacht Konrad gesprochen, war in Gorleben und in Baden-Württemberg zu Veranstaltungen an den dortigen AKW-Standorten. Überall machen sich die Menschen Sorgen über den Umgang mit dem Atommüll, fühlen sich von den Verantwortlichen mit den Risiken allein gelassen. Ihnen hilft es wenig, wenn in Berlin eine Kommission völlig realitätsfern und für die ferne Zukunft die Anforderungen für eine Endlager-Suche zu definieren versucht. Denn zeitgleich werden vor Ort an fast 20 Atom-Standorten die Atommüllberge immer größer werden, neue Zwischenlager für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll werden gebaut und es wird immer klarer, dass nicht, wie von der Bundesregierung verkündet, etwa 2050, sondern wohl erst ab 2080 ein „Endlager“ für die hochradioaktiven Abfälle betriebsbereit sein wird.

„Von dem vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche und einem verantwortlichen Umgang mit dem Atommüll, wie es die Bundesregierung und die Grünen nach Fukushima behauptet haben, bekommen die Menschen vor Ort an den Standorten so gut wie nichts mit“, stellte Zdebel fest. „Im Gegenteil, überall beschweren sich die Aktiven, dass sie wichtige Informationen z.B. bei den Genehmigungsverfahren zum Rückbau der stillgelegten Atommeiler nicht bekommen.“

An den vielen Atommüllstandorten hat sich inzwischen rumgesprochen, dass die Sicherheitsprobleme auch bei den Castor-Zwischenlagern für die hochradioaktiven Abfälle immer größer werden. Die Zwischenlager müssen viel länger in Betrieb bleiben, weil sich die „Endlagerung“ um Jahrzehnte verzögern wird. Dabei weiß niemand, wie lange die Behälter die enorme Strahlung aushalten. Diese wachsenden Probleme werden von der Bundesregierung und auch von den oft von Grünen geführten Atomaufsichten der Bundesländer heruntergespielt und verharmlost. Dabei hat erst vor kurzem ein Gericht die Genehmigung für ein solches Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel aufgehoben. Dazu kommt: Die bestehenden Zwischenlager sind ebenso wenig wie die noch in Betrieb befindlichen AKW ausreichend gegen (gezielte) Flugzeugabstürze oder einen Angriff mit panzerbrechenden Waffen gesichert. An allen Zwischenlagerstandorten laufen daher wegen wachsender Terror-Gefahren Nachrüstungsmaßnahmen.

„Schon deshalb braucht es nicht nur in Deutschland und Europa, sondern weltweit ein sofortiges Ende der Atomenergie. Die Atommüllberge sowie ihre dauerhafte und sichere Lagerung sind eines der größten Probleme der Menschheitsgeschichte. Um damit einen verantwortungsvollen Umgang zu finden, müssen alle Probleme mit der Atommülllagerung auf den Tisch und eine ehrliche gesellschaftliche Debatte stattfinden. Und wir brauchen gesellschaftliche Verhältnisse, die verhindern, dass Konzerninteressen bestimmen, was passiert“, stellt Zdebel klar.

Fünf Jahre Atomkatastrophe Fukushima – Demonstrationen zwischen Neckarwestheim und Kiel

FukushimaMahntHH2011Am 11. März 2011 begann nach einem Erdbeben und einem Tsunami in Fukushima der mehrfache Super-GAU. Bis heute sind die Reaktoren nicht unter Kontrolle. Radioaktives Wasser versickert im Untergrund und gerät ins Meer. Um die Reaktoren besteht eine Sperrzone und an vielen Orten gibt es auch in größerer Entfernung so genannte Hot-Spots, kleine radioaktive Teilchen, die eine unberechenbare Gefahr darstellen. Von den ehemals rund 200.000 evakuierten Menschen leben nach Angaben der Ärzteorganisation IPPNW noch fast 100.000 in Behelfs-Unterkünften. Und am 26. April jährt sich die Katastrophe von Tschernobyl zum dreißigsten Mal. In Deutschland demonstrieren AtomkraftgegnerInnen in Erinnerung an die anhaltenden Katastrophen und für den sofortigen Atomausstieg. Denn auch in den noch in Betrieb befindlichen Atommeilern in Deutschland ist ein Super-Gau jederzeit möglich.

Fukushima-Tepco-110316_1f_sora_1Gerade hat der BUND aus Anlass des fünften Jahrestags von Fukushima seine Aktion „Atomkraft muss Gesichte werden“ gestartet. Dazu gehört auch ein Video, das hier zu sehen ist (Youtube). Der BUND richtet sich mit einer Online-Aktion auch an die Bundesumweltministerin und fordert den beschleunigten Atomausstieg. Dazu gehört u.a. auch die Forderung, die Brennelemente-Steuer, die Ende des Jahres ausläuft und nach ihrem Wegfall den Atomstrom wieder billiger macht, unbedingt zu verlängern. Außerdem fordert der BUND: „Der Atomausstieg muss im Grundgesetz dauerhaft festgeschrieben werden!“ und „Radioaktivität macht an den Grenzen nicht halt. Setzen Sie sich deshalb auch für ein schnelles Ende der Atomenergie in Europa ein!“ Hier mitmachen und die Petition unterschreiben!

neckar_560Am kommenden Sonntag (6. März) starten die Anti-Atom-Demonstrationen am AKW Neckarwestheim in Baden-Württemberg. Während einer der beiden dortigen Atomreaktoren nach Fukushima abgeschaltet wurde, soll der Block 2 noch bis Ende 2022 am Netz bleiben. Informationen zu  der Demonstration finden sich hier und beim BUND BaWü hier. Beginn ist 13 Uhr am Bahnhof Kirchheim am Neckar.

Eine Übersicht der bundesweiten Anti-Atom-Aktivitäten im Zusammenhang mit den Katastrophen von Fukushima und zum 30. Jahrestag von Tschernobyl am 26. April gibt es in dieser (sicher nicht vollständigen) Übersicht des BUND.

1_Demo_12_03_2016Demonstriert wird z.B. am 12. März auch in Kiel. Dazu rufen zahlreiche norddeutsche Anti-Atom-Initiativen auf. Die Demo beginnt um 12 Uhr am Asmus-Bremer-Platz, Kiel. Weitere Informationen zum Programm finden sich hier und hier. Der Aufruf ist auch hier als PDF online.

Die Ärzteorganisation IPPNW hat auf ihrem großen Kongress zu den Jahrestagen von Fukushima und Tschernobyl eine umfangreiche Bilanz über die Folgen der Atomkatastrophen gezogen. Mit zahlreichen internationalen Gästen fand dieser Kongress vom 26. bis 28. Februar in Berlin statt. Hier sind eine Vielzahl der dort gehaltenen Vorträge zum Thema online verfügbar. Ein aktueller Report über die gesundheitlichen Folgen von Tschernobyl und Fukushima ist hier als PDF verfügbar. Ebenso hier.

Vormerken: Zum 30. Tschernobyl-Jahrestag wird u.a. am AKW Brokdorf am 24. April demonstriert. Mit einer Protest- und Kulturmeile wird die Stilllegung des Reaktors gefordert, der noch bis Ende 2021 am Netz bleiben soll. Über die Demo informiert die Seite „AKW Brokdorf abschalten„.

Am gleichen Termin, So. 24. April, findet in Salzgitter am Schacht KONRAD – in der Region Weltatomerbe Braunschweiger Land – die „Frühstücksmeile“ unter dem Motto „WIDERSETZT EUCH – an die Frühstückstische“ statt; mehr dazu: www.fruehstuecksmeile.de

 

Hamburg radioaktiv: 160 Atomtransporte in 2015 und kein Ende – Aktionen angekündigt

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In bester Hafenlage: Atomtransporte finden wie hier u.a. mit der Atlantic Cartier statt. Im Mai 2013 kam es an Bord des Schiffes im Hafen zu einem Großbrand – an Bord: Munition und radioaktive Container.

„Mindestens 160 Atomtransporte sind im letzten Jahr durch Hamburg gegangen, darunter 88 mit Kernbrennstoff, zwei mit Mischoxidbrennelementen und drei mit bestrahlten Brennstäben. Uranhexafluorid macht weiterhin einen Großteil dieser Transporte aus.“ So fassen Stephan Jersch und Norbert Hackbusch von der Hamburger Linksfraktion in einer PM die Ergebnisse ihrer regelmäßigen Kleinen Anfragen zum Thema Atomtransporte durch Hamburg zusammen. Die aktuellste Drucksache hat die Nr: Drs. 21/3338 (PDF). AtomkraftgegnerInnen kündigen weiteren Protest an.

Erst gestern hatten AtomkraftgegnerInnen erneut gegen einen Urantransport über den Hamburger Hafen quer durch Deutschland nach Südfrankreich protestiert (siehe hier). Mit Blick auf den kommenden Fukushima-Jahrestag kündigten sie eine Mahnwache im Hafen gegen die Atomtransporte an. „Es wird in Hamburg Mahnwachen am 11.3. (ab 16 Uhr) und am Tag X (Ab Verladung der Urancontainer auf den Zug, voraussichtlich an einem Mo. oder Do. Nachmittag) vor den Toren von C. Steinweg im Hafen und am Tag X zusätzlich zwischen „Am Saalehafen“ und „Veddeler Damm“, südlich der Bushaltestelle “S Veddel (Westseite)“ geben.“ (Siehe auch hier)

Die vielen Transporte mit Uranhexafluorid stehen im Zusammenhang mit der Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau. Die Brennelemente kommen entweder aus der Fabrik in Lingen oder z.B. aus Schweden für deutsche, französische oder schweizerische Atommeiler. Die Anlagen in Gronau und Lingen versorgen mit ihren Uranprodukten den Weltmarkt und sind vom bundesdeutschen Atomausstieg ausgenommen. Sie verfügen über völlig unbefristete Genehmigungen.

Die Links-Fraktion erinnert daran, dass der rot-grüne Senat in Hamburg im Koalitionsvertrag erklärt hat, einen freiwilligen Atomtransporte-Verzicht mit den Hafenunternehmen verhandeln zu wollen. Einige der Betriebe sind ganz oder mehrheitlich im Besitz der Stadt Hamburg. Geschehen ist aber in dieser Sache bis heute nichts. Jersch stellt fest: „Doch weder was die Anzahl noch was die Art der Atomtransporte angeht gibt es einen Wandel: Die HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH hat im August 2015 eine neue Umschlaggenehmigung erhalten, damit haben weiterhin fünf Hafenbetriebe eine Genehmigung nach §7 StrlSchV. Wo bleiben da die versprochenen Vereinbarungen der Stadt mit den Terminalbetreibern?“

In Bremen hat der ebenfalls rot-grüne Senat schon vor einigen Jahren zumindest die sogenannten Kernbrennstoff-Transporte auf rechtlichem Weg untersagt. Unternehmen versuchen dieses Verbot seitdem mit Klagen zu Fall zu bringen. Bislang jedoch ergebnislos. Hamburg will diesen Weg jedoch nicht gehen und damit den BremerInnen nicht zur Seite springen. Deswegen erneuert die Hamburger Linksfraktion ihre Forderung, „den Hamburger Hafen für Atomtransporte zu sperren, wie dies bereits in Bremen umgesetzt ist.“ Bereits in der letzten Legislatur sind entsprechende Anträge vom damaligen SPD-Senat abgelehnt worden. Die Grünen hatten sich enthalten und die freiwillige Vereinbarung ins Spiel gebracht.

Außerdem verweisen die Linken mit Blick auf die Senatsantworten zu Sicherheitsmängeln bei den Atomtransporten darauf, dass diese weiterhin auf hohem Niveau sind. Vor allem Transporte mit Thorium überschreiten oft die Grenzwerte und sind falsch deklariert.

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