Atommüll, eine Kommission, Gorleben und ein Nationales Entsorgungsprogramm

Nach einem Beschluss der Bundesregierung soll in Sachen Atommülllagerung für den Salzstock Gorleben im August eine Veränderungssperre verlängert werden. So soll verhindert werden, dass durch entsprechende Maßnahmen der Salzstock als Atommülllagerstandort unbrauchbar gemacht wird. Während bei der Atommülllager-Suche im Rahmen des Standortauswahlgesetzes von einem ergebnisoffenen Neustart gesprochen wurde, ist Gorleben immer noch der einzige konkrete Ort für diese Zwecke. Kein Wunder also, dass in der so genannten „Endlager-Kommission“ viel debattiert wird. Am Montag ist die nächste Sitzung in Berlin. Ein neuer Beschlussantrag liegt nun vor, der Niedersachsen jetzt mächtig unter Druck setzt. Und neu auf der Tagesordnung der Kommission: Das „Nationale Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung, mit dem quasi durch die Hintertür der Kommission neue Aufgaben zugeordnet werden, ohne endlich einzuräumen, dass der jetzige Arbeitsauftrag das Problem nicht lösen kann.

Der Antrag ist hier als PDF online und im Beschlussteil heißt es jetzt: „Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.“

Ziel der Debatten in der Kommission ist es, wie man die Sonderstellung von Gorleben bei der Endlagersuche gegenüber anderen noch nicht benannten Standorten und Regionen reduzieren kann. Eigentlich ganz einfach: Man könnte Gorleben nämlich einfach aus dem Suchverfahren und dem StandAG streichen. Doch das soll nach dem Willen von CDU/CSU und Atomvertretern nicht geschehen. So wird gerungen, wie man Gorleben in seiner Vorrangstellung ein wenig weiter reduzieren kann, ohne den Standort aber zum jetzigen Zeitpunkt aufzugeben. Daher soll der Versuch unternommen werden, die Bundesregierung und ein paar andere davon zu überzeugen, dass es einer Fortsetzung der Veränderungssperre nicht braucht, sondern dass schon andere Rechtstitel ausreichen würden, um eine solche ausdrückliche Sperre unnötig zu machen.

So ehrenwert diese Debatte und die Auseinandersetzungen um einen neuen Weg sein mögen. Auch der jetzt vorgeschlagene Weg dürfte für die Betroffenen wenig überzeugend sein, denn nun müsste das Land Niedersachsen quasi die Aufgabe der Bundesregierung bzw. die rechtliche Verantwortung  übernehmen.

Update: Entsprechend kommentiert die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg: „“So erhöht der Bund den politischen Druck auf Niedersachsen, das Gorleben als Endlagerstandort endlich aufgeben wollte, und sichert allein Gorleben, dafür gibt es von unserer Seite keinen Applaus”, kommentiert die BI. “Aus unserer Sicht ist klar: die Erkundung in Gorleben wurde beendet und damit entfällt die Rechtsgrundlage für eine Veränderungssperre. Das ständige Herumgezerre um Gorleben zeigt nur, wie falsch es war, an diesem Standort festzuhalten, statt sich wirklich auf eine neue Endlagersuche zu verständigen.”“

Mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm, das derzeit im Entwurf vorliegt und sich in der (Verbände)-Abstimmung befindet, werden auch für die „Endlager-Kommission“ neue Aufgaben definiert. Auf der Sitzung der Kommission am Montag soll sich daher vor allem die AG3 (Kriterien) mit den im NaPro benannten Vorschlägen auseinandersetzen. Der Antrag ist hier als PDF online.

So soll z.B. der Atommüll aus der ASSE und aus Gronau künftig entweder im Schacht Konrad oder aber in das im Rahmen des StandAG zu suchende Atommülllager für hochradioaktive Abfälle eingelagert werden. Es geht um rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle. Bezogen auf den Schacht Konrad wäre das eine Verdoppelung der bislang genehmigten Menge. Bezogen auf einen Standort für hochradioaktive Abfälle müsse sich das Volumen der Lagerstätte etwa verfünffachen. Und in dem NaPro wird ein neues Atommülllager „erfunden“: Dort sollen am Standort des noch zu findenden Dauerlagers dann bis zu 500 Castor-Behälter abgestellt werden. Atomwahnsinn in großen Mengen!

Umweltverbände haben inzwischen eine Einwendungskampagne zum Nationalen Entsorgungsprogramm gestartet. Hier gibt es mehr Informationen und die Möglichkeit, online zu unterschreiben.

Und wenn wir schon dabei sind: Am 20. Juni wird die „Endlager-Kommission“ sich erstmals der Öffentlichkeit präsentieren. Im Rahmen der „Öffentlichkeitsbeteiligung“ will sie sich der Debatte stellen und dabei ihre Vorschläge darlegen, wie die Öffentlichkeit in die weitere Arbeit der Kommission über Online-Streams oder eine Internet-Seite direkt beteiligt werden soll. Über die erste Veranstaltung und das Konzept ist hier etwas zu lesen (PDF).

Atommüll-Tagung Schweinfurt: Castor-Zwischenlagerung ist mangelhaft

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Atomexpertin Oda Becker: Von Waffen und Flugzeugen und der Unsicherheit der Atommülllager. Foto: Dirk Seifert

AKWs werden abgeschaltet, aber was passiert dann? Auf einer Fachtagung in Schweinfurt gab es dazu auf einer Fachtagung des dortigen Aktionsbündnisses jede Menge Informationen. Voraussichtlich um den 20. Juni herum wird das benachbarte E.on-AKW Grafenrheinfeld endgültig abgeschaltet. Sowohl über die Probleme beim Rückbau als auch bei der Lagerung gab es Vorträge. Unter anderem von der Physikerin Oda Becker, die über die Unsicherheit der Standortzwischenlager für hochradioaktive Brennelemente in Castor-Behältern berichtete.

Im Zentrum standen die Kritikpunkte und Mängel hinsichtlich von Terroranschlägen, sowohl was den gezielten Absturz von Flugzeugen als auch den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen angeht. Oda Becker sorgte mit ihren Recherchen auf fachlicher Ebene dafür, dass das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Genehmigung für den Betrieb des Castor-Standortlagers am AKW Brunsbüttel aufhob. Der Vortrag von Oda Becker auf der Schweinfurter Tagung ist hier als PDF online.

AKWs abgeschaltet: Was kommt danach? Atommüll und die Risiken beim Rückbau – Eine Tagung

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AKW Grafenrheinfeld: Wird demnächst abgeschaltet – aber die radioaktiven Probleme bleiben für Jahrtausende.

Einen Ausstieg aus der Atomenergie gibt es nicht, auch wenn nach und nach in Deutschland immer mehr Atommeiler und -anlagen abgeschaltet werden. Was bleibt sind große Mengen von radioaktiven Abfällen aller Art, deren dauerhafte Lagerung bis heute nicht gelöst ist. Auch beim angestrebten Rückbau der Atommeiler stellen sich haufenweise Strahlenschutz- und sicherheitsrelevante Fragen. Nicht nur angesichts der großen wirtschaftlichen Probleme der Atomkonzerne stehen Stilllegung und Rückbau auch immer unter dem Druck, Kosten einzusparen. Am kommenden Samstag wird sich eine Fachtagung vom Anti-Atom-Bündnis Schweinfurt mit diesen Problemen zwischen Stilllegung und Atommüll befassen. Brunsbüttel, Unterweser, Biblis, je ein Reaktor in Philippsburg und Neckarwestheim, Obrigheim und an vielen anderen Standorten sind Anti-Atom-Initiativen derzeit mit den Stilllegungs-Anträgen der AKW-Betreiber befasst. Ein guter Anlass also, sich gemeinsam über die Probleme vor Ort auszutauschen.

Gleich um die Ecke der Tagungsstätte liegt das AKW Grafenrheinfeld samt Castor-Zwischenlager. E.on wird diesen Reaktor zwar nicht wie bislang geplant Ende Mai abschalten, aber in den Folgewochen wird auch dort die Stromerzeugung aus Atomenergie beendet.

Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter

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Atommüll-Lagerung: Die AG Schacht KONRAD hat eine Einwendungskampagne gegen den Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ gestartet. Bis zum 26. Mai können Einsprüche gegen die Planungen erhoben werden. Der Plan behandelt nicht nur hochradioaktive Abfälle, sondern beinhaltet auch Vorschläge, z.B. die Einlagerung der Atommüllmenge im Schacht Konrad gegenüber dem heutigen Genehmigungszustand zu verdoppeln. Bild anklicken, für mehr Informationen!

„Eine Arbeitsgruppe der Endlager-Suchkommission kommt in einem Analysepapier zu dem Schluss, dass «der Zustand eines verschlossenen Endlagerbergwerks zwischen 2095 bis 2170» denkbar ist. Zwischen den Jahren 2075 bis 2130 könnte nach jetzigem Stand die Einlagerung der hochradioaktiven Abfälle aus den deutschen Atomkraftwerken beendet sein, bevor die komplizierten Arbeiten zur sicheren, radioaktive Strahlung abschirmenden Schließung beginnen würden. Die 33-köpfige, beim Bundestag angesiedelte Kommission soll bis Mitte 2016 die Grundlagen der Suche erarbeiten.“ So meldete es die Frankfurter Rundschau. Und das ganze kommt teurer, als bislang gedacht: „Der Kommissions-Vorsitzende Michael Müller (SPD) sagte der Zeitung, die Kosten für die Suche und die Endlagerung könnten deshalb in den nächsten Jahrzehnten auf 50 bis 70 Milliarden Euro ansteigen.“ Die Bundesregierung bastelt derzeit für die EU-Kommission an einem „Nationalen Entsorgungsprogramm“, in dem jede Menge neue Weichenstellungen für den künftigen Umgang mit dem Atommüll vorgesehen sind. Unter anderem ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter. „Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter“ weiterlesen

Atommüll-Kommission und Gorleben: Veränderungssperre unnötig oder auch rechtswidrig – weiterer Beschlussvorschlag

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernNachdem die beiden Vorsitzenden der Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommissionen (Klaus Brunsmeier, BUND und Hubert Steinkemper (ehemals BMU)) zur morgigen Sitzung einen (Kompromiss)Beschlussvorschlag in Sachen Gorleben-Veränderungssperre und Sicherung weiterer Standorte kurzfristig vorgelegt haben, kommt nun von Kommissions-Mitglied und Rechtsanwalt Hartmut Gassner ein weiterer Vorschlag. Gassner hält die von der Bundesregierung bereits beschlossene Veränderungssperre für Gorleben für überflüssig und möglicherweise sogar rechtswidrig. In einer Mail an die Kommissionsmitglieder hat er seinen Antrag heute verschickt und begründet. (Siehe als Dokumentation gleich unten).

Dokumentation Beschlussvorschlag Hartmut Gassner: Betreff: Veränderungssperre Gorleben

Sehr geehrte KollegInnen,

in Sachen Veränderungssperre (VSP) Gorleben nehme ich Bezug auf den Beschlussvorschlag zur Kommissionssitzung am 20.04 zu TOP 6 (K-Drs. 102) und erlaube mir zunächst auf folgendes hinzuweisen:

1. Es ist zu klären, ob eine VSP (-Verlängerung) für Gorleben erforderlich ist.
2. Es ist zu klären, ob gesetzliche Sicherungsmöglichkeiten im Rahmen bevorstehender Erkundungssschritte möglich/erforderlich sind, bevor potenzielle Standorte ermittelt sind.
3. Es ist zu klären, ob sich eine bloße VSP am potenziellen Standort Gorleben nicht als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 GG darstellt, denn eine VSP könnte sich für die dort potenziell betroffenen Bergbauberechtigten als gleichheitswidrige „Übersicherung“ im Vergleich zu anderen Flecken der weißen Landkarte darstellen.

zu 1. Es dürfte nach der Anhörung unstreitig sein, dass eine VSP ein absolutes Verbot beinhaltet, das sich im Rahmen einer Entscheidung nach § 48 Abs. 2 BBerG ohne Weiteres durchsetzt. Die Anhörung hat weiterhin aufgezeigt, dass es bislang keine Rechtssprechung gibt, die sog. absolute Verbote für zwingend erachtet. Die Diskussion mit den Experten hat schließlich das gemeinsame Ergebnis erbracht, dass sich konkret am Standort Gorleben die Gegebenheiten so darstellen, dass überwiegende öffentliche Interessen zur Untersagung eines entgegensteheden Vorhabens (zB Salzabbau) nach § 48 Abs. 2 führen würden und nicht dem Bergrecht und damit nicht § 48 BBerG unterliegende Vorhaben (Tunnelbau/Hochhaus mit Nutzung oberflächennaher Geothermie) nicht zu erwarten sind.

Eine VSP wäre i.ü auch noch zu erlassen, wenn eine ablehnende Entscheidung nach § 48 Abs. 2 BBerG gerichtlich keinen Bestand hätte.

Die Suche nach vielen politischen Konsensinseln auf dem Weg zu einem einvernehmlichen Kommissionsergebnis (Bericht) und einer akzeptablen Standortentscheidung verlangt Abstand zu nehmen von einseitigen Absolutpositionen. Die Kommission und die BReg. stehen in der Pflicht zu beurteilen, ob in § 29 StandAG die „bestmögliche Sicherung“ des potenziellen Standorts Gorleben gefordert ist oder der hier vorgeschlagene Weg nicht den genannten „rechtlichen Erfordernissen“ völlig genügt. Es steht der Kommission auch schlecht zu Gesicht, sich in Sachen „Behördenstruktur“ oder „Rückführung von WAA-Castoren“ der Bitte des BMUB um kurzfristige Unterstützung gerecht zu werden, sich aber zum Thema VSP schlicht übergehen zu lassen.
Antrag als neue Nr. 1 unter I.

Um Geist und Zweck der Kommission gerecht zu werden, fordert die Kommission die BReg. auf, den Entwurf zur Verlängerung der VSP Gorleben zurückzuziehen. Eine VSP ist derzeit nicht erforderlich, weil § 48 Abs. 2 BBerG eine ausreichende Sicherung des potenziellen Standorts Gorleben gegen konkurrierende Vorhaben erlaubt.

zu 2.

Eine rechtliche Möglichkeit der Sicherung potenzieller Standorte ist gesetzlich durch § 12 Abs. 2 StandAG iVm § 9g AtG bereits gegeben. Deshalb muss das Hauptaugenmerk auf die Frage gerichtet sein, ob es bereits in vorgelagerten Erkundungsphasen (Festlegung der Kriterien nach § 4 Abs. 5 StandAG, Ergebnisse der sog. Negativkartierung, Ergebnisse der sog. Positivkartierung), die noch keine Standortausweisungen aufweisen, zur Sicherung durch Veränderungssperren kommen kann, um eine zügige Gleichbehandlung mit Gorleben zu erreichen, sollte sich die Verlängerung der VSP politisch durchsetzen. Auch bezüglich vorgelagerter Erkundungsphasen sollte § 12 Abs.2 StandAG iVm § 9g AtG in die weitere Diskussion einbezogen werden. Dort findet sich die Ermächtigung zur Sicherung von Planungsgebieten, wie sie von den Experten RA’in Keienburg und Prof. Kühne in Bezug auf die Offenhaltung von Alternativen nach § 9a Abs 3 BFernStrG angesprochen wurden. Die Vorschläge des Vorhabenträgers nach § 13 Abs. 3 (2. Teil) StandAG zur Durchführung der obertägigen Erkundung lassen sich nach übereinstimmender Auffassung über § 12 Abs.2 StandAG iVm § 9g AtG duch VSP sichern. Zu diesem Zeitpunkt kann auch Gorleben ggf. wieder über eine VSP gesichert werden.
Antrag zum bisherigen 1. Beschlussvorschlag (Einfügung)
(…), die eine frühzeitige Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht.

zu 3.

Weil die Erforderlichkeit einer VSP in Gorleben neben § 48 Abs. 2 BBerG nicht erwiesen ist, bedarf es zumindest weiterer Prüfungen und Erörterungen, bevor der BRat über die Verlängerung der VSP Gorleben im Einklang mit dem Grundgesetz entscheiden kann. Hierzu zählt auch die Würdigung möglicher Ergänzungen von §§ 11, 55 BerG

Antrag:

[Unterstützung des vorliegend 2. Beschlussvorschlages]
Ich bitte die Gst. das vorliegende Schreiben auch als K.-Drs. zugänglich zu machen.

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Gaßner
Rechtsanwalt

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