Vattenfall und das AKW Brunsbüttel: Neue Genehmigung für Castor-Zwischenlager beantragt

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Schön sauber und hoch radioaktiv: Atommüll-Castorlager am AKW Brunsbüttel. Nach der gerichtlichen Aufhebung der Genehmigung unternimmt Vattenfall nun den zweiten Versuch. Foto: Vattenfall

Vattenfall hat heute für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel einen neuen Genehmigungsantrag beim Bundesamt für Strahlenschutz auf den Weg gebracht. Im Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig bestätigt, nach dem die erste Genehmigung rechtswidrig erteilt worden war. Seitdem lagern die neun Castorbehälter nur noch auf Basis einer Duldung durch die Landesregierung in Kiel. Das Ministerium teilt mit, dass der jetzt von Vattenfall gestellte neue Antrag nicht die Aufnahme von Castoren aus der Wiederaufarbeitung beinhalte. Einige der insgesamt 26 Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus der Aufarbeitung in Sellafield (GB) waren für eine Zwischenlagerung in Brunsbüttel in der Diskussion.

Der NDR berichtet hier über den Antrag. Vattenfall hat dazu eine Pressemeldung veröffentlicht, die unten vollständig dokumentiert ist. Wie es aus Sicht von Vattenfall zur Aufhebung der Genehmigung kam, erklärt das Unternehmen hier.

Die Kieler Atomaufsicht und ihr grüner Minister Robert Habeck reagierte mit einer PM. Darin heißt es: „Seit dem Verlust der Genehmigung duldet die Atomaufsicht des Landes die Lagerung der neun Castorbehälter im Zwischenlager per befristeter Anordnung, damit kein rechtloser Raum besteht. Das ist aber kein Dauerzustand. Zwischenlager müssen mit rechtssicheren Genehmigungen betrieben werden. Insofern entspricht der Schritt Vattenfalls den rechtlichen Erfordernissen.“ Die Duldung ist bis 2018 befristet und gilt nicht für weitere Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter.“

Der Minister betonte: „Ich erwarte, dass im Genehmigungsverfahren des BfS allen Anforderungen, die das Oberverwaltungsgerichts formuliert hat, Rechnung getragen wird. Das gilt insbesondere für den Sicherheitsnachweis für den A 380 und panzerbrechende Waffen.“ Das Oberverwaltungsgericht hatte 2013 unter anderem bemängelt, dass die vom BfS erteilte Genehmigung wegen Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten in Bezug auf den Schutz des Standortzwischenlagers vor Terroreinwirkungen rechtswidrig war. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Gerichtsentscheidung Anfang 2015.“

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Genehmigung aufgehoben, weil nach Auffassung der Richter zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht ausreichend oder gar falsch erbracht worden wären. Auch stellte das Gericht höhere Schutzanforderungen für die betroffene Bevölkerung. Im Zentrum stehen dabei Auseinandersetzungen um den Geheimschutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, kurz SEWD.

Immer mehr Maßnahmen zum Schutz von Terroranschlägen finden im Bereich dieses Geheimschutzes statt und werden so der Überprüfung selbst durch Gerichte entzogen.

In der PM nimmt Habeck auch zu dem Zusammenhang mit dem Rückbau des AKW Brunsbüttel Stellung. Ohne neue Genehmigung darf Vattenfall derzeit keine Castorbehälter mit den hochradioaktiven Brennelementen aus dem Reaktorgebäude in das Zwischenlager stellen. Das könnte zu Verzögerungen führen. Allerdings: Noch ist der Rückbau nicht genehmigt und es hat zahlreiche Proteste gegen den Umgang des Ministeriums mit dem Verfahren gegeben.

Seitens der Atomaufsicht in Kiel heißt es: „Nach Einschätzung der Atomaufsicht ist es aufgrund der weggefallenen Genehmigung nicht auszuschließen, dass sich der Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel im Vergleich zu den bisherigen Planungen des Betreibers verzögert. Der Abbau kann erst beginnen, wenn die 517 Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter entfernt und zwischengelagert sind. Das ist aber nur in einem genehmigten Zwischenlager möglich. „Ein zügiges Verfahren für eine neue Genehmigung ist daher von hoher Bedeutung„, sagte Habeck.“

Unklar bleibt auch, wie es mit der Rücknahme des Atommülls aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield weiter geht. Schleswig-Holstein hatte angeboten, einen Teil der Behälter aus Sellafield in das Castor-Lager in Brunsbüttel aufzunehmen. Dazu wäre aber eine weitere Genehmigung erforderlich, denn bislang dürfen die Castor-Lager ausschließlich für den Atommüll vor Ort genutzt werden.

Die Atomaufsicht weiter: „Vermutlich wäre es mit geringerem Zeitaufwand verbunden, den Kernbrennstoff aus Brunsbüttel im Zwischenlager in Brokdorf aufbewahren zu lassen. Das würde voraussetzen, dass die e.on-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf beim Bundesamt für Strahlenschutz einen entsprechenden Antrag stellt. Diese Entscheidung liegt aber einzig und allein beim Betreiber. Erschwert werde ein solches Vorgehen auch, weil auf Bundesebene die Frage der Zwischenlagerung von Castoren aus der Wiederaufbereitung nach wie vor nicht gelöst sei, sagte Habeck. „Jetzt haben wir fast ein ganzes Jahr verloren. Das ist ärgerlich.“ Nach einem Konzept des Bundesumweltministeriums soll ein Teil der WAA-Castoren nach Brokdorf, wie die Pläne aber umgesetzt werden, ist aber offen. „Hier muss es endlich Klarheit geben„, forderte der schleswig-holsteinische Umweltminister.“

Dokumentation

Pressemeldungen | 16-11-2015 | 10:57 AM

Vattenfall stellt Antrag auf Neugenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel

Vattenfall hat heute (16.11.2015) für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel einen Antrag auf Neugenehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, eingereicht. „Wir wollen beim Standort-Zwischenlager den rechtmäßigen Zustand wiederherstellen. Der Antrag ist für uns auch deshalb wichtig, weil wir den Rückbau des Kernkraftwerks zügig vorantreiben wollen und dafür das Zwischenlager benötigen“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH. Anfang dieses Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung der Aufbewahrungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel endgültig bestätigt. „Wichtig ist dabei, dass beide Gerichte – weder das Oberverwaltungsgericht Schleswig noch das Bundesverwaltungsgericht – nicht über eine tatsächlich unzureichende Sicherheit des Zwischenlagers befunden haben“, so Pieter Wasmuth weiter. „Sie beanstandeten Mängel im Genehmigungsverfahren.“

Vattenfall wird in den kommenden Monaten die erforderlichen Genehmigungsunterlagen erstellen und beim Bundesamt für Strahlenschutz einreichen. Der Antrag auf Neugenehmigung umfasst nicht die Lagerung von Castorbehältern aus der Wiederaufbereitung.

Zum Standort-Zwischenlager Brunsbüttel
Mit der Novelle des Atomgesetzes im Jahr 2002 wurden die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichtet, an den jeweiligen Kraftwerksstandorten Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente aus dem Kraftwerksbetrieb zu errichten. Deutschlandweit wurden in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 12 sogenannte standortnahe Zwischenlager in Betrieb genommen.

Das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel wurde im Jahr 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt. 2006 wurde das Lager in Betrieb genommen. Als Konsequenz auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2015 hat das für die Atomaufsicht zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land Schleswig-Holstein vorgegeben wird.

Keine Rabatte für die Atomkonzerne!

HubertusZdebel-02072015-NaProDie Bundesregierung hat nun in letzter Minute doch noch einen Gesetzentwurf zur Haftungssicherung der Atomkonzerne vorgelegt, mit dem die Atomkonzerne daran gehindert werden sollen, sich durch Abspaltungen und Bad-Bank-Konstruktionen aus der Verantwortung und der Finanzierung ihrer radioaktiven Hinterlassenschaften stehlen zu können. In seiner Rede wirft Hubertus Zdebel, der Sprecher für den Atomausstieg der Linksfraktion der Union vor, bei dem Vorhaben erheblich gebremst zu haben. Zudem weise der vorliegende Gesetzentwurf erhebliche Mängel auf:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung legt heute einen Gesetzentwurf zur Haftungssicherung der Atomkonzerne vor. Damit sollen die Atomkonzerne daran gehindert werden, sich durch Abspaltungen und Bad-Bank-Konstruktionen aus der Verantwortung und der Finanzierung ihrer radioaktiven Hinterlassenschaften stehlen zu können.

Dieses Gesetz wäre vermutlich nicht notwendig, hätten diese und frühere Bundesregierungen rechtzeitig ihre Hausaufgaben gemacht!
Schon seit mehr als einem Jahrzehnt ist klar, dass die bisherigen Regelungen zu den Entsorgungs-Rückstellungen unverantwortlich und nur zugunsten der Atomkonzerne ausgerichtet waren. Sie sind Teil der jahrzehntelangen staatlichen Begünstigungen, mit denen sich die Bundesrepublik den Ausbau der Atomenergie organisierte. Auch, damit Deutschland international als Atommacht auf Abruf mitspielen konnte. Auch für diesen Zweck wurde über Jahrzehnte den Atomkonzernen jeder nur erdenkliche wirtschaftliche Vorteil angedient. Und diese Vorteile haben die Konzerne auch ohne jede Scheu ausgenutzt und Milliardengewinne eingestrichen.

Die Kritik an der Regelungen zur Kosten-Finanzierung des Atommülls durch die Konzerne ist mehr als zwei Jahrzehnte von allen Bundesregierungen praktisch ignoriert worden.

„Kriegskassen“ nannte man die Praxis der Entsorgungs-Rückstellungen, weil die Atomunternehmen quasi mit einer Hausbank ausgestattet waren. Diese Entsorgungs-Rückstellungen nutzten die Konzerne für ihre gescheiterten Investitionen seit der Liberalisierung der Strommärkte. Vattenfall kaufte mit den Rückstellungen der damaligen Hamburgischen Electricitäts Werke – HEW – die Berliner BEWAG und die ostdeutsche Braunkohle! E.on und RWE finanzierten aus dieser Kriegskasse ihre Beutezüge in Ost- und Südeuropa.

Jetzt, wo sich bei ihnen wegen dieser Fehlspekulationen enorme Schuldenberge aufgebaut haben, wollen sich die Atomkonzerne aus dem Staub machen.

Nicht nur Hermann Scheer hat in diesem Haus die Forderungen nach einer grundsätzlichen Neuordnung in Form eines öffentlichen rechtlichen Fonds für die Finanzierung der atomaren Erblasten schon Ende der 1990er Jahre erhoben.

Man kann es nicht anders sagen: Es ist auch eine Verantwortung der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die dieses Problem damals nicht angepackt hat und damit für das heutige Desaster auch eine Mitverantwortung trägt!

Ein solcher Fonds, wäre er rechtzeitig eingerichtet worden, hätte die Gelder aus der Verfügung der Atomkonzerne genommen und damit die Finanzmittel – die heute so sehr gefährdet sind – gesichert.

Den entsprechenden Antrag unserer Fraktion zur Gründung eines solchen Fonds gegen die Bad-Bank-Pläne der Konzerne hat aber die Mehrheit der Großen Koalition im Bundestag am 16. Oktober dieses Jahres abgelehnt.
Hinzukommt: Der Gesetzentwurf hat erhebliche Mängel.

Das Gesetz soll verhindern, dass Konzernmütter nicht für abgespaltene AKW-Töchter haften. Es funktioniert aber nicht umgekehrt, wenn die Reaktoren, wie jetzt im Falle E.ON, bei der Mutter bleiben, aber große Vermögenswerte aus dem Konzern ausgegliedert werden, die dann nicht mehr zur Haftung herangezogen werden können.

Am letzten Freitag hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Nachhaftungsgesetz genau auf dieses Problem hingewiesen: „Der Gesetzentwurf kann nicht verhindern, dass die Energiekonzerne selbst vermögenslos werden, zum Beispiel durch Abspaltung werthaltiger Vermögensbestandteile oder Aktiensplitting.“

Deswegen fordern wir, das Gesetz entsprechend zu verschärfen.
Außerdem fordern wir, das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus unserer Sicht dadurch, dass mindestens einer der Atomkonzerne zum 1. Januar 2016 Schritte unternehmen wird, die Einfluss auf die mit dem Gesetz angestrebte Sicherung der Nachhaftung der Unternehmen haben.

Diese Auffassung wird unterstützt durch das Schreiben des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Herrn Uwe Beckmeyer. MdB vom gestrigen Tage, in dem die Bundesregierung das Parlament davor warnt, das Gesetz zur Haftung der Stromkonzerne bei den Kosten des Atomausstiegs zu verzögern. Das Gesetz müsse unbedingt spätestens zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Andernfalls würden sich für den Bund «erhebliche Risiken» ergeben.
Diese Warnung der Bundesregierung geht in Richtung CDU/CSU, die gestern noch die Verabschiedung des Gesetzes auf die längere Bank schieben wollte. Trotz der bekannten Risiken.

Schon die neue Atom-Kommission ist ein Alarmsignal für die Steuerzahler. Ihre Zusammensetzung lässt erahnen, dass es der Bundesregierung darum geht, den Atomkonzernen Rabatte bei den Kosten für die Atommülllagerung zuzuschanzen. Nach den Milliardengeschenken bei den Braunkohlekraftwerken wird nun das nächste Steuergeschenk für die Stromkonzerne vorbereitet.

Dass die Bundesregierung eine Kommission einsetzt, in der DIE LINKE nicht einmal vertreten ist, spottet jedem Demokratieverständnis und ist kein Zufall: Mit uns ist eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die Bürger nicht zu machen!

Am Ende des Tages muss klar sein: Die atomare Zeche müssen diejenigen zahlen, die die wirtschaftlichen Vorteile jahrzehntelang eingefahren haben: Die Atomkonzerne und nicht die Steuerzahler.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

AKW Zwentendorf – Liebesgrüße aus Österreich

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„Liebesgrüße aus Österreich“ bestellten die Schmetterlinge 1979 auf ihrem Album Herbstreise. Das Ende der Atomwirtschaft und des AKW Zwentendorf in Österreich

So kann das gehen: Irgendwo meinte ich gelesen zu haben, dass die Volksabstimmung in Österreich über die Inbetriebnahme des AKW Zwentendorf Jubiläum hätte.  Aber da hätte ich besser lesen sollen. Richtig ist zwar, dass der Baubegin am 11. November 1969 war, und die Volksabstimmung am 5. November 1978, als das AKW einsatzbereit war. Aber keiner dieser Termine ist rund. Aber in jedem Fall eine schöne, wenn auch unrunde Erinnerung an den Anfang und das Ende der Atomenergie in Österreich. Zwentendorf, da war doch was, ein Lied….

Eine wunderbare Hymne auf dieses Ereignis ist ein Song von den Schmetterlingen: „Liebesgrüße aus Österreich“ heißt der und stammt von dem Album „Herbstreise – Lieder zur Lage“, erschienen 1979.  Nicht mal den Text dazu gibt es offenbar bislang im Internet. Eine Lücke, die jetzt geschlossen wird. Denn mein Irrtum, die tatkräftige Hilfe aus dem Freundeskreis, der Einsatz modernster Digitaltechnik und die Bereitschaft, enorme Kosten nicht zu scheuen, führen nun dazu, dass der Text nun als JPG  – erstmals – im Internet ist. Weltpremiere auf umweltFAIRaendern sozusagen! (Ich hoffe auf die Gnade der Urheber!)

In einer Volksabstimmung hatte sich die hauchdünne Mehrheit von 50,47 % gegen die Inbetriebnahme des AKW Zwentendorf ausgesprochen. Und für die Videofreunde immer noch mal das hier auf Youtube: Schmetterlinge – Hände über Hönnepel – Der Schnelle Brüter Kalkar ging nie ans Netz

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Liebesgrüße aus Österreich
Die Österreichische SP-Regierung entschloß sich, eine Volksabstimmung über die umstrittene Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Zwentendorf durchzuführen, um das heiße Thema aus dem nächsten Wahlkampf herauszulösen. Trotz kapitalintensiver Werbung der Energieindustrie sagten schließlich – zur Verblüffung sämtlicher Parteien – 50,4% der Österreicher „Nein“, und machten Österreich von der letzten atomkraftfreien
Industrienation zur ersten atomkraftfreien Industrienation …

In multinationalen Kommandozentralen,
da bliesen sie schrill zur Attacke.
Sie waren so mächtig, sie waren so prächtig,
sie hatten das Land schon im Sacke.
Gewerkschaft, Parteien, Industriekumpaneien
waren vor ihren Karren gespannt.

Es gab viele Verschreckte, und Vierfarbenprospekte
überschwemmten in Massen das Land.
Doch ist es ganz anders gekommen,
wer hätte sich so was gedacht.

Wir haben die Sache in die Hand genommen,
und ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Und in den gewaltigen Blocks aus Beton,
auf den Straßen und in den Läden,

vibriert durch die Landschaft ein ganz neuer Ton,
seit die Menschen wieder miteinander reden.

Es summt auf dem Markt wie ein Bienenstock,
Diskussionen, so brodelnd und brausend.
Und gelbe Plaketten blühn auf Kragen und Rock,
und täglich sinds weitere tausend.

Und die, die das machten, die senden euch
Liebesgrüße aus Österreich.

Sie schreckten die Alten mit Nächten, mit kalten,
mit Wintern ohne Wärme und Strom.
Sie sagten den jungen mit listigen Zungen:
Euer Arbeitsplatz hängt am Atom.
Millionen waren locker für Fernsehfilm-Schocker,
sie konnten sich Sendezeit kaufen.
Sie hatten per Scheck bezahlt und stellten den Sekt schon kalt,
und dachten: das Ding ist gelaufen.

Doch ist es ganz anders gekommen,
wer hätte sich so was gedacht.
Wir haben die Sache in die Hand genommen,
und ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht.‘

Die Atomindustrie hatte Geld in der Kasse,
die Gegner, die hatten keins.
Sie hatten nur eines: die Nacht und die Straße,
da pinselten sie sehr viele „Neins“.

Und Oma steht vorm Wahllokal
mit Flugblättern, tatsächlich.
Das ist zwar strengstens illegal,
doch sie ist ja so zerbrechlich.

Beim Stimmenzählen konnten sie sich nicht freuen;
Lang waren die Gesichter in allen Parteien.
Das Atommonopol hat ausgeträumt,
und das Atomkraftwerk wird abgeräumt.

Und die, die das machten, die senden euch
Liebesgrüße aus Österreich.

Atommüll-Kosten und Haftung der Konzerne: Erfolglose Bremsmanöver?

Da hat es noch mal mächtig geruckelt. Die Bundesregierung hat nun endlich den Gesetzentwurf zur Haftungssicherung für die Atomkonzerne in den Bundestag eingebracht. Im Eilverfahren muss es jetzt durchs Parlament gebracht werden, damit es rechtzeitig in Kraft ist, wenn der Atomkonzern E.on zum 1. Januar mit Umstrukturierungen beginnt, die die Verfügbarkeit der Atom-Rückstellungen vermindern könnte. Einige CDU/CSU-Abgeordnete aber wollten dieses Schnellverfahren ausbremsen, wollten eine vorgeschriebene Anhörung im Wirtschaftsausschuss erst Mitte Januar durchführen, also nach den Veränderungen bei E.on.

DPA/FAZ berichtet: „Der Atomexperte der Linkspartei, Hubertus Zdebel, warf der Union vor, bei dem Vorhaben zu bremsen. Dies würde vor allem dem Düsseldorfer Eon-Konzern, der gerade eine Milliarden-Abschreibung verdauen muss, in die Hände zu spielen.“ Massiver Druck nicht nur der Linken, sorgte dafür, dass es nun am Freitag vormittag zu einer Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses kommt, der über den Termin einer Anhörung berät, damit das Gesetz wie vorgesehen zum 1.1.2016 in Kraft treten kann.

Weiter schreibt die Agentur: „Die Bundesregierung warnt das Parlament davor, das Gesetz zur Haftung der Stromkonzerne bei den Kosten des Atomausstiegs zu verzögern. Das Gesetz müsse unbedingt spätestens zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Andernfalls würden sich für den Bund „erhebliche Risiken“ ergeben, heißt es in einem Schreiben aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) an den zuständigen Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Das Gremium kommt nun an diesem Freitag zu einer Sondersitzung zusammen, um den Zeitplan einzuhalten. Am 23. November soll es eine Anhörung geben.“

Der vollständige Bericht ist unter dem o.g. Link nachzulesen oder auch hier bei Greenpeace-Magazin.

RWE und E.on: Große Verluste – Kein Geschäft

Finale_SaleDer Substanzverlust der ehemaligen Stromgiganten RWE und E.on geht unvermindert weiter. Als Reaktion auf die gerade von RWE veröffentlichten neuen Quartalszahlen bricht die Aktie erneut um 10 Prozent ein. E.on hatte seine Daten vor wenigen Tagen ebenfalls veröffentlicht und Wertberichtigungen vor allem im konventionellen Kraftwerksbereich in Höhe von acht Milliarden Euro vorgenommen. Auch diese Daten führten zu Aktienverlusten. Aussicht auf Besserung gibt es kaum: Mit durchschnittlich 29 Euro für die Megawattstunde liegen die Preise an der Strombörse oftmals deutlich darunter. Damit sind selbst in abgeschriebenen Kraftwerken kaum noch die Betriebskosten einzuspielen.

„Der Gewinn von RWE steigt kräftig. Aber nur, weil der Energieriese die Ölfördertochter Dea verkauft hat. Im Kraftwerksgeschäft geht es weiter bergab.“ Das berichtet das Handelsblatt über die jüngsten Zahlen. Der Verkauf der Dea bringt zwar Geld, nicht zuletzt auch um die Aktionäre bedienen zu können. Aber damit gibt es auch einen tiefen Einschnitt in die Substanz von RWE. Wichtig ist auch: Während E.on mit 8,3 Mrd. Euro Wertberichtigungen im Kraftwerkspark vorgenommen hat, verschiebt RWE diesen unvermeidlichen Schritt zunächst in die Zukunft.

Auch auf lange Sicht wird es im Bereich der Strompreise keine wirklichen Verbesserungen für die Konzerne und ihren konventionellen Kraftwerkspark geben. Davon sind aber nicht nur RWE oder E.on, sondern auch immer mehr kommunale Stadtwerke betroffen. Ebenso problematisch ist diese Entwicklung insbesondere auch für kraft-wärme-gekoppelte Anlagen und Gaskraftwerke. Gerade diese letzteren Anlagen stehen wegen des teureren Gaspreises gegenüber der Kohle unter extremem Druck, was wegen deren um die Hälfte niedrigeren CO2-Emissionen richtig schlecht für das Klima ist.

Noch vor wenigen Jahren erzielten die Atomkonzerne Preise von deutlich 60 Euro je Megawattstunde. Das ist angesichts der Erneuerbaren Energien, die weiter in den Markt drängen, längst Geschichte. Für das kommende Jahr werden Preise von durchschnittlich 29 Euro je MWh gehandelt. Doch vielfach werden die Preise wie auch schon heute deutlich unter diesen Preisen liegen. Und das wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern, denn einerseits sind die Überkapazitäten enorm und andererseits legen die Erneuerbaren weiter zu. Die Umstrukturierung der ehemaligen Giganten geht vergleichsweise langsam, kommt von sehr niedrigem Niveau im Bereich der Erneuerbaren und zielt in Bereiche, die erst langsam aufgebaut werden müssen. Das braucht nicht nur Kapital, sondern schlicht auch Zeit. Beides wird immer knapper. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund schreibt die Wirtschaftswoche mit Blick auf RWE: DEA reißt es für RWE raus – noch! Denn viel ist nicht mehr da, womit RWE die massiven Verluste zumindest oberflächlich kompensieren kann.

E.on spaltet zum Jahreswechsel sein Kohlegeschäft in eine unabhängige Gesellschaft Uniper ab. Hier sollen die Risiken des alten Geschäfts gebündelt werden. Andere nennen das Bad Bank. Der Versuch, auch das ebenfalls betroffene Atomgeschäft in diese Abspaltung zu verlagern, ist zwar vorerst gescheitert, nach dem die Bundesregierung nun mit einem Nachhaftungsgesetz die Mutterkonzerne stärker als bisher in die Verantwortung nehmen will. Aber damit bleiben diese Risiken für Rückbau und Atommülllagerung in der Muttergesellschaft und belasten den vermeintlichen Neustart schwer.

Der Spiegel erinnert auch daran: „Schon für 2014 hatte E.on einen Rekordverlust von 3,2 Milliarden Euro ausgewiesen. Grund waren damals vor allem Abschreibungen auf Kraftwerke im Ausland.“

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