AKW Philippsburg. Links: Castor-Zwischenlager, Mitte: stillgelegter Block 1 (SWR), Rechts: in Betrieb befindlicher Block 2 (DWR)
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg hat das Landratsamt Karlsruhe für die erteilten Baugenehmigungen für das Reststoffbearbeitungszentrum und Standortabfalllager am Atomkraftwerk Philippsburg kritisiert. Nach Ansicht des BUND würden die Genehmigungen keinerlei Auflagen oder Nebenbestimmungen zum Immissionsschutz enthalten, berichtet baden-tv. In einer Presseerklärung des BUND BaWü heißt es: „Baugenehmigungen für Reststoffbearbeitungszentrum und Standortabfalllager am Atomkraftwerk Philippsburg ignorieren Umweltschutzvorgaben“.
Dokumentation der PM: „Stuttgart/Karlsruhe/Philippsburg. Nach Akteneinsicht stellt der BUND Baden-Württemberg fest, dass keinerlei Auflagen oder Nebenbestimmungen zum Immissionsschutz in den bereits erteilten Baugenehmigungen für Reststoffbearbeitungszentrum und Standortabfalllager am Atomkraftwerk Philippsburg enthalten sind. „Das Ergebnis unserer Akteneinsicht ist besorgniserregend: Zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt vor Staub, Lärm und Erschütterungen fällt in den Baugenehmigungen kein Wort“, sagt Sylvia-Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg.
Damit ignoriert das Landratsamt Karlsruhe als zuständige Baurechtsbehörde auch Vorgaben aus einem Gutachten aus März 2015, das vom Umweltministerium beauftragt wurde und von diesem dem Landratsamt übergeben wurde. In diesem Gutachten wurde geprüft, ob für den Bau und Betrieb des Reststoffbearbeitungszentrums und des Standortabfalllagers erhebliche negative Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden können. Nur dann ist ein Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung möglich. Die Vorlage eines prüffähigen Lärmminderungskonzepts wurde als Voraussetzung für das von der EnBW gewählte Genehmigungsverfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung benannt. Ein solches Konzept oder Regelungen dazu finden allerdings in der Baugenehmigung keinerlei Erwähnung.
Seitens der EnBW war ergänzend im März 2015 die Einhaltung von Bauzeitbeschränkungen zum Lärmschutz zugesagt worden. Auch hierzu findet sich keine Regelung in den Baugenehmigungen. Das Landratsamt Karlsruhe hat derweil – nach Rücknahme des Widerspruchs durch die Stadt Philippsburg – die vollständige Baufreigabe angekündigt.
Der BUND sieht seine Kritik an den Genehmigungsverfahren für den Rückbau des AKW Philippsburg bestätigt: Die EnBW möchte sich nicht nur unter Umgehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne volle Öffentlichkeitsbeteiligung eine Atommüllfabrik und ein Atommülllager genehmigen lassen. „Jetzt werden sogar durch das Landratsamt Karlsruhe die Voraussetzungen für die Anwendung dieses fragwürdigen Verfahrenstricks ignoriert, unter denen das Umweltministerium den Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zuließ. Das Landratsamt Karlsruhe erteilte Baugenehmigungen ohne das ihm vom Umweltministerium zugeleitete Immissionsschutzkonzept zu berücksichtigen“, sagt Hartmut Weinrebe, BUND-Regionalgeschäftsführer Mittlerer Oberrhein.
Für den BUND ist klar: „Die EnBW darf die Bautätigkeiten am Atomkraftwerk Philippsburg erst dann aufnehmen, wenn nachgewiesen wurde, dass das vorgelegte Immissionsschutzkonzept eine unabhängige Prüfung bestanden hat. Durch die Behörden ist gleichzeitig sicherzustellen, dass eine verbindliche Umsetzung der Umweltschutzvorgaben aus den Genehmigungsverfahren gesichert ist“, so die Landesgeschäftsführerin.“
Idyllische Lage, aber hoch radioaktiv trotz Abschaltung: Das AKW Grafenrheinfeld soll zurückgebaut werden.
Der BUND in Bayern hat in einer Pressekonferenz mehr Sicherheit beim Rückbau des stillgelegten AKW Grafenrheinfeld gefordert und darauf hingewiesen, dass es eine „grüne Wiese“ nicht geben wird, denn jede Menge radioaktiver Abfall wird angesichts fehlender „Endlager“ noch Jahrzehnte vor Ort bleiben. Daher seien auch Nachrüstungen des Castor-Zwischenlagers zwingend erforderlich. Zu dem bevorstehenden Genehmigungsverfahren für den Rückbau ruft der BUND Schweinfurt auf, Einwendungen zu erheben. Eine entsprechende Sammel-Liste hat der Umweltverband jetzt veröffentlicht.
Dokumentation der PM vom 9. Juni: „Der BUND Naturschutz in Bayern und in Schweinfurt begrüßt das endgültige Abschalten des AKW Grafenrheinfeld. Aber der BUND Naturschutz widerspricht dem geplanten Vorgehen des Unternehmens E.ON und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Abriss entschieden.
„Wir sehen hier keine „Grüne Wiese. Wir entnehmen den Planunterlagen, dass über 99 Prozent der Radioaktivität am Standort verbleiben wird – im atomaren Zwischenlager BELLA. Voraussichtlich bis weit in die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts. Diese riesige Menge an Radioaktivität soll hier in einem unsicheren Zwischenlager gelagert werden. In einem Zwischenlager, das nicht sicher ist gegen den Absturz eines großen Flugzeugs (z.B. Airbus 380) und nicht ausreichend sicher ist gegen terroristische Angriffe (z.B. mit modernen panzerbrechenden Waffen). Auch die Castoren bieten nicht den erforderlichen Schutz. Gemäß den vorliegenden Planungen soll das Reaktorgebäude abgerissen werden. Damit entfällt in Zukunft die Möglichkeit, schadhafte Castoren im strahlungsabschirmenden Reaktorgebäude zu reparieren.“ so Edo Günther, Vorsitzender der Kreisgruppe Schweinfurt des BUND Naturschutz in Bayern und Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz im BUND e.V.
„Die Verbesserung der Sicherheit des Atommülllagers am Standort AKW Grafenrheinfeld ist zwingend notwendig. Zudem muss in Zukunft im atomaren Zwischenlager BELLA die technische Möglichkeit bestehen, hochradioaktiven Atommüll aus potentiell schadhaften Castoren sicher umzulagern. Wir fordern aktuell vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Eröffnung eines neuen Verfahrens zur Überprüfung und zur Verbesserung der Sicherheit des atomaren Zwischenlagers BELLA“, so Günther weiter.
„Das Aktionsbündnis fordert für das gesamte Verfahren Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung. Wir kritisieren, dass uns dies gemäß den vorliegenden Planunterlagen nicht in Gänze zugestanden wird. Wir fordern, dass alle Teilschritte einer Stilllegung und eines Abbaus des AKW Grafenrheinfeld umfassend in Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt werden, und nicht in ein späteres „Aufsichtsverfahren“ vertagt werden. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung nur für Phase 1, aber nicht mehr für Phase 2, ist nicht akzeptabel. Wir fordern eine Verbesserung der Störfallanalyse. Die im Sicherheitsbericht dargestellte Störfallanalyse ist nicht vollständig. Sicherheitsbericht und Umweltverträglichkeitsstudie sind nicht vollständig, denn diese enthalten beispielsweise keine Abbaureihenfolge für Komponenten oder Räume“, so Babs Günther, Sprecherin des Schweinfurter Aktionsbündnisses für Atomausstieg.
„Die Strahlenbelastung durch alle mit Stilllegung und Abbau des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld verbundenen Tätigkeiten muss so gering wie möglich gehalten werden. E.ON beantragt die Stilllegung und den Abbau des AKW Grafenrheinfeld auf Basis ihrer unternehmerischen Bewertung. Diese Bewertung liegt uns nicht vor und ist daher für uns nicht nachvollziehbar. Über 99,5 Prozent des aktuellen radioaktiven Inventars verbleiben in den abgebrannten Brennelementen im unsicheren atomaren Zwischenlager BELLA. Der geplante Abriss führt dazu, dass der Großteil des Rests in einer geplanten Bereitstellungshalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle verbleiben wird, auf unbekannte Zeit, am Standort des AKWs. Die Eignung des geplanten Bundeslagers „Schacht Konrad“ ist nicht vollständig geklärt und noch in Prüfung. Gemäß Planungen zum Abriss soll eine unbekannte Menge an restlicher Radioaktivität über ein Prozedere „Freimessen“ aus dem Atomgesetz entlassen und dann unkontrolliert in die Umwelt abgegeben werden. Wir lehnen diese heute übliche Freigabepraxis ab. Auch „freigemessener“ oder „freigegebener“ Abfall ist nicht frei von radioaktiven Stoffen. Wir lehnen die Verteilung in der Region Schweinfurt oder anderswo ab. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz muss auch hier die Grundlagen der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit und der Stoffstromkontrolle berücksichtigen und umsetzen. Wir fordern vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine transparente und öffentliche Prüfung von Alternativen zu starten, wie beispielsweise Stilllegung durch Sicheren Einschluss“, so Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz des BUND Naturschutz in Bayern.
„E.ON beantragt für Stilllegung und Abbau die Genehmigung einer Abgabe von Radioaktivität in die Umwelt wie bisher in der Höhe für den Leistungsbetrieb. Umgerechnet entspräche dies einer Dosis von mehr als ca. 30 Mikrosievert pro Person und Jahr. Wir lehnen dies ab. Die Stilllegung des AKWs muss messbare Fortschritte für den Immissionsschutz erzielen. Wir fordern, dass die Abgaben von Radioaktivität bei Stilllegung, und auch bei Abbau, deutlich geringer werden müssen, das heißt um den Faktor 10 bis 100 niederer liegen müssen“, fordert Barthel weiter.“
Das AKW Grafenrheinfeld soll zurückgebaut werden – der Atommüll bleibt für eine Ewigkeit.
Der BUND Naturschutz in Schweinfurt/Bayern fordert mehr Sicherheit beim von E.on beantragten Rückbau des AKW Grafenrheinfeld. Das geht aus der Einladung zu einer Pressekonferenz am kommenden Donnerstag in Schweinfurt hervor. „Der BUND Naturschutz begrüßt die endgültige Abschaltung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld am 27.6.2016“, heißt es dort. Aber der Umweltverband fordert in der Einladung, „dass die Strahlenbelastung durch die Stilllegung so gering wie möglich gehalten werden muss. Der BUND Naturschutz sieht keine „Grüne Wiese“, denn der Hauptteil der Radioaktivität bleibt am Standort, im Zwischenlager BELLA und in der geplanten Bereitstellungshalle (BeHa), für sehr lange Zeiten. Reduktionen der Belastungen durch Radioaktivität sind beim Abriss nicht geplant.“
Die PK findet statt am Donnerstag, den 9. Juni 2016, um 11.00 Uhr in Schweinfurt, Geschäftsstelle des BUND Naturschutz. Fischerrain 63, 97421 Schweinfurt, Tel: 09721/18 53 53
Zu den aktuellen Meldungen über die möglichen Eckdaten einer Vereinbarung zur Finanzierung des Rückbaus der Atomkraftwerke und der Lagerung des Atommülls durch die Atomkonzerne sowie einer Nachschusspflicht der Unternehmen im Falle von Kostensteigerungen, äußerte sich der MdB Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE heute in Berlin:
„Die bekannt gewordenen Pläne der Atommüllfinanz-Kommission (KFK) sind ein Alarmsignal für die SteuerzahlerInnen und sind ein weiterer Schritt in Richtung Bad Bank fürs Atom, um den Atomkonzernen Rabatte bei den Kosten für die Atommülllagerung zuzuschanzen. Nach den Milliardengeschenken bei den Braunkohlekraftwerken wird nun das nächste Milliarden-Geschenk für die Stromkonzerne vorbereitet.
Besonders kritisiere ich, dass von der KFK eine Nachschusspflicht verworfen wurde. Dabei ist schon jetzt klar, dass die 38 Milliarden Rückstellungen, die ohnehin nur in den Büchern stehen, nicht ausreichen werden, um die Kosten für den Rückbau der AKWs und die dauerhaften Atommüllkosten zu decken.
Ich kritisiere ferner, dass die Kommission in ihren Vorschlägen auf die Sicherung der Finanzmittel für den Abriss der Atomanlagen verzichtet; denn dieser Teil der Rückstellungen soll bei den Konzernen verbleiben und ist damit nicht gesichert.
Mit uns LINKEN ist eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die Bürger nicht zu machen! Die atomare Zeche müssen diejenigen zahlen, die die wirtschaftlichen Vorteile jahrzehntelang eingefahren haben: Die Atomkonzerne und nicht die Steuerzahler.
Den Konzernen muss der Weg abgeschnitten werden, sich aus der Verantwortung bei der Finanzierung des atomaren Erbes zu verabschieden. Die Atomkonzerne müssen für die von ihnen verursachten Kosten aufkommen und in Haftung bleiben. Die Entsorgungsrückstellungen der Energiekonzerne müssen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht überführt werden, in den die Unternehmen einzahlen und auch künftig bei Kostensteigerungen nachzahlen müssen, um das Geld vor Spekulationen zu schützen und für dauerhafte Atommüllfolgekosten zu sichern. Als weitere Schritte bräuchten wir ein Verbot für die Atomkonzerne, Dividenden auszuschütten.“
AKW Grafenrheinfeld: Demnächst endgültig abgeschaltet – Atommüll für die Ewigkeit.
Immer mehr Anti-Atom-Initiativen sind genervt von den Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer bei den laufenden Genehmigungsverfahren für die Stilllegung der Atommeiler. Oftmals sind es grüne Umwelt- oder Energieminister, denen die Initiativen vorwerfen, wichtige Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung zu stellen, um Sicherheitsfragen ausreichend prüfen zu können. Grüne stellen inzwischen in den Atomländern Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und in Schleswig-Holstein die jeweils zuständigen MinisterInnen. Über fehlende Transparenz und mangelnde Unterlagen beschweren sich Anti-Atom-Initiativen in Obrigheim, in Neckarwestheim (beide BaWü), am AKW Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) und rund um die beiden Biblis-Reaktoren (Hessen). Auch in Grafenrheinfeld (im nicht-grünen Bayern) ist man mit dem Prüfungsumfang nicht einverstanden.
Mangelnde Informationen durch Betreiber und Behörden
Im schon länger laufenden Stilllegungsverfahren für das AKW Obrigheim zog die örtliche Initiative gegen das grün geführte Ministerium von Franz Untersteller (Grüne) vor Gericht. Jetzt hat die „AG AtomErbe Neckarwestheim“ wegen „absolut mangelhafter Unterlagen“ ihre Teilnahme am Erörterungstermin am morgigen Dienstag abgesagt. Der BUND in Baden-Württemberg wird zwar teilnehmen, teilt aber die Kritik der Initiativen. Erst vor wenigen Wochen haben die Initiativen und Verbände den Erörterungstermin in Biblis abgebrochen, weil wichtige Unterlagen einfach nicht zur Verfügung gestellt wurden.
Auch der für den 6. Juli geplante Erörterungstermin für den Rückbau des Vattenfall-AKW in Brunsbüttel steht in der Kritik. Der NDR berichtete bereits im April über die Kritik des BUND im nördlichsten Bundesland, wo der grüne Robert Habeck das Atomministerium leitet: „Inhaltlich dünn seien die Antragsunterlagen, findet die BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt. Der eigentliche Antrag ist zehn Seiten lang, insgesamt drei Aktenordner mit Unterlagen liegen öffentlich aus. Eine Billigvariante für den Rückbau habe der Konzern vorgelegt, so der BUND. Den Schutz von Mensch und Umwelt nehme Vattenfall nicht ernst genug. Zum Beispiel sei völlig unklar, wie viel Radioaktivität während des Rückbaus in die Elbe gelange. Bevölkerung und landwirtschaftliche Flächen würden den Plänen zufolge unnötig belastet. Kritik, die der BUND auch bei einem Erörterungstermin im Juli vortragen will.“
Das Kieler Atomministerium ist inzwischen aufgefordert worden, weitere Unterlagen auf den Tisch zu legen, deren Prüfung zu ermöglichen und den Erörterungstermin bis dahin zu verschieben. Ohne Ergebnis, das Ministerium lehnte ab.
Doch nicht nur die fehlenden oder „dünnen“ Unterlagen stehen in der Kritik der Initiativen. Sie bemängeln auch, dass beim Rückbau der Atommeiler viele Probleme mit den radioaktiven und kontaminierten Materialien zu wenig beachtet werden. In der SHZ äußert sich Karsten Hinrichsen von der Initiative Brokdorf-akut zu einem der vielen Probleme mit dem Rückbau des AKW Brunsbüttel. Ihm sind vorgesehene Grenzwerte zu hoch: „Nicht mit den derzeitigen Grenzwerten, bestätigt Karsten Hinrichsen diese Befürchtung. „Der Stahl wird eingeschmolzen und kommt als Bratpfannen oder Zahnspangen zu uns zurück.“ Daher müsse das Restrisiko so gering wie möglich ausfallen. Auch beim Bauschutt, der etwa als Unterbau von Straßen Verwendung finden könnte, sorgt sich Brokdorf-akut um die Reststrahlung. „Es kann ja sein, dass der Schutt aus drei Kernkraftwerken auf die gleiche Deponie kommt“, beschreibt Hinrichsen ein Szenario. „Dann sind es in der Summe nicht mehr zehn Mikrosievert pro Tonne, sondern 30.“ Zehn Mikrosievert entsprechen einem Prozent der natürlichen Strahlung.“
Brunsbüttel: Atommüll-Chaos
Doch es gibt noch viel gravierendere Probleme in Brunsbüttel. Völlig unklar ist, wohin die hochradioaktiven Brennelemente sollen, die derzeit noch im Reaktor sind. Das benachbarte Zwischenlager hat seit dem Januar keine Betriebsgenehmigung mehr, weil das Oberverwaltungsgericht erhebliche Mängel bei den Sicherheitnachweisen festgestellt hat. Ein erforderliches neues Genehmigungsverfahren und evt. Nachrüstungen dürften mindestens drei bis fünf Jahre brauchen.
„Simulation von Bürgerbeteiligung“ in Neckarwestheim
Auch in Neckarwestheim steht der grüne Minister in der Kritik. Von der AtomErbe-Ini ist zu hören: „„Für die Simulation von Bürgerbeteiligung stehen wir nicht zur Verfügung. Die Folgen der falschen Abrisspläne betreffen viele Generationen, das darf nicht im Hauruck-Verfahren genehmigt werden“, fordert H. Würth vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim und verweist auf die 2500 schriftlichen Bürgereinwendungen gegen Inhalt und Form des Verfahrens. „Trotz absolut mangelhafter Unterlagen der EnBW haben wir und viele andere Menschen detaillierte Kritik an den Plänen eingereicht, diese Einwendungen sind Teil des Rechtsverfahrens und dürfen von der Behörde nicht ignoriert werden. Das Umweltministerium hat aber eine eigene inhaltliche Vorbereitung des mündlichen Termins abgelehnt. Zugleich verweigert man uns die Zusage nachfolgender Erörterungen z.B. zum am höchsten belasteten Reaktordruckbehälter“, kritisiert S. Mende-Lechler von der Bürgerinitiative Antiatom Ludwigsburg, „so bleibt uns Bürgern eine reine Statisten-Rolle.“
Mangelnde Beteiligung – Der Atommüll bleibt
Ein erhebliches Problem ist auch: Während der Rückbau der Atommeiler etwa 15 Jahre andauern wird, kommt die Öffentlichkeit nur einmal zum Zuge. Lediglich zu Beginn der Genehmigungsverfahren können die BürgerInnen ihre Kritik und Einwendungen einbringen. Ist die Genehmigung dann erstmal erteilt, werden alle einzelnen Phasen des umfangreichen und komplexen Rückbaus nur noch zwischen Betreiber und Behörde geregelt.
Angesichts der Aufgabe und der Dauer der Stilllegung sicherlich kein angemessener Umgang mit den Sicherheitsbedürfnissen der BürgerInnen, deren Sorge, dass die AKW-Betreiber nicht zuletzt wegen ihrer massiven wirtschaftlichen Probleme auf einen Billig-Abriss drängen, nicht eben unbegründet sind.
Der Atommüll bleibt
Fast an jedem AKW-Standort nehmen die Atommüllprobleme zu – und nicht ab. Weil der für die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle vorgesehene Schacht Konrad noch bis mindestens Mitte des nächsten Jahrzehnts nicht zur Verfügung steht, müssen neue Zwischenlager für diese Atomabfälle vor Ort errichtet werden. Der Müll wird quasi nur umgepackt.
Die hochradioaktiven Abfälle sind bis Mitte der 2040er Jahre in Castoren verpackt in den Standort-Zwischenlagern. Eine Atommüll-Kommission ist tapfer dabei, einen Standort zu ermitteln, wo dieser brisante Atommüll zentral und möglichst sicher und dauerhaft gelagert werden kann. Aber kaum jemand geht davon aus, dass es ein solches Lager innerhalb der jetzigen Fristen geben wird, die in den entsprechenden Gesetzen derzeit genannt werden. Im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ räumt denn auch das Bundesumweltministerium inzwischen eher kleinlaut ein, dass das eine oder andere Castor-Zwischenlager länger als die einst versprochenen und genehmigten 40 Jahre in Betrieb bleiben werde, mit der bangen Frage, was dann mit den Behältern sein wird und wie es im inneren aussehen wird.
Nicht zuletzt deshalb bekommt die Forderung immer mehr Aufmerksamkeit, endlich mit die Nachrüstung sogenannter „Heißer Zellen“ zu beginnen, damit undichte Castor-Behälter an den Standort-Zwischenlagern repariert werden können, wenn die Reaktoren möglicherweise längst nicht mehr vorhanden sind und das vermeintliche „Dauer-Lager“ sich ein wenig verspätet.