Fehlender Katastrophenschutz – Bundesamt für Strahlenschutz bestätigt Kritik der Ärzteorganisation IPPNW

Pressemitteilung IPPNW: „Das Bundesamt für Strahlenschutz teilt die Kritik der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW am derzeit geltenden Katastrophenschutz bei einem AKW-Unfall. Das bestätigte eine Sprecherin des Instituts gegenüber der Augsburger Allgemeinen. Eine Studie des Amtes war bereits im April diesen Jahres zu dem Schluss gekommen, dass der Katastrophenschutz in Deutschland bei einem Super-GAU versagen würde. Die Innenminister haben bisher keinerlei Konsequenzen gezogen.

In Deutschland gingen Experten bislang davon aus, dass nur „über mehrere Stunden oder Tage“ (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit GRS: bis zu 50 Stunden) radioaktive Stoffe freigesetzt würden. Diese Annahme widerspricht den Erfahrungen aus den beiden großen nuklearen Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima.

Bei den beiden nuklearen Katastrophen dauerte die Phase der nuklearen Freisetzung viel länger: Tschernobyl: 26. April 1986 – 06. Mai 1986, 11 Tage; Fukushima: 12. März. – 06. April 2011, 25 Tage. Die Forscher des Bundesamts für Strahlenschutz spielten deshalb Szenarien über jeweils 15, 25 oder 30 Tage mit den jeweiligen radiologischen Auswirkungen durch. Ergebnis: Die zu erwartende Verstrahlung ist viel größer als in den Notfallplänen vorgesehen. Bisher existieren Evakuierungspläne nur bis 25 Kilometer. Laut Studie würden aber große Gebiete (bis zu 170 km) radioaktiv belastet. Menschen dürften ihre Häuser über Wochen nicht verlassen.

Wenn eine anhaltende Freisetzung von radioaktivem Spaltmaterial vorliegt, muss man mit häufig wechselnden Windrichtungen rechnen, was zur Folge hätte, dass die Notfallmaßnahmen schnell an ihre Grenzen kämen. Die Jodprophylaxe für Kinder und Schwangere müsste nicht einmalig, sondern wegen der anhaltenden Jod-131-Emission über fünf Tage durchgeführt werden.

Auch der Eingreifsrichtwert von 100 mSv (über ein Jahr) für die dauerhafte Umsiedlung in Deutschland muss laut Bundesamt für Strahlenschutz anhand der japanischen Erfahrungen neu diskutiert werden. Eine Absenkung auf 20 mSv wie in Japan würde die Zahl der zu Evakuierenden vervielfachen.

Die IPPNW hat die Innenminister anlässlich ihrer Herbsttagung in Rostock in einem Offenen Brief aufgefordert, alle Atomkraftwerke in Deutschland abzuschalten. Nur so könnten Bürgerinnen und Bürger geschützt werden.

Den Offenen Brief an die Innenminister finden Sie unter http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/offener_brief_innenminister_30112012.pdf

Ein IPPNW-Hintergrundpapier mit Grafiken zu Katastrophenschutz-Radien und radioaktiven Belastungen für Erwachsene und Kinder am AKW Gundremmingen finden Sie unter http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/20121130_Hintergrundpapier_Katatrophenschutz.pdf

Ärzteorganisation IPPNW warnt: Nuklearer Katastrophenschutz überfordert und falsch aufgestellt

Wenn es in Brokdorf kracht, sind Evakuierungen in bis zu 170 Km Entfernung erforderlich.

Seit Monaten wird an vielen Atomkraftwerk-Standorten über den „katastrophalen Katastrophenschutz“ gestritten (z.B. Grohnde und Brokdorf). Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW hat jetzt mit einem Brief an die für den Katastrophenschutz zuständigen Innenminister auf die gravierenden Mängel hingewiesen und Maßnahmen gefordert. Vom 5.-7. Dezember findet die Innenministerkonferenz in Rostock-Warnemünde statt.

Im Frühjahr hatte das Bundesamt für Strahlenschutz auf Basis des Unfallverlaufs von Fukushima geprüft, welche Auswirkungen sich daraus bei deutschen AKWs ableiten lassen und kam zu dem Ergebnis, dass der derzeitige Katastrophenschutz erhebliche Lücken habe: Einerseits wäre die Dauer der Freisetzung von Radioaktivität länger als bislang angenommen und daher durch veränderte Wetterbedingungen eine größere Zahl von Menschen betroffen. Andererseits müssen Evakuierungen auch in erheblich größerer Entfernung vom Atomreaktor vorgenommen werden, als bislang angenommen. Auf beide Anfordergungen ist der Katastrophenschutz in keiner Weise ausgelegt. Auch der oberste Katastrophenschützer hat dies vor wenigen Wochen bestätigt.

Insgeheim warnen Katastrophenschützer schon seit längerer Zeit, dass es im Katastrophenfall kaum eine Rettung geben wird.

In der Pressemitteilung der IPPNW vom 30. November heißt es unter der Überschrift: „Innenminister tatenlos und Katastrophenschutzbehörden überfordert
Atomarer Katastrophenschutz veraltet und zu kleinräumig

Anlässlich der Herbsttagung der Innenministerkonferenz vom 5.-7. Dezember 2012 in Rostock-Warnemünde wendet sich die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW mit einem Offenen Brief zum Katastrophenschutz an alle Innenminister Deutschlands. Auf der Konferenz wird über die Konsequenzen beraten, die sich aus dem Super-GAU von Fukushima für die noch laufenden Atomkraftwerke in Deutschland ergeben. Eine Studie des Bundesamts für Strahlenschutz vom Frühjahr dieses Jahres zeigt die Unmöglichkeit auf, im Fall einer Atomkatastrophe notwendige Zwangsumsiedlungen von  Hunderttausenden von Menschen zu realisieren.

„Der Katastrophenschutz bei einem AKW-Unfall mit Freisetzung radioaktiver Spaltprodukte ist veraltet und zu kleinräumig ausgelegt“, sagt IPPNW-Vorstandsmitglied Reinhold Thiel. „Das gilt für ganz Deutschland und für alle noch laufenden Atomkraftwerke in Gundremmingen, Philippsburg, Grafenrheinfeld, Grohnde, Brokdorf, Isar, Emsland und Neckarwestheim.“

Mit einem Hintergrundpapier und neu ausgearbeitetem Kartenmaterial zeigt die IPPNW, dass radioaktive Spaltprodukte im Falle eines atomaren Unfalls nicht an einer 25-km-Grenze Halt machen werden, so wie es die bisherigen veralteten Vorsorgeplanungen vorsehen. Laut der Studie des Bundesamts für Strahlenschutz würden große Gebiete bis zu 170 Kilometer verstrahlt. Evakuierungspläne existieren nur bis 25 Kilometer. Bei über mehrere Tage und Wochen anhaltenden Belastungen sind  wechselnde Windrichtungen für die radioaktive Kontamination wahrscheinlich. Zügige Evakuierungsmaßnahmen würden so in vielen Regionen gleichzeitig erforderlich. Die Katastrophenschutz-Rahmengesetzgebung der Innenminister ist vor dem Hintergrund der Neubewertung der Folgen einer Atomkatastrophe nach Fukushima komplett überholt. Alle ausführenden Katastrophenschutzbehörden wären nicht in der Lage, schnell die erforderlichen Evakuierungen durchzuführen.

„Wegen der Unmöglichkeit einer verantwortlichen Katastrophenschutzvorsorge im dicht besiedelten Deutschland ist die umgehende Abschaltung aller Atomkraftwerke bei uns zwingend geboten. Der Schutz der Bürger muss Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen der Konzerne“, so Thiel.

Den Offenen Brief der IPPNW an die Innenminister finden Sie unter http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/offener_brief_innenminister_30112012.pdf

Das Hintergrundpapier der IPPNW mit Grafiken zu Katastrophenschutz-Radien und radioaktiven Belastungen für Erwachsene und Kinder am AKW Gundremmingen finden Sie unter http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/20121130_Hintergrundpapier_Katatrophenschutz.pdf

Atommüll unterwegs in Hamburg – 44 Atomtransporte seit Anfang August

Atomtransporte per Schiff, LKW und Schiene mitten durch die Hansestadt Hamburg. Bis 2005 gingen auch Castortransporte durch die Innenstadt. Hier ein solcher Transport auf dem ehemaligen Rangierbahnhof direkt südlich vom Hauptbahnhof. Foto: Dirk Seifert

Insgesamt 44 Atomtransporte haben seit Anfang August bis Mitte November durch die Hansestadt Hamburg stattgefunden. Das geht aus einer aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 20/5752, PDF) der Linken Bürgerschaftsfraktion in Hamburg hervor.

Von den insgesamt 44 Transporten beförderten 25 so genannte Kernbrennstoffe, die mit einer Genehmigung des Bundesamts für Strahlenschutz unterwegs sind. Hierbei handelt es sich um Transporte mit Uranhexafluorid und Urandioxid, beides radioaktive Vorprodukte zur Herstellung von Uran-Brennelementen für den Einsatz in Atomreaktoren. Empfänger oder Absender waren nicht nur Orte wie die Uranfabriken in Gronau und Lingen. Von Schweden aus werden immer wieder Brennelemente für Atommeiler in Frankreich oder der Schweiz über Hamburg per LKW geliefert. Weitere 19 Transporte beinhalteten radioaktive Stoffe, deren Anteil von spaltbaren Uran 235 im Naturzustand war. Zu diesen Stoffen gehört zum Beispiel Uranerzkonzentrat und vermutlich abgereichertes Uranhexafluorid von oder nach Brasilien, Canada, Russland und Namibia.

Zu den Konflikten in Hamburg über Atomtransporte siehe auch hier und hier Daten von Transporten aus jüngerer Vergangenheit.

Atomzentrum Euregio – Lingen, Gronau, Almelo, Ahaus…

Herstellung von Uran-Brennelementen in Lingen. Eine der vielen Atomanlagen in der Euregio. Hier ein Foto, als die Anlage noch zu Siemens gehörte. Heute ist der französische Konzern AREVA Eigentümer der Anlage. Foto: Dirk Seifert

Nur wenig wahrgenommen und dennoch ein Zentrum der Atomwirtschaft: Die sogenannte Euregio im äußersten Westfalen und den benachbarten Niederlanden. In dieser Region stehen wichtige Atomanlagen, ohne die der Betrieb von AKWs gar nicht denkbar wäre. Das sind die Uranreicherungsanlagen der URENCO-Gruppe in Gronau und Almelo.

Hinzu kommt die Brennelementefabrik des französischen Atomkonzerns AREVA in Lingen. Dort stehen auch das seit vielen Jahren stillgelegte AKW Lingen und das immer noch in Betrieb befindliche AKW Emsland.

Und auf der niederländischen Seite gibt es noch die Dekontaminationsanlage Coevorden. Eine Broschüre aus dem Jahr 1998 gibt einen detaillierten Überblick über die Euregio und ihre Atomfabriken. Hier als PDF zum download.

Weitere Broschüren über die Urananreicherungsanlage in Gronau gibt es im UWZ-Archiv, dem Archiv des Umweltzentrums Münster. Per Klick auf das Bild können die Broschüren als PDF vom UWZ heruntergeladen werden:

AKU Gronau: Broschüre: Urananreicherungsanlage Gronau. Ca. 1977

AKU: Broschüre: Uranbomben aus Gronau für den Atomstaat? Die Erste Urananreicherungsanlage der BRD. Geschichte, Technik, Umweltgefahren. 1985

AKU Gronau (Hrsg.): Broschüre: Uran aus Gronau ist überall. Fakten und Informationen über die erste bundesdeutsche Urananreicherungsanlage (UAA) im Herzen des internationalen Atomzentrum Euregio. 2. aktualisierte Auflage.

AKU Gronau: Broschüre: (K)ein Grund zum Feiern? 10 Jahre Arbeitskreis Umwelt Gronau. 1981-1991. Dokumentation.

Atommüll zurückholen – Keine Mogelpackung „Lex Asse”!

Bundesumweltminister Altmaier war heute zum zweiten Mal in Wolfenbüttel, um mit den Initiativen über die Rückholung des Atommülls aus der ASSE II zu diskutieren. Mit einer Änderung des Atomgesetzes soll das angeblich rechtlich geregelt werden. Doch der Asse II-Koordinationskreis (A2K) warnt: „Das Anliegen der Rückholung des Atommülls aus der Asse droht durch eine überhastete Novelle des Atomgesetzes ins Gegenteil verkehrt zu werden“.

In einer Pressemitteilung des A2K heißt es weiter: „Wenn in Kürze das Atomgesetz geändert wird, um die Rückholung des Atommülls aus der Asse zu beschleunigen, muss darin die Rückholung des Atommülls als Ziel eindeutig festgeschrieben werden. Dies fordert der Asse II-Koordinationskreis, der Zusammenschluss von Bürgerinitiativen, Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen, anlässlich der anstehenden Gesetzesberatungen.

Nur durch eine kontrollierte Rückholung des Atommülls kann sichergestellt werden, dass gegenwärtige und künftige Generationen vor Radionukliden geschützt werden, die ansonsten unweigerlich aus der Asse austreten und zu unbekannten Zeiten und an unbekannten Orten in Norddeutschland in die Biosphäre eintreten würden. Dies hat der Hydrogeologe Dr. habil. Ralf Krupp in seinem „Strömungs- und Transportmodell, Langzeitsicherheit Asse II” dargestellt.

Dagegen soll die Rückholung laut gegenwärtigem Gesetzentwurf nur als „Vorzugsoption” behandelt werden, was eine starke Abschwächung ist.

Weiterhin werden darin Kriterien für einen Abbruch der Rückholung festgeschrieben.

Folgendes Szenario befürchtet der Asse II-Koordinationskreis, wenn das Gesetz in der gegenwärtigen Form verabschiedet werden sollte:

• Der Betreiber wird weiterhin ein unzulängliches Konzept für die Rückholung erstellen. Für dieses Konzept wird nach der Faktenerhebung errechnet werden, dass die Belastungen von Beschäftigten und Bevölkerung über den zulässigen Werten liegen.

• Gleichzeitig wird man eine Prognose erstellen, nach der beim Verbleib des Atommülls in der Asse die Schutzziele weniger stark verfehlt werden.

• Damit wird eine Situation geschaffen, in der der Betreiber der Asse nicht mehr nach weiteren Wegen suchen muss, um den Atommüll aus der Asse strahlenschutzkonform zu bergen, sondern sich darauf berufen kann, dass der Verbleib weniger schädlich sei als die Rückholung.

• Man wird gemäß dem vorliegenden Gesetz die Rückholung für beendet erklären und die Asse fluten.

Genau diese Flutung bereitet das Bundesamt für Strahlenschutz mit seiner Asse GmbH jetzt schon vor! Derzeit wird die Flutung als Notfallmaßnahme geplant und sie wird dann bereit stehen, um nach Abbruch der Rückholung durchgeführt zu werden (siehe unten 1).

Eine Konsultierung der Region bezüglich dieser Novelle des Atomgesetzes findet unverständlicherweise erst kurz vor Toresschluss statt. Unsere Forderung: Diese Gespräche müssen auch vom Umweltministerium ergebnisoffen geführt werden und dabei entstehende Änderungen dürfen nicht vom parlamentarischen Verwaltungsablauf verhindert werden. Die Bürgerinitiativen planen deshalb nach den Gesprächen mit dem federführenden Ministerium ein Gespräch mit Vertretern aller Fraktionen des Deutschen Bundestages, des eigentlichen Gesetzgebers. Bevor ein Ergebnis für einen Entwurf des Lex-Asse in das Bundeskabinett geht, müssen diese Konsultationen abgeschlossen sein.

Die Rückholung des Atommülls muss unbedingt unter Beachtung des Strahlenschutzes und der Bergsicherheit durchgeführt werden. Ein wahrscheinlich schlechter Zustand des Atommülls oder eine sich im Laufe der Zeit verschlechternde Standfestigkeit des Bergwerkes werden einen erhöhten Aufwand für die Rückholung zur Folge haben, sie können aber keinen Abbruch der Rückholung rechtfertigen. Der erhöhte Aufwand muss in der Planung und Durchführung der Rückholung einkalkuliert werden.

Für den A2K: Andreas Riekeberg, Udo Dettmann,

Anlagen:
• Vorschläge des Asse II-Koordinationskreises für Änderungen des Gesetzentwurfs http://www.asse-watch.de/Aenderungsbedarf_A2K_Lex_Asse_Stand_2012-10-31.pdf

• Gesetzentwurf in der Fassung vom 31.10.2012:
http://www.asse-watch.de/Lex_Asse_Entwurf_2012-10-31.pdf

• „Strömungs- und Transportmodell, Langzeitsicherheit Asse II” von Dr. habil. Ralf Krupp http://www.asse-watch.de/Krupp_Hydromodell.pdf

1 Gegen diese Vorbereitung der Flutung haben im Juni 2012 über 25.000 BürgerInnen die Aktion des Asse II-Koordinationskreises „Pumpen statt Fluten” unterstützt, deren Unterschriften am 28.6.12 Umweltminister Altmaier in Berlin übergeben wurden: http://www.youtube.com/watch?v=HbqTHHAH1iQ

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